Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Jena-Pößneck => Thema gestartet von: Ralleph am 15. Januar 2014, 20:20:34
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Hallo in die Runde. Ich wollte bei einem anderen Anbieter meinen Heizstrom beziehen. Heute bekam ich von diesem die Mitteilung, daß er mir den gewünschten Tarif nicht anbieten kann, da der Netzbetreiber (entspricht dem alten Stromlieferanten) in meinem Fall nicht bereit ist, zu vergünstigten Konditionen Strom durchzuleiten bzw. ihm dieses nicht möglich sei. Also doch Monopolstellung, oder?
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... Also doch Monopolstellung, oder?
Im Ergebnis hat der jeweilige Grundversorger für NT-/HT-Tarife (mangels wirklich brauchbarer Alternativ-Anbieter/Angebote) nach wie vor quasi eine Monopolstellung :(, allerdings meistens mit unterschiedlichen Tarif-Alternativen im Angebot.
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Genau so ist es. Dann ist aber doch eine marktbeherrschende Stellung vorhanden. Also nix mit Wettbewerb.
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Eine "marktbeherrschende Stellung" in jedem Fall. Die nachstehende Behauptung des von Ihnen gewollten Anbieters
... er mir den gewünschten Tarif nicht anbieten kann, da der Netzbetreiber in meinem Fall nicht bereit ist, zu vergünstigten Konditionen Strom durchzuleiten ...
wird so allerdings nicht stimmen, da es einem Netzbetreiber (der schon seit Jahren nicht mehr gleichzeitig Lieferant ist!) sehr teuer zu stehen kommen würde, wenn er Lieferanten die Netznutzung ohne wichtigen Grund verweigert oder nicht zu für ALLE gleiche Konditionen ermöglicht.
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In meinem Fall ist Netzbetreiber gleich Lieferant. Und da ich mich, mit tatkräftiger Unterstützung eines hier gut bekannten Anwaltes, erfolgreich gegen diverse Preiserhöhungen gewehrt habe, ist das jetzt wohl das Revanchefoul.
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In meinem Fall ist Netzbetreiber gleich Lieferant. Und da ich mich, mit tatkräftiger Unterstützung eines hier gut bekannten Anwaltes, erfolgreich gegen diverse Preiserhöhungen gewehrt habe, ist das jetzt wohl das Revanchefoul.
Netzbetreiber ist NIE gleich Lieferant. Selbst bei kleinen Stadtwerken muss aufgrund (EU-)rechtlicher Vorgaben eine klare Trennung gegeben sein. Und sollte in irgendeiner Form tatsächlich ein "Revanchefoul" (was denn?) gegeben sein, dann wird das ein Thema für die Netzagentur!
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Netzbetreiber ist NIE gleich Lieferant. Selbst bei kleinen Stadtwerken muss aufgrund (EU-)rechtlicher Vorgaben eine klare Trennung gegeben sein.
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@kkh,
möglicherweise ist diese Regelung an eine Kundenanzahl gebunden? Ich kenne nämlich noch einen Netzbetreiber, der auch Grundversorger/Versorger ist bei Strom und Gas: EVI - (Energieversorgung Inselsberg GmbH) http://www.evi-energy.de
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@Ralleph,
es wäre schön mal den Versorger bzw. Netzbetreiber zu wissen.
Die Möglichkeit zum Bezug von Nachtspeicher- bzw. Wärmepumpenstrom ist meistens immer noch abhängig von den Netzbetreiber.
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Es handelt sich um die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH.
Von dort bezog ich meinen Strom und die Ablesekarten kamen auch von dort.
Wortwörtlich steht da: als zuständiger Verteilnetzbetreiber sind wir für die Abrechnung der Netznutzung gegenüber Ihrem Stromlieferanten verantwortlich.
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Und der neue Lieferant schreibt: den vergünstigten Tarif können wir nur bei Nachtspeicherheizungen mit getrennter Messung und vergünstigter Konzessionsabgabe anbieten.
Dies ist nach Mitteilung des Netzbetreibers bei Ihnen nicht möglich.
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Und der neue Lieferant schreibt: den vergünstigten Tarif können wir nur bei Nachtspeicherheizungen mit getrennter Messung und vergünstigter Konzessionsabgabe anbieten. Dies ist nach Mitteilung des Netzbetreibers bei Ihnen nicht möglich.
Haben Sie denn zwei Zähler für "getrennte Messung" - oder einen Zähler mit zwei Zählwerke (HT/NT) für "gemeinsame Messung" ?
Nachtrag:
Sollte es berechtigterweise "Handlungsbedarf" gegenüber den SW Jena-Pößneck geben, findet man hier im Forum ja die wohl denkbar beste Unterstützung ! ;)
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Ja, ich habe getrennte Zähler.
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Wenn Sie wirklich zwei Zähler haben, einen ausschließlich für "Normal-Strom" und einen weiteren ausschließlich für "Heizstrom" (je ein Zählwerk NT sowie HT für eventuelle Tagesnachladung ?), dann müsste das aber "getrennte Messung" sein.
Insoweit ist das, was der gewollte neue Lieferant bzgl. der Mitteilung des Netzbetreibers schreibt, für mich nicht so ganz nachvollziehbar. Vielleicht sollten Sie dem nochmal nachgehen, eventuell mit Unterstützung Ihres Anwalts!?
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Genauso ist meine Zähleranordnung.
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Ich habe das dem neuen Lieferanten mitgeteilt und gestern stand ein Monteur der Stadtwerke vor der Tür und wollte Zähler wechseln.
Er hatte aber völlig andere Zähler dabei und war über meine Zähler erstaunt. Ach sie haben Heizstrom. Da muß ich nochmal nachfragen. ich melde mich wieder.
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Ich habe nun doch noch einen neuen Lieferanten.