Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: scooter44 am 03. Juni 2014, 12:44:04
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Es ist auch interessant, was diese "Unternehmen" unter einem Stromliefervertrag inklusive AGB verstehen.
In der Regel sollte er schon so ausehen:
http://www.hv-joseph.de/hvj/pdf/SWE%20Strom%20priv.pdf
Und das in zweifacher Ausfertigung.
Das scheint man bei 365 AG und Immergrün-Energie nicht so genau zu nehmen.
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... In der Regel sollte er schon so aussehen: ...
@scooter44,
bei der heute üblicherweise praktizierten Online-Auftragserteilung - in der Regel über ein Vergleichsportal (Papierantrag ist dort z.T. auch möglich) - ist das "so" wohl kaum darstellbar.
Jeder antragende Kunde hat zudem auch Online durchaus die Möglichkeit, sich seinen Lieferauftrag und die
im Portal eingestellte AGB des Anbieters auszudrucken bzw. abzuspeichern.
Gruß, khh