Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Traktor am 16. April 2014, 19:44:43
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Hallo Zusammen,
hat jemand schon mal einen Rechtsanwalt eingeschaltet und einen Brief schreiben lassen, oder macht das keinen Sinn,
wenn Almado keine Jahresabrechnung schickt, bzw. eine falsche?
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Das Problem könnte sein, dass man die RA Kosten selber tragen muss. Falls man eine Rechtsschutzversicherung hat, KÖNNTE es sein, dass diese einspringt. In der letzten Zeit hat sich gezeigt, dass es oftmals schon ausreicht, die Schlichtungsstelle Energie (SE) einzuschalten und deren Arbeit ist für den verbraucher kostenfrei. Es sind für diesen Fall aber einige Bedingungen einzuhalten, die auf deren Seite Schlichtungsstelle Engergie, unter II. Der Schlichtungsantrag (http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=19) nachzulesen sind. Häufig reagiert der Versorger dann schon, wenn die Schlichtungsstelle ihn anschreibt, also vor Erlass einer Schlichtungsempfehlung, die er nämlich gerne vermeiden möchte (zumindest der Versorger in diesem Unterforum scheint dieses derzeit so zu betreiben ;)).
Nicht verschwiegen werden soll aber, dass der Versorger NICHT VERPFLICHT ist, einer Schlichtungsempfehlung zu folgen und für diesen Fall müsste man dann doch noch eine Klage einreichen, ggf. unter Hinzuziehung eines RAes, was den Zeitraum natürlich verlängert. Aber den Eindrücken hier im Forum nach hat man mit Einschaltung der SE schon gute Chancen, seine Ansprüche realisiert zu bekommen.
Für den Fall, das der Versorger innerhalb von 6 Wochen noch keine Rechnung gestellt hat, sollte man ihn unter Hinweis auf § 40 Abs. 4 EnWG unter Fristsetzung dazu auffordern.
Ein Schlichtungsantrag verlangt übrigens immer, dass man vorher den Versorger mit seinen Ansprüchen konfrontiert hat und ihm 4 Wochen Reaktionszeit gegeben hat. Vorher wird die SE nicht tätig.
Sollten Sie trotzdem lieber die Hilfe eines RAes in Anspruch nehmen wollen, so können Sie mit den Begriffen "Rechtsanwalt" und dem Ex-Namen des Versorgers googeln. Da findet sich dann einiges.
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Hallo und vielen Dank für die Antwort,
ich habe gestern Nacht noch alle Unterlagen zusammengeführt und das der Schlichtungstelle geschickt, damit kann ja nur gewonnen werden.
Zum Problem:
Ich habe einen Volumentarif und weniger verbraucht und somit nur den vereinbarten Paketpreis zu bezahlen. Die Jungs haben aber 12* abgebucht, statt 11* + dem Neukundenbonus, macht 229,68€.
Im guten Glauben, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt, habe ich schon im Januar 3* per Mail versucht einen Abschußrechung zu erhalten. Dann per Telefon, wo sich der Mitarbeiter persönlich für mich einsetzten wollte LOL.
Ich habe dann mehrfach diese automatischen Mails erhalten und letztlich per Einschreiben denen eine Frist gesetzt. Die ist nun vestrichen.
Von meiner Rechtschutz habe ích das OK, Rechtbeistand wäre klar, habe den aber jetzt noch mal auf Standby gestellt, da ich den Versuch mit der Schlichtungstelle nutzen möchte.
Viele Grüße
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Moin moin,
seit meiner Kündigung und den ständigen Attacken dieser Heuschrecke bin ich ständig am überlegen ob ich ein Rechtsanwalt einschalten soll. Und zwar, damit ich wieder in Ruhe schlafen kann. Die Hilfe die ich hier im Forum erhalten habe, war unbeschreiblich hilfreich. Vieles kann man erreichen, aber ab einem gewissen Punkt sollte man sich wirklich prof. Hilfe nehmen. Auch wenn man keine Rechtsschutzversicherung, wie in meinem Fall, hat. Aber der Weg bist zur Schlichtungsstelle, wenn alles eindeutig (rechtens) ist, sollte der erste Weg sein. Auch wenn einem Steine (z.B. Inkasso-Büro) in den Weg gestellt werden, wird man hier im Forum Hilfe erfahren.
Ich persönlich habe jetzt drei Verfahren bei der Schlichtungsstelle laufen. Einen vierten bei einem anderen Versorger (EXTRAEnergie) werde ich über einen Anwalt laufen lassen. Das ist Leergeld, welches ich zahle um ruhig schlafen zu können.
Viel Erfolg
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Hallo,
ich hab jetzt mal die Schlichtungstelle eingeschaltet, welche den Antrag angenomen hat.
Die schreiben ja bei Verfahrensbeginn, dass
"Das Energieversor-gungsunternehmen hat nun drei Wochen Zeit, Ihre Beschwerde zu prüfen und dieser abzuhelfen bzw. sich mit Ihnen einvernehmlich zu einigen."
Weiter unten steht:
"Auch wenn Sie innerhalb der drei Wochen keine Nachricht des Ener-gieversorgers oder der Schlichtungsstelle erhalten, wird das Schlich-tungsverfahren hier weitergeführt"
Ein paar Tage nach der Annahme der Schlichtungsstelle, hat sich Almado gemeldet.
Das der Antrag auf Verfahrenseröffnung bei Ihnen eingegengen ist und dass die Schlichtunsstelle für das Verfahren 3 Monat anberaumt hat.
Wenn ich das richtig verstehe, kann das ganze nach 3 Wochen beendet sein, warum Almado meint das Vefahren auf 3 Monate auszudehnen ist mir nicht klar,da dies ja bedeutet, dass sie dann auch mehr an die Schlichtungsstelle zahlen müsse.
LG
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Hallo Traktor,
was Ihnen die Schlichtungsstelle mitgeteilt hat ist zutreffend; nämlich, dass Almado nun 3 Wochen Zeit hat, Ihrer Beschwerde abzuhelfen bzw. sich mit Ihnen einvernehmlich zu einigen. Andernfalls wird das Schlichtungsverfahren fortgesetzt.
Was almado/365 AG schreibt ist - wie so oft - Blödsinn: Die Schlichtungsstelle hat keine 3 Monate für das Verfahren "anberaumt". Richtig ist vielmehr, dass ein Schlichtungsverfahren nach den gesetzlichen Vorgaben des EnWG § 111b Abs. 1 nach Möglichkeit innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten abgeschlossen werden soll.
Lassen Sie sich von dem Chaos-Versorger almado/365 AG nicht verunsichern !
Gruss, khh
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Hallo,
so nun hat Almado geantwortet und möchte mir tatsächlich einen Scheck über 230€ schicken, aber erst in 3 Wochen.
Gleichzeitig erhöhen Sie die Abschlagszahlung um 42%
Jetzt stellt sich die Frage wie am besten reagieren.
1) Einmal ist das Geld ja noch nicht auf meinem Konto, somit muss ich der Schlichtungsstelle noch nichts dazu sagen.
2) Wenn ich denen jetzt erstmal die Einzugsermächtigung entziehe, kommt der Scheck nicht, auch muss ich ja der Erhöhung der
Abschlagszahlung widersprechen.
3) Ich habe Almado am 27.03.2014 ein Einschreiben geschickt in dem ich die Abschlagszahlung reduziert haben möchte, da die ja
12* und nicht 11*/Jahr abbuchen. Dabei beziehe ich mich auf die Vertragsbedingungen von 2013. Dem haben die ja nicht widersprochen, aber die Reduzierung
abgelehnt.
Die versteckte bekannte Preiserhöhung im September, könnte nach dem §41 (3 ) unwirksam sein, da nicht tranparent.
---------§41 (3 )
Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen
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Wie am besten vorgehen?
LG Traktor
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Wenn ich dir einen Tipp geben darf:
Einzugsermächtigung sofort widerrufen, und die nach eigener Berechnung auf basis der ursprünglich vertraglichen Preisbestandteile monatlichen Abschläge überweisen. Hier ist es hilfreich, wenn man jeden Monat den Verbrauch notiert, um die eigene erstellte Abrechnung auch beweisen zu können.
Ich glaube nur Geldendzug verstehen die...
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@Traktor
Da Almado 3 Wochen Zeit hat, auf die Nachfrage der Schlichtungsstelle zu antworten, wird diese vorher nichts machen. Almado wird diese Zeit aber mindestens nutzen, um die Geldweiterleitung per Scheck hinzuziehen. Ob diese bei Widerspruch gegen die Abschläge zurückgehalten wird, kann natürlich nicht beurteilt werden, sollte aber für Sie kein Entscheidungsmaßstab sein. Denn Sie sollten unbedingt vermeiden, Almado zuviel Geld zu überweisen. Sollte der Scheck nicht fristgerecht kommen, würde ich UMGEHEND die Schlichtungsstelle hierüber informieren, damit die weiter Druck machen. Ganz am Ende haben Sie ggf. immer noch die Möglichkeit der Verrechnung und Einbehaltung von ein oder zwei Abschlägen, da es sich meiner Meinung nach um eine festgestellte und von Almado anerkannte Forderung handelt (die haben Ihnen ja das Geld aus der Abrechnung zugesagt) und somit dürfte ein Verrechnungsverbot in den AGB nicht ziehen.
Ansonsten wie Chtonian schon anregte, Einzugsermächtigung widerrufen, eigene Rechnung aufmachen, denen mitteilen und manuell überweisen.
Übrigens ist die Preiserhöhung möglicherweise nicht nur intransparent sondern noch viel wahrscheinlicher unzulässig, weil keine wirksame Preisanpassungsklausel vorhanden ist. Letzteres ist meines Erachtens aufgrund der vom BGH aufgestellten Erfordernisse an eine solche Klausel einfacher zu belegen als die Intransparenz.
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Vielen Dank für die Untestütztung!
@bolli
wie kann ich das Prüfen ob die Preisanpassungsklausel wirksam ist. bzw. was ist das genau.
Die gefundenen Berichte im Netz über diese Klausel, haben eher zu Verwirrung bei mir geführt.
Danke Traktor
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Preisanpassungsklauseln sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten. Voraussetzung für deren Gültigkeit ist, dass sie einem angemessenen vertraglichen Interessenausgleich dienen und nicht eine der Vertragsparteien unangemessen benachteiligen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für die Verwendung solcher Klauseln gegenüber Verbrauchern in den letzten Jahren strenge Anforderungen entwickelt.
So darf die Preisanpassungsklausel dem Verwender nicht ermöglichen, den vereinbarten Preis unabhängig von der tatsächlichen Kostenentwicklung zu verändern und sich damit einen zusätzlichen Gewinn zu verschaffen. Die Klausel muss Preissenkungen sowie Einsparungen bei anderen Kostenfaktoren in demselben Umfang und nach denselben Maßstäben an die Vertragspartner weitergeben wie Preissteigerungen. Dem Verbraucher muss es zudem möglich sein, die Berechnungsgrundlage zu überprüfen, das heißt die Preisanpassungsklausel muss hinreichend durchsichtig gestaltet sein. Diese ganzen Grundsätze folgen dem sogenannten Transparenzgebot, welches sich aus § 307 BGB ergibt.
Es kommt nun darauf an, wie bei den für Ihren Vertrag gültigen AGB das Preisanpassungsrecht formuliert ist. In früheren AGB war dieses teilweise auf der gesetzlichen Regelung gem. § 5 Abs. 2 Strom-/Gas-GVV begründet, die für die Grundversorgung gilt. Diese Formulierung hat der BGH aber mit seinem Urteil vom 31.07.13 Az. VIII ZR 162/09 als in Sonderverträgen unzureichend abgelehnt, wenn keine weiteren Angaben zu einzelnen Beeinflussungsfaktoren gemacht werden (da u intransparent), nachdem ihm der EuGH entsprechende Vorgaben gemacht bzw. Entscheidungen mitgeteilt hat.
Bei anderen Formulierungen muss man sich diese genau und im einzelnen Anschauen. In den meisten Klauseln, die ich diesbezüglich gesehen habe, ist z.B. nicht festgelegt, dass Preissenkungen im gleichen zeitlichen Intervall an die Verbraucher weiterzugeben sind wie diese mit entsprechenden Preiserhöhungen belastet werden (bedeutet, wenn der Versorger sofort seine Preis erhöht, wenn sein Einkaufspreis steigt, muss er auch den Preis sofort senken, wenn sich dieser ermäßigt).
Wenn Sie die Preisanpassungsklausel Ihres Vertrages hier einstellen, kann man im einzelnen beurteilen, inwieweit dort Intransparenz vorherrscht und diese ggf. unwirksam ist. Aber wie schon gesagt: Es gibt meines Wissens bis heute keine wirksame Klausel bei denen, die bisher gerichtlich überprüft wurden. Insofern ist das Risiko, das man hier trägt, wenn man von einer Unwirksamkeit ausgeht, relativ gering.
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Hallo,
tatsächlich finde ich diesen Passus:
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.......erfolgen entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Grundversorgung ......
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Wobei mir in einem Informationsblatt zur Energieversorgung, das Untergejubelt wurde.
------------------------------------------------
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.
-----------------------------------------------
Ich hab einen Packetpreis abgeschlossen und es es mir nie eine klare Änderungsmitteilung, wie bei anderen Anbietern üblich zum Jahreswechsel, zugesendet worden.
Erst jetzt, nachdem ich die Schlichtungsstelle eingeschaltet habe, bekomme ich eine Abrechnung mit der Erhöhung des Abschlages um 42%.
Da ganze kann doch nicht Rechtes sein.
Danke Traktor
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Ja, das habe ich mir gedacht. Dieser Passus ist ein reiner Bezug auf das gesetzliche Preisänderungsrecht der Grundversorgung aus §5 StromGVV. Da aber hier keine weiteren Erläuterungen zu einzelnen Bedingungen gemacht sind, ist wohl davon auszugehen, dass die Klausel gem. dem o.g. BGH-Urteil vom 31.07.2013 unwirksam ist. Bei der Erhöhung des Grundpreises handelt es sich auf jeden Fall nicht um anderweitige Preisanpassungen, wie sie z.B. in Abs. 9 genannt sind.
Insofern würde ich eine eigene Rechnung mit den Ursprungspreisen, die vereinbart waren (Grundpreis 0,00 EUR ?) ,machen und selbst einen Abschlag berechnen, mit dem ich den Jahresverbrauch des letzten Abrechnungsjahres erreiche. Ob durch 11 oder 12 geteilt wird, hängt vom Modell von Almado ab. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, war ihr ursprüngliches Modell 11 Abschläge und der 12. wurde unrechtmäßig abgebucht (also damit eine Überzahlung erreicht). Also Gesamtsumme durch 11 geteilt und jeden Monat manuell überweisen. Das Ganze sollten Sie dem Versorger schriftlich mitteilen.
Wobei mir in einem Informationsblatt zur Energieversorgung, das Untergejubelt wurde.
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Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.
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Ich hab einen Packetpreis abgeschlossen und es es mir nie eine klare Änderungsmitteilung, wie bei anderen Anbietern üblich zum Jahreswechsel, zugesendet worden.
Erst jetzt, nachdem ich die Schlichtungsstelle eingeschaltet habe, bekomme ich eine Abrechnung mit der Erhöhung des Abschlages um 42%.
Da ganze kann doch nicht Rechtes sein.
Das würde Almado gerne als Änderungsmitteilung und nicht als "Informationsblatt" sehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass neben der Wirksamkeit der Preisänderungsklausel auch die Art der Mitteilung der vorgesehenen Preisänderung nicht rechtens ist, ist tatsächlich wohl sehr hoch. Wenn aber kein Preisänderungsrecht besteht, ist die Art der Bekanntgabe der Preisänderung hinfällig, da man zu dieser Prüfung dann erst gar nicht kommt.
EDIT:
Da @Traktor die in seinen AGB enthaltene Preisanpassungsklausel nach Anregung von @stromer51 sehr stark gekürzt hat und man dadurch nur schwer erkennen kann, worauf sich mein Kommentartext bezieht und vor allem, in welchem textlichen Umfeld sich der obige AGB-Teil wiederfindet (was aber für die Entscheidung, ob die Preisanpassungsklausel gültig sein könnte, sehr wichtig ist), zitiere ich noch mal die beiden betreffenden Absätze aus Ziffer 8 der entsprechenden Almado AGB:
( 8 ) Preisänderungen erfolgen entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz).
Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von dem Energieversorger in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
( 9 ) Künftige Änderungen der Umsatzsteuer, der Stromsteuer und/oder Belastungen aus KWKG (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) und/oder EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, Erneuerbare-Energien-Gesetz) und ähnlicher hoheitlich bestimmter Abgaben, Umlagen und Entgelte mit Strompreisbezug (z.B. nach § 19 Abs. 2 Strom NEV, § 17 f EnWG, AbschaltVO kann der Energieversorger mit Wirksamwerden der Änderung bzw. Einführung vollständig an den Kunden weitergeben, sofern sich aus Sinn und Zweck der jeweiligen gesetzlichen Vorschrift, auf der die Einführung der jeweiligen Steuer oder hoheitlichen Belastung beruht, nichts Abweichendes ergibt. Bei Senkungen der o.g. Positionen istder Energieversorger zur entsprechenden Minderung verpflichtet. Der Energieversorger wird den Kunden auf dem vertraglich vereinbarten Wege über die sich ergebenden Anpassungen informieren.
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Hallo Traktor,
bitte löschen sie unverzüglich die AGB.
Ich wurde bereits vom Admin abgemahnt, weil ich auch die AGB eingestellt hatte.
AGB unterliegen dem Urheberrecht.
mfg
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OFF - TOPIC
@Stromer51,
@Traktor hat aus einer vorherigen almado-AGB auszugsweise zitiert. Sie hatten die urheberrechtlich geschützte AGB 2012 komplett in Kopie eingestellt. Nicht erlaubt (ohne ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers) ist m.E. nur Letzteres.
Gruß, khh
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Ich bin nicht sicher, ob es hilfreich ist, aber ich gebe meinen Senf einfach mal dazu.
Nachdem mir almado suspekt geworden war, weil ich von nicht gezahlten Boni gehört hatte, habe ich meine Einzugsermächtigung zurückgezogen und selbst überwiesen. Außerdem habe ich kurz darauf zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres gekündigt.
Die haben dann eine 12. Abschlagsrate angemahnt, die denen aber nicht zustand. Das hatte ich denen per mail und Telefon mitgeteilt. Es kam trotzdem noch eine Mahnung, dann aber nicht mehr.
Wenn man das so macht, muss man sich wohl darauf einstellen, dass man mit Mahnungen genervt wird. Ich würde es aber auf jeden Fall wieder machen, denn die Alternative, dass ich nachher dem Geld hinterher renne, wäre mir zu umständlich und zu teuer. Da hilft es auch nix, dass man widerrechtlich eingezogenes Geld wieder zurück buchen lassen kann. Um dabei auf der sicheren Seite zu sein, müsste man das jedes Mal per Einschreiben ankündigen.
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@Bodensatz,
nichts für ungut, aber Ihr "Senf" ist tatsächlich wenig hilfreich ;) :
1. ist nicht ersichtlich, was Ihre Anmerkungen mit dem Thema dieses Threads zu tun haben;
2. wurde das Thema 11 oder 12 Abschläge in einem anderen almado-Thread ausführlich abgehandelt;
3. ist Ihre Aussage "... dass man widerrechtlich eingezogenes Geld wieder zurück buchen lassen kann", so nicht ganz korrekt bzw. zu undifferenziert und daher eher irreführend (das Thema autorisierte/unautorisierte Lastschriftabbuchungen wurde ebenfalls im Forum behandelt; zudem hat jeder Kontoinhaber vor rd. 2 Jahren von seiner Bank/Sparkasse im Hinblick auf das SEPA-Lastschriftverfahren geänderte 'Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr' erhalten und kann dort die Rückgabemöglichkeiten von Lastschriften selbst nachlesen!).
Gruß, khh
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zu 1.
Traktor hatte in Erwägung gezogen die Einzugsermächtigung zu widerrufen und selbst zu überweisen.
Dazu wollte ich meine Meinung und Erfahrung beisteuern.
zu 2.
sehr viel von dem, was in einem Forum geschrieben wird, wird mehrfach geschrieben. Einem Hilfesuchenden hilft es aber enorm, wenn er sich die notwendigen Informationen nicht mühsam zusammensuchen muss, sondern noch mal extra für seinen Fall aufbereitet bekommt.
Ich habe schon in vielen Foren gelesen, aber besonders dieses hier enthält sehr viele unübersichtliche Threads,. Es sind viele nützliche Infos enthalten, aber man müsste sie sich zwischen sehr vielen, langen und unnötigen "Ich habe Recht"-Beiträgen herausfischen
zu 3.
So ziemlich alles, was hier im Forum steht, kann man irgendwo anders nachlesen. Das ist für mich kein guter Grund, einen für den Themenersteller interessanten Aspekt nicht zu erwähnen und die eigene Einschätzung der Vor- und Nachteile abzugeben.
Bei den Bedingungen zum Lastschriftverfahren lag ich aber wohl tatsächlich falsch und hatte mehr Rechte des Verbrauchers vorausgesetzt, als er sie tatsächlich zu haben scheint. Dazu werde ich mich mal einlesen.
Da der Verbraucher schlechter gestellt ist als angenommen, würde ich selbstverständlich noch eher die Einzugsermächtigung widerrufen.
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Und viele Threads müssten auch nicht so lang werden, wenn die Beiträge weniger geübter Forumsteilnehmer nicht so agressiv kommentiert würden, wie z.B. der von Bodensatz in der Antwort #16.
berghaus 01.05.14
Dieser Beitrag hier hat mit dem Thread-Thema überhaupt nicht s zu tun, sondern dient nur der Wiederaufnahme von Streits. Wir sollten das alle unterlassen, es macht überhaupt keinen Sinn, hier die nächste verbale Auseinandersetzung loszutreten.
LG, Höppedier
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Hallo Zusammen,
lasst uns bitte den Ball flach halten, wie arbeiten alle an dem selben Ziel- 8)
LG Traktor
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Hallo,
meine Geschichte ist ähnlich wie von TRAKTOR.
Auch ich habe bei immergrün seit 01.02.2013 den Tarif Ökosiegel mit Volumenpaket und 25% Neukundenbonus. Um die Jahresrechnung zu erhalten hab ich am 01.02.2014 den aktuellen Zählerstand online übermittelt.
Will es kurz machen.
Erst nach schriftlicher Mahnung per Einschreibebrief erhielt ich eine Abrechnung. Natürlich völlig falsch berechnet. 11 Monate zugrunde gelegt um den Bonus nicht gewähren zu müssen, aber mit dem Verbrauch den ich in 12 Monaten hatte. Volumen dadurch nach deren Berechnung überschritten und anstatt Guthaben, sollte ich noch kräftig nachzahlen. Weiter wurde meine Vorauszahlung auch um über 40% erhöht und im geltenden Tarif tauchte bei mir auf einmal eine monatliche Grundgebühr auf, die ich vorher nicht hatte. Genau wie bei Traktor
Also wieder Einschreibebrief verschickt mit der Aufforderung die korrekten Werte zu nehmen und das komplette erste Belieferungsjahr zu berechnen um den Bonus erhalten zu können. Weiter sollten die mir erklären wie es zu dieser Tarifänderung gekommen ist und habe allem widersprochen. Muss gestehen, dass ich im Brief das erste Mal das Wort Betrug benutzt und deren Glaubwürdigkeit in Frage gestellt habe.
Was soll ich sagen. Wieder kam Mail mit Abrechnung, aber von Korrektur nichts zu sehen. Alles berechnet wie vorher....
Das 3. Mahnschreiben war fällig und enthielt diesmal nicht nur die Aufforderung zur Korrektur, sondern auch den Hinweis die letzten beiden Monatsbeiträge storniert zu haben, das Sepamandat zu entziehen und die Erklärung, dass ich nicht gewillt bin die Geschäftsbeziehung weiter aufrecht zu erhalten, da es keine Vertrauensbasis mehr gibt. Ich habe immergrün aufgefordert eine Kündigung zum 31.05.2014 zu akzeptieren und gleichzeitig mit Anwalt gedroht.
Heute erhielt ich wieder eine Mail in der die Kündigung nicht angenommen wird, da ich von meinem Sonderkündigungsrecht vor dem 01.03.2014 Gebrauch hätte machen müssen. Warum ich überhaupt ein solches Kündigungsrecht hatte, entzieht sich jetzt meiner Kenntnis.
Nun überlege ich......erst Schlichtungsstelle, oder doch gleich Rechtsanwalt?? Rechtsschutz habe ich!!!
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... im geltenden Tarif tauchte bei mir auf einmal eine monatliche Grundgebühr auf, die ich vorher nicht hatte. ...
Das 3. Mahnschreiben war fällig und enthielt diesmal nicht nur die Aufforderung zur Korrektur, sondern auch ... die Erklärung, dass ich nicht gewillt bin die Geschäftsbeziehung weiter aufrecht zu erhalten, da es keine Vertrauensbasis mehr gibt. Ich habe immergrün aufgefordert eine Kündigung zum 31.05.2014 zu akzeptieren ...
Heute erhielt ich wieder eine Mail in der die Kündigung nicht angenommen wird, da ich von meinem Sonderkündigungsrecht vor dem 01.03.2014 Gebrauch hätte machen müssen. Warum ich überhaupt ein solches Kündigungsrecht hatte, entzieht sich jetzt meiner Kenntnis. ...
@Reingefallen,
zu "Grundgebühr" bzw. "Sonderkündigungsrecht" mal die Funktion "Suche" des Forums verwenden und "Almado Grundgebühr" und/oder "Almado Sonderkündigungsrecht" eingeben, dann finden Sie Antworten.
Mich würde zudem interessieren, auf welche Vertrags- und/oder Rechtsgrundlage Sie Ihr Verlangen einer Beendigung der Geschäftsbeziehung zum 31.05.2014 stützen wollen ?
Gruß, khh
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@Hallo Reingefallen,
Ich denke, das zuerst Versucht werden sollte, was Ihnen klar zusteht zu erreichen. Eine korrekte Abrechnung.
Das können Sie zuerst über die Schlichtungsstelle versuchen, dort reichen Sie Ihr Problem mit den Daten ein.
Wenn Sie angenommen werden, was 1-2Tage dauern kann, wird die Schlichtungsstelle Almado anschreiben, was Almado schon Geld kostet,
Ihnen nichts. Danach wird sich Almado nach ein paar Tagen bei Ihnen melden, das diese den Vorgang prüfen werden, mit weiterem blabla in der Mail
und Drohgebärden. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, das nach 1-2 Wochen eine Korrekte Abrechnung kommt, aber weiterhin mit einer
erhöhten Abschlag. Aber damit haben Sie schon mal den Bonus schriftlich.
Bei der Erhöhung ist es so, wenn Sie jetzt erst von einer Erhöhung erfahren, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht ausgehen.
Da sich Almado in seinem Mails auf nix genaues Bezieht, wie Ihre Mail vom oder Ihr Einschreiben oder unser Vertag vom... , ist es oft absolut unklar
was die eigentlich sagen wollen, oder wann sie den Kunden diese Grundgebühr wie mitgeteilt haben, um diese Grundgebühr jetzt geltend zu machen.
Also maximale Intransparenz, somit könnten Sie Ihre eigene Rechnung aufmachen und denen klar sagen, was Sie in Zukunft an Abschlägen zahlen, aufgrund des Ihnen vorliegenden Vertrages.
Gründe warum dieser Grundpreis unwirksam sein kann hat @bolli freundlicher Weise detailliert weiter oben erklärt.
LG Traktor
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Bei der Erhöhung ist es so, wenn Sie jetzt erst von einer Erhöhung erfahren, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht ausgehen.
Da sich Almado in seinem Mails auf nix genaues Bezieht, wie Ihre Mail vom oder Ihr Einschreiben oder unser Vertag vom... , ist es oft absolut unklar was die eigentlich sagen wollen, oder wann sie den Kunden diese Grundgebühr wie mitgeteilt haben, um diese Grundgebühr jetzt geltend zu machen.
Also maximale Intransparenz, somit könnten Sie Ihre eigene Rechnung aufmachen und denen klar sagen, was Sie in Zukunft an Abschlägen zahlen, aufgrund des Ihnen vorliegenden Vertrages.
Gründe warum dieser Grundpreis unwirksam sein kann hat @bolli freundlicher Weise detailliert weiter oben erklärt.
Es ist eher NICHT von einem Sonderkündigungsrecht auszugehen, da es sich bei der kürzlich mitgeteilten Erhöhung des Abschlagsbetrages nicht um eine Preiserhöhungsmitteilung gem. § 41 Abs. 3 EnWG handelt. Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht hätte nach der (vermutlich in einer mehrseitigen Email versteckten) Mitteilung der Grundpreiseinführung zum Ablauf des 28.02.2014 erfolgen und spätestens zu diesem Termin bei immergrün/365 AG eingehen müssen!
Für die Geltendmachung einer ordnungsgemäßen Abrechnung für das 1. Lieferjahr - Zeitraum 01.02.2013 bis 31.01.2014 - einschließlich Bonus-Gutschrift würde ich auch (zunächst) den Weg über die www.schlichtungsstelle-energie.de gehen (allein schon aus dem Grund, dass von immergrün die Fallpauschale zu zahlen ist und sich damit die praktizierten Machenschaften nicht rechnen).
Außerdem würde ich der Grundpreiseinführung ab 01.03.2014 (und eventuellen anderen erfolgten bzw. vorgesehenen Preiserhöhungen) schriftlich per Einwurf-Einschreiben widersprechen und dazu bestreiten, dass die bei Vertragsabschluss verwendete AGB-Preisanpassungsklausel ein wirksames Preisanpassungsrecht beinhaltet [vgl. § 307 BGB und diesbzgl. Rechtsprechung des BGH]. Sofern zutreffend, würde ich zusätzlich "hilfsweise" die Wirksamkeit der Grundpreiseinführung bestreiten, da diese Preiserhöhungsmitteilung in einer mehrseitigen Email-Information versteckte wurde und insofern dem gesetzlichen Transparenzgebot nicht genügt [vgl. § 41 (3) EnWG und übergeordnete Binnenmarktrichtlinie der EU]. Auf Basis des ursprünglichen Paketpreises würde ich für die Monate ab Februar 2014 jeweils 1/11 des Jahresbetrages als mtl. Abschlag (Febr. bis Dez. 2014) an immergrün überweisen.
Wenn man mutig ist (und möglichst mit einer RS-Vers. im Rücken), könnte man immergrün/365 AGB außerdem mitteilen, dass man die genannten Abschlagszahlungen in Höhe des längst fälligen Guthabens aus dem 1. Lieferjahr bis zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung zurückbehalten wird.
Gruß, khh
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Es ist eher NICHT von einem Sonderkündigungsrecht auszugehen, da es sich bei der kürzlich mitgeteilten Erhöhung des Abschlagsbetrages nicht um eine Preiserhöhungsmitteilung gem. § 41 Abs. 3 EnWG handelt. Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht hätte nach der (vermutlich in einer mehrseitigen Email versteckten) Mitteilung der Grundpreiseinführung zum Ablauf des 28.02.2014 erfolgen und spätestens zu diesem Termin bei immergrün/365 AG eingehen müssen!
Der Jurist würde an dieser Stelle einwenden: Es kommt darauf an... . Tatsächlich ist die Abschlagserhöhung selbst wohl keine Preiserhöhungsmitteilung, aber falls man seinerzeit KEINE mehrseitige email mit besagtem Inhalt bekommen hat, ist dieses die erste Information, dass etwas wohl nicht mehr stimmt. Es wäre also, sofern die Verbrauchswerte des ersten Vertragsjahres nicht als Begründung für den höheren Abschlag dienen, der Versorger nach dem Grund der höheren Abschläge zu fragen. Schließlich ist der Versorger gem. § 41 Abs. 2 Satz 2 bei der Abschlagsfestlegung an gewisse Spielregeln gebunden. Für die Beantwortung würde ich eine Frist von 14 Tagen mit der gleichzeitigen Ankündigung des Entzugs der Einzugsermächtigung setzen. Im Falle der Nichtbeantwortung würde ich dieses umsetzen und den bisherigen Abschlag manuell bezahlen.
Sollte der Versorger seinen höheren Abschlag mit einem höheren Preis (Grundgebühr) begründen, würde ich das Preisanpassungsrecht aufgrund unwirksamer Preisanpassungsklausel in den AGB bestreiten und ebenfalls die Einzugsermächtigung kündigen und nur noch manuell den bisherigen Betrag bezahlen bzw. bei einem Minderverbrauch im letzten Verbrauchsjahr eine eigene Rechnung aufmachen.
Inwiefern sich der laufende Vertrag dann wegen einer Preiserhöhung (von der ich ggf. erst durch die Mitteilung des Versorgers erfahren habe) sonderkündigen lässt, kann ich derzeit nicht beurteilen, das es diesbezüglich noch keine endgültigen Entscheidungen gibt. Aber das kann bei einem verbleiben bei den alten Preisen ja auch erstmal dahinstehen. Und gelegentlich kündigt bei diesem verhalten auch anschließend der Versorger. ;)
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In den Foren wird immer wieder der gut gemeinte Ratschlag gegegeben die Einzugsermächtigung zu kündigen. Ist diese Empfehlung wirklich so gut?
Als TelDaFax-Geschädigter wurde mir dies seinerzeit zum Verhängnis, da ich die zuviel vorausbezahlten Beträge nicht mehr zurückbuchen konnte. Gegen immergrün und sein Inkasso kämpfe ich nun schon seit Wochen, weil ich mich weigere von der erteilten Einzugsermächtigung abzurücken und zu überweisen. Wenn zuviel überwiesene Beträge erst einmal bezahlt sind hat man schlechte Karten die Euros zurückzubekommen. (Z.B. bei Insolvenz).
Gruß findus
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Bezüglich meiner Einzugsermächtigung lief es etwa anders. Diese wurde mir “gekündigt“.
Bei Extraenergie hatte ich seit Januar/März ein Bonusguthaben, welches natürlich anders von Extraenergie dargestellt (Mondschein-Zählerstand) wird. Obwohl ein tatsächlicher Zählerstand vorlag.
Nach Einspruch, Androhung der Rückbuch, kam die SEPA-Geschichte (März 14). Da ich hierauf widersprochen (da es eine entsprechende Information gab) habe, erfolgte der Entzug von Extraenergie. Den Betrag für Mai habe ich gekürzt um die verbliebene Restschuld und den Betrag aus April habe ich komplett zurück gebucht. Damit wäre der Bonus getilgt.
Jetzt warte ich. Es wird mit Sicherheit ein Schreiben vom eigenen Inkasso-Büro kommen.
Es wird mir schwer fallen dies anzunehmen. Aber....
... ich habe hier Hilfe erfahren um damit umzugehen.
Ignorieren und zurücklehnen. Denn ich bin im Recht und die anderen müssen beweisen (Klagen). Dann sollen sie mal...
PS. Auszug der SEPA Information von Extraenergie (kann natürlich auch von Almado sein):
"Wir behalten uns vor, Ihnen eine Information über Betrag und Fälligkeit bis zu einem Tag vor einem Lastschrifteinzug zukommen zu lassen. Auf den Zugang Ihres Einverständnisses hierzu verzichten wir."
Denn man wollte mir den zweifachen Monats-Abschlag (logischerweise unberechtigt) abbuchen!
Die Mail kann natürlich auch ein Tag später rückwirkend in einem Mail-Ordner auftauchen. Das ist die Masche von Almado. Also immer schön nach dem Mail-Header schauen. Da steht das Vorsendedatum drin.
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... falls man seinerzeit KEINE mehrseitige email mit besagtem Inhalt bekommen hat, ... wäre also, sofern die Verbrauchswerte des ersten Vertragsjahres nicht als Begründung für den höheren Abschlag dienen, der Versorger nach dem Grund der höheren Abschläge zu fragen. ... Für die Beantwortung würde ich eine Frist von 14 Tagen ... setzen. Im Falle der Nichtbeantwortung würde ich ... den bisherigen Abschlag manuell bezahlen.
Sollte der Versorger seinen höheren Abschlag mit einem höheren Preis (Grundgebühr) begründen, würde ich das Preisanpassungsrecht aufgrund unwirksamer Preisanpassungsklausel in den AGB bestreiten und ebenfalls die Einzugsermächtigung kündigen und nur noch manuell den bisherigen Betrag bezahlen ...
Hat @Reingefallen die mehrseitige Email mit besagtem Inhalt in 2013 tatsächlich und beweisbar nicht bekommen? Wird immergrün/365 AG nach aller Erfahrung auf die Nachfrage mit 14-tägiger Fristsetzung überhaupt antworten?
Mir ist eine solche Vorgehensweise zu umständlich und zu wenig zielgerichtet. Zudem würde man mit dieser Nachfrage der scheibchenweise Hinhalte- und Verzögerungstaktik von immergrün/365 AG genau in die Karten spielen!
Ich würde - wie in meiner Antwort #23 aufgezeigt - schon jetzt der/den Preiserhöhung/en widersprechen und ein wirksames Preisanpassungsrecht bestreiten, die Abschlagszahlungen kürzen sowie die gekürzten Abschläge bis zur Höhe des überfälligen Guthabens zurückbehalten.
Gruß, khh
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In den Foren wird immer wieder der gut gemeinte Ratschlag gegegeben die Einzugsermächtigung zu kündigen. Ist diese Empfehlung wirklich so gut? ...
@findus14472,
wenn man (um Überzahlungen von vornherein zu vermeiden!) die verlangen Abschläge nicht bezahlen/kürzen will, dann bleibt nur der Widerruf der Einzugsermächtigung/des SEPA-Mandats.
Ansonsten stimme ich Ihnen zu, dass die Lastschrift-Zahlung gegenüber der Selbstüberweisung durchaus vorteilhaft für Zahlungspflichtige ist.
Gruß, khh
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Hallo,
hab mal die Mail von immergrün unter die Lupe genommen. und in einer vom Dezember 2013 erhaltenen Nachricht diesen Abschnitt gefunden.
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.03.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.
In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.
Der von mir in blau gehaltene Abschnitt ist ja dann wohl die angekündigte Preiserhöhung in Form einer Grundgebühr.
Es wird hier darauf hingewiesen, dass DER GRUNDBETRAG auf Summe x fixiert wird. Ich frage mich jetzt, ob ich davon ausgehen musste, dass sich dies auch auf meinen Vertrag bezieht, obwohl der laufende Vertrag ja keine Grundgebühr enthält. Auch ist dies doch überhaupt keine normierte und transparente Mitteilung einer Preisanpassung, sondern aus meiner Sicht eine allgemeine Verbraucherinformation!?!?
Auch wurde mir ja nicht mitgeteilt, wie genau sich durch die Änderung der gesetzlichen Umlagen mein neuer Preis pro kWh zusammensetzt. Dies habe ich erst jetzt mit der Rechnung mitgeteilt bekommen.
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Hallo @Reingefallen,
gehen Sie so vor, wie in Antwort #23 vorletzter Absatz und Antwort #27 letzter Absatz aufgezeigt.
Wegen der ordnungsgemäßen Abrechnung des 1. Lieferjahres - insbesondere wg. der Bonus-Gutschrift - würde ich mich (zunächst) an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden.
Berichten Sie bitte über die weitere Entwicklung.
Gruß, khh
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Update.
Habe die Schlichtungsstelle gestern angeschrieben und Antrag wurde angenommen. Mal sehen, wie immergrün jetzt reagiert.
Werde weiter berichten!!!
;D
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Neue Meldung!
nachdem sich die Schlichtungsstelle wohl bei immergrün gemeldet hat, habe jetzt endlich eine neue Abrechnung erhalten. Was komisch ist, die Mail mit der Rechnung kam einen Tag vor einer Mail, in der immergrün mir bestätigt hat, dass sich die Schlichtungsstelle eingeschaltet hat!?
Der Zeitraum wurde wie gefordert für das ganze Jahr gerechnet und der Bonus wurde auch berücksichtigt.
Das einzige was merkwürdig ist, zur Berechnung haben die nur 10 Monatsbeträge gegengerechnet, wodurch der mein Guthaben nicht so hoch ist wie der eigentliche Bonus. Aber egal....die 11. Rate wurde in der Gesamtberechnung für das laufende Vertragsjahr berücksichtigt.
Nun bleiben noch die Probleme mit der versteckten Einführung einer Grundgebühr ab 01.03.2014 und der zu hohen Festlegung der monatlichen Vorauszahlung. Dazu habe ich nun eine eigene Berechnung unter Berücksichtigung aller Daten erstellt und diese an immergrün geschickt.
Warten wir ab was passiert.....
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Hallo an Alle,
nachdem sich nun die Schlichtungsstelle bei immergrün erneut gemeldet hat, bekam ich vor einer Woche einen Vorschlag zur einvernehmlichen Einigung von immergrün per Mail.
Es wurde mir nun mittlerweile eine korrekte Abrechnung erstellt und auch die Erhebung der nicht angekündigten Einführung einer Grundgebühr wurde storniert.
Zudem erhielt ich ein Sonderkündigungsrecht für Juni, dass ich umgehend angenommen habe. Die Kündigung wurde mir heute von immergrün bestätigt und daher bin ich ab 15.06. befreit von diesem Geschwür.
Bin zwar gespannt was die Abschlussrechnung noch für Überraschungen bringt, aber das kann ja noch etwas dauern. Nach meinen Berechnungen hätte ich noch ca.60 Euro Guthaben zu erwarten. Aber wer würde damit noch rechnen ;)
Ich danke allen, die mir hier mit ihrem Rat beigestanden haben und werde dieses Forum gerne weiter empfehlen.
Bis dann...
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Gratuliere zum Anbieterwechsel. Nachdem mich Almado rechtswidrig aus dem Vertag geschmissen hat bin ich nach dem Grundversorger auf Empfehlung von "bezahlbare-energie" bei einem seriösen Anbieter gelandet. Es ist unglaublich angenehm wenn man nach dem monatelangen Heck-Meck mit Almado wieder einen kompetenten Ansprechpartner hat, den man jederzeit erreichen kann. Die AGB und die Vertragsbedingungen sind klar verständlich und ohne Haken und Ösen.
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Hallo Zusammen,
ich möchte kurz mitteilen wie der aktuelle Stand ist.
Ich hab an Immergrün geschrieben, dass ich mit der Erhöhung nicht einverstanden bin
und habe eine eigene Rechnung und Abschlagszahlung angekündigt.
Dazu die Einzugsermächtigung entzogen und Grundsätzlich deren Vorgehen in Frage
gestellt. Das natürlich über die Schlichtungsstelle.
Daraufhin hat man der Schlichtungsstelle den Vorschlag gemacht, den Vertrag zu beenden.
Das hab ich angenommen.
Nach ca zwei Wochen habe ich wieder die Schlichtungsstelle informiert, dass noch kein Scheck eingegangen ist
und die Versprochene Abmeldung nicht erfolgte.
Das ist denen dann zu bunt geworden und drohten dies an den Obmann zu übergeben.
Naja, dann ging es recht schnell. Die Abmeldung wurde getätigt und ein Scheck ist auch eingetroffen.
Ich möchtet allen die hier mit Rat und Tat uns leidgeprüften zur Seite stehen
Danken, ohne die Infos und Erklärungen zur Rechtslage wäre ich nicht so mutig gewesen.
Danke!
LG Traktor
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Bleibt noch kurz zu erwähnen, dass die 365 AG(immergrün) durch ein aktuelles Gerichtsurteil, der Schlichtungsstelle Energie nun die eingeklagten Kosten für die Schlichtungsverfahren von über 80000 Euro zahlen muss und die erneut offenen Beträge von 160000 Euro nun bei Nichtzahlung erneut von der Schlichtungsstelle vor Gericht geltend gemacht werden.
;D ;D ;D
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Irgendwo habe ich gelesen, dass das "Ergebnis" (?) von almado im Jahr 2011 oder 2012 bei rund 150 kEuro gelegen hat.
Was ein Ergebnis sein soll, ist mir nicht ganz klar, aber ich vermute, dass es der Gewinn in dem Jahr ist. Die Kosten dürften damit deutlich über denen des Gewinns liegen. Wenn der Gewinn vorher nicht durch massive Entnahmen und unnötigen Ausgaben absichtlich klein gehalten worden ist, dann müssten die nun in den roten Zahlen stehen.
Das wäre ein Grund, sich mit evtl. Forderungen zu beeilen, ohne dabei in Panik zu geraten.
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Bleibt noch kurz zu erwähnen, dass die 365 AG(immergrün) durch ein aktuelles Gerichtsurteil, der Schlichtungsstelle Energie nun die eingeklagten Kosten für die Schlichtungsverfahren von über 80000 Euro zahlen muss und die erneut offenen Beträge von 160000 Euro nun bei Nichtzahlung erneut von der Schlichtungsstelle vor Gericht geltend gemacht werden.
Irgendwann sind die sicher pleite und verschwinden vom Markt!
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"Ergebnis" = Gewinn/Jahresüberschuss oder Verlust/Jahresfehlbetrag ist der Saldo aus einer Gegenüberstellung von Aufwendungen (u.a. Kosten) und Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Das GuV-Ergebnis führt zu einer (positiven oder negativen) Veränderung des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals. Durch Entnahmen (die es bei Kapitalgesellschaften als solche nicht geben kann) oder durch bspw. unangemessen hohe Gehälter-Zahlungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer könnte der Gewinn nicht "kleingehalten" werden (da hätte u.a. das Finanzamt etwas dagegen ;)).
Lt. Pflicht-Veröffentlichungen im Bundesanzeiger (nur NICHT testierte Bilanzen und jeweils OHNE weitergehende Bilanzerläuterungen und OHNE GuV :( !) hat die 365 AG/vormals almado AG Jahresüberschüsse von 153 T€ in 2011 und 42 T€ in 2012 erwirtschaftet. Per 31.12.2012 sind ein Gesamt-Eigenkapital von 635 T€ und Rückstellungen von 315 T€ ausgewiesen. Nicht ersichtlich ist, ob Letztere bereits die "offenen" und jetzt an die Schlichtungsstelle zu zahlenden Beträge berücksichtigen.
Wenn das Eigenkapital aufgebraucht wäre (die 365 AG jetzt "in den roten Zahlen stehen" würde), müsste wg. Überschuldung (ggf. auch bei Zahlungsunfähigkeit) unverzgl. ein Insolvenzantrag gestellt werden. Das können wir Außenstehende derzeit nicht beurteilen.
Richtig ist, dass es sich bei der 365 AGB lt. den Größenklassen des HGB lediglich um eine kleine Kapitalgesellschaft mit einer eher geringen Finanzkraft handelt. Bei ca. 100.000(?) Kunden ist insofern VORSICHT und Skepsis mehr als angebracht ??? !
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"Ergebnis" = Gewinn/Jahresüberschuss oder Verlust/Jahresfehlbetrag ist der Saldo aus einer Gegenüberstellung von Aufwendungen (u.a. Kosten) und Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Das GuV-Ergebnis führt zu einer (positiven oder negativen) Veränderung des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals. Durch Entnahmen (die es bei Kapitalgesellschaften als solche nicht geben kann) oder durch bspw. unangemessen hohe Gehälter-Zahlungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer könnte der Gewinn nicht "kleingehalten" werden (da hätte u.a. das Finanzamt etwas dagegen ;)).
Offiziell darf es vielleicht keine Entnahmen geben, aber mit etwas Kreativität, und davon scheint es bei denen ja einige zu geben, geht alles.
Der Geschäftsführer könnte z.B. mehrere Autos über die Firma laufen lassen, die gar nicht in der Firma benutzt werden. Über Provisions- und Konsultingrechnungen kann Kohle abgezweigt werden.
Firmeneigentum und Firmenarbeitskraft kann für andere Zwecke missbraucht werden.
Wenn man mehrere Firmen hat, können leicht auch mal Gewinne hin und her geschoben werden.
Lt. Pflicht-Veröffentlichungen im Bundesanzeiger (nur NICHT testierte Bilanzen und jeweils OHNE weitergehende Bilanzerläuterungen und OHNE GuV :( !) hat die 365 AG/vormals almado AG Jahresüberschüsse von 153 T€ in 2011 und 42 T€ in 2012 erwirtschaftet. Per 31.12.2012 sind ein Gesamt-Eigenkapital von 635 T€ und Rückstellungen von 315 T€ ausgewiesen. Nicht ersichtlich ist, ob Letztere bereits die "offenen" und jetzt an die Schlichtungsstelle zu zahlenden Beträge berücksichtigen.
Wenn das Eigenkapital aufgebraucht wäre (die 365 AG jetzt "in den roten Zahlen stehen" würde), müsste wg. Überschuldung (ggf. auch bei Zahlungsunfähigkeit) unverzgl. ein Insolvenzantrag gestellt werden. Das können wir Außenstehende derzeit nicht beurteilen.
Richtig ist, dass es sich bei der 365 AGB lt. den Größenklassen des HGB lediglich um eine kleine Kapitalgesellschaft mit einer eher geringen Finanzkraft handelt. Bei ca. 100.000(?) Kunden ist insofern VORSICHT und Skepsis mehr als angebracht ??? !
Bei 100.000 Kunden hätten die gerade 1 Euro Gewinn pro Kunde und Jahr. Das kommt mir sehr wenig vor. Wenn die nur jedem Kunden zwei Briefe schreiben müssten, wäre deren Gewinn in dem Jahr weg. So knapp und genau kann man meiner Meinung nach nicht kalkulieren. Das ist für mich ein Grund mehr zu vermuten, dass die Gewinne manipuliert werden. Da gibt es sicher wesentlich mehr Möglichkeiten, als ich es mir vorstellen kann.
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... Bei 100.000 Kunden hätten die gerade 1 Euro Gewinn pro Kunde und Jahr. Das kommt mir sehr wenig vor. ... Das ist für mich ein Grund mehr zu vermuten, dass die Gewinne manipuliert werden. Da gibt es sicher wesentlich mehr Möglichkeiten, als ich es mir vorstellen kann.
Es soll auch Unternehmen geben, die z.B. aufgrund nicht auskömmlicher Geschäftsmodelle nur Verluste einfahren. Und bzgl. der Möglichkeiten, Gewinne zu "manipulieren", haben Sie womöglich etwas falsche Vorstellungen, schließlich sind die Finanzbehörden auch nicht von gestern ;)!
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Es soll auch Unternehmen geben, die z.B. aufgrund nicht auskömmlicher Geschäftsmodelle nur Verluste einfahren. Und bzgl. der Möglichkeiten, Gewinne zu "manipulieren", haben Sie womöglich etwas falsche Vorstellungen, schließlich sind die Finanzbehörden auch nicht von gestern ;)!
Von gestern sind die nicht. Die sind hochmodern :) Wer da seinem Job nachgeht, der muss um genau diesen fürchten: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerfahnder-Aff%C3%A4re (http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerfahnder-Aff%C3%A4re)
Beim Fall Zumwinkel munkelt man, dass der im Bau gelandet wäre, wenn die zuständigen Beamten sich nur ein klein wenig mehr beeilt hätten, sodass ein Großteil nicht verjährt wäre.
Ich halte daher vieles für möglich.
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@Bodensatz,
Steuerhinterziehungen finden in erster Linie im Privatvermögen statt (nicht durch Mitwirkung korrupter Beamter) und eher nicht im Unternehmensbereich durch "manipulieren" der Gewinne.
Bei Letzterem wäre ALLES buchmäßig nachvollziehbar (zudem gibt es reichlich legale "Gestaltungsmöglichkeiten"). Außerdem würde es bei illegalen "Kreationen" zu viele Mitwisser geben.
Aber glauben Sie gerne weiterhin was Sie möchten. :)
Gruß, khh
- Ende "Off Topic" -
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Ich denke mal die Rückstellungen aus den Jahren 2011 und 2012 resultieren aus den womöglich doch noch zu zahlenden Bonuszahlungen, zudem wahrscheinlich auch den Kosten der SE. Für 2013 dürfte eine ähnlich hohe Rückstellung geben!
Wenn man die Zahl der Kunden in Höhe von rd. 100.000 auch für 2013 noch als realistisch annimmt - und voraussetzt, das bei 60.000 eine Bonuszahlung fällig "gewesen"wäre (bei den anderen 40k könnte es sich um Kunden im 2ten Jahr handeln), so komme ich bei einem geschätzten mittleren Bonus von 100,00€ (pro Vertrag) auf rd. 6.000.000,00€ an Bonuszahlungen. In den vergangenen Jahren dürften sich diese tatsächlich auszuzahlenden Bonuszahlungen noch in einem erheblich geringeren Rahmen bewegt haben, als dies für 2013 der Fall war, zudem dürfte die jüngst ergangene Abmahnung der VZ und deren Empfehlung die entgangenen Boni nachträglich einzufordern, hier zu einem mittleren Run an Forderungen führen.
Dies könnte tatsächlich dazu führen, das mögliche Rücklagen nicht ausreichen und das Eigenkapital aufgebraucht würde. Das Unternehmen wäre in den roten Zahlen und die Insolvenz nahe.
Derzeit sind NEUverträge schwierig, das sich mittlerweile Check24 und andere querstellen (viel zu lang hat es gedauert), das ist nur ein Punkt. Almado ist zwar noch in vieler Munde, aber eher nagativ. Wer bitte, schließt den heute noch dort einen Vertrag ab. Das dürften nicht viele sein.
Im Übrigen würde ich als Mitarbeiter dieses Unternehmens doch mal anfangen nachzudenken, der offensichtliche Beschiss dieses Unternehmens ist mehr als eindeutig. Ich wage zu bezweifeln, das ich dies gutheißen könnte, ich bin mir sicher, das ich mich spätestens jetzt auf dem Arbeitsmarkt umsehen würde.
Aber mal ganz im Ernst - muss uns das als Kunden oder ehemalige Kunden dieses Unternehmens tangieren? Wohl kaum! Wir bestehen auf der Einhaltung der geschlossenen Verträge und dazu gehört ggf. auch die Zahlung der Boni! Und das ohne "wenn und aber" und ohne irgendwelche Tricks.
Mir persönlich ist es vollkommen schnuppe, ob es almado demnächst noch gibt, ich werde dort nie mehr Kunde und bei zukünftigen Wechselaktionen werde ich immer darauf achten, wer mögliche Anteilseigner des erwählten Anbieters sind. Solche Unternehmen wie almado haben auf dem liberalisierten Energiemarkt nicht zu suchen, die ursprüngliche Idee wird damit mehr als gezielt torpediert.
Ich rate nur jedem die Boni einzufordern, selbst wenne s sich "nur" um 50,00€ handelt, ich werde mich auch wegen 10,00€ mit denen streiten, egal was es mich kostet!
Nur gemeinsam sind wir stark!!!
Viele Grüße, Hurraapostel
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@Traktor Das Problem ist, dass 365 AG / Immergrün-Energie Stellungnahmen verweigert und auch Post vom Anwalt ignoriert wird. In solchen Fällen könnte man auch weitere Zahlungen vorläufig einbehalten.
Möglicherweise helfen hier auch die örtlichen Verbraucherzentralen weiter, da hier auch mittlerweile Beratung in energierechtlichen Fragen angeboten wird.
Außerordentliche Kündigungen aufgrund einer fehlerhaften Jahresrechnung (unzulässige Verbrauchsschätzung) werden ebenfalls ignoriert, bestätigt wird seitens 365 AG / Immergrün lediglich die "ordentliche" Kündigungsfrist zum Jahresende, so dass man hier als Verbraucher ohne Hilfe der Verbraucherzentralen, Rechtsanwälte und Gerichte möglicherweise zu keinem befriedigenden Ergebnis kommt.
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Außerordentliche Kündigungen aufgrund einer fehlerhaften Jahresrechnung (unzulässige Verbrauchsschätzung) werden ebenfalls ignoriert,
Na ja, wenn man aber ab dem außerordentlichen Kündigungsdatum keine Abschläge mehr zahlt (natürlich Einzugsermächtigung widerrufen und ggf. trotzdem vorgenommene Abbuchungen zurückholen), werden Sie sehen, dass die ganz schnell werden. Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie ja erstmal auch keinen Schaden, solange "die Energie weiter läuft". ;)
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Einen Schaden hat man alleine schon durch den Aufwand, den man betreiben muss, um dagegen vorzugehen.
Wenn man noch einen Bonus ausgezahlt bekommen müsste, dann wird man den vermutlich auch nicht mehr erhalten, ohne sich dagegen zur Wehr zu setzen.
Und wenn der Vertrag außerordentlich kurzfristig gekündigt wird, muss man eine Entscheidung treffen, die man nicht mehr rückgängig machen kann:
1. man pocht auf Einhaltung des Vertrags, erhält aber vermutlich von den örtlichen Stadtwerken Rechnungen für die Grundversorgung. Die Kosten für die Grundversorgung dürften deutlich über denen des an almado zu zahlenden Betrags liegen (sonst würde man so etwas wie almado erst gar nicht angucken). Also muss man sich die höheren Kosten bei almado wieder zurück holen.
2. man geht davon aus, dass almado seinen Vertragspflichten nicht mehr nachkommt und sucht sich so schnell wie möglich einen anderen günstigen Versorger. In der Übergangszeit zahlt man dann die höheren Beträge für die Grundversorgung und bei almado kann man dann nicht mehr auf Einhaltung des Vertrags inkl. Auszahlung des Bonus bestehen, weil man den Vertrag selbst nicht mehr einhalten könnte, ohne vertragsbrüchig beim neuen Versorger zu werden.
Entscheidet man sich für 1. könnte ein langer Rechtsstreit die Folge sein und am Ende sitzt man vielleicht mit leeren Händen da, wenn der Laden in der Zwischenzeit insolvent werden sollte.
Ich wüsste jetzt nicht, welche Variante in dem Moment die bessere wäre. In allen Fällen zahlt man aber drauf. Da bin ich mir ziemlich sicher. Genau deswegen und wegen der Vielzahl der bekannten Fälle halte ich das Vorgehen des Versorgers für mind. grob fahrlässig, eher aber für kriminell.
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In meinem Fall hat Immergrün nur auf Druck der Schlichtungsstelle Energie und meines Rechtsanwalts eine Jahresrechnung erstellt – mit unzulässiger Verbrauchsschätzung. Im Vorfeld wurde mir lediglich ein Ablesetermin zum 31.07.2013 per E-Mail mitgeteilt („Sommerzeit ist Zählerzeit“), obwohl erst ab 14.12.2012 geliefert wurde. Im Zuge des Schlichtungsverfahrens hieß es seitens Immergrün: „ Sehr gerne erstellen wir für Sie eine Jahresrechnung. Bitte teilen Sie uns den Zählerstand vom 14.12.2013 mit!“ Das war im Februar 2014. Klar dass das nicht möglich war. Immergrün nahm dann einfach eine Verbrauchsschätzung bis 14.12.2013 vor! Auch war kein Neukundenbonus enthalten, Widerspruch und Schreiben meines Rechtsanwalts blieben erfolglos. Kurz danach erfolgte meine fristlose/außerordentliche Kündigung.
Da bis dato keine Stellungnahme erfolgte schrieb ich gestern (Übergabeeinschreiben), dass der „Vertrag“ aus hiesiger Sicht beendet ist und wir die Angelegenheit gerne gerichtlich klären lassen können.
Am 26. hab ich noch einen Termin bei einem Rechtsanwalt der örtlichen Verbraucherzentrale, damit auch dort mein Fall aktenkundig wird.
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Hier werden aber mal wieder völlig verschiedene Themen/Sachverhalte kräftig durcheinander gemengt ::) :( :
@Traktor als Starter des Threads beschreibt seinen Widerspruch gegen die Preiserhöhung, seine Kürzung der Abschlagszahlungen und den sich kurzfristig einstellenden Erfolg (dazu Glückwunsch und "Chapeau" für die konsequente Vorgehensweise). Damit wird bestätigt, dass man Chaos-Anbietern den Boden entziehen und auf deren bekanntlich meist ausbleibende Stellungnahmen verzichten kann , wenn man rechtskonform das Heft des Handelns selbst in die Hand nimmt (möglichst Geld entziehen!), anstatt monatelang mit denen "rumzueiern".
@scooter44 beklagt (zum x-ten mal und jetzt auch in diesem Thread) das Ausbleiben der Stellungnahme durch Immergrün zu einer "fehlerhaften" Jahresrechnung (vermeintlich "unzulässige" Verbrauchsschätzung) sowie das Ignorieren seiner außerordentlichen Kündigung gegenüber Immergrün. Wenn man ("aus hiesiger Sicht" vermeintlich berechtigt) gekündigt hat, dann ist die Empfehlung von @bolli (KEINE weiteren Zahlungen leisten) m.E. die allein logische Konsequenz und zwingt den Bonus-Preller zu einer Reaktion. Im Übrigen kann ich nicht nach-vollziehen, dass man bei Beauftragung eines Rechtsanwalts noch selbst agiert und parallel (hoffentlich mit dem Anwalt abgestimmt) die Schlichtungsstelle und Verbraucherzentrale bemüht (viele Köche verderben den Brei!).
@Bodensatz bringt dann unpassender Weise auch noch eine außerordentliche Vertragskündigung durch den Versorger ins Spiel. Ja, Entscheidungen sind dann zu treffen und diese haben es nun mal an sich, dass man sie nicht rückgängig machen kann. Wobei zu 2. überhaupt nicht nachvollziehbar ist, wieso man in diesem Fall nicht mehr auf einen berechtigten Bonusanspruch "bestehen" kann.
Fazit: Bitte "Themen-Disziplin" wahren !
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beklagt (zum x-ten mal und jetzt auch in diesem Thread) das Ausbleiben der Stellungnahme durch Immergrün zu einer "fehlerhaften" Jahresrechnung
Gut, okay.
Im Übrigen kann ich nicht nach-vollziehen, dass man bei Beauftragung eines Rechtsanwalts noch selbst agiert und parallel (hoffentlich mit dem Anwalt abgestimmt) die Schlichtungsstelle und Verbraucherzentrale bemüht
Das ist mit dem RA abgestimmt. Und was soll man noch alles unternehmen, wenn Immergrün und Konsorten selbst Schreiben eines Rechtsanwalts ohne jegliche Stellungnahme übergeht?
Meine Konsequenz: Jegliche Zahlungen eingestellt!
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Hallo scooter44,
dann ist es ja OK und ich nehme ALLES zurück ;) !
Gruß, khh