Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Flüssiggas => Der Flüssiggas-Tank => Thema gestartet von: Aligatore83 am 10. April 2014, 12:28:49

Titel: Mietvertrag gekündigt / Fragen zum Tankkauf
Beitrag von: Aligatore83 am 10. April 2014, 12:28:49
Hallo,

ich möchte kurz meine Ausgangssituation darstellen, ich hoffe es wird nicht zu lang und kompliziert  :)

Wir haben unser Haus vor 3 Jahren von einem Familienangehörigen meiner Frau gekauft.
Seinerzeit hieß es, dass der oberirdische Gastank gekauft sei, dies stellte sich als falsch heraus, aber wer schleppt schon den Onkel seiner Frau vor Gericht  :(
Da der Mietvertrag nach wie vor auf "den Onkel" lief, keine Unterlagen mehr vorhanden waren und von Seiten des Vermieters (Pro...) wenig Kooperation zu erwarten war, entschlossen wir uns im vergangenen Frühjahr einen eigenen Vertrag abzuschließen (Laufzeit 1 Jahr) und diesen rechtzeitig zu kündigen - eine Möglichkeit zum Kauf des Tanks versagte man uns leider...
Gesagt getan - der Vertrag ist mittlerweile ausgelaufen und wir "nutzen" den Tank derzeit gegen Zahlung der regulären Wartungspauschale weiter, da er noch zu ca. 60% gefüllt ist (wir mussten dummerweise im Januar noch einmal tanken)

Die Kosten für die Abholung wurden uns auch schon mitgeteilt, konnten uns aber nicht davon abbringen unseren eingeschlagenen Weg nun zu Ende zu gehen zu wollen!

Hierzu habe ich nun einige Fragen:

1. Muss der neue Tank nach Lieferung und Anschluss vom TÜV o.ä. abgenommen werden oder genügt hierfür der "Stempel" des   
    örtlichen Installateurs der auch alles anschließt?

2. An wen wende ich mich für die turnusmäßigen Prüfungen? Ich möchte ungern einen Wartungsvertrag abschließen...
    Kann man sich direkt an den TÜV wenden?

3. Ist es wirklich so unkompliziert sich "am freien Markt" Gas zu besorgen? Der Preis bei zb. Pxxxxxxgas ist ja unschlagbar...!
    Gibt es einen Haken?

Habe ich irgendetwas vergessen zu bedenken?
Hatte jemand in einer ähnlichen Situation Schwierigkeiten die mir derzeit noch nicht bewusst sind?
Wie lange muss ich mit einer nicht funktionierenden Heizung rechnen?

Ich bedanke mich schon einmal im Vorfeld für die Antworten (die hoffentlich kommen  ;D) - mir wäre damit echt geholfen...

Vielen Dank!
Titel: Re: Mietvertrag gekündigt / Fragen zum Tankkauf
Beitrag von: Vertragsbefreiter am 10. April 2014, 21:13:20
Wichtig: für den vertragsfreien Flüssiggaseinkauf brauchen Sie einen Eigentumsnachweis (Rechnung) für den Tank
Falls Ihr Tankverkäufer auch Flüssiggaslieferant ist, könnte er das Restgas im Miettank auch absaugen und den neuen Tank damit befüllen. Die Ausfallzeit wäre somit minimal.
Titel: Re: Mietvertrag gekündigt / Fragen zum Tankkauf
Beitrag von: Aligatore83 am 11. April 2014, 12:07:33
Hallo Vertragsbefreiter,

vielen Dank für die Antwort - ein paar Fragen habe ich doch noch - vielleicht stehe ich auf dem Schlauch ;-)

Sie schreiben von einer befähigten Person (wie bei der 2-jährigen Prüfung), könnte ich somit theoretisch den Tank vor Erstbefüllung selber an die Rohrleitung anschließen und ihn dann bei Erstbefüllung vom Gaslieferanten (befähigte Person) überprüfen lassen?

Ich habe mich schon mit diversen Tanklieferanten, die auch Flüssiggashändler sind kurzgeschlossen, aber es wagt sich niemand daran das Gas aus dem Miettank abzusaugen. O-Ton: "Den Miettank fassen wir nicht an!"
Somit bleibt mir nichts anderes übrig als das Gas absaugen zu lassen... und ich hoffe mal, dass dies terminlich dann alles vereinbar sein wird...

LG
Titel: Re: Mietvertrag gekündigt / Fragen zum Tankkauf
Beitrag von: Vertragsbefreiter am 11. April 2014, 21:12:34
Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit warne ich ausdrücklich davor selbst Hand anzulegen, sondern beauftragen Sie einen Fachmann! Dann lieber zur Einsparung den Miet- und Liefervertrag ein Jahr früher kündigen  ;). Wieviel Energie in einem Tank steckt und was diese anrichten kann sehen Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=sl-JgyQA7u0