Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => C => Stadt/Versorger => Care-Energy AG => Thema gestartet von: bb am 11. Januar 2014, 14:14:31
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Man wollte einem Netzbetreiber folgende Aussage im Zusammenhang mit Care verbieten:
1. "Darauf aufbauend ist gemäß dem Beschluss BK6-06-009 ("GPKE") der zuständigen Regulierungsbehörde (BNetzA) die Netznutzungsabrechnung Strom mittels EDIFACT-Nachrichtentypen (INVOIC, REMADV) durchzuführen, soweit der Netzbetreiber oder der Netznutzer dies verlangen."
2. "Wir als Netzbetreiber verlangen die elektronische Rechnungslegung gemäß Ziffer 9.1 unserer Allgemeinen Bedingungen für Netznutzungsverträge."
3. "Zusammenfassend sind Sie als Netznutzer sowohl nach der StromNZV als auch nach Tenor Ziff. 4 b) GPKE zur Ermöglichung der elektronischen Netznutzungsabrechnung verpflichtet."
Nachdem man die eV noch bekommen hat. Wurde sie im Hauptsacheverfahren allerdings vom Gericht kassiert. Die Gründe finden sich ab Rz. 43.
http://openjur.de/u/667571.html
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Ja, ja, CE / MK und deren vertretene Rechtsauffassungen, ob nun bzgl. Anmeldepflicht bei der Bundesnetzagentur,
(Schein) Contracting, Pflicht zur Zahlung welcher EEG-Umlage durch wen oder der USt. auf EEG-Umlagen, usw. usf.
- alles totaler Humbug ! ::)
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Schön, dass es in einer Urteilsbegründung formuliert ist, dass die bisherigen Regelung, welche Privatkunden, die einen direkten Netznutzungsvertrag abschließen wollen, verbraucherunfreundlich ist.
Vielleicht reicht ja der Bundesnetzagentur schon das Urteil, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass hier nachgebessert werden muss. Bei der Software ließe sich sicherlich einiges "abspecken", schließlich hat ein privater Stromkunde in den seltensten Fällen 1000e von Verbrauchsstellen zu verwalten. Ob diese aber kostenlos sein wird, bezweifle ich, da sicherlich proprietäre Software im Einsatz ist. Oder man setzt dies über ein Online-Monitoring um. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Auch wenn ich bisher noch nicht das Interesse habe, einen eigenen Netznutzungsvertrag abzuschließen, würde ich, wenn dem so wäre, dies nicht über Dritte abwickeln wollen. Und wenn ich so zu den Netzentgelten lese, dass die Netzbetreiber rückwirkend sogar die NNE ändern können, wäre das sicherlich in dem Vertragsverhältnis Privatkunde - Netzbetreiber aus verbraucherrechtlicher Sicht auch nicht möglich.
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Kennt jemand den Hersteller der Software?
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Hier ein Link zum BDEW wo die EDIFACT-Datenformate beschrieben werden:
http://www.edi-energy.de/
Und hier ein Link zu einem EDIFACT-Konverter von RWE
http://www.westnetz.de/web/cms/de/1700656/westnetz/netz-strom/netznutzung/lieferanteninformation/lieferantenwechsel/
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Es gibt auch ein paar "abgespeckte" Lösungen am Markt, die nur einen bestimmten Funktionsumfang haben und nicht tausende von Euro kosten. Die Frage nach dem Sinn stellt sich allerdings trotzdem. Neben der Software benötigt man ein nicht zu unterschätzendes KnowHow für die Verarbeitung, das sich nur für gelangweilte Rentner lohnen dürften.
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Wir sollten vermeiden, erneut alle möglichen Themen zu Care in einem Thread zu "vermengen".
Für die Software-Thematik bietet sich z.B. der Thread 'Netznutzung für Jedermann?' an. Danke.
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@kkh,
das ist keine Vermengung, sondern ein Bezugnahme zum Urteilstext. Sie können ja gern von dem von Ihnen angesprochenenen Thread hierher verlinken. Danke.