Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGG Energieversorgung Gera => Thema gestartet von: RR-E-ft am 27. Juni 2014, 13:29:09
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TLZ berichtet: Stadtwerke Gera AG muss Insolvenz anmelden
http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Kreditaufnahme-verweigert-Stadtwerke-Gera-AG-muss-Insolvenz-anmelden-1979247336#.U61G47F0icE.twitter
Der Geraer Stadtwerke-Vorstand Stefan Wagner-Schlee geht heute Mittag zum Insolvenzrichter und meldet für die Holding Insolvenz an. ...
Zur Stadtwerke-Holding gehören heute sechs Töchter: Energieversorgung, Verkehrsbetrieb, Wohnungsgesellschaft, Geraer Umweltdienste, Flugbetriebsgesellschaft und Kraftwerke Gera.
Eine solche Insolvenz betrifft auch die Tochter EEG Energieversorgung Gera GmbH.
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Eine solche Insolvenz betrifft auch die Tochter EEG Energieversorgung Gera GmbH.
Da hab ich jetzt mal ne ganz bescheidene Frage: Wenn ein Grundversorger (bisher einmalig) in die Insolvenz geht, wer übernimmt dann die Kunden in der Grund- bzw Ersatzversorgung? :-\
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Laut MDR Thüringen sind die Stadtwerke- Töchter und somit auch die EEG Energieversorgung Gera GmbH nicht von der Insolvenz betroffen:
http://www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/stadtwerke_gera104.html
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PM der Stadtwerke Gera AG zur Insolvenz:
http://www.stadtwerke-gera.de/presse-artikel/artikel/stadtwerke-gera-ag-meldet-insolvenz-an/
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Sogwelle nach Insolvenz der Geraer Stadtwerke befürchtet
30.06.2014 - 12:50 Uhr
Auch Verkehrsbetriebe Gera in schwieriger Lage. Insolvenzverwalter aus München mit Team bei Stadtwerke Gera AG aktiv
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http://gera.otz.de/web/gera/startseite/detail/-/specific/Sogwelle-nach-Insolvenz-der-Geraer-Stadtwerke-befuerchtet-598662578
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Die erste Tochter folgt in die Insolvenz:
Geraer Verkehrsbetrieb hat Insolvenz beantragt
http://gera.otz.de/web/gera/startseite/detail/-/specific/Geraer-Verkehrsbetrieb-hat-Insolvenz-beantragt-Busse-und-Bahnen-sollen-weiter-r-1160263341
Edit: Auch die Süddeutsche berichtet:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kommunale-finanzen-blackout-im-rathaus-1.2025785
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Da hab ich jetzt mal ne ganz bescheidene Frage: Wenn ein Grundversorger (bisher einmalig) in die Insolvenz geht, wer übernimmt dann die Kunden in der Grund- bzw Ersatzversorgung?
Würde mich auch interessieren? Gibt es dafür Regelungen?
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@GPKE-Xperte,
ich hatte eine E-Mail an die Bundesnetzagentur geschickt, die meine oben gestellte Frage mit ähnlichen Wortlaut enthielt. Ich zitier mal aus der Antwortmail der Bundesnetzagentur:
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Unabhängig davon ist die Belieferung von grundversorgten Kunden auch im Falle einer Insolvenz des Grundversorgers durch § 36 Abs. 2 S. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gesichert. Der Netzbetreiber hat in diesem Fall das Energieversorgungsunternehmen mit den zweitmeisten Kunden in seinem Netzgebiet festzustellen. Diesem Energieversorgungsunternehmen fällt dann die Rolle des Grundversorgers und damit auch die Funktion des Ersatzversorgers nach § 38 EnWG zu. Für die Feststellung kann der Netzbetreiber die Kundenzahlen zum Stichtag der letzten Grundversorgerfeststellung heranziehen. Diese Feststellung fand zu 1.7.2012 letztmalig statt. Nur wenn sich die tatsächlichen Versorgungsverhältnisse zwischenzeitlich erheblich geändert haben, muss er eine neue Feststellung durchführen. Für die Überprüfung der Feststellung des Grundversorgers sind die Landesregulierungsbehörden, vorliegend also das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, zuständig.
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Zur Lage der EGG die Einschätzung der Bundesnetzagentur. Ich zitiere:
... Für die EGG sind solche Gründe [gemeint sind: Insolvenzantragsgründe] aufgrund der veröffentlichten Geschäftszahlen derzeit nicht ersichtlich, da sie offensichtlich gewinnbringend arbeitet.
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Danke Dir. Das hört sich plausibel an. Ist ja eine einfache und praktikable Lösung der BNetzA.