Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Hurraapostel am 22. Juni 2014, 22:45:40
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Sorry, erstmal entfernt, um meine Identität zu schützen.
Alle ehemaligen Kunden dieses Anbieters sollten regelmäßig die Kontoauszüge kontrollieren, um solchen betrügerische Sauereien entgegenzutreten. Es ist eine Frechheit, ein halbes Jahr nach Auslaufen der Verträge irgendwelche ungerechtfertigten Zugriffe auf das Konto eines Kunden vorzunehmen und das vor allem in dieser Höhe!!!
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Alle ehemaligen Kunden dieses Anbieters sollten regelmäßig die Kontoauszüge kontrollieren, um solchen betrügerische Sauereien entgegenzutreten. Es ist eine Frechheit, ein halbes Jahr nach Auslaufen der Verträge irgendwelche ungerechtfertigten Zugriffe auf das Konto eines Kunden vorzunehmen und das vor allem in dieser Höhe!!!
Hier gibt es etwas zum Thema Abbuchung ohne Erlaubnis:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Abbuchung-ohne-Erlaubnis---f52321.html
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Das haben die bei mir auch gemacht, obschon die Einzugsermächtigung entzogen worden ist und
der Vetrag von Seiten Aalmado beendet wurde.
Jetzt erstmal zurückbuchen lassen, das geht auf Kosten von Almado und gleich eine Sperre für
diese Kontoverbindung hinterlegen lassen.
Mal sehen was passiert
LG Traktor
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Unautorisierte Lastschriften (wenn also keine Einzugsermächtigung erteilt oder ein solches Mandat nachweislich widerrufen wurde) kann man von seiner Bank innerhalb von 13 Monaten nach Kontobelastung kostenfrei zurückbuchen lassen (vgl. Lastschriftbedingungen der Kreditinstitute und §§ 675c ff BGB).
Das geht selbst dann, wenn der unautorisiert Abbuchende sich zwischenzeitlich in die Insolvenz verabschiedet haben sollte und von dem nichts mehr zu holen ist (in dem Fall hätte dann die Hausbank des unberechtigt Abbuchenden den "schwarzen Peter") !
@Traktor,
auf welche rechtliche oder vertragliche Grundlage wollen Sie sich berufen, wenn Sie bei Ihrer Bank/Sparkasse
"eine Sperre für diese Kontoverbindung hinterlegen lassen" möchten :-\ ?
@scooter44,
mit einer Strafanzeige bekommt man aber sein Geld NICHT zurück ??? !
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Unautorisierte Lastschriften (wenn also keine Einzugsermächtigung erteilt oder ein solches Mandat nachweislich widerrufen wurde) kann man von seiner Bank innerhalb von 13 Monaten nach Kontobelastung kostenfrei zurückbuchen lassen (vgl. Lastschriftbedingungen der Kreditinstitute und §§ 675c ff BGB).
Das geht selbst dann, wenn der unautorisiert Abbuchende sich zwischenzeitlich in die Insolvenz verabschiedet haben sollte und von dem nichts mehr zu holen ist (in dem Fall hätte dann die Hausbank des unberechtigt Abbuchenden den "schwarzen Peter") !
@Traktor,
auf welche rechtliche oder vertragliche Grundlage wollen Sie sich berufen, wenn Sie bei Ihrer Bank/Sparkasse
"eine Sperre für diese Kontoverbindung hinterlegen lassen" möchten :-\ ?
@scooter44,
mit einer Strafanzeige bekommt man aber sein Geld NICHT zurück ??? !
Vollkommen richtig!
Ausserdem warum anzeigen? Da gibt es viel nettere Dinge für die man so etwas brauchen kann! ;D ;D ;D
Vielleicht beauftragen die ja jetzt Ihr Inkassobüro - wäre tollst. Bitte schnell, liebes almado ;D ;D ;D
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Unautorisierte Lastschriften (wenn also keine Einzugsermächtigung erteilt oder ein solches Mandat nachweislich widerrufen wurde) kann man von seiner Bank innerhalb von 13 Monaten nach Kontobelastung kostenfrei zurückbuchen lassen (vgl. Lastschriftbedingungen der Kreditinstitute und §§ 675c ff BGB).
Innerhalb des Online-Bankings gehts noch schneller mit der Rückbuchung. 8)
Almado und Konsorten bewegen sich mit ihren gängigen Geschäftspraktiken insgesamt im rechtlich grenzwertigen Bereich und sehr häufig darüber ...
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Unautorisierte Lastschriften ... kann man von seiner Bank innerhalb von 13 Monaten nach Kontobelastung ... zurückbuchen lassen ...
Innerhalb des Online-Bankings gehts noch schneller mit der Rückbuchung. 8) ...
Schnelligkeit einer Rückbuchungsmöglichkeit ist nicht das Thema dieses Threads ::), sondern:
Alle ehemaligen Kunden dieses Anbieters sollten regelmäßig die Kontoauszüge kontrollieren,
um solchen ... Sauereien entgegenzutreten ...
Man sollte zwar, muss aber seine Kontobewegungen nicht ständig kontrollieren, da für die Rückbuchung unautorisierter Lastschriften reichlich Zeit besteht und die Möglichkeit auch im Fall einer Insolvenz des Abbuchenden nicht eingeschränkt ist!
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Man sollte zwar, muss aber seine Kontobewegungen nicht ständig kontrollieren, da für die Rückbuchung unautorisierter Lastschriften reichlich Zeit besteht und die Möglichkeit auch im Fall einer Insolvenz des Abbuchenden nicht eingeschränkt ist!
Stimmt!
Allerdings bin ich der Meinung, das man aktuelle falsche Abbuchungen eher erkennt, als wenn man sich mit der Kontrolle monatelang Zeit lässt.
Das Ganze könnte sich auch zum Bumerang entwickeln, denn man stelle sich vor, man wäre der Meinung ist, es wäre genug Deckung für die nächsten Abbuchungen vorhanden - bedingt durch 2 Falschabbuchung in Höhe von schlappen 400,00€, gehen die nächsten Abbuchungen aber in die Butze (Hose). Zuweilen sind die Banken da recht rigoros, keine Deckung = keine Abbuchung.
Wie dem auch sei, ich wollte nur darauf hinweisen und davor warnen, wie dieses Unternehmen sich zuweilen verhält.
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... ich wollte nur darauf hinweisen und davor warnen, wie dieses Unternehmen sich zuweilen verhält.
Das ist ja auch gut so, nur der Beitrag von @scooter44 bzgl. Online-Banking war eher nicht so ganz passend ;).
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@khh,
auf welche rechtliche oder vertragliche Grundlage wollen Sie sich berufen, wenn Sie bei Ihrer Bank/Sparkasse
"eine Sperre für diese Kontoverbindung hinterlegen lassen" möchten ?
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Versteh die Frage nicht, wenn jemand kein Recht hat von meinem Konto abzubuchen, da kein Vertrag der Einzugsermächtigung besteht,
verhindere ich den weiteren Zugriff. Brauch ich dazu eine Rechtsgrundlage? Ich sage nö.
LG Traktor
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Man kann bei seiner Bank keine Sperre einrichten. Wenn ein Unternehmen von deinem Konto abbuchen will, und die entsprechenden Daten hat, kann es das tun. Daher gibt es das Mittel der kostenpflichtigen Rückbuchung.
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...nur der Beitrag von @scooter44 bzgl. Online-Banking war eher nicht so ganz passend
Wieso? Wenn ich beim Online-Banking feststelle, dass unzulässig abgebucht wurde, hole ich mir das Geld mit ein paar Klicks schnell zurück.
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Hallo Traktor,
Sorry, mein Fehler: Ich hatte übersehen, dass die SEPA-Lastschriftbedingungen es ermöglichen, seiner eigenen Bank im Vorfeld einen Auftrag zu erteilen, dass die Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers nicht eingelöst werden sollen.
Für eine solche "Lastschriftsperre" muss man seiner Bank die Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers aufgeben.
Gruß, khh
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man muss die Löschung / Sperre der Lastschriften für jedes einzelne Konto sperren lassen, hier wurde von 2 unterschiedlichen Konten seitens Almado abgebucht,
einmal IBAN DE72370100500xxxxxxxxx und Konto xxxxx BLZ 51230800 .
Online ist das nicht möglich , man muß direkt bei der Bank die Löschung vornehmen.
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Hallo,
ja das ist der Knackpunkt, sobald die von einem anderen Konto abbuchen, hat man wieder das Problem. Allerdings können die sich dann nicht mehr herausreden und ein Versehen vortäuschen, wenn schon mal
zurückgebucht wurde und das Konto gesperrt ist. Das sollte denen eigentlich zu Denken geben.
LG Traktor
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... hier wurde von 2 unterschiedlichen Konten seitens Almado abgebucht,
einmal IBAN DE72 3701 0050 ... und Konto xxxxx BLZ 51230800 ...
"hier" ? - woher wollen SIE denn die Bankverbindungen von @Hurraapostel kennen :D ?
Und halten Sie es für klug, eine IBAN bzw. Konto-Nr. mit BLZ im Netz zu veröffentlichen ??? ?
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Da es 2 Kontodaten von Almado sind, dürften die den Kunden bekannt sein...und sicher kein Geheimnis... 8)
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Aha, unter "wurde von 2 unterschiedlichen Konten seitens Almado abgebucht"
hab ich etwas anderes verstanden :).
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Eben. Das sind die Kontadaten von Almado.
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Aber almado/365 AG dürfte von der Bundesbank kaum 2 verschiedene Gläubiger-Identifikationsnummern (Gläubiger-ID) zugeteilt bekommen haben.
Insofern ist nicht ersichtlich, warum es das in den Antworten #13 und #14 angesprochene vermeintliche Problem geben soll, wenn Verbraucher bei ihrer Bank/Sparkasse eine "Lastschriftsperre" für Abbuchungen durch almado/365 AG veranlassen.
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Laut Aussage der Bankangestellten ist es aber so , jedes Konto muss einzeln gesperrt werden und es reicht eben nicht nur den Firmennamen ( Almado Energy in diesem Fall) anzugeben. Fast jedes Unternehmen hat mehrere Konten .
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@winwood,
ich kann nicht beurteilen, wie gut sich die befragte Bankangestellte auskennt und die Arbeitsweise der besagten Bank kenn ich auch nicht; aber üblicherweise ist zur Einrichtung einer SEPA-Lastschriftsperre bei der eigenen Bank die eine von der Bundesbank vergebene Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers anzugeben (googeln Sie "gläubiger id + lastschriftsperre" und glauben Sie einem Ex-Banker ;)).
Gruß, khh
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... hier wurde von 2 unterschiedlichen Konten seitens Almado abgebucht,
einmal IBAN DE72 3701 0050 ... und Konto xxxxx BLZ 51230800 ...
"hier" ? - woher wollen SIE denn die Bankverbindungen von @Hurraapostel kennen :D ?
Applaus khh!!! almado/365ag kennt tatsächlich nur eine meiner Kontoverbindungen! Und es ist noch nicht einmal meine, sondern die meiner Gattin! ;D
Ach ja und da meine Gattin bei einer der größten deutschen Banken arbeitet, werden wir in den nächsten Tagen sehr wohl feststellen können, ob die Abbuchungen seitens 2 verschiedenen Konten des Abbuchers vonstatten gingen. ;D
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man muss die Löschung / Sperre der Lastschriften für jedes einzelne Konto sperren lassen, hier wurde von 2 unterschiedlichen Konten seitens Almado abgebucht,
einmal IBAN DE72370100500xxxxxxxxx und Konto xxxxx BLZ 51230800 .
Online ist das nicht möglich , man muß direkt bei der Bank die Löschung vornehmen.
Och, Herr winwood scheint über Interna zu verfügen, allerdings über Interna über die nur almado, oder deren Mitarbeiter verfügen können! Denn auf meinen Kontoauszügen ist nicht ersichtlicht, von welchem Konto der Einzug vonstatten ging. IBAN sei dank!
Und ich habe mich nicht über abbuchende oder bezogene Konten geäussert! 8)
Vielleicht sollte sich winwood dann einmal äussern und darlegen, was sein Arbeitgeber (ggf. ist es ja die 365ag) denn nun plant. ::)
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Was sollte das denn jetzt?
Ich fürchte, es gibt hier zwei Leute, die es überhaupt nicht verstanden haben. Man kann sehr wohl in der Druckansicht des online bankings sehen, wer mit welchem Konto abbucht. Ich habe es hier vorliegen. Und da hat sich eben gezeigt, dass die Abschläge von unterschiedlichen Kontoinhabern gebucht wurden.
nicht mehr und nicht weniger.
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Ich fürchte, es gibt hier zwei Leute, die es überhaupt nicht verstanden haben. Man kann sehr wohl in der Druckansicht des online bankings sehen, wer mit welchem Konto abbucht. Ich habe es hier vorliegen. Und da hat sich eben gezeigt, dass die Abschläge von unterschiedlichen Kontoinhabern gebucht wurden.
nicht mehr und nicht weniger.
(Hervorhebung durch Hurraapostel)
Nö, aber es ist zumindest einer, der einiges nicht verstanden hat. Ich habe ich diesen Thread eröffnet, um mögliche Leidensgenossen vor Schaden zu bewahren, in Folge dessen entwickelt sich hier eine Diskussion über das Filial- und Online-Banking, wo einige mit gesundem Halb-, oder Viertelwissen (ausgenommen khh) ihre Kommentare hinterlassen. Auf diese Weise wird jedoch jegliche Hilfestellung "ad absurdum" geführt. "Weniger ist manchmal mehr", will heissen: Würden die Threads hier nicht mit solch unsinnigen Diskussionen durchweicht, die zudem nichts zum eigentlich Thema zu sagen haben, käme die Hilfe auch an.
Und was winwood betrifft, er kann vielleicht aus seinem vielleicht umfangreichen Erfahrungsschatz berichten; jedoch von welchem Konto ausgehend bei mir abgebucht wurde, weiß er nicht - es sei denn, sein Lohngeber heisst 365ag. Ich werde jedenfalls nicht den Fehler begehen, hier irgendwelche IBAN-Nummern, auch nur auszugsweise zu posten, da ich darauf keinerlei Rechte habe.
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Herr Hurraapostel,
es ging gar nicht um IHRE Abbuchungen , sondern um meine, A. hat sich mit 2 unterschiedlichen Konten an MEINEM Konto bedient , ist das denn so schwer zu verstehen ??? ;D
Und für jedes der Beiden muß eine Löschung / Sperrung vorgenommen werden. Was ist daran so unwichtig ? Lässt man nur eins sperren , könnten sie ja vom nächsten usw....
Warum unterstellen Sie Bankfachleuten ( welche noch im Berufsleben stehen), dass sie nur Halbwissen hätten ??? :(
Ich gehe davon aus , dass Mitarbeiter der Hotline regelmäßig geschult werden und kein wirres Zeug weitergeben....
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es ging gar nicht um IHRE Abbuchungen , sondern um meine, A. hat sich mit 2 unterschiedlichen Konten an MEINEM Konto bedient , ist das denn so schwer zu verstehen ??? ;D
Dieser Verdacht ist mir dann nach mehrmaligem lesen auch gekommen. Das steht aber nirgendwo, vielleicht hätten Sie dies explizit äussern sollen. ;)
Und für jedes der Beiden muß eine Löschung / Sperrung vorgenommen werden. Was ist daran so unwichtig ? Lässt man nur eins sperren , könnten sie ja vom nächsten usw....
EBEN "usw.", somit hat die mögliche Abbuch-Sperre für die beiden Konten mit meinem Rat "regelmäßig die Kontoauszüge zu kontrollieren", wenig zu tun. Denn klappt das mit den beiden nicht mehr, nimmt man halt das nächste. Und beim übernächsten Mal lässt man vielleicht das eigene Inkasso-Institut abbuchen. Möglichkeiten eröffnen sich gerade auf diesem Sektor viele - ich mag gar nicht darüber nachdenken. Das hat mit dem Thema des Threads aber wieder wenig zu tun, denn nur wer sein Konto und die getätigten Abbuchungen kontrolliert, ist auf der sicheren Seite. ;D
Warum unterstellen Sie Bankfachleuten ( welche noch im Berufsleben stehen), dass sie nur Halbwissen hätten ??? :(
Wenn Sie meinen Post aufmerksam gelesen und auch verstanden hätten, wäre Ihnen klar geworden, dass ich keineswegs irgendwelchen im Beruf stehenden Bankfachleuten ein gesundes Halbwissen unterstellt habe, sondern ich meinte diejenigen Postern die mit Ihren, von gesundem Halbwissen geprägten und keineswegs zum Thema gehörenden Beiträgen einen solchen Thread ad absurdum führen. ::)
Herr Winwood, wenn Sie für Bankfachleute oder Mitarbeiter von Hotlines eine Lanze brechen wollen, öffnen Sie doch bitte einen eigenen Thread.
Nur mal am Rande erwähnt und auch nicht zum Thema gehörend, meine Gattin arbeitet in leitender Stellung bei einer der größten deutschen Banken und verdreht bei manch einer nach außen gegebenen Fachmeinung seitens Bänkern die Augen, und meint: "Warum weiß der das nicht anderes? Der ist x-mal geschult". Und gerade bei Hotlines wird oftmals kein hinreichend fachlich geschultes Personal eingesetzt, sondern nur allgemein geschultes Personal (weil preiswerter), welches sich dann bei vertiefenden Fragen oft zu Äußerungen hinreißen lässt, die so nicht ganz richtig sind. Oder warum meinen Sie war der Hotline-Bankmitarbeiter einer anderen, eher unbedeutenden deutschen Bank, bei der Vergabe eines Online-Kredits, noch vor wenigen Tagen (am 16.06.14) der Meinung, dass die Bearbeitungsgebühr für einen relativ kleinen Kredit an eine ältere Dame, rechtens sei - obwohl der BGH hier schon Mitte Mai anders entschieden hat? Auch in diesem Berufszweig gibt es solche und solche.
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Lassen Sie es gut sein Herr Hurraapostel ,
dann fragen Sie doch ihre Gattin ob die Bankdaten auf den Ausdrucken erscheinen, ich zumindest habe es schwarz auf weiss.... ;D
und damit bin ich hier raus und lasst euch nicht veräppeln.....von Leuten mit Halbwissen..... :P
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Lassen Sie es gut sein Herr Hurraapostel ,
dann fragen Sie doch ihre Gattin ob die Bankdaten auf den Ausdrucken erscheinen, ich zumindest habe es schwarz auf weiss.... ;D
und damit bin ich hier raus und lasst euch nicht veräppeln.....von Leuten mit Halbwissen..... :P
Nö, warum sollte ich es lassen, vor allem wenn Sie leider wiederholt etwas äussern, was nicht den Tatsachen entspricht.
Wenn Sie die abbuchenden Kontodaten auf den Kontoauszügen Ihrer Bank haben, so stellt das einen besonderen, in meinen Augen jedoch fragwürdigen, Service dieses Kreditinstituts dar. Ich habe mein Konto auch bei einer großen deutschen Bank (jedoch nicht bei dem Institut wo meine Gattin arbeitet). Auf meinen Kontoauszügen stehen keine Bankdaten der gegnerischen Bank und zwar weder auf den Online-Kontoauszügen, noch auf den bankseitig ausgedruckten Exemplaren. Die Bank ist nicht verpflichtet, dem Kunden diese Daten zur Verfügung zu stellen, wohl aber den Namen des Abbuchenden. Der Kunde kann diese Daten jedoch gesondert erfragen, sowohl online, als auch per persönlicher Vorsprache. Ebenso verhält es sich offensichtlich bei der Bank wo meine Gattin arbeitet.
Warum sollte ein Kunde im Übrigen über diese Daten verfügen - den Normalfall betrachtet? Diese Kontonummer für Überweisungen nutzen? Das könnte grob fahrlässig sein, denn auf den Geschäftspaieren stehen im Normalfall die Bankverbindungen eines Unternehmens. Ob die Überweisung von Forderungen auf ein x-beliebiges Konto dieses Vertragspartners, welches aber nicht auf dem Geschäftspapier oder in den AGB angegeben ist, womöglich grob fahrlässig oder einem Rechtsstreit statthält, vermag ich nicht zu beantworten. Die zusätzliche Angabe dieser Daten bei den täglichen Milliarden von Abbuchungen, ist daher in meinen Augen unsinnig und kostet nur zusätzliches Papier und Druckerfarbe, was man aus umweltpolitischen Gründen bei der Menge sehr wohl betrachten sollte.
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Auf meinen Kontoauszügen stehen keine Bankdaten der gegnerischen Bank und zwar weder auf den Online-Kontoauszügen, noch auf den bankseitig ausgedruckten Exemplaren. Die Bank ist nicht verpflichtet, dem Kunden diese Daten zur Verfügung zu stellen, wohl aber den Namen des Abbuchenden. Der Kunde kann diese Daten jedoch gesondert erfragen, sowohl online, als auch per persönlicher Vorsprache. Ebenso verhält es sich offensichtlich bei der Bank wo meine Gattin arbeitet.
Warum sollte ein Kunde im Übrigen über diese Daten verfügen - den Normalfall betrachtet? Diese Kontonummer für Überweisungen nutzen? Das könnte grob fahrlässig sein, denn auf den Geschäftspaieren stehen im Normalfall die Bankverbindungen eines Unternehmens. Ob die Überweisung von Forderungen auf ein x-beliebiges Konto dieses Vertragspartners, welches aber nicht auf dem Geschäftspapier oder in den AGB angegeben ist, womöglich grob fahrlässig oder einem Rechtsstreit statthält, vermag ich nicht zu beantworten. Die zusätzliche Angabe dieser Daten bei den täglichen Milliarden von Abbuchungen, ist daher in meinen Augen unsinnig und kostet nur zusätzliches Papier und Druckerfarbe, was man aus umweltpolitischen Gründen bei der Menge sehr wohl betrachten sollte.
Ich habe da oben so einen Beitrag eines gewissen Hurraapostel gelesen:
Ich habe ich diesen Thread eröffnet, um mögliche Leidensgenossen vor Schaden zu bewahren, in Folge dessen entwickelt sich hier eine Diskussion über das Filial- und Online-Banking, wo einige mit gesundem Halb-, oder Viertelwissen (ausgenommen khh) ihre Kommentare hinterlassen. Auf diese Weise wird jedoch jegliche Hilfestellung "ad absurdum" geführt. "Weniger ist manchmal mehr", will heissen: Würden die Threads hier nicht mit solch unsinnigen Diskussionen durchweicht, die zudem nichts zum eigentlich Thema zu sagen haben, käme die Hilfe auch an.
Falls wir uns aber doch über das Online-Banking bzw. die Daten darin oder auf Kontoauszügen unterhalten wollen, so kann ich dazu besteuern, dass sowohl meine Sparkasse als auch eine regionale Genossenschaftsbank die Kontodaten bei Sepa-Mandaten mit angeben (neben der Gläubiger-ID und dem Namen). Ob das nun dem sparen von Papier dient oder aus datenschutzrechtlichen Gründen zulässig ist bzw. Mißbrauch fördert, sei mal dahingestellt. DAS steht nämlich hier wirklich nicht zur Debatte.
ABER: Wenn denn diese Daten da sind (und bei einer Reihe von Leuten sind sie das nun mal) DANN kann man erkennen, dass bzw. ob die Abbuchungen von 2 verschiedenen Konten vorgenommen werden. Man sollte dann auch erkennen können, ob die gleiche Gläubiger-ID verwendet wurde. Und wenn nicht, muss mann ggf. die Abbuchungssperre für beide Kontonummern vornehmen. Darum ging es letztlich wohl in diesem Thread: Wie kann ich den Verbraucher vor unberechtigten Abbuchungen schützen.
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Verstanden!
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Darum ging es letztlich wohl in diesem Thread: Wie kann ich den Verbraucher vor unberechtigten Abbuchungen schützen.
Letztlich kann sich der einzelne Verbraucher nur selber schützen, in meinen Augen bietet nur die regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge oder der Buchungen einen nahezu 100%-igen Schutz. Das Sperren eines abbuchenden Konto´s ist in meinen Augen jedenfalls nur ein fragwürdiger Schutz, denn ist ein abbuchendes Konto gesperrt, nimmt man halt das nächste und beim nächsten Mal vielleicht Konto eines Inkasso-Instituts, oder einer ganz anderen Firma. Wenn man mit diesem Unternehmen zu tun hat, um das es hier in der Hauptsache geht, möchte ich nicht wissen, worauf man dort noch kommt.
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Letztlich kann sich der einzelne Verbraucher nur selber schützen, in meinen Augen bietet nur die regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge oder der Buchungen einen nahezu 100%-igen Schutz.
In Zeiten, wo sich findige Zeitgenossen woher auch immer einfach irgendwelche Kontonummern besorgen und dann angebliche Lastschriften mit meist geringen Beträgen (damit es nicht so schnell auffällt) abbuchen, kann ich Ihnen da nur voll zustimmen !!!
Die Realität sieht leider anders aus, wie man auch hier im Forum mehrfach nachlesen kann. 8)