Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: phantomplanet am 20. Juni 2014, 15:49:09
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mir wird seit Wochen eine Jahresabrechnung vorenthalten und ich möchte jetzt selber eine erstellen, damit ich meine Abschlagzahlungen entsprechend kürzen kann.
Kann jemand eine KORREKTE Almado / Immergrün Jahresabrechnung incl. 25% Bonus für das 1. Abrechnungsjahr hier als Dokument zur Verfügung stellen? Namen und Zählernummer geschwärzt natürlich.
Danke!
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öhm..... Sie haben doch irgendwann einmal den Vertrag abgeschlossen. Wenn Sie die entsprechende Printcopy nicht mehr haben, sollten Sie zumindest die Bestätigung von almado haben. Daraus errechnen Sie die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch, wenn es ein Paket war - den Paketpreis - zählen den Preis für den Zähler hinzu, zum Schluss kommt noch die MwSt und von dieser Summe errechnen Sie den 25% Bonus, welche von der Bruttosumme abzuziehen sind. Versuchen Sie dies mal, stellen es hier ins Forum - sollte sich ein Fehler bemerkbar machen, so bekommen Sie sicherlich postwendend Antwort.
Viele Grüße
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Ganz ehrlich - ich würde aber trotzdem auch mal gerne eine korrekte Abrechnung sehen.
Mir stellt sich bei den Pakettarifen nämlich auch immer noch die Frage, auf was sich die 25% Bonus nun genau beziehen. Wird da nun der Paketpreis als Grundlage genommen, so wie ich es ursprünglich bei Vertragsabschluss verstanden habe. Oder gilt hier auch der tatsächliche Verbrauch als Maßstab?
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Bei Paketpreisen ist es nach meinen Erfahrungen bei (fast) allen Anbietern so, dass der Bonus für die Gesamtkosten gezahlt wird, aber nur bis höchstens zu dem ursprünglich bei Vertragsabschluss genannten Verbrauch. Liegt der tatsächliche Verbrauch höher, wird der Bonus bei dieser Grenze gekappt (auch wenn Sie für den Mehrverbrauh ja auch extra teuer bezahlen müssen).
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Bei Paketpreisen ist es nach meinen Erfahrungen bei (fast) allen Anbietern so, dass der Bonus für die Gesamtkosten gezahlt wird, aber nur bis höchstens zu dem ursprünglich bei Vertragsabschluss genannten Verbrauch. Liegt der tatsächliche Verbrauch höher, wird der Bonus bei dieser Grenze gekappt (auch wenn Sie für den Mehrverbrauh ja auch extra teuer bezahlen müssen).
Genau diesen von mir fett unterlegten Passus meine ich. Der ist verwirrend. Wenn es den Bonus für den Paketpreis geben würde, wäre die Sache klar und dieser Zusatzsatz doch nichtig. Der Paketpreis ist eine feste Größe, die von Anfang an feststeht, unabhängig von irgendwelchen tatsächlichen Verbräuchen. Da ist es ja nun wirklich einfach, daraus 25% zu errechnen.
Was ist denn, wenn der Verbrauch niedriger ist? Dieser Passus lässt doch tatsächlich darauf schließen, dass der Bonus verbrauchsabhängig gezahlt wird. Dann sind es eben nicht mehr 25% vom Paketpreis, sondern 25% vom tatsächlichen Verbrauch, der bei mir z.B. um einiges niedriger als das gebuchte Paket ausfällt.
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In den für Neukunden aktuell von der 365 AG verwendeten AGB ist das wie folgt bestimmt - Zitat Ziff. 9 Abs. 2:
Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Der Bonus kann erst abgerechnet werden, wenn der Kunde den Zählerstand zum Ende der für die Bonusberechnung maßgeblichen Mindestvertragslaufzeit mitgeteilt hat. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Mit Ausnahme von Verträgen mit dem Tarif „Wasserkraft 15“ wird der Bonus höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen Jahresverbrauch des Kunden. Für Pakettarife gilt, dass die Berechnung des Bonus höchstens auf Grundlage des bei Vertragsschluss geltenden Preises sowie der bei Vertragsschluss vereinbarten kWh-Abnahmemenge erfolgt.
Bei NICHT-Pakettarifen ist das m. E. eindeutig:
Bonus auf den tatsächlichen Verbrauch, höchstens auf den bei Vertragsabschluss vom Kunden angegebenen Jahresverbrauch und jeweils nur auf den bei Vertragsabschluss geltenden Preis.
Bei Pakettarifen ist die AGB-Klausel aber wohl mehrdeutig:
Soll der Bonus IMMER von der vereinbarten kWh-Abnahmemenge (die ja auch mindestens zu bezahlen ist) berechnet werden, bezieht sich also das "höchstens" im letzten Satz nur auf den bei Vertragsabschluss geltenden Preis und auf einen eventuellen Mehrverbrauch ?
Oder soll bei einem Minderverbrauch auch der zweitletzte Satz der Klausel gelten (ausgenommen ist ja nur ein Tarif „Wasserkraft 15“), also Bonus nur vom tatsächlichen Verbrauch, "höchstens" vom angegebenen Jahresverbrauch (wobei Letzteres wohl im Widerspruch zur vereinbarten kWh-Abnahmemenge stehen würde) ?
Wegen der m. E. gegebenen Mehrdeutigkeit dieser AGB-Klausel kommen wohl die §§ 305c, 306 sowie 307 BGB ins Spiel und es stellt sich die Frage, ob die Bonus-Klausel nicht insgesamt unwirksam ist.
Hinzu kommt noch, dass für Altverträge jeweils anderslautende AGB verwendet wurden, die bekanntlich für die Bestandskunden nach wie vor gelten !
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@khh
Ihren Ausführungen stimme ich voll und ganz zu. Genau diese Mehrdeutigkeit hinterlässt bei mir einen Brummschädel. Warum? Weil man selbst wohl immer dazu neigt, eher davon auszugehen, dass man selbst das entsprechende Defizit aufweist, und einfach nicht versteht, was gemeint ist. Also versucht man es krampfhaft und dreht sich im Kreis.
Je mehr Leute dann dieselben Fragezeichen im Kopf haben, desto eindeutiger wird es dann, dass etwas tatsächlich nicht verständlich ist - unabhängig von den intellektuellen Fähigkeiten des Lesers.
Nun habe ich persönlich aber "leider" ein Eingeständnis zu machen:
Mir lagen zu keinem Zeitpunkt die AGB meines Vertrages vor, ohne dass ich es gewagt hätte zu behaupten, dass mir diese vorenthalten wurden. Zwar befanden sich diese nicht beim Online-Vertrag, aber ich ging bis dato davon aus, dass ich beim Online-Abschluss die Möglichkeit hatte, diese per Link auf meinen PC zu laden und aus irgendeinem Grund aber übersehen habe. In Ermangelung von Screenshots war dies für mich die einzige Erklärung. Also bemühte ich bisher immer die AGB, welche ich offiziell aus dem Jahre 2012/2013 fand.
Erst heute Abend habe ich nun die AGB meines Vertrags entdeckt. Diese standen unterhalb der Verivox-AGB bei der Bestätigungsmail, welche ich von Verivox erhalten habe. Darauf wäre ich nun erst mal nicht gekommen.
Und hier lautet der Bonsuspassus folgendermaßen:
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft
sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift
auf die erste Jahresabrechnung über die
gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für
den Bonus maßgeblichen
Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als
Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus wird
höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss
angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
Zusätzlich gilt für Pakettarife, dass die
Berechnung des Bonus mindestens auf
Grundlage des bei Vertragsschluss gültigen
Paketpreises erfolgt.
Also "eindeutig" ist das alles immer noch nicht. Insbesondere
Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss
angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
liest sich ja so, als ob der Höchstmaßstab des Bonus eben nicht vom tatsächlichen Verbrauch abhängt, sondern von der Angabe des Verbrauchs, die der Kunde bei Antragsstellung macht - sofern es sich nicht um einen Paket-Tarif handelt. Also, wenn der Verbrauch tatsächlich höher ist, dann wird diese Verbrauchsangabe beim Online-Abschluss als Maßstab genommen; ist der Verbrauch niedriger als diese Angabe, dann wird der tatsächliche Verbrauch als Maßstab genommen. So lese ich diesen Passus jetzt.
Der Passus im Bereich "Paket-Tarife" liest sich jetzt vorteilhafter, aber immer noch uneindeutig. Ich lese daraus, dass 25% vom Paketpreis als Bonus "gesichert" sind. Ich kann aber insgesamt nicht erkennen, welche Faktoren nun zu einem höheren Bonus führen würden. Diese scheint es aber geben zu müssen, wenn hier von "mindestens" die Rede ist. Eigentlich bleibt nichts anderes als Faktor übrig, als ebenfalls der bei Vertragsabschluss angegebene Verbrauch. Der liegt bei einem Paket aber naturgemäß immer unter dem Paketpreis. Niemand gibt beim Abschluss einen Verbrauch von 4000kwh an und bucht dann ein 3200er Paket. Also das Ganze ist immer noch uneindeutig und höchst intransparent. Und ich steh nun weiterhin vor dem Problem, wie hoch der Bonus ist, den ich nun im Widerspruch geltend machen werde... :-\
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Also "eindeutig" ist das alles immer noch nicht. Insbesondere
Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss
angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
liest sich ja so, als ob der Höchstmaßstab des Bonus eben nicht vom tatsächlichen Verbrauch abhängt, sondern von der Angabe des Verbrauchs, die der Kunde bei Antragsstellung macht - sofern es sich nicht um einen Paket-Tarif handelt. Also, wenn der Verbrauch tatsächlich höher ist, dann wird diese Verbrauchsangabe beim Online-Abschluss als Maßstab genommen; ist der Verbrauch niedriger als diese Angabe, dann wird der tatsächliche Verbrauch als Maßstab genommen. So lese ich diesen Passus jetzt.
Genau so ist es. Was soll daran nicht eindeutig sein ? Es gilt der tatsächliche Verbrauch bis zu der Grenze, die Sie durch Angabe Ihrer Verbrauchsschätzung selbst gesetzt haben. Darüber hinaus gehende Verbräuche finden keinen Eingang in die Bonusberechnung.
Der Passus im Bereich "Paket-Tarife" liest sich jetzt vorteilhafter, aber immer noch uneindeutig. Ich lese daraus, dass 25% vom Paketpreis als Bonus "gesichert" sind. Ich kann aber insgesamt nicht erkennen, welche Faktoren nun zu einem höheren Bonus führen würden. Diese scheint es aber geben zu müssen, wenn hier von "mindestens" die Rede ist. Eigentlich bleibt nichts anderes als Faktor übrig, als ebenfalls der bei Vertragsabschluss angegebene Verbrauch. Der liegt bei einem Paket aber naturgemäß immer unter dem Paketpreis. Niemand gibt beim Abschluss einen Verbrauch von 4000kwh an und bucht dann ein 3200er Paket. Also das Ganze ist immer noch uneindeutig und höchst intransparent.
Sie denken möglicherweise zu sehr in eine Richtung. Es gibt zwei Möglichkeiten, wo es mehr als den Pakettarif gibt:
Variante 1: Ihr zu Beginn geschätzter Verbrauch liegt (knapp) über der Grenze eines Paketes (diese haben nämlich oft bestimmte Größen) und somit errechnet sich ihr Angebotspreis aus dem Paketpreis zzgl. dem Preis der darüber liegenden kWh, die meist höher vergütet werden müssen. Soll heißen, wenn Ihr Paket 7.200 kWh besträgt und Sie 7.300 kWh angegeben haben wird bei der Kalkulation der Paketpreis + 100 x xx ct gerechnet. Liegt Ihr Verbrauch nun nur bei 7.250 kWh, berechnet sich der Bonus aus 25% des gesamten Verbrauchs (7.250) und nicht aus der Angabe (7.300). Nur dieses müssen Sie letztlich auch bezahlen. Liegt ihr realer Verbrauch aber bei 7.100 kWh, müssen Sie 7.200 bezahlen (mindestens das Paket) und der Bonus wird aus diesem Paketpreis berechnet, auch wenn Ihr realer Verbrauch geringer war.
Variante 2: Sie haben 7.200 kWh vorher geschätzt und genau so hoch ist auch ihr Paket. Ihr realer Verbrauch weisst aber nach einem Jahr 7.400 kWh aus. Dann wird der Bonus NICHT nur aus dem Paketpreis berechnet sondern berücksichtigt auch die zusätzlich von Ihnen zu bezahlenden 200kWh. (geht also über die Mindestsumme des Paketpreises hinaus). Insofern ist da aus meiner Sicht nichts uneindeutig. Auch eine Mehrdeutigkeit kann ich derzeit nicht erkennen, lasse mich aber gerne diesbezüglich aufklären.
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Achtung! Es folgt eine Aufklärung ;):
Variante1: Das stimme ich Ihnen zu. Sooo abwegig, wie zuvor von mir dargestellt, ist es dann doch nicht, dass manchmal auch ein Paket gebucht wird, obwohl der eigene Verbrauch höher eingeschätzt wird. Das geht allerdings nur, wenn der Verbrauch wirklich kaum schwankt und absolut sicher vorhersehbar ist. Besonders logisch ist diese Vorgehensweise seitens Almado jedoch immer noch nicht. Denn dann wäre es ja grundsätzlich bei diesen Paketen mit Bonusangebot sinnvoll, den eigenen Verbrauch immer über dem Paketpreis einzuschätzen; vorausgesetzt man kennt bei Vertragsschluss diese Bedingungen. Da wir noch Jahre später darüber diskutieren, dürften allerdings die wenigsten Leute diese Bonusbedingungen tatsächlich vor Abschluss kennen.
Variante2: Ok, jetzt kommt erst die Aufklärung.
Variante 2: Sie haben 7.200 kWh vorher geschätzt und genau so hoch ist auch ihr Paket. Ihr realer Verbrauch weisst aber nach einem Jahr 7.400 kWh aus. Dann wird der Bonus NICHT nur aus dem Paketpreis berechnet sondern berücksichtigt auch die zusätzlich von Ihnen zu bezahlenden 200kWh. (geht also über die Mindestsumme des Paketpreises hinaus). Insofern ist da aus meiner Sicht nichts uneindeutig. Auch eine Mehrdeutigkeit kann ich derzeit nicht erkennen, lasse mich aber gerne diesbezüglich aufklären.
Sie vernachlässigen bei dieser Sichtweise ausgerechnet den "Satz" der AGB, der das alles so uneindeutig macht:
Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
Deshalb greift Variante 2 nicht. Es wird der Mehrverbrauch eben gerade dann nicht in die Bonusberechnung einbezogen. Denn es zählt ja nur die Vorabschätzung. In meinem Fall hätte das z.B. geheißen, dass ich ganz schön gekniffen gewesen wäre (ok, bin ich gerade ohnehin...), wenn ich einfach z.B. einen Flüchtigkeitsfehler bei der Angabe gemacht hätte; nach dem Motto: "Nur 3000kw angegeben, dann später bemerkt, dass man ja eigentlich 3500 kwh angeben wollte, aber nichts korrigiert, weil man diese Angabe ohnehin für recht unbedeutend hält. Da ich an meinen Paketpreis verbrauchsmäßig nicht rankomme, ist es faktisch für mich irrelevant. Für andere aber sicher nicht.
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Achtung! Es folgt eine Aufklärung ;):
Variante1: Das stimme ich Ihnen zu. Sooo abwegig, wie zuvor von mir dargestellt, ist es dann doch nicht, dass manchmal auch ein Paket gebucht wird, obwohl der eigene Verbrauch höher eingeschätzt wird. Das geht allerdings nur, wenn der Verbrauch wirklich kaum schwankt und absolut sicher vorhersehbar ist. Besonders logisch ist diese Vorgehensweise seitens Almado jedoch immer noch nicht. Denn dann wäre es ja grundsätzlich bei diesen Paketen mit Bonusangebot sinnvoll, den eigenen Verbrauch immer über dem Paketpreis einzuschätzen; vorausgesetzt man kennt bei Vertragsschluss diese Bedingungen. Da wir noch Jahre später darüber diskutieren, dürften allerdings die wenigsten Leute diese Bonusbedingungen tatsächlich vor Abschluss kennen.
Ob Sie es glauben oder nicht: Diese Bedigungen werden Ihnen in 99,9 % immer VOR Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben (sonst wären sie nämlich nicht Vertragsbestandteil). Bei meinen Verträgen erschienen diese Angaben meist auf der letzten Seite vor der Bestätigung des Vertrages (vom Kunden her). Man muss sich natürlich ALLES durchlesen (und ggf. Screenshots machen). In den meisten Fällen stand das Ganze auch später noch in der Vertragsbestätigung (was alleine für eine Gültigkeit im Vertrag aber nicht ausreichen würde).
Variante2: Ok, jetzt kommt erst die Aufklärung.
Sie vernachlässigen bei dieser Sichtweise ausgerechnet den "Satz" der AGB, der das alles so uneindeutig macht:
Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
Deshalb greift Variante 2 nicht.
Es wird der Mehrverbrauch eben gerade dann nicht in die Bonusberechnung einbezogen. Denn es zählt ja nur die Vorabschätzung.
Nein, es zählt nicht NUR die Vorabschätzung. Bei einem Pakettarif bewegt sich die Berechnung des Bonus IMMER zwischen dem Paketpreis für die feste Energiemenge und der Kundenangabe vor Vertragsabschluss. Eine Preiszahlung unter den Paketpreis ist nicht möglich und somit wird auch der Bonus immer mindestens auf den Paketpreis gezahlt und die Obergrenze ist IMMER Ihre Angabe vor Vertragsschluss. Das ist aber nur die Maximalgrenze, die auch durch den Realverbrauch erreicht sein muss. Ist aber Ihr Realverbrauch höher als die Vorabangabe, gibt's trotzdem nur einen Bonus bis in Höhe Ihres angegebenen Verbrauchs. DAS ist der Inhalt des Satzes.
In meinem Fall hätte das z.B. geheißen, dass ich ganz schön gekniffen gewesen wäre (ok, bin ich gerade ohnehin...), wenn ich einfach z.B. einen Flüchtigkeitsfehler bei der Angabe gemacht hätte; nach dem Motto: "Nur 3000kw angegeben, dann später bemerkt, dass man ja eigentlich 3500 kwh angeben wollte, aber nichts korrigiert, weil man diese Angabe ohnehin für recht unbedeutend hält.
Wenn Sie solche Gedankengänge haben, sollten Sie besser keine Verträge abschließen. 8)
Es wird in einem Verfahren weitestgehend irrelevant sein, ob Sie nun einen Tipfehler begangen haben, den Sie aus welchen Gründen auch immer nicht korrigiert haben. Fakt ist: Sie haben ihn nicht korrigiert und damit ist Ihre Angabe wesentlicher Bestandteil Ihres Vertrages. Abgefragte Angaben bei Vertragsschluss sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Tun Sie dieses nicht, weil Sie die abgefragten Daten für irrelevant halten, kann sich dieses später bitter rächen.
Übrigens noch am Rande:
Das geht allerdings nur, wenn der Verbrauch wirklich kaum schwankt und absolut sicher vorhersehbar ist.
Genau deshalb werden Verbraucher vor dem Abschluss solcher Verträge von Seiten der verbraucherzentralen auch immer wieder gewarnt. Der Energieanbieter kann dabei kein Minus machen, weshalb er sie gerne anbietet.
Besonders logisch ist diese Vorgehensweise seitens Almado jedoch immer noch nicht. Denn dann wäre es ja grundsätzlich bei diesen Paketen mit Bonusangebot sinnvoll, den eigenen Verbrauch immer über dem Paketpreis einzuschätzen;
Bis zu einem gewissen Punkt ja. Aber ab einem bestimmten Punkt springt man aber ja ins nächste Paket, wo man dann wieder in der Falle steckt, wenn man den Verbrauch nicht erreicht. Diesen Punkt muss man dann mit ausprobieren rausbekommen. Das dürfte den meisten Verbrauchern zuviel sein (zumal viele tatsächlich, wie von Ihnen beschrieben, die Ausführungen zum Bonus bei Vertragsschluss gar nicht ordentlich lesen und sich daher darüber auch keine Gedanken machen).
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Ob Sie es glauben oder nicht: Diese Bedigungen werden Ihnen in 99,9 % immer VOR Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben (sonst wären sie nämlich nicht Vertragsbestandteil).
Ich habe nicht bestritten, dass sie möglicherweise irgendwo stehen. Aber zwischen "Lesen" und "Verstehen" besteht ja nochmal ein Unterschied. Davon abgesehen, standen die Bedingungen bei mir im einem Wust von kleingedrucktem AGB - beim VERMITTLER, während ich damit rechnete, die AGB bei der Vertragsbestätigung durch den Anbieter zu finden. Da war aber nichts, sondern lediglich 1 Seite mit groben Daten des Vertrages.
Deshalb greift Variante 2 nicht.
Es wird der Mehrverbrauch eben gerade dann nicht in die Bonusberechnung einbezogen. Denn es zählt ja nur die Vorabschätzung.
Nein, es zählt nicht NUR die Vorabschätzung. Bei einem Pakettarif bewegt sich die Berechnung des Bonus IMMER zwischen dem Paketpreis für die feste Energiemenge und der Kundenangabe vor Vertragsabschluss. Eine Preiszahlung unter den Paketpreis ist nicht möglich und somit wird auch der Bonus immer mindestens auf den Paketpreis gezahlt und die Obergrenze ist IMMER Ihre Angabe vor Vertragsschluss. Das ist aber nur die Maximalgrenze, die auch durch den Realverbrauch erreicht sein muss. Ist aber Ihr Realverbrauch höher als die Vorabangabe, gibt's trotzdem nur einen Bonus bis in Höhe Ihres angegebenen Verbrauchs. DAS ist der Inhalt des Satzes.
Ja, etwas anderes sage ich ja auch nicht. Deshalb ist Ihre Variante 2 ja auch falsch.
In meinem Fall hätte das z.B. geheißen, dass ich ganz schön gekniffen gewesen wäre (ok, bin ich gerade ohnehin...), wenn ich einfach z.B. einen Flüchtigkeitsfehler bei der Angabe gemacht hätte; nach dem Motto: "Nur 3000kw angegeben, dann später bemerkt, dass man ja eigentlich 3500 kwh angeben wollte, aber nichts korrigiert, weil man diese Angabe ohnehin für recht unbedeutend hält.
Wenn Sie solche Gedankengänge haben, sollten Sie besser keine Verträge abschließen. 8)
Es wird in einem Verfahren weitestgehend irrelevant sein, ob Sie nun einen Tipfehler begangen haben, den Sie aus welchen Gründen auch immer nicht korrigiert haben. Fakt ist: Sie haben ihn nicht korrigiert und damit ist Ihre Angabe wesentlicher Bestandteil Ihres Vertrages. Abgefragte Angaben bei Vertragsschluss sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Tun Sie dieses nicht, weil Sie die abgefragten Daten für irrelevant halten, kann sich dieses später bitter rächen.
Sorry, Sie lassen sich hier über etwas völlig anderes aus, als ich überhaupt ausgedrückt habe. Wer redet hier von Verfahren? Es geht doch nicht darum, ob man aufgrund dessen irgendwelche Ansprüche geltend machen kann, sondern dass bei der Angabe des Verbrauchs die Relevanz und Bedeutung dieser Angabe nicht bekannt ist. Ich habe diesen Umstand lediglich festgestellt. Ich finde meine Gedankengänge dazu völlig in Ordnung. NUR SIE interpretieren in diese Gedankengänge irgendwelche gerichtsverwertbaren Anfechtungsansätze.
Besonders logisch ist diese Vorgehensweise seitens Almado jedoch immer noch nicht. Denn dann wäre es ja grundsätzlich bei diesen Paketen mit Bonusangebot sinnvoll, den eigenen Verbrauch immer über dem Paketpreis einzuschätzen;
Bis zu einem gewissen Punkt ja. Aber ab einem bestimmten Punkt springt man aber ja ins nächste Paket, wo man dann wieder in der Falle steckt, wenn man den Verbrauch nicht erreicht.
Eben. Für mich wird das wahrscheinlich jetzt auch das letzte Paket gewesen. Ich habe meinen Verbrauch hoffnungslos überschätzt, da ich umgezogen war und nun einen Durchlauferhitzer im Bad habe, gerne auch mal etwas umfangreichere Weihnachtsbeleuchtung im Garten verteile, etc. In der alten Wohnung fuhr ich mit einem 3000er Paket gut. Jetzt mache ich nur kein Minus, wenn die Sache mit Almado zu meinen Gunsten ausgeht.
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... standen die Bedingungen bei mir im einem Wust von kleingedrucktem AGB - beim VERMITTLER, während ich damit rechnete, die AGB bei der Vertragsbestätigung durch den Anbieter zu finden. Da war aber nichts, sondern lediglich 1 Seite mit groben Daten des Vertrages. ...
Die AGB des jeweiligen Anbieters sind bspw. bei Verivox unter "Mehr zu Ihrem Tarif" > "Details zum Tarif" hinterlegt. Das ist auch zwingend notwendig, da das BGB bestimmt:
§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsabschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
[farbliche Hervorhebungen durch khh]
Bereits die vom Vermittler mit der Auftragsbestätigung gemailten AGB und erst recht eine vom Anbieter mit der Vertragsbestätigung übermittelte AGB ist bzw. wäre für eine wirksame Einbeziehung ZU SPÄT !
Und wenn man wichtige AGB-Klauseln nicht versteht, dann sollte man sich diese vom Vermittler/Anbieter schriftlich erläutern lassen oder von einem Abschluss des betreffenden Vertrages besser Abstand nehmen ;).
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Und wenn man wichtige AGB-Klauseln nicht versteht, dann sollte man sich diese vom Vermittler/Anbieter schriftlich erläutern lassen oder von einem Abschluss des betreffenden Vertrages besser Abstand nehmen ;).
Dann hätte Almado aber kaum Kunden. Jetzt hört es sich ja plötzlich so an, als wären alle furchtbar doof, die nicht auf Anhieb durch diese verhunzten Verklausulierungen steigen. Verstehe ich nicht. Auch die User hier mit zig Beiträgen diskutieren seitenlang, wie irgendwelche Teile der AGB zu verstehen sind. Aber auf ein mal scheint es ja doch der Kunde und nicht mehr der Anbieter zu sein, der an der Almado-Misere Schuld ist. :o
Wenn bei Verivox so ein Link "Details zum Tarif" vorhanden war, dann habe ich den mit Sicherheit auch gelesen. Denn logischerweise will man ja die Details kennen, bevor man abschließt. Außerdem kenne ich ja schließlich mein eigenes Verhalten bei derlei Angelegenheiten. Nur 18 Monate später weiß ich beim besten Willen nicht mehr, wie das im Portal alles ausgesehen hat. Und bei allen Online-Geschäften, die ich je getätigt habe, hatte ich persönlich noch nie die Notwendigkeit verspürt sofort Screen-Shots zu machen, weil ich jetzt gerade zum ersten und zum einzigen Mal eine wichtige Information auf der Webseite zu lesen bekomme. Das ist doch absurd. Klar bin ich jetzt schlauer und werde so verfahren. Aber ich habe alle meine letzten Versicherungen ebenso online abgeschlossen und da war einfach immer alles so, dass solche Fragen wie hier gar nicht im Nachhinein auftauchten.
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Hallo Eni,
nun mal langsam mit den jungen Gäulen :D ! Von "alle furchtbar doof" habe ich nun wirklich NICHTS geschrieben, allerdings hält sich mein Mitgefühl durchaus in Grenzen ;).
Und wer die vielfältigen und keineswegs neuen Warnungen vor bestimmter Energieanbieten negiert oder sich leichtfertig selbst in Gefahr begibt ... ::)
Gruß, khh
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Hallo Eni,
nun mal langsam mit den jungen Gäulen :D ! Von "alle furchtbar doof" habe ich nun wirklich NICHTS geschrieben, allerdings hält sich mein Mitgefühl durchaus in Grenzen ;).
Und wer die vielfältigen und keineswegs neuen Warnungen vor bestimmten Energieanbieter negiert oder sich leichtfertig selbst in Gefahr begibt ... ::)
Sehe ich anders. Wenn man bei einem vermeintlich seriösen Vergleichsportal nach einem neuen Stromanbieter sucht und dort dann auch nur positive Bewertungen zu dem Anbieter findet, hat man vor Vertragsabschluss keine Warnungen ignoriert und sich leichtfertig in Gefahr gebracht. Es sei denn, man bleibt eben konservativ und wechselt nicht großartig, sondern bleibt beim örtlichen Versorger. "Immergrün" - und unter diesem Namen habe ich abgeschlossen - hatte zu diesem Zeitpunkt durchweg positive Bewertungen.
Ich frage mich gerade auch, warum sie einerseits sehr vehement gegen den Anbieter wettern und ja durchaus auch hier helfend tätig sind, aber andererseits dann kein Verständnis für die Geschädigten aufbringen können. Habe ich jetzt ein völlig falsche Abrechnung erstellt oder der Anbieter? Kann ich wissen, dass dies passiert bei Vertragsabschluss?
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... Kann ich wissen, dass dies passiert bei Vertragsabschluss?
Durchaus, vor Vertragsabschluss 1 x gegoogelt und man hätte manches wissen oder zumindest ahnen können,
denn schon seit mehr als 1 1/2 Jahren wird im Netz explizit vor immergrün/almado und Konsorten gewarnt ??? !
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... Kann ich wissen, dass dies passiert bei Vertragsabschluss?
Durchaus, vor Vertragsabschluss 1 x gegoogelt und man hätte manches wissen oder zumindest ahnen können,
denn schon seit mehr als 1 1/2 Jahren wird im Netz explizit vor immergrün/almado und Konsorten gewarnt ??? !
Nein, eben nicht - und ich finde das jetzt auch frech von Ihnen. Ich google grundsätzlich Anbieter und Produkte, wenn es um Online-Geschäfte geht. Googlen Sie doch selbst mal. Und dann zeigen Sie mir die negativen Stimmen vor November 2012 in Bezug auf Immergrün.
Ja, über Almado findet man auch zu diesem Zeitpunkt schon vereinzelt Berichte, wenn man lange genug sucht. Aber Immergrün hatte zu diesem Zeitpunkt kein offensichtliches, leicht zu erkennendes Negativ-Image. Wir reden hier von einem Zeitpunkt von vor über 1,5 Jahren. Da hatten die meisten Kunden wohl überhaupt noch nie eine Jahresrechnung von Immergrün bekommen. Sie sollten die zahlreichen Namenwechsel der Firma mal bedenken. Wenn man bei Immergrün abschließt, dann googled man nicht nach Almado. Ist doch wohl logisch, oder?
Und wenn Sie und andere das Thema "Stromanbieter" zu ihrem Hobby und Steckenpferd gemacht haben, dann können Sie diesen Maßstab nicht an den Otto-Normal-Bürger anlegen, der vielleicht einfach andere Hobbies hat und nur nach bestem Wissen und Gewissen einen Stromvertrag schließt und lediglich nicht hoffnungslos dabei abgezockt werden möchte.
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@Eni Ich bin auch auf den Verein reingefallen. Obwohl ich vor Almado bereits gewarnt war, hätte ich besser vorher noch nach Immergrün-Energie gegoogelt ... :-\
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@Eni Ich bin auch auf den Verein reingefallen. Obwohl ich vor Almado bereits gewarnt war, hätte ich besser vorher noch nach Immergrün-Energie gegoogelt ... :-\
Das hätte Sie - je nach Abschlusszeitpunkt - aber nicht weitergebracht. Ich habe keine bewusste Erinnerung daran, dass ich damals gegoogled habe. Aber das gehört einfach zu meinen Gewohnheiten, wenn ich online Verträge eingehe. Also werde ich es auch damals getan haben. Ich habe es jetzt eben nochmal gemacht und natürlich findet man jetzt zahlreiche Beiträge dazu. NUR, die sind alle aus 2013 und 2014. Ende 2012 hatte man einfach noch keine Chance, im Vorhinein zu erahnen.
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Obwohl ich TelDaFax-Geschädigter bin landete ich im Oktober 2013 bei den Almados. Dies kreide ich in erster Linie den Strompreisvergleichern an. Die haben doch alle Informationen. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass die wegen ein paar Euros Vermittlungsgebühr den normalen Verbraucher in die Falle locken. Die nächsten, die auf allen Ebenen versagen, ist die Bundesnetzagentur. Hat irgend jemand einen Hinweis für wen die überhaupt da sind. Dafür, dass die von den Steurgeldern der Bürger leben könnten diese für den Verbraucher auch etwas tun. Nicht jeder hat juristisches Wissen und die Zeit bei jedem Online-Geschäft das gesamte Internet abzuklappern.
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Bei neuen/unbekannten Anbietern die Protagonisten (Vorstand/Geschäftsführer) googeln:
Mal nach dem Vorstand Antoine Werner Beinhoff \"googeln\". Da kommt was zusammen.
Unter anderem hier:
DTMI Deutsche Telemedien Inkasso GmbH Geschäftsführer: Antoine W. Beinhoff
http://www.dtmi.de/inkasso/impressum (http://www.dtmi.de/inkasso/impressum)
Dazu ein Link: http://www.recht-hilfreich.de/blog/2011/09/vorsicht-vor-teuren-tippfehlern-ein-verwechseln-der-vorvorwahl-nummern-010091-und-01091-kann-teuer-werden-call-by-call-abzocke-dtmi-inkass/#more-459 (http://www.recht-hilfreich.de/blog/2011/09/vorsicht-vor-teuren-tippfehlern-ein-verwechseln-der-vorvorwahl-nummern-010091-und-01091-kann-teuer-werden-call-by-call-abzocke-dtmi-inkass/#more-459)
Die Verbindung der immergrün-Energie GmbH zur almado AG wäre damit ersichtlich geworden ??? !
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Bei neuen/unbekannten Anbietern die Protagonisten (Vorstand/Geschäftsführer) googeln:
Die Verbindung der immergrün-Energie GmbH zur almado AG wäre damit ersichtlich geworden ??? !
Dazu kann ich nur sagen:
Hinterher ist man immer schlauer. ::)
Ich wollte bei denen nicht 'ne Millionen anlegen, sondern lediglich bitte meinen Strom geliefert bekommen. Die wurden von einem - zumindest noch zu diesem Zeitpunkt - renommierten Vergleichsportal empfohlen. Und ansonsten gab es auch nichts Auffälliges. Ich werde in Zukunft auch nicht anfangen Geschäftsführer zu googlen, sondern als reumütiges Schaf zu den etablierten Konzernen zurückkehren.
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... Ich werde in Zukunft auch nicht anfangen Geschäftsführer zu googlen, ...
Kann aber sehr hilfreich sein und hätte bei entsprechenden Schlussfolgerungen schon bei den Pleiten von
TelDaFax oder FlexStrom (und weitere werden folgen ???) manch einen vor Schaden bewahren können :'( !
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... Ich werde in Zukunft auch nicht anfangen Geschäftsführer zu googlen, ...
Kann aber sehr hilfreich sein und hätte bei entsprechenden Schlussfolgerungen schon bei den Pleiten von
TelDaFax oder FlexStrom (und weitere werden folgen ???) manch einen vor Schaden bewahren können :'( !
Das glaube ich ja auch unbesehen, dass dies hilfreich ist. Das ist dann aber was für Leute, die weiterhin die entsprechenden Risiken für einen vermeintlich günstigen Preis in kauf nehmen wollen und diese dann mit gewissen Strategien minimieren möchten. Mir ist es das ab jetzt nicht mehr wert. Flexstrom hat wohl auch sehr mit dem Bonus rumgekaspert, von Teldafax weiß ich nur, dass sie eben auch pleite sind. Aber diese geballte Ladung wie jetzt bei Almado, ist zumindest für mich neu. Ich bin ja gerade dabei selbst eine korrekte Jahresabrechnung zu basteln und natürlich parallel den Widerspruch zu formulieren. Dabei ist mir dann noch mehr an der Abrechnung aufgefallen, was einfach auch nicht mehr den Begriff "inkorrekt" verdient. Das ist einfach nur noch "Betrug pur". Und damit meine ich nicht mal den Bonus.
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Ich wollte bei denen nicht 'ne Millionen anlegen, sondern lediglich bitte meinen Strom geliefert bekommen. Die wurden von einem - zumindest noch zu diesem Zeitpunkt - renommierten Vergleichsportal empfohlen. Und ansonsten gab es auch nichts Auffälliges. Ich werde in Zukunft auch nicht anfangen Geschäftsführer zu googlen, sondern als reumütiges Schaf zu den etablierten Konzernen zurückkehren.
Naja, renomierte Vergleichsportale gibt es durchaus. Letztendlich sind jedoch all diese Vergleichsportale Unternehmen mit Gewinnabsicht, also Gewinne durch die Vermittlung von Energieabnehmerverträgen. Letztendlich wollen´s die Vergleichsportale wie Check24, Verivox oder andere hinterher nicht gewesen sein. Nehmen wir einmal den Fall almado. Bereits seit Anfang 2013 haben sich viele Verbraucher an die beiden großen Verbrauchsportale wie Check24 oder Verivox, mit dem Hinweis auf dubiose Geschäftspraktiken bei diesem Anbieter gewandt. Auch in der Presse wurde bereits berichtet. Bei Check24 wurde dem Kunden noch Ende 2013 vorgegaukelt, das almado ein gutes Unternehmen sei. ERST nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale im Mai 2014 beeilte man sich plötzlich damit umzuschwenken, seitdem gelten die Tarife von almado, immergrün, meisterstrom, etc. nicht mehr als für Check24 akzeptabel.
Aber ExtraEnergie (u.a. Priostrom) oder Stromio werden dort noch immer beworben und diese sind lt. Stiftung Warentest (Heft Februar 2014) auch nicht ganz koscher, zumindest deren AGB nicht. Ich selber habe es erlebt, dass mich priostrom auch betuppen wollte, zwar nicht so extrem wie almado, aber immerhin.
Will man auf der sicheren Seite sein, wählt man andere Portale (z.B. www.energieverbraucherportal.de). Dort sind die Bonustarife nicht automatisch ausgewiesen, man kann dieses Risiko gesonders auswählen, wenn man sich darüber im Klaren ist, dass man den Bonus vorfinanziert. Ansonsten kann man auch bei regionalen Stromanbietern eine Menge sparen und das zu einem wesentlich geringeren Risiko. Man spart zwar nicht soviel, wie bei den Bonustarifen, aber ob man diesen auch erhält, oder aufwendig darum kämpfen muss, weiß man ja nicht. Und das Wichtigste, geht das Unternehmen mit Bonus in Insolvenz, ist der Bonus auch weg.
...schon bei den Pleiten von TelDaFax oder FlexStrom (und weitere werden folgen ???) ....
Ich für meinen Teil, werde wahrscheinlich nicht wieder zu meinem örtlichen Anbieter wechseln, aber Bonustarife? Never! Den Ärger tue ich mir nicht mehr an! Soviel Bonus können die mir gar nicht bieten, das sich das für mich lohnen würde. :o
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Will man auf der sicheren Seite sein, wählt man andere Portale (z.B. www.energieverbraucherportal.de). Dort sind die Bonustarife nicht automatisch ausgewiesen, man kann dieses Risiko gesonders auswählen, wenn man sich darüber im Klaren ist, dass man den Bonus vorfinanziert. Ansonsten kann man auch bei regionalen Stromanbietern eine Menge sparen und das zu einem wesentlich geringeren Risiko. Man spart zwar nicht soviel, wie bei den Bonustarifen, aber ob man diesen auch erhält, oder aufwendig darum kämpfen muss, weiß man ja nicht. Und das Wichtigste, geht das Unternehmen mit Bonus in Insolvenz, ist der Bonus auch weg.
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Ich für meinen Teil, werde wahrscheinlich nicht wieder zu meinem örtlichen Anbieter wechseln, aber Bonustarife? Never! Den Ärger tue ich mir nicht mehr an! Soviel Bonus können die mir gar nicht bieten, das sich das für mich lohnen würde. :o
Warum sollte man auf Bonus-Tarife und damit auf eine deutliche Reduzierung der Energiekosten verzichten ?
Bei langjährig am Markt etablierten Versorgern mit entsprechendem wirtschaftlichen Hintergrund ist das Insolvenzrisiko praktisch auszuschließen. Wenn man sich bspw. an das bewährte Anbieterauswahl- und
Wechsel-Konzept der Verbraucher-Initiative www.bezahlbare-energie.de hält, vermeidet man die von den sogenannten "Billiganbietern". Nach meiner persönlichen Erfahrung gibt es bei seriösen und solventen Anbietern auch sonst keine Probleme, wenn man selbst die "Spielregeln" einhält und strukturiert vorgeht [z. B.: rechtzeitig und richtig selbst zum Ablauf des 1. Lieferjahres kündigen und den neuen Anbieter beauftragen (ich favorisiere 'Verivox'), zum vertragsrelevanten Zeitpunkt den Zählerstand selbst ablesen und an den Versorger sowie den Netzbetreiber übermitteln, usw. usf.] :).
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Warum sollte man auf Bonus-Tarife und damit auf eine deutliche Reduzierung der Energiekosten verzichten ?
Bei langjährig am Markt etablierten Versorgern mit entsprechendem wirtschaftlichen Hintergrund ist das Insolvenzrisiko praktisch auszuschließen. Wenn man sich bspw. an das bewährte Anbieterauswahl- und Wechsel-Konzept der Verbraucher-Initiative www.bezahlbare-energie.de hält, vermeidet man die von den sogenannten "Billiganbietern". Nach meiner persönlichen Erfahrung gibt es bei seriösen und solventen Anbietern auch sonst keine Probleme, wenn man selbst die "Spielregeln" einhält und strukturiert vorgeht [z. B.: rechtzeitig und richtig selbst zum Ablauf des 1. Lieferjahres kündigen und den neuen Anbieter beauftragen (ich favorisiere 'Verivox')
Selbst www.bezahlbare-energie.de sagt:
"Seriös ist die große Mehrzahl der Anbieter, aber sie stehen bei Vergleichsportalen oft erst an fünfter, sechster Stelle. Meist ist es das erste Angebot ohne „25%-Bonus“. Der „25%-Bonus“ ist ein sehr nützliches Erkennungsmerkmal."
Was verivox oder check24 angeht, ich werde definitiv nie mehr über ein Vergleichsportal den neuen Anbieter bevollmächtigen, meinen Abschluss gegenüber dem alten Anbieter zu tätigen. Das Gefahrenpotenzial ist mir einfach zu hoch. Bis 2012/2013 habe ich jeweils auch persönlich über die entsprechende Seite des Nachfolgeanbieters abgeschlossen, so werde ich definitiv auch zukünftig wieder verfahren.
zum schauen, oder vergleichen, sind auch diese die Vergleichsportale OK - wobei ich Ihnen durchaus recht gebe, auch ich würde hier ´Verivox´ bevorzugen, aber zumindest noch einen 2ten Vergleich über z.B. www.energieverbraucherportal.de einholen. "Online-Stromwechsel" gelingt nun mal nicht mit 2 Klicks und wenn doch, könnte das grob fahrlässig sein.
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Selbst www.bezahlbare-energie.de sagt:
"Seriös ist die große Mehrzahl der Anbieter, aber sie stehen bei Vergleichsportalen oft erst an fünfter, sechster Stelle. Meist ist es das erste Angebot ohne „25%-Bonus“. Der „25%-Bonus“ ist ein sehr nützliches Erkennungsmerkmal."
Aber die sagen nicht " k e i n e Bonus-Tarife", sondern begründet genau das Gegenteil (siehe dortiges Thema
"Wir testen die Empfehlungen von Stiftung Warentest") :) !
Was verivox oder check24 angeht, ich werde definitiv nie mehr über ein Vergleichsportal den neuen Anbieter bevollmächtigen, meinen Abschluss gegenüber dem alten Anbieter zu tätigen. Das Gefahrenpotenzial ist mir einfach zu hoch.
Da meinen Sie wohl Kündigung ;). Das behalte ich auch lieber selbst in der Hand (man kann ja sehr frühzeitig zum Ablauf des Lieferjahres kündigen).
Bis 2012/2013 habe ich jeweils auch persönlich über die entsprechende Seite des Nachfolgeanbieters abgeschlossen, so werde ich definitiv auch zukünftig wieder verfahren.
Das seh ich anders: Manche Anbieter zahlen bei Abschluss über deren HP keinen oder einen geringeren Bonus, wie beim Auftrag über ein Vergleichsportal. Zudem bekommt man z.B. bei Verivox schon einige nützliche Hinweise (nur die "Kundenbewertungen" sind wertlos) und außerdem eine sofortige Auftragsbestätigung mit AGB-Zusendung (in Letzterer lese ich die wichtigsten Punkte natürlich vor Auftragserteilung :) ).
... "Online-Stromwechsel" gelingt nun mal nicht mit 2 Klicks und wenn doch, könnte das grob fahrlässig sein.
Oder naiv, wenn ich einem Verkäufer/Anbieter alles ungeprüft glaube (bei ganz tollen Angeboten mal den "gesunden Menschenverstand" benutzen, reicht oftmals schon). Und bei den Energieanbietern gibt es
- wie in jeder Branche - nun mal einige (durchaus bekannte!) "schwarze Schafe", die man meiden sollte.
Eine hochkomplizierte Wissenschaft ist "Online-Strom-/Gasversorger-Wechsel" allerdings auch nicht.
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Selbst www.bezahlbare-energie.de sagt:
"Seriös ist die große Mehrzahl der Anbieter, aber sie stehen bei Vergleichsportalen oft erst an fünfter, sechster Stelle. Meist ist es das erste Angebot ohne „25%-Bonus“. Der „25%-Bonus“ ist ein sehr nützliches Erkennungsmerkmal."
Aber die sagen nicht " k e i n e Bonus-Tarife", sondern begründet genau das Gegenteil :) !
Das sehe ich ganz anders, denn wenn man das Zitat der Seite von www.bezahlbare-energie.de (wohlgemerkt, die Nennung dieses Portals in diesem Thread kam von Ihnen) in Gänze liest, so entspricht das dann doch nicht Ihrer Schlussfolgerung:
Zitat Anfang
Diese Anbieter versprechen mehr, als sie halten können und halten wollen. Meist bieten Sie den bei Verivox höchstzulässigen „Bonus von 25%“ an, um ganz oben zu stehen. Da sie sich 25% Preisvorteil gar nicht leisten können, sind Probleme und Ärger vorprogrammiert. Entweder wird der Bonus verweigert oder das Unternehmen holt ihn sich mit unlauteren Methoden zurück. Solche Methoden sind: drastische, aber in langatmigen Schreiben versteckte Preiserhöhungen im 2. Jahr, willkürlich überhöhte Abschläge, verspätete Abrechnung, Kündigungen werden nicht anerkannt usw.. Auf Beschwerden gibt es keine Antwort oder keine vernünftige, telefonisch ist niemand erreichbar oder man wird hingehalten.
Zitat Ende
Was verivox oder check24 angeht, ich werde definitiv nie mehr über ein Vergleichsportal den neuen Anbieter bevollmächtigen, meinen Abschluss gegenüber dem alten Anbieter zu tätigen. Das Gefahrenpotenzial ist mir einfach zu hoch.
Da meinen Sie wohl Kündigung ;). Das behalte ich auch lieber selbst in der Hand (man kann ja sehr frühzeitig zum Ablauf des Lieferjahres kündigen).
Da liegen Sie falsch! Ich kündige grundsätzlich selber!!! Bitte versuchen Sie nicht, mir hier irgendetwas zu unterstellen, was Sie nicht halten können!
Bis 2012/2013 habe ich jeweils auch persönlich über die entsprechende Seite des Nachfolgeanbieters abgeschlossen, so werde ich definitiv auch zukünftig wieder verfahren.
Das seh ich anders: Manche Anbieter zahlen bei Abschluss über deren HP keinen oder einen geringeren Bonus, wie beim Auftrag über ein Vergleichsportal. Zudem bekommt man z.B. bei Verivox schon einige nützliche Hinweise (nur die "Kundenbewertungen" sind wertlos) und außerdem eine sofortige Auftragsbestätigung mit AGB-Zusendung (in Letzterer lese ich die wichtigsten Punkte natürlich vor Auftragserteilung :) ).
Sie machen das so wie Sie es für richtig halten und wenn ich einen anderen Weg verfolge, ist dies auch OK. Wenn Sie meine Posts verfolgt haben, sollten Sie wissen, dass ich alles sammele - angefangen von der Printcopy der Bestellung, der sofort folgenden Bestellbestätigung und den darauf folgenden Schriftverkehr. Auch die gültigen AGB kann ich kopieren. Ich stehe dazu, einen Vermittler, auch Vergleichsportal, werde ich nicht mehr einschalten.
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Bis 2012/2013 habe ich jeweils auch persönlich über die entsprechende Seite des Nachfolgeanbieters abgeschlossen, so werde ich definitiv auch zukünftig wieder verfahren.
Das seh ich anders: Manche Anbieter zahlen bei Abschluss über deren HP keinen oder einen geringeren Bonus, wie beim Auftrag über ein Vergleichsportal. Zudem bekommt man z.B. bei Verivox schon einige nützliche Hinweise (nur die "Kundenbewertungen" sind wertlos) und außerdem eine sofortige Auftragsbestätigung mit AGB-Zusendung (in Letzterer lese ich die wichtigsten Punkte natürlich vor Auftragserteilung :) ).
Sie machen das so wie Sie es für richtig halten und wenn ich einen anderen Weg verfolge, ist dies auch OK. ...
@Hurraapostel,
selbstverständlich ist es Ihr gutes Recht, wenn Sie "einen anderen Weg verfolgen"; das hab ich Ihnen doch auch mit keinem Wort abgesprochen.
Gruß, khh
PS: Zu den anderen Punkten Ihrer vorstehenden Antwort #28 ( >:( !) hab ich Ihnen eine PM geschrieben !