Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => D => Stadt/Versorger => DEG Deutsche Energie => Thema gestartet von: Ben am 01. Februar 2014, 23:05:07
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Ich habe gerade bei Verivox einen neuen Stromanbieter entdeckt: envitra.
Der Arbeitspreis beträgt bei mir nur supergünstige 21,1555 ct/kWh + 10,28 € Grundpreis.
Sogar die Preisbestandteile lassen sich einblenden.
http://envitra.de/
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Hallo Ben,
was Sie immer für neue "Sterne am Versorgerhimmel" ausgraben !
Bei der 'envitra Energie GmbH' handelt es sich lt. Bilanz 2011 (eine aktuellere ist nicht veröffentlicht) um eine kleine Kapitalgesellschaft mit einem gezeichneten Kapital von lediglich 25 TEUR und einem "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" von insgesamt 85,3 TEUR :o !
Geschäftsführer ist ein Tillmann Raith (mal googeln! ???), der zuvor bis 2011 Geschäftsführer der (fast vor die Wand gefahrenen) Envacom Service GmbH war, welche seinerzeit von Gazprom übernommen und als Gazprom Energy weitergeführt wurde (siehe Bord "Stadt/Versorger » G » Gazprom Energy").
Wenn man sich den dortigen Thread "Envacom: Neue Kündigungswelle wie bei Teldafax???" anschaut, dann ist Skepsis und VORSICHT bzgl. der 'envitra Energie GmbH' wohl angebracht.
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Jetzt weiß ich, warum der Anbieter so günstig ist: er berechnet keine Mwst auf die EEG-Umlage.
Diese Argumentation kennt man schon von einem anderen Anbieter.
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Muss die Mwst auf die EEG-Umlage überhaupt berechnet werden?
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JA - siehe www.hoech-partner.de am 09.07.2013 zur diesbzgl. "Unsinn-Behauptung" von Care Energy (Autor: Dr. Thomas Höch, RA / Fachanwalt für Steuerrecht) - Auszug:
Experten wissen aber, dass die umsatzsteuerliche Behandlung sowohl durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) als auch durch Vertriebsunternehmen völlig korrekt ist. Nach Abschaffung des physikalischen Ausgleichs auf der vierten Stufe des EEG-Wälzungsmechanismus mit Inkrafttreten der Ausgleichsmechanismusverordnung findet zwischen ÜNB und Elektrizitätsversorgungsunternehmen keine Stromlieferung mehr statt. Die Vertriebsunternehmen zahlen die EEG-Umlage aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung und erhalten hierfür keine Gegenleistung in Form einer Stromlieferung durch den ÜNB mehr. Folglich liegt auch kein steuerbarer Vorgang im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vor.
Im Verhältnis vom Vertriebsunternehmen zum Endkunden liegen die Dinge anders. Die Stromlieferung ist hier ein steuerbarer Vorgang. Dass EEG-Belastungen bei der Preisbildung berücksichtigt werden, ändert nichts daran, dass auf den Nettopreis Umsatzsteuer zu erheben ist. Also ist die steuerliche Behandlung der EEG-Umlage völlig korrekt.
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JA - siehe www.hoech-partner.de am 09.07.2013 zur diesbzgl. "Unsinn-Behauptung" von Care Energy (Autor: Dr. Thomas Höch, RA / Fachanwalt für Steuerrecht) - Auszug:
.... Dass EEG-Belastungen bei der Preisbildung berücksichtigt werden, ändert nichts daran, dass auf den Nettopreis Umsatzsteuer zu erheben ist. Also ist die steuerliche Behandlung der EEG-Umlage völlig korrekt.
Ja, so ist das wohl und so funktioniert die raffinierte Steuererhebung mit der Steuer auf die Steuer und auf die staatlich sanktionierten Abgaben und Umlagen. Nicht umsonst hat der Staatsanteil bei den Energiepreisen einen völlig unangemessenen Anteil erreicht. Die steuerliche Behandlung als völlig korrekt zu bezeichnen geht da doch entschieden zu weit. An der betrugsanfälligen deutschen Umsatzsteuererhebung zeigt sich trefflich das deutsche Steuerchaos. Nur ein kleines Beispiel: Bundestagsdrucksache zu "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 - UStR 2008) mit 431 Seiten (http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2007/0430-07.pdf)
Welcher Abgeordnete blickt da durch, was er da zur Absegnung vorgelegt bekommt? Der Steuerzahler soll das dann. Man sollte keine Steuererklärung mehr unterschreiben. Wer kann damit noch die Korrektheit bestätigen. Selbst die Experten sind längst überfordert, die Finanzämter an erster Stelle.
... und nur mal als Beispiel und Vergleich mit einer öffentlich-rechtlich sanktionierten Abgabe, die auch fördern soll. Hoffentlich ist jedem Beherbergungsbetrieb, jedem Kurbetrieb klar was die Regel und den Unterschied zwischen Kurtaxe und Kurförderungsabgabe ausmacht.
Abschnitt 2.11. UStAE
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Gemeindliche Kurverwaltungen, die Kurtaxen und Kurförderungsabgaben erheben, sind in der Regel Betriebe gewerblicher Art (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1962, I 53/61 U, BStBl III S. 542). Sofern die Voraussetzungen von R 6 Abs. 4 und 5 KStR 2008 gegeben sind, unterliegen die Gemeinden mit den durch die Kurtaxe abgegoltenen Leistungen der Umsatzsteuer. Die Kurförderungsabgaben (Fremdenverkehrsbeiträge A) sind dagegen nicht als Entgelte für Leistungen der Gemeinden zu betrachten und nicht der Steuer zu unterwerfen.
PS nicht vergessen:Zur Vermehrung der Unklarheiten dann noch der Anwendungserlass mit 736 Seiten (http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell-Stand-2014-01-20.pdf?__blob=publicationFile&v=29) Es wird nicht der Letzte sein.
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Also,
auch wenn der Blog hier schon etwas älter ist,
ich kann nur positives über Envitra berichten.
Bin seit Februar dort Stromkunde und hab heute meine erste Rechnung erhalten.
Stimmt alles :)
Und auch auf die EEG-Abgabe ist Mehrwertsteuer berechnet, also alles korrekt und richtig.
Da der Anbieter keinen Bonus zahlt und auch sonst keine verdeckten Kosten hat, kann ja nicht viel schieflaufen.
Und falls doch: Habe auf der Internetseite von Envitra.de gelsen, dass die Mitglied bei der Schlichtungsstelle sind.
Finde ich gut!!!
Also nicht nur meckern, sondern auch mal was positiv sehen.
LG
Lejla
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ich kann bei envitra nichts nachteiliges feststellen. Bin seit 01.10.2013 dabei. Der Preis ist gut. Die bisherigen Abbuchungen sind korrekt. Eine Abrechnung habe ich noch nicht bekommen. Der Vertrag läuft immer nur ein Monat, keine Bonus, keine Vorkasse, keine Kaution. Also Kündigen kurzfristig möglich.
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Ergänzung zur Antwort #1 :
Warum wird von der Erleichterung gemäß § 326 Abs. 2 HGB für Kleinst-Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht
und der Jahresabschluss zum 31.12.2012 nicht im Bundesanzeiger offengelegt, sondern nur noch hinterlegt -
hat man womöglich ein erneut schlechtes Ergebnis "zu verheimlichen" ?
Eine solche Geschäftspolitik lässt Raum für Spekulationen und ist nicht gerade vertrauensbildend :( !
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khh, du schreibst in meinen Augen einen absoluten Quatsch.
Wen interessieren irgentwelche alten Zahlen aus 2012 denn? Wir sind im Jahr 2014 - 1 1/2 Jahre später
Für mich ist relevant, dass alles läuft, ich einen günstigen Preis habe und keinen Stress. Den habe ich bei Envitra und bin sehr zufrieden. Man liest auch nichts negatives über Envitra online, im Gegensatz zu vielen anderen Firmen. Du kannst dir ja einen anderen Anbieter suchen oder dir die Zahlen bei einer Auskunftei besorgen. Ich wette mit dir, sie sind besser als früher...
Grüße
Lejla
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... Wen interessieren irgentwelche alten Zahlen aus 2012 denn? Wir sind im Jahr 2014 - 1 1/2 Jahre später ...
Lejla,
die alten Zahlen interessieren, um sich ein Bild machen zu können, ob bei der envitra Energie GmbH inzwischen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse gegeben sind (lt. der Bilanz 2011 trifft das wohl eher nicht zu !). Und die in 2013 nicht erfolgte Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2012 lassen diesbzgl. schon berechtigte Zweifel aufkommen.
Bei diesem "neuen Stern am Versorgerhimmel" ist eine ausreichende Finanzkraft umso wichtiger, weil die
(kaum auskömmlichen) "günstigen Preise" logisch nicht nachzuvollziehen sind. Wie die Erfahrung lehrt, ist insoweit "negatives" vielleicht doch nicht so ganz abwegig (siehe Hinweis in Antwort #1 bzgl. der mit dem "Vorgänger" der envitra gemachten Erfahrungen ???).
Fazit: Alle Kunden sollten sehr gut aufpassen, was womöglich noch kommt !!!
Soviel zu dem freundlichen "absoluten Quatsch" ::).
Gruß, khh
Nachtrag:
Und googeln Sie mal nach "Tillmann Raith", dem Geschäftsführer der envitra Energie GmbH ! :o
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Habe die erste Jahresabrechnung von Envitra bekommen alles ist OK.
Einziges Manko ist, dass man quasi einen Abschlag mehr im Jahr berechnet und diesen
dann in der jährlichen Abrechnung am Ende als Ausgleich nimmt. Das ist merkwürdig und schien mir am Anfang auch nicht geheuer,
aber die Abrechnung wird nicht von Envitra sondern einem beauftragten Stadtwerk ( Schäbisch Hall) gemacht und alles ist äußerst proffesionell.
Also wieso merckern? Alles besser als eon und Co, ich beziehe bei envitra übrigens auch Gas...
Da eon an jeder Ecke und Kante veruscht ,einen über den Tisch zu ziehen , kann es gar nicht schlimer kommen....
(Stichwort für PV Anlöagen für den Rückstrombezug d, der Null ist, auf meine 3 Anlagen jeweils eine deftige Jahresgebühr Grundversorgung berechnen..wenn das keine Abzocke ist..und ich habe von denen zig Briefe wo sie versuchen, einen abzuzocken...
Also möchte ich doch denjenigen, der hier auf envitra versucht, ein schlechtes Licht zu werfen, einfach mal auffordern, die Umgebung anzuschauen.
Gibt es ehrliche oder kundenfreundliche Energieversorger? Das ist doch wie ein Wolf der mit dem Schaf ein Weidengrasmenü genießt hmmmmm
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Hallo sonnenbube,
Ihr Beitrag ist ja wohl (auch) auf mich gemünzt :), daher eine kurze Stellungnahme:
Mit E.ON habe ich über viele Jahre reichlich eigene Erfahrungen gesammelt und stimme Ihnen daher zu, dass dort längst nicht alles "verbraucherfreundlich" läuft. Es gibt aber eine Reihe von Anbietern, die das noch deutlich toppen (alles nachzulesen bspw. hier im Forum).
Und auch bzgl. der envitra Energie GmbH bleibe ich b.a.w. bei meiner Einschätzung aus den in Antwort #1 und #10 genannten Gründen !
Übrigens, die ihrerseits geschilderte Praktik von envitra
... Einziges Manko ist, dass man quasi einen Abschlag mehr im Jahr berechnet und diesen dann in der jährlichen Abrechnung am Ende als Ausgleich nimmt. ...
entspricht NICHT den Bestimmungen des § 41 Abs. 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz):
... Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. ...
Auch die sich ergebende Summe der Abschlagszahlungen muss sich nach dem Verbrauch richten (ein Abschlag mehr im Jahr ist rechtswidrig - bspw. 12 anstatt 11 Abschläge sind rd. 9,09 % zuviel !).
Gruß, khh