Meinst du damit die beiden Beträge aus dem Januar 2014? Welcher Satz kw/h dürfte denn hier genommen werden?Ja, die beiden Beträge sind wohl gemeint. Sie wurden offensichtlich noch nach den Paketbedingungen abgerechnet.
Weitere Empfehlung: Erst mal die eigenen Unterlagen, den abgeschlossenen Vertrag genau ansehen. Auch bei diesem "almado ökosiegel B"-Paket ist u.a. dieser Satz mindestens aktuell im Internet zu lesen: "Der Bonus ist, sofern für diesen Tarif vorgesehen, bereits eingerechnet".Ich sehe mich leider dazu genötigt, erneut darauf hinzuweisen, dass der Bonus meist nur in dem angegebenen "Endpreis nach einem Jahr" eingerechnet ist und NICHT in den angegebenen Preis/kWh. D.h., im Regelfall wird der Bonus auf der Endrechnung auch separat ausgewiesen, indem er als 25%-Bonus von der errechneten Summe gemäß kWh-Preis abgezogen wird. So steht es auch in den AGB !!!
Ich sehe mich leider dazu genötigt, erneut darauf hinzuweisen, dass der Bonus meist nur in dem angegebenen "Endpreis nach einem Jahr" eingerechnet ist und NICHT in den angegebenen Preis/kWh. D.h., im Regelfall wird der Bonus auf der Endrechnung auch separat ausgewiesen, indem er als 25%-Bonus von der errechneten Summe gemäß kWh-Preis abgezogen wird. So steht es auch in den AGB !!!@bolli, wer nötigt Sie denn und was wollen Sie damit konkret sagen?!
@bolli, wer nötigt Sie denn und was wollen Sie damit konkret sagen?!Die Frage, die sich mir stellte war eher, was wollten SIE mit ihrem oben von mir zitierten Satz ausdrücken. Nick95 hat eine Rechnung erhalten, auf der der Neukundenbonus nicht ausgewiesen ist, der ihm seiner Meinung nach zusteht. Das Verfahren ist uns bei dem Anbieter nicht neu und wurde mehrfach im Forum behandelt. Im Grunde ist es wie bei den anderen Anbietern auch: Bei der Erstellung des Angebotes wird der Bonus eingerechnet und der um den Bonus gekürzte Gesamtpreis als der für das erste Jahr fällige Preis ausgewiesen. So weit so gleich. Nur bei der Abrechnung taucht dieser Bonus im Gegensatz zu zahlreichen anderen Anbietern dann REGELMÄßIG erstmal nicht auf und man muss dem Anbieter Druck machen.
Weitere Empfehlung: Erst mal die eigenen Unterlagen, den abgeschlossenen Vertrag genau ansehen. Auch bei diesem "almado ökosiegel B"-Paket ist u.a. dieser Satz mindestens aktuell im Internet zu lesen: "Der Bonus ist, sofern für diesen Tarif vorgesehen, bereits eingerechnet".bringen sollte, war und ist mir unklar. Erstens ist mir neu, dass man Verträge dieses Anbieters im Internet lesen kann. Ich dachte das wären Individualvereinbarungen zwischen Kunden und Anbieter. Im Internet lesen Sie höchstens die Offerte des Anbieters, die aber ggf. wie Sie wissen sollten, nicht gleichbedeutend mit dem Vertragsangebot sein muss. ;) Aber wie wir beide mittlerweile wissen sollten, ist der Vertrag meist nicht das Problem, sondern die Abrechnung.
... Wenn Forenmitglied @Tenker seinen Bonus bekommen hat ist es gut.
Deshalb sind Beiträge anderer Forenmitglieder nicht automatisch falsch.
Das dick und farbig herausgestellte "Vorführen" ist völlig fehl am Platz. ...
Wie ein Vertrag zustande kommt müssen Sie mir nicht erklären. Wo habe ich geschrieben, dass man im Internet Verträge lesen kann? Sie wollen den Hinweis offensichtlich aus purer Opposition nicht verstehen.
Weitere Empfehlung: Erst mal die eigenen Unterlagen, den abgeschlossenen Vertrag genau ansehen. Auch bei diesem "almado ökosiegel B"-Paket ist u.a. dieser Satz mindestens aktuell im Internet zu lesen: "Der Bonus ist, sofern für diesen Tarif vorgesehen, bereits eingerechnet".Ich weiss, dass Sie genau wie khh und Didakt, Meister der Relativitätstheorie sind und man sich immer schön raussuchen kann, was man braucht. Daher erspare ich mir ein weiteres diskuitieren mit Ihnen. Mir geht es darum, unbedarftere Anwender sachlich aufzuklären und nicht zu polarisieren. Ich bin weder Bonusexperte noch maße ich mir an, die Unwägbarkeiten des Rechtssystems völlig ausblenden zu können. Aber Panik zu schüren, wo noch nichts ist, halte ich ebenfalls nicht für angebracht.
... Ich weiss, dass Sie genau wie khh und Didakt, Meister der Relativitätstheorie sind und man sich immer schön raussuchen kann, was man braucht. ...
... im Gegensatz zu Ihnen, khh und Didakt, die die Möglichkeit, dass der Bonus bei Almado nach deren Darstellung aufgrund individueller Vertragsgestaltung in Abänderung der AGB bereits in die Vertragsangebote eingerechnet sein könnte, zumindest so ernsthaft in Erwägung zogen, dass sie ein Eingehen auf diesen Sachverhalt beim Vortrag des Falles vor der Schlichtungsstelle empfahlen (letzteres zumindest khh und Didakt, ...
... Außerdem noch ein Hinweis, der Fall von Forenmitglied @Nick95 scheint mir alles andere als rund zu sein, ...
...In allen mir bekannten Fällen (zwei davon eigene) war dann der geplante Gang zum Rechtsanwalt nicht mehr nötig, es wurde auch so gezahlt.@Carl, andere haben offensichtlich andere Erfahrungen gemacht! Was sind denn das für "bekannte Fälle, davon zwei eigene". Sind die hierzu irgendwie relevant? Was können Sie sachkundig dazu beitragen? "Auf jeden Fall" mit einer entsprechenden Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie einschalten, wird allerdings langsam aber sicher zum grundsätzlichen Problem. Die dortige Überlastung ist bekannt. Z.B:
Übrigens halte ich die Form der Darstellung von @Tenker ebenfalls nicht für gelungen, aber im Gegensatz zu Ihnen, khh und Didakt, die die Möglichkeit, dass der Bonus bei Almado nach deren Darstellung aufgrund individueller Vertragsgestaltung in Abänderung der AGB bereits in die Vertragsangebote eingerechnet sein könnte, zumindest so ernsthaft in Erwägung zogen, dass sie ein Eingehen auf diesen Sachverhalt beim Vortrag des Falles vor der Schlichtungsstelle empfahlen (letzteres zumindest khh und Didakt, Sie behaupteten in diesem Zusammenhang nur unverfänglich "Vertrag ist Vertrag"), für diese Vermutung aber ansonsten keine weiteren Belege haben, hat @Trenker anscheinend mit seinem einfachen Sachvortrag bei der Schlichtungsstelle Erfolg gehabt.Ich bezweifle sehr, dass sich darauf, auf diesen Satz, irgendjemand unter den Lesenden einen Reim machen kann. ;)
Darauf kann sich nun jeder Lesende seinen eigenen Reim machen und für mich ist die Diskussion hier nun auch wieder am Ende. 8)
...In allen mir bekannten Fällen (zwei davon eigene) war dann der geplante Gang zum Rechtsanwalt nicht mehr nötig, es wurde auch so gezahlt.@Carl, andere haben offensichtlich andere Erfahrungen gemacht! Was sind denn das für "bekannte Fälle, davon zwei eigene". Sind die hierzu irgendwie relevant? Was können Sie sachkundig dazu beitragen? "Auf jeden Fall" mit einer entsprechenden Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie einschalten, wird allerdings langsam aber sicher zum grundsätzlichen Problem. Die dortige Überlastung ist bekannt. Z.B:
Schließlich habe ich mich in 4/2012 an die Schlichtungsstelle Energie gewandt, die aufgrund der zahlreichen Beschwerden leider sehr überlastet ist.
...
Schlichtungstelle Energie. ... ein halbes Jahr gedauert. Wahrscheinlich ist man bei der Schlichtungsstelle hoffnungslos überlastet.
Das hängt auch damit zusammen:Wir arbeiten unabhängig, neutral, unbürokratisch und für den Verbraucher kostenfrei.
Der Verbraucher sollte sich vor der Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle schon ausreichend mit seinem Fall befassen und begründet klären, ob der eingeforderte Anspruch oder die Beschwerde berechtigt ist. Die in jedem Fall kostenfreie Tätigkeit führt zur Überlastung und das ist nicht im Sinne der Energieverbraucher. Eine niedrige Bagatellgrenze und ein Beitrag (10% des Streitwerts) des Verbrauchers bei abgewiesener Schlichtung oder negativem Bescheid wäre hier hilfreich.
PSÜbrigens halte ich die Form der Darstellung von @Tenker ebenfalls nicht für gelungen, aber im Gegensatz zu Ihnen, khh und Didakt, die die Möglichkeit, dass der Bonus bei Almado nach deren Darstellung aufgrund individueller Vertragsgestaltung in Abänderung der AGB bereits in die Vertragsangebote eingerechnet sein könnte, zumindest so ernsthaft in Erwägung zogen, dass sie ein Eingehen auf diesen Sachverhalt beim Vortrag des Falles vor der Schlichtungsstelle empfahlen (letzteres zumindest khh und Didakt, Sie behaupteten in diesem Zusammenhang nur unverfänglich "Vertrag ist Vertrag"), für diese Vermutung aber ansonsten keine weiteren Belege haben, hat @Trenker anscheinend mit seinem einfachen Sachvortrag bei der Schlichtungsstelle Erfolg gehabt.Ich bezweifle sehr, dass sich darauf, auf diesen Satz, irgendjemand unter den Lesenden einen Reim machen kann. ;)
Darauf kann sich nun jeder Lesende seinen eigenen Reim machen und für mich ist die Diskussion hier nun auch wieder am Ende. 8)
... In meinem Falle war die Schlichtungsstelle jedenfalls bereits ausgesprochen hilf- und erfolgreich, und das innerhalb weniger Wochen! An dieser Stelle auch einmal ganz großen Dank dafür!
Und übrigens, durch @Plus "erfundene" Zitate sind nun wirklich nicht ersichtlich ;).@khh, eigentlich wollte ich darauf nicht mehr antworten, aber danke, ja, es ist unglaublich, was einem in diesem Forum widerfährt. Bei dieser Gelegenheit verbitte ich mir die Anwürfe von Forenmitglied @Carl dann doch noch. Nichts ist unsachlich, nichts ist erfunden und nichts wird in meinem Beitrag unterstellt? @Carl, wo sind "merkwürdige Verhackstücke ... Verallgemeinerungen" "Cui bono". Was soll das?! Was unterstellen Sie damit?!
Und übrigens, durch @Plus "erfundene" Zitate sind nun wirklich nicht ersichtlich ;).@khh, eigentlich wollte ich darauf nicht mehr antworten, aber danke, ja, es ist unglaublich, was einem in diesem Forum widerfährt. Bei dieser Gelegenheit verbitte ich mir die Anwürfe von Forenmitglied @Carl dann doch noch. Nichts ist unsachlich, nichts ist erfunden und nichts wird in meinem Beitrag unterstellt? @Carl, wo sind "merkwürdige Verhackstücke ... Verallgemeinerungen" "Cui bono". Was soll das?! Was unterstellen Sie damit?!
Was sind das denn für konkrete Fälle, die innerhalb weniger Wochen befriedigt wurden? Nicht nur gackern, sagt das Sprichwort, die Eier auch legen!
Schon 2012 berichteten Verbraucher von der Überlastung der Schlichtungsstelle. (http://de.reclabox.com/articles/profilebox?id=19562)
Das hier diskutierte Bonusthema ist ja nicht gerade neu, nicht vor Gericht und auch nicht bei der Schlichtungsstelle: Fachanwalt-Kommentar zur Entscheidung der Schlichtungsstelle Energie: Energieversorger schuldet Bonus trotz Kündigung des Stromlieferungsvertrags (http://lexegese.wordpress.com/2012/01/05/schlichtungsstelle-energie-energieversorger-schuldet-bonus-trotz-kundigung-des-stromlieferungsvertrags/#comments)
@khh - ich widerspreche Ihnen ja wirklich ungern - aber, die Schlichtungsstelle Energie ist natürlich ein herausragendes Verbraucherschutzinstrument, über das sich jeder Verbraucher nur freuen kann, so wie sich die betroffenen Energieunternehmen schwarz ärgern. Und es ist natürlich auch völlig ausreichend, wenn dort ausschließlich auf Grundlage von Recht und Gesetz gewertet wird. Mehr braucht der Verbraucher nicht. Im Übrigen berücksichtigt die Schlichtungsstele auch, dass der Verbraucher im Regelfall ein juristischer Laie ist, und fragt im Zweifelsfall mehrfach nach, weist auf Fristen hin etc.
Ein erfundenes Zitat von @Plus wäre zum Beispiel: "Auf jeden Fall" mit einer entsprechenden Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie einschalten..."
Darauf basiert dann ein Teil der äußerst unsachlichen Polemik, die ich kritisiert habe.
So wie @Plus hier im Forum mit Verbrauchern umspringt, z.B. mit mir, ist schon mehr als grenzwertig!
Nur ein Beispiel: ""Was sind denn das für "bekannte Fälle, davon zwei eigene". Sind die hierzu irgendwie relevant? Was können Sie sachkundig dazu beitragen?""
Das ist doch eine bodenlose Unverschämtheit!
Es fragen Verbraucher an, denen in der Rechnung der vereinbarte 25%ige Neukundenbonus vorenthalten wird, was Sie dagegen unternehmen können. "Erfahrene" (sensu bereits Erfahrung gemacht bzw. gewonnen)" Verbraucher - so wie ich - die sich mit Unterstützung des Forums (z.B. durch khh) und der Schlichtungsstelle erfolgreich gegen genau diesen Betrugsversuch zur Wehr gesetzt haben (z.T. im identischen Tarif), berichten hier mehrfach über ihre Vorgehensweise und ihre Erfolge. Und spätestens da wird, z.B. von @Plus, alles angezweifelt, alles madig gemacht, die Verbraucher praktisch zu unmündigen Deppen degradiert. SORRY, aber so kommt es rüber!
Die Aufgabe eines juristisch ausgebildeten Forumsmitgliedes wäre es aber, einerseits diese Erfolge weitestgehend positiv zu würdigen, andererseits ergänzend noch juristische Hinweise zu geben, z.B. wie man diesen Algorithmus evtl. noch optimieren könnte - so wäre anderen Verbrauchern geholfen. Das vermisse ich aber hier all zu oft.
Das Nonplusultra - ruhig bleiben - "sine ira et studio"Und übrigens, durch @Plus "erfundene" Zitate sind nun wirklich nicht ersichtlich ;).@khh, eigentlich wollte ich darauf nicht mehr antworten, aber danke, ja, es ist unglaublich, was einem in diesem Forum widerfährt. Bei dieser Gelegenheit verbitte ich mir die Anwürfe von Forenmitglied @Carl dann doch noch. Nichts ist unsachlich, nichts ist erfunden und nichts wird in meinem Beitrag unterstellt? @Carl, wo sind "merkwürdige Verhackstücke ... Verallgemeinerungen" "Cui bono". Was soll das?! Was unterstellen Sie damit?!
Was sind das denn für konkrete Fälle, die innerhalb weniger Wochen befriedigt wurden? Nicht nur gackern, sagt das Sprichwort, die Eier auch legen!
Schon 2012 berichteten Verbraucher von der Überlastung der Schlichtungsstelle. (http://de.reclabox.com/articles/profilebox?id=19562)
Das hier diskutierte Bonusthema ist ja nicht gerade neu, nicht vor Gericht und auch nicht bei der Schlichtungsstelle: Fachanwalt-Kommentar zur Entscheidung der Schlichtungsstelle Energie: Energieversorger schuldet Bonus trotz Kündigung des Stromlieferungsvertrags (http://lexegese.wordpress.com/2012/01/05/schlichtungsstelle-energie-energieversorger-schuldet-bonus-trotz-kundigung-des-stromlieferungsvertrags/#comments)
Das ist genau der unverschämte Ton, der in so einem Forum - eigentlich in jedem - NICHTS zu suchen hat.
Wäre aber doch nett, wenn wir alle wieder zu den Themen zurückkommen!Dann zurück zum Thema. In Beratungsforen ist es üblich, dass wenn ein Problem eines Nutzers gelöst wurde, das Problem und die Lösungen dann erläutert und der Lösungsweg vorgestellt werden. Davon profitieren dann Forennutzer mit ähnlichen Problemen. Das Forum lebt vom Nehmen und vom Geben.
Genau an dem Punkt sind Sie mir dann i.Ü. mehrfach "übers Maul gefahren"@Carl, ich bin Ihnen bei keinem Punkt "übers Maul gefahren". Die Diskussion mit Ihnen ist sinnlos.
Im Übrigen kennen Sie wohl den historischen Kontext des von Ihnen gewählten Tacitus-Zitates nicht: Aufgrund der Tatsache, dass Tacitus gegen seine eigene Maxime verstieß, zog er sich den Spott seiner Mitmenschen zu. Facit: Immer Obacht beim Griff ins Zitatenkästlein geben!Ich kennen den "Kontext"! "Im Übrigen" geht es bei der Verwendung um die Bedeutung der Worte, und nicht darum, dass Tacitus seine eigenen Worte nicht befolgt hat.
...In allen mir bekannten Fällen (zwei davon eigene) war dann der geplante Gang zum Rechtsanwalt nicht mehr nötig, es wurde auch so gezahlt.@Carl, andere haben offensichtlich andere Erfahrungen gemacht! Was sind denn das für "bekannte Fälle, davon zwei eigene". Sind die hierzu irgendwie relevant? Was können Sie sachkundig dazu beitragen?
Auch Sie haben doch den Fall @Tenker verfolgt (wie eben auch @Carl). Dass muss doch nicht an 5 Stellen erneut dargestellt werden! Dieser hat seinen Fall ausführlichst dokumentiert. Daraus gehen gewisse Daten hervor, die sich sicher nicht verallgemeinern lassen, aber möglicherweise eine bessere Einschätzung der derzeitigen Lage bei der Schlichtungsstelle (SE) geben als Meldungen aus 2012. Es soll, wenn auch in seltenen Fällen, vorkommen, dass bei erhöhtem Arbeitsaufkommen der Arbeitgeber einen personellen Engpass durch Neueinstellungen oder ggf. andere Maßnahmen entschärft. 8)Wäre aber doch nett, wenn wir alle wieder zu den Themen zurückkommen!Dann zurück zum Thema. In Beratungsforen ist es üblich, dass wenn ein Problem eines Nutzers gelöst wurde, das Problem und die Lösungen dann erläutert und der Lösungsweg vorgestellt werden. Davon profitieren dann Forennutzer mit ähnlichen Problemen. Das Forum lebt vom Nehmen und vom Geben.
Es ist deshalb keine "bodenlose Unverschämtheit" und niemand wird zum "unmündigen Deppen degradiert", wenn Empfehungen gemacht werden oder ein Forenmitglied dazu aufgefordert wird, die von ihm genannten erfolgreich gelösten "bekannten Fälle, davon zwei eigene" konkret für die Forennutzer zu erläutern. Nur so ist ein Nutzen möglich. Selbstverständlich besteht dazu keine Verpflichtung, aber ohne Austausch fehlt dem Forum halt der Kern.
Und nun warten wir auf Ihre Fakten, vor allem auf den ersten Fall, wo gemäß "Vertrag ist Vertrag", der Bonus nicht gewährt wurde, weil es eine individuelle Vertragsabsprache in Abänderung der AGB gab. Ich bin gespannt !Was schreiben Sie denn da schon wieder! Wie oft denn noch, es wurde doch schon wiederholt erklärt. Sie sind offensichtlich nicht in der Lage einfache Sätze zu lesen, die auch so im Gesetz stehen. Ich ziehe deshalb vor mit Ihnen nicht mehr zu diskutieren weil das keinen Sinn mehr macht. Ein Vertrag ändert keine AGB ab, was im Vertrag steht geht den AGB vor. Das ergibt sich aus § 305b Bürgerliches Gesetzbuch, der festlegt:
Aber ich befürchte, Sie ziehen es vor, nicht mehr mit mir zu kommunizieren und das hat natürlich nichts damit zu tun, dass Ihnen ein solcher Fall ("Vertrag ist Vertrag") noch gar nicht vorliegt. ;)
Was schreiben Sie denn da schon wieder! Wie oft denn noch, es wurde doch schon wiederholt erklärt. Sie sind offensichtlich nicht in der Lage einfache Sätze zu lesen, die auch so im Gesetz stehen. Ich ziehe deshalb vor mit Ihnen nicht mehr zu diskutieren weil das keinen Sinn mehr macht. Ein Vertrag ändert keine AGB ab, was im Vertrag steht geht den AGB vor. Das ergibt sich aus § 305b Bürgerliches Gesetzbuch, der festlegt:Und Sie versuchen immer wieder auszuweichen. Ich habe nie behauptet, dass AGB Vorrang vor individuellen Vertragsabsprachen haben, oder wo haben Sie das von mir gelesen ? (Insofern gilt bezüglich der mir vorgeworfenen Leseprobleme wieder mal der gute alte Spruch, "wer im Glashaus sitzt..." ;D) Ich habe lediglich von Ihnen einen Beleg dafür erbeten das Ihre (anscheinend vorhandene) Auslegung des Vertrages ("Boni incl." im Vertrag bedeutet bereits eingerechneter Bonus bei den Daten der Vertragsbestätigung, denn warum sollten Sie sonst im Zusammenhang mit der "Boni incl." Formulierung immer "Vertrag ist Vertrag" äußern) identisch ist mit der des eigentlichen Vertragspartners (Almado). Dafür haben Sie bisher immer noch keinen Beleg beibringen können. Dafür das einiges gegen Ihre Auslegung spricht, ist der Fall @Tenker ein Beispiel, da er diese Formulierung in seinem Vertrag hatte und Almado sich nicht darauf berufen hat. Komisch, wo die doch sonst alle möglichen Tricks zur Einbehaltung des Bonus nutzen. ;)"Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen."
Und Sie versuchen immer wieder auszuweichen. Ich habe nie behauptet, dass AGB Vorrang vor individuellen Vertragsabsprachen haben, oder wo haben Sie das von mir gelesen ?@bolli, ich weiche nicht aus und versuche es auch nicht. Ich erinnere mich nur an die Diskussion z.B. hier:
Ansonsten würde ich meine Argumentation aus den klar ersichtlichen Regelungen der AGB (und zwar ohne khh's Alternative der besonderen Vereinbarung und ohne Ihre BGB-Bestimmung) sowie den Bestätigungsmails und ggf. Angeboten der Vergleichsportale vortragen. und damit wäre erstmal gut.
Stellen Sie da jetzt nicht die AGB vor die Vereinbarungen im Vertragstext? Oder wie soll man Ihren Beitrag sonst interpretieren? Dann empfehlen Sie gleich mit, die "BGB-Bestimmung" dazu zu ignorieren. Das nur zur Klarstellung, die Diskussion bleibt sinnlos. >:(Nein, ich stelle nur die KLARE AGB-Bestimmung vor eine MÖGLICHE Auslegung des Vertragstextes, wo es aber noch gar keine Veranlassung gibt zu vermuten, dass der Vertragspartner das auch überhaupt so sieht. ;) Die BGB-Bestimmung hilft nur dann, wenn man die Sichtweise des Vertragspartners kennt, was aber hier zumindest nicht in der von Ihnen vertretenen Sichtweise so zu sein scheint.
... ich stelle nur die KLARE AGB-Bestimmung vor eine MÖGLICHE Auslegung des Vertragstextes, wo es aber noch gar keine Veranlassung gibt zu vermuten, dass der Vertragspartner das auch überhaupt so sieht. ;) Die BGB-Bestimmung hilft nur dann, wenn man die Sichtweise des Vertragspartners kennt, was aber hier zumindest nicht in der von Ihnen vertretenen Sichtweise so zu sein scheint.
Von khh in Antwort #33
…die Formulierung "Preise inclusive aller Abgaben, Boni und Steuern" ………. m.E. ist diese Formulierung ebenso eindeutig und somit nicht auslegbar wie bspw. das vielfach verwendete "Preise zzgl. Versandkosten".
So eindeutig ist das nicht, finde ich:
Man kann in Kenntnis der Angebote, die es auch immer noch gibt, und der AGB das auch so verstehen oder auslegen, dass ...
Man sollte auch andere Argumente zulassen und das und Für und Wider diskutieren, wie geschehen, aber sachlich, wie nicht immer geschehen. Ich nehme mich da bei beiden Geschehnissen nicht aus.
"Sie sind offensichtlich nicht in der Lage einfache Sätze zu lesen, die ....."Sorry, was ist denn das für eine merkwürdige, einseitige und unsachliche Moderation?! Was ist eine Behauptung? @Höppedier, sonst fällt Ihnen nichts auf, was nicht zu einer sachlichen Diskussion gehört?
Sorry, aber solche Behauptungen gehören einfach nicht in eine sachliche Diskussion, darum lassen wir dieses oder ähnliches!!! >:(
Off topic:
Wenn ICH jemandem schreibe "ich möchte nicht mehr mit Dir diskutieren", dann weil mir evtl. die Argumente ausgehen, oder weil es einfach keinen Sinn macht, etc.. Auf jeden Fall lasse ICH es dann auch tatsächlich! ;)
Sorry, was ist denn das für eine merkwürdige, einseitige und unsachliche Moderation?! Was ist eine Behauptung? @Höppedier, sonst fällt Ihnen nichts auf, was nicht zu einer sachlichen Diskussion gehört?
Mir gehen die Argumente jedenfalls nicht aus, auch wenn SIE das unterschwellig andeuten.
Exact diese Antwort habe ich erwartet. ;)@Höppedier, nachdem Sie hier das Zwinkersmiley beim zweiten Satz nicht gesetzt haben, ist das wohl wirklich Ihr Ernst. Sie bekommen dafür sicher Beifall und von mir ein "Sehr gut" im selektierten Überlesen.
Aber ganz im Ernst, ich habe wirklich gesucht - nur leider nichts gefunden.
Fakt ist doch: Alle, aber wirklich alle geben sich wirklich Mühe, die Sticheleien auf ein Minimum zu begrenzen - nur Sie leider nicht. Was Sie damit bezwecken - ist mir leider nicht klar. ;)Mir gehen die Argumente jedenfalls nicht aus, auch wenn SIE das unterschwellig andeuten.Falsch, ich habe von mir gesprochen - die Beispiele waren rein auf mich gemünzt. .....wobei, allein heute haben Sie in Post 26, 28 und 30 ähnliches angedeutet ... ;)
@ PLUS, wenn Sie sich als groben Klotz bezeichnen wollen, ist das Ihre Sache - ich werde darüber nicht mit Ihnen diskutieren.@Höppedier, Sie haben die Forenreglen gelesen? Passt dazu Ihr "Holzklotzverdreher" mit Link auf das Landzirkelforum? Gibt es besondere Regeln für Moderatoren oder gelten die Forenregeln allgemein?
Wenn Sie jedoch grobes Holz hacken wollen, wären Sie vielleicht in folgendem Forum besser aufgehoben: www.landzirkel.de/forum.php ;D
In diesem Forum hier ist jedenfalls ein netter und freundlicher Umgangston erwünscht (siehe Punkt 3 unserer Forenregeln)!
Bitte halten Sie sich daran!
@Höppedier, Sie haben die Forenreglen gelesen? Passt dazu Ihr "Holzklotzverdreher" mit Link auf das Landzirkelforum? Gibt es besondere Regeln für Moderatoren oder gelten die Forenregeln allgemein?
Können Sie das beantworten oder soll mal die Verantwortlichen für das Forum befragen!
@bolli,Das mag ja sein, aber ob SIE die Gründe dafür kennen, muss man mittlerweile anzweifeln.
die Formulierung "Preise inclusive aller Abgaben, Boni und Steuern" wurde von almado sicherlich nicht zufällig oder unabsichtlich in Vertragsbestätigungen aufgenommen.
Und m.E. ist diese Formulierung ebenso eindeutig und somit nicht auslegbar wie bspw. das vielfach verwendete "Preise zzgl. Versandkosten".(Fett durch mich)
Abgesehen von im Einzelfall 'gewerbliche Nutzung' o.ä. kennen wir noch gar kein Argument von almado und immergrün für Bonusverweigerungen.
Und eine Schlichtungsempfehlung oder ein Gerichtsurteil gibt es diesbzgl. m.W. auch noch nicht. Die Gründe, warum die 365 AG bei Einschaltung der Schlichtungsstelle derzeit sofort einknickt, sind ebenfalls (noch) unbekannt.Wenn deren Position aber doch, zumindest dann, wenn der Verbraucher keine Beweise in Ihrem Sinne vorlegen kann, so gut ist, warum knicken die dann ein ? Bestimmt nicht weil sie so hohe Erfolgschancen sehen !
Insofern sind die Betroffenen nicht schlecht beraten, wenn sie sich mit nicht auszuschließenden "Eventualitäten" im Vorfeld befassen und Argumentativ (Kenntnis rechtlicher Möglichkeiten) und mit ggf. notwendige Unterlagen (bspw. Beschaffung einer fehlenden Auftragskopie beim seinerzeit genutzten Vergleichsportal) vorbereitet sind.Das gilt auch für einen von verschiedenen Seiten immer wieder angedrohten baldigen Weltuntergang. ;)
Das ist keine "Angstmache", sondern eine strukturierte Befassung mit der "Beweisführungslast", die bekanntlich beim Anspruchsteller liegt !Dazu hab ich nun mehrfach meinen Kommentar abgegeben und meine anderweitige Meinung hintreichend begründet. 8)
Zitat von Pk85 in Antwort #300ZitatZitat von Almado
Wir weisen darauf hin, dass die Berücksichtigung dieses Bonus durch uns
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht.
von berghaus in Antwort #27 a.a.O.
Hat schon jemand die Bildzeitung benachrichtigt?
Oder wurde Almado erst durch die Beiträge hier im Forum auf diese Interpretationsmöglichkeit aufmerksam gemacht und hatte den Bonus bisher nur 'versuchsweise' weggelassen?
... Das ist das, was ich die ganze Zeit versuche zu sagen: Solange Almado/365 AG keine Argumente liefert muss ich nichts reingeheimsen. WENN Ihre Vermutung mit dem Grund der "Boni incl."-Formulierung stimmen würde, wäre doch die logische Konsequenz, dass der Versorger das im Zweifelsfall auch vorträgt. Warum sollte er diese Formulierung mit der von Ihnen gelieferten Begründung verwenden, wenn er seine Ansprüche daraus noch nicht mal versucht durchzusetzen ? ...[farbliche Hervorhebungen durch khh]Und eine Schlichtungsempfehlung oder ein Gerichtsurteil gibt es diesbzgl. m.W. auch noch nicht. Die Gründe, warum die 365 AG bei Einschaltung der Schlichtungsstelle derzeit sofort einknickt, sind ebenfalls (noch) unbekannt.Wenn deren Position aber doch, zumindest dann, wenn der Verbraucher keine Beweise in Ihrem Sinne vorlegen kann, so gut ist, warum knicken die dann ein ? Bestimmt nicht weil sie so hohe Erfolgschancen sehen !
... sollte man seine rechtliche Möglichkeiten kennen (bspw. § 305c, Abs. 1 BGB) und wissen, dass nötigenfalls fehlende Unterlagen zu beschaffen sind (bspw. Antrags-/Auftragskopie, seinerzeitige AGB etc.) zwecks substantieller Beweisführung z.B. hinsichtlich einer Verbrauchertäuschung bei den ins Internet-Schaufenster gestellten Strom- oder Gastarife. ...
Das ist keine "Angstmache", sondern eine strukturierte Befassung mit der "Beweisführungslast", die bekanntlich beim Anspruchsteller liegt !Dazu hab ich nun mehrfach meinen Kommentar abgegeben und meine anderweitige Meinung hintreichend begründet. 8)
Was NOTWENDIG ist, bestimmt sich nicht alleine durch eigene Anschauung ...
In diesem Forum hier ist jedenfalls ein netter und freundlicher Umgangston erwünscht (siehe Punkt 3 unserer Forenregeln)!
Off TopicZitat von: Antwort # 39In diesem Forum hier ist jedenfalls ein netter und freundlicher Umgangston erwünscht (siehe Punkt 3 unserer Forenregeln)!
Jawoll, gemäß dem Leitbild „Bildung von Kopf, Herz und Hand“ à la der Klosterschule Wald. Wäre doch gelacht, wenn uns hier die Umwidmung zum Forum für ein Mädcheninternat nicht gelänge. Holzhackerbuam nutzen gefälligst die woodworker.de. ;D
Machen Sie sich nur lustig über die einfachsten Benimmregeln. Nur begreifen dies manche erst später.Ist das der gute Ton eines Moderators, der gestandenen Forenmitgliedern "einfachste Benimmregeln" beibringen will!?
... Was will der Anbieter damit sagen: ...[farbliche Hervorhebung durch khh]
... In der Vergangenheit hat es schon Fälle gegeben, wo Mitarbeiter von betroffenen Firmen in Foren mitschreiben um sich besser darzustellen oder hier vielleicht versuchen das Forum undurchsichtig zu machen.
Almado versucht m.E. wegen der klaren Vertrags- und Rechtslage mit allen Mitteln KEIN Gerichtsurteil zu kassieren, zahlt also außergerichtlich bei konsequentem Vorgehen, aber immer "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und ohne den vereinbarten Neukundenbonus in den korrigierten Rechnungen auszuweisen.Es freut mich für Sie, dass Sie mit Ihrem Anliegen Erfolg hatten. Die Nichtanerkennung einer Rechtspflicht dürfte seitens des versorgers natürlich rechtliche Gründe haben. Sollten sie diese anerkennen, müsten sie sie bei allen gleichartigen Vertragsverhältnissen ebenfalls anerkennen. Tun sie dieses nicht, ist ihr Handeln als vorsätzlich zu bewerten, was ggf. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Insofern ist es auch logisch, es nicht zu einem Urteil oder einem Schlichterspruch kommen zu lassen, da dieser ebenfalls dem derzeitigen Handeln einen Riegel vorschieben dürfte.
Ein schriftlich ausformuliertes Anerkenntnis einer Rechtspflicht wird man weder über das Beschwerde- noch über das Schlichtungsverfahren durchsetzen können. Da müsste man schon ein Urteil vor Gericht erwirken. ...
... Deswegen zahlt ja Almado bei eindeutigen Fällen bereits bevor ein Schlichterspruch ergeht.Warum Almado zahlt weiß nur Almado. Eindeutig ist da wenig. Dafür kann es mehrere Gründe geben. Von Anfang an gab es ja, wie hier im Forum berichtet, die Widersprüchlichkeiten zwischen den Angaben der Preisvergleichsportalen und den dann abgeschlossenen Verträgen. Wer dafür verantwortlich ist, ist bis jetzt nicht bekannt. Aber der BGH hat da schon mal einen Leitsatz verkündet, zwar nicht im Zusammenhang mit Energieverträgen, aber doch wohl eindeutig.
Wenn da nicht bald mal z.B. der Bundesverband Verbraucherzentralen eine Klage erhebt, damit es eine entgültige Entscheidung gibt, dürfte dieses "Spielchen" seitens des Versorgers noch länger so weitergehen, da es bestimmt einen erheblichen Prozentsatz an Verbrauchern gibt, die nicht gegen die Rechnung aufbegehren, um einem leidigen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.Es geht ja um die Interessen von Energieverbraucher. Ja, da könnten dann Verbraucherschutzverbände wie der BdEV als Interessenvertreter hier klagen: http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html
von Plus in Antwort #60
Von Anfang an gab es ja, wie hier im Forum berichtet, die Widersprüchlichkeiten zwischen den Angaben der Preisvergleichsportalen und den dann abgeschlossenen Verträgen. Wer dafür verantwortlich ist, ist bis jetzt nicht bekannt.
von khh in Antwort #20
Es geht darum, dass ein beworbener und so auch in der "Bestell-Bestätigung" ausgewiesener Arbeits- und Grundpreis exclusive Boni in der nachfolgenden Vertragsbestätigung sowie in der Schlussrechnung zu einem AP und GP inclusive Boni "mutiert" ist !
Oh nein, bitte nicht schon wieder ! :( Das muss wirklich nicht sein. Es ist alles gesagt und jeder der will, kann sich informieren. Weiteres klarstellen, behaupten oder vermuten bringt sachlich keine neuen Erkenntnisse.@bolli, es ist unglaublich, warum lassen Sie es nicht! Klarstellen muss man hier leider immer wieder, damit Energieverbraucher nicht in die Irre geführt werden.
@PLUSDas ist "zum derzeitigen Zeitpunkt" richtig. Es handelt sich um einen Leitsatz in einer höchstrichterlichen Entscheidung: BGH 18.03.10-IZR16/08
Ihr Betreff: HAFTUNG bei irreführenden Preisangaben in einer Preissuchmaschine ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht richtig, da bis zum heutigen Tag überhaupt keine Irreführung in den Preisportalen nachgewiesen ist.
Das in den Vertragsbestätigungen eine andere Formulierung gewählt wird bzw. der Aufbau differiert hat aus meiner Sicht solange keine Bedeutung wie Almado/365 AG sich nicht darauf beruft und versucht, DESHALB den Bonus nicht zu zahlen. Insofern sehe ich da noch keinen Ansatz.@bolli, das ist gerne Ihre Sicht! Nur zur Erinnerung und Klarstellung, das "Bonus-Verschwinden" ist keine Idee und keine Information von mir, das "Bonus-Verschwinden" zwischen Vergleichsportal und Vertrag wurde hier wiederholt so eingstellt. Z.B:
ImmerGrün Vertrag 2014 meines Bekanntes.
1. Screecshots vom Antrag über TopTarif vom 08.11.2013
(http://www7.pic-upload.de/thumb/12.03.14/a62mcg62hx6x.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22528153/01.Antrag-Seite-1-vom-08.11.13_Seite_1.jpg.html)
(http://www7.pic-upload.de/thumb/12.03.14/pncx6wditip.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22528154/02.Antrag-08.11.13_Seite_2.jpg.html)
2. Bestätigung von TopTarif vom 08.11.2013
(http://www7.pic-upload.de/thumb/12.03.14/tfcgov8o73pr.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22528152/04.Online-Tarifwechsel-bei-TopTarif-08.11.13.jpg.html)
3. Auftragsbestätigung von "immergrün" vom 12.11.2013
Hier beginn das Verschwinden des 25%-Neukundenbonus.
"Bonus 25% - alles incl."
(http://www7.pic-upload.de/thumb/12.03.14/xhfu547zve.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22528156/05.Auftragsbestaetigung-vom-12.11.13_Seite_2.jpg.html)
4. Versorgungsbestätigung vom 02.12.2013
(http://www7.pic-upload.de/thumb/12.03.14/lp2khgpqwng.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22528155/06.Versorgungsbeginn-vom-02.12.13_Seite_1.jpg.html)
5. Am 27.02.2014 reklamation der o.g. Auftragsbestätigung vom 12.11.2013
Fristsätzung bis zum 14.03.2014
von Plus in Antwort #65
Nur zur Erinnerung und Klarstellung, das "Bonus-Verschwinden" ist keine Idee und keine Information von mir…
Zitat von berghaus in Antwort #61
Hurrapostel hat in Antwort #13 a.a.O. ‚Betrug‘ befürchtet, Didakt in Antwort #14 den ‚Trick‘ bestätigt. khh greift in Antwort #15 a.a.O. die ‚Betrugsabsicht‘ auf und bringt diese in Antwort #20 auf den Punkt:…….. PLUS schließt sich in Antwort #56……………..
Hallo zusammen,
hier nochmal ein kurzes Update:
Ich habe mich auch direkt an check24.de wegen der unklaren Situation bzgl. des 25% Bonus gewand.
Dort hat man mir versprochen sich darum zu kümmern und hat mir nun folgenden Antwort mtitgeteilt:Zitat[EMail entfernt]Das hört sich natürlich schonmal gut an! Allerdings habe ich natürlich keine Nachricht, wie oben beschrieben, von Almado bekommen.
Was denkt ihr darüber?
VG
... Ich habe doch vorstehend gerade beschrieben, wie es zu der Fehlinterpretation von Amazones Beitrag gekommen ist:ZitatZitat von berghaus in Antwort #61 ...
... Hier jetzt meine 'Phantasie', wie möglicherweise ein Telefongespräch von Amazone mit jemandem abgelaufen sein könnte, ...
Ich bleibe dabei: Bonus inkl. heißt in allen Verträgen, ...
Ergänzung: Und jetzt finde ich gerade auch noch diesen Beitrag von wOOdy:Zitat... almado.de ... Rückmeldung ...:...
"Sehr geehrte Damen und Herren, ...
Kunde Infomiert das er Bonus nach 12 Monaten erhält , und das Bonus nicht in Grund -Verbrauchspreis berechnet ist." ...
Zuletzt Plus in Antwort #60:
........Von Anfang an gab es ja, wie hier im Forum berichtet, die Widersprüchlichkeiten zwischen den Angaben der Preisvergleichsportalen und den dann abgeschlossenen Verträgen..........