Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: kilowatt am 08. Juni 2014, 18:28:08
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Nach Einräumung eines Sonderkündigungsrechtes durch meinen Versorger ergibt sich folgende Frage:
Natürlich muss die monatliche Abschlagszahlung (in diesem Fall für 4 Monate) gezahlt werden.
Aber wieviel Strom dürfte ich in den vier Monaten verbrauchen, um innerhalb des Paketlimits zu bleiben?
Sicherlich wären 4/12 der vereinbarten Jahresmenge zu einfach, da die Monate ja unterschiedliche Verbräuche haben (im Winter würde der Versorger ein schlechtes Geschäft machen, wenn ich nur den monatlichen Durchschnittspreis zahle)
Gibt es da Richtlinien für die einzelnen Monate und wo finde ich diese?
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Diese Frage sollte in den AGB bzw. in ergänzenden Tarifbedingungen des Anbieters geregelt sein. Die Interpretation des Falles, dass die AGB keine diesebezügliche Regelung vorsehen, überlasse ich gern den Juristen, denn sicher spielen dann BGB und Verbraucherschutz und demzufolge eine Güterabwägung eine wesentliche Rolle!
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... Gibt es da Richtlinien für die einzelnen Monate und wo finde ich diese?
@kilowatt,
vielleicht können diese prozentualen Durchschnittswerte
www.musterhaushalt.de/durchschnitt/stromverbrauch/
eine Orientierungshilfe für Sie sein !?
Gruß, khh