Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Chtonian am 23. April 2014, 17:02:15

Titel: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 23. April 2014, 17:02:15
Liebe Almado-Geschädigte,

heute möchte ich mit einem Problem zu euch kommen und um Rat fragen, was ich noch tun kann.

Zum Hergang:

Ich habe einen der wenigen Almado Tarife mit einer Vertragslaufzeit von einem Monat + einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende.

Anfang diesen Monats habe ich eine Jahresabrechnung über 14 Monate erhalten (Januar 2013 - Februar 2014).

Darin enthalten war auch die bekannte versteckte Preiserhöhung (in meinem Vertrag) vom Oktober 2013. Ich habe der Endabrechnung widersprochen, meinen Vertrag zum 30.04.2014 gekündigt und das Sepa-mandat widerrufen. Gleichzeitig habe ich um eine korrigierte Abrechnung gebeten, ohne die versteckte Preiserhöhung zu berücksichtigen, da ich diese nicht akzeptiere.

Diese Kündigungsbedingungen stehen auch in der Jahresabrechnung von almado

Zitat
Rücktrittsrecht, Dauer, Kündigungstermin und -frist:

Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus besteht kein Rücktrittsrecht. Der Stromliefervertrag wurde für eine Dauer von 1 Monaten

geschlossen. Ihr nächstmöglicher Kündigungstermin: 30.04.2014. Der Vertrag verlängert sich um weitere 1 Monate, sofern er nicht mit

einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Aufgrund von Anpassungen der

Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens

einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli

2005, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).

Das ganze ging per Post, Email und Fax an Almado.

Eine Woche später erhielt ich via Email eine Kündigungsbestätigung zum 30.11.2014. Natürlich habe ich postwendend um Korrektur gebeten. Auch via E-Mail, Fax und Brief.

Auf diese 2. Mail habe ich bis heute noch keine Antwort erhalten.

Mein zwischenzeitlich anderer Stromlieferant teilte mir heute mit, dass er mich nicht beliefern kann, da ich noch laut almado bis zum 30.11.2014 bei ihnen vertraglich gebunden bin.

Nun folgende Fragen:

1. Kann ich für die Zeit beim Grundversorger die Differenz zum gewählten Tarif des neuen versorgers bei Almado geltend machen, da ich aufgrund deren Fehlers nicht ab dem 01.05.2014 beliefert werden kann.

2. Ich führe seit 2007 in einer Exceltabelle Buch über den gesamten Stromverbrauch. Kann also ganz genau belegen wieviel Strom ich in welcher Periode verbraucht habe. Ich habe auch regelmäßig meinen Stromstand bei Almado gemeldet, sofern sie mir eine nachricht zukommen haben lassen. Wenn nun, wie in meinem Fall die berechnete Menge um 400 KWH abweicht kann ich doch über meine Tabelle eine eigene Abrechnung vorschlagen?

3. Wenn man den streitgegenständlichen Aufpreis auf die Grundgebühr nicht akzeptiert, so komme ich bis zum 01.05.2014 auf ein Guthaben von ca 70 € bei ALmado. Besteht eine Chance das Geld bzw. die in Punkt 1. genannten Mehrkosten von Almado wiederzubekommen?

Liebe Grüße

Chtonian
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: khh am 23. April 2014, 18:20:02
Hallo Chtonian,

Ihre Fragen lassen sich ohne ergänzende Angaben zu folgenden Fragen nicht beantworten:
1. Ab wann soll die wann und wie im Oktober 2013 "versteckt" mitgeteilte Preiserhöhung wirksam werden ?
2. Wann haben Sie zum Ablauf des 30.04.14 gekündigt und wann ist die Kündigung bei Almado zugegangen
    (haben Sie einen Zugangsnachweis, bspw. Einschreiben-Rückschein oder Einwurf-Dokumentation der Post) ?
3. War das eine Sonderkündigung aufgrund der Preiserhöhung oder eine ordentliche fristgemäße Kündigung ?
4. Wann im März und April erfolgten welche Lastschriftabbuchungen von Ihrem Bankkonto durch Almado ?
5. Haben Sie einen Bonusanspruch  - ggf. in welcher Höhe -  für das Lieferjahr 01.01. - 31.12.2013 ?

Nicht nachvollziehbar ist, wie es ab 01.05.2014 zu einer Ersatzversorgung durch den Grundversorger kommen soll, wo Sie nach Meinung von Almado dort bis zum 30.11.2014 vertraglich gebunden sind !?

Gruß, khh
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 23. April 2014, 23:25:18
Hallo khh

Hier die Beantwortung ihrer fragen

1. Die Preiserhöhung ist nach dem PDF zufolge ab dem 1.11.2013 gültig. Allerdings schreibt almado im vorgenannten PDF auf Seite 4 von 6:

Zitat
Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.11.2013 bis zum 31.12.2016 gewähren.
Der monatliche  Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.
Ihnen als Produktkunde im Tarif almado gut&günstig garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.

Für mich steht dort nicht, dass ich diese Konditionen auch akzeptieren muss, bzw. akzeptiert habe. Almado spricht nur davon sie mir unwiderruflich zu garantieren.

2. Gekündigt habe ich fristgerecht am 05.04.2014. Das Fax mit der Kündigung ist nachweislich am 06.04.2014 almado zugegangen.

3. Aufgrund der Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende war es eine ordentliche Kündigung zum 30.04.2014 wie es auch oben in dem Zitat steht.

4. Im märz als auch April erfolgten die normalen abbuchungen welche in der Jahresabrechnung noch nicht berücksichtigt wurden. Eine Abbuchung der in der widersprochenen falschen Abrechnung wurde am 18.04.2014 von mir zurück gebucht.
Die geleisteten Zahlungen im April als auch März und das Guthaben aus der durch mich berechneten Jahresabrechnung reichen für eine Belieferung bis einschließlich April 2014. Zusätzlich ergibt sich dann ein Guthaben von knapp 73 Euro wenn man die vertraglichen Preise ohne Preiserhöhung ansetzt.
Prinzipiell könnte ich die Abbuchung für April zurück buchen lassen da jetzt schon klar ist dass bei Nichtberücksichtigung der Streit gegenständlichen Preiserhöhung im November 2013 ein Guthaben von mehr als 70 Euro vorhanden ist. Die monatliche Abschlagszahlung beträgt genau 70 Euro. Ich habe den Stromverbrauch für April 2014 gestern abgelesen und auf Basis der letzten 12 Monate bis Ende des Monats hochgerechnet. Selbst bei einer unrealistischen Steigerung von 30% des durchschnittlichen Verbrauchs im Monat bleibt es bei einem Guthaben über 70 Euro.

5. Ich habe keine bonus Vereinbarungen mit almado geschlossen. Mir geht es eigentlich nur um eine ordentliche Kündigung zum 30.04.2014 eine ordentliche Jahresabrechnung für 2013 sowie eine Endabrechnung für März und April.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: stromer51 am 24. April 2014, 12:34:38
Hallo Chtonian,

zu Punkt 2
meine AGB abgespeichert am 02.12.2012  Zitat:

 [Edit DieAdmin: AGB unterliegen den Urheberrecht und dürfen nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht werden]
-------------
Ich hätte ein Einwurfeinschreiben gesendet.

Almado ist im Besitz ihrer ordentlichen Kündigung, die fristgerecht angekommen ist, sonst hätten sie nicht geantwortet. Bei ihrem Tarif wird in den AGB auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen. Die beträgt 14 Tage.

Auf den falschen Termin der Kündigung hätte ich wieder mit Einwurfeinschreiben geantwortet.
vielleich so:
Ich widerspreche ihrem Kündigungstermin zum 30.11.2014.
Ich fordere Sie auf sich vertragsgerecht zu verhalten.
Sie sind im Besitz meiner ordentlichen, fristgerechten Kündigung zum Ablauf des 30.04.2014. Beenden sie die Netznutzung zu diesem Zeitpunkt und erstellen danach die Schlussrechnung.
Auf Grund meiner ordentlichen Kündigung zum 30.04.2014 erhalten sie ab 01.05.2014 kein Geld mehr.
-------
Das Gleiche würde ich auch per Mail senden. Danach einfach abwarten was passiert.
Auf die vermeintliche Preiserhöhung gehe ich hier nicht ein. Da haben sie schon mit Geldentzug reagiert.
Das ist das Einzige was die interessiert.

mfg

Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 24. April 2014, 13:28:27
Ich habe nun, nach Rücksprache mit khh, die Lastschriften von März 2014 als auch April 2014 zurückbuchen lassen, da nach meinem und seinem Dafürhalten ein wirksames Preisanpassungsrecht nicht besteht. Gleichzeitig habe ich Almado eine Frist gesetzt zu welchem Zeitpunkt ich die korrigierte Jahresrechnung 2013 erhalten möchte, und zusätzlich den Zeitraum über 14 Monate moniert (§40 Abs. 3 EnWG).

Weiterhin habe ich Almado eine korrigierte Jahresabrechnung auf Basis der nicht beanstandeten Preise (von anfang 2013) erstellt und zugesendet (ich hab den Verbrauch ja schriftlich festgehalten).

Zusätzlich habe ich angekündigt, dass ich ab dem 01.05.2014 keine weiteren Zahlungen leisten werden, da ich zum 30.04.2014 ordentlich gekündigt habe.

Insgesamt würde Almado mir noch 28 € schulden, ich bin gespannt, ob sich da noch etwas tut.

Das ganze geht diesmal via E-Mail, Fax und Einwurfeinschreiben weg.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 24. April 2014, 13:54:26
Ich hab hierzu mal eine ganz allgemeine Frage.

Ich habe den Wechsel zu Almado selbstständig zum 01.12.2012 durchgeführt. In meinen Unterlagen finde ich zwar die

"Willkommensemail" und die "Vertragsbestätigung", jedoch keine AGB. Da ich keine Emails lösche, habe ich also keine AGB zu meiner Vertragsbestätigung erhalten. Wenn man die gesamte Kommunikation betrachtet, so habe ich überhaupt keine schriftlichen AGB erhalten, sondern nur eine "AGB - Anpassung" am 06.05.2013, mit der AGB in der neuesten Fassung.

Mit der Abschlussrechnung 2012 vom 21.03.2013 habe ich dann eine AGB erhalten.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: stromer51 am 24. April 2014, 20:30:42
Hallo Chtonian,

in ihrer Antwort Nr. 5 stimmt was nicht. Auftrag 01.12.2012 - Abschlussrechnung 2012 am 21.03.2013 mit
AGB erhalten und am 06.05.2013 eine AGB Anpassung erhalten.

Eine Abschlussrechnung (Schlussrechnung) haben sie noch nicht erhalten, Vertrag läuft ja noch.
Die Jahresrechnung war um 2 Monate überzogen und diese haben sie demnach am 21.03.2014 mit AGB erhalten.

Am 03.12.2012 habe ich diese AGB hier abgespeichert:

[Edit DieAdmin: Link gelöscht. AGB unterliegen den Urheberrecht und dürfen nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht werden]
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 24. April 2014, 20:39:09
Ich habe das falsche Wort verwendet mit Abschluss Rechnung meinte ich die Jahres Ende Rechnung für 2012. Ich wurde ja seit 01.12.2012 von almado mit Strom beliefert. In dieser Jahresrechnung erhielt ich auch zum ersten mal eine AGB.
2 Monate später wurde mir via mail eine weiter AGB zugesandt.
Ich habe mich selbst bei almado angemeldet und zwar Oktober 2012. Beliefert wurde ich dann ab 01.12.2012.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: bolli am 25. April 2014, 00:49:02
Bei vielen Versorgern muss man beim Anmeldeprozess über deren Webseite die Kenntnisnahme der AGB und deren Einverständnis anklicken (und kann diese AGB über einen Link auch lesen), bevor der Auftrag abgeschickt wird. Diese Verfahrensweise ist meines Wissens auch rechtskonform. Ob dieses bei Ihnen bzw. bei Almado auch so war kann ich nicht beurteilen.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 28. April 2014, 09:58:31
Dennoch sollte es zum guten Ton gehören, die AGB mit den Vertragsunterlagen zugesendet zu bekommen. Ein Webseite kann man täglich ändern, ohne das irgendjemand etwas davon mitbekommt.

Selbst wenn ich für die Registrierung bei Almado AG damals eine AGB bestätigt habe, heisst das ja noch lange nicht, dass dies die gleiche AGB ist, die jetzt (stand 28.04.2014) auf der Webseite zu finden ist.

Ist wahrscheinlich auch nicht so schlimm, da ich ab 01.05.2014 sowieso maximal Wertersatz Almado gegenüber erstatten werden, da ich fristgerecht und ordentlich zum 30.04.2014 gekündigt habe, und immernoch keine Abrechnung für 2013, sowie Kündigungsbestätigung zum 30.04.2014 erhalten habe.

Mal gucken, was almado jetzt macht, da ich nach meiner Abrechnung noch ca. ein Guthaben von ~20 € bei denen habe. Auf jeden Fall erhält RWE am 30.04.2014 kurz vor Mitternacht von mir noch den Endzählerstand, so das man mir hier kein Vorwurf machen kann :)

Ach ja, eine Mahnung über 77,90 € habe ich letzte Woche auch via E-Mail erhalten, da ich die 1. falsche und 2. viel zu frühe Abbuchung zurückbuchen habe lassen.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: khh am 28. April 2014, 10:44:17
Dennoch sollte es zum guten Ton gehören, die AGB mit den Vertragsunterlagen zugesendet zu bekommen. ...

Eine Zusendung der AGB erst mit den Vertragsunterlagen wäre zu spät und würde den Anforderungen für deren wirksame Einbeziehung in den Vertrag nicht genügen (vgl. § 305 BGB) !

Zitat
Ein Webseite kann man täglich ändern, ohne das irgendjemand etwas davon mitbekommt. Selbst wenn ich für die Registrierung bei Almado AG damals eine AGB bestätigt habe, heisst das ja noch lange nicht, dass dies die gleiche AGB ist, die jetzt (stand 28.04.2014) auf der Webseite zu finden ist. ...

Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Versorger verwendete AGB ist in den Vergleichsportalen eingestellt  -  bei Verivox bspw. unter "Mehr zu Ihrem Tarif" (Verbraucher sollten sich diese AGB ausdrucken bzw. abspeichern).
Die zu einem späteren Zeitpunkt vom Versorger verwendete und ggf. geänderte AGB ist für Bestandsverträge nicht maßgeblich !
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 28. April 2014, 10:46:38
Das Problem an der Sache war, bzw. ist, dass ich damals ohne Vergleichsportal mich direkt bei Almado registriert habe. Hier habe ich allerhöchstens via Checkbox die AGB der Seite mit der Registrierung akzeptiert. In meinen Unterlagen habe ich keine AGB vom 01.10.2012 (Zeitpunkt der Registrierung). Daher helfen mir an der Stelle auch keine Vergleichsportale (leider).

Ich habe eben mal probeweise eine Registrierung bei ALmado bis zum letzten Schritt durchgeführt. Tatsächlich kann man dort nur die AGB der Seite akzeptieren. Somit hätte ich mir damals eine Kopie davon anfertigen müssen. Tja, Pech, zum Glück gibt es andere Forennutzer, die die AGB zum entsprechenden Zeitpunkt gesichert hatten. Puh :)
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: khh am 28. April 2014, 10:56:46
Hallo Chtonian,

der User @Stromer51 hat die seinerzeitige AGB vorliegen. Vielleicht stellt er Ihnen die von der Admin gelöschte AGB noch einmal per PM zur Verfügung?

Gruß, khh

 
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 28. April 2014, 12:28:45
Vielen Dank, die AGB habe ich mir nun besorgen können. Ich bin gespannt, wie es weitergeht :)
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 28. April 2014, 22:19:17
Guten Abend,

ich habe gerade eben eine "korrigierte" Energierechnung für den Zeitraum 31.12.2012 - 28.02.2014, also wieder über 14 Monate erhalten. Weiterhin hat Almado meinen korrigierten Zählerstand nicht übernommen, sondern 2 Rücklastschrift Gebühren hinzugefügt.

Weiter unten wurde der Passus bezüglich der Kündigung angepasst auf:

Zitat
Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus besteht kein Rücktrittsrecht. Der Stromliefervertrag wurde für eine Dauer von 1 Monaten
geschlossen. Ihr nächstmöglicher Kündigungstermin: bereits gekündigt zum 30.11.2014. Der Vertrag verlängert sich um weitere 1 Monate,
sofern er nicht mit einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Kurze Zeit später habe ich eine weitere E-Mail erhalten mit folgendem Inhalt:

Zitat
auch nach Überprüfung der Angelegenheit bleibt es bei dem Ihnen bestätigten Kündigungstermin zum 30.11.2014.
Eine Vertragskündigung spätestens am 16.12.2013 zugehen müssen.
Ihre Kündigung erreichte uns jedoch erst am 09.04.2014, also nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist. Daher hat sich der Vertrag entsprechend verlängert so dass wir die Kündigung erst zum 30.11.2014 bestätigen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr almado-ENERGY Team

Ich habe eigentlich keine Lust mehr, einen weiteren Brief aufzusetzen, und darzulegen, dass ein einmonatiger Vertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende fristgerecht am 06.04.2014 zum 30.04.2014 gekündigt wird.

Auch werde ich natürlich keine weiteren Zahlungen leisten.

Jetzt muss ich nochmal um eine korrigierte Jahresabrechnung 1. für den korrekten Zeitraum (31.12.2013 - 31.12.2014) bitten...

Es ist einfach unfassbar...

Oder soll ich einfach die gesamten Unterlagen an die Schlichtungsstelle weiterleiten? Der Monat ist jedoch noch nicht rum, daher weiss ich nicht genau ob ich jetzt warten soll, oder doch noch einen Brief aufsetzen muss...
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: bolli am 29. April 2014, 08:15:41
Oder soll ich einfach die gesamten Unterlagen an die Schlichtungsstelle weiterleiten? Der Monat ist jedoch noch nicht rum, daher weiss ich nicht genau ob ich jetzt warten soll, oder doch noch einen Brief aufsetzen muss...
Wenn der Versorger auf Ihren Einwand schon reagiert hat (und das hat er ja) können Sie auch vor Ablauf der Vier-Wochen-Frist die Schlichtungsstelle einschalten. Sie haben dem Versorger die Möglichkit der Stellungsnahme gegeben, dieses hat er getan, ohne Ihrem Wunsch auf eine ordentliche korrekte Rechnung zu entsprechen und somit sind die Voraussetzungen für die Einschaltung der Schlichtungsstelle erfüllt.

Zu der Frage, was nun für wie lange ein neuer vertrag zustande gekommen ist, kann man hier ohne die detaillierten Vertragsunterlagen keine Beurteilung vornehmen. Aber wie schon erwähnt: Ein Recht auf Preisanpassungen muss bei den bekannten AGB des versorgers wohl bestritten werden.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 29. April 2014, 08:54:08
Zu der Frage, was nun für wie lange ein neuer vertrag zustande gekommen ist, kann man hier ohne die detaillierten Vertragsunterlagen keine Beurteilung vornehmen. Aber wie schon erwähnt: Ein Recht auf Preisanpassungen muss bei den bekannten AGB des versorgers wohl bestritten werden.

Die Frage ist bei mir recht einfach zu beantworten. Ich habe seit Vertragsbeginn den Vertrag "almado gut&günstig". Dieser hat nachweislich in jeder aktuell verfügbaren AGB und in der AGB, die zu Vertragsschluss gültig war eine Vertragslaufzeit von einem Monat mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

Ich habe weder ein "Treuebonus" in Anspruch genommen, noch irgend eine tarifliche Änderung (wissentlich) durchgeführt. Seit 01.12.2012 werde ich von Almado mit "almado gut&günstig" beliefert.

So steht es in allen Rechnungen und auch in der neuen Rechnung. In der ersten Abrechnung von 2013 (der, der ich widersprochen hatte) steht sogar drin, wie thread-eingangs erwähnt, dass ich zum 30.04.2014 kündigen kann.

Daher verstehe ich das ganze Brimborium um diese komischen Vertragslaufzeiten nicht.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: bolli am 29. April 2014, 13:34:18
Daher verstehe ich das ganze Brimborium um diese komischen Vertragslaufzeiten nicht.
Das ist tatsächlich nicht nachzuvollziehen. Wahrscheinlich haben die so wenig von diesen Vertragskunden, dass sie an die gar nicht denken vor lauter Boni streichen.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 30. April 2014, 11:46:09
Hallo, heute etwas neues von der Almado Front:

Ich habe heute morgen eine korrigierte Abrechnung bezüglich der Zählerstände erhalten. Die Abrechnung umfasst 31.12.2012 - 02.04.2014, also 16(!) Monate. Natürlich waren alle Preiserhöhungen in der Abrechnung enthalten. Auf meine Schriftstücke wurde nicht eingegangen.

Ich habe nun dieser Abrechnung und allen zukünftigen Abrechnungen, die §40 Abs. 3 EnWG nicht entsprechen widersprochen. In dem heutigen Fall allerdings nur via E-Mail, da ich keine Lust habe, alle 2 Tage ein Einschreiben mit immer dem gleichen Text wegzuschicken.

Inzwischen hat almado von mir 4(!) Briefe bezüglich der Abrechnung und der Kündigung erhalten, innerhalb von einem Monat....
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 05. Mai 2014, 15:01:22
Morgen läuft die letzte Frist für Almado aus, mir noch eine Jahresabrechnung für 2013 zuzusenden. Dann werde ich, wie angekündigt, die Schlichtungsstelle anschreiben. Mal sehen was passiert.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 06. Mai 2014, 22:52:45
Schlichtungsstelle wurde gerade informiert. Ich bin gespannt.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 13. Mai 2014, 12:26:02
So, kleines Update, ich habe heute von Almado die Bestätigung erhalten, dass die Schlichtungsstelle den Antrag angenommen hat, und Almado um Stellungnahme gebeten hat. Mal schauen wie es weiter geht
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 19. Mai 2014, 12:29:01
Tja, eine Woche rum, keine weitere Email von Almado. Wahrscheinlich haben sie jetzt alle Hände voll damit zu tun, die ganzen Schlichtungsfälle zu bearbeiten, die inzwischen aufgelaufen sind. Ich berichte auf jeden Fall weiter.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: khh am 19. Mai 2014, 13:26:33
Tja, eine Woche rum, keine weitere Email von Almado. ...

Zur Stellungnahme hat Almado/365 AG doch 3 Wochen Zeit !?
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 19. Mai 2014, 13:32:19
Vollkommen richtig, nur dass Almado in ihren Emails schreibt:

Zitat
Im Folgenden werden wir Ihr Anliegen nochmals gesondert prüfen und uns schon binnen der nächsten Tage wieder bei Ihnen melden.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 28. Mai 2014, 11:17:22
So, heute sind die 3 Wochen rum, eine Stellungnahme habe ich nicht erhalten, wie ich es auch erwartet habe. Mal sehen, was das Schlichtungsverfahren nun bringt.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: SepaWerner am 28. Mai 2014, 23:39:57
gelöscht
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: findus14472 am 29. Mai 2014, 14:23:59
"vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Damit wir Ihr Anliegen einem Schlichtungsfall zuordnen können, schicken Sie uns gerne Ihre Kundennummer an folgende E-Mailadresse: VPB@kundenservice-energie.de. "

Habe ich schon mal versucht, aber  "Die Katze lässt das Mausen nicht". Während ich auf Antwort warte, werde ich zwischenzeitlich trotz eindeutiger Rechtslage mit dem 6. (!!!)  Schreiben des Inkassobüros terrorisiert. Leider gibt es im Bürgerlichen Recht keinen vergleichbaren Paragraphen wie im StGB den § 344, -Verfolgung Unschuldiger- sonst könnte man den ganzen Club auffliegen lassen.
Die Mitarbeiter haben offensichtlich noch nicht erkannt, dass sie sich selbst den Stuhl vor die Tür setzen, während sich welche die Taschen vollstopfen. Empfehle jedem die Abschlagszahlungen  per Einzugsermächtigung möglichst zu belassen, da ich vermute, dass bei denen bald nichts mehr zu holen ist. Bei Überzahlung mittels Überweisung könnten die Euro endgültig futsch sein.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 30. Mai 2014, 00:14:17
Ich werde Almado keine weiteren Emails oder Briefe zukommen lassen. Ich habe alle Punkte offen dargelegt, in mehreren Schreiben formuliert und der Schlichtungsstelle zukommen lassen.
Wenn ich bis Montag nichts von Almado höre, werde ich der Schlichtungsstelle schreiben, dass almado innerhalb der 3 Wochenfrist nur derart reagiert hat, dass sie mir mitteilten, dass ihnen ein schlichtungsantrag der schlichtungsstelle bezüglich mir vorliegt.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: weltetom am 30. Mai 2014, 18:41:00
"vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Damit wir Ihr Anliegen einem Schlichtungsfall zuordnen können, schicken Sie uns gerne Ihre Kundennummer an folgende E-Mailadresse: VPB@kundenservice-energie.de. "

Habe ich schon mal versucht, aber  "Die Katze lässt das Mausen nicht". Während ich auf Antwort warte, werde ich zwischenzeitlich trotz eindeutiger Rechtslage mit dem 6. (!!!)  Schreiben des Inkassobüros terrorisiert. Leider gibt es im Bürgerlichen Recht keinen vergleichbaren Paragraphen wie im StGB den § 344, -Verfolgung Unschuldiger- sonst könnte man den ganzen Club auffliegen lassen.
Die Mitarbeiter haben offensichtlich noch nicht erkannt, dass sie sich selbst den Stuhl vor die Tür setzen, während sich welche die Taschen vollstopfen. Empfehle jedem die Abschlagszahlungen  per Einzugsermächtigung möglichst zu belassen, da ich vermute, dass bei denen bald nichts mehr zu holen ist. Bei Überzahlung mittels Überweisung könnten die Euro endgültig futsch sein.

# an Alle
Man muss diesem Verein doch irgendwie das Handwerk legen können, dachte schon daran eine Petition an Bundesnetzagentur zu schreiben via Change.org z.B.

Heute hab ich einen Brief von der Schlichtungsstelle Energie e.V. erhalten.

Mein Schlichtungsverfahren gegen Almado muss beendet werden.
"Der Schlichtungsantrag, der ursprünglich zulässig war, ist nachträglich unzulässig geworden, nachdem das Versorgungsunternehmen, gegen das sich lhre Beschwerde richtet, gegen Sie wegen des Streitgegenstandes der Beschwerde ein gerlchtliches Klageverfahren anhängig gemacht hat."

Jetzt verklagen die mich ????    Ich lach mich schlapp !!!   

Ist das nicht jenseits von Gut & Böse zumal zwischenzeitlich so ein Wicht von der "Internen Schlichtungsstelle" mir einen Vergleich in Höhe von 150 € anbot. "Den könne er seinem Chef dort hin stecken wo die Sonne niemals aufgeht", entgegnete ich leicht aufgebracht, über die Dreistigkeit die Almado an den Tag legt.

Hab zwar schon das Aktenzeichen beim zuständigen Amtsgericht von SE erhalten. Almado hat angeblich auch schon den Gerichtskostenvorschuss überwiesen, nur beim Gericht ist noch Kein Geld eingegangen. Warten sicher auch solange bis das Gericht die Schlichtung anruft, LOL.

Ne Spass bei Seite, das Einzige was mir Sorgen macht, dass die in Konkurs gehen bevor ich meine Kohle sehe.
Alleine die Schlichtungsstelle soll ja auch schon weit über 200.000,€ von denen bekommen. Dann möchte ich ja gar nicht wissen, wieviele Gerichtsverfahren noch laufen.

Jetzt muss mein Anwalt aber Gas geben !
Beitrag editieren
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Core2max am 18. Juni 2014, 09:46:57
..zum Thema alte AGBs.

Stand Oktober 2013 z.B. hier:

https://web.archive.org/web/20130526205614/http://www.immergruen-energie.de/rechtliches/agb/

bis 2012 kann man noch rückwärts gehen.
Titel: Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
Beitrag von: Chtonian am 03. Juli 2014, 11:34:54
Heute etwas erfreuliches über die 365AG. Ich bin dank der Schlichtungsstelle aus dem Vertrag entlassen worden, die Endabrechnung wurde korrekt erstellt, das sich daraus ergebene Guthaben wurde bereits überwiesen und ist heute auf meinem Konto gutgeschrieben worden.