Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => RWE Rhein Ruhr (ehemals) => Thema gestartet von: RR-E-ft am 22. November 2005, 20:06:49
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https://www.ksta.de/html/artikel/1129587943004.shtml
Wer warnt zurück?
Misstrauisch muss es wohl machen, wenn der Versorger das gleiche empfiehlt wie Verbraucherverbände....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Mit der, im Beitrag genannten, Gasversorgung Rhein-Erft (GVG) liege ich im Moment im Clinch, und bezahle nur einen von mir gekuerzten Abschlag.
Mahnungen etc sind auch bei mir gelaufen, aber im Moment ist Ruhe, wahrscheinlich bis zur näschsten Jahresabrechnung!
Gruss
Lunatic
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Die Warnung von RWE Rhein-Ruhr ist absolut ernst zu nehmen !
Wie ich aus gut informierten Kreisen erfahren habe, sind die weiteren Schritte, deren unmittelbare Einleitung bevorsteht, die folgenden:
1. Ausbuchen der Differenzbeträge aus dem Kundenkonto
2. Versendung weiterer Musterschreiben mit Testaten \"unabhängiger Wirtschaftsprüfer\"
3. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Anwälte und Gerichte durch das Versenden rechtswidriger Androhungen bzgl. Versorgungseinstellungen, mit nachfolgendem einstw. Rechtschutzverfahren vor den zuständigen Amtsgerichten
Läuft Euch anderen Forumsteilnehmern auch schon ein wohliger Schauer über den Rücken ?
Ich hätte da mal eine ganz andere Idee:
Nicht der Kunde, sondern RWE zahlt unter Vorbehalt - und zwar den Differenzbetrag zwischen dem vom B.d.EV errechneten billigen Gaspreis und dem tatsächlich vereinnahmten Preis - auf das Konto einer mildtätigen Organisation, z.B. der Welthungerhilfe, zurück.
Zunächst auf ein Sperrkonto, auf welches die Hilfsorganisation ein Jahr später Zugriff hat, wenn RWE bis dahin nicht tatsächlich seine Kostenstruktur und alle damit zusammenhängenden Verträge und Aufstellungen veröffentlicht.
Wie wäre es denn damit ? Umverteilung einmal anders ?
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks