Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: EviSell am 14. Mai 2014, 13:33:11
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Stromdiscounter Almado-Energy: Windige Geschäftspraktiken gekappt
Wechselwillige Stromkunden köderte die almado-Energy GmbH mit dem Versprechen, mit der ersten Jahresrechnung 25 Prozent ihrer Stromkosten als "Neukundenbonus" erstattet zu bekommen.
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http://www.vz-nrw.de/stromdiscounter-almado-energy-windige-geschaeftspraktiken-gekappt
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Mit einer Bezugnahme auf die vorstehend verlinkte Unterlassungserklärung sollte es für geprellte almado-Kunden jetzt nicht mehr schwierig sein, berechtigte Ansprüche zügig durchzusetzen. :)
Als Betroffener würde ich gegenüber almado/365 AG ankündigen, dass 1. eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. und 2. eine Meldung des Sachverhalts an die Verbraucherzentrale NRW erfolgt, falls der Reklamation nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen (bzw. maximal 4 Wochen) ohne jedes weitere "Hinhalte- bzw. Verzögerungs-Spielchen" abgeholfen wird !
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Almado hat mir ohne jegliche Rechtsgrundlage 5 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres den Liefervertrag gekündigt und trotz Widerspruch beim Grundversorger angemeldet.
Bedeutet die Abmahnung der VZ NRW, dass mir almado den Differenzbetrag Paketpreis almado (abzügl. 25 %) zum höheren Strompreis Grundversorger für die 5 Monate erstatten müsste?
Muss ich mir zur Schadensminderung umgehend einen günstigeren Anbieter als den Grundversorger suchen?
Würde ein Vertragsabschluss mit einem neuen Versorger z.B. der Schlichtungsstelle signalisieren, dass ich die Vertragskündigung durch almado akzeptiere?
Gruß findus
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Sehr geehrter Findus 14472
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter „VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
365 AG
Kundenservice-Online
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Bemerkenswert, was sich nach der Abmahnung durch die VZ NRW plötzlich alles so tut ! ;D
[...]
Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
365 AG
Kundenservice-Online
[Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]
Wenn allerdings weiterhin eine solch eher täuschende Bezeichnung wie "unser Kundenanwalt" verwendet wird, würde ich - wäre ich Betroffene/r - auf ein solches Angebot lieber verzichten und es ausschließlich bei der Einschaltung der echten Schlichtungsstelle und nötigenfalls eines eigenen Anwaltes belassen !
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Wahrscheinlich folgen jetzt wieder unanständige Vergleichsangebote zu Lasten der Kunden um einer juristischen Klärung aus dem Weg zu gehen.
Mich wollte man ja auch mit einer lächerlichen Vergleichszahlung abspeisen. Wenn genügend Kunden darauf hereinfallen machen die immer noch ihren Schnitt.
Bin ich froh, dass meine Klage gegen die schon läuft!
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... Wenn genügend Kunden darauf hereinfallen machen die immer noch ihren Schnitt.
Daher künftig versuchte "Machenschaften" unbedingt auch an die Verbraucherzentrale NRW melden !
Aufgrund der abgegebenen Unterlassungserklärung dürfte es dann richtig teuer für die 365 AG werden :).
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Erst ab Juni will sich Almado an seine AGB bzw an die Gesetze halten, wenn ich das richtig gelesen habe.
Zitat:
Der Stromlieferant mit Sitz in Köln hat das unlautere Verhalten eingeräumt und sich jetzt verpflichtet, die beanstandeten wettbewerbsrechtlichen Verstöße ab 1. Juni 2014 zu unterlassen.
Schon lustig, was sich ein Energieversorger hier in Deutschland über Monate hinweg leisten darf.
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In der aktuellen FinanzTest wird übrigens auch ein Fall von Almados dubiosem Geschäftsgebaren geschildert.
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Schön, dass endlich etwa Bewegung in die Sache kommt. Das ermutigt mich, das alles nicht einfach so hinzunehmen:
siehe: http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18999.0
Viele Grüße
René
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Die Pressemitteilung der VZ NRW komplett:
P r e s s e I n f o
Stromdiscounter almado-Energy
Windige Geschäftspraktiken gekappt
vz/nrw Wechselwillige Stromkunden köderte die almado-Energy GmbH mit dem Versprechen, mit der ersten Jahresrechnung 25 Prozent ihrer Stromkosten als „Neukundenbonus“ erstattet zu bekommen. Doch setzte der Stromdiscounter dann viel Energie daran, die Auszahlung des 25-Prozent-Bonus zu verweigern: Mal wurde die vermeintliche Berücksichtigung des Nachlasses durch eine intransparente Rechnung vorgegaukelt, mal wurde die Kündigungsfrist anders als erwartet berechnet, was zum Verlust der Gutschrift führen sollte. Per Abmahnung hat die Verbraucherzentrale NRW solchen Geschäftspraktiken nun den Saft abgedreht: Der Stromlieferant mit Sitz in Köln hat das unlautere Verhalten eingeräumt und sich jetzt verpflichtet, die beanstandeten wettbewerbsrechtlichen Verstöße ab 1. Juni 2014 zu unterlassen. Die Verbraucherzentrale NRW rät daher allen Stromkunden, die von der almado-Energy GmbH um den Bonus geprellt wurden, rückwirkend auf korrekte Abrechnung, fristgerechte Rechnungsstellung und die Berücksichtigung wirksamer Kündigungsfristen zu pochen.
„Dazu sollte der Kunde allerdings selbst aktiv werden“, weist Jürgen Schröder, Energierechtsjurist der Verbraucherzentrale NRW, den Weg zum Recht. Er macht drei Konstellationen aus, bei denen Verbraucher gute Chancen auf bislang verweigerte Bonuszahlungen haben:
- Zwölfmonatsvertrag erfüllt: Wer zwölf Monate ununterbrochen beliefert wurde und damit die vertraglichen Bedingungen erfüllt, hat Anspruch auf eine korrekte Abrechnung, die auch den zugesicherten 25-Prozent-Bonus berücksichtigt. Andernfalls kann eine Neuabrechnung und Auszahlung des Rechnungsguthabens gefordert werden.
- Kundenansprüche bei Einlösung eines Verrechnungs-Schecks nicht verwirkt: Haben Kunden einen Verrechnungsscheck über ein Guthaben aus der Abrechnung eingelöst, sollten damit nach dem Willen des Stromdiscounters „alle Ansprüche gegenüber dem Unternehmen abgegolten sein“. Bei Jahresrechnungen ohne korrekte und nachvollziehbare Bonusverrechnung können Kunden jedoch weitergehende Ansprüche auch nach der Einlösung des Verrechnungsschecks noch geltend machen.
- Neufestsetzung der Kündigungsfrist: Obwohl Kunden den Vertrag wirksam zum Ablauf des ersten Lieferjahres gekündigt hatten und somit die Voraussetzungen für die Bonuszahlung erfüllt waren, bestätigte die almado-Energy GmbH in einigen Fällen, dass der Vertrag zu einem früheren Zeitpunkt beendet worden sei. Und verweigerte folglich auch die Auszahlung. Wer die fristgerechte Kündigung zum Ablauf des ersten Lieferjahres nachweisen kann, hat jedoch Anspruch auf den vertraglich zugesicherten Bonus und gegebenenfalls auf Schadenersatz.
Die almado-Energy GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der 365 AG, die ihre Produkte unter den Marken „MeisterStrom“ und „IdealEnergie“ vertreibt. Auch die Immergrün-Energie GmbH mit ihren verschiedenen Bonustarifen (z. B. windkraft fix 1700 oder ökosiegel 1700) firmiert unter deren Dach.
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Noch eine interessante Seite zu den Machenschaften der 365 AG (Almado / Immergrün):
www.recht-hilfreich.de/inkasso-frankfurt/inkasso/beschwerden-uber-almado-energy-ag-mahngebuhr-und-inkasso-fur-stromrechnung-bzw-stromabschlag-durch-dtmi/
Wenn man sich die 414 Kommentare anschaut, dann praktiziert dieser höchst unseriöse Anbieter seine diversen Maschen augenscheinlich schon seit Beginn seiner Energieanbietertätigkeit :o.
Es ist dringend geboten, dass die Verbraucherzentrale NRW am Ball bleibt und der 365 AG das Handwerk
gelegt wird !
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Kann man ab Juni wieder zu Almado wechseln?
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Kann man ab Juni wieder zu Almado wechseln?
Ohne jede Kenntnis,
1. zu was sich die 365 AG in der Unterlassungserklärung konkret verpflichtet hat ?
2. was die 365 AG bspw. unter „Kunden schnelle Problemlösung anbieten“ versteht ?
3. ob sich die 365 AG tatsächlich an diese Verpflichtungen und Angebote halten wird ?
Muss nicht erst einmal die 365 AG nachweisen, dass man unzumutbare Vergleichs-„Angebote“
und künftig „windige Geschäftspraktiken“ nachhaltig unterlässt ?
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Es ist uns - auch vor dem Hintergrund der aktuellen öffentlichen Wahrnehmung unseres Unternehmens -
ein großes Anliegen, unzufriedene Kunden abzuholen und Ihnen schnelle Problemlösung anzubieten. ...
Frage: Wird die 365 AG jetzt die Empfehlungen der Schlichtungsstelle Energie e.V. ausnahmslos anerkennen?
Da die 365 AG nicht mal die vorstehende einfache Frage beantwortet, sollte für Betroffene weiterhin gelten:
Angebotene "schnelle Problemlösungen" kritisch prüfen, nicht über den Tisch ziehen lassen, zumindest eine
Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de und ggf. Meldung an die Verbraucherzentrale NRW !
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Hoffentlich wird diesen Betrügern jetzt richtig der A..... aufgerissen!
Meine Schlichtung läuft jetzt schon seit fünf Wochen.
Bei mir gehts um über 900 € 25% Neukundenbonus, Verweigerung durch Nicht-Reagieren bzw Ignorieren.
Zwischenzeitlich versuchte so ein Wicht von der "Internen Schlichtungsstelle" mir einen Vergleich in Höhe von 150 € anzubieten. Den könne er seinem Chef dort hin stecken wo die Sonne niemals aufgeht, entgegnete ich leicht aufgebracht, über die Dreistigkeit die Almado an den Tag legt.
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In diesem Falle wäre das hier interessant:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Alle Kunden sollten rechtliche Schritte durch die Staatsanwaltschaft gegen Almado/Immergrün und Konsorten prüfen lassen.
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...Alle Kunden sollten rechtliche Schritte durch die Staatsanwaltschaft gegen Almado/Immergrün und Konsorten prüfen lassen.
@scooter44,
Sie können es ja gerne mal selbst versuchen, mit einer Anzeige strafrechtlich gegen die 365 AG (almado/immergrün) vorzugehen.
Üblicherweise geht das aber aus wie das "Hornberger Schießen", da die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft erst gar nicht aufgenommen werden :(.
Gruß, khh
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Ich habe nun meinen bereits mehrfach eingeforderten Bonus via Einschreiben/Rückschein mit 2 Wochenfrist erneut bei Almado eingefordert!
trotz mehrfacher Nachfragen auf dem Kontaktformular Ihrer Internetseite und per E-Mail sowie zahlreicher telefonischer Versuche, Sie zu erreichen (seit Wochen läuft ein Band zu allen Uhrzeiten!), habe ich bis heute von Ihnen noch keinen Bonus erhalten, obwohl sämtliche Vertragliche Voraussetzungen (Zwölfmonatsvertrag) erfüllt wurden.
Die Schlussrechnung wurde mir auch nur nach Androhung einer anwaltlichen Unterstützung und Fristsetzung Ende April zugeschickt (Vertragsende war bereits der 28.02.2014!).
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, mir den zustehenden Bonus in Höhe von xxxxx € umgehend - spätestens bis zum xx.xx. 2014 - auf mein Konto zu überweisen.
Nach Ablauf dieser Frist werde ich eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. einlegen und die Verbraucherzentrale NRW über den Vorgang informieren, falls meiner Reklamation nicht innerhalb der oben gesetzten Frist ohne jede weitere Hinauszögerungstaktik abgeholfen wird !
Da Ihr Unternehmen das unlautere Verhalten inpuncto Bonus Medienberichten zu Folge bereits eingeräumt und sich verpflichtet hat, die wettbewerblichen Verstöße ab 01.06.2014 zu unterlassen, gehe ich nun davon aus, dass Sie rückwirkend die korrekte Abrechnung durchführen werden.
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trotz mehrfacher Nachfragen auf dem Kontaktformular Ihrer Internetseite und per E-Mail sowie zahlreicher telefonischer Versuche, Sie zu erreichen (seit Wochen läuft ein Band zu allen Uhrzeiten!), habe ich bis heute von Ihnen noch keinen Bonus erhalten, obwohl sämtliche Vertragliche Voraussetzungen (Zwölfmonatsvertrag) erfüllt wurden.
Die seitens almado angegeben 0800-er Nummer läuft tatsächlich auf ein Band, telefonisch kann man dieses Unternehmen hervorragend unter der unter Kontakt angegebenen Kölner Rufnummer erreichen. Allerdings hat man bei einem Telefonat keinen Nachweis, zudem bringt dies nach meiner Erfahrung auch nichts!
Nach Ablauf dieser Frist werde ich eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. einlegen und die Verbraucherzentrale NRW über den Vorgang informieren, falls meiner Reklamation nicht innerhalb der oben gesetzten Frist ohne jede weitere Hinauszögerungstaktik abgeholfen wird !
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Schlichtungsstelle dahingehend, ob die Einschaltung der Verbraucherzentrale durch Sie, die Verfahrensannahme bei der Schlichtungsstelle möglicherweise verhindert.
Viele Grüße
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... Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Schlichtungsstelle dahingehend, ob die Einschaltung der Verbraucherzentrale durch Sie, die Verfahrensannahme bei der Schlichtungsstelle möglicherweise verhindert.
@Hurraapostel,
warum sollte eine "Einschaltung" der Verbraucherzentrale die Verfahrensaufnahme durch die SE verhindern ?
Gruß, khh
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... Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Schlichtungsstelle dahingehend, ob die Einschaltung der Verbraucherzentrale durch Sie, die Verfahrensannahme bei der Schlichtungsstelle möglicherweise verhindert.
@Hurraapostel,
warum sollte eine "Einschaltung" der Verbraucherzentrale die Verfahrensaufnahme durch die SE verhindern ?
Gruß, khh
Hallo khh,
mir ist das schon klar, das Sie jeden meiner Beträge zum Anlass nehmen, diesen zu zerpflücken (Ergänzung vom Verfasser gelöscht, da sich der Angesprochene angegriffen fühlte).
Ich habe nur geschrieben, man solle sich im Vorfeld informieren...... - ausserdem stellt die Info an die Verbraucherzentrale eine weitere Aufwand- und Kostennote dar und almado hatte nach der Abmahnung nur zugesichert, die Beschriebenen ab dem 0.06.2014 zu unterlassen, ob dies auch rückwirkende Fälle betrifft, ist mir nicht bekannt.
Beste Grüße
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... Ich habe nur geschrieben, man solle sich im Vorfeld informieren......
Eine Info über den Vorgang an die VZ NRW, wie von @Empörte EXkundin vorgesehen, gehört gemäß § 4 der SE-Verfahrensordnung nicht zu den Gründen, welche die Annahme eines Schlichtungsverfahrens verhindert oder ein solches beendet.
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Wenn man sich die jüngsten Beschwerden bei ReclaBox anschaut, dann scheinen immergrün/almado/365 AG die "Bonus-Prellerei" auch in den ab 01.06.2014 erstellten Abrechnungen trotz der Abmahnung durch die vz nrw und der selbst abgegebenen Unterlassungserklärung unverändert fortzusetzen >:(.
Davon betroffene almado-/immergrün-Kunden sollten die Verbraucherzentrale NRW über derart dreiste Missachtungen der Unterlassungserklärung unverzüglich informieren, damit die VZ gegen den Laden vorgehen und die festgelegte VertragsStrafe geltend machen kann !