Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: findus14472 am 30. Januar 2014, 17:30:04

Titel: Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"
Beitrag von: findus14472 am 30. Januar 2014, 17:30:04
Hallo Hilfswillige,
hatte bei "immergrün" einen Paketvertrag abgeschlossen. Obwohl "immergrün" schuldhaft den Liefertermin nicht einhalten konnte, waren Sie nicht mehr bereit den Tarif vor dem Lieferbeginn zu  ändern.
Da ich auch sonst mit dem Geschäftsgebahren nicht zufrieden war, habe ich umgehend zum Ende der Lieferzeit (12 Monate) gekündigt. Aufgrund dieser Kündigung lehnt nun "immergrün" den weiteren Bankeinzug des Abschlags ab und verlangt monatliche  Überweisung. Dies war seinerzeit leider der Anfang vom Ende von Flexstrom. Hintergrund ist vermutlich, dass bei Bankeinzug die Rückforderung möglich ist während dies bei Überweisung durch den Kunden nicht möglich ist.
Wer kann mir nun einen Tip geben, ob "immergrün" den Geldeinzug verweigern kann? Bin ich im Zahlungsverzug, wenn ich die Überweisung verweigere.
Bin für jeden Tip dankbar. Gruß Gerd
Titel: Re: Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"
Beitrag von: khh am 30. Januar 2014, 18:46:54
Hallo findus14472,

zu dem Thema ist im Thread "Neuer Abzockversuch von Almado: Falsche Kündigungsbestätigung" ab Antwort #182 eigentlich alles gesagt.

Wenn es sich bei der erteilten Einzugsermächtigung um ein SEPA-Mandat handelt und "immergrün" nicht mehr abbucht, dann sind DIE im Annahmeverzug (vgl. § 293 BGB) und Sie können m.E. nicht in Zahlungsverzug kommen.

Aber wollen Sie es darauf ankommen lassen? Immergrün/Almado/365AG haben aus diesem Anlass schon Verträge gekündigt, um sich vor einer Bonuszahlung drücken zu wollen!

Gruß, khh
Titel: Re: Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"
Beitrag von: findus14472 am 30. Januar 2014, 21:48:16
Hallo khh,
herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort. Da ich im Forum neu bin ist es für mich noch etwas unübersichtlich und hatte die zutreffenden Beiträge nicht gefunden.
Eine vorzeitige Kündigung würde ich in Kauf nehmen, da ich aufgrund des Geschäftsgebahren von "immergrün" Zweifel habe, dass die noch bis zum Ende meiner Vertragslaufzeit durchhalten. Der Schaden durch Verlust des Bonus wäre dann noch viel größer.
Als TelDaFax begann keine Bankeinzüge mehr zu machen dauerte es bis zur Insolvenz nicht mehr  lange.
Als Skandal empfinde ich besonders, dass die Strompreisvergleicher immer noch Anbieter empfehlen, die zum Teil 20 % negative Bewertungen haben. Aber wenn man Vermittlungsgebühren scheffeln kann verschwinden auch die Skrupel.  Wer würde schon in einem Kaufhaus einkaufen das 20 % unzufriedene  Kunden hat?  Leider bin ich den Preisvergleichern auch wieder auf den Leim gegangen
Gruß Gerd
Titel: Re: Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"
Beitrag von: khh am 31. Januar 2014, 00:16:07
... Leider bin ich den Preisvergleichern auch wieder auf den Leim gegangen

Lesen Sie mal bspw. hier www.bezahlbare-energie.de unter "Unsere Kriterien für die Anbieterwahl", vielleicht können Sie damit etwas anfangen!?
Titel: Re: Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"
Beitrag von: findus14472 am 07. Mai 2014, 18:52:00
Nach mehreren Forderungen des Inkassobüros, denen ich nicht entsprochen habe,  ist es nun soweit, dass mir immergrün den vorzeitigen Rauswurf aus dem Liefervertag ohne jegliche  Rechtsgrundlage mitgeteilt hat. Dass sich immergrün um den Bonus drücken will ist offensichtlich und werde dagegen mit allen Mitteln vorgehen.
Nun meine Anfrage. In den für mich gültigen AGB steht in Kurzform: "" Verbraucherbeschwerden sind zu richten an  "immergrün",Kundenservice,  Köln. Zudem hat immergrün für seine Kunden eine hausinterne Schlichtungsstelle unter "Kundenanwalt, immergrün" eingerichtet. Ein Antrag an die "Schlichtungsstelle, Berlin..."  ist nach § 111b EnWG  erst zulässig, wenn immergrün nicht spätestens nach 4 Wochen der Beschwerde abgeholfen hat.""


Welchen Sinn sollte es machen eine Schlichtungsstelle anzurufen, die mit "immergrün" und dem Inkassobüro unter einem Dach sitzt?

Gruß findus
Titel: Re: Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"
Beitrag von: bolli am 08. Mai 2014, 08:06:25
Um die Schlichtungsstelle Energie (SE) (also nicht die Hausinterne bei Immergrün) anrufen zu können und über diese ggf. den Bonus zu erhalten, bedarf es sowieso einer vorherigen schriftlichen Aufforderung an den Versorger, was man begehrt. Danach hat dieser 4 Wochen Zeit, darauf zu reagieren. Erst danach nimmt die Schlichtungsstelle entsprechende Anträge an (siehe zu den Bedingungen auch  hier (http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=19)). Insofern können Sie ruhig auch neben Immergrün deren Kundenanwalt/Schlichtungsstelle parallel um eine Jahresrechnung (wichtig: NUR für die ersten 12 Belieferungsmonate, immergrün trickst hier nämlich auch gerne) mit ausgewiesenem Bonus bitten (ich vermute, dass es im ersten Schritt mal darum geht).  Sollten die nicht oder nicht ihren Wünschen entsprechend reagieren, den Vorgang an die SE abgeben. Darauf reagiert der Versorger häufig.
Titel: Re: Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"
Beitrag von: findus14472 am 02. August 2014, 18:38:22

Nach meiner ordentlichen Kündigung zum Jahresende hat mir immergrün vertragswidrig nach 
7  Monaten gekündigt. (Siehe auch Threaderöffnung). Trotz Widerspruch landete ich beim Grundversorger und erhielt die Abrechnung von immergrün.
Wegen gekürztem, anteiligem Bonus und unberechtigter Mahngebühr monierte ich die Abrechnung. Zugleich machte ich Schadensatzforderungen wegen verspäteter Lieferung, Mehrkosten durch den Grundversorger und Mehrkosten durch den  nachfolgenden Energieversorger, für die Restlaufzeit von 5 Monaten geltend. Nach meinem Rechtsempfinden ist immergrün durch die unstrittig rechtswidrige Kündigung in vollem Umfang haftbar.
Als Retourkutsche erhielt ich nun von immergrün eine neue Rechnung mit plötzlich höherem anteiligen Paketverbrauch (SLP), zuzüglich 60,- € „Nichterfüllungsschaden“ zuzüglich  164,- € „Verzugskosten ext“, ohne jegliche Erläuterungen. (Event. dubiose Inkassokosten)
Meine Anfrage an die Rechtskundigen wäre nun, ob  ich mir  weiterhin die Einschüchterungstaktik von immergrün gefallen lassen muss   oder ob ich nunmehr die Schlichtungsstelle  mit der Bitte um Fällung eines Schlichterspruchs anrufen kann. Meine Forderungen an immergrün sind offensichtlich nicht zielführend.
Titel: Re: Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"
Beitrag von: khh am 02. August 2014, 19:17:19
... Nach meinem Rechtsempfinden ist immergrün durch die unstrittig rechtswidrige Kündigung in vollem Umfang haftbar. ...

Hallo findus14472,

wenn die außerordentlich Kündigung durch immergrün  - wie zu vermuten -  rechts- und vertragswidrig ist (ohne Kenntnis aller Einzelheiten kann man das als Außenstehender schwerlich einschätzen), dann ist immergrün/365 AG vollumfänglich schadensersatzpflichtig.

Da die Schlichtungsstelle ja bereits involviert ist, würde ich die Schadensersatzforderung und die Zurückweisung der neuen Rechnung dort jetzt geltend machen.

Gruß, khh
 
Titel: Re: Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"
Beitrag von: findus14472 am 03. August 2014, 16:27:34
Dass die Vertragskündigung rechtswidrig erfolgte wird von immergrün eigentlich indirekt bestätigt. Sie hätten sonst wohl kaum  teilweise den Bonus und die Mehrkosten des Grundversorgers in Abzug gebracht. Somit wurden auch die Mahngebühren völlig zu Unrecht geltend gemacht, zumal immergrün jederzeit  berechtigte Forderungen per Bankeinzug begleichen konnte.  Warum immergrün die Anrufung der Schlichtungsstelle provoziert bleibt für mich im Dunkeln.
Titel: Re: Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"
Beitrag von: winwood am 04. August 2014, 20:18:37
Nein, sie provozieren das EWD Inkasso, wetten?
Lasse Sie es auf eine gerichtliche Klärung ankommen, almado wird da kneifen, weil sie auf rechtlich sehr, sehr dünnem eis stehen.
Titel: Re: Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"
Beitrag von: Lasso am 04. August 2014, 22:38:12
Kopf in den Sand stecken und cool bleiben.
Almado wird nicht klagen,die wissen warum!!!!
Titel: Re: Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"
Beitrag von: findus14472 am 05. August 2014, 13:28:00
Musste schon 6 Inkassoforderungen abwehren. Ich befürchte, dass es sich bei meinem  Sachbearbeiter bei "immergrün" um einen sehr uneinsichtigen  Zeitgenossen  handelt. Leider kann man in diesem Zivilstreit das Strafrecht nicht anwenden, wie z.B  § 344 StGB, Verfolgung Unschuldiger.