Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Bayern => Thema gestartet von: Martinus11 am 05. März 2014, 13:28:29
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Hallo,
ich widerspreche seit einigen Jahren allen Preisveränderungen und Jahresabrechnungen. Gemäß meiner eigenen Berechnung mit dem alten Verbrauchspreis bezahle ich die Jahresabrechnung und passe meine Abschläge an.
Gerade mache ich die aktuelle Jahresabrechnung und bemerke, dass sich der Grundpreis von 132 auf satte 192 Euro erhöht hat. Habe davon nie etwas mitbekommen, keine Benachrichtigung, nichts.
Was tun? Einfach den nun neuen Widerspruch angesichts der aktuellen Jahresabrechnung explizit ergänzen um einen Satz, der den Grundpreis anspricht?
Grüße,
Martinus11
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Hallo Martinus11,
ohne Kenntnis der Vertragsdetails ist die Einschätzung eines Sachverhalts durch Außenstehende seriös nicht möglich!
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Preisprotest berechtigt ist, dass Sie nach wie vor im ursprünglichen Tarif versorgt werden und dass Ihre Preiskürzungen mit der jüngeren BGH-Rechtsprechung konform gehen, dann verfahren Sie wie bisher.
Beim Widerspruch gegen die vermeintliche Grundpreiserhöhung würde ich auch die nicht erhaltene Preiserhöhungsmitteilung ansprechen.
Gruß, khh
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Hallo khh,
danke, mache ich dann so. An meinem Tarif hat sich seit längerem nichts geändert. Ganz sicher nichts von der letzten Jahrersabrechnung zur jetzigen.
Hat sich denn in der jüngeren BGH-Rechtsprechung etwas Grundlegendes zu Ungunsten der Verbraucher verändert? Oder ist das nur so als allgemeiner Hinweis gedacht?
Mir ist schon klar, dass ich hier keine individuelle, rechtsverbindliche Beratung erhalte.
Grüße,
Martinus11