Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepolitik => Erneuerbare Energie => Thema gestartet von: Energiesparer51 am 08. Januar 2014, 22:17:36

Titel: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: Energiesparer51 am 08. Januar 2014, 22:17:36
http://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/eeg-umlage-fuer-oekostrom-koennte-sinken-a-942468.html
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: Netznutzer am 08. Januar 2014, 22:31:37
http://www.welt.de/wirtschaft/article123662417/Gutachten-zerstoert-Hoffnung-auf-sinkende-Strompreise.html

Zitat
Selbst wenn sich die Politik in diesem Jahr zu einem vollständigen Ausbaustopp für erneuerbare Energien entschließen würde – eine drastische, politisch kaum durchsetzbare Maßnahme – könnte dies McKinsey zufolge die EEG-Umlage im Jahr 2015 lediglich um 0,7 Cent pro Kilowattstunde reduzieren.

Gruß

NN
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Januar 2014, 23:57:15
Die Entwicklung der EEG- Umlage ist das eine. Ein anderes ist die Entwicklung der Großhandelspreise für Strom, die seit 2008 drastisch eingebrochen sind und ihren Abwärtstrend wohl 2014 weiter fortsetzen:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-maerkte/marktberichte/strom-ein-ziemlich-duesteres-bild/9286252-2.html

Zitat
Ein Ende des Abwärtstrends ist nicht in Sicht: Im Jahr 2013 ist der Strom-Kontrakt für das Folgejahr um 19 Prozent eingebrochen auf 36,80 Euro je Megawattstunde. Am Donnerstag schloss der Kontrakt bei 35,90 Euro und damit auf dem niedrigsten Schlussstand seit März 2005, wie von Bloomberg zusammengestellte Broker-Daten zeigen.

Laut der Umfrage wird der Benchmark-Kontrakt im laufenden Jahr bei durchschnittlich 36,60 Euro notieren, verglichen mit 39,06 Euro im vergangenen Jahr. Nach Einschätzung von Konstantin Lenz, geschäftsführender Direktor von Lenz Energy in Berlin, dürfte der Strompreis bis auf 34 Euro absinken - das wäre der niedrigste Stand seit einem Jahrzehnt.

Wenn die Stromlieferanten ihre gestiegenen Kosten hinsichtlich der EEG- Umlage nicht stärker an die Kunden weitergeben als die gesunkenen Kosten infolge gesunkener Großhandelspreise, so sollten sich diese gegenläufigen Kostenentwicklungen  weitestgehend gegegenseitig kompensieren:

http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/erneuerbare-energien-im-gesamtergebnis-muesste-der-strompreis-sinken/8471196-2.html

Da einerseits eine steigende  EEG- Strommenge die Großhandelspreise sinken lässt, andererseits sinkende Großhandelspreise wegen der AusglMechV zu einer steigenden EEG- Umlage führen, sollte man wohl immer die Summe aus Großhandelspreis und EEG- Umlage betrachten, welche für Stromlieferanten in Summe die Kosten ausmachen.

Es käme wohl darauf an, Kohlendioxid- Zertifikate und damit insbesondere die Kohleverstromung zu verteuern. Dadurch steigende Großhandelspreise hätten nach der AusglMechV eine Verringerung derjenigen Kosten zur Folge, welche durch die EEG- Umlage abzudecken sind. 
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: Netznutzer am 09. Januar 2014, 00:51:52
Zitat
"Das EEG wurde vermutlich von niemandem zu Ende gedacht und zu Ende gerechnet", sagt Analyst Guido Hoymann vom Bankhaus Metzler.

So ist's. Dass sich EEG, ENWG und CO2-Zertifikate widersprechen, ist lange bekannt, nun liegt der Beweis klar auf dem Tisch. Seit Jahren wird darauf hingewiesen, dass abgeschaltete Kraftwerke nicht mit Sonne und Wind kompensiert werden können. CO2 Zertifikate künstlich verteuern, nur um den Stromgroßhandelspreis künstlich auf ein höheres Niveau zu heben, wo dieser bereits jedes Jahr über EEG mit mehr als 20 Mrd. nach unten gedrückt wird. Subvention, um die erste Subvention aufzuheben? Es wird immer lächerlicher, nur, um geldgierigen Einspeisern ihre üppigen Renditen auf 21 Jahre zu sichern.

http://www.t-online.de/wirtschaft/energie/versorgerwechsel/id_67253042/firmen-im-tal-der-traenen-energieversorgern-drohen-drastische-einbrueche.html

Frau Kraft, Herr Gabriel und Kollegen werden es schon hinbekommen, dass auch in NRW bald viele, viele Spargel sich drehen, und keine Industrie mehr da ist, um den Strom abzunehmen. Wenn sich dann auch noch E.ON und RWE aus NRW verabschiedet haben werden, ist die Energiewende geschafft.

Getreu dem Leitsatz: Das EEG wurde von niemandem Verantwortlichen zu Ende gedacht und zu Ende gerechnet!

Gruß

NN

Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: bolli am 09. Januar 2014, 10:10:09
Wenn sich dann auch noch E.ON und RWE aus NRW verabschiedet haben werden, ist die Energiewende geschafft.
Zumindest auf die ALTEN Braunkohle-Dreckschleudern von RWE in NRW kann ich auch tatsächlich gut verzichten. Und kommen Sie mir nicht damit, dass diese dringend benötigt würden, um mangelnden Wind oder fehlende Sonneneinstrahlung zu kompensieren. Da haben wir noch andere modernere Kraftwerke für.
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: PLUS am 09. Januar 2014, 10:17:51
Es käme wohl darauf an, Kohlendioxid- Zertifikate und damit insbesondere die Kohleverstromung zu verteuern. Dadurch steigende Großhandelspreise hätten nach der AusglMechV eine Verringerung derjenigen Kosten zur Folge, welche durch die EEG- Umlage abzudecken sind.
EEG? Ist der Zertifikatehandel nicht eine Maßnahme gegen die globale Erwärmung? Es soll damit doch die Reduzierung der globalen Emissionsmengen an Treibhausgasen erreicht werden.

Offensichtlich gab es Erfolge, Effizienzgewinne oder warum auch immer, es werden weniger Zertifikate benötigt, daher sind die Preise im Keller. So wirkt das System nun mal. Man kann die Rahmenbedingen verändern, optimieren, aber der deutsche Einfluss ist da wohl mehr als marginal. Was wäre die Alternative, Zentralverwaltungswirtschaft, Preisbestimmung? Wer entscheidet, wer setzt die Ziele. Deutsche Ziele?! Wohl kaum. Der Zertifikatehandel ist doch kein Ausgleichs-Reparaturkit für diese verkorkste deutsche Energiewendenpolitik?

Mit dem EEG wird extrem subventioniert. Es ist doch lange bekannt, dass derart massive Eingriffe in das Marktgeschehen Folgen hat. Wir sehen aktuell die Auswirkungen dieser stark ideologisierten Energiewendenpolitik wie im Lehrbuch beschrieben. Wir geben immer noch Gas auf unübsichtlicher Strecke. Bremst der neue Energieminister noch rechtzeitig ab und schafft er die kommenden scharfen Kurven oder landet die Fahrt demnächst am Baum, das ist die Frage.
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Januar 2014, 11:14:36
Derzeit wird soviel Braunkohlestrom erzeugt wie seit 1990 nicht mehr:

http://www.dw.de/braunkohlestrom-auf-rekordhoch/a-17345298

Mit der zunehmenden Kohleverstromung sind unerwünschte CO2- Emissionen verbunden.
Die zunehmende Kohleverstromung hat wohl nichts mit einem steigenden Energiebedarf in Deutschland, sondern vielmehr mit steigenden Stromexportmengen zu tun. Es wird wohl mehr - in Deutschland nicht benötigter -  Kohlestrom exportiert.

Wenn man gegen diese Entwicklung steuern will, so geht dies wohl nur durch eine Verteuerung der Kohleverstromung, sei es durch eine Verteuerung der CO2-Zertifikate auf das wirtschaftlich notwendige Maß, sei es durch eine Sondersteuer wie etwa die Brennelementesteuer bei der Kernenergie.

Würde man die gesamte EEG- Strommenge, die bisher bei der merit-order-Preisbildung mit Grenzkosten null daherkommt, vom Markt drängen [durch ersatzlose Streichung des EEG], würden sich durch die Verschiebung der merit order wohl auch wieder höhere Großhandelspreise einstellen. Dadurch würde die Kohleverstromung wieder noch profitabler, als sie jetzt offensichtlich immer noch ist, und die Kohleverstromung würde noch weiter ausgeweitet als dies bisher schon der Fall ist. Das wäre dann wohl der worst case.

Wenn man demnach wie oben aufgezeigt notwendigerweise die Kohleverstromung verteuert, um geringere CO2-Emmissionen zu erreichen,  so steigen wohl die Großhandelspreise, wenn die dadurch bewirkten Zusatzkosten der Kohleverstromung eingepreist werden. Früher hatten RWE & Co. sogar unentgeltlich zugeteilte CO2- Zertifikate als sog. Opportunitätskosten eingepreist, was zu steigenden Großhandelspreisen für Strom geführt haben soll.

Bei der derzeitigen AusgleichMechV führen steigende Großhandelspreise bei gleichbleibender EEG- Einspeisemenge zu geringeren Kosten, die von den ÜNB über die EEG- Umlage auf die Stromvertriebe abgewälzt werden.

Die Verringerung der EEG-Umlage ist demnach ein Nebeneffekt, wenn man die Kohleverstromung notwendig verteuert. Die komplette Streichung des EEG hätte wohl nur zur Folge, dass die Kohleverstromung weit profitabler und deshalb noch viel weiter ausgeweitet wird.

Nachdem das BVerfG ein "Recht auf Heimat" versagt hat, muss man, wenn das Grundstück über einem Kohleflöz liegt, damit rechnen, dass man im Interesse der Kohleverstromung enteignet und abgebaggert wird.  Sieht danach schicker aus, als wenn irgendwo im Abstand zum Grundstück ein Windpark errichtet wird. 
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: PLUS am 09. Januar 2014, 12:12:33
Mit der zunehmenden Kohleverstromung sind unerwünschte CO2- Emissionen verbunden.
Bekannt!
Wenn man gegen diese Entwicklung steuern will, so geht dies wohl nur durch eine Verteuerung der Kohleverstromung, sei es durch eine Verteuerung der CO2-Zertifikate auf das wirtschaftlich notwendige Maß, sei es durch eine Sondersteuer wie etwa die Brennelementesteuer bei der Kernenergie.
"nur"?! Wenn der Gesetzgeber selbst die Herstellung von Glühlampen regeln oder gar verbieten kann, nehme ich das "nur"nicht ab.
Nachdem das BVerfG ein "Recht auf Heimat" versagt hat, muss man, wenn das Grundstück über einem Kohleflöz liegt, damit rechnen, dass man im Interesse der Kohleverstromung enteignet und abgebaggert wird.  Sieht danach schicker aus, als wenn irgendwo im Abstand zum Grundstück ein Windpark errichtet wird.
"Recht auf Heimat", bitte nicht schon wieder missbrauchen. Enteignungen sind an jedem Ort möglich, rechtsstaatlich und unter engen Bedingungen. Wenn sie für die Allgemeinheit nichts nutzen sind sie rechtswidrig. Dagegen kann man klagen! 

Sollte man auf den Kohleflöz dann besser Windräder stellen? Wieviel Tausende? Ist das die Lösung, die Alternative? Bei Flaute stehen die Spargel still. Das "Recht auf Heimat", hat Grenzen, nicht nur auf Kohleflözen. (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html)
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: superhaase am 09. Januar 2014, 12:32:39
Sollte man auf den Kohleflöz dann besser Windräder stellen? Wieviel Tausende? Ist das die Lösung, die Alternative?
Ja, das ist die Alternative.
Oder kennen Sie eine bessere?
Titel: Kosten - Ökostrom - Alternativen - Enteignung und das Recht auf Heimat
Beitrag von: PLUS am 09. Januar 2014, 13:32:49
Sollte man auf den Kohleflöz dann besser Windräder stellen? Wieviel Tausende? Ist das die Lösung, die Alternative?
Ja, das ist die Alternative. Oder kennen Sie eine bessere?
Mit Augenmaß und Geduld passiert das schon:
http://geschaeftspartner.stadtwerke-essen.de/index.php?id=29&tx_ttnews[tt_news]=58&cHash=8385ef53d9257ee565e3901c2d98661e
Dazu FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag  (http://www.l-iz.de/Melder/Melder/2014/01/FDP-Braunkohlestrom-sichert-zuverlaessige-Energieversorgung-53094.html?rp_printversion=true)

Überall nur Wahrheiten nicht alternativlos aber ohne wirkliche Alternativen von Ihnen @superhaase bis zur FDP-Sachsen. ;)

PS Heimat und Vertreibung

Was für eine befremdende Instrumentalisierung, man kennt keine Grenzen mehr.   

Heimat in Landesverfassungen:
Zitat
Artikel 2
(1) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht.
(2) Das Volk von Baden-Württemberg bekennt sich darüber hinaus zu dem unveräußerlichen Menschenrecht auf die Heimat.

Artikel 5 [Das Volk des Freistaates Sachsen]
(1) Dem Volk des Freistaates Sachsen gehören Bürger deutscher, sorbischer und anderer Volkszugehörigkeit an. Das Land erkennt das Recht auf die Heimat an.
(2) Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung.
(3) Das Land achtet die Interessen ausländischer Minderheiten, deren Angehörige sich rechtmäßig im Land aufhalten.
Heimat - Charta der deutschen Heimatvertriebenen (http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/JahreDesAufbausInOstUndWest_erklaerungChartaDerHeimatvertriebenen/index.html)
Bundesverfassungsgericht Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler" (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-076.html)
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: superhaase am 09. Januar 2014, 14:02:16
@PLUS.
Was genau wollen Sie mit Ihrem völlig konfusen Beitrag eigentlich sagen?
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: Energietourist am 09. Januar 2014, 14:23:18
Das wir Regekraftwerke brauchen, um mit den Erneuerbaren klar zu kommen, wird ja hier wohl niemand bestreiten. Es müssen meiner Meinung nach, aber keine Braunkohlekraftwerke sein.
Die setzen 3-4 mal soviel CO2 frei wie Erdgaskraftwerke (auch noch mehr als Steinkohlekraftwerke).
Außerdem kann man sie nicht schnell genug hoch/runterfahren, was mit dem Wassergehalt und der Temperatur zu tun hat. Der einzige Grund, warum es noch Braunkohlekraftwerke gibt, ist das sie billig sind, ein Vielfaches mehr an Strom als Photovoltaik produzieren und die Investitionen
bekommt man schneller als bei irgendeiner anderen Stromerzeugung wieder rein.  Das Übel liegt zur Zeit ganz einfach an den zu billigen Zertifikaten. Kein Unternehmen hat doch ein Interesse seine Umweltbilanz zu verbessern. Entweder macht man die Zertifikate teurer oder es gibt weniger.
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: Stromfraß am 09. Januar 2014, 16:53:30
Was mir hier missfällt, dass offensichtlich 2 unterschiedliche Sachen miteinander vermengt werden, die nur bedingt miteinander zu tun haben.
Hier geht es um das Thema "Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt".
Das Thema CO2 und Zertifikate gehört nicht hierher, genau so wie Heimat und Vertreibung!
Es greift zwar vieles ineinander und man kann schnell abschweifen, aber wenn es zum Thema nichts mehr zu sagen gibt, sollte man es lassen.
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: bolli am 10. Januar 2014, 07:44:42
Es greift zwar vieles ineinander ...
Genauso ist es und weil es so ist, hat das eine Auswirkungen auf das andere, ob Sie das nun wahrhaben wollen oder nicht. Schließlich haben die niedrigen Großhandelspreise auch Auswirkungen auf die EEG-Umlage, deren Höhe immer wieder kritisiert wird. Insofern muss man auch indirekte Faktoren nennen dürfen, wenn kritisch angemerkt wird, dass der Strompreis (für den Endkunden) wegen der EEG-Umlage immer noch deutlich zu hoch ist.
Und wenn dann angeführt wird, dass die "gestoppte Kostenexplosion beim Ökostrom" realistisch wohl nicht so richtig greifen wird und anschließend wieder auf das EEG eingeprügelt wird (was in der derzeitigen Form sicherlich renovierungsbedürftig und nicht abschaffungswürdig ist), so muss man doch auch weitere Gründe nennen dürfen, warum eine weitere Entlastung möglicherweise nicht eintritt.

Wie u.a von RR-E-ft schon mehrfach angemerkt, müsste die Preisbelastung für den Verbraucher auch nicht so hoch sein, wenn die Versorger die niedrigen Großhandelspreise vernünftig an die Verbraucher weitergeben würden. Aber das passiert leider nicht. DA müsste meines Erachtens auch mal angesetzt werden. Aber Dank unserem VIII. BGH-Senat kommt man den Versorgern da ja leider nicht auf die Schliche, da man den Einwand der Billigkeit gem. § 315 BGB nicht auf den gesamten Preis anwenden kann.
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: PLUS am 10. Januar 2014, 14:20:36
Wie u.a von RR-E-ft schon mehrfach angemerkt, müsste die Preisbelastung für den Verbraucher auch nicht so hoch sein, wenn die Versorger die niedrigen Großhandelspreise vernünftig an die Verbraucher weitergeben würden. Aber das passiert leider nicht. DA müsste meines Erachtens auch mal angesetzt werden. Aber Dank unserem VIII. BGH-Senat kommt man den Versorgern da ja leider nicht auf die Schliche, da man den Einwand der Billigkeit gem. § 315 BGB nicht auf den gesamten Preis anwenden kann.

Ach ja, "nicht so hoch"! Die Billigkeit und § 315 BGB. Grundversorgte Kunden warten immer noch auf eine Entscheidung des EuGH (C-400/11 C-359/11). Unzählige Verfahren liegen auf Eis. In der Zwischenzeit steigen die Strompreise weiter. Das liegt vorwiegend an der verkorsten EEG-Energiewende, die Sache der Billigkeit wurde zum nebensächlichen Kampf gegen Windmühlen. Diese spielen heute eine wesentlichere Rolle ;). Ohne diese verkorkste EEG-Energiewende müsste die Preisbelastung für die Verbraucher noch weit weniger hoch sein!

Sehen Sie sich die *)Preisbestandteile der Endverbraucherpreise an. Die "Großhandelspreise" spielen da bald kaum mehr eine Rolle.

*)Die Lieferung der elektrischen Energie und der Blindarbeit und dazu die Netznutzung, Stromsteuer, EEG-Umlage, Konzessionsabgabe, KWKG-Umlage, StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, darauf die Umsatzsteuer ....). Bis zur nächste Abgabe, Umlage, Steuer, Subventionsbelastung auf Energie.  >:(
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Januar 2014, 15:06:53
Gegenüber 2008 ist die EEG- Umlage, welche Stromlieferanten an die ÜNB zu zahlen haben, von 1,16 Ct/ kWh auf 6,24 Ct/ kWh um 5,08 Ct/ kWh gestiegen.

Dieser Anstieg gründet nicht unwesentlich auch darauf, dass sich nach der AusgleichMechV sinkende Großhandelspreise an der Börse nachteilig auf die Höhe der über die EEG- Umlage umzulegenden Kosten auswirken.

Sinkende Börsenpreise führen deshalb selbst  dann zu einer höheren EEG- Umlage, wenn die EEG- Strommenge und die Summe der gezahlten EEG- Einspeisevergütungen nicht anwachsen.

Im Sommer 2008 notierten die Großhandelspreise über 80 EUR/ MWh, wohingegen sie sich derzeit bei 36 EUR/MWh belaufen, also etwa um 4,4 Ct/ kWh gesunken sind.

Der auch infolge gesunkener Großhandelspreise für Strom gestiegenen EEG- Umlage stehen deshalb gesunkene Großhandelspreise gegenüber, so dass sich die gegenläufigen Kostenentwicklungen bei den Stromlieferanten weitgehend kompensieren.

Nähme man die gesamte EEG-Strommenge, die derzeit mit Grenzkosten null daherkommt, vollständig vom Markt, so verschiebt sich dadurch die merit order. Führt diese Verschiebung der merit order dazu, dass die Stromnachfrage nur noch unter Einsatz auch  von Gaskraftwerken gedeckt werden kann, so werden diese Gaskraftwerke preisbestimmend.

Liegen die Grenzkosten der Gaskraftwerke dabei bei 80 EUR/ MWh, so hat man es dann mit entsprechenden Großhandelspreisen von 80 EUR/ MWh zu tun, statt der derzeitigen 36 EUR/ MWh. 

Der komplette Wegfall des EEG mit seinem Einspeisevorrang, der gesetzlichen Abnahme- und Vergütungspflicht und dem Kostenausgleich nach dem Ausgleichsmechanismus führt deshalb nicht zwingend zu günstigeren Strompreisen für die Letztverbraucher.

Für die Betrachtung der Gesamtkostenbelastung sowohl der Stromlieferanten als auch der Stromkunden, an welche die Stromlieferanten ihre Belastungen weitergeben, wenn sie dazu rechtlich befugt und wettbewerblich in der Lage sind,  kommt es deshalb auf die jeweilige Summe aus EEG- Umlage und Großhandelspreis an.

Wer nur die EEG- Umlage und die mit dieser nach der AusgleichMechV abzudeckenden Kosten auf dem Bilschirm hat, der kann sich wohl kein zutreffendes Bild machen.

Die Erwartung, dass Stromlieferanten eine Kostenentlastung infolge sinkender oder vollständig entfallender EEG- Umlage an die Kunden weitergeben, erscheint insoweit unberechtigt, als derzeit zu beobachten ist, dass Kostenentlastungen infolge gesunkener Großhandelspreise auch nicht von den Stromlieferanten an  Kunden weitergegeben werden.

Insoweit führt der Wegfall des EEG auch nicht zwingend zu Strompreissenkungen. 

===========

Dem EuGH liegen in den Verfahren C-400/11 und C-359/11 die Frage zur Entscheidung vor, ob die gesetzlichen Regelungen der § 4 AVBEltV bzw. § 5 Abs. 2 StromGVV überhaupt mit den EU- Richtlinien vereinbar und wirksam sind und somit die Grundversorger überhaupt wirksam zu einseitigen Leistungsbestimmungen im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB berechtigen können.

Stellt sich heraus, dass eine wirksame Ermächtigung der Versorger zu einseitigen Preisänderungen nicht besteht, kann es auf die Angmessenenheit der vorgenommenen einseitigen Preisänderungen nicht erst ankommen.

Nur wenn die Stromversorger demnach überhaupt gesetzlich wirksam zu einseitigen Leistungsbestimmungen in Bezug auf die Allgemeinen Strompreise ermächtigt wurden, kann sich erst die Frage stellen, ob die vorgenommenen  einseitigen Leistungsbestimmungen der Versorger einer gerichtlichen Angmessenheitskontrolle gem. § 315 Abs. 3 BGB standhalten.

Wobei sich letztere Frage auch nur dann stellt, wenn der betroffene Kunde den einseitigen Leistungsneubestimmungen (Preiserhöhungen) widersprochen hatte und danach die eine oder andere Partei zur Klärung ein Gericht anruft (§ 308 ZPO), etwa der Versorger auf Zahlung klagt, weil der betroffene Kunde nach Preiswiderspruch die Preiserhöhungen bisher nicht gezahlt hat.

Stromkunden tun deshalb jedenfalls gut daran, einseitigen Preiserhöhungen und darauf beruhenden Verbrauchsabrechnungen zu widersprechen, dabei sowohl die Berechtigung des Versorgers zu einseitigen  Preisänderungen als auch deren Angemessenheit zu bezweifeln.     
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: PLUS am 10. Januar 2014, 15:35:39
Nähme man die gesamte EEG-Strommenge, die derzeit mit Grenzkosten null daherkommt, vollständig vom Markt, so verschiebt sich dadurch die merit order. Führt diese Verschiebung der merit order dazu, dass die Stromnachfrage nur noch unter Einsatz auch  von Gaskraftwerken gedeckt werden kann, so werden diese Gaskraftwerke preisbestimmend.

Liegen die Grenzkosten der Gaskraftwerke dabei bei 80 EUR/ MWh, so hat man es dann mit entsprechenden Großhandelspreisen von 80 EUR/ MWh zu tun, statt der derzeitigen 36 EUR/ MWh.

Der komplette Wegfall des EEG mit seinem Einspeisevorrang, der gesetzlichen Abnahme- und Vergütungspflicht und dem Kostenausgleich nach dem Ausgleichsmechanismus führt deshalb nicht zwingend zu günstigeren Strompreisen für die Letztverbraucher.
Mit den Rechenkünsten von Adam Riese kommt man so nicht zum Ergebnis. Die Angelegenheit ist etwas komplexer als das Kleine Einmaleins.

Spielereien, wie die gedankliche Wegnahme der gesamten EEG-Strommenge, geschähe nicht ohne Auswirkungen und Reaktionen im Markt. Ersetzende GuD-Kraftwerke u.a. wären effektiver und wirtschaftlicher zu betreiben. Andere EE-Belastungen im Netz-, Ausgleichs-, Speicher-, und Reservebereich würden dann wegfallen. Sorry, das sind unreale Spielereien, das macht keinen Sinn. Diese EEG-Energiewende ist schon fortgeschritten und steht heute mit der Mehrzahl der gesetzten Zielen am Abgrund. Noch ein paar Schritte weiter in diese Richtung, dann folgt der Absturz. 

Es empfiehlt sich ein einfacher Vergleich der Haushaltsstrompreise der Letztverbraucher. Dort steht Deutschland mit an der Spitze und die Preise steigen bekanntlich weiter.. Außerdem, Fakt ist, dass der Mittelwert der EE-Vergütungen immer noch weit über den Grenzkosten moderner GUD-Kraftwerke liegt.

Es soll sie geben, die grundversorgten Kunden, die widersprochen und gekürzt haben und gegen die Vesorger geklagt haben. Die Verfahren liegen auf Eis, weil das EuGH noch nicht entschieden hat. Warum auch immer noch nicht?! Man hat wohl suggeriert, dass bei einer entsprechenden Entscheidung die Grundversorgung erledigt wäre.       
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Januar 2014, 16:52:28
Es empfiehlt sich ein einfacher Vergleich der Haushaltsstrompreise der Letztverbraucher. Dort steht Deutschland mit an der Spitze und die Preise steigen bekanntlich weiter..

Möglicherweise liegt das ja auch daran, dass die Stromlieferanten in Deutschland gesunkene Großhandelspreise nicht hinreichend an Haushaltskunden weitergeben, andererseits die EEG- Einspeisung hierzulande auch die Großhandelspreise bei den Nachbarn sinken lässt, zu denen vermehrt billiger deutscher Kohlestrom exportiert wird.

Außerdem, Fakt ist, dass der Mittelwert der EE-Vergütungen immer noch weit über den Grenzkosten moderner GUD-Kraftwerke liegt.

Was soll aus diesem Fakt folgen?

Der Mittelwert der EEG- Vergütungen ist bisher ohne Einfluss auf die Höhe der nach merit order gebildeten Großhandelspreise, während die Grenzkosten moderner GuD- Kraftwerke nach merit order preisbestimmend werden, soweit man auf diese Kraftwerke zur Bedarfsdeckung zurückgreifen muss.

Auch der viele, billig erzeugte Kohlestrom wird dann zu den hohen Großhandelspreisen losgeschlagen, die sich aus den Grenzkosten der zur Bedarfsdeckung benötigten und deshalb preisbestimmenden GuD- Kraftwerke ergeben. Unter sonst gleichen Bedingungen lohnt sich Kohleverstromung dann noch mehr, weil sie noch deutlich profitabler wird.   
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: PLUS am 10. Januar 2014, 17:43:58
Möglicherweise liegt das ja auch daran, dass die Stromlieferanten in Deutschland gesunkene Großhandelspreise nicht hinreichend an Haushaltskunden weitergeben, andererseits die EEG- Einspeisung hierzulande auch die Großhandelspreise bei den Nachbarn sinken lässt, zu denen vermehrt billiger deutscher Kohlestrom exportiert wird.
Außerdem, Fakt ist, dass der Mittelwert der EE-Vergütungen immer noch weit über den Grenzkosten moderner GUD-Kraftwerke liegt.
Was soll aus diesem Fakt folgen?
Sie hatten doch den vollständig vom Markt genommenen EE-Strom ins Spiel gebracht. Dann fallen doch auch die EEG-Vergütungen weg oder sollten die in Ihrem Gedankenspiel weiter bezahlt werden? Wenn dann die GuD-Kraftwerke einspringen, dann doch zu weit niedrigeren Preisen als zu diesem EEG-Umlagen-Mittelwert. Keine Preiswirkung auf den Endverbraucherpreis?!
Auch der viele, billig erzeugte Kohlestrom wird dann zu den hohen Großhandelspreisen losgeschlagen, die sich aus den Grenzkosten der zur Bedarfsdeckung benötigten und deshalb preisbestimmenden GuD- Kraftwerke ergeben. Unter sonst gleichen Bedingungen lohnt sich Kohleverstromung dann noch mehr, weil sie noch deutlich profitabler wird.
Der ins Ausland fast verschenkte Strom, falls dieser tatsächlich rein und separat selektiert nur als Kohlestrom ins Ausland geliefert werden sollte, ist keine Folge dieser EEG-Energiewende? BR: Das beknackte System (http://www.youtube.com/watch?v=TsPHjgZYrtM)

Einmal abgesehen davon, dass die Politik immer noch in der Lage sein sollte, für die Erzeugung von Kohlestrom in Bezug auf den Klima- und Umweltschutz entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen, soll sich das Verschenken unter "sonst gleichen Bedingungen", also normalen Marktbedingungen(?), für die Erzeuger lohnen?

Sorry, aber darunter steht oft als letzter Satz: Wenn sie noch nicht gestorben sind, leben sie noch heute .....
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: superhaase am 10. Januar 2014, 18:03:19
Sorry, das sind unreale Spielereien, das macht keinen Sinn. Diese EEG-Energiewende ist schon fortgeschritten und steht heute mit der Mehrzahl der gesetzten Zielen am Abgrund. Noch ein paar Schritte weiter in diese Richtung, dann folgt der Absturz. 
Es empfiehlt sich ein einfacher Vergleich der Haushaltsstrompreise der Letztverbraucher. Dort steht Deutschland mit an der Spitze und die Preise steigen bekanntlich weiter.
...
Sie hatten doch den vollständig vom Markt genommenen EE-Strom ins Spiel gebracht. Dann fallen doch auch die EEG-Vergütungen weg oder sollten die in Ihrem Gedankenspiel weiter bezahlt werden? Wenn dann die GuD-Kraftwerke einspringen, dann doch zu weit niedrigeren Preisen als zu diesem EEG-Umlagen-Mittelwert. Keine Preiswirkung auf den Endverbraucherpreis?!
Diese von Ihnen als unreal bezeichneten Spielereien zeigen klar und deutlich auf, dass an den hohen und weiter steigenden Haushaltsstrompreisen das EEG und die EEG-Strommengen mit daraus resultierender EEG-Umlage praktisch kaum bzw. nur zu einem relativ kleinen Teil verantwortlich sind. Der gesunkene Beschaffungspreis (Börsenpreis) für Strom und die EEG-Umlage heben sich zu einem Großteil gegenseitig auf (Weitergabe der gesunkenen Börsenstrompreise an die Verbraucher vorausgesetzt).
Hätte es nie ein EEG gegeben, gäbe es heute keine EEG-Umlage, aber auch keine Senkung des Börsenstrompreises - und beides hängt über die AusglMechV kausal zusammen.
Da beißt keinen Maus keinen Faden nicht ab.

An den steigenden Haushaltsstrompreisen ist also überwiegend der mangelhaft funktionierende Markt Schuld, der nicht für eine Weitergabe der gesunkenen Börsenstrompreise an die Verbraucher sorgt.
Es ist also ganz einfach sachlich falsch, dies dem EEG anzulasten. Ihre Verteufelung des EEG ist daher unbegründet.
Das wurde hier im Forum schon mehrfach diskutiert und dargelegt.

Es ist hier auch bekannt, dass Sie, lieber PLUS, dies entweder nicht begreifen können, oder aber sehr wahrscheinlich gar nicht begreifen wollen. Sie hätten sonst nämlich keine Grundlage mehr für Ihren fanatischen Kreuzzug gegen die erneuerbaren Energien im Allgemeinen und gegen das EEG im Besonderen.
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Januar 2014, 23:37:46
Es bleibt nochmals darauf hinzuweisen, dass für die Kostenbelastung der Stromlieferanten, welche diese über die Strompreise auf die Endkunden abzuwälzen suchen, auf die Summe aus Großhasndelspreis und EEG- Umlage abzustellen ist.

Die EEG- Umlage, welche die ÜNB den Stromlieferanten abverlangen, beträgt nunmehr 6,24 Cent/kWh.
Laut aktueller McKinsey- Studie sollen 1,8 Cent/kWh davon allein auf der Entlastung der privilegierten energieintensiven Stromverbraucher beruhen. Entfällt diese wohl europarechtswidrige Beihilfe der energieintensiven Stromverbraucher, so kann laut McKinsey die EEG- Umlage um 1,8 Cent/kWh abgesenkt werden. Sie würde folglich hiernach  "nur" noch 4,44 Cent/kWh betragen.

Bei der EEG- Umlage entlastet werden bisher solche energieintensiven Stromverbraucher, die zumeist ohnehin unmittelbar von den sinkenden Großhandelspreisen profitieren, welche ursächlich auch auf die verstärkte EEG- Stromeinspeisung zurückgeführt werden. Diese glücklichen Profiteure wurden bisher durch die sinkenden Großhandelspreise entlastet, ohne im Gegenzug durch die steigende EEG- Umlage belastet zu sein; lenken die öffentliche Wahrnehmung jedoch geschickt ab von ihrem Glück.   

Die Großhandelspreise belaufen sich - wie bereits oben ausgeführt -  derzeit bei etwa 36 EUR/ MWh oder 3,6 Cent/kWh. Die Summe aus Großhandelspreis und "abgespeckter" EEG- Umlage beliefe sich folglich auf ca. 8 Cent/kWh.

Fraglich, ob sich daran etwas ändert, wenn sich der Großhandelspreis nach den Grenzkosten der für die Bedarfsdeckung notwendigen und somit preisbestimmenden GuD- Kraftwerke richtet und die EEG- Umlage vollständig entfällt. Das hängt von den Grenzkosten solcher effizienten GuD- Kraftwerke ab, die wiederum entscheidend von der Höhe der Gaspreise abhängen.   Immerhin bleibt festzustellen, dass die Großhandelspreise an der Börse im Sommer 2008 bereits über 80 EUR/ MWh lagen, was 8 Ct/kWh entspricht.

Demnach führt der Wegfall der EEG- Umlage nicht zwingend zu einer Kostenentlastung bei den Stromlieferanten. Erst recht ergibt sich nicht zwingend, dass die Stromlieferanten, wenn sie denn überhaupt eine Kostenentlastung dabei erfahren, eine solche auch tatsächlich an die Stromkunden weitergeben werden.

Es bleibt nochmals darauf hinzuweisen, dass sich die rückläufigen Kosten der Beschaffung infolge gesunkener Großhandelspreise und die gestiegenen Kosten hinsichtlich der EEG- Umlage sich bei den Stromlieferanten weitestgehend kompensieren.

Wenn dem aber so ist, so hat wohl der Anstieg der Letztverbraucherpreise seine Ursache weniger im Anstieg der EEG- Umlage, sondern vielmehr in der (unzulässigen) Erhöhung der Vertriebsmargen durch nicht hinreichende Weitergabe gesunkener Beschaffungskosten infolge gesunkener Großhandelspreise durch die Stromlieferanten.

Wenn aber festgestellt werden muss und festzustellen ist, dass die Stromlieferanten ihre gesunkenen Beschaffungskosten nicht oder jedenfalls nicht hinreichend an ihre Kunden weitergegeben haben, bleibt wohl die nicht ganz unberechtigte Frage, woraus sich dann jedoch die Erwartung nährt, dass die Stromlieferanten demgegenüber jedoch sinkende Kosten bei der EEG- Umlage jedenfalls und zudem auch noch hinreichend an ihre Kunden weitergeben und nicht statt dessen ihre Vertriebsmargen noch weiter erhöhen werden.

Fakt ist wohl auch, dass die Kohlestromer von RWE & Co. sich sehr freuen würden, wenn sie für den Kohlestrom statt derzeit 36 EUR/ MWh (bei weiter sinkender Tendenz)  in der Zukunft wieder die Großhandelspreise kassieren können, die sich aus den Grenzkosten der zur Bedarfsdeckung dann wieder notwendigen GuD- Kraftwerke ergeben....   

   
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: berndh am 11. Januar 2014, 04:51:06
Sehr gute Zusammenfassung!
Nur wird die Ausführung leider die festbetonierten Feindbilder einiger User nicht ändern.
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: PLUS am 11. Januar 2014, 11:15:27
Sehr gute Zusammenfassung! Nur wird die Ausführung leider die festbetonierten Feindbilder einiger User nicht ändern.
@berndt, nein, das ist nicht gut, das klärt nicht wirklich auf. Es geht hier nicht um Feindbilder und nicht um Beton, es geht um Energieverbraucherinteressen! 
Es bleibt nochmals darauf hinzuweisen, dass für die Kostenbelastung der Stromlieferanten, welche diese über die Strompreise auf die Endkunden abzuwälzen suchen, auf die Summe aus Großhasndelspreis und EEG- Umlage abzustellen ist.
Starke Formulierung. Das ist wohl ein betriebswirtschaftliche Selbstverständlichkeit, eine Binsenweisheit, dass die Stromlieferanten den Großhandelspreis und die EEG-Umlage, so in den Endverbraucherpreis einkalkulieren. Kein seriöses Unternehmen ist mit dem Ziel der Insolvenz angelegt.
Die EEG- Umlage, welche die ÜNB den Stromlieferanten abverlangen, beträgt nunmehr 6,24 Cent/kWh. Laut aktueller McKinsey- Studie sollen 1,8 Cent/kWh davon allein auf der Entlastung der privilegierten energieintensiven Stromverbraucher beruhen. Entfällt diese wohl europarechtswidrige Beihilfe der energieintensiven Stromverbraucher, so kann laut McKinsey die EEG- Umlage um 1,8 Cent/kWh abgesenkt werden. Sie würde folglich hiernach  "nur" noch 4,44 Cent/kWh betragen.
Spielerei, da gibt es solche und andere Rechnungen. Fakt: Die deutschen EEG-Subventions-Kosten sind in hoher dreistelliger Milliardenhöhe bereits verursacht. Die Notwendigkeit der Entlastung gegenüber Mitwettbewerbern, die diese hohen Strompreise mit Umlage nicht bezahlen müssen, ist unstreitig. Auch der neue Energieminister sieht das so. Die Kernfrage ist, wer die EEG-Zeche bezahlen soll. Antwort = Steuerfinanzieren. Damit ist auch die Entlastungsfrage erledigt. Bei der aktuellen Entlastung zu Lasten anderer Stromverbraucher gibt es Missbrauch. Wird der abgestellt, ändert das nichts an der Zeche, die zahlen die Verbraucher dann halt in anderen Preisen (z.B. Fahrkarten etc. pp.). "Glück" lässt sich da nicht verteilen, kompensierten schon gar nicht. Selbst die Bäcker von nebenan haben nichts von einer Kompensation und wehren sich gegen die Belastung (http://www.baeckerhandwerk.de/typo3temp/GB/000c86c927.jpg).
Immerhin bleibt festzustellen, dass die Großhandelspreise an der Börse im Sommer 2008 bereits über 80 EUR/ MWh lagen, was 8 Ct/kWh entspricht.
Wie hoch war denn im Sommer 2008 die durchschnittliche Einspeisevergütung für EE-Strom.  Diese Einspeisevergütung steckt ebenso wie der Gasgroßhandelspreis im Endverbraucherpreis! Gas liegt aktuelle und wohl noch lange davon weit entfernt. Maskieren gerne im Karneval, Fastnacht, Fasching, aber bitte nicht beim Energieverbrauch. 
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: superhaase am 11. Januar 2014, 11:48:41
Nur wird die Ausführung leider die festbetonierten Feindbilder einiger User nicht ändern.
Was eben wieder bewiesen wurde.  ;D
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Januar 2014, 13:37:42
@PLUS

Der Großhandelspreis für Strom an der Börse belief sich im Sommer 2008 auf über 80 EUR/MWh.

Dieser Großhandelspreis war und ist von keiner EEG- Vergütungshöhe abhängig, sondern von den Grenzkosten der teuersten konventionellen Stromerzeugungsanlage, die zur Bedarfsdeckung nach merit order gerade noch benötigt wird.

Wie hoch die EEG- Umlage noch 2008 lag, wurde auch schon ausgeführt.

Wenn sich die Kostenbelastung der Stromvertriebe, die im Endkundenpreis steckt, bekanntlich jeweils aus der Summe von Großhandelspreis und EEG- Umlage ergeben (angeblich eine Binsenweisheit), sollte es wohl möglich sein, die daraus resultierende Kostenbelastung der Stromlieferanten im Sommer 2008 mit der jetzigen resultierenden  Kostenbelastung der Stromlieferasnten zu vergleichen.

Diese Entwicklung der resultierenden Kostenbelastung der Stromlieferanten, die im Endkundenpreis steckt,  sollte sich dann schließlich wohl noch mit der Entwicklung der Belastung der Haushaltskunden durch Strompreiserhöhungen seit 2008 vergleichen lassen.
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: PLUS am 11. Januar 2014, 15:09:21
Dieser Großhandelspreis war und ist von keiner EEG- Vergütungshöhe abhängig, sondern von den Grenzkosten der teuersten konventionellen Stromerzeugungsanlage, die zur Bedarfsdeckung nach merit order gerade noch benötigt wird.

Wie hoch die EEG- Umlage noch 2008 lag, wurde auch schon ausgeführt.

Wenn sich die Kostenbelastung der Stromvertriebe, die im Endkundenpreis steckt, bekanntlich jeweils aus der Summe von Großhandelspreis und EEG- Umlage ergeben (angeblich eine Binsenweisheit), sollte es wohl möglich sein, die daraus resultierende Kostenbelastung der Stromlieferanten im Sommer 2008 mit der jetzigen resultierenden  Kostenbelastung der Stromlieferasnten zu vergleichen.

Diese Entwicklung der resultierenden Kostenbelastung der Stromlieferanten, die im Endkundenpreis steckt,  sollte sich dann schließlich wohl noch mit der Entwicklung der Belastung der Haushaltskunden durch Strompreiserhöhungen seit 2008 vergleichen lassen.
@RR-E-ft, es geht nicht um Einzelbetrachtungen wie Grenzkosten, "merit order" oder die Höhe der EEG-Umlage sondern um den summierten insgesamten Einfluss auf den Endverbraucherpreis.

Die EEG-Umlage wird auf jede kWh erhoben, egal wie erzeugt. Diese wurde ja mal als Belastung in der Spitze mit knapp mehr als einem cent/kWh den Verbrauchern verkauft. Von einer Kompensationsrechnung in der Zukunft mit der Entwicklung von Großhandelspreisen war dabei nicht die Rede. Alles sollte mit dieser tollen Energiewende schöner und besser werden. Die Reklame dafür muss doch nicht zur Erinnerung wieder gezeigt werden?!

Die Relation zwischen Nutzen und Kosten aus dem EE-Strom ergibt sich für die Verbraucher alleine aus der verbrauchten EE-Strom-Menge im Verhältnis zur Vergütung dafür. Nimmt man es genau, sind die mit dem EE-Strom verbundenen Zusatzkosten (Netzanbindung, Speicher, Ersatzkraftwerke) als Belastung noch mit zu berücksichtigen. 

Es lässt sich viel vergleichen. Dass die Stromlieferanten versuchen ihren Profit zu optimieren, das müssen Sie mir nicht erzählen. Die Profitoptimierung ist ganz sicher nicht auf Deutschland beschränkt. Deshalb ist die nicht immer korrekte Preiskalkulation nicht mit diesen nachfolgenden doch gewaltigen Strompreisunterschieden zu erklären. Die sind vorrangig in der deutschen EEG-Subventions-Energiewendenpolitik zu suchen:   

Jährlich Stromkosten für einen Musterhaushalt mit 3500 kWh Jahresverbrauch; Grundlage das erste Halbjahr 2013 - Verbrauchsgruppe 2.500 - 5000 KWh/J.
Daten Eurostat Quelle Infografik Toptarif

Auszug:
Deutschland 1022 €, Italien 802 €, Spanien 780 €, Österreich 729 €, Niederlande 684 €, Luxemburg 583 €, Griechenland 547 €, Polen 518 €, Frankreich 515 €, Bulgarien 323 €
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: superhaase am 11. Januar 2014, 16:23:43
@RR-E-ft, es geht nicht [...] sondern um den summierten insgesamten Einfluss auf den Endverbraucherpreis.
Eben genau diesen  summierten insgesamten Einfluss auf den Endverbraucherpreis hat RR-E-ft Ihnen doch ganz klar aufgezeigt.
Davon spricht er doch die ganze Zeit.
Titel: Kosten der Energiewende
Beitrag von: Wolfgang_AW am 14. Januar 2014, 18:08:33
120 Milliarden für Grünstrom (http://green.wiwo.de/kosten-energiewende-120-milliarden-euro-fuer-gruenstrom/)

Zitat
Dass die Kostendiskussion nun ganz aufhört, ist aber eher unwahrscheinlich. Denn neues Futter liefern Zahlen zu den Kosten der Energiewende, die aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27. Dezember hervorgehen (hier als PDF (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/002/1800242.pdf)).
...
Und das sind die wichtigsten Zahlen aus dem Dokument:

  • Die vergütete Strommenge beträgt rund 837 Terawattstunden. Im Durchschnitt erhielten die Betreiber damit 14,3 Cent pro Kilowattstunde
...
  • In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage werden auch die Kosten der Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage aufgeschlüsselt. Betrugen diese im Jahr 2005 noch 400 Millionen Euro für knapp 300 Unternehmen waren es im Jahr 2013 4 Milliarden Euro für 1700 Unternehmen. Diese Kosten tragen alle Stromverbraucher über ihre EEG-Umlage.
  • Den Anstieg der EEG-Umlage um knapp einen Cent von 2013 auf 2014 begründet die Bundesregierung folgendermaßen: Zu 44 Prozent gehe dieser auf die gesunkenen Preise an der Strombörse zurück, 40 Prozent des Anstiegs entfallen auf neue Ökostromanlagen und 15 Prozent auf die Befreiung weiterer Unternehmen von der Umlage. Damit deckt sich die Berechnung weitgehend mit einer Studie des Öko-Instituts (http://green.wiwo.de/energiewende-wie-lobbyisten-den-steigenden-strompreis-schoenreden/) vom Oktober 2013.
Mit freundlichen Grüßen


Wolfgang_AW

Titel: EEG-Kosten gerecht finanzieren und unwirtschaftliche Kosten künftig vermeiden
Beitrag von: PLUS am 14. Januar 2014, 18:59:44
Das wird immer wieder raffiniert suggerierend so formuliert:
Zitat
In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage werden auch die Kosten der Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage aufgeschlüsselt.

Neutral und in Ordnung ist das nicht. Die Befreiung verursacht keine Kosten. Die Industrie wird aus guten Gründen von den Kosten des EEG befreit.

Dass es hier Missbrauch gibt ist keine Frage. Man sollte aber die Wurzel des Übels nicht übersehen, es ist das EEG und nicht die Befreiung. Es sind EEG-Kosten und keine Befreiungskosten.

Wer die hohe dreistellige Milliardenzeche bezahlen soll, darum geht der erst begonnene Streit! Der wird ganz sicher nicht aufhören, das ist erst der Anfang.

Die EEG-Kosten sind Fakt, sie müssen gedeckt werden. Daran ändert keine Lobbyrechnung auch nur ein Jota. Letztendlich zahlt sie unter den gegebenen Bedingungen so oder so der deutsche Verbraucher. Entweder über die Energiepreise oder über andere Preise für Güter und Leistungen.

Recht und sozial wäre, einen Schnitt zu machen und die Zeche über die Staatshaushalte zu decken. Ein Neustart wurde ja bereits angekündigt. So geht das mit dem EEG ohnehin nicht weiter.

PS
Der deutsche Verbraucher zahlt die Zeche .. so oder so .. Beispiel:
Zitat
... Rüdiger Grube, hat vor drastischen Ticketpreiserhöhungen um zehn  Prozent gewarnt,...

„Wenn die Bahn künftig die volle Umlage zahlen muss, kommen Ausgaben von ungefähr 500 Millionen Euro auf uns zu“, ... „Die zusätzliche Belastung würde sich auf die Fahrpreise mit einer Erhöhung von um die zehn Prozent niederschlagen.“
FAZ (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/eeg-umlage-bahnchef-droht-mit-preisanstieg-um-zehn-prozent-12753426.html)
Titel: Re: Kostenexplosion beim Ökostrom gestoppt
Beitrag von: Wentome am 27. Mai 2014, 13:42:56
Glauben wir denn ernsthaft, dass die Kosten gestoppt werden? Glauben wir wirklich, dass die Politik aufgehalten werden kann??