Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Preismeldungen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 23. November 2005, 11:35:02
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Ähnlich wie beim bekannten WIBERA- Gaspreisspiegel werden nun auch die Netzentgelte mittelbar miteinander verglichen:
http://www.zfk.de/news/news.html#Anchor-Stadtwerke-Kongress-49575
Aus einem SPIEGEL-Bericht ging bereits hervor, dass solche Instrumente als mittelbare Preisabsprache- Systeme kartellrechtlich bedenklich seien.
Hinzu tritt, dass es - wie bei den Gaspreisen der E.ON Hanse - wohl kreative Gestaltungsspielräume gibt, die zu vollkommen anderen Ergebnissen führen.
Deshalb kann niemand mit Gewissheit sagen, dass die ausgewiesenen Netzentgelte überhaupt zutreffend berechnet wurden.
Die Versorger wollen über ihren Datenpool eine Plausibilitätsprüfung der Daten ermöglichen, bevor diese von den einzelnen Unternehmen an die Bundesnetzagentur gemeldet werden. Letztere erhält also von der Branche vorgefilterter Informationen.
Es ist schon bedenklich, wenn sich die zu regulierenden, zueinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen dergestalt in ihrem Verhalten gegenüber dem Regulierer abstimmen.
Es ist also wieder einmal nichts sicher.
Es bedarf deshalb überall einer sehr genauen Kontrolle von Kalkulationsgrundlagen.
Der Schein könnte oft trügen, nichts ist fix.
Viel größer sind die Informationsassymetrien zwischen Versorgern und Energieverbrauchern. Diese gilt es zu verringern:
Ölpreisbindung selbst Ursache struktureller Preisüberhöhung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=1881)
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo Herr Fricke,
ich befasse mich seit kurzem erst mit der ganzen Problematik als Betroffener.
Wäre es Ihnen möglich einen kurzen Überblick über das bisher Geschehene darzustellen. Sicherlich möchte ich Ihnen nichts unmögliches abverlangen. M. E. sind kurze Worte schon ausreichend. Auf Paragraphen können Sie gerne verzichten.
Wie ist die Rechtslage überhaupt ?
Wo sind welche Verfahren anhängig ?
Welche Entscheidungen sind bisher gefällt worden ?
Ich hoffe es ist nicht zuviel verlangt. Oder vielleicht kann ein anderer dabei behilflich sein. Ich bin mir nicht sicher ob ich der Einzigste bin den dies mal interessieren würde.
Danke schon mal vorab
vom Markus aus der schönen Kurpfalz
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@taxman
Sie finden alle Informationen auf der Seite, sowohl hinsichtlich der Rechtslage, als auch zu derzeit laufenden Verfahren und Gerichtsentscheidungen.
Beim örtlichen Mieterverein oder in der Gerichtsbibliothek erhalten Sie zudem einen Aufsatz von mir in \"Wohnungswirtschaft und Mietrecht\", Heft 9/2005, S. 547 - 552 unter der Überschrift \"Zivilrechtliche Billigkeitskontrolle von Erdgaspreisen gem. § 315 BGB\".
Hier im Forum finden Sie doch die kleine Wehr- Kunde für Energieverbraucher.
Sonst müsste man zu einem Buch greifen \"Kleine Wehrkunde für Energieverbraucher und kurzer Abriß der Geschichte der Gas- und Strompreisrebellion in Deuschland ab Herbst 2004\".
Zum Hergang finden sich viele Informationen auch unter www.strom-magazin.de, zB.
http://anbieterwechsel.strom-magazin.de/news/news_Verweigerung_der_Preiserhoehung_Verbraucherzentrale_Hamburg_veroeffentlicht_Musterbrief_12507.html
Sie können auch hier nachlesen:
http://www.google.de/search?sourceid=navclient&hl=de&ie=UTF-8&rls=RNWF,RNWF:2005-04,RNWF:de&q=%22Thomas+Fricke%22+%C2%A7+315+BGB
http://www.google.de/search?q=Fricke+Unbilligkeit+Gas&hl=de&lr=&cr=countryDE&start=40&sa=N
http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/050228/02/
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@taxman
Vielleicht helfen ja erstmal diese Chroniken weiter:
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Vordrucke/Chronik_Gaspreise-runter.pdf
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12194&g=gas
Schönen Gruß
P. Sprockhoff
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@Fricke,
zu Ihrem ersten Beitrag hier:
Nun wird es langsam ernst für die Gasversorger.
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/d20f7e5dea6f17d78bbdb00e4142e05c,0/Ankuendigung_der_Datenerhebung/Genehmigungsverfahren_Gas_nach___23a_EnWG_267.html
Der Termin 31.1.2006 steht für die Meldung der von der BnetzA geforderten Angaben.
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@Cremer
Die Termine sind allen bekannt. Nicht alle kommen damit klar. Einige sollen sich beim OLG Düsseldorf beschwert haben:
http://www.energate.de/news/81557
Wie praktisch, wenn man die zu meldenden Angaben erst mal über einen gemeinsamen Datenpool abgleichen kann, bevor man diese an die Bundesnetzagentur abschickt und diese auf Unplausibilitäten stößt, welche Anlass für Nachfragen geben....
Ob es die richtige Strategie sein kann, keine Sanktionen für Verstöße in Aussicht zu stellen, sei dahingestellt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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http://www.mobile-net.de/wibera_pressesupport/kundendetail.asp?back=browser&EintragID=163
http://www.conenergy.com/_download/veranstaltungen/05-07-26Regulierungsmanagement.pdf
http://www.bet-aachen.de/frame_regdat.htm
http://allpr.de/21893/Energieversorger-wollen-Kontrollen-der-Bundesnetzagentur-aushebeln.html
Macht es kartellrechtlich einen Unterschied, ob sog. natürliche Netzmonopolisten ihre Preiskalkulationen an einem Tisch vergleichen und absprechen oder hierzu einen Dritten gemeinsam zwischenschalten, der für den notwendigen Datenabgleich sorgt?
Kann unter solchen Bedingungen eine Regulierung überhaupt erfolgreich sein?
Ob es einen solchen Datenpool auch schon für die Gaspreiskalkulationen gibt, ggf. nur innerhalb der einzelnen Konzerne?
Vorgeschichte:
http://www.bgw.de/de/recht/kartellrecht/missbrauchsverfuegungen/rs-20030601b.html
Vgl. auch hier:
http://www.innovations-report.de/html/berichte/energie_elektrotechnik/bericht-50488.html