Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Filzstift001 am 08. März 2014, 12:58:01

Titel: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Filzstift001 am 08. März 2014, 12:58:01
Hallo zusammen,

nachdem auch wir von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht haben und zwischenzeitlich auch eine korrekte Kündigungsbestätigung zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres erhalten haben (31.03.2014) haben wir jetzt ein weiteres Problem mit Almado.

Almado hat uns, warum auch immer, am 28.01.2014 mitgeteilt, dass wir ab sofort als Selbstzahler eingestuft wurden. So weit so gut. Also habe ich die fälligen Abschläge immer selbst überwiesen. Jetzt erhalte ich jedoch von Almado eine Mahnung, dass der letzte Abschlag nicht bezahlt wurde. Stimmt auch, da ich bereits 11 Abschläge bezahlt habe und daher der Auffassung bin, das der 12 Abschlag mit der Schlussrechnung verrechnet wird.
Aber ist dies auch so? Leider hat uns Almado nie die Gesamtanzahl der Abschläge mitgeteilt sonder uns nur bei Vertragsbeginn mitgeteilt:
Hinweise zur Abschlagsberechnung finden Sie auf unserer Webseite unter:
www.almado-energy.de/faq
 
Hier ist leider auch nicht klar geregelt, wie viele Abschläge fällig werden.

Was meint Ihr? Soll ich den 12 Abschlag jetzt noch bezahlen?

Gruß Filzstift001
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: khh am 08. März 2014, 13:58:20
Hallo Filzstift001,

selbst wenn nirgendwo bestimmt ist, wie viele Abschläge zu zahlen sind (was m.E. sehr fragwürdig ist!), dann ist es doch nicht schwer, selbst die Anzahl der zu zahlenden Abschläge zu ermitteln:

4200 kWh  x  Brutto-Arbeitspreis  =  X   /   X  +  Brutto-Jahresgrundpreis  =  Gesamt-Brutto
Gesamt-Brutto  :  Abschlagsbetrag  =  ergibt 11 oder 12 zu zahlende Abschläge !
(wenn Sie das nicht selbst hinbekommen, dann stellen Sie die genannten Daten hier ein)

Ist das Ergebnis rd. 11, dann ist der Mahnung von Almado mit dieser Argumentation zu widersprechen.

Dieses "als Selbstzahler eingestuft" (wohl eine weitere "Masche", um einen Bonus zu verweigern) hätte ich nicht akzeptiert! Die erfolgte Vertragskündigung rechtfertigt nicht eine solche Maßnahme. SIE haben sich gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 für das Einzugsverfahren entschieden. Diese gesetzliche Vorgabe  kann nicht durch eine benachteiligende AGB-Klausel ausgehebelt werden. Behalten Sie das im Auge, falls Almado weitere Schwierigkeiten macht!

Gruß, khh     

Nachtrag:  Gemeint ist das EnWG / Energiewirtschaftsgesetz
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Filzstift001 am 08. März 2014, 14:10:37
Hallo kkh,

vielen Dank für den Tipp.. Die Rechnung bekomme ich natürlich selbst hin  ;D. Hab wirklich nicht daran gedacht, so rückwärts zu rechnen. Es kommt rd. 11 bei der Rechnung heraus. D.h. ich werde widersprechen. Da ich soeben die Bankverbindung der Mahnung mit der auf welche ich meine Abschläge überweisen sollte verglichen habe, muss ich feststellen, dass es wohl auch zwei völlig unterschiedliche Bankverbindungen gibt.... Unglaublich wie man sich mit Almado "verstricken" kann.. Ich werde vorsichtshalber auch mitteilen auf welche Bankverbindung ich überwiesen habe..

Danke und Gruß
Filzstift001
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 08. März 2014, 15:12:21
Hinweise zur Abschlagsberechnung finden Sie auf unserer Webseite unter:
www.almado-energy.de/faq
Hier ist leider auch nicht klar geregelt, wie viele Abschläge fällig werden.
  ::) Einfach mal lesen! ::)

Das ist dort doch eindeutig erklärt! Sogar mit vorgerechneten Beispielen! Auch für ein Paket! (http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung)

Die vorausgerechnete Gesamtsumme geteilt durch 12 gibt den Abschlagsbetrag.
11 Abschläge sind zu bezahlen. Nach dem 12. Monat wird abgerechnet. Stimmt dann die Vorausrechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch überein ergibt das dann eine Schlusszahlung in Höhe des Abschlags.

... und AGB lesen:

Zitat
Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.

Das ist aus Sicht des Versorgers nachvollziehbar. Er möchte keine Rücklastschriften nach der Endabrechnung riskieren.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Filzstift001 am 08. März 2014, 19:46:30
Also so eindeutig lese ich das nicht..
"In älteren Lieferverträgen und einzelnen Tarifmodellen wird teilweise und laufzeitabhängig noch eine Verteilung des Abschlages über 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert."

Aber gut, ich bin wahrscheinlich auch einfach zu skeptisch. Bislang waren einfach solche Dinge wie Abschläge, etc. klar in der Auftragsbestätigung gestanden und nicht über einen Link dessen Inhalt sich jederzeit ändern kann kommuniziert.

Zwecks AGB´s lesen kann ich nur hinzufügen, dass wir noch keine wirksame Kündigung ausgesprochen hatten, als wir die Mitteilung zum "Selbstzahler" erhalten haben.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 08. März 2014, 20:15:41
Also so eindeutig lese ich das nicht..
"In älteren Lieferverträgen und einzelnen Tarifmodellen wird teilweise und laufzeitabhängig noch eine Verteilung des Abschlages über 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert."
Zitat
@Filzstift001, ja, was haben Sie denn nun für einen Vertrag, einen Aktuellen oder einen Älteren.
Das sollte sich doch (vorher) klären lassen. Nur loszuschreiben bringt nichts.   
Zwecks AGB´s lesen kann ich nur hinzufügen, dass wir noch keine wirksame Kündigung ausgesprochen hatten, als wir die Mitteilung zum "Selbstzahler" erhalten haben.
Ja was nun? Das stand so weiter oben:

Zitat
nachdem auch wir von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht haben und zwischenzeitlich auch eine korrekte Kündigungsbestätigung zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres erhalten haben (31.03.2014) haben wir jetzt ein weiteres Problem mit Almado.
Almado hat uns, warum auch immer, am 28.01.2014 mitgeteilt, dass wir ab sofort als Selbstzahler eingestuft wurden.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: findus14472 am 08. März 2014, 20:48:31
Hallo Forumsteilnehmer,
nachdem ich auch "Geschädigter" von "immergrün" bin (siehe Beendigung der Abschlagszahlung durch "immergrün") möchte ich auch meinen Kommentar abliefern.
Im Berechnungsbeispiel für die Abschlagszahlung Pakettarif vom 5.10.2013 steht eindeutig "Die Abschlagszahlungen sind auf 11 Monate aufgeteilt. Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Monat"  Gibt es für Paket tatsächlich noch andere Berechnungsbeispiele?

Meine Kündigung erfolgte zum Ende der Laufzeit von einem Jahr und zum Ende der Paketlieferung. Somit dürfte es sich um eine ganz reguläre Kündigung handeln. Trotzdem hat mir immergrün die Abbuchung gekündigt und beginnen jetzt zu mahnen. Ist jemandem (PLUS? khh?) bekannt ob dies rechtens ist . Trotz mehrmaligen Studium der AGB habe ich nichts gefunden.
Meine schriftliche Anfrage wegen des zu hohen Abschlags haben die mit einem langen Wischiwaschi-Schreiben beantwortet, dessen Inhalt bedeutet sinngemäß, dass sie nur zufriedene Kunden haben und nicht jede Pipifax-Anfrage beantworten können.
Gruß Gerd
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 08. März 2014, 21:02:25
Meine Kündigung erfolgte zum Ende der Laufzeit von einem Jahr und zum Ende der Paketlieferung. Somit dürfte es sich um eine ganz reguläre Kündigung handeln. Trotzdem hat mir immergrün die Abbuchung gekündigt und beginnen jetzt zu mahnen. Ist jemandem (PLUS? khh?) bekannt ob dies rechtens ist . Trotz mehrmaligen Studium der AGB habe ich nichts gefunden.
Stand doch bereits in Antwort #3

AGB-Auszug:
Zitat
Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.

@findus14472, das bezieht sich erkennbar nicht nur auf Sonderkündigungen sondern betrifft jede Kündigung. Also nicht "trotzdem", sondern konkret wegen der Kündigung. Die AGB sind in diesem Punkt eindeutig!
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: findus14472 am 08. März 2014, 23:07:55
Hallo PLUS, herzlichen Dank für die Antwort,
aber ich stehe trotzdem auf der Leitung. Es heist  doch "...bei Kündigung vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit..."
Mit Kauf des Pakets für ein Jahr wäre eigentlich nach 1 Jahr und Verbrauch des Pakets ohnehin der Vertrag erfüllt.
Bei Nichtkündigung würde der Vertrag dann irgendwie weiterlaufen. Aber ich habe ja nicht   v o r   Ende der Laufzeit gekündigt?

Habe nachträglich festgestellt, dass in den AGB von ca. Oktober 2013 die Regelung mit Abänderung der Einzugsermächtigung noch nicht vorhanden war. Ist bekannt, seit welchem Datum dieser Passus eingefügt wurde, bzw. wann traten die derzeit geltenden AGB in Kraft ?
Wenn die geänderten AGB auch für mich gelten sollen, hätte ich doch über die Änderung -mit Widerspruchsfrist- informiert werden müssen ?
Gruß Gerd
 
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 09. März 2014, 01:55:08
Zitat
von Plus in Antwort #3
 ::) Einfach mal lesen! ::)
Das ist dort doch eindeutig erklärt! Sogar mit vorgerechneten Beispielen! Auch für ein Paket!

Finde ich nicht!
      Noch mal einen Blick auf die FAQ von Almado dazu:

http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung

Wie berechnet sich meine monatliche Abschlagszahlung?
Bei der Berechnung der Abschlagszahlungen wird zwischen Paket- und Verbrauchstarifen unterschieden.

Allgemeine Beispielrechnung der monatlichen Abschläge in einem Verbrauchstarif:
Arbeitspreis: 3700 kWh x 0,285 EUR/kWh = 1.054,50 EUR
Grundpreis:  144,00 EUR
Abschlagsbetrag: (1.054,50 EUR + 144,00 EUR) / 12 Monate = 99,88 EUR/ Monat

Allgemeine Beispielrechnung der monatlichen Abschläge in einem Pakettarif:
z.B. Ihr Tarif Paket (4.200 kWh) Verbrauchsprognose 4300 kWh
Paketpreis: 4200 kWh x 0,285 EUR/ kWh = 1.197,00 EUR/ Jahr
Preis für Mehrverbrauch: 100 kWh x 0,40 EUR/ kWh = 40,00 EUR/ Jahr
Summe: 1.197,00 EUR + 40,00 EUR = 1.237 EUR/ Jahr
Abschlagsbetrag: 1.237,00 EUR/ Jahr : 12 = 103,08 EUR/ Monat
Der Abschlagsbetrag wird dann immer auf volle Euro gerundet.
 
Die genaue Höhe Ihrer Abschlagszahlung wird Ihnen mit Ihrer Lieferbestätigung mitgeteilt, die wir an Sie versenden, sobald uns die Verbrauchsprognose Ihres örtlichen Netzbetreibers vorliegt. Da wir die Daten dieser Verbrauchsprognose zugrunde legen, kann Ihre Abschlagszahlung von Ihrer Kalkulation auf unserer Webseite abweichen. Sofern Sie mit dieser Verbrauchsprognose nicht einverstanden sind, lassen Sie uns einfach Ihre letzte Jahresrechnung oder entsprechende Zählerstände zukommen, die einen niedrigeren Verbrauch belegen. Wir werden diese dann prüfen und die Abschlagshöhe anpassen.

In älteren Lieferverträgen und einzelnen Tarifmodellen wird teilweise und laufzeitabhängig noch eine Verteilung des Abschlages über 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert.

Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden.



Also, ich finde die Erklärungen zu den Abschlagsberechnungen auch nicht eindeutig
.

Nehmen wir mal ein Lieferjahr von Januar bis Dezember. Da der Versorger den Abschlag immer am Monatsanfang haben will, ergeben sich im Verkaufs-und Pakettarif 12 Zahlungen jeweils am Monatsanfang, der letzte am 01.12. Dann ist alles bezahlt, wenn der Verbrauch genau bei 3.700 kWh bzw 4.300 kWh liegt.

Werden die ‚Abschlagsbeträge‘ durch 11 geteilt, ist  am 01.11.  schon alles bezahlt.

Der vorletzte Absatz passt überhaupt nicht zu den beiden Musterrechnungen, da dort ja durch 12 geteilt wird.

Wenn in den Musterberechnungen die ‚Abschlagsbeträge‘ durch 11 geteilt worden wären, dann erst macht der letzte Absatz Sinn:

Dann ist bis 01.11. alles bezahlt, die Schlussrechnung ergibt, weil der Verbrauch genau eingehalten wurde, die Summe der gezahlten Abschläge = Abschlagsbetrag, wovon noch der Bonus abgezogen und ausgezahlt werden muss.

Nur diese Schlussrechnung kann nicht im Dezember (12. Monat) erstellt werden, weil der Verbrauch erst am 31.12. abgelesen wird.

Und die Rechnung kommt, so Almado will (will aber nicht gerne), bis zum 12.02. des folgenden Jahres (6-Wochenfrist) und enthält die Mitteilung, dass der Bonus alsbald ausgezahlt wird (beides i.d.R. nicht).

berghaus (der größte Intransparenzvergrößerer im Forum seit Anfang März), 09.03.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Filzstift001 am 09. März 2014, 12:28:43
Also so eindeutig lese ich das nicht..
"In älteren Lieferverträgen und einzelnen Tarifmodellen wird teilweise und laufzeitabhängig noch eine Verteilung des Abschlages über 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert."
Zitat
@Filzstift001, ja, was haben Sie denn nun für einen Vertrag, einen Aktuellen oder einen Älteren.
Das sollte sich doch (vorher) klären lassen. Nur loszuschreiben bringt nichts.   

Aha... und wie kläre ich mich einer Firma wie Almado welchen Vertrag ich habe? Kommentar finde ich etwas daneben und wenig zielführend...


Zwecks AGB´s lesen kann ich nur hinzufügen, dass wir noch keine wirksame Kündigung ausgesprochen hatten, als wir die Mitteilung zum "Selbstzahler" erhalten haben.
Ja was nun? Das stand so weiter oben:

Zitat
nachdem auch wir von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht haben und zwischenzeitlich auch eine korrekte Kündigungsbestätigung zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres erhalten haben (31.03.2014) haben wir jetzt ein weiteres Problem mit Almado.
Almado hat uns, warum auch immer, am 28.01.2014 mitgeteilt, dass wir ab sofort als Selbstzahler eingestuft wurden.

Ich habe kein Problem damit als "Selbstzahler" eingestuft worden zu sein, sondern nur damit, dass ich mir nicht sicher war, wie viele Abschläge zu entrichten sind. Aber da hat khh ja die perfekte Antwort bereits geliefert. Danke.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Didakt am 09. März 2014, 14:38:48
@ Filzstift001

Bitte den quote-Tag für Zitate korrekt anwenden, sonst entsteht ein Wirrwarr!

Titel: 11 oder 12 Abschlagszahlungen - OHNE WORTE -
Beitrag von: PLUS am 09. März 2014, 17:49:02
Aufgabe:

Allgemeine Beispielrechnung der monatlichen Abschläge in einem Verbrauchstarif:
Arbeitspreis: 3700 kWh x 0,285 EUR/kWh = 1.054,50 EUR
Grundpreis:  144,00 EUR
Abschlagsbetrag: (1.054,50 EUR + 144,00 EUR) / 12 Monate = 99,88 EUR/ Monat

Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden.

Auflösung bei exakt vorausgerechnetem Verbrauch:

11 Abschlagszahlung 1 Abrechnung!
1.1.   Abschlag   99,88 €
1.2.   Abschlag   99,88 €
1.3.   Abschlag   99,88 €
1.4.   Abschlag   99,88 €
1.5.   Abschlag   99,88 €
1.6.   Abschlag   99,88 €
1.7.   Abschlag   99,88 €
1.8.   Abschlag   99,88 €
1.9.   Abschlag   99,88 €
1.10.  Abschlag   99,88 €
1.11.  Abschlag   99,88 €
Abrechnung        99,82 €
-------------------------------
               1.198,50 €
      
Arbeitspreis   1.054,50 €
Grundpreis       144,00 €
-------------------------------
               1.198,50 €
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Didakt am 09. März 2014, 18:33:27
@ berghaus,

ich zeige Ihnen nachstehend, wie ich meine eigene Verbrauchs- und Kostenkontrolle Strom steuere. Bitte die nachstehende Tabelle anklicken!

Tabelle gelöscht.

Rahmenbedingungen:  Abrechnungszeitraum 01.11.2013 - 31.10.2014, Abschlagszahlung im Nachmonat, 11 Abschläge, Jahresabrechnung erfolgt in der Regel jeweils bis spätestens 15. November nach Verbrauchszeitraum.

Die meisten Versorger rechnen von Monatsmitte bis Monatsmitte mit 11 Abschlägen ab und verlangen die Abschlagszahlung im Voraus. Vorliegend wäre in meinem Fall dann der 1. Abschlag Anfang November fällig, der letzte Abschlag Anfang September des Folgejahres. Der Monat Oktober bleibt zahlungsfrei.

Bitte dazu keine Fragen oder Feststellungen mehr. Die Dinge sind unumstößlich! ;D
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 10. März 2014, 01:53:56
@Plus

Ihre Rechnung entspricht der Musterrechnung von Almado und dem, was ich im ersten Absatz gesagt habe.

Ihre Rechnung lässt aber offen, wann der 12.  Abschlag abgebucht wird.
Wenn er erst mit der Schlussrechnung (lassen wir den Bonus mal weg) abgebucht würde, würde Almado ja auf die Vorauszahlung von 99,98 EUR ab 01.12. ev. bis Mitte Februar verzichten. Das mag ich nicht glauben.

Die Schlussrechnung kann ja frühestens  Anfang Januar erstellt werden und nicht im: Zitat:
„Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat“.

Da gibt es ja noch keinen Zählerstand!

Es spricht ja auch überhaupt nichts dagegen, dass die 12 Abschläge, wie berechnet, von Januar bis Dezember, meinetwegen auch erst am 15. eines Monats abgebucht werden.

Und auch die Aufteilung des Abschlagsbetrages (1.198,50) auf 11 Monate (wie bei Didakt) und Abbuchung von 108,95 EUR von Januar bis November oder von Februar bis Dezember (nachmonatlich?) geht in Ordnung.

Der Kunde hat sicher auch nichts dagegen, wenn der 11. oder 12. Abschlag erst mit der Schlussrechnung im Januar oder Februar erhoben wird. Welch ein Zinsgewinn!

Zitat
aus FAQ von Almado
Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden.

Das Problem ist, dass der vorstehende Satz nicht verständlich ist, weil er sprachlich zwei Fehler enthält:

1.Abschläge sind Vorauszahlungen und, wenn durch 12 geteilt wird und der 12. Abschlag mit der Schlussrechnung erhoben wird, ist die 12. Zahlung kein vorhergehender Abschlag, sondern eine ganz normale Abrechnung des restlichen Verbrauchs nachträglich.
 
2.Wenn die 12.Zahlung erst in der Schlussrechnung erscheint, ist das Wort ‚aufgeteilt‘ falsch, denn man kann zwar den Abschlagsbetrag (1.198,50 EUR)auf 11 oder 12 Monate verteilen oder aufteilen, nicht aber die Abschlagszahlungen noch mal irgendwie aufteilen.

Ich hoffe, ich konnte nun verständlich machen, was ich mit "Finde ich nicht!" gemeint habe.

Bei mir hat mein freundlicher aber umstrittener Versorger Stromio im 25%Tarif 'Grünwelt 12'  im 1. Lieferjahr
01.02.2013 - 31.01.2014) exakt wie angekündigt ab 01.02.2013 12x den Abschlag von 193,00 EUR abgebucht
und nun warte ich sehnsüchtig auf die Schlussrechnung mit dem Bonus von 580,00 EUR: Ich werde berichten!

berghaus 10.09.14

Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket ?
Beitrag von: khh am 10. März 2014, 02:08:40
Laber,  laber,  laber .....   ::)   ::)   ::)

Die Thread-Frage ist in Antwort #1 und 2# längst aufgeklärt !  ;D
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 10. März 2014, 03:14:47
@ khh
Zitat
von Filzstift001 Eingangsfrage...
Stimmt auch, da ich bereits 11 Abschläge bezahlt habe und daher der Auffassung bin, das der 12. Abschlag mit der Schlussrechnung verrechnet wird.
Aber ist dies auch so? Leider hat uns Almado nie die Gesamtanzahl der Abschläge mitgeteilt, sondern uns nur bei Vertragsbeginn mitgeteilt:
Hinweise zur Abschlagsberechnung finden Sie auf unserer Webseite unter:
www.almado-energy.de/faq
 Hier ist leider auch nicht klar geregelt, wie viele Abschläge fällig werden.
Was meint Ihr? Soll ich den 12. Abschlag jetzt noch bezahlen?

Genau diese Frage von filzstift001  haben Sie und Plus nicht beantwortet!

Klippschulrechnen kann jeder: Abschlagsbetrag durch 11 oder 12 teilen.

Dafür, die Schwierigkeiten und Probleme bei der Auslegung von Almadoschriftsätzen zu erkennen, braucht man aber mehr als den Tunnelblick!

Und auch hier, behaupte ich, ist das von Almado nicht böse Absicht, sondern sprachliches Unvermögen!
Sowie in dem Satz: "Soweit nicht anderweitig vereinbart!" - Der macht an sich schon keinen Sinn!
Und ich möchte noch hinzufügen: "Preise inclusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni. gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen almao-ENERGY." ist auch nur unsauber formuliert.

berghaus 10.03.14


Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: khh am 10. März 2014, 05:15:01
@ khh
Zitat
von Filzstift001 Eingangsfrage ...
Was meint Ihr? Soll ich den 12. Abschlag jetzt noch bezahlen?  
Genau diese Frage von filzstift001  haben Sie ... nicht beantwortet!

Klippschulrechnen kann jeder: Abschlagsbetrag durch 11 oder 12 teilen.

Dafür, die Schwierigkeiten und Probleme ... zu erkennen, braucht man aber mehr als den Tunnelblick! ...
[farbliche Hervorhebungen durch khh]

Dazu die Antwort des Fragestellers:

... Ich habe kein Problem damit ..., sondern nur damit, dass ich mir nicht sicher war, wie viele Abschläge zu entrichten sind. Aber da hat khh ja die perfekte Antwort bereits geliefert.
[farbliche Hervorhebung durch khh]

@berghaus,

völlig richtig, um zu erkennen, welches Problem es zu lösen gilt,
bedarf es tatsächlich etwas mehr als Ihren Tunnelblick !
  ;D

Daher haben SIE bisher leider auch noch GAR NICHTS zur Lösung
eines aktuellen Problems beitragen können.  :(

khh
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: findus14472 am 10. März 2014, 10:52:55
Im Eifer der Gefechte ist leider meine Frage vom 9.3.2014 untergegangen oder es konnte sie niemand beantworten. Nun mein neuer Versuch:
In den derzeit geltenden AGB von immergrün steht u.a.:
 "Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen."
Ist jemandem bekannt, seit wann diese AGB-Änderung gilt? In den AGB vom Oktober 2013 war dieser Passus noch nicht vorhanden.
Müsste diese AGB-Änderung den Kunden -mit Widerspruchsmöglichkeit-  mitgeteilt werden ?
Vielen Dank. Gruß Gerd
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: khh am 10. März 2014, 11:21:04
Müsste diese AGB-Änderung den Kunden -mit Widerspruchsmöglichkeit- mitgeteilt werden ?

Hallo findus14472,

das reicht noch nicht mal als Minimal-Erfordernis  -  siehe bspw. hier:  http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=21&pp=4&art=6&lexi=recht&a=&find=AGB_fingierteAenderung !

Gruß, khh
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: findus14472 am 10. März 2014, 14:52:24
Hallo khh,
vielen Dank für die Super-Info. "immergrün"/Almado versucht offensichtlich immer zu ihrem Vorteil die Unwissenheit der Kunden auszunutzen. In so einer aggressiven Form kenne ich das von keiner anderen Firma.
Gruß Gerd
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: stromer51 am 10. März 2014, 15:39:04
@findus 14472,

die zitierte Klausel aus den aktuellen AGB § 10(2) trifft sie doch gar nicht. Irgendwann nach Oktober 2013
wurde sie erst in die AGB aufgenommen.
Es sei denn das ihnen per mail diese neuen AGB zugesandt wurden. Ist aber eher unwahrscheinlich, es laufen
noch 2 Verträge bei mir und da kam nichts.

Die genaue Handlungsanweisung auf das Verlangen nach Selbstüberweisung steht auch schon hier im Forum, nur suchen hilft weiter.
In Kurzform Lastschrift ist Bestandteil des Vertrages. Wenn du lieber Vertragspartner kein
Geld mehr von meinem Konto willst - Pech gehabt. Bis zur ersten Mahnung warten, dann Widerspruch und
vertragsgerechtet Verhalten verlangen. Dann mal sehen wer zuerst aufgiebt. Nicht von Drohungen einschüchtern lassen. Alles nur Mache um an Geld zu kommen. Wer das einmal begriffen hat das die nicht vor Gericht ziehen (wenn der Kunde im Recht ist)  bleibt ruhig und gelassen.
Und es braucht auch niemand zu befürchten das der Strom abgedreht wird. Das kostet der 365 AG schon wieder Geld und das will man doch lieber behalten. So bleibt es höchstens bei der Netzabmeldung.
Die gelieferte Ware Strom müssen sie dann doch irgenwann noch bezahlen, aber vielleicht ist das schon nach
den 365 Versorgungstagen und dann könnten sie gleich noch den Bonus mit abziehen.

mfg
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: bolli am 11. März 2014, 08:25:20
@berghaus,

völlig richtig, um zu erkennen, welches Problem es zu lösen gilt,
bedarf es tatsächlich etwas mehr als Ihren Tunnelblick !
  ;D

Daher haben SIE bisher leider auch noch GAR NICHTS zur Lösung
eines aktuellen Problems beitragen können.  :(
Ich finde diesen "aggressiven Unterton", den Sie mittlerweile bei fast jedem Einwand des users @berghaus an den Tag legen, völlig unangebracht.

In meinen verschiedenen Verträgen in den letzten Jahren haben ausschließlich ALLE Versorger bei ihren Abschlagsrechnungen darauf geachtet, dass bei Vertragsende die gesamte kalkulierte Vertragssumme auch per Abschlag/Vorauszahlung gezahlt war. Allerdings haben sie diese Abschläge saubererweise durch Division durch 11 ermittelt. Es wurde lediglich der Hinweis gegeben, dass als letztes noch eine Abschlagsrechnung erfolgt. Die extraenergie-Gruppe stellt das z.B. so dar:

Zitat
Berechnung der Abschlagszahlungen
Zu Beginn des Vertrages errechnen wir Ihren durchschnittlichen Strom- oder Gasverbrauch, also Ihren
monatlichen Abschlagsbetrag.
Die jährlichen Verbrauchskosten für unsere HitStrom- und HitGas-Tarife, geteilt durch die Anzahl der
Abschlagstermine bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung (11 Abschlagszahlungen + 1
Jahresrechnung) bilden die Berechnungsgrundlage der Abschlagsbeträge. Der errechnete Bruttowert wird
auf den vollen Betrag gerundet. Die Summe der jährlichen Verbrauchskosten ergibt sich aus Ihrem
jährlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Der Bonus/die Frei-kWh werden in der
Berechnung der Abschlagsbeträge nicht berücksichtigt, da diese erst nach 12 Monaten Belieferungszeit
mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet werden.

Beispielrechnung
Arbeitspreis 2.000 kWh x 20,00 ct/kWh = 400,00 Euro
Grundpreis 7,50 Euro x 12 Monate          = 90,00 Euro

Summe                                      = 490,00 Euro : 11 = Betrag neue Abschlagszahlung = 44,55 Euro
gerundet auf vollen Eurobetrag (brutto) = 45,00 Euro
Insofern sehe ich berghaus Einwand als durchaus berechtigt an. Man muss sehen, auf welche Art der einzelne Versorger SEINEN Abschlag berechnet. Wenn man sich allerdings anschaut, mit welchen Werter der Versorger selbst bei seiner Abschlagsmitteilung gearbeitet hat, kann man ja nachvollziehen wie DER VERSORGER gerechnet hat. bei den Beispielen von Almado hier im Forum konnte man mehrfach nachvollziehen, dass Almado bereits mit 11 Zahlungen die kalkulierte Zahlungssumme erreicht hatte und mit der trotzdem vorgenommenen 12 Abbuchung immer eine Überzahlung erfolgte. Praktisch für Almado, aber nur möglich, wenn der Kunde es akzeptiert.
Also einfach mal die Almadoabschlagszahlung mit 11 multiplizieren und schauen, ob das Ergebnis dann die kalkulierte Gesamtsumme ist. Meist wurde diese in der Mail zu den Abschlagszahlungen auch genannt, ansonsten kann man sie, wie von khh oben dargestellt, selbst errechnen.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: bolli am 11. März 2014, 09:25:30
@berghaus,

völlig richtig, um zu erkennen, welches Problem es zu lösen gilt,
bedarf es tatsächlich etwas mehr als Ihren Tunnelblick !
  ;D

Daher haben SIE bisher leider auch noch GAR NICHTS zur Lösung
eines aktuellen Problems beitragen können.  :(
Ich weiss nicht, warum SIE bei Beiträgen von @berghaus in letzter Zeit immer so einen "aggressiven Unterton" verwenden müssen, obwohl diese oftmals durchaus eine Berechtigung haben.

Bei meinen verschiedenen Verträgen der letzten Jahre bei unterschiedlichen Versorgern haben diese IMMER darauf geachtet, dass der kalkulierte Gesamtpreis (ohne Bonus) mit den Abschlagszahlungen bis zum Vertragsende vollständig gezahlt war. Mit der Abrechung als 12. "Zahlung" erfolgte lediglich immer die "Schlußkorrektur" dieser Berechnungen. Nur haben diese Versorger das nicht nur transparent in Beispielen dargestellt sondern auch korrekt durchgeführt. Ein Beispiel der Extraenergiegruppe:

Zitat
Berechnung der Abschlagszahlungen
Zu Beginn des Vertrages errechnen wir Ihren durchschnittlichen Strom- oder Gasverbrauch, also Ihren
monatlichen Abschlagsbetrag.
Die jährlichen Verbrauchskosten für unsere HitStrom- und HitGas-Tarife, geteilt durch die Anzahl der
Abschlagstermine bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung (11 Abschlagszahlungen + 1
Jahresrechnung) bilden die Berechnungsgrundlage der Abschlagsbeträge. Der errechnete Bruttowert wird
auf den vollen Betrag gerundet. Die Summe der jährlichen Verbrauchskosten ergibt sich aus Ihrem
jährlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Der Bonus/die Frei-kWh werden in der
Berechnung der Abschlagsbeträge nicht berücksichtigt, da diese erst nach 12 Monaten Belieferungszeit
mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet werden.

Rechenbeispiel:
Arbeitspreis 2.000 kWh x 20,00 ct/kWh = 400,00 Euro
Grundpreis 7,50 Euro x 12 Monate          = 90,00 Euro
Preis für Ökostrom = 0 Euro
Preis für Preisfixierung = 0 Euro
Summe                                                = 490,00 Euro : 11 = Betrag neue Abschlagszahlung = 44,55 Euro
gerundet auf vollen Eurobetrag (brutto) = 45,00 Euro
Heisst, mit 11 Abschlagszahlungen ist die kalkulierte Summe erreicht. Das haben sie so angegeben und auch so durchgeführt.  Es ist anhand der vom Versorger mitgeteilten Abschlagssumme und der mitgeteilten (oder hilfsweise selbst berechneten Gesamtsumme wie oben von khh erläutert) nachzuvollziehen, wie der Versorger rechnet

In  diesem Thread (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18812.0) wurde in Antwort #43 und teilweise sich ergebend aus Antwort #13 dargestellt, das Almado rechnerisch mit 11 Abschlägen die kalkulierte Summe erreicht und mit dem 12. Abschlag eine Überzahlung eingezogen wurde. DIESES muss und sollte natürlich nicht toleriert werden.

Insofern sind aber überhebliche Abqualifizierungen anderer User sicher nicht angebracht.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 11. März 2014, 10:29:09
Heisst, mit 11 Abschlagszahlungen ist die kalkulierte Summe erreicht.
@bolli, richtig! ... und ist das so in Ordnung? Ob mit 11 oder 12 Abschlägen gearbeitet wird sagt noch nichts über richtig oder falsch aus. Beide Möglichkeiten gibt es. Man könnte (spitzfindig) eher argumentieren, dass bei 11 Abschlägen und Fälligkeit am jeweiligen Monatsbeginn der kalkulierte Verbrauch schon einen Monat vor Verbrauchsende vollständig bezahlt ist.

Abschläge         11    12
--------------------------------------   
1                109   100
2                109   100
3                109   100
4                109   100
5                109   100
6                109   100
7                109   100
8                109   100
9                109   100
10               109   100
11               109   100
Abrechnung/ 12     1   100
-------------------------------------
Gesamtpreis     1200  1200

oder mit Ihren Zahlen:

Abschläge                         11          12
----------------------------------------------------
1                                 45          41
2                                 45          41
3                                 45          41
4                                 45          41
5                                 45          41
6                                 45          41
7                                 45          41
8                                 45          41
9                                 45          41
10                                45          41
11                                45          41
Abrechnung/ 12                    -5          39
---------------------------------------------------
Gesamtpreis                      490         490
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Didakt am 11. März 2014, 10:46:37
Zitat von: Plus
Man könnte (spitzfindig) eher argumentieren, dass bei 11 Abschlägen und Fälligkeit am jeweiligen Monatsbeginn der kalkulierte Verbrauch schon einen Monat vor Verbrauchsende vollständig bezahlt ist.

@ Plus, das ist nicht spitzfindig argumentiert. Nein, die meisten Versorger wenden diese Form der Abschlagszahlung an! Mein jetziger macht da eine Ausnahme, weil er im Nachmonat einzieht. Dadurch ändert sich das Prinzip aber nicht! Wenn also die geleisteten 11 Abschlagszahlungen die Verbrauchskosten annähernd abdecken, läuft die Abschlussrechnung auf ein Saldo nahe null aus. Wenn Sie mir nicht glauben können, stelle ich Ihnen hier beispielhaft eine typische Jahresverbrauchsrechnung ein!
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 11. März 2014, 10:58:13
@ Plus, das ist nicht spitzfindig argumentiert. Nein, die meisten Versorger wenden diese Form der Abschlagszahlung an! Mein jetziger macht da eine Ausnahme, weil er im Nachmonat einzieht. Dadurch ändert sich das Prinzip aber nicht! Wenn also die geleisteten 11 Abschlagszahlungen die Verbrauchskosten annähernd abdecken, läuft die Abschlussrechnung auf ein Saldo nahe null aus. Wenn Sie mir nicht glauben können, stelle ich Ihnen hier beispielhaft eine typische Jahresverbrauchsrechnung ein!
@Didakt, was wollen Sie mir damit jetzt mitteilen? Das ist doch logisch, dass wenn mit 11 Abschlagszahlungen der Verbrauch bereits bezahlt ist, dass dann bei der Endabrechnung der Saldo Null ist. "Spitzfindig" ist, wenn man dann feststellt, dass die vorausgerechnete Energie schon vollständig bezahlt ist bevor man sie vollständig verbraucht hat.

Ist jetzt Methode 11 oder 12 korrekter??? Was solls!!!  Das ist für mich ein wirklich nebensächliches Kriterium bei der Wahl eines Versorgers!
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Didakt am 11. März 2014, 11:31:24
Zitat von: Ihnen
"Spitzfindig" ist, wenn man dann feststellt, dass die vorausgerechnete Energie schon vollständig bezahlt ist bevor man sie vollständig verbraucht hat.
Das ist nicht "spitzfindig", das ist Fakt! Das wollte ich Ihnen mitteilen! ;D Aber es lohnt nicht , über die Normalität weiter zu diskutieren. :)
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 11. März 2014, 12:26:48
Ich hatte in meinem Beitrag Antwort #14 (Finde ich nicht!)das schon so dargestellt.

Mir ging es darum, ganz sachlich aufzuzeigen, warum die Erläuterungen von Almado für den Kunden verwirrend sind und sprachlich falsch sind.

Ich teile nicht die Ansicht von Plus in seiner Antwort #12, dass Almado zum Ausdruck bringen will, dass der 12. Teil des Abschlags(gesamt)betrages erst mit der Abrechnung erhoben wird.
Zitat
Aus FAQ von Almada
In älteren Lieferverträgen und einzelnen Tarifmodellen wird teilweise und laufzeitabhängig noch eine Verteilung des Abschlages über 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert.

Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden.

Verwirrend ist, dass in beiden Musterrechnungen durch 12 geteilt wird und in dem zweitletzten Absatz derFAQ das Teilen durch 12 (als etwas Besonderes) nur für ältere Verträge gilt.

Die Aussage ‚Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat‘ verleitet zu der (falschen)Annahme, dass von den oben ausgerechneten 12 Teilbeträgen der 12. Teilbetrag in die Abrechnung einbezogen wird.

Der (letzte) Satz macht dann Sinn, wenn man ihn so liest, wie er wohl gemeint ist:

Nämlich, dass im 12. Belieferungsmonat (natürlich erst an dessen Ende, wenn der Zähler abgelesen ist) die Abrechnung des Mehr- oder Minderverbrauches erfolgt, wobei der in 11 Abschläge aufgeteilte und eingezogene gesamte Abschlagsbetrag und natürlich auch ein Bonus, wenn man ihn nicht verwirkt hat, einbezogen wird.

Wenn in den beiden Musterrechnungen gleich durch 11 geteilt worden wäre, würden vielleicht nicht so viele die Almadoerläuterungen nicht oder missverstehen.

Aber verbesserungswürdig sind sie auf jeden Fall.

berghaus 11.03.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: bolli am 11. März 2014, 13:19:39
Heisst, mit 11 Abschlagszahlungen ist die kalkulierte Summe erreicht.
@bolli, richtig! ... und ist das so in Ordnung? Ob mit 11 oder 12 Abschlägen gearbeitet wird sagt noch nichts über richtig oder falsch aus.
Ich habe nichts darüber ausgesagt, was ich für richtig oder falsch halte. Wenn mir diese Sachverhalte bei Vertragsabschluss bekannt sind (und im wesentlichen sind sie das bei den meisten Versorgern, auch wenn man die sprachlichen Unzulänglichkeiten bei Almado, wie von berghaus angemerkt, berücksichtig) ist es meine Sache, ob ich unter diesen Voraussetzungen mit diesem Versorger einen Vertrag abschließe oder mir einen anderen suche, wie z.B. Didakt es gemacht hat, auch wenn er ggf. noch nicht die optimale Form gefunden hat.
Wenn ich abschließe, unterwerfe ich mich gewissen Spielregeln und wenn diese transparent sind, darf ich hinterher nicht maulen.

Nur wenn die Spielregeln verletzt oder eigenmächtig ausgelegt werden (wie z.B. die Mehrabbuchungen bei Almado) dann ist natürlich Widerstand gefragt.

Man könnte (spitzfindig) eher argumentieren, dass bei 11 Abschlägen und Fälligkeit am jeweiligen Monatsbeginn der kalkulierte Verbrauch schon einen Monat vor Verbrauchsende vollständig bezahlt ist.
So ist es. Aber das haben Sie doch auch je nachdem, wann Ihr Vertrag zu laufen beginnt. Fängt er im Spätherbst an, reichen die Abschläge in Proportion zum Verbrauch, der im Winter ja höher ist, möglicherweise gar nicht aus und es gleicht sich erst in den folgenden Sommermonaten wieder aus, während bei Vertrags-/Lieferbeginn im Frühjahr SIE in Vorleistung treten. Auch da gibt es keine individualisierten Abschläge. Insofern, warum soll der Versorger aus seiner Sicht nach Vertragsende hinter dem Geld des Kunden herlaufen, wenn er die Möglichkeit hat, es vertraglich anders zu regeln und der Kunde es mitmacht, auch wenn er ggf. sein (wohlgemerkt immer "kalkuliertes") Geld schon einen Monat vorher zusammen hat. Sie würden ja auch im  umgekehrten Fall, dass, wenn Sie nach Rechnungserstellung z.B. 4 Wochen nach Vertragsende eine Nachzahlung tätigen müssten, Sie diese Zahlung möglicherweise auch weitestgehend herauszögern und der Versorger hinter Ihrem Geld herlaufen. Da können auch 8 Wochen nach Verbrauch ins Land gehen. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied.  ;)

Im übrigen wird der Versorger gegenüber seinen Lieferanten wohlmöglich auch mit gewissen Abschlägen für deren Lieferungen in Vorleistung treten müssen.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: sylle am 11. März 2014, 14:40:51
Hallo Ihr Lieben,
ich melde mich dann auch noch einmal zu Wort - nur einfach mal so zur Info:

Ich bin ja jetzt - glücklicherweise - aus dem Vertrag mit Almado seit 01.03. d.J. raus - auch ich habe mir den von Almado 12. Abschlag zurückbuchen lassen. ABER - aus unserem Vertrag geht eindeutig hervor, daß der Gesamtjahresverbrauch auf 11 Monate umgerechnet worden ist, d.h. die erste Zahlung wurde von Almado am 01. März 2013 eingezogen und die letzte war damit am 01/02. Januar 2014 fällig.

Und jetzt, droht mir Almado doch tatsächlich mit der Inkassostelle  :P Ich habe denen heute erst einmal ein Schreiben geschickt mit einer Kopie unseres Vertrages, aus dem eindeutig hervorgeht, daß 11 Abschläge bezahlt werden müssen!!!! Weiterhin habe ich mal eben eine "Abschlussrechnung" erstellt und denen kurz erklärt, daß ich auch ohne die 12. Zahlung ein Guthaben von über 870,00 Euro habe, welches die an mich bezahlen müssen  :D

Jetzt bin ich mal gespannt, wie die mir die 12. Abschlagszahlung begründen wollen?! Ich habe denen jetzt schon in sage und schreibe 3 Briefen auf irgendwelche Mahnungen geantwortet und denen versucht, das zu erklären. DIE VERSTEHEN IHRE EIGENEN VERTRÄGE NICHT  ;D

lg
sylle
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 11. März 2014, 14:51:37
 ;D DIE WOLLEN DIE NICHT VERSTEHEN! :D     Und die sind ja auch nicht immer zu verstehen!

Und es gibt Leute, die behaupten, die Formulierungen wären bewußt immer böse Absicht!

berghaus 11.03.14
Titel: OFF-TOPIC
Beitrag von: khh am 11. März 2014, 15:01:47
@berghaus,

völlig richtig, um zu erkennen, welches Problem es zu lösen gilt,
bedarf es tatsächlich etwas mehr als Ihren Tunnelblick !
  ;D

Daher haben SIE bisher leider auch noch GAR NICHTS zur Lösung
eines aktuellen Problems beitragen können.  :(

Ich weiss nicht, warum SIE bei Beiträgen von @berghaus in letzter Zeit immer so einen "aggressiven Unterton" verwenden müssen,  obwohl diese oftmals durchaus eine Berechtigung haben. ...

Insofern sind aber überhebliche Abqualifizierungen anderer User sicher nicht angebracht.

@bolli,
da verwechseln Sie wohl Ursache und Wirkung für den Ihrerseits unterstellten "aggressiven Unterton"  -  ich bin dafür jedenfalls nicht der Auslöser:

@ khh

... Frage von filzstift001 haben Sie ... nicht beantwortet!

Klippschulrechnen kann jeder: Abschlagsbetrag durch 11 oder 12 teilen.

Dafür, die Schwierigkeiten und Probleme bei der Auslegung von Almadoschriftsätzen zu erkennen, braucht man aber mehr als den Tunnelblick!

Niemand erkennt den Beiträgen von @berghaus "eine Berechtigung" ab, hilfreiches für die betroffenen Almado-Kunden konnte ich diesen Beiträgen bisher allerdings kaum entnehmen. 

Und solche Freundlichkeiten wie "überhebliche Abqualifizierungen anderer User" können schnell mal auch zum Bumerang werden. :)



Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 11. März 2014, 15:19:01
So ist es. Aber das haben Sie doch auch je nachdem, wann Ihr Vertrag zu laufen beginnt. Fängt er im Spätherbst an, reichen die Abschläge in Proportion zum Verbrauch, der im Winter ja höher ist, möglicherweise gar nicht aus .........
@bolli, aber ja, vom Hundertsten ins Tausendste, wer das auch noch berücksichtigen will, muss halt im Herbst seinen Vertrag abschliessen. Wer mit Holz heizt muss gegebenenfalls sogar lange bevor er es verbrennt kaufen und bezahlen.

Es ging um 11 oder 12 Abschläge. Beides ist möglich und wenn sonst alles korrekt ist, ist weder das eine noch das andere zu beanstanden. Wer spitzfindig rechnet fährt mit "Methode 11" geringfügig besser. s.o.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: khh am 11. März 2014, 15:36:30
... Und es gibt Leute, die behaupten, die Formulierungen wären bewußt immer böse Absicht!

Na klar, alles nur Missverständnisse und tatsächlich gar nicht von almado/365 AG so geplant und überhaupt nicht gewollt!  ::)   ::)   ::)
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: bolli am 11. März 2014, 16:10:00
Wer spitzfindig rechnet fährt mit "Methode 11" geringfügig besser. s.o.
Hm, haben Sie sich jetzt vertan oder ich was nicht verstanden ? Nach Ihrer obigen Darstellung sollte ich als Kunde doch wohl die "Methode 12" bevorzugen, um nicht zu viel vorauszuzahlen, oder ???

Es ist echt nicht einfach, bei den ganzen Diskussionsfeldern den Überblick zu behalten.  ;)


@bolli,
da verwechseln Sie wohl Ursache und Wirkung für den Ihrerseits unterstellten "aggressiven Unterton"  -  ich bin dafür jedenfalls nicht der Auslöser:
Jeder mag sich aus den GESAMTEN Beiträgen der letzten Zeit zwischen Ihnen beiden seinen eigenen Reim darauf machen.

Niemand erkennt den Beiträgen von @berghaus "eine Berechtigung" ab, hilfreiches für die betroffenen Almado-Kunden konnte ich diesen Beiträgen bisher allerdings kaum entnehmen. 

Und solche Freundlichkeiten wie "überhebliche Abqualifizierungen anderer User" können schnell mal auch zum Bumerang werden. :)
Ich stelle nur fest, dass Sie, obwohl Sie zugegebenermaßen auch sehr viel hilfreiches beizutragen haben, in der letzten Zeit häufiger SEHR gereizt reagieren, sobald jemand eine andere Meinung als Sie selbst hat. Ich erspare mir hier Einzelbeispiele.
Dabei wissen wir beide, dass es zu vielen Dingen, die wir hier diskutieren, noch keine gesicherten Aussagen geschweige denn eine gesicherte Rechtssprechung gibt. Also sind beides MEINUNGEN, die man äußern können sollte, auch wenn der andere sie möglicherweise anders sieht. Und diese dann direkt mit abqualifizierenden Bemerkungen zu versehen, ist für keinen hilfreich, auch nicht für unsichere Forumsteilnehmer. Diese Aussage gilt nicht nur aus Ihrer Richtung in Richtung berghaus (wie Sie Sie immer wieder von sich geben) sondern auch in umgekehrter Richtung.
Versuchen Sie einfach mehr sachlich und weniger persönlich zu argumentieren, da sind Sie besser drin. Das soll aber nichts mit hellseherischen Fähigkeiten zu tun haben, wie Sie sie in letzter Zeit des öfteren (vor allem im Almado-Thread) von sich gegeben haben.
Und nun soll's damit auch gut sein. (http://www.smilies.4-user.de/include/Trinken/smilie_trink_005.gif) (http://www.smilies.4-user.de)


Titel: OFF-TOPIC
Beitrag von: khh am 11. März 2014, 16:20:48
... Ich stelle nur fest, dass Sie, ..., in der letzten Zeit häufiger SEHR gereizt reagieren, sobald ...

Richtig, das gebe ich zu, aber für eine solche Reaktion gab und gibt es auch reichlich Anlass, weil viele Themen "totgeschwafelt" werden, was für die Hilfesuchenden NICHTS bringt.  :(
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 11. März 2014, 16:36:07
Wer spitzfindig rechnet fährt mit "Methode 11" geringfügig besser. s.o.
Hm, haben Sie sich jetzt vertan oder ich was nicht verstanden ? Nach Ihrer obigen Darstellung sollte ich als Kunde doch wohl die "Methode 12" bevorzugen, um nicht zu viel vorauszuzahlen, oder ???
Es ist echt nicht einfach, bei den ganzen Diskussionsfeldern den Überblick zu behalten.  ;)

Es ist wirklich nicht einfach!  ;) Die Methode mit 11 Abschlägen, bei der die Gesamtsumme durch 12 dividiert wird! Hier nochmal die feinen Unterschiede mit dem bekannten Beispiel ... und die mittlere Variante ist es:
Division              11 12 12
Abschläge          11 11 12
------------------------------------------
1                 45 41 41
2                 45 41 41
3                 45 41 41
4                 45 41 41
5                 45 41 41
6                      45 41 41
7                 45 41 41
8                 45 41 41
9                 45 41 41
10                 45 41 41
11                 45 41 41
12                  0 0 41
Abrechnung         -5 39 -2
------------------------------------------
Gesamtpreis            490     490     490

Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Filzstift001 am 11. März 2014, 19:31:08
Meine Frage wurde bereits ganz am Anfang sehr souverän von khh beantwortet. Ich habe 11 Abschläge zu jeweils 89€ bislang bezahlt und komme somit ca. auf die Gesamtsumme (Paket mit 4200kWh*23,19cent/kWh (Arbeitspreis) von 973,98 €.

Jetzt bin ich nur gespannt, ob es mir wie dem User sylle geht und ich bald ein Schreiben vom Inkasso Unternehmen erhalte, da ich den 12. geforderten Abschlag nicht bezahlt habe. Nur noch Mal zur Sicherheit: Eine "Überzahlung durch Abschläge" darf Almado nicht verlangen, oder? In meiner Auftragsbestätigung steht nämlich leider nichts von 11 Abschlägen.

Eine fristlose Kündigung (Vertrag läuft nur noch bis 31.03.2014) wäre wahrscheinlich ebenfalls die Folge.

Sollte dieser Fall eintreffen, benötige ich sicherlich auch nochmals fachkundigen Rat, wie man gegen eine nicht berechtigte Kündigung und ggf. dem Inkasseunternehmen am besten vorgeht.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 12. März 2014, 02:43:05
@filzstift

khh hat tatsächlich Ihre  Frage bereits ganz am Anfang sehr souverän beantwortet, obwohl man um darauf zu kommen, sicher nicht überaus große Fähigkeiten haben muss.

Daran, dass die Diskussion noch fortgesetzt wurde, ist,  - es tut mir leid, das sagen zu müssen-,
Plus schuld.


Zitat
von plus in Antwort #3, wo er die Erläuterung von Almado zur Abschlagsberechnung erklärt.
http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung

 #  Einfach mal lesen!  #
Das ist dort doch eindeutig erklärt! Sogar mit vorgerechneten Beispielen! Auch für ein Paket!
Die vorausgerechnete Gesamtsumme geteilt durch 12 gibt den Abschlagsbetrag.
11 Abschläge sind zu bezahlen. Nach dem 12. Monat wird abgerechnet. Stimmt dann die Vorausrechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch überein ergibt das dann eine Schlusszahlung in Höhe des Abschlags.

Zunächst sollte man bei den Begriffen der Vorlage bleiben.

Dort ist die vorausgerechnete Gesamtsumme der Abschlagsbetrag.

Wenn man den Abschlagsbetrag (wie in den Mustern) durch 12 teilt ergeben sich die 12 Abschläge.

Und nun kommt der Hauptfehler in Plus's Betrachtungsweise.
Von den 12 Abschlägen wird einer weggenommen und landet in der Abrechnung.
Das ist einfach falsch und das nicht nur deswegen, weil man diesen 12. Teilbetrag (sprachlich gesehen) dann nicht mehr als vorauszuzahlenden Abschlag bezeichnen kann.

An dieser Betrachtungsweise hält er trotz meiner ausführlichen Erläuterungen in Antwort # 9 fest:
1.11.  Abschlag   99,88 €
Abrechnung        99,82 €

Dasselbe in Antwort #24
                    11  109   100
Abrechnung/ 12      1   100

und in Antwort #
Division             11   12   12
Abschläge            11   11   12
------------------------------------------            
1                   45   41   41
2                   45   41   41
3                   45   41   41
4                   45   41   41
5                   45   41   41
6                       45   41   41
7                   45   41   41
8                   45   41   41
9                   45   41   41
10                   45   41   41
11                   45   41   41
12                    0   0   41
Abrechnung    -5   39   -2

Zitat von Plus: „Die mittlere Variante ist es!“

Meine Ansicht: Die mittlere Variante mag es bei seriösen Versorgern geben,
bei Almado nicht!


Ich habe den Eindruck, dass khh (Laber, Laber, Laber)und Plus beim Lesen meiner (sorgfältig verfassten)Beiträge sich so sehr aufregen, dass Sie nicht in der Lage sind, diese sorgfältig zu lesen, auch wenn darin überhaupt keine ironischen Bemerkungen enthalten sind.

berghaus 12.03.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 12. März 2014, 10:56:30
@berghaus, "oberpeinlich" kann man noch steigern wie man sieht. Es macht keinen Sinn mit Ihnen über Ihre "(sorgfältig verfassten)Beiträge" zu diskutieren. Behalten Sie Ihre Meinung und Ihren Glauben. Nur noch dazu:
Meine Ansicht: Die mittlere Variante mag es bei seriösen Versorgern geben, bei Almado nicht!
Die von @Tenker eingestellte Versorgerbestätigung zeigt, dass es die mittlere Variante dort wohl doch mit einer kleinen Abweichung*) gibt: 

4. Versorgungsbestätigung vom 02.12.2013
(http://www7.pic-upload.de/thumb/12.03.14/lp2khgpqwng.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22528155/06.Versorgungsbeginn-vom-02.12.13_Seite_1.jpg.html)

(0,2474*4200)/11= abgerundet 94 € Abschlag

*)Davon abweichend ist der Satz "Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt". Es wird ein 12. Abschlag erhoben und dann abgerechnet. Die BONUS-Angelegenheit (Verbraucherportal - Versorger) ist eine davon unabhängig zu klärende Frage.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: bolli am 12. März 2014, 11:12:08
@berghaus
Ich sage es an dieser Stelle mal, obwohl man es auch woanders hinschreiben könnte.
Auch wenn ich ein gewisses Verständnis dafür habe, dass Ihnen bei gewissen Aussagen der beiden von Ihnen genannten User der sogenannte Hut hochgeht, versuchen Sie doch bitte, bei Ihren Antworten zumindest auf die Benennung persönlicher Merkmale dieser User zu verzichten und kommentieren Sie meinetwegen SACHLICH deren Argumente (was Sie sehr oft ja auch tun, aber fast immer mit einem persönlichen Detail garniert (Laber, laber, laber etc.). Die persönliche Einordnung kann doch jeder für sich im stillen Kämmerlein machen. Ich muss ja auch öfters an mich halten und zugegebenermaßen gelingt es mir nicht immer (aber immer öfter) "das Beiwerk" zu ignorieren. Vielleicht entzieht man der ganzen Diskussion so ein wenig die Schärfe, die den anderen.
Lesern gar nichts inhaltliches bringt. Danke für Ihr Verständnis.

Nur noch dazu:
Meine Ansicht: Die mittlere Variante mag es bei seriösen Versorgern geben, bei Almado nicht!
Die von @Tenker eingestellte Versorgerbestätigung zeigt, dass es die mittlere Variante dort wohl doch mit einer kleinen Abweichung*) gibt: 

4. Versorgungsbestätigung vom 02.12.2013
(http://www7.pic-upload.de/thumb/12.03.14/lp2khgpqwng.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22528155/06.Versorgungsbeginn-vom-02.12.13_Seite_1.jpg.html)

(0,2474*4200)/11= abgerundet 94 € Abschlag

*)Davon abweichend ist der Satz "Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt". Es wird ein 12. Abschlag erhoben und dann abgerechnet.

An DIESER Stelle darf aber mit großer Gewissheit mal eine Interpretation zu Gunsten des Verbrauchers vorgenommen werden. Wenn ich einen kalkulierten Verbrauch habe und auf dieser Basis ein kalkulierter Gesamtpreis errechnet wird, der dann im Abschlagsverfahren erhoben wird und die Nachrechnung ergibt, dass diese Summe mit 11 Teilbeträgen vollständig beglichen ist, dann wird der Versorger mir mit Ihrer o.g. Formulierung mit Sicherheit nicht noch einen weiteren 12. Teilbetrag VOR der Vertragsabrechnung "aus der Tasche" ziehen und damit eine Überzahlung herbeiführen, OHNE abgerechnet zu haben. Er darf gerne einen 12. Teilbetrag (nämlich einen Schlussbetrag) NACH der Abrechnung einziehen, so sich denn ein Saldo zu seinen Gunsten ergibt. Mehr aber auch gewiss nicht. Wer aus der obigen Formulierung was anderes lesen will ist selbst Schuld.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Didakt am 12. März 2014, 11:22:35
Off topic

@ berghaus

Zitat von: Ihnen
Daran, dass die Diskussion noch fortgesetzt wurde, ist,  - es tut mir leid, das sagen zu müssen-,
Plus schuld.

Hören Sie endlich auf, noch weiteren Müll zu produzieren. Sonst muss ich meine zurückgenommene Kritik reaktivieren und ergänzen.

Übrigens, die "Duden-Schule" kann man kostenfrei besuchen. Aus dem o. a. Satz käme dann evtl. folgendes heraus:

"Die Fortsetzung der Diskussion ist @ PLUS geschuldet.  Es tut mir leid, das sagen zu müssen." :D

Es liegt an Ihnen, ob eine Fortsetzung folgt!

Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 12. März 2014, 11:36:52
@bolli, Ihre Auslassung "Verständnis und Hut hochgehen", steht im Widerspruch zum formulierten Anspruch. Wenn man nicht Recht hat, gefällt einem das nicht unbedingt. Es zeigt aber keine Souveränität wenn man dann unsachlich auf diese Weise einen Ausgleich für sich sucht. 
An DIESER Stelle darf aber mit großer Gewissheit mal eine Interpretation zu Gunsten des Verbrauchers vorgenommen werden. Wenn ich einen kalkulierten Verbrauch habe und auf dieser Basis ein kalkulierter Gesamtpreis errechnet wird, der dann im Abschlagsverfahren erhoben wird und die Nachrechnung ergibt, dass diese Summe mit 11 Teilbeträgen vollständig beglichen ist, dann wird der Versorger mir mit Ihrer o.g. Formulierung mit Sicherheit nicht noch einen weiteren 12. Teilbetrag VOR der Vertragsabrechnung "aus der Tasche" ziehen und damit eine Überzahlung herbeiführen, OHNE abgerechnet zu haben. Er darf gerne einen 12. Teilbetrag (nämlich einen Schlussbetrag) NACH der Abrechnung einziehen, so sich denn ein Saldo zu seinen Gunsten ergibt. Mehr aber auch gewiss nicht. Wer aus der obigen Formulierung was anderes lesen will ist selbst Schuld.
Sie haben an "DIESER Stelle" grundsätzlich recht. Der Versorger sieht das eventuell anders.
Es handelt sich um eine PAKET-Abnahme. Ein eventueller, nicht gerade billiger Mehrverbrauch, Stichwort "tatsächlicher Verbrauch" soll aus Sicht des Versorgers mit dem 12. Abschlag gedeckt werden.

Der Vertrag wurde ja so geschlossen. Da ist auch nichts versteckt! Ist es in Ordnung, sich dann im nachhinein darüber zu beschweren?  Wen man nicht will, lässt man einfach die Finger von solchen Verträgen.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: bolli am 12. März 2014, 13:23:09
Ein eventueller, nicht gerade billiger Mehrverbrauch, Stichwort "tatsächlicher Verbrauch" soll aus Sicht des Versorgers mit dem 12. Abschlag gedeckt werden.

Der Vertrag wurde ja so geschlossen. Da ist auch nichts versteckt! Ist es in Ordnung, sich dann im nachhinein darüber zu beschweren?  Wen man nicht will, lässt man einfach die Finger von solchen Verträgen.
Was interpretieren Sie denn nun schon wieder hier rein ?  Woraus soll sich denn für den Versorger ein geschätzter Mehrverbrauch ergeben ? Der hat die Vorjahresverbauchszahl und schaut, ob der angegebene geschätzte Verbrauch realistisch erscheint und wenn nicht (falls er zu gering sein sollte) passt er die Zahl an. Und mehr gibt's nicht. Woraus soll sich denn Ihrer Meinung nach dieser von Ihnen ins Spiel genrachte zusätzliche Mehrverbrauch ergeben?
Und darüber hinaus glaube ich auch, dass hier was missverstanden wird. Meine SÄMTLICHEN Abschlagszahlungen werden zur Verrechnung mit meinem tatsächlichen Verbrauch genutzt. Nicht nur dieser vermeintliche 12. Abschlag. Von daher würde ich das sehr gelassen sehen, wenn mir der Versorger da eine andere Formulierung unterschieben will. ICH würde das so interpretieren, dass die 12. Zahlung die ENDGÜLTIGE Verrechnung mit meinem Verbrauch ist.

Es dürfte dem Versorger schwerlich gelingen, eine Erläuterung seiner Vertragsklauseln in der Weise zu tätigen, dass in Wirklichkeit nicht die kalkulierte Gesamtsumme, die er ja auch in seinem Angebot ausgewiesen hat, zu zahlen ist sondern in Wirklichkeit eine um einen Abschlag höhere Summe (die sich dann angeblich aus einer möglicherweise missverständlichen Sternchenformulierung ergibt). Da dürfte wohl ganz schnell die "Irreführung des Verbrauchers" Variante ziehen, und nicht die "Vertrag ist Vertrag"-Variante, die Sie nun ins Spiel bringen. 
Mal ganz davon abgesehen, ob diese Aussage auf der Vertragsbestätigung bzw. Abschlagszahlungsmail überhaupt Vertragsbestandteil ist.  ;)

Aber wie schon mal geäußert wurde: Der Versorger Almado kann hier durchaus noch den einen oder anderen Tipp bekommen, an den er vielleicht noch gar nicht gedacht hat (wohlgemerkt, der hat ja bisher noch fast gar nicht in irgendeiner Weise zu bestimmten Dingen Stellung genommen und wir diskutieren hier die Dörfer rauf und runter, weil manche noch mehr um die Ecke denken als (möglicherweise) Almado). Die behalten einfach das Geld ein (Bonus) oder buchen zusätzlich ab (12. Abschlag) und gut ist. Ne Begründung liefern die doch gar nicht. Warum muss man da jetzt die ganze Zeit um die Ecke spekulieren und den Leuten dann auch noch sagen, sie müssen ggf. alles bei der Schlichtungsstelle vortragen, um ihren Anspruch begründen zu können ? 8)
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 12. März 2014, 13:44:49
Vielen Dank Bolli,

aber da musste heute Nacht noch einiges raus, weil ich noch ja immer noch nicht verstehen konnte, warum man dermaßen auf mir rumgehackt hat, wie z.B. auch hier in  der Antwort #6 von khh in

Zitat
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18869.0;topicseen
Wenn Sie künftig weniger kritisiert werden und mehr „Konstruktives“ beitragen möchten, dann empfehle ich für die Aneignung unverzichtbaren Basiswissens bspw.  http://www.jura-basic.de/  sowie speziell die hiesigen Unter-Foren „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum ...“.

Ich weiß nicht, ob man sich das nach 6 Jahren Lesen und Schreiben hier im Forum gefallen lassen muss.

Meine Meinung zur  Ursache der Eskalation habe ich in Antwort #221 beschrieben.
 Antwort #221 in http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18812.210#lastPost

Ich werde Ihren Rat beherzigen, öfters an mich halten, das Garnieren weglassen und in Ruhe abwarten, wie sich die Themen (25%Bonus inkl.),  ‚Bonusverlust für Selbstzahler‘  und nun auch der 12. Abschlag für vermuteten Mehrverbrauch entwickeln.


Aber meine 'Meinung' untermauert mit Begründungen werde ich hier weiter sagen!

berghaus 12.03.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 13. März 2014, 10:09:22
Was interpretieren Sie denn nun schon wieder hier rein ?  ......
Und darüber hinaus glaube ich auch, dass hier was missverstanden wird. Meine SÄMTLICHEN Abschlagszahlungen werden zur Verrechnung mit meinem tatsächlichen Verbrauch genutzt. Nicht nur dieser vermeintliche 12. Abschlag. Von daher würde ich das sehr gelassen sehen, wenn mir der Versorger da eine andere Formulierung unterschieben will. ICH würde das so interpretieren, dass die 12. Zahlung die ENDGÜLTIGE Verrechnung mit meinem Verbrauch ist.
...
@bolli, Sie verstehen miss, lesen Sie den Titel und registrieren sie endlich, dass es sich hier um ein PAKET handelt: Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket! Der PAKET-Preis steht fest und ist mit den berechneten Abschlägen vollständig bezahlt. Nicht bezahlt ist ein eventueller Mehrverbrauch, der dann gegebenenfalls mit dem zusätzlichen Abschlag verrechnet wird. 

Ja, ein ja nicht immer gegebener Mehrverbrauch könnte bei einem verbraucherfreundlichen und fairen Vertrag  auch völlig ausreichend erst in der Endabrechnung berücksichtigen werden und gut ist. Man kann, darf und soll solche Verträge kritisieren, aber so ist nun mal der Vertrag abgeschlossen worden.  Nochmal, wenn man das so nicht will, dann einfach die Finger davon lassen!
PS:
Nochmal und außerdem ist das ein Streit um Kaisers Bart ob 11 oder 12. Es ist die Frage wie die Abschläge errechnet werden.


Abschläge         11    12
--------------------------------------   
1                109   100
2                109   100
3                109   100
4                109   100
5                109   100
6                109   100
7                109   100
8                109   100
9                109   100
10               109   100
11               109   100
Abrechnung/ 12     1   100
-------------------------------------
Gesamtpreis     1200  1200
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 13. März 2014, 10:35:03
@Plus

Nein!

Die AGB (Ziffer 9, Abs 2) http://www.almado-energy.de/rechtliches/agb/
geben das nicht her.

Und die (unausgereiften) Erläuterungen von Almado in den FAQ dazu sind nicht Vertragsbestandteil und geben das auch nicht her!
Sie interpretieren den letzten Satz falsch.

berghaus  13.03.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 13. März 2014, 10:47:34
@Plus

Nein!

Die AGB (Ziffer 9, Abs 2) http://www.almado-energy.de/rechtliches/agb/
geben das nicht her. Und die (unausgereiften) Erläuterungen von Almado in den FAQ dazu sind nicht Vertragsbestandteil und geben das auch nicht her! Sie interpretieren den letzten Satz falsch.
@berghaus Doch!

@berghaus, Sorry jetzt wird's wirklich kindisch. Können Sie nicht lesen? Es steht so im Vertrag, hier müssen Sie lesen, nicht in den AGB, das ist so im Vertrag vereinbart!
... und nochmal

(4200*0,2474)/11 = abgerundet 94 € Abschlag

Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWh
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 13. März 2014, 11:41:54
@Plus

Zitat
aus AGB
(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste Abrechnungsjahr nach Wahl des Energieversorgers auf Basis des vom Kunden oder vom jeweiligen Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden.

Egal ob der Versorger nun den Jahresbetrag durch 11 oder 12 teilt und das mitteilt und entsprechend abbucht.

Es steht hier nichts über weitere Abschläge für 'erwarteten Mehrverbrauch'.

Es steht dort auch nicht, dass es auch ein Abschlag weniger sein kann wegen eines 'erwarteten Minderverbrauchs'.

Ihre Betrachtungsweise ist geradezu abenteuerlich!

berghaus 13.03.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 13. März 2014, 12:12:40
@Plus
Zitat
aus AGB
(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste Abrechnungsjahr nach Wahl des Energieversorgers auf Basis des vom Kunden oder vom jeweiligen Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden.
Egal ob der Versorger nun den Jahresbetrag durch 11 oder 12 teilt und das mitteilt und entsprechend abbucht.
Es steht hier nichts über weitere Abschläge für 'erwarteten Mehrverbrauch'.
Es steht dort auch nicht, dass es auch ein Abschlag weniger sein kann wegen eines 'erwarteten Minderverbrauchs'.
Ihre Betrachtungsweise ist geradezu abenteuerlich!
Manoman @berghaus, was Sie hier betreiben ist wirklich "abenteuerlich".

Sie können nicht lesen, wissen nicht was ein Vertrag ist, wissen nicht was ein PAKET ist und reflektieren sinn- und sachfrei über AGB. Es ist ein Graus mit Ihnen. Das Forum verliert so gewaltig an Informationswert für hilfesuchende Energieverbraucher. Es ist für viele Energieverbraucher unmöglich, bei soviel Spreu im Forum hier noch den Weizen zu finden.  Man muss bald davor warnen. 

Der weitere Abschlag steht im Vertrag! Das geht vor! Es braucht da keine AGB mehr!
Ein Minderverbrauch ändert am PAKET-Preis nichts! Deshalb kann es auch keinen Abschlag weniger sein!
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 13. März 2014, 12:36:30
@Plus

Wir wollten doch die Beleidigungen (z.B über das Wissen und Nichtwissen) weglassen!

Die AGB, die sich zwar von Zeit zu Zeit ändern, sind, soweit ich sehe , für die verschiedenen Tarife nicht unterschiedlich.
Insoweit gilt, gebe ich zu, mein Satz über den Minderverbrauch nicht bei Pakettarifen.

Zeigen Sie doch einfach die Stelle in einem Pakettarifvertrag, aus der hervorgeht, dass nach vollständiger Bezahlung des an Hand des Vorjahresverbrauches ermittelten 'Jahresbetrages für die Abschläge' noch ein Abschlag für einen erwarteten Mehrverbrauch im Pakettarif (z.B. 4.200 kWh) zu zahlen ist.

Ein Schreiben von Almado über die im laufenden Jahr zu zahlenden Abschläge in einem Packettarif würde Ihre Ansicht bestätigen!

berghaus 13.03.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: bolli am 13. März 2014, 12:47:06
PS:
Nochmal und außerdem ist das ein Streit um Kaisers Bart ob 11 oder 12. Es ist die Frage wie die Abschläge errechnet werden.


Abschläge         11    12
--------------------------------------   
1                109   100
2                109   100
3                109   100
4                109   100
5                109   100
6                109   100
7                109   100
8                109   100
9                109   100
10               109   100
11               109   100
Abrechnung/ 12     1   100
-------------------------------------
Gesamtpreis     1200  1200

Ok, es wird kein Verbrauch kalkuliert sondern ein Paketpreis angesetzt. Soweit folge ich Ihnen.
Aber danach müssen Sie sich jetzt schon entscheiden, was Sie diskutieren wollen. Bei der obigen Rechnung habe ich überhaupt kein Problem Ihnen ebenfalls zu folgen. Wenn Almado bei seiner Abschlagsberechnung die gekaufte Paketsumme durch 12 teilt, soll's dem Kunden aus vorher schon mal erläuterten Gründen recht sein.
Tenker's Beispiel war aber ein anderes und das haben Sie sehr wohl erkannt. Dort wurde zusätzlich zu der Paketpreissumme, die bereits mit 11 Abschlägen erreicht war, eine 12. abgebucht und dieses, so meinten Sie wohl mit dieser Aussage ausdrücken zu müssen,

Die von @Tenker eingestellte Versorgerbestätigung zeigt, dass es die mittlere Variante dort wohl doch mit einer kleinen Abweichung*) gibt: 

4. Versorgungsbestätigung vom 02.12.2013
(http://www7.pic-upload.de/thumb/12.03.14/lp2khgpqwng.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22528155/06.Versorgungsbeginn-vom-02.12.13_Seite_1.jpg.html)

(0,2474*4200)/11= abgerundet 94 € Abschlag

*)Davon abweichend ist der Satz "Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt". Es wird ein 12. Abschlag erhoben und dann abgerechnet. Die BONUS-Angelegenheit (Verbraucherportal - Versorger) ist eine davon unabhängig zu klärende Frage.
sei vertraglich vereinbart.
Dem schließe ich mich auch weiterhin nicht an, erspare mir aber weitere Wiederholungen. Wer will, kann sich aus dem bisher gesagten sein eigenes Bild machen und Sie dürfen gerne weiter Ihren Theorien nachgehen.  ::)
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: khh am 13. März 2014, 12:56:03
Die inzwischen endlose Diskussion, ob 11 oder 12 Abschläge, ist wohl einigermaßen überflüssig: Mehrere betroffene Kunden (zuletzt @Bodensatz) haben hier im Forum inzwischen geschrieben, dass almado/365 AG bei Widerspruch des Kunden an dem zunächst geforderten und auch angemahnten 12. Abschlag letztlich NICHT festhält.

Mein Fall bei almado:
11/2012 Vertragsabschluss online direkt auf Homepage von almado (Screenshots gemacht)
            3 Tage später Auftragsbestätigung erhalten
...
12/2013 unberechtigte Mahnung für einen 12. Abschlag erhalten
            per mail und Telefon reklamiert und per Telefon bestätigt bekommen
            anschließend noch 1 oder 2 Mahnungen erhalten
1/2014 Email erhalten, dass meine Kontosaldo 0 wäre
...

Noch eine grundsätzliche Anmerkung: Nicht-Kunden (und anscheinend leider auch manche Kunden) haben die beim jeweiligen Vertragsabschluss und für den betreffenden Vertrag nach wie vor geltende AGB wohl nicht vorliegen. Es bringt also GAR NICHTS, aus der aktuell von almado/365 AG verwendeten AGB zu zitieren! 
Titel: OFF-TOPIC
Beitrag von: khh am 13. März 2014, 13:10:32
@Plus

Wir wollten doch die Beleidigungen (z.B über das Wissen und Nichtwissen) weglassen! ...

@berghaus,

Sie irren sich, notwendige Richtigstellungen bei offenkundig werdendem "Nichtwissen" werden zwecks Trennung "Spreu vom Weizen" auch weiterhin NICHT weggelassen !

"Beleidigungen" sind das nicht, ganz im Gegensatz zu Ihrem gestern in einem anderen Thread nachträglich (nach erfolgter Kommentierung meinerseits!) ganz wesentlich geänderten Beitrag.

khh
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 13. März 2014, 14:23:02
...
Ok, es wird kein Verbrauch kalkuliert sondern ein Paketpreis angesetzt. Soweit folge ich Ihnen.
Aber danach müssen Sie sich jetzt schon entscheiden, was Sie diskutieren wollen. Bei der obigen Rechnung habe ich überhaupt kein Problem Ihnen ebenfalls zu folgen. Wenn Almado bei seiner Abschlagsberechnung die gekaufte Paketsumme durch 12 teilt, soll's dem Kunden aus vorher schon mal erläuterten Gründen recht sein.
....
Dem schließe ich mich auch weiterhin nicht an, erspare mir aber weitere Wiederholungen. Wer will, kann sich aus dem bisher gesagten sein eigenes Bild machen und Sie dürfen gerne weiter Ihren Theorien nachgehen.  ::)
@bolli, ich muss mich da überhaupt nicht "entscheiden", an was wollen Sie denn festmachen, dass bei der Beispielsrechnung ein oder kein PAKET zu Grunde liegt? Das ist ein Beispiel für 11 oder 12 Abschläge!. 11 oder auch 12 Abschläge sind kein spezielles Merkmal für ein PAKET.

Ich denke es ist jetzt ausreichend erläutert.  Ok, ein Stückchen wollen sie dem nun folgen, aber Sie müssen sich nicht  weiter "anschließen" und nicht weiter folgen, behalten Sie Ihre Meinung. Ich bleibe bei meiner!
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 13. März 2014, 14:33:36
@khh

Zitat
von khh in Antwort #53
Es bringt also GAR NICHTS, aus der aktuell von almado/365 AG verwendeten AGB zu zitieren!

Darauf hatte ich in meiner Antwort51 schon hingewiesen.
Zitat: „Die AGB, die sich zwar von Zeit zu Zeit ändern, sind, soweit ich sehe ….“   

Plus glaubt ja (wie Sie in einem anderen Zusammenhang auch), dass die AGB keine Rolle spielen, wenn die Sachlage aus dem Vertrag eindeutig hervorgeht.

Die Eindeutigkeit wird hier aber von der „Spreu“ hinterfragt. Das ist der Sinn einer Diskussion.

Es kann doch nicht sein, dass alle die, die eine andere Meinung haben und sich hier äußern wollen, erst jura-basic und die Beiträge in den Unterforen „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum…“ studieren müssen:
 
Zitat
von khh in Antwort #6Wenn Sie künftig weniger kritisiert werden und mehr „Konstruktives“ beitragen möchten, dann empfehle ich für die Aneignung unverzichtbaren Basiswissens bspw.  http://www.jura-basic.de/  sowie speziell die hiesigen Unter-Foren „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum ...“.

Wenn Sie zu „Weizen“ gehören woll(t)en, hätten Sie jetzt in diesem Punkt unterschiedliche AGB von Almado besorgt und Plus darauf hingewiesen, dass AGBs als Vertragsbestandteil gerade bei fraglicher Auslegung des Vertrages zur Aufklärung beitragen können.

berghaus 13.03.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 13. März 2014, 14:45:15
Plus glaubt ja (wie Sie in einem anderen Zusammenhang auch), dass die AGB keine Rolle spielen, wenn die Sachlage aus dem Vertrag eindeutig hervorgeht.

@berghaus, PLUS glaubt nicht, er ist sich sicher und es ist so. Sie sollten die eingestellten Dokumente auch klicken und lesen. Hier habe ich speziell für Sie das entscheidende Dokument nochmal aufbereitet und nur das hierzu relevante stehen lassen und markiert.
(http://www7.pic-upload.de/thumb/13.03.14/o259lu8ucb.png) (http://www.pic-upload.de/view-22539692/Stromliefervertrag.png.html)
... und nochmal

(4200*0,2474)/11 = abgerundet 94 € Abschlag

Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWh
Der Vertrag ist so geschlossen! Zum wiederholten mal, jetzt sollte man sich nicht beschweren, sondern wenn man das so nicht will, die Finger davon lassen.

Zitat von: berghaus
Wenn Sie zu „Weizen“ gehören woll(t)en, hätten Sie jetzt in diesem Punkt unterschiedliche AGB von Almado besorgt und Plus darauf hingewiesen, dass AGBs als Vertragsbestandteil gerade bei fraglicher Auslegung des Vertrages zur Aufklärung beitragen können.
@berghaus, Sie können das gerne wieder als Beleidigung werten, aber was Sie schreiben ist nunmal Nonsens. Was im Vertrag vereinbart wurde gilt! Da braucht es keine unterschiedlichen AGB zur Aufklärung!
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: khh am 13. März 2014, 15:23:32
Zitat
von khh in Antwort #53
Es bringt also GAR NICHTS, aus der aktuell von almado/365 AG verwendeten AGB zu zitieren!
Darauf hatte ich in meiner Antwort51 schon hingewiesen.
Zitat: „Die AGB, die sich zwar von Zeit zu Zeit ändern, sind, soweit ich sehe ….“

Auf den entscheidenden Punkt haben Sie NICHT hingewiesen: AGB ändern sich für Bestands-kunden eben nicht bzw. nur im Rahmen sehr enger vom Gesetz bestimmte Grenzen!   

Plus glaubt ja (wie Sie in einem anderen Zusammenhang auch), dass die AGB keine Rolle spielen, wenn die Sachlage aus dem Vertrag eindeutig hervorgeht.

Wenn eine Sachlage aus dem Vertrag hervorgeht, dann kann es sein, dass AGB keine Rolle spielen. Insofern glaubt @PLUS im Gegensatz zu Ihnen das Richtige [vgl. §§ 305(1) 305b BGB!].

Ihnen geht augenscheinlich jegliches (rechtliches) Grundwissen ab. Insofern geäußerte "Meinungen" sind nichts als nutzlose Schwafelei. Mein von Ihnen nochmals zitierter unten-stehender Beitrag war eine freundliche Empfehlung, hoffentlich verstehen Sie das jetzt. ::)
Zitat
von khh in Antwort #6
Wenn Sie künftig weniger kritisiert werden und mehr „Konstruktives“ beitragen möchten, dann empfehle ich für die Aneignung unverzichtbaren Basiswissens bspw.  http://www.jura-basic.de/  sowie speziell die hiesigen Unter-Foren „Grundsatzfragen“ und „Gerichtsurteile zum ...“.

Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 13. März 2014, 15:56:20
@Plus und @khh, jetzt an beide

Um mit Harpe Kerkeling zu sprechen:  "Ich glaub' es nicht!"

nochmal:

Die Summe der Abschläge ergibt den Jahresabschlagsbetrag.

Aus diesem, geteilt durch 11 oder 12, ergibt  sich die Höhe der einzelnen Abschläge.

Wo steht denn, dass ein über 4.200 kWh gehender Verbrauch erwartet wird?

Wo steht, dass auch derjenige des Pakettarifes, der bei 4.200 kwh bleibt oder darunter liegt, noch einen nicht notwendigen (12.) Abschlag zahlen muss?

Wo steht, wie ein solcher weiterer Abschlag auf einen ‚erwarteten‘ Mehrverbrauch berechnet wird?

Die Formulierung „Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWh“ wird gebraucht, wenn der Verbrauch tatsächlich über 4.200 kWh liegt!

Was anderes gibt sie nicht her!

Der Vertrag ist an dieser Stelle wie schon die Erläuterungen in den FAQ unsauber formuliert.

Und Sie wissen ja:    ".................gehen zu Lasten des Verwenders."

berghaus 13.03.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 13. März 2014, 16:16:28
@Plus und @khh, jetzt an beide

Um mit Harpe Kerkeling zu sprechen:  "Ich glaub' es nicht!"
...
@berghaus, damit haben Sie direkt ins Schwarze getroffen und den Nagel auf den Kopf dazu.  ;D Harpe Kerkeling ist bestens bekannt für den ultimativen Nonsens. "Hurz"  und "Königin Beatrix", wer kennt das nicht. Am richtigen Platz ist das voll in Ordnung, aber nicht hier.

Warum sagen Sie denn nicht gleich, was Sie mit dem Forum vorhaben? Wollen Sie es auf diese Art und Weise platt machen?

Die Tendenz ist da, ob alle Nutzer einverstanden sind, ein Nonsens-Forum daraus zu machen, glaube ich nicht.  Man sollte vielleicht noch rechtzeitig darüber abstimmen bevor es zu spät ist.  Je nach Ausgang kann sich dann jeder entscheiden  für das Bleiben oder für time to say goodbye.  >:(
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: khh am 13. März 2014, 16:20:25
@Plus und @khh, jetzt an beide
...
nochmal: ...

@berghaus,

NEIN !  -  für mich schon lange nicht mehr "nochmal", zum Thread-Thema ist alles gesagt !

khh
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Rehok am 08. April 2014, 11:01:15
# Filzstift001

Die Beispielrechnung von Almado (geteilt durch 12) zusammen mit dem darunter stehenden Hinweis "in älteren Verträgen noch 12...." ist in sich widersprüchlich. Den Denkgesetzen genügt  der Text erst, wenn man  in der Beispielrechnung nicht durch 12 sondern durch 11 teilt.

Ich erkläre mir das so:
Almado hat irgendwann von 12 auf 11 Abschläge umgestellt und den vor der Umstellung gültigen Text entsprechend angepasst - insbesondere durch Hinzufügung der letzten beiden Sätze. Dabei wurde übersehen, in der Beispielrechnung die 12 gegen die 11 auszutauschen. 

Insoweit möchte ich PLUS ausdrücklich widersprechen: Bei 11 Abschlägen darf eben nicht durch 12 geteilt werden!

Ich bin in der gleichen Situation wie Filzstift001 - der Vorgang ist bereits im Inkassoverfahren und steuert auf  eine gerichtliche Klärung zu.

Kern der Frage ist, ob man einen alten (12 Abschläge)  oder einen neuen Vertrag (11 Abschläge) hat. Das steht nirgends und lässt sich über almado auch nicht klären. Auch da irrt PLUS.

In meinem Fall ergibt die Berechnung (Jahresverbrauch x Euro/kWh + Grundpreis) / 11 exakt meinen mtl. Abschlag. Wohlgemerkt geteilt durch 11 ! Dies ist ein Hinweis, dass ich einen neuen Vertrag habe, da ich mit 11 Abschlägen bereits zu Beginn des 11. Monats die prognostizierten Jahreskosten voll bezahlt habe. Der 12. Monat ist deshalb nach meiner Meinung abschlagfrei.

Warum bin ich trotzdem unsicher? Ich befürchte, dass Almado die sich aus der Division durch 11 ergebende Abschlaghöhe als zufällige Übereinstimmung darstellt. Durch Annahme einer entspr. höheren Basisprognose kann man den Abschlag rein rechnerisch natürlich auch bei Division durch 12 auf die gleiche Höhe quälen. Und genau dieses Hintertürchen hält sich Almado offen: "Die genaue Höhe der Abschlagzahlung wird Ihnen ...mitgeteilt, sobald uns die Verbrauchsprognose Ihres örtlichen Netzbetreibers vorliegt. Da wir die Daten dieser Verbrauchsprognose zugrunde legen, kann Ihre Abschlagzahlung von der Kalkulation auf unserer Webseite abweichen."

Ich habe deshalb schriftlich beim örtlichen Netzbetreiber nachgefragt, ob man dort die von mir selbst vorgegebene Prognose ohne mein Wissen erhöht hat. Bisher habe ich leider noch keine Antwort.

Ich zahle den geforderten 12. Abschlag nicht und warte, dass Almado Klage einreicht.  Meine Sorge ist allerdings, dass ich auf den Kosten sitzenbleibe, auch wenn ich den Prozess gewinne (Insolvenzrisiko des Versorgers). So wie Almado verhält sich eine Firma nur, wenn sie mit dem Rücken zur Wand steht.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 08. April 2014, 12:39:14
Ein Wahnsinn diese Abschlagsdiskussion. Gibt es sonst nichts Wichtigeres?

Insoweit möchte ich PLUS ausdrücklich widersprechen: Bei 11 Abschlägen darf eben nicht durch 12 geteilt werden!
Da irrt der Forenneuling. Es darf!  Bezahlt wird dann 11 mal je ein Abschlag und einmal die Abrechnung.

Bei exakter Vorausrechnung des Verbrauchs ergeben sich so 12 gleichhohe Zahlungen. Ich rechne das jetzt aber nicht mehr vor!   >:(
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: bolli am 08. April 2014, 13:17:02
Da irrt der Forenneuling. Es darf!  Bezahlt wird dann 11 mal je ein Abschlag und einmal die Abrechnung.
Wenn ich böse wäre, würde ich fragen, ob Sie den Unterschied zwischen einer Vorauszahlung und einer Abrechnung kennen. Da ich mir sicher bin, dass Sie diesen kennen, spar ich mir das.
Aber es geht hier darum, ob der Versorger die Berechtigung hat, VOR dem erstellen einer (Schluß-)rechnung (was ja wohl einheitlich als Abrechnung bezeichnet wird ?) 12 Abschläge abzubuchen. Denn genau das ist passiert. Der Versorger erreicht damit ein Überzahlung auf den von ihm prognostizierten Jahresgesamtbetrag. Die 12. Abrechnungszahlung NACH erfolgter Abrechnung sollte logischerweise unkritisch sein.

@Rehok
Keine Sorge, wenn der Versorger von einer anderen Verbrauchsprognose ausgegangen wäre, hätte er dieses durch entsprechende Berechnungen mitteilen müssen.  Die von ihm selbst berechnete Gesamtsumme ergibt bei Division eben durch 11 oder 12 den Monatsabschlag. Die von denen verwendete Formulierung bedeutet aus meiner Sicht lediglich, dass wenn die Verbrauchsprognose nicht stimmt, die Höhe des monatlichen Abschlags angepasst worden wäre, nicht aber, dass zum Ausgleich am Ende ein weiterer Abschlag zum Ausgleich einer noch gar nicht mitgeteilten geänderten Verbrauchsprognose verwendet wird.

Ich sehe Sie da auf einem guten Weg. Und auch trotz des Ausfallrisikos würde ich den beschreiten. Solche Firmen halten sich, wie man immer wieder sieht (leider) immer viel zu lange auf dem Markt. Die verstehen es Löcher zu stopfen und die zögerliche Haltung der Aufsichtsbehörden auszunutzen.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 08. April 2014, 14:23:07
@Plus
Ich verstehe wirklich nicht, wie man an einer ganz offensichtlich falschen Auslegung der Abschlagsberechnungen festhalten kann.

Es gibt doch nicht den geringsten Anlass, nach Bezahlung des erwarteten Jahresverbrauchs mit 11 oder 12 Abschlägen einen 12. oder 13. Abschlag zu erheben, weil man Mehrverbrauch erwartet.

Und dass Almado den Jahresbetrag durch 12 teilt und den 12. Abschlag, (den man dann nicht mehr Abschlag nennen dürfte),erst mit der Abrechnung erhebt, ist auch nicht denkbar.

Denkbar ist allerdings, dass Almado die Abbuchung der Abschläge weiterlaufen läßt, weil der Kunde vielleicht nicht gekündigt hat, oder eher, um es einfach -wie bei der Bonusnichtgewährung- zu versuchen, weil die meisten Kunden das gar nicht merken.

berghaus 08.04.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 08. April 2014, 15:34:57
Wenn ich böse wäre, würde ich fragen, ob Sie den Unterschied zwischen einer Vorauszahlung und einer Abrechnung kennen.
@bolli, genau, das müssen Sie nicht, weder böse sein, noch mir das erklären, ich kenne den Unterschied. ;)

Nochmal, es ist völlig in Ordnung, wenn der voraussichtliche Jahresgesamtrechnungsbetrag durch 12 dividiert wird und das Ergebnis dann mit 11 Abschläge abgebucht wird und dann die Schlussabrechnung erfolgt und der Rest ausgeglichen wird.

Nochmal so einfach wie möglich: Voraussichtliche Jahresgesamtrechnung in Euro = 1.200 €
1200:12=100 €. Auflösung: 11 Lastschriften (Abschläge) mit 100 €; eine Lastschrift (Schlussabrechnung) mit 100 €.

Nur darauf bin ich in Antwort #64 eingegangen um das nochmal als völlig korrekte Methode zu erläutern. Was daraus gemacht wird, insbesondere der Zinnober von Forenmitglied @berghaus geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut. Es ist einfach unglaublich!

Auch die sicher als seriös anzusehenden Stadtwerke Bonn rechnen so:
Zitat
Auf der Basis der abgerechneten Verbrauchsmengen errechnen wir für die sich anschließende Abrechnungsperiode den erwarteten Verbrauch. Diese Mengen werden mit den zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültigen Preisen, Abgaben und Steuern bewertet. Der prognostizierte Bruttobetrag wird durch 12 Fälligkeiten dividiert. 11 gleichhohe Abschlagsbeträge werden monatlich zu festen Terminen, die an dieser Stelle aufgeführt sind, erhoben; ....
Hier mal mit der Maus bei der Musterrechnung die Erklärung bei 14a aufrufen (http://www.stadtwerke-bonn.de/energieundwasser/privatkunden/kundenservice/rechnungserklaerung.html)
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: stromer51 am 08. April 2014, 18:16:08
Hallo,

die Stadtwerke Bonn gehören ja auch zu den seriösen Versorgern. Das ist der ganz normale Abrechnungsvorgang für Strom in Deutschland.

Bei den Unterfirmen der 365 AG erhält der Kunde mindestens 2 mal den Jahresgesamtpreis ohne Bonus
mitgeteilt. Da nenne ich den Auftrag und die Auftragsbestätigung. Bereits im Auftrag wird der voraussichtliche
monatliche Abschlagspreis genannt. Beispiele hat @ Tenker und @ stromer51 hier eingestellt. Bei beiden
wird von 11 Abschlägen im ersten Versorgungsjahr ausgegangen.

Es sind also bekannt: Jahrespreis ohne Bonus , Zahl der Abschläge 11 und Abschlagsbetrag pro Monat.
Beim Beispiel von Tenker werden 11 x 94 EUR abgebucht.  Damit ist der Jahrespreis bezahlt.
Was vom Konto abgebucht wird rechnet man ganz einfach mal 11 und schaut nach ob der Jahrespreis
rauskommt. Einfacher gehts nun wirklich nicht.
Als Nächstes hat die Abrechnung zu kommen. Übrigens hatte ich meine Abrechnung von eprimo
mit Schluss am 28.02.14 bereits am 07.03.14 online vorliegen. Es geht also auch schnell, wenn man will.


Ich gehe davon aus das der Vertrag ordentlich zum Ablauf der Mindesvertragslaufzeit von 12 Monaten gekündigt wurde.  Danach kommt die Schlussrechnung bei der abgerechnet wird. Wird mehr verbraucht
erfolgt eine Nachzahlung, wurde weniger verbraucht gibts Geld zurück (außer Pakettarif).     

Wer jetzt meint, so ein liebes Unternehmen dem gebe ich gerne mehr Geld als ihm zusteht, bitte
machen sie einen 12. Abschlag. Sie sind als Kunde völlig frei in ihren Entscheidungen. Nur eins ist sicher
Almado, immergrün und MeisterStrom sind eben nicht mit einem Stadtwerk wie zB. Bonn zu vergleichen.

Auch wenn in einem der Schreiben die Tenker hier eingestellt hat von einem 12. Abschlag die Rede ist, muss
das nicht unmittelbar richtig sein. Dieser Kunde hat ein Strompaket gekauft. Der Jahrespreis beträgt hier 1039 EUR geteilt durch 11x Abschläge ergibt 94 EUR. Nach 11 Monatsabschlägen ist das Strompaket vollständig bezahlt.
Ein eventueller Mehrverbrauch erscheint erst in der Schlussrechnung und damit erfolgt dann eine Nachzahlung. Hätte er weniger verbraucht erfolgt logischerweise auch keine Nachzahlung. Hätte er jetzt
94 EUR mehr bezahlt müsste er jetzt auf die Rückzahlung warten.
Wer rechnen kann ist klar im Vorteil.

mfg








 
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 08. April 2014, 19:22:34
Zitat
Von stromer in Antwort #67
Wer rechnen kann ist klar im Vorteil.

Und dazu gehören Rehok, bolli, stromer51 und berghaus,
die nachgewiesen haben, dass in den hier genannten Almadofällen mit den 11 bezahlten Abschlägen der Jahresbetrag erreicht ist  und dass deswegen ein 12. Abschlagsbetrag nicht zulässig ist.
 
Selbst wenn der Jahresbetrag durch 12 geteilt wurde, wird anders als bei den Stadtwerken Bonn, bei Almado der 12. Teilbetrag nicht erst mit der Schlussrechnung erhoben, auch wenn die in sich widersprüchlichen FAQ von Almado das suggerieren.

Und schon gar nicht kann man Plus's Ansicht in den Antworten # 46 und #48 folgen , wonach nach Bezahlung des Jahresbetrages mit 11 Abschlägen ein 12. Abschlag zu zahlen ist, um einen erwarteten Mehrverbrauch für z.B. 40 Ct./kWh abzudecken, weil es sich um einen Pakettarif handelt.

Und der Satz von Plus in Antwort #66 "Was daraus gemacht wird, insbesondere der Zinnober von Forenmitglied @berghaus geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut." sollte dem Moderator gemeldet werden. Aber der liest hier wohl mit.
 
berghaus 08.04.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 08. April 2014, 19:51:27
..Und schon gar nicht kann man Plus's Ansicht in den Antworten # 46 und #48 folgen , wonach nach Bezahlung des Jahresbetrages mit 11 Abschlägen ein 12. Abschlag zu zahlen ist, um einen erwarteten Mehrverbrauch für z.B. 40 Ct./kWh abzudecken, weil es sich um einen Pakettarif handelt.

Und der Satz von Plus in Antwort #66 "Was daraus gemacht wird, insbesondere der Zinnober von Forenmitglied @berghaus geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut." sollte dem Moderator gemeldet werden. Aber der liest hier wohl mit.
@berghaus, was unterstellen Sie mir hier schon wieder. Ich habe in #46 und #48 keine Ansichten offenbart, sondern Fakten beschrieben.

Ihr Ruf nach dem Moderator entspricht dem bekannten alten Gaunertrick: "Haltet den Dieb" ruft der Gauner um von sich abzulenken.

Wenn die Moderation etwas für das Forum tun kann, dann sollte sie Ihre konstruierten Unterstellungen unterbinden, sie sind Gift für das Forum.

@berghaus, an dem was ich in #46 und #48 geschrieben habe ist nichts falsch und dort ist auch nichts von den von Ihnen unterstellten "Plus's Ansichten" zu lesen!
PS
Fertig! Nur zur Erinnerung - hier hatten schon andere mit Ihnen bereits vor längerer Zeit "fertig" (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=6739.msg32406#msg32406)
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 08. April 2014, 21:42:54
@Plus

Vielen Dank für den Link zu dem Beitrag! Den hatte ich auch noch gesucht!

Wie man sieht, wurden ja damals hoch interessante Themen abgehandelt.
Die Unterschiede zwischen Tarif- und Sonderkundenverträgen wurden gerade erst herausgearbeitet.
Ich kann die Lektüre der Beiträge vielleicht ab Antwort #37 nur empfehlen: http://forum.energienetz.de/index.php?topic=6739.msg32406#msg32406 (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=6739.msg32406#msg32406)
Entdecken kann man dann auch den Grund, warum RR-E-ft damals so ungehalten war.

Aber noch mal zu den Fakten:

von Plus in Antwort #46
Zitat
@bolli, Sie verstehen miss, lesen Sie den Titel und registrieren sie endlich, dass es sich hier um ein PAKET handelt: Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket! Der PAKET-Preis steht fest und ist mit den berechneten Abschlägen vollständig bezahlt. Nicht bezahlt ist ein eventueller Mehrverbrauch, der dann gegebenenfalls mit dem zusätzlichen Abschlag verrechnet wird.
blau von mir
und
Zitat
von Plus in Antwort #48
@berghaus, Sorry jetzt wird's wirklich kindisch. Können Sie nicht lesen? Es steht so im Vertrag, hier müssen Sie lesen, nicht in den AGB, das ist so im Vertrag vereinbart!
... und nochmal

(4200*0,2474)/11 = abgerundet 94 € Abschlag

Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWh


Ist das jetzt nur Fakt und nicht auch Ihre Meinung, dass ein zusätzlicher Abschlag im Vertrag dadurch vereinbart ist, dass dort steht Arbeitspreis ab der 4201 kWh: 40,00 Cent/kWh.

Die Folge einer solchen als Fakt bezeichneten Auslegung wäre ja, dass es  keinen Sinn macht, gegen einen verlangten oder bezahlten 12. Abschlag vorzugehen, nachdem man den Paketpreis vollständig bezahlt hat.

Eine solche, meines Erachtens falsche Auslegung, verunsichert die Betroffenen und hindert sie vielleicht, den von khh in Antwort #1 empfohlenen Widerspruch gegen die 12. Abschlagzahlung einzulegen.
Zitat
von khh
Ist das Ergebnis rd. 11, dann ist der Mahnung von Almado mit dieser Argumentation zu widersprechen.

berghaus 08.04.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 08. April 2014, 22:40:44
@berghaus, ja, die Zitate aus #46 und #48 sind schlicht und einfach Tatsachen, auch der von Ihnen blaugefärbte Text.

Wer dreht und legt denn dazu aus, unterstellt Meinungen und bezeichnet das dann als Fakt?!

Kommt mir irgendwie bekannt vor! >:(

Ich hindere niemanden, "Widerspruch gegen eine Abschlagszahlung einzulegen". Jeder ist selbst verantwortlich für das was der tut. Ist das jetzt Ihre Empfehlung, zu widersprechen und die Lastschrift rückbuchen zu lassen? Vielleicht wird ja mancher Betroffene durch Ihre Beiträge "verunsichert". 
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: userD0006 am 08. April 2014, 23:01:35
Aber der liest hier wohl mit.

Stimmt - ich lese immer mit!  :) Nur heute nicht ständig, da war ich unterwegs.

Aber ich lasse mich nicht vor einen Karren spannen, wer sich durch die folgende Aussage beleidigt fühlt

.... insbesondere der Zinnober von Forenmitglied @xyz geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut.

sollte nicht bei der nächst besten Gelegenheit den Zeigefinger rausholen, um zu behaupten das hier einige nicht rechnen können. (Ich bin durchaus auch in der Lage zwischen den Zeilen zu lesen  ;))

Das ist genauso daneben und in meinen Augen äusserst uncool, insbesondere wenn man dann noch nach dem Mod schreit, oder meint dieses wäre sinnvoll!

Zur Diskussion selber werde ich nichts sagen, allerdings vermute ich das Sie sich hier im Kreis drehen. Zudem muss man nicht ständig irgendwelche fiktiven Konstrukte bauen, nur um einen Beleg gegen die Meinung der anderen zu haben. Ebenso sollten sich alle davon lösen, bei bestimmten Usern grundsätzlich zu denken "das kann nur falsch sein". Ob es aber sinnvoll ist, einen Post mit x Zitaten zu füttern, die allesamt in der Vergangenheit liegen und zudem noch aus dem Zusammenhang gerissen sind, wage ich zu bezweifeln. Wer von den Hilfesuchenden liest solches wohl???

Besinnen Sie sich bitte alle auf den Grundgedanken dieses Forums - nämlich anderen zu helfen!



Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 09. April 2014, 01:11:08
Zitat
von Rehok in Antwort #62
Ich erkläre mir das so:
Almado hat irgendwann von 12 auf 11 Abschläge umgestellt und den vor der Umstellung gültigen Text entsprechend angepasst - insbesondere durch Hinzufügung der letzten beiden Sätze. Dabei wurde übersehen, in der Beispielrechnung die 12 gegen die 11 auszutauschen. 
Insoweit möchte ich PLUS ausdrücklich widersprechen: Bei 11 Abschlägen darf eben nicht durch 12 geteilt werden!

Ich finde das einfach nicht fair!

Rehok schildert hier in seinem ersten Beitrag im Forum überhaupt sorgfältig seinen Fall und stellt Überlegungen zu den widersprüchlichen Aussagen in Almados FAQ zur Errechnung der Höhe und Anzahl der Abschläge an und nur insoweit also in Bezug auf die Auslegung der FAQ, widerspricht er den Ansichten von Plus.

Plus aber greift einfach den einen Satz  „Bei 11 Abschlägen darf eben nicht durch 12 geteilt werden!“ heraus und  weist auf die Praxis der Stadtwerke Bonn hin, die überhaupt nichts mit dem zu tun hat, was Rehok hier zum Ausdruck bringen wollte.

berghaus 09.04.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: bolli am 09. April 2014, 08:06:12
@berghaus
Sie sollten nicht immer versuchen, PLUS von irgendwas zu überzeugen. Das wird nicht gelingen (zumal nicht, wenn er im Recht ist  ;)) und ist auch nicht primär Sinn des Forums. Dieser ist, wie Höppedier richtig sagt, die Hilfe für andere. Und in diesem Zusammenhang hat stromer51 die ganze Angelegenheit meines Erachtens nochmal prima zusammengefasst. Das kann man auch als jemand verstehen, der nur minimale Mathekenntnisse hat. Wer will, kann es nun für sich nachrechnen.

Und um eines klar zu sagen, PLUS hat mit seiner Aussage

Nochmal, es ist völlig in Ordnung, wenn der voraussichtliche Jahresgesamtrechnungsbetrag durch 12 dividiert wird und das Ergebnis dann mit 11 Abschläge abgebucht wird und dann die Schlussabrechnung erfolgt und der Rest ausgeglichen wird.

durchaus Recht. DAS was er da schreibt ist in Ordnung.

Nochmal so einfach wie möglich: Voraussichtliche Jahresgesamtrechnung in Euro = 1.200 €
1200:12=100 €. Auflösung: 11 Lastschriften (Abschläge) mit 100 €; eine Lastschrift (Schlussabrechnung) mit 100 €.

Nur darauf bin ich in Antwort #64 eingegangen um das nochmal als völlig korrekte Methode zu erläutern.
Problem an der Stelle war/ist nur, dass die beiden von zwei unterschiedlichen Dingen geredet haben. Man muss die Zahl der Abschläge immer in Zusammenhang mit den Abschlagssummen sehen. Und bei Rehok war es halt so, dass bereits mit 11 Abschlägen die Gesamtsumme erreicht war und der 12. Abschlag, der auch noch vor der Schlussrechnung erhoben wurde, zu einer Überzahlung führte.

In meinem Fall ergibt die Berechnung (Jahresverbrauch x Euro/kWh + Grundpreis) / 11 exakt meinen mtl. Abschlag. Wohlgemerkt geteilt durch 11 ! Dies ist ein Hinweis, dass ich einen neuen Vertrag habe, da ich mit 11 Abschlägen bereits zu Beginn des 11. Monats die prognostizierten Jahreskosten voll bezahlt habe. Der 12. Monat ist deshalb nach meiner Meinung abschlagfrei.

Die Frage der Art des Vertrages lasse ich mal außen vor. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass bei der Berechnung, die stromer51 richtig aufgezeigt hat, die Abschlagshöhe rauskommt und dass die Gegenrechnung "Anzahl der Abschläge x Abschlagshöhe" nur die angegebenen Gesamtkosten ergibt. Übersteigt sie sie, liegt eine meist nicht gerechtfertigte Überzahlung vor.

In PLUS Beispiel hat er die Gesamtsumme durch 12 geteilt und nimmt sich im Wege der Abschläge nur 11 mal den errechneten Abschlag. Den  12. lässt er dann bis zur Schlussrechnung offen und verrechnet ihn mit der Schlussrechnung. Wenn dem tatsächlich so ist und die Stadtwerke Bonn es so praktizieren, so ist dieses sogar verbraucherfreundlich und dagegen überhaupt nichts zu sagen. In dieser Variante tritt der Versorger ja zum Schluss sogar gewissermaßen in Vorleistung, da erst nach Ende der Belieferungsperiode die volle Gesamtsumme erreicht wird, während bei den Billiganbietern meist schon nach 10 Monaten Belieferungsdauer der volle Preis erreicht ist, da ja meist im voraus abgebucht wird.

Insofern haben Rehok und PLUS aus meiner Sicht von zwei unterschiedlichen Dingen geredet aber beide Recht. Nur das muss klar sein, warum dem so ist.  ;)
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: stromer51 am 09. April 2014, 09:25:47
Hallo,

hier möchte ich noch eine Bemerkung zur Antwort 46 von Plus machen.
Er meint hier, es ist Fakt, entspricht Tatsachen,  das ein eventueller 12. Abschlag eine Vorauszahlung für einen Mehrverbrauch bei einem Pakettarif ist. Das würde aber bedeuten das der Anbieter in weiser Voraussicht annimmt es kommt in jedem Fall zu einem Mehrverbrauch in Höhe des monatlichen Abschlags. Zu diesem Zeitpunkt kennt er ja den tatsächlichen Verbrauch noch nicht. Erst mit der Übermittlung des Zählerstandes nach 365 Versorgungstagen oder anders ausgedrückt,  wenn die Mindestvertragslaufzeit um ist bekommt er den Zählerstand mitgeteilt. Jetzt erst weis er ob Mehr- oder Minderverbrauch vorliegt. Mit der
Abrechnung wird dann der Mehrverbrauch nachverrechnet.

Einen Discounter mit einem Stadtwerk zu vergleichen würde ich eher nicht machen.
Mit allen Ungereimheiten über die wir hier Schreiben verschafft sich der Anbieter einen Wettbewerbsvorteil
gegenüber seinen Mitbewerbern. Dagegen müsste vorgangen werden. Eine brauchbare Lösung dazu kann ich leider nicht anbieten.

Gerade dieses Forum mit der 365 AG ist ein Beispiel für unterschiedliche private Ansichten für ein und dasselbe
Problem. Es sind und bleiben private Ansichten, die durchaus auch mal falsch sein können.
Nie und nimmer wird es dazu einen Kommentar des Anbieters geben. Das ist nicht üblich.

Die 11 Abschlagszahlungen beginnen hier bereits im ersten Versorgungsmonat. Der Anbieter sichert sich dadurch einen höheren Vorauszahlungsbetrag. Nach der 11. Zahlung ist der Jahresbetrag damit schon
bezahlt. Und ganz wichtig, eine Rücklastschrift des Kunden wird um einen Monat eingeschränkt.
Die Antwort 62 von Rehok entspricht den Tatsachen.  Das irgendwann von 12 auf 11 Abschläge umgestellt wurde könnte 2012 gewesen sein. Mein erster Auftrag war am 03.12.2012 da waren es schon 11 Abschläge.
 
Andere Anbieter, hier zB. eprimo,  haben auch 11 Abschläge die allerdings erst im zweiten Monat beginnen.
Das könnte Gründe in der Kontoverwaltung haben. Man ist eben nicht schnell genug um im ersten Monat
schon Geld einzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen das ja der Lieferbeginn an jedem beliebigen Tag eines
Monats liegen kann.

mfg
 Nachtrag:
@ bolli
Es kann doch nicht beliebig der Jahresbetrag durch 11 oder 12 geteilt werden. Es gibt einen Betrag der
monatlich vom Konto abgebucht wird, hier sind es 94 EUR. 11x abgebucht ergiebt den zu zahlenden Jahresbetrag. Da eine 12 ins Spiel zu bringen ist doch wirklich nur im Sinne des Anbieters. Und hier geht es schließlich nicht um ein Stadtwerk, sondern um einen Discounter (hier bezogen auf die 365AG). Wie Stadtwerke abrechnen ist meist auf
deren Internetseiten bestens erläutert. Daher ist wohl der Beitrag 46 von Plus nicht falsch, hat aber mit
diesem Anbieter hier nichts zu tun. Der hat besondere Methoden um zu Geld zu kommen.

Wie schon festgestellt hat der Anbieter wahrscheinlich im Jahr 2012 auf 11 Abschläge umgestellt.
Alle Verträge die sich jetzt aktuell im ersten Versorgungsjahr befinden sind auf 11 monatliche Abschläge
eingestellt. Wenn ich nicht recht haben sollte, dann stellen sie bitte den schriftlichen Beweis hier ein.
Sie sehen also das mit den 12 Abschlägen hat es mal gegeben. Das betrifft aber Verträge die schon viel
länger als ein Jahr laufen.
Meine Meinung zu diesem Anbieter: Es war ein Fehler diesen auszuwählen.
Das muss aber nicht noch mit weiteren Vertragsjahren belohnt werden.

 blau: eingefügt am 10.04.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Carl am 09. April 2014, 10:48:00
Ich kann hier über zwei Stromlieferverträge bei Almado berichten, jeweils vom 1.2.2013 bis 31.1.2014 – der eine Vertrag mit Pakettarif, der andere Vertrag auf Basis kWh-Verbrauch.

Bei beiden Verträgen war eine 12-monatige Laufzeit mit monatlicher Zahlung der Vorauszahlungen vereinbart (via Verivox), das entspricht 12 Abschlägen.

Mit der Auftragsbestätigung hat dann Almado jeweils die Höhe der Vorauszahlung bekanntgegeben, diese wurden per Dauerauftrag geleistet.

Nicht aufgefallen war mir seinerzeit, dass die Abschläge (bzw. deren Summe) mit gut 20% seitens Almado überkalkuliert wurden, wobei mir klar war, dass der vereinbarte Neukundenbonus dabei nicht berücksichtigt, sondern erst mit der Jahresrechnung berechnet und gutgeschrieben wird.

Das „Angebot“ im Pakettarif beispielsweise belief sich auf 602,10 EUR brutto (abzüglich Neukundenbonus 451,58 EUR) als Berechnungsbasis für die 12 monatlichen Abschläge:
https://www.dropbox.com/s/jiuvibmm6j7urib/Tarif%20Almado.jpg

In der Auftragsbestätigung wurden dann 61 EUR monatlich gefordert:
https://www.dropbox.com/s/ly9euxaqogmrsed/Vertragsbest%C3%A4tigung%20Almado.jpg (sorry, falsches Dokument verlinkt, Korrektur folgt demnächst):
KORREKTUR:
https://www.dropbox.com/s/fbz3sk3bwiwf5nu/Versorgungsbeginn%20Abschlagszahlung.jpg

An dieser Stelle hätte ich als Verbraucher aufpassen, und nochmal nachrechnen müssen. Dabei wäre eine Abschlagshöhe von 51 Euro herausgekommen: 602,10 / 12 = 51 (aufgerundet). Das hätte ich dann bei Almado entsprechend reklamieren, und die Abschlagshöhe anpassen können. Hatte ich aber verpennt.

Einen höheren monatlichen Abschlag hätte Almado nicht verlangen dürfen bzw. durchsetzen können, zumal der Pakettarif in meinem Fall noch 100kWh „Luft nach oben“ enthielt.

Gruß
Carl
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 09. April 2014, 13:03:47
@bolli

Ich nehme an, dass aus meinen bisherigen Beiträgen ersichtlich ist, dass ich die vier Methoden
Abschläge zu be- und verrechnen verstanden habe:

Jahresbetrag durch 11 = 11 Abschläge  verrechnet in  der Abrechnung
Jahresbetrag durch 12 = 12 Abschläge  verrechnet in  der Abrechnung
Jahresbetrag durch 12 = 11 Abschläge + 12. Teilbetrag verrechnet in der Abrechnung
Jahresbetrag durch 11 = 11 Abschläge + 12. Abschlag verrechnet in der Abrechnung

Was mich stört, ist die Diskussionsmethode, einzelne Sätze aus den *Beiträgen herauszupicken,
um an Hand der Richtigkeit der Aussage eines solchen Satzes an sich, zu beweisen, dass man Recht hat.
                  * Ergänzung. 09.04.14  15:54  Ich vergaß hinzuzufügen: eigenen

Das ist meistens mutwillig, weil man verschleiern will, dass man bei den Schlussfolgerungen nicht richtig gelegen hat.
Das wird z.B. ganz deutlich auch an dem Satz in einem andern Thread: „Für sich betrachtet….“

Was hier noch diskutiert werden könnte, ist der blaue (blau von mir) Satz in Tenkers Beispiel in der Antwort # 40 von Plus:
............
Meine Ansicht: Die mittlere Variante mag es bei seriösen Versorgern geben, bei Almado nicht!
Die von @Tenker eingestellte Versorgerbestätigung zeigt, dass es die mittlere Variante dort wohl doch mit einer kleinen Abweichung*) gibt: 
4. Versorgungsbestätigung vom 02.12.2013
(http://www7.pic-upload.de/thumb/12.03.14/lp2khgpqwng.jpg) (http://www.pic-upload.de/view-22528155/06.Versorgungsbeginn-vom-02.12.13_Seite_1.jpg.html)
(0,2474*4200)/11= abgerundet 94 € Abschlag
*)Davon abweichend ist der Satz "Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt". Es wird ein 12. Abschlag erhoben und dann abgerechnet. Die BONUS-Angelegenheit (Verbraucherportal - Versorger) ist eine davon unabhängig zu klärende Frage.
Zitat hieraus: „Die Höhe Ihrer Abschläge ergibt sich aus Ihrer Verbrauchsprognose unter Berücksichtigung der Angaben Ihres örtlichen Netzbetreibers.
Hieraus werden die Kosten Ihres Jahresverbrauchs errechnet, die dann auf  11 Abschläge verteilt werden. Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt.“

Auf jeden Fall werden den 11 Abschlägen ja die 4.000 kWh des Pakettarifs zugrundegelegt.

Liegt der Vorjahresverbrauch gegenüber der eigenen Prognose höher, dürfen die 11 Abschläge auch dementsprechend höher sein.

Die Frage, die sich hier stellt, ist: Kann der blaue Satz als (untergejubelte) vertragliche Vereinbarung gewertet werden, den umstrittenen 12. Abschlag zahlen zu müssen, auch, wenn mit den 11 Abschlägen der zu erwartende Verbrauch schon bezahlt ist?

berghaus 09.04.14


Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: bolli am 09. April 2014, 13:30:20
@ bolli
Es kann doch nicht beliebig der Jahresbetrag durch 11 oder 12 geteilt werden. Es gibt einen Betrag der
monatlich vom Konto abgebucht wird, hier sind es 94 EUR. 11x abgebucht ergiebt den zu zahlenden Jahresbetrag. Da eine 12 ins Spiel zu bringen ist doch wirklich nur im Sinne des Anbieters. Und hier geht es schließlich nicht um ein Stadtwerk, sondern um einen Discounter. Wie Stadtwerke abrechnen ist meist auf deren Internetseiten bestens erläutert. Daher ist wohl der Beitrag 46 von Plus nicht falsch, hat aber mit
diesem Anbieter hier nichts zu tun. Der hat besondere Methoden um zu Geld zu kommen.
Ob durch 11 oder 12 zu teilen ist sollten die Vertragsbedingungen des Versorgers hergeben, völlig egal, ob es sich um  einen Discounter oder ein Stadtwerk handelt. Mit der Begründung "Der Discounter will mich IMMER beschei**en" werden Sie wohl vor keinem Gericht durchkommen. Also muss man schauen, was vereinbart ist.

ABER neben der Anzahl der Abschläge ist halt auch ein Preis (ct/kWh und ggf. Grundpreis) vereinbart und wenn man diesen mit dem letzten Jahresverbrauch (oder einem anderen vereinbarten Verbrauch beim Pakettarif) hochrechnet, kommt man auf einen Gesamtpreis, und diesen darf die Summe der Abschlagzahlungen nicht überschreiten (bei dem SW Bonn Beispiel wird sie eben um den Betrag eines Abschlags unterschritten, da der letzte, 12., Abschlag erst mit der Rechnung (entweder Schlußrechnung, wenn der Vertrag beendet ist oder Jahresrechnung, wenn er weiterläuft) verrechnet wird).

Auch wann der erste Abschlag abgebucht wird ist Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen. Manche Discounter buchen schon direkt zu Beginn der Lieferung im ersten Monat ab. Wenn dann nur 11 Zahlungen vereinbart sind, hat man am Ende quasi fast 2 Monate im voraus bezahlt. So ist das eben, wenn es so vereinbart ist.

Nur eine Überzahlung mit einem "quasi" 12. Abschlag (vor Ende der Belieferung) oder eine zu Hohe Summe, die für die Abschlagsberechnung angesetzt wird (wie Carl vorher beschrieben hat) , muss man nicht akzeptieren, muss es aber eben erstmal überhaupt registrieren. Und darauf setzen einige unserer "Preiswertanbieter".  >:(


@berghaus

Die Frage, die sich hier stellt, ist: Kann der blaue Satz als (untergejubelte) vertragliche Vereinbarung gewertet werden, den umstrittenen 12. Abschlag zahlen zu müssen, auch, wenn mit den 11 Abschlägen der zu erwartende Verbrauch schon bezahlt ist?
Jetzt fangen wir schon wieder an zu mutmaßen.  >:(
Wenn Sie wirklich noch auf diese Variante eingehen wollen, verraten Sie mir doch bitte, wie der Versorger VOR der Angabe meines Schlußzählerstandes an MEINEN tatsächlichen Verbrauch kommen will, der ja Voraussetzung für diese Vorgehensweise wäre.

Und wieder, wie schon früher: Wenn der Versorger so was probiert, weise ich das Ansinnen zurück, buche ggf. zurück und warte, was da kommt. Soll er klagen, wenn er meint, er könne seine Meinung begründen.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: PLUS am 09. April 2014, 13:40:31
Hallo,
hier möchte ich noch eine Bemerkung zur Antwort 46 von Plus machen.
Er meint hier, es ist Fakt, entspricht Tatsachen,  das ein eventueller 12. Abschlag eine Vorauszahlung für einen Mehrverbrauch bei einem Pakettarif ist. ...
Einen Discounter mit einem Stadtwerk zu vergleichen würde ich eher nicht machen. ...
  etc. pp. als Beispiel für ähnliche andere unfaire und unsinnige Diskussionen.....

@stromer51, da steht "Der PAKET-Preis steht fest und ist mit den berechneten Abschlägen vollständig bezahlt. Nicht bezahlt ist ein eventueller Mehrverbrauch, der dann gegebenenfalls mit dem zusätzlichen Abschlag verrechnet wird."

Das ist so! Alles andere was Sie da meinen was ich meine ist vielleicht ein wenig den diversen Unterstellungen und Mutmaßungen in manchem Beitrag geschuldet. Das entschuldigt die unterstellenden "Meinungen" allerdings nicht. Ich vergleiche auch keinen Discounter mit einem Stadtwerk. Es ging beim Verweis ausschliesslich um die Frage der legitimen Abschlagsberechnungsmethode.

Der Vorstellung des Moderators Höppedier, dass dieses Forum noch der Hilfe für Energieverbraucher dienen könnte, kann ich nicht mehr teilen. Darum geht es einigen Schreibern, die das Forum kaputt gemacht haben, längst nicht mehr. Die "Diskussion" in diesem Thread ist das exemplarische Beispiel dafür. Man muss Energieverbraucher leider bei dieser Entwicklung empfehlen, das Forum außerordentlich kritisch zu betrachten und die Beiträge mit noch mehr Vorsicht zur Kenntnis zu nehmen als schon bisher.

Ich will mir das hier nicht länger antun und ich bin auch nicht bereit, mich weiter von einem "Beuteltier" wie ein unmündiger Lausbub bevormunden und unfair boxen zu lassen. Mit Moderation hat das nichts zu tun. Daher bei dieser Gelegenheit, jetzt an dieser Stelle:
It is time to say goodbye!
Ade, Adieu, Adiós, Addio, Tschüs!
Titel: Re: OFF - TOPIC
Beitrag von: khh am 09. April 2014, 15:36:48
... Was mich stört, ist die Diskussionsmethode, einzelne Sätze aus den Beiträgen herauszupicken, um an Hand der Richtigkeit der Aussage eines solchen Satzes an sich, zu beweisen, dass man Recht hat.
Das ist meistens mutwillig, weil man verschleiern will, dass man bei den Schlussfolgerungen nicht richtig gelegen hat. ...


@berghaus,

damit beschreiben Sie exakt IHRE unfaire Diskussionsmethode !

SIE liegen mit Ihren Aussagen, Schlussfolgerungen und unsinnigen „Phantasien“ selten richtig. Ihre wieder mal deutlich werdende Rechthaberei wird zunehmend unerträglicher.

SIE sind der Hauptakteur der  - Zitat von @PLUS -  „Unterstellungen und Mutmaßungen“ und vor allem SIE sind der derjenige der  - nochmals Zitat von @PLUS -  „das Forum kaputt macht“ !

khh


PS: Von sachkundigen Usern wie @PLUS hat das Forum profitiert. Ein endgültiger Verlust wäre sehr bedauerlich. Wenn die Moderation die mehrfach monierten "Diskussionsmethoden" nicht abstellt, verabschieden sich sicherlich weitere Mitglieder.  :(
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Rehok am 09. April 2014, 16:10:01
Hallo Forum,

schaut doch mal hier:
http://www.immergruen-energie.de/fragen-zu-rechnung-und-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung/

Immergrün ist eine Marke von Almado. Dort wird die Beispielrechnung für die mtl. Abschlagzahlung mit dem Divisor 11 dargestellt, ein weiterer Hinweis darauf, dass es bei der 12 in  http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung/ nur um ein Relikt aus der Umstellung handelt.

Gruß Rehok
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 09. April 2014, 16:50:27
Geht doch!

Danke Rehok!   - Das Leben kann so einfach sein!
:D

berghaus 09.04.10
Titel: Re: OFF - TOPIC
Beitrag von: userD0006 am 09. April 2014, 17:06:32
... Was mich stört, ist die Diskussionsmethode, einzelne Sätze aus den Beiträgen herauszupicken, um an Hand der Richtigkeit der Aussage eines solchen Satzes an sich, zu beweisen, dass man Recht hat.
Das ist meistens mutwillig, weil man verschleiern will, dass man bei den Schlussfolgerungen nicht richtig gelegen hat. ...

@berghaus,

damit beschreiben Sie exakt IHRE unfaire Diskussionsmethode !

Falsch! Damit beschreibt er die Diskussionsmethode, welche einige derzeit an den Tag legen, wobei man sollte vor dem schreiben oder zitieren eines solchen Satzes, in den Spiegel schauen und überprüfen, ob man sich nicht selber damit meint.   ;)

SIE liegen mit Ihren Aussagen, Schlussfolgerungen und unsinnigen „Phantasien“ selten richtig. Ihre wieder mal deutlich werdende Rechthaberei wird zunehmend unerträglicher.

Ich glaube kaum, das eine solche Aussage zu einer sachlichen Diskussion führt. Vielmehr werden die Gegensätze noch verstärkt, aber dies wissen Sie genauso gut wie ich.

Zudem, ein solches Forum wird von ALLEN schreibenden Mitgliedern getragen, nicht von einem Einzelnen. Wer einen Beitrag schreiben mag der schreibt, wer dies nicht (mehr) will, lässt dies sein. Irgendwelche theatralische Verabschiedungen sind jedoch meines Erachtens fehl am Platze. Zudem habe ich solches in der Vergangenheit schon ein paar Mal gelesen. ;)

 
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Didakt am 09. April 2014, 18:12:21
@ Höppedier,

das Einfügen von Zitaten lässt sich eigentlich problemlos bewerkstelligen. Warum haben Sie damit Schwierigkeiten?
Und ganz nebenbei angemerkt: Das Sie den Murks, der hier in letzter Zeit Eingang in das Forum findet, auch noch unterstützen, wundert mich schon sehr. Wer in der Tat helfen will, ist mittlerweile besser beraten, dies auf PM-Wege zu tun. Leider! Aber vielleicht bessert sich das Niveau auch irgendwann wieder! Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt und @ PLUS findet den Weg zurück. Es wäre dem Forum zu wünschen!  >:(
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Rehok am 09. April 2014, 20:44:33
@ PLUS #63 (ich hoffe, dass Sie noch mitlesen)

Natürlich gibt es Wichtigeres, aber ich bin für die lebhafte Diskussion hier dankbar. Es ist für mich sehr hilfreich,  die unterschiedlichen Sichtweisen zu dieser Angelegenheit zu hören, vor allem solche Argumentationen, mit denen ich selbst nicht übereinstimme - also auch Ihre. Genau das könnte ja die Position sein, die Almado im gerichtlichen Verfahren vertritt. Und damit möchte ich mich im Vorfeld auseinandersetzen.

@ Forumsteilnehmer, die die Darstellung von PLUS richtig finden ( er selbst will ja nicht mehr antworten)

Unter http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung/ heißt es ja im vorletzten Abschnitt:  "In älteren Tarifmodellen ...wird eine Verteilung auf 12 Monate vorgenommen, sodass sich die Musterrechnung entsprechend ändert"

In der jetzigen Musterrechnung wird durch 12 geteilt. Bitte zeigen Sie mir doch einmal auf, wie die Änderung der Musterrechnung für ältere Tarifmodelle Ihrer Meinung nach aussehen soll. Wollen Sie allen Ernstes durch 13 teilen?
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen
Beitrag von: Didakt am 10. April 2014, 00:07:00
Off Topic

@ Rehhok,

mit Verlaub, ich flüstere Ihnen mal etwas ins Ohr, denn laut und vernehmlich darf man sich in diesem Forum ja nicht mehr äußern: Es ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar, dass sich die Gemüter anlässlich der Frage nach der Anzahl von vorgegebenen Abschlagszahlungen seitens der Versorger in derartiger Weise erhitzen können! Wer die Kontrolle über seinen Energieverbrauch und die Abrechnungsmaterie im Griff hat, ist Herr des Verfahrens und braucht eine Übervorteilung durch den Versorger nicht zu befürchten! Ob 11 oder 12 Abschläge, das ist doch völlig egal! Ich kann dem jederzeit Einhalt gebieten. Wo ist eigentlich das Problem, frage ich mich? Wer den Versorgern freien Lauf lässt, hat selbst schuld und muss aus Versäumnissen die Konsequenzen tragen. Das ist in vielen anderen Dingen des täglichen Lebens nicht anders. Meinen Energieverbrauch muss ich selbstverständlich bezahlen. Aber wenn der bezahlt ist, dann ist "Sense". Dann zahle ich nicht mehr. Das liegt in meiner Hand! So einfach ist das! Und im Übrigen: Heute ist allgemein gängige Praxis, dass mit 11 Abschlägen gearbeitet wird. Davon gibt es Ausnahmen. Ja, und? Wenn mir das nicht passt, sage ich es dem Versorger bzw. suche mir einen anderen.
Ich hatte mir fest vorgenommen, mich in diese äußerst bedauernswerte Thematik nicht mehr einzuklinken. Aber es geht nicht anders. Mein Missfallen über die hier an den Tag gelegte Borniertheit lässt es nicht zu, mich zurückzuhalten! Es gibt in der Tat Wichtigeres, über das es zu diskutieren lohnt! :D Dies alles ist jedoch eine Frage des Niveaus.
Titel: 11 oder 12 oder 13 Abschlagszahlungen
Beitrag von: berghaus am 10. April 2014, 01:43:19
@Rehok

Ich hatte die 5. Methode in meiner Antwort #77 schon eingetippt:

„Jahresbetrag durch 12 = 12 Abschläge + 13. Abschlag verrechnet in der Abrechnung“

Ich habe sie wieder gelöscht, um mich nicht erneut wütenden Reaktionen wie Unfug, Schwafeln und Zerreden auszusetzen.

Es  ist hier genauso wie bei der 25% Bonus inkl. Diskussion, wo eine solche Betrachtungsweise unweigerlich einen um 1/3 höheren Arbeits- und Grundpreis im  2. Lieferjahr hätte zur Folge haben müssen.

Ich habe den Eindruck, dass man die Verfechter solcher Theorien mit solchen Beispielrechnungen mehr aufregt als mit sonstigen Hinweisen auf die Unwahrscheinlichkeit ihrer Betrachtungsweise.

Ich habe in all den Jahren hier im Forum häufiger solche scheinbar abwegigen Gedankengänge in die Diskussion eingebracht und war oft erstaunt und natürlich erfreut, welche Diskussion dadurch bei den Fachleuten ausgelöst wurde.
Da hatten dann alle etwas davon.
Auch damals hat es hier und da Emotionen gegeben, aber so etwas wie hier in den Almadothreads habe ich noch nicht erlebt.

In diesem Sinne   hatte ich in meinem Beitrag #77 angeregt, die 4. Methode weiter zu diskutieren, weil der Vorgang der Einarbeitung des 12. (oder gar 13. Abschlags) in den von Almado übersandten Vertrag dem (von einigen behaupteten) 25%Bonus inkl.Trick nicht nur ähnelt.

Ich versetze mich sogleich einmal in die Lage eines Verfechters des 12. Überabschlags, wenn ich ihn mal so nennen darf:

„ Almado ist es doch völlig egal, ob der Verbrauch über oder unter der Verbrauchsprognose liegt.
Es  ist einfach ein 12. Abschlag zu zahlen und dass der Betrag dafür der Höhe der 11  Abschläge entspricht, ist doch selbstverständlich. Das sagt schon der Name. Das ist einfach so vereinbart. Vertrag ist Vertrag.“

Hier sollte sich nun niemand aufregen und an der Diskussion nur teilnehmen, wenn er sachlich, aber auch heiter bleiben will.

berghaus 10.04.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 10. April 2014, 02:32:08
@Didakt
Zitat
von Didakt in Antwort #86
Ich hatte mir fest vorgenommen, mich in diese äußerst bedauernswerte Thematik nicht mehr einzuklinken. Aber es geht nicht anders. Mein Missfallen über die hier an den Tag gelegte Borniertheit lässt es nicht zu, mich zurückzuhalten!

Nicht die Thematik ist bedauernswert, sondern die Betroffenen sind es, die sich abenteuerlichen Auslegungen ihrer Verträge und der FAQ durch Plus ausgesetzt sahen.

Es ging ja längst nicht mehr um die Frage, wie man feststellt, ob dem Abschlagsbetrag  11 oder 12 Abschläge zugrunde liegen!

Es ging um solche Aussagen von Plus:

Zitat
von Plus in Antwort #43
Es handelt sich um eine PAKET-Abnahme. Ein eventueller, nicht gerade billiger Mehrverbrauch, Stichwort "tatsächlicher Verbrauch" soll aus Sicht des Versorgers mit dem 12. Abschlag gedeckt werden.
Der Vertrag wurde ja so geschlossen. Da ist auch nichts versteckt! Ist es in Ordnung, sich dann im nachhinein darüber zu beschweren?  Wen man nicht will, lässt man einfach die Finger von solchen Verträgen.

Wenn Sie den Betroffenen hätten helfen wollen, dann hätten Sie und auch khh doch auch mal etwas gegen diese und weitere offensichtlich falsche Betrachtungsweisen von Plus vorbringen können.

Aber das ging wohl nicht, weil Sie dann berghaus hätten mal beipflichten müssen. ;)

berghaus 10.04.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: stromer51 am 10. April 2014, 08:09:36
Hallo Carl,

danke das sie das richtige Schreiben,  Almado vom 30.11.2012 eingestellt haben.
Jetzt ist klar, Almado hat die monatliche Vorauszahlung richtig berechnet.
Der Netzbetreiber hat einen jährlichen Verbrauch von 2869 kWh mitgeteilt. Das ist die Grundlage der Berechnung.
Sie haben ein Strompaket von 2700 kWh gekauft, das kostet 602,10 EUR. Für die restlichen 169 kWh berechnet Almado 40 Cent/kWh , macht dazu noch 67,60 EUR. Das ergiebt einen Jahresgesamtpreis von 669,70 EUR.
Als monatlicher Abschlag werden 61 EUR in dem Schreiben mitgeteilt.
Die Rechnung: 61 EUR mal 11 ist 671 EUR.  Somit ist klar die mitgeteilte Höhe der monatlichen Abschlagzahlung ist nicht zu beanstanden.

Das im Auftrag von verivox und auch im Almadoschreiben vom 30.11.2012 nichts von 11 Abschlägen zu lesen ist kann man sehen. Es muss aber noch eine weitere Mail von Almado geben, die nennt sich Auftragsbestätigung. Die
folgt Tage später nachdem der Antrag zu verivox abgesendet wird. Vielleicht steht da die 11 monatlichen Abschläge. Das können sie an Hand meiner eingestellten Beispiele sehen.
Sie gehen in ihrer Antwort Nr. 76 von 12 monatlichen Abschlägen aus. Das kann ich nicht schwarz auf weis
nachlesen. Es fehlt also dazu der schriftliche Beweis.

Wie sie selbst sehen hat zB. Check24 das anders dargestellt. Hier ist bereits im Auftrag ersichtlich das es 11 monatliche Abschläge gibt. Mein erster Auftrag stammt vom 03.12.2012 und ist mit 11 Abschlägen gekennzeichnet.
Da das Nachrechnen bei ihnen auch 11 Abschläge bis zum erreichen des Jahrespreises ergibt  ist ganz klar,
auch ohne schriftlichen Beweis bei Ihnen: 11 monatliche Abschläge sind  innerhalb der ersten 365 Versorgungstagen zu leisten.

Zur Theorie warum 11 Abschläge mit Beginn im ersten Versorgungsmonat. Ganz einfach, Beispiel : Am 31.12. ist das erste Jahr erfüllt. Am zB. 03.11. hat Almado schon sein Geld fürs erste Jahr. Die Schlussrechnung kommt dann erst Anfang Februar, durchaus fristgemäß. Sie stellen fest , oh Bonus fehlt. Na so was, da will ich doch gleich mal rückbuchen.
Und leider muss ich Sie da enttäuschen, ich habe hier im Forum gelernt das das mit Sepa Mandat nur 8 Wochen möglich ist.
mfg
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Carl am 10. April 2014, 11:47:26
Hallo Stromer,

wie kommen Sie auf den Vorjahresverbrauch von 2.869 kWh? Mein Vorjahresverbrauch (zum Zeitpunkt des Vetragsabschlusses) lag bei 2.484 kWh. Angegeben bei Verivox hatte ich 2.600 kWh.
Insofern ist die Abschlagsberechnung falsch.

Die 12 Abschläge ergeben sich aus der Laufzeit des Vertrages (12 Monate) und der vereinbarten monatlichen Zahlungsweise, beginnend im ersten Belieferungsmonat. So hatte ich dann auch meinen Dauerauftrag eingerichtet.

Die Vertragsbestätigung ist das Dokument vom 3.12.2012 "Stromliefervertrag".

Freundliche Grüße
Carl

Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: stromer51 am 10. April 2014, 13:55:03
Hallo Carl,

tut mir leid, das Schreiben von Almado 07.12.2012 ( ich hatte falsch den 30.11.12 angegeben) weist eindeutig
auf eine Verbrauchsprognose ihres Netzbetreibers von 2869 kWh/Jahr hin. (kann jeder hier nachlesen)
Das ist die Grundlage für die Berechnung des monatlichen Abschlags.

Wenn Sie  damals nur 2600 kWh angegeben haben, ok, ja der Kunde selber kann sonstwas angeben.
Maßgebend ist die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers. Halte ich die für zu hoch angesetzt muss ich
bei meinem Netzbetreiber vorstellig werden und das klären.

Das sie 12 Abschläge ansetzen die gleich den 12 Monaten entsprechen, gleich der Mindestlaufzeit, ist ihre Ansicht.  Ein Schreiben vom 03.12.2012 liegt hier nicht zur Einsicht vor und somit auch kein Beweis das sie
12x 61 EUR zu zahlen haben.
Also nochmal, es gibt hier nur den rechnerischen Beweis das ihr monatlicher Abschlag von 61 EUR mal 11 Zahlungen genau den Jahrespreis ergibt.

mfg
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Rehok am 10. April 2014, 15:05:00
Hallo Forum,

ich habe den weiteren Verlauf  nach meinem  Beitrag #85 nicht mehr verfolgt - man verzeihe mir also, wenn sich zwischenzeitlich schon die Nebel gelichtet haben sollten und ich das nicht mehr registriert habe.

Meine Sache hat sich geklärt, denn ich habe soeben mit dem Inkassoinstitut DTMI telefoniert und im dortigen Bereichsleiter Herrn Berz einen sehr kompetenten und angenehmen Gesprächspartner gefunden.

Lt. Herrn Berz muss man unterscheiden zwischen a) ungekündigten und b) gekündigten Verträgen.

Bei ungekündigten Verträgen stellt Almado tatsächlich eine 12. Abschlagzahlung ins Soll, weil der Vertrag ja ins nächste Jahr weiterläuft. Hier erfolgt dann wirklich eine Verrechnung des 12. Abschlags mit der Jahresrechnung.

Bei gekündigten Verträgen dagegen fallen - wie es der gesunde Menschenverstand auch nahelegt - nur 11 Abschlagzahlungen an, weil damit ja bereits die gesamten prognostizierten Jahreskosten abgedeckt sind. Abweichungen von der Prognose egalisieren sich über die Schlussrechnung.

Das Inkassoverfahren gegen mich wird eingestellt, die 11 von mir geleisteten Abschläge sind korrekt, ein 12. Abschlag wird nicht erhoben. Es handelt sich um einen Fehler im Hause Almado.

Ich hoffe, ich konnte zur Klärung beitragen und bedanke mich beim Forum für die sehr lebhafte Diskussion.

Rehok

Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: bolli am 10. April 2014, 15:25:08
Es handelt sich um einen Fehler im Hause Almado.
Ach, das ist ja ganz was neues, dass die Fehler machen. Und das gleich tausendfach. (denn diese 12. Abbuchung ist hier ja schon mehrfach bei gekündigten Verträgen aufgetaucht und hat sicher ebenfalls System.  8)

Aber trotzdem gut, dass Sie es eingestellt haben, dann wissen betroffene, wie sie sich verhalten können, wenn sie in eine ähnliche Situation kommen.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: Carl am 10. April 2014, 17:39:22
Hallo Stromer,

Sie haben völlig recht, in dem genannten Schreiben steht diese - unzutreffende - Verbrauchsprognose. Also muss man auch darauf achten, und nötigenfalls widersprechen.

Die angegebene Verbrauch dieser ominösen Prognose wurde in meinem Haus in der Realität noch nie erreicht. Der höchste Jahresverbrauch, den ich dokumentiert habe, lag knapp über 2.700 kWh, der tatsächliche Vorjahresverbrauch deutlich drunter (s.o.).

Danke für den Hinweis!

Warum weist eigentlich Almado nicht explizit auf die Anzahl der fälligen Abschläge hin, wie es ordentliche und ehrliche Unternehmen regelmäßig machen?  M.E. nutzt Almado jeden legalen/halblegalen/illegalen Trick, um die Kunden zu beschxxxxxx.

Gruß
Carl
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: berghaus am 10. April 2014, 18:18:17
Und jetzt die Frage, ob bei Weiterbestehen des Vertrages im neuen Lieferjahr ab dem 1.Monat weiter  die Abschläge in der Höhe des ersten Lieferjahres erhoben werden und, wenn ja, ob das sein darf.

Bei Mietverträgen ist es ja auch so bei den Nebenkosten, dass deren Einzug erst mal ein paar Monate so weiterläuft und dann bei der Abrechnung der Nebenkosten  die Abschlagshöhe angepasst wird.

Könnte hier durch die Formulierung  'Der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt' vertraglich vereinbart sein,
dass die Abschläge in der Höhe der Zahlungen im ersten Lieferjahr kontinuierlich weiterzuzahlen sind, bis sich aus der Abrechnung etwas neues ergibt?

berghaus 10.04.14
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: stromer51 am 10. April 2014, 22:49:32
Hallo,

in Antwort 96 hat Rehok dargelegt das ein 12. Abschlag innerhalb des ersten Versorgungsjahres eingezogen wird. Aber nur wenn keine Vertragskündigung zum Ablauf der ersten 12 Monate erfolgt ist.

Das sehe ich auch kritisch.  Der Jahresbetrag  von ersten Jahr wird durch 11 Monate geteilt. Am 01.11.
hat zB Almado sein zustehendes Geld bis zum 31.12. Soweit ok- wenn nach 12 Monaten eine Kündigung erfolgt.
Zieht er jetzt am 01.12. erneut Geld ein, weil keine Kündigung  zum 31.12. erfolgte  - ja was soll das.
Es ist doch ein 12. Abschlag innerhalb des ersten Vertragsjahres. Es erfolgt damit eine Überzahlung des Stromliefervertrags. (Abrechnungszeitraum ist in der Regel ein Jahr)
Das zweite Versorgungsjahr beginnt am 01.01. und die erste Abschlagszahlung wäre am 02.01. für den
13. Monat fällig.
Ob dann im zweiten Jahr wieder 11 Abschläge fällig sind, weis ich nicht. 12 Monate sind schon genug - keinen Tag länger.

@berghaus
Ob es richtig ist den einmal vereinbarten Abschlag auch über den 11. oder 12 . Monat hinaus weiter einzuziehen? Almado - ja, ich - nein,  Richter - ?  Ich hab nichts zu sagen und einen Richter gibts noch nicht.
Schlussfolgerung: Kunde mach was du für richtig hälst. Gibt ihm mehr Geld als ihm zusteht und warte dann
Monate auf das Guthaben oder begrenze die Geldforderungen nötigenfalls durch Rückbuchung.

mfg
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: hildet am 19. Juni 2014, 09:54:57
Oje, oje. Ich habe mich hier als totaler Neuling und Almado-"Betroffene" durch 7 Seiten gelesen. Wirklich hilfreich war auf jeden Fall das Telefonat mit dem Inkassobüro. Das ist doch eine glasklare und m. E. eindeutige Aussage, die mir bei meinem fristgerecht gekündigten Vertrag hilft, die Forderung nach dem 12. Abschlag abzulehnen. Ich habe das Power Pack B 4200 und der Jahresbetrag war mit 11 Abschlägen eindeutig bezahlt.
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: khh am 19. Juni 2014, 11:10:47
... Wirklich hilfreich war auf jeden Fall das Telefonat mit dem Inkassobüro. Das ist doch eine glasklare und m. E. eindeutige Aussage, die mir bei meinem fristgerecht gekündigten Vertrag hilft, die Forderung nach dem 12. Abschlag abzulehnen. Ich habe das Power Pack B 4200 und der Jahresbetrag war mit 11 Abschlägen eindeutig bezahlt.

Hallo hildet,

was das Inkassobüro  - am Telefon ::) -  so von sich gibt, hat doch absolut keinen Wert; zudem ist von diesem Interessenvertreter des Versorgers doch wohl kaum eine "neutrale" Auskunft zu erwarten.

§ 41 Abs. 2 Satz 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) bestimmt - Zitat: "Wird eine Vorauszahlung vereinbart,
muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums ... richten"
.

Das bedeutet, wenn ein Paketpreis oder ein wie vorstehend zu prognostizierender Verbrauch bereits mit 11 geleisteten Abschlägen bezahlt ist, dann kann ein 12. Abschlag nicht rechtmäßig sein; egal, was der Versorger womöglich irgendwo geschrieben hat. Ob der Vertrag gekündigt wurde oder nicht, ist dabei völlig bedeutungslos.

Mit DIESER Argumentation würde ich eine geforderte 12. Abschlagszahlung im Lieferzeitraum zurückzuweisen !

Gruß, khh     
Titel: Re: 11 oder 12 Abschlagszahlungen bei Tarif Power Pack B 4200 kWh / Paket
Beitrag von: scooter44 am 19. Juni 2014, 14:01:03
@hildet Es ist immer ratsam, mit sogenannten Inkassobüros generell nicht zu telefonieren!