Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => C => Stadt/Versorger => Care-Energy AG => Thema gestartet von: RR-E-ft am 03. Februar 2014, 15:01:39
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LG Leipzig lehnt Antrag auf Netzzugang ab:
http://www.zfk.de/politik/artikel/landgericht-weist-netzzugangs-antrag-ab.html
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So gehts weiter für die betroffenen Kunden in Leipzig:
Neues Kuddelmuddel um Care-Energy
Eigentlich war alles klar. Am 24. März meldete die Verbraucherzentrale Sachsen: "Wer darf den Strom abrechnen? - Care Energy-Kunden wundern sich über Stromrechnung der Stadtwerke Leipzig: Verbraucherzentrale Sachsen klärt auf". Im Oktober hatte die Stadtwerke-Tochter „Netz Leipzig“ den Vertrag mit dem Hamburger Energielieferanten „mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co KG“ gekündigt.
...
http://www.l-iz.de/Wirtschaft/Verbraucher/2014/03/Vertraege-Care-Energy-muessen-gekuendigt-werden-54468.html
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Auszug aus dem im Artikel zitierten Schreiben der mk-group Holding GmbH:
... Wird die Energie bei einem Vertragspartner gekauft, merkt der Kunde überhaupt nichts, die Energielieferung wird zentral verrechnet und der Kunde bezahlt sein vereinbartes Entgelt an uns. Handelt es sich nicht um einen Vertragspartner, dann hat der Kunde seine erhaltene Rechnung bei uns einzureichen und erhält diese nach Leistungsprüfung erstattet. Dabei wird geprüft, ob der Leistungsanspruch logisch, der Energiedienstleistungsvertrag aufrecht und der Abschlag bezahlt ist. Sind alle Fragen mit ja zu beantworten, dann erhält der Kunde seine Auslagen von uns in voller Höhe erstattet.
Ob die nun durch Grundversorgung ist, oder welchen Umstand auch immer, ist vollkommen irrelevant. Einzig die Prüfung hat erfolgen zu müssen und der Anspruch muss bestehen.
Ist der Anspruch bestehend, erscheint auf dem Kundenkonto, welches im Kundenportal ersichtlich ist, die entsprechende Gutschrift. Der Kunde hat nun die Möglichkeit, diese Gutschrift stehen zu lassen und mit seinen laufenden Zahlungen an uns zu verrechnen, zahlt somit keine Abschläge an uns so lange das Guthaben besteht, oder aber fordert das Guthaben zur Auszahlung an. Ist dies die Wahl des Kunden, hat dieser seine Stammdaten im Kundenportal zu prüfen, seine Bankverbindung zu kontrollieren und das Guthaben einfach via Kundenportal anzufordern.
Diese Verrechnung erfolgt vollautomatisch und schnell, da der Anspruch schon geprüft ist. Alle anderen Formen der Anforderung sind möglich, jedoch verlangsamen diese den Prozess, da sodann aus einer vollautomatischen Transaktion, eine manuelle also händische Transaktion wird. ...
Ach, sooo "einfach" ist das für die CE-Kunden ? ;D Ist das auch vertraglich so geregelt ?
Und für eine Abrechnungsperiode Abschläge doppelt zahlen und in Vorleistung gehen ? ??? :o
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Care-Energy: Verbraucherzentrale informiert falsch
http://www.zfk.de/unternehmen/artikel/care-energy-verbraucherzentrale-informiert-falsch.html
Dieser Vertrag liege der Verbraucherzentrale vor, die allerdings in der Vergangenheit Gespräche mit Care- Energy abgelehnt habe. Geschäftsführer Martin Richard Kristek argumentiert nun, dass es unerheblich sei, wer den Strom liefere, in jedem Fall hätten Kunden ein Anrecht auf Lieferung zu dem mit MK-Power vereinbarten Preis. Sollte nun ein anderer Anbieter, in dem Fall die Stadtwerke Leipzig den Strom liefern, müssten die Kunden die entsprechende Rechnung bei MK-Power einreichen, die dann die Kosten übernehmen werden.
Care bezahlt also eine Endeverbraucher-Grundversorgungsrechnung, ausgestellt auf Herrn/Frau XY, inkl. Umsatzsteuer, Stromsteuer und allen Abgaben plus Grundpreis. Vorsteuer kann nicht geltend gemacht werden, da Leistungsempfänger der Kunde, dito. die anderen Steuern und Abgaben. Wer soll das glauben? Pro kWh ca. 10 Ct. Verlust. Da können wir schon mal einen Platzhalter in der Rubrik Time to say GoodBye einfügen.
Gruß
NN
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... Care bezahlt (erstattet) also eine Endverbraucher-Grundversorgungsrechnung, ausgestellt auf Herrn/Frau XY, inkl. Umsatzsteuer, Stromsteuer und allen Abgaben plus Grundpreis. ...
[Einfügung in ( ) durch khh]
Frage: Ist das vertraglich festgelegt ? Falls ja, in welcher Höhe wird die Rechnung des Grundversorgers erstattet, wirklich in vollem Umfang ?
Nachtrag:
... Pro kWh ca. 10 Ct. Verlust. Da können wir schon mal einen Platzhalter in der Rubrik Time to say GoodBye einfügen.
Und sollte das vor Erstattung/Guthabenauszahlung an die Verbraucher passieren, zahlen Letztere die Energielieferung 2 x (f. Strom an den Grundversorger und f. "Nutzenergie" an CE) :o !
Wann wird diesen "Finanz-Akrobaten" endlich das Handwerk gelegt (wo bleibt da die BNA als die zuständige Aufsichtsbehörde) ?
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http://www.lvz-online.de/leipzig/wirtschaft/stromanbieter-streit-in-leipzig-gericht-bestaetigt-kuendigung-von-care-energy/r-wirtschaft-a-247830.html
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Das schreibt dazu Care Energy:
beigefügt erhalten Sie eine Pressemeldung von: mk-group Holding GmbH.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Kontaktdaten unter der
Pressemeldung. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.
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UPG & Care-Energy beenden Streit mit Netz Leipzig
Im Verfahren vor dem OLG Dresden ging es um die Kündigung des
Lieferantenrahmenvertrages zwischen der UPG United Power & Gas GmbH &
Co KG und der Netz Leipzig GmbH. Nach langen Verhandlungen zog die
UPG die Berufung zurück.
Care-Energy freut sich auf eine zukünftig kooperative Arbeit als
Energiedienstleister mit den Stadtwerken Leipzig im Sinne und im
Dienste der Kunden. Für die Kunden der Care-Energy ändert sich
nichts, auch zukünftig erhalten diese vom modernen
Energiedienstleister wie vertraglich fixiert, die Energie zum
vereinbarten Preis.
Um die Beilegung des Streites entsprechend zu feiern, können die
Leipzigerinnen und Leipziger bei Care-Energy testen wie ein
Energiedienstleister funktioniert. Wer noch nie Kunde war, bezieht im
Rahmen des Testtarifes seine Energie aus Strom zum Preis von 19,90
(privat) 19,50 (gewerblich) Cent pro kWh all inklusive und einer
Grundgebühr von monatlich 6,99 (privat) 7,99 (gewerblich) und dies
bis vorerst 31.12.2014 befristet. Natürlich gilt das Testangebot nun
bundesweit zum gleichen Preis.
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Was ist die vorstehende Pressemeldung von Care Energy :
UPG & Care-Energy beenden Streit mit Netz Leipzig ... Nach langen Verhandlungen zog die UPG die Berufung zurück.
mal wieder für eine stark "geschönte" Darstellung des tatsächlichen Sachverhalts.
Lt. dem Artikel in LVZ-online hat ersichtlich das OLG Dresden den Streit beendet :P :
... Das OLG hatte den Stromlieferanten Ende Juni in zwei Beschlüssen darauf hingewiesen, dass die Kündigung wirksam sei und die Netz Leipzig der UPG zu Recht den Netzzugang verweigere. „Der Berufung wurden keine Erfolgschancen eingeräumt“, sagte Gerichtssprecherin ...
Und zur CE-Aussage "Care-Energy freut sich auf eine zukünftig kooperative Arbeit als Energiedienstleister mit den Stadtwerken Leipzig ..." stellt sich die Frage: Haben die Stadtwerke diese "Kooperation" eigentlich bestätigt oder wissen die davon womöglich gar nichts?
Bemerkenswert (oder lächerlich/peinlich?) ist, wie CE diese erneute Niederlage vor einem Gericht auch noch werblich ausschlachten möchte ;D:
Um die Beilegung des Streites entsprechend zu feiern, können die Leipzigerinnen und Leipziger bei Care-Energy testen wie ein Energiedienstleister funktioniert. ...
Es würde mich auch interessieren, wie das betriebswirtschaftlich funktionieren soll, wenn die SW Leipzig den Strom zu den aktuellen Grundversorgungskonditionen AP 28,61 ct/kWh und GP 107,10 €/jährl. liefert, Care-Energy diese "Endverbraucher-Grundversorgungsrechnung" bezahlt/erstattet (siehe Link in Antwort #1 u. das dort zitierte CE-Schreiben vom 24.03.2014) und CE den Kunden "Nutzenergie" im Rahmen eines sogen. Testtarifes zum Preis von lediglich 19,90 ct/kWh plus Grundgebühr 6,99 €/mtl. = 83,88 €/jährl. in Rechnung stellen will ::).
Bleibt wohl nur zu hoffen, dass viele Leipzigerinnen und Leipziger die Ungereimtheiten und möglichen Risiken erkennen und NICHT mitfeiern!
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LG Leipzig, Beschluss v. 07.10.2013 - 01 HK O 2742/13
https://openjur.de/u/704772.html
LG Leipzig, Urteil v. 31.01.2014 - 01 HK O 3576/13
https://openjur.de/u/704773.html
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Und noch ein Nachtrag zum LG Leipzig:
LG Leipzig, Urteil vom 29.10.2013 - 01 HK O 2742/13
https://openjur.de/u/705154.html
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Im Ergebnis = die Kündigung zum 31.10.2013 ist wirksam und die Netz Leipzig verweigert der UPG zu Recht
den Netzzugang (jetzt bestätigt vom OLG Dresden), sind aber nur noch das LG-Urteil vom 29.10.2013 und
insbesondere das LG-Urteil vom 31.01.2014 von praktischer Bedeutung.
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Im Ergebnis = die Kündigung zum 31.10.2013 ist wirksam und die Netz Leipzig verweigert der UPG zu Recht
den Netzzugang (jetzt bestätigt vom OLG Dresden), sind aber nur noch das LG-Urteil vom 29.10.2013 und
insbesondere das LG-Urteil vom 31.01.2014 von praktischer Bedeutung.
Korrekt. Die Hinweisbeschlüsse des OLG sollten auch demnächst veröffentlicht werden.
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Es scheint seit jeher Geschäftsprinzip dieses "modernen Energiedienstleisters" zu sein, (über)fällige Zahlungs-verpflichtungen - wenn überhaupt (Stichwort EEG-Umlagen !) - erst nach Mahnung und Androhung von Zwangsmaßnahmen zu begleichen und die Gläubiger dann auch noch zu "beschimpfen".
Das war mit der Netz Leipzig so und im Kleinen anscheinend auch bei Ex-Kunden, die ihre überfällige Guthaben-Auszahlung geltend machen (siehe heutiger Beitrag des Users ralfpa im betreffenden CE-Thread) ::) !
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Und das OLG Dresden:
Beschluss vom 23.06.2014 - U 5/14 Kart (Vor: 01 HK O 2742/13)
https://openjur.de/u/705333.html
Beschluss vom 23.06.2014 - U 4/14 Kart (Vor: 01 HK O 3576/13)
https://openjur.de/u/705332.html
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VZ Sachsen informiert zu Care Energy.
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/zurueck-in-die-vergangenheit
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VZ Sachsen informiert zu Care Energy.
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/zurueck-in-die-vergangenheit
Dabei sollte ein Vertragsabschluss mit Care-Energy doch ohne jedes Risiko sein, bspw. kurze Kündigungsfrist :o ?
Und die Verbraucherschützer sind untätig :(. Aber die dubiosen 19,xx Ct.-Anbieter "bekriegen" sich jetzt ja schon gegenseitig ;D:
http://energie.pr-gateway.de/gerichtliches-verbot-gegen-die-care-energy-energiedienstleistungs-gmbh-co-kg-bestatigt !
PS:
Wie viele Kunden hat CE eigentlich noch, oder sind das inzwischen überwiegend "Karteileichen" mit EDL-Verträge, deren gesonderte Kündigung die Ex-Kunden versäumt haben ?