Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => goldpower GmbH vormals Gazprom Energy => Thema gestartet von: Nomex am 13. April 2014, 22:52:32
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hi
ich habe eine Endabrechnung von Gazprom erhalten, darin hieß es, das die Rückzahlung innerhalb der nächsten 30 Tage erfolgt. Der Brief kam am 27.02.
Am 27.03 habe ich dort angerufen und er meinte, das er dies nochmals in die Wege leiten will.
Seit dem ist aber wieder nichts passiert.
Die Kontodate stimmen, welche in dem Brief erwähnt werden.
Gibt es da irgendwelche Fristen?
was kann ich tun?
Der Betrag sind leider nicht nur ein paar Euro, sondern für mich als Studenten schon eine ordentliche Summe. Um so mehr ärgert es mich jeden Tag zu sehen, das dies nicht überwiesen wird.
Danke
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Versorger schriftlich (per Einwurfeinschreiben) eine Frist für die Rückzahlung setzen (14 Tage) und für den Fall der nicht fristgemäßen Zahlung die Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie androhen. Mündliche Nachfragen oder Fristsetzungen sind wirkungslos !
Beim nächsten Mal sollten Sie schon bei der Mitteilung dieser 30-Tage-Frist Widerspruch gegen dies zeitverzögerte Überweisung der Gutschrift einlegen. Es ist ja Ihr Geld und 30 Tage sind da völlig unangemessen. ALLERHÖCHTENS 14 Tage halte ich da für angemessen. Problem, was Sie jetzt haben und sonst nicht hätten: Sie müssen vor Einschaltung der Schlichtungsstelle den Versorger mit Ihren Ansprüchen konfrontiert haben und ihm 4 Wochen Zeit zur Reaktion geben. Da Ihre erste Kontaktuafnahme nur mündlich per Telefon erfolgte., können Sie sie weder beweisen noch deren Inhalte beweisen, müssen also quasi bei null anfangen. Das wäre beim von mir vorgeschlagenen Vorgehen halt anders, da sie schon 5 Wochen nach Rechnungszugang und Widerspruch die 4-Wochenfrist erfüllt hätten. ;)
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Also ich habe per Mail nochmal kontakt aufgenommen und ein zweites mal per Telefon.
Da hieß es dann, das ich innerhlab von 3 Tagen etwas erhalte, entweder eine Mail oder das Geld direkt.
Was natürlich kam, brauch ich sicher nicht sagen. Eine E-Mail mit folgendem sinfreiem Inhalt:
Sehr geehrter Herr ....,
vielen dank für Ihren Anruf.
Wir werden Ihnen schnellstmöglich Ihr Guthaben in Höhe von 211,66 € auszahlen.
Wir danken und wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Falls Sie hierzu noch Fragen haben, helfen wir Ihnen auch gerne persönlich weiter. Sie erreichen unser Service Team telefonisch kostenfrei unter 0800 - 737 76 66 oder per E-Mail unter service@gazprom-energy.com.
Mit freundlichen Grüßen aus Walluf
Diese Mail bezieht sich wohl nur auf das Telefonat.
Auf die E-Mail vom 3.04. wurde nicht reagiert.
Ich bin zurzeit echt Ratlos :(
ich werden dann mal einen Brief verfassen.
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Fax mit qualifiziertem Sendebericht wird von den Gerichten akzeptiert. Ist billiger als Einschreiben und geht schneller. Bei normalen Briefen fehlt dagegen der Nachweis der Zustellung.
Gruß hko
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Fax mit qualifiziertem Sendebericht wird von den Gerichten akzeptiert. ...
Ein sogen. qualifizierter Sendebericht ist KEIN eindeutiger Anscheinsbeweis für den Zugang
(vgl. ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt am 19.02.2014, Az IV ZR 163/13, Rn 26 ff) !
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Fax mit qualifiziertem Sendebericht wird von den Gerichten akzeptiert. ...
Ein sogen. qualifizierter Sendebericht ist KEIN eindeutiger Anscheinsbeweis für den Zugang
(vgl. ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt am 19.02.2014, Az IV ZR 163/13, Rn 26 ff) !
Zitat aus obigen Urteil (3c):
Den Zugang der beiden Telefaxe vom 15. Juli und 17. November 2008 hätte das Berufungsgericht ohne weitere Sachaufklärung nicht verneinen dürfen.
Das entspricht aber auch anderen Urteilen vieler Gerichte. Wir hatten dieses Thema schon einmal. Ich finde jetzt aber nicht den betreffenden Thread.
Gruß hko
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Zitat aus obigen Urteil (3c):
Den Zugang der beiden Telefaxe vom 15. Juli und 17. Nov. 2008 hätte das Berufungsgericht ohne weitere Sachaufklärung nicht verneinen dürfen.
Das entspricht aber auch anderen Urteilen vieler Gerichte. ...
Richtig, aber das bedeutet bzgl. gerichtsfester Zugangsnachweise im Umkehrschluss auch nicht "Fax mit qualifiziertem Sendebericht wird von Gerichten akzeptiert" (siehe: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=67037&pos=0&anz=1 Rn 27 ff) ! ;)
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Habe gesucht und gefunden:
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=8114.msg35365#msg35365
Gruß hko