Forum des Bundes der Energieverbraucher
		Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 19. März 2014, 13:00:02
		
			
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				Das Amtsgericht Waldbröl hat die Zahlungsklage eines Gasversorgers gegen einen Sonderabkommen- Gaskunden abgewiesen, da die Klageforderung durch wirksame Aufrechnung mit  Rückforderungsnansprüchen erloschen sei. Ein vertraglich vereinbartes Aufrechnungsverbot (entsprechend § 31 AVBGasV) hätte nicht entgegengestanden, weil die Berufung auf jenes rechtsmissbräuchlich sei.
 
 Das Urteil ist veröffentlicht:
 
 http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/ag_waldbroel/j2014/15_C_128_13_Urteil_20140305.html