Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: lilli13 am 07. April 2014, 17:35:56
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Hallo,
ich habe leider Probleme mit Almado-immergrün und hoffe hier auf hilfreiche Lösungsvorschläge.
Ich war Kunde bei Almado-immergrün und habe einen Vertrag abgeschlossen in dem mir ein Neukundenbonus in Höhe von 25% versprochen wurde.
Ca. 7 Wochen vor Vertragsende habe ich über ein Onlinevergleichsportal einen Wechsel vorgenommen bei dem der neue Versorger die Kündigung für mich übernimmt. Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
Kurze Zeit später erhielt ich auch per E-Mail eine Kündigungsbestätigung. Leider war ich so naiv nicht auf das Datum zu achten:(. Es wurde zwei Wochen vor Ablauf des Jahresvertrages festgelegt.
Als dann die Jahresrechnung kam wurde mir natürlich der versprochene Neukundenbonus nicht gutgeschrieben. Leider habe ich erst hier begriffen das ich reingelegt worden bin :-[.
Per E-Mail bekam ich dann auf meine Nachfrage die schon befürchtete Antwort: Der Neukundenbonus wird nur bei einer zwölfmonatigen ununterbrochenen Belieferung gewährt.
Ich habe aber einen Jahresvertrag geschlossen bei dem beide Seiten nur in bestimmten Fällen, die hier nicht vorlagen, vorzeitig kündigen können. Nennt man das nicht Vertragsbruch?
Dann habe ich bei der Schlichtungsstelle Energie ein Schlichtungsverfahren eingeleitet.
Heute bekam ich Post von der Schlichtungsstelle, das mein Schlichtungsantrag der ursprünglich zulässig war, nun doch unzulässig geworden ist, da immergrün gegen mich wegen des Streitgegenstandes der Beschwerde ein gerichtliches Klageverfahren anhängig gemacht hat.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen und habe ich überhaupt eine Chance?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen ;)
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... Ca. 7 Wochen vor Vertragsende habe ich über ein Onlinevergleichsportal einen Wechsel vorgenommen bei dem der neue Versorger die Kündigung für mich übernimmt. Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
Kurze Zeit später erhielt ich auch per E-Mail eine Kündigungsbestätigung. Leider war ich so naiv nicht auf das Datum zu achten:(. Es wurde zwei Wochen vor Ablauf des Jahresvertrages festgelegt. ...
Ich habe aber einen Jahresvertrag geschlossen bei dem beide Seiten nur in bestimmten Fällen, die hier nicht vorlagen, vorzeitig kündigen können. Nennt man das nicht Vertragsbruch? ...
Heute bekam ich Post von der Schlichtungsstelle, das mein Schlichtungsantrag der ursprünglich zulässig war, nun doch unzulässig geworden ist, da immergrün gegen mich wegen des Streitgegenstandes der Beschwerde ein gerichtliches Klageverfahren anhängig gemacht hat.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen und habe ich überhaupt eine Chance? ...
Hallo @lilli13,
ja, die vorzeitige Vertragsbeendigung durch immergrün vor dem frühestmöglichen Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung dürfte Vertragsbruch sein.
Der Sachverhalt entspricht exakt einem von der Schlichtungsstelle bereits beurteilten Fall:
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/08.03.2013-1398_13-Zeitpunkt_der_Wirksamkeit_einer_Kuendigung.pdf !
Warten Sie auf den Zugang der Klageschrift, die Ihnen lt. § 271 ZPO vom zuständigen Amtsgericht unverzüglich zuzustellen ist und beauftragen Sie dann einen Anwalt. Ihre Chancen auf die Bonusgewährung und auf Schadensersatz (u. a. Ihre Anwaltskosten und für die Mehrkosten der Belieferung in den zwei Wochen vor Ablauf des Jahresvertrages) sind m.E. sehr gut.
Berichten Sie hier bitte über den Ausgang des Verfahrens. Viel Erfolg.
Gruß, khh
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Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort :D
Ich werde über den Verlauf weiter berichten.
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Hier werden aber mächtig die Tatsachen verdreht! Der neue Lieferant hat im Auftrag des Kunden den Vertrag gekündigt!
Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
Kurze Zeit später erhielt ich auch per E-Mail eine Kündigungsbestätigung.
365 hat Ihrer vorzeitigen Kündigung zugestimmt. Was bitte ist daran verwerflich, dem Kundenwunsch zu entsprechen? 365 erhielt eine UTILMD-Nachricht durch den neuen Lieferanten, in der dieser Termin stand. Sollte sich 365 mit Ihrem neuen Lieferanten anlegen, der Ihren Kündigungswunschtermin mitteilte?
Wenn man oberflächlich Verträge kündigt, dann sollte man dazu stehen. Dass 365 Sie nun verklagt ist bei der Kostenstruktur der Schiedsstelle nicht verwunderlich.
Gruß
NN
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365 hat Ihrer vorzeitigen Kündigung zugestimmt. Was bitte ist daran verwerflich, dem Kundenwunsch zu entsprechen? 365 erhielt eine UTILMD-Nachricht durch den neuen Lieferanten, in der dieser Termin stand. Sollte sich 365 mit Ihrem neuen Lieferanten anlegen, der Ihren Kündigungswunschtermin mitteilte?
Der nächstmögliche Zeitpunkt kann ja nicht vor Ablauf des Jahresvertrages sein! Das ist ja dann Vertragsbruch oder!?
Meiner Meinung nach wurde ich absichtlich eher rausgelassen um den Bonus zu sparen.
Wie ich hier im Forum schon lesen konnte ist das die übliche Masche des Energieversorgers.
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Der nächstmögliche Zeitpunkt kann ja nicht vor Ablauf des Jahresvertrages sein! Das ist ja dann Vertragsbruch oder!?
Meiner Meinung nach wurde ich absichtlich eher rausgelassen um den Bonus zu sparen.
Wie ich hier im Forum schon lesen konnte ist das die übliche Masche des Energieversorgers.
Nein, das ist zwar zu Ihrem Nachteil, aber kein Vertragsbruch. Sie haben den Vertrag ja gekündigt. Klar hat man Ihre Vorlage gerne angenommen. Aber Sie haben das ja oben bereits selbst schon richtig festgestellt:Ca. 7 Wochen vor Vertragsende habe ich über ein Onlinevergleichsportal einen Wechsel vorgenommen bei dem der neue Versorger die Kündigung für mich übernimmt. Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
Kurze Zeit später erhielt ich auch per E-Mail eine Kündigungsbestätigung. Leider war ich so naiv nicht auf das Datum zu achten:(. Es wurde zwei Wochen vor Ablauf des Jahresvertrages festgelegt.
@NN hat es nur auf den Punkt gebracht.
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Das soll bedeuten ich muss jetzt wegen einen kleinen Formfehler nicht nur auf den Bonus verzichten sondern auch noch die Kosten des Verfahrens übernehmen :'(?
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Das soll bedeuten ich muss jetzt wegen einen kleinen Formfehler nicht nur auf den Bonus verzichten sondern auch noch die Kosten des Verfahrens übernehmen :'(?
Fehler können leider Folgen haben. Dieser Versorger nutzt offensichtlich jede Möglichkeit und jede Vorlage zu seinen Gunsten. Wer mit ihm einen Vertrag schließt muss genau aufpassen. Sie haben die Kündigung und den Wechsel ja so akzeptiert und der Wechsel wurde auch so vollzogen.
Ob da eine Anfechtung wegen Irrtums noch möglich ist, fragen Sie am Besten einen Anwalt.
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Hallo @lilli13,
welchen Tarif hatten Sie bei immergrün, haben Sie die zum Zeitpunkt Ihres Auftrags von immergrün verwendete AGB vorliegen, von wann datiert die Vertragsbestätigung, wann war Lieferbeginn, wann haben Sie gekündigt bzw. dem neuen Versorger den Kündigungsauftrag erteilt, wann hat immergrün den Vertrag beendet, wann haben Sie die Schlussrechnung erhalten, wann haben Sie die Abrechnung ohne Bonus erstmalig bei immergrün reklamiert, wann haben Sie die Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht ?
Gruß, khh
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Hier stellt sich doch die Frage, was Almado gegen die Userin @ lilli13 eigentlich einklagen will? Soll das evtl. eine Unterlassungsklage sein? Dann müsste ja eine Rechtsverletzung vorausgegangen sein! Alles ein wenig dubios, finde ich.
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WAS BEDEUTET 'KÜNDIGUNG ZUM NÄCHSTMÖGLICHEN TERMIN'?
'...ich möchte zum nächstmöglichen Termin meine Kfz-Vollkaskoversicherung kündigen...' - diese Wendung stellt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs keinen Antrag auf Aufhebung des Versicherungsvertrages zu einem vom Versicherer zu wählenden Zeitpunkt dar (AZ: IV ZR 56/98). In der Regel werden Vollkaskoversicherungen auf ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Im entschiedenen Fall hatte der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversicherung am Anfang des Jahres 'zum nächstmöglichen Zeitpunkt' gekündigt. Zwei Monate später wurde sein Fahrzeug entwendet. Die Versicherung verweigerte die Rückerstattung, weil der Versicherungsvertrag bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits beendet gewesen sei. Der Versicherer hatte die vom Versicherungsnehmer gewählte Formulierung zum Anlass genommen, das Versicherungsverhältnis vorzeitig unter Außerachtlassung der regulären Kündigungsfristen zum Ende des Jahres zu beenden.
Das darf sie nach Ansicht der Karlsruher Richter aber nicht. Auch aus der Bitte des Versicherungsnehmers um 'Bestätigung' ergebe sich kein ausreichender Anhalt für ein Angebot einer zeitlich in das Belieben des Versicherers gestellten Vertragsaufhebung.
[Quelle: FINANZTIP]
Bspw. dieses BGH-Urteil ist m.E. auch auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar :) !
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Hier stellt sich doch die Frage, was Almado gegen die Userin @ lilli13 eigentlich einklagen will? ...
Feststellungsklage, dass kein Bonus zu gewähren ist ?
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...
Bspw. dieses BGH-Urteil ist m.E. auch auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar :) !
@khh, vielleicht nicht so ganz. Beim vorliegenden Sachverhalt wurde im Unterschied quasi lückenlos eine "Anschlussvollkaskoversicherung" bei einem anderen "Versicherungsunternehmen" abgeschlossen. Der "Versicherungsnehmer" hat dem nicht widersprochen.
Aber der Fall steckt noch im dichten Nebel. Licht zeigt sich vielleicht wenn die Fragen beantwortet sind.
PS .. das passt dazu:
Den Markt als "sparsamer" Verbraucher nutzten:Erfahrungen mit Almado - oder wie man mit den Maschen souverän umgeht (http://www.miriam-neidhardt.de/2014/02/18/off-topic-die-tricks-von-almado/)
Liest sich gut! ;)
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welchen Tarif hatten Sie bei immergrün
Tarif Windkraft 6
haben Sie die zum Zeitpunkt Ihres Auftrags von immergrün verwendete AGB vorliegen
Ich habe die allgemeinen Stromlieferbedingungen von der Zeit des Auftrages vorliegen.
von wann datiert die Vertragsbestätigung
Der Vertrag wurde am 12.12.2012 bestätigt.
wann war Lieferbeginn
Ab 1.2.2013
wann haben Sie gekündigt bzw. dem neuen Versorger den Kündigungsauftrag erteilt
Am 8.12.2013
wann hat immergrün den Vertrag beendet
Die Kündigungsbetätigung erhielt ich am 14.12.2013 zum 14.01.2014.
wann haben Sie die Schlussrechnung erhalten
Die Schlussrechnung erhielt ich am 3.2.2014.
wann haben Sie die Abrechnung ohne Bonus erstmalig bei immergrün reklamiert
Noch am selben Tag telefonisch. Aber die Mitarbeiterin meinte am Telefon das der Neukundenbonus extra per Verrechnungsscheck versendet wird auch wenn er nicht auf der Schlussrechnung erscheint. Da mir diese Aussage unglaubwürdig erschien habe ich am 4.2.2014 noch mal per E-Mail den Bonus reklamiert.
wann haben Sie die Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht ?
Am 9.3.2014
Vielen Dank für die Mühe :D
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Die Kündigung fällt hier terminlich wohl genau in die Weihnachtsaktion von immergrün. Dort wurden ja die Preise für das Folgejahr erhöht und damit entstand ein Sonderkündigungsrecht. Dieses hat der Anschlussversorger wohl auf Ihren Wunsch (nächstmöglicher Zeitpunkt) auch tatsächlich genutzt. Genau vor der Frage stand ich nämlich auch. So leid es mir tut, ich denke, falsches Kreuz gesetzt, Pech gehabt.
P.S. ich habe übrigens auch noch keinen Bonus erhalten ... Laufzeit ebenfalls 01.02.2013 bis 31.01.2014
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... hat der Anschlussversorger wohl auf Ihren Wunsch (nächstmöglicher Zeitpunkt) auch tatsächlich genutzt. ... ich denke, falsches Kreuz gesetzt, Pech gehabt. ...
Und die Rechtsprechung des BGH (siehe Antwort #10) ist für Sie nicht mehr als "Schall und Rauch" ?
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@ KlausHardy
woher will der neue Anbieter denn wissen das es sich um eine Sonderkündigung handelt. Das haben sie sich
ausgedacht.
Auf Grund der Angaben im Antrag , hier schnellstmöglich, versucht er beim alten Anbieter zu kündigen. Im elektronischen Datenaustausch sieht er den nächsten Kündigungszeitpunkt. Im Normalfall wäre hier zum
Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, dieses Datum eingetragen ( zb. bei Almado).
Um den Bonus nicht zu gewähren gibt dieser Anbieter demnach falsche Daten ins System ein.
Wäre dem nicht so, würde wildwest herrschen - jeder kann jeden immer zu jeder Zeit rauskündigen.
Was ich davon halte, hat khh schon zutreffend geschrieben.
Ist der Beginn einer Preiserhöhung unterjährig muss der Kunde schon selber sonderkündigen. Darauf weisen
viele Anbieter, Verbraucherportale und Verbraucherzenzentralen hin.
mfg
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Ich bin nur derselben Meinung wie NN in Antwort#3.
Was hier in irgendwelchen Datenbanken steht, entzieht sich naturgemäß meiner Kenntnis.
Im Übrigen raten die Verbraucherportale, bei denen ich wechsle, immer von einer Selbstkündigung ab, es sei denn, die Fristen sind knapp bemessen.
In diesem Fall hier hat Almado wohl die Kündigung (die durch den neuen Anbieter veranlasst wurde) einfach nur zu seinen Gunsten interpretiert. Nämlich als ausserordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung.
Dazu muss ja nichtmal irgendwer falsche Daten eingegeben haben.
Natürlich hab ich mir das ausgedacht, nämlich als mögliche Erklärung für das Verhalten von Almado.
Mein Vertrag ist von den Terminen exakt identisch mit denen des Erstellers und auch ich habe kündigen lassen aber einen konkreten Termin vorgegeben.
Sonnige Grüße
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... Im Übrigen raten die Verbraucherportale, bei denen ich wechsle, immer von einer Selbstkündigung ab, es sei denn, die Fristen sind knapp bemessen.
Diese Empfehlung ist m.E. sehr fragwürdig. Dem neuen Versorger überlasse ich die Kündigung nur dann, wenn der Vertrag jederzeit kurzfristig kündbar ist. Verlängert sich der Vertrag nach dem möglichen Kündigungstermin bspw. um 12 Monate, kündige ich lieber selbst (Vertrauen ist gut, ......). Sollte sich dann die Versorgung durch den neuen Anbieter widererwarten verzögern, fällt man schlimmstenfalls kurzzeitig in die Ersatzversorgung, was ggf. nur ein kleines Übel ist.
In diesem Fall hier hat Almado wohl die Kündigung (die durch den neuen Anbieter veranlasst wurde) einfach nur zu seinen Gunsten interpretiert. Nämlich als ausserordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung.
Dazu muss ja nichtmal irgendwer falsche Daten eingegeben haben. Natürlich hab ich mir das ausgedacht, nämlich als mögliche Erklärung für das Verhalten von Almado. ...
Sich etwas "ausdenken", ohne dafür eine nachprüfbare rechtskonforme Begründung zu liefern, ist wenig hilfreich! ;)
Wenn ich richtig informiert bin, dann schließt die im Rahmen eines Auftrags dem neuen Anbieter erteilte Kündigungsvollmacht nicht das Recht einer außerordentlichen Kündigung ein; d.h., der Kunde muss ein Sonderkündigungsrecht immer selbst ausüben. Zudem stellt die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" die Vertragsbeendigung nicht in das Belieben des Versorgers (siehe o.g. BGH-Urteil)!
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Diese Empfehlung ist m.E. sehr fragwürdig. Dem neuen Versorger überlasse ich die Kündigung nur dann, wenn der Vertrag jederzeit kurzfristig kündbar ist. Verlängert sich der Vertrag nach dem möglichen Kündigungstermin bspw. um 12 Monate, kündige ich lieber selbst (Vertrauen ist gut, ......). Sollte sich dann die Versorgung durch den neuen Anbieter widererwarten verzögern, fällt man schlimmstenfalls kurzzeitig in die Ersatzversorgung, was ggf. nur ein kleines Übel ist.
In meinen Augen vollkommen richtig. Solche Verbraucherportale sind auch nur Dienstleistungsunternehmen, welche über Formulare erfasste Daten weitergeben. Aus diesen Daten stellen die Versorger dann eine Kündigung zusammen und hier kann sich durchaus einmal ein Fehler einschleichen, der im Endeffekt ausschlaggebend ist.
Das habe ich an eigenem Leib erfahren dürfen.
Wie die meisten wissen, habe ich bislang immer direkt beim Versorger abgeschlossen und bin nicht über die Verbraucherportale gegangen. Nicht so für das Jahr 2014, da war ich gierig, weil mir das Verbrauchsportal einen zusätzlichen Bonus gewähren wollte.
Ich hatte zwar schon mit Datum vom 10.10.2013 zum 31.12.2013 bei almado gekündigt!
Dem Verbrauchsportal habe ich aber am 20.10.2013 die Meldung an den Nachversorger (RWE) überlassen. Und dummerweise schreibt der Nachversorger (RWE) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das war für almado natürlich ein gefundenes Fressen - die haben die Beendigung des laufenden Vertrages unter Missachtung meiner bereits zum 31.12.2013 vorliegenden Kündigung und unter widerrechtlicher Umgehung der 8-wöchigen Kündigungsfrist zum 18.11.2013 betrieben und meine Belieferung gegenüber meinem Grundversorger auch zu diesem Zeitpunkt abgemeldet.
Hinterher wollte es keiner gewesen sein, weder das Vergleichsportal, noch der Nachversorger. Tolle Wurst!
Ich hatte den Anschlussvertrag mit der RWE Vertriebs AG, sofort wieder gekündigt und das RWE gebeten almado dahingehend zu unterrichten, das mein laufender Vertrag fortzuführen sei.
RWE schreibt mir daraufhin am 26.11.2013:
In Ihrem Schreiben teilen Sie uns mit, dass Sie Ihren Stromliefervertrag bei der almado ENERGY GmbH zum 31.12.2013 gekündgt haben. Gerne haben wir für Sie nachgefragt, weshalb Ihre Kündigung nicht berücksichtigt wurde. Die almado ENERGY GmbH teilte uns mit, dass sie Ihre Kündigung erst am 07.11.2013 erhalten hat. Zu diesem Termin hatte Ihr bisheriger Lieferant unsere Kündigung bereits bestätigt.
Ach, almado hat meine Kündigung zum 31.12.2013 erst am 07.11.2013 erhalten? Komisch.....
Warum haben die mir dann am 14.10.2013 auf dem Rückschein, die Annahme der Kündigung bestätigt?
püüühhh, Münchhausen hätte es nicht besser gekonnt. :o
Für die Zukunft schaue ich mir zwar die Preise über die Verbrauchsportale an, aber dort noch einmal abschließen - never!
Wenn ich richtig informiert bin, dann schließt die im Rahmen eines Auftrags dem neuen Anbieter erteilte Kündigungsvollmacht nicht das Recht einer außerordentlichen Kündigung ein; d.h., der Kunde muss ein Sonderkündigungsrecht immer selbst ausüben. Zudem stellt die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" die Vertragsbeendigung nicht in das Belieben des Versorgers (siehe o.g. BGH-Urteil)!
Wohl war - nur das hat almado nicht interessiert. Dieser Fall geht wohl in nächster Zukunft an einen Rechtsanwalt.
Grüße, Hurraapostel
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Hallo zusammen,
ich möchte auch meine Erfahrungen mit Almado hier zur Verfügung stellen.
Heute erhielt ich Post vom Amtsgericht. Almado/ 365 AG klagt gegen mich auf Feststellung, dass ich angeblich keinen Bonusanspruch habe.
Vorher habe ich mich bei der Schlichtungsstelle Energie beschwert, nach einem Jahr (!) Wartezeit hat diese das Verfahren eingestellt, da Almado Klage gegen mich eingereicht hat und damit wohl das Schlichtungsverfahren automatisch formal zu beenden ist.
Vorgeschichte:
Ich habe am 14.02.2012 über Verivox einen Vertrag bei Almado abgeschlossen, Tarif Bonus 12, Wunschlieferbeginn 01.04.2012, da ich vertraglich bis 31.03.2012 an den bisherigen Anbieter gebunden war.
Am 14.02.2012 (also am gleichen Tag) kam die "Auftragsbestätigung" von Verivox per Mail, angehängt war eine AGB von Almado mit Stand 21.12.2011 (dazu später mehr).
Am 16.02.2012 kam von Almado eine "Vertragsbestätigung" per Mail, in der Stand, dass man meinen Wunschtermin zum 01.04.2012 zu berücksichtigen versucht, ich bekäme aber den verbindlichen Liefertermin noch schriftlich mitgeteilt. AGB waren keine angehängt.
Am 28.05.2012 (!) bekam ich von Almado eine "Versorgungsbestätigung" per Mail, in der man mir mitteilt, dass ich seit dem 01.04.2012 (!) von Almado beliefert werde, also sozusagen rückwirkend.
Am 14.12.2012 habe ich dann mit dem Wortlaut "fristgerecht zum 31.03.2013" per Einschreiben gekündigt.
Am 14.01.2013 erhielt ich per Mail eine Kündigungsbestätigung zum 15.02.2013.
Am 14.01.2013 habe ich direkt per Mail widersprochen und auf meine Kündigung zum 31.03.2013 hingewiesen und um Korrektur gebeten.
Anschliessend habe ich 8 (!) Mails geschrieben und um Korrektur des Kündigungsdatums gebeten. Es kam entweder keine Reaktion oder immer wieder der Hinweis, das Vertragsende wäre der 15.02.2013.
Am 22.02.2013 kam dann die Verbrauchsabrechnung. Berechnungszeitraum: 01.04.2012 bis 15.02.2013. Daraus ergab sich ein Guthaben aufgrund zu hoher Vorauszahlungen von 180,- EUR. Man werde mir einen Verrechnungsscheck schicken (auch den habe ich bis heute nicht erhalten).
Daraufhin habe ich mich an die Schlichtungsstelle gewandt und mich über Almado beschwert. Leider kann ich das genaue Datum nicht mehr ermitteln.
Am 02.05.2013 kam die erste Mail der Schlichtungsstelle, mit der Frage, worum es mir genau geht. Ich habe den Bonus beansprucht und Schadenersatz für die Mehrkosten, die mir durch den Grundversorger entstanden sind.
Am 15.10.2013 habe ich bei der Schlichtungsstelle nach dem aktuellen Stand gefragt.
Am 16.10.2013 kam als Antwort von der Schlichtungsstelle, ich möge doch noch etwas Geduld haben, man hätte so viele Fälle zu bearbeiten.
Am 01.02.2014 (!) bekam ich dann wieder eine Mail von der Schlichtungsstelle. Man wolle die Bearbeitung meines Falles nun fortsetzen und wolle wissen, ob der Fall denn noch aktuell sei. Das bejahte ich.
Am 04.02.2013 teilte man mir mit, dass man sich mit dem Energieversorger in Verbindung gesetzt hätte und mich benachrichtigen würde, wenn man Antwort erhält.
Am 25.02.2014 rief mich jemand aus dem Callcenter von Almado an und bot mir an, mit 120,- EUR als Vergleichsangebot die Angelegenheit abzuschliessen. Da ich wie bereits geschrieben alleine an zu viel gezahlten Vorauszahlungen noch eine Forderung i.H.v. 180,- EUR gegenüber Almado habe, ganz zu schweigen vom Bonus, habe ich natürlich abgelehnt. Der Callcenter-Mensch sagte dann, man würde mir ein schriftliches Vergleichsangebot zukommen lassen. Damit war das Gespräch beendet.
Am 05.03.2013 schreibt die Schlichtungsstelle, die 365 AG (anscheinend der Rechtsnachfolger von Almado?) hätte ihr mitgeteilt, Klage gegen mich eingereicht zu haben. Man bietet mir nun 250,- EUR ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, wenn das Verfahren damit beendet werden kann. Auch das habe ich abgelehnt. Ausserdem bittet der Versorger um Einstellung des Schlichtungsverfahrens wegen der eingereichten Klage gegen mich.
Am 12.03.2014 schreibt mir die Schlichtungsstelle, dass das Schlichtungsverfahren beendet wurde, weil ein Schlichtungsversuch endet, sobald eine Klage anhängig ist.
Am 17.04.2014 habe ich die Klageschrift von der 365 AG im Briefkasten. Man klagt gegen mich wegen Festellung, will also von einem Gericht feststellen lasse, dass ich keinen Bonusanspruch gegenüber Almado habe. Lustig ist hierbei auch, dass die Anwaltskanzlei die gleiche Postanschrift hat wie der Energieversorger. Zufälle gibt's.
Hier die Antrag von Almado/ 365 AG:
- Es soll festgestellt werden, dass der Stromlieferungsvertrag zum 15.02.2013 beendet worden ist.
In der Klage steht auch, dass bei Vertragsabschluss die AGB in der Version vom Februar 2012 gegolten haben soll. In der Vertragsbestätigung von Verivox sind aber die AGB vom 21.12.2011 angehängt.
Weiter heisst es, zum 31.03.2013 (mein Kündigungsdatum) hätte kein Kündigungsrecht bestanden, deshalb hätte der Energieversorger den 15.02.2013 als Kündigungsdatum bestätigt. Klar, denn damit denkt man ja, meinen Bonusanspruch abzulehnen.
Angeblich wäre der 15.02.2013 der einzige gültige Kündigungszeitpunkt für mich gewesen. Angeblich wäre es mein Bestreben gewesen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Vertrag zu kommen, dem wäre der Versorger nachgekommen (obwohl ich eindeutig zum 31.03.2013, also zu einem fixen Termin gekündigt habe).
Das Wort "fristgerecht" wird dabei angeblich so bewertet, dass der Versorger zum nächstmöglichen fristgerechten Zeitpunkt den Vertrag beenden musste (lächerlich, ich habe zum 31.03.2013 gekündigt!)
Almado steht auf dem Standpunkt, dass bereits der Tag des Vertragsabschlusses der Beginn des Stromliefervertrages gewesen sei. Wann die Stromlieferung tatsächlich beginnt sei dafür nicht relevant. Dafür wird ein BGH-Urteil vom 12.12.2012, AZ VIII ZR 14/12, RN 22 genannt.
Meiner bescheidenen Meinung nach entspricht die Ausgangslage bei mir zu 100% dem hier von der Schlichtungsstelle kommentierten Fall:
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/08.03.2013-1398_13-Zeitpunkt_der_Wirksamkeit_einer_Kuendigung.pdf
Ich habe am nächsten Montag einen Termin beim Anwalt und werde dann selbst Klage gegen diese Abzocker einreichen.
MfG
Marley
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So, war wie angekündigt beim Anwalt.
Ich reiche jetzt Klage gegen Almado ein.
An alle die rechtschutzversichert sind: Spart euch die Schlichtungsstelle. Zumindest in meinem Fall war das ein Jahr vergeudete Zeit.
Geht gleich zum Anwalt.
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Leider gibt es schlechte Nachrichten in meinem Fall:(
Nachdem ich eine Feststellungsklage erhielt musste ich bei meiner Anwältin erfahren das es kaum eine Chance gibt den Prozess zu gewinnen.
Die Begründung ist ein gerichtliches Urteil welches meinem Fall gleicht.
Hier ein Auszug des Urteils:
Gemäß dem BDEW Anwendungshandbuch UTILMD zu den GPKE Prozessen (Bl.127 d.A) dessen Wirksamkeit und Geltung zu keinem Zeitpunkt vom Beklagten bestritten wurde ist dies als Angebot zur vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses zu deuten. Dieses Ergebnis wird durch die Tatsache unterstrichen, dass laut unbestrittenen Vortrag der Klägerin der gesamte Lieferantenwechsel nach den gängigen Marktregeln aus der GPKE durchzuführen ist. In einem solchen Fall tritt dabei der Neuversorger mit dem Beendigungsbegehren des Kunden an den Altversorger heran. Dieses Angebot muss der Altversorger entweder ablehnen oder annehmen.
Der Aufhebungsvertrag bzw. die vorzeitige Kündigung wirkte für und gegen den Beklagten §164 Abs. 1 BGB. Neben der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung konnte das auf ein Jahr begrenzte Dauerschuldverhältnis jederzeit im einvernehmlichen Einverständnis der Parteien beendet werden §311 Abs 1 BGB. Dies ergibt sich aus den Grundsätzen der Privatautonomie. Der neue Versorger war auch zur Abgabe einer vertragsbeendigenden Kündigungserklärung bevollmächtigt. Die Vollmachtserteilung ist gem. §§ 133, 157 BGB dahingehend zu verstehen, dass dem Stellvertreter ein relativ weiter Spielraum zur Beendigung des Stromlieferungsvertrages mit der 365 AG zustehen sollte. Insbesondere lässt ist die Tatsache, das sich der Beklagte bereits nach einem neuen Vertragspartner umgesehen hatte und, dass ein Lieferungsvertrag mit diesem selbst erst ab dem Moment der Beendigung des vorherigen anfangen kann, die Annahme zu, eine zeitnahe Lösung vom Vertrag zu veranlassen. Zeitliche Fristbestimmungen oder ein in irgendeiner Weise gesetzter zeitlicher Rahmen, wann der Beklagte das Vertragsverhältnis tatsächlich beendigen wollte, ist der Vollmachtserteilung nicht zu entnehmen.
Entgegen dem Vortrag des Beklagten ist dann in der Vollmachtserklärung zum vorzeitigen Beenden des Dauerschuldverhältnisses auch eine Vollmacht zum Aufhebungsvertrag enthalten, da nur dieser eine Vertragsaufhebung vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist erlaubt. Die Ausgestaltung des Stromliefervertrages als befristetes Dauerschuldverhältnis sowie die hierfür vorgesehenen Kündigungsfristen sind für den Aufhebungsvertrag belanglos.
So wie es aussieht muss ich nicht nur aug meien Bonus verzichten sondern auch noch die Prozeßkosten übernehmen :'(
Habt ihr vieleicht noch eine Idee?
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Leider gibt es schlechte Nachrichten in meinem Fall:(
Nachdem ich eine Feststellungsklage erhielt musste ich bei meiner Anwältin erfahren das es kaum eine Chance gibt den Prozess zu gewinnen.
Die Begründung ist ein gerichtliches Urteil welches meinem Fall gleicht.
Ich möchte mich in Ihre Sache nicht vertiefen. Ihre Anwältin wird schon wissen, was Sie sagt!
Aber hat Ihre Anwältin sich denn mit Ihrem Tatbestand intensiv auseinandergesetzt und Ihnen danach wenig Chancen eingeräumt oder gleich das bekannte, von Almado ins Feld geführte Kölner Urteil als Non plus Ultra-Entscheidung in den Raum gestellt?
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Ich meine, dass ich hierzu mal irgendwo in diesem forum gelesen habe, das das bloße umsehen und wechseln zu einem anderen stromanbieter keine automatische willensbekundung ist, den Stromvertrag vorzeitig mit dem ursprünglichen anbieter zu beenden.
Soweit ich weiss, wurde damals begründet, dass mit dem normalen rechtsverständnis des durchschnittsbürgers ein wechsel immer zum frühest möglichen zeitpunkt bedeutet, dass die vertraglichen fristen eingehalten werden müssen. eine andere willensbekundung durch den energieversorgers (365 ag), der dann sagen kann, na gut, ich verzichte auf das jahr um um die bonuszahlung herumzukommen, ist nicht dem normalen rechtsverständnis des bürgers entsprechend und daher an der stelle unwichtig.
der normale verlauf, den jeder mensch erwartet ist, dass "zum frühest möglichen zeitpunkt" immer den zeitpunkt erfasst, der vertraglich vorher festgelegt war, und nicht irgendein datum, welches dem versorger genehm ist, um aus verpflichtungen herauszukommen.
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Ich hatte tatsächlich das Gefühl das meine Anwältin sich nicht richtig in meinen Fall eingearbeitet hat und stattdessen das Urteil hier eins zu eins überträgt.
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Ich meine, dass ich hierzu mal irgendwo in diesem forum gelesen habe, das das bloße umsehen und wechseln zu einem anderen stromanbieter keine automatische willensbekundung ist, den Stromvertrag vorzeitig mit dem ursprünglichen anbieter zu beenden.
Soweit ich weiss, wurde damals begründet, dass mit dem normalen rechtsverständnis des durchschnittsbürgers ein wechsel immer zum frühest möglichen zeitpunkt bedeutet, dass die vertraglichen fristen eingehalten werden müssen. eine andere willensbekundung durch den energieversorgers (365 ag), der dann sagen kann, na gut, ich verzichte auf das jahr um um die bonuszahlung herumzukommen, ist nicht dem normalen rechtsverständnis des bürgers entsprechend und daher an der stelle unwichtig.
der normale verlauf, den jeder mensch erwartet ist, dass "zum frühest möglichen zeitpunkt" immer den zeitpunkt erfasst, der vertraglich vorher festgelegt war, und nicht irgendein datum, welches dem versorger genehm ist, um aus verpflichtungen herauszukommen.
Wäre schön, wenn es dazu auch Urteil gäbe welches ich verwenden könnte.
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Wäre schön, wenn es dazu auch Urteil gäbe welches ich verwenden könnte.
Ein solches Urteil gibt es womöglich - siehe das in Antwort #10 zitierte BGH-Urteil.
Vllt. sollte auch geprüft werden, ob der mit der Kündigung beauftragte Versorger etwas "verbockt" hat
(bspw., war der "nächstmögliche Zeitpunkt", also der 31.01.2014 für ihn im GPKE-Prozess ersichtlich?)
und ob er evtl. schadensersatzpflichtig sein könnte.
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@ lilli 13
Ich habe gerade nochmal den gesamten Thread durchgelesen. Die Stellungnahmen in den Antworten # 3, 5 und 7 treffen leider den Punkt, wenn auch nachteilig für Sie. Das u. a. angezogene BGH- Urteil IV ZR 56/58 ist m. E. nicht geeignet, als Mittel für eine klageabweisende Begründung verwendet zu werden. Auch die genannte Schlichtungsempfehlung deckt Ihren Fall nicht ab. Lassen Sie das am besten von Ihrer Anwältin prüfen.
Es wäre für Sie evtl. noch etwas zu machen gewesen, wenn Sie die damalige von Ihrem durch Sie bevollmächtigten Nachversorger vorgenommene Kündigung unverzüglich angefochten hätten.
Zum besseren Verständnis für die Mitdiskutanten: Bei der vorliegenden Almado-Klage handelt es um eine Feststellungklage, mit der die Klägerin wahrscheinlich beantragt hat : Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien geschlossene Stromlieferungsvertrag mit der Vertrags-Nr. xxx durch die Kündigung des Nachlieferanten der Beklagten, der Fa. XXX vom XXX mit Wirkung zum 14.01.2014 wirksam beendet wurde und der Beklagten aus dem Stromlieferungsvertrag und anlässlich dessen Beendigung kein Bonusanspruch gegen die Klägerin zusteht.
Und schließlich noch ein Hinweis: Lassen Sie von Ihrer Anwältin prüfen, ob Sie evtl. durch Anwendung des § 93 ZPO glimpflich aus der Sache herauskommen können. Ich gehe allerdings davon aus, dass darauf ohnehin schon ihr erster Augenmerk fiel.
Ja, es stimmt, im Vertragsrecht gilt der Grundsatz "Pacta sunt servanda". Aber es ist dagegen im Rahmen der Vertragsfreiheit auch jederzeit eine zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbarte Vertragsauflösung möglich.
Nicht erbaulich mein Beitrag, das gebe ich zu.
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Vielen Dank das ihr euch die Zeit nehmt mir zu helfen! :D
Ich bin nun aber etwas verwirrt, da es doch sehr unterschiedliche Meinungen sind :-\
Ja, es stimmt, im Vertragsrecht gilt der Grundsatz "Pacta sunt servanda". Aber es ist dagegen im Rahmen der Vertragsfreiheit auch jederzeit eine zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbarte Vertragsauflösung möglich.
Ich habe ja keine Vertragsauflösung gewollt sondern eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin, also nach einem Jahr, da es sich um einen Jahresvertrag handelte. Somit ist es meiner Meinung nach keine einvernehmlich vereinbarte Vertragsauflösung.
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...Ich bin nun aber etwas verwirrt, da es doch sehr unterschiedliche Meinungen sind :-\
Ich habe ja keine Vertragsauflösung gewollt sondern eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin, also nach einem Jahr, da es sich um einen Jahresvertrag handelte. Somit ist es meiner Meinung nach keine einvernehmlich vereinbarte Vertragsauflösung.
@ lilli13
Haben Sie Ihrem ausgewählten Nachversorger denn im Zuge Ihres Lieferauftrags mitgeteilt, dass Sie den beim Vorversorger (Almado) bestehenden Vertrag zum 31.01.2014 gekündigt und die Lieferung erst ab 01.02.2014 beginnen soll? Wohl kaum, nehme ich an. Wenn ja, hätten Sie gegen ihn einen Schadensersatzanspruch. Sie hingegen haben den Nachversorger doch wohl bevollmächtigt, die Lieferung zum nächstmöglichen Termin aufzunehmen, und das geht heute nun mal rasend schnell.
Unfair hat sich Almado verhalten. Es lag in deren billigem Ermessen, den vom Nachversorger im Zuge des GPKE-Geschäftsprozesses angetragenen (früheren) Lieferbeginn sofort anzunehmen oder mit Rücksicht auf Ihre Kündigung erst zum 01.02.2014. Der frühere Liefertermin kam Almado zupass, nun war dieses kundenfeindlich operierende Unternehmen hinsichtlich der Gewährung des Bonus nicht mehr im Obligo. So ist das nun mal in unserem Rechtsstaat! >:(
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Text gelöscht - wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingeführt.
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Hurraapostel, ich drücke dir die Daumen das du den Fall gewinnst und 365ag einen ordentlichen Dämper erhält.
Wäre schön wenn du weiter berichtest :D
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Hurraapostel, ich drücke dir die Daumen das du den Fall gewinnst und 365ag einen ordentlichen Dämper erhält.
Wäre schön wenn du weiter berichtest :D
Das sowieso - egal, wie´s ausgeht. 8)
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Gestern erhielt ich nun das Schreiben meiner Anwältin ans Gericht und eine Vorschussrechnung.
Der Fall ist der Erste bei dieser Anwältin. Leider hat Sie das Schreiben schon ans Gericht geschickt obwohl ich es nicht gegengelesen habe. Es enthält leider einige Fehler.
Leider musste ich über die Anwältin auf Grund meiner finanziellen Lage Prozesskostenhilfe beantragen. Das Formular habe ich schon vor Wochen ausgefüllt aber die Anwältin hat es erst jetzt mit dem Schreiben bei Gericht eingereicht. Die Vorschussrechnung soll ich in den nächsten zwei Wochen begleichen. Darf Sie das obwohl noch keine Ablehnung vom Gericht gekommen ist? Ich hoffe ihr könnt mir auch in dieser Sache etwas weiterhelfen. Ich bin vollig verzweifelt. :'(
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Ich habe gerade gelesen das der Vorstand von 365ag der selbe ist wie von immergrün. Mein neuer Anbieter ist immergrün!!!
Kann mir das evtl. weiterhelfen?
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Ich habe gerade gelesen das der Vorstand von 365ag der selbe ist wie von immergrün. Mein neuer Anbieter ist immergrün!!!
Kann mir das evtl. weiterhelfen?
Ich finde gerade keinen Smiley für "verwirrend". Vielleicht versteht es jemand anderer? :-\
Ihr alter Anbieter war doch Immergrün.
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... Mein neuer Anbieter ist immergrün!!! ...
Ich finde gerade keinen Smiley für "verwirrend". Vielleicht versteht es jemand anderer? :-\
Ihr alter Anbieter war doch Immergrün.
Entweder ist @lilli13 sehr "verwirrt", oder das Ganze ist womöglich ein Fake und jemand will uns veralbern ;D !?
Zum Firmengeflecht: immergrün-Energie GmbH, almado-Energy GmbH und MeisterStrom sind "Geschäftsfelder" der 365 AG (vormals almado AG). In den aktuellen AGBs ist jeweils die 365 AG als "nachfolgend 'Energieversorger'" bezeichnet, somit letztlich ein Laden.
Wenn man bspw. bei Verivox den Namen des Anbieters anklickt, dann öffnet sich ein Fenster "Anbieter-Informationen", wo solche Verbindungen also bereits im Vergleichsportal ersichtlich sind!
Nachtrag:
Falls @lilli13 sich bei den Angaben nicht vertan hat, dann hätte immergrün/365AG aufgrund der über ein Vergleichs-portal erteilten Kündigungsvollmacht mit sich selbst einen vorzeitigen "Aufhebungsvertrag" vereinbart ??? . Das könnte in einem Gerichtsverfahren vllt. "weiterhelfen".
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Hier werden aber mächtig die Tatsachen verdreht! Der neue Lieferant hat im Auftrag des Kunden den Vertrag gekündigt!
Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
365 hat Ihrer vorzeitigen Kündigung zugestimmt. … 365 erhielt eine UTILMD-Nachricht durch den neuen Lieferanten, in der dieser Termin stand. …
[Anmerkung khh: Kündigungsbestätigung zum 14.01.14 / nächstmöglicher Kündigungstermin lt. Vertrag 31.01.14]
Wissen wir, dass dieser Termin in der Kündigung des Neulieferanten (Grünwelt/Stromio?) an den Altlieferanten (immergrün/365AG) stand? Und wenn das dort stand, kann der Auftrag des Kunden „zum nächstmöglichen Termin“ vom Neulieferanten einfach in den ihn genehmen Termin 14.01.2014 „umgewandelt“ werden, wo doch in der UTILMD-Kündigung - Zitat „... kann ein beliebiges in der Zukunft liegendes Kündigungsdatum (auch untermonatlich) angegeben werden; die Kündigung kann sich auf einen fixen Tag oder auf den nächstmöglichen Kündigungstermin beziehen“ - siehe www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_GPKE-GeLi-Gas-Umsetzungsfragen die dort verlinkte PDF "GPKE, konsolidierte Lesefassung vom 23.12.2011" Seite 10.
Und wenn der Neulieferant (LFN) den Kundenauftrag doch wie erteilt umgesetzt und in der UTILMD-Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ angegeben hat, dann hätte der Altlieferant (LFA) doch wohl - Zitat „Lösung: Im o.g. Beispiel würde der LFA die Kündigung zum ... ... ... bestätigen“ (im „Fall“ von @lilli zum 31.01.2014) müssen - siehe obenstehender bdew-Link und die dort verlinkte PDF "GPKE/GeLi Gas-Umsetzungsfragen (GPKE/GeLi Gas Stand Juni 2014)" Seite 25 und vllt. auch gemäß BGH-Urteil IV ZR 56/98
(siehe Thread-Antwort #10) !?
Fazit: Hat nicht entweder der Neulieferant (Grünwelt/Stromio) die Kündigung „verbockt“ (= schadensersatz-pflichtig?) oder der Altlieferant (immergrün/365AG) die Kündigung vorsätzlich (zwecks Bonusverweigerung)
falsch zum Termin 14.01.2014 bestätigt ?
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An die hitzigen Diskutanten,
Sollte meine gestrige PN-Schreiberei fruchtlos gewesen sein, darf ich daran erinnern, dass es auch noch den einwöchigen Forenarrest gibt.
Kehren Sie bitte zu einer sachlichen Diskussion zurück, ohne gegenseitige erneute Vorwürfe.
@ DieAdmin
Mit Ihrer totalen Löschaktion von einigen Beiträgen in diesem Thread haben Sie den Sinn und Zweck Ihrer Zensur überzogen!
Ich habe zu den Fragen in # 34 und # 35 der Userin @ lilli13 konkrete und durchaus hilfreiche Antworten gegeben. Weshalb haben Sie die nicht stehengelassen? Dafür habe ich kein Verständnis.
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@Didakt,
es steht Ihnen auch weiterhin frei, die sachbezogenen Antworten wieder neu einzustellen.
Ich werde nicht anfangen, einzelne Beiträge incl. der nachfolgende verlaufenden Diskussionen zu editieren. Ob so oder so wäre die Diskussion nicht für neu hinzugekommene nachvollziehbar geblieben. So das wir uns entschlossen haben, dass der gesamte Strang - ab den Zeitpunkt der ausufernden Beiträge - verschwindet.
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Wissen wir, dass dieser Termin in der Kündigung des Neulieferanten (Grünwelt/Stromio?) an den Altlieferanten (immergrün/365AG) stand? Und wenn das dort stand, kann der Auftrag des Kunden „zum nächstmöglichen Termin“ vom Neulieferanten einfach in den ihn genehmen Termin 14.01.2014 „umgewandelt“ werden, wo doch in der UTILMD-Kündigung - Zitat „... kann ein beliebiges in der Zukunft liegendes Kündigungsdatum (auch untermonatlich) angegeben werden; die Kündigung kann sich auf einen fixen Tag oder auf den nächstmöglichen Kündigungstermin beziehen“ - siehe www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_GPKE-GeLi-Gas-Umsetzungsfragen die dort verlinkte PDF "GPKE, konsolidierte Lesefassung vom 23.12.2011" Seite 10.
Und wenn der Neulieferant (LFN) den Kundenauftrag doch wie erteilt umgesetzt und in der UTILMD-Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ angegeben hat, dann hätte der Altlieferant (LFA) doch wohl - Zitat „Lösung: Im o.g. Beispiel würde der LFA die Kündigung zum ... ... ... bestätigen“ (im „Fall“ von @lilli zum 31.01.2014) müssen - siehe obenstehender bdew-Link und die dort verlinkte PDF "GPKE/GeLi Gas-Umsetzungsfragen (GPKE/GeLi Gas Stand Juni 2014)" Seite 25 und vllt. auch gemäß BGH-Urteil IV ZR 56/98
(siehe Thread-Antwort #10) !?
Fazit: Hat nicht entweder der Neulieferant (Grünwelt/Stromio) die Kündigung „verbockt“ (= schadensersatz-pflichtig?) oder der Altlieferant (immergrün/365AG) die Kündigung vorsätzlich (zwecks Bonusverweigerung)
falsch zum Termin 14.01.2014 bestätigt ?
« Letzte Änderung: 01. Juli 2014, 20:08:28 von khh »
Moderator informieren Gespeichert
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.
Vielen Dank nochmal für die Mühe ;)
Ich habe diese Information an meine Anwältin weitergeleitet, aber leider ist dies laut meiner Anwältin nicht auf meinen Fall übertragbar. Eine genauere Begründung erhalte ich aber auch nicht von Ihr :-\.
Nun kann ich erstmal nur hoffen, das wenigstens die Prozesskostenhilfe bewilligt wird.
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Falls es jemanden interessiert: Habe meine Klage vollumfänglich gewonnen.
Almado wurde zur Zahlung des Bonus sowie zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
Berufung ist aufgrund des geringen Streitwerts ausgeschlossen.
Hier die Vorgeschichte dazu, sicher findet sich der Eine oder Andere darin wieder...
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18938.msg108955.html#msg108955 (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18938.msg108955.html#msg108955)
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Ich gratuliere und finde das richtig geil
Gesendet von meinem HTC One max mit Tapatalk
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Nice. Eventuell kannst du ja noch das Aktenzeichen mit angeben. Eventuell hilft es ja dem einen oder anderen ;-)
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@Marley75:
Wäre es möglich, dass Sie das Urteil Ihren Mitstreitern (ggf. in anonymisierter Form) als PDF zur Verfügung stellen?
Ich würde Ihnen dann per PM meine E-Mail-Adresse durchgeben.
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Anscheinend kann man hier keine PDF hochladen.
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@marley75:
Habe Ihnen gerade eine PM hierzu geschickt.
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@DieAdmin:
Könnten Sie per PM mit Marley75 Kontakt aufnehmen oder eine Mail-Adresse angeben, an die das Urteil gesandt werden kann, um es ggf. in der Urteilsdatenbank zu veröffentlichen?