Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Chilli-cheese am 19. April 2014, 10:05:24

Titel: Kündigung Wärmestrom, muss ich Elektriker bezahlen?
Beitrag von: Chilli-cheese am 19. April 2014, 10:05:24
Hallo. Ich habe, bzw. wollte unser Nachstrom bei der RWE kündigen. Garnicht so einfach. Ich musste die Westnetz kontaktieren u d die sagen mir, ich müsste kostenpflichtig einen Elektriker bestellen. Erst wenn der Zähler bei der Westnetz eintrifft und die RWE die Info darüber hat, gilt die Kündigung. Ist das ok so ??
Titel: Re: Kündigung Wärmestrom, muss ich Elektriker bezahlen?
Beitrag von: Chilli-cheese am 20. April 2014, 15:09:11
Ja, aber warum muss ich den Elektriker bezahlen, wo ich jahrzehnte Miete bezahlt hab...
Titel: Re: Kündigung Wärmestrom, muss ich Elektriker bezahlen?
Beitrag von: Netznutzer am 20. April 2014, 19:18:18
Wärmestrom setzt gewisse Dinge voraus. Wenn der Wärmestromvertrag gekündigt wird, sollte im Grunde der Zähler sitzen bleiben und einen Schwachlasttarif erhalten. So lange der Zähler von einem Lieferanten versorgt wird, und sei es durch Grundversorgung, besteht kein Grund des Ausbaus. Nur wenn es niemanden mehr gibt, der die NN-Entgelte für den Zähler bezahlt, wird dieser abgerüstet. Dies natürlich durch fachlich versierte Menschen.

Die Vergangenheit ist für die Zukunft des Zählers irrelevant.

Gruß

NN