Selbst wenn sich die Politik in diesem Jahr zu einem vollständigen Ausbaustopp für erneuerbare Energien entschließen würde – eine drastische, politisch kaum durchsetzbare Maßnahme – könnte dies McKinsey zufolge die EEG-Umlage im Jahr 2015 lediglich um 0,7 Cent pro Kilowattstunde reduzieren.
Ein Ende des Abwärtstrends ist nicht in Sicht: Im Jahr 2013 ist der Strom-Kontrakt für das Folgejahr um 19 Prozent eingebrochen auf 36,80 Euro je Megawattstunde. Am Donnerstag schloss der Kontrakt bei 35,90 Euro und damit auf dem niedrigsten Schlussstand seit März 2005, wie von Bloomberg zusammengestellte Broker-Daten zeigen.
Laut der Umfrage wird der Benchmark-Kontrakt im laufenden Jahr bei durchschnittlich 36,60 Euro notieren, verglichen mit 39,06 Euro im vergangenen Jahr. Nach Einschätzung von Konstantin Lenz, geschäftsführender Direktor von Lenz Energy in Berlin, dürfte der Strompreis bis auf 34 Euro absinken - das wäre der niedrigste Stand seit einem Jahrzehnt.
"Das EEG wurde vermutlich von niemandem zu Ende gedacht und zu Ende gerechnet", sagt Analyst Guido Hoymann vom Bankhaus Metzler.
Wenn sich dann auch noch E.ON und RWE aus NRW verabschiedet haben werden, ist die Energiewende geschafft.Zumindest auf die ALTEN Braunkohle-Dreckschleudern von RWE in NRW kann ich auch tatsächlich gut verzichten. Und kommen Sie mir nicht damit, dass diese dringend benötigt würden, um mangelnden Wind oder fehlende Sonneneinstrahlung zu kompensieren. Da haben wir noch andere modernere Kraftwerke für.
Es käme wohl darauf an, Kohlendioxid- Zertifikate und damit insbesondere die Kohleverstromung zu verteuern. Dadurch steigende Großhandelspreise hätten nach der AusglMechV eine Verringerung derjenigen Kosten zur Folge, welche durch die EEG- Umlage abzudecken sind.EEG? Ist der Zertifikatehandel nicht eine Maßnahme gegen die globale Erwärmung? Es soll damit doch die Reduzierung der globalen Emissionsmengen an Treibhausgasen erreicht werden.
Mit der zunehmenden Kohleverstromung sind unerwünschte CO2- Emissionen verbunden.Bekannt!
Wenn man gegen diese Entwicklung steuern will, so geht dies wohl nur durch eine Verteuerung der Kohleverstromung, sei es durch eine Verteuerung der CO2-Zertifikate auf das wirtschaftlich notwendige Maß, sei es durch eine Sondersteuer wie etwa die Brennelementesteuer bei der Kernenergie."nur"?! Wenn der Gesetzgeber selbst die Herstellung von Glühlampen regeln oder gar verbieten kann, nehme ich das "nur"nicht ab.
Nachdem das BVerfG ein "Recht auf Heimat" versagt hat, muss man, wenn das Grundstück über einem Kohleflöz liegt, damit rechnen, dass man im Interesse der Kohleverstromung enteignet und abgebaggert wird. Sieht danach schicker aus, als wenn irgendwo im Abstand zum Grundstück ein Windpark errichtet wird."Recht auf Heimat", bitte nicht schon wieder missbrauchen. Enteignungen sind an jedem Ort möglich, rechtsstaatlich und unter engen Bedingungen. Wenn sie für die Allgemeinheit nichts nutzen sind sie rechtswidrig. Dagegen kann man klagen!
Sollte man auf den Kohleflöz dann besser Windräder stellen? Wieviel Tausende? Ist das die Lösung, die Alternative?Ja, das ist die Alternative.
Mit Augenmaß und Geduld passiert das schon:Sollte man auf den Kohleflöz dann besser Windräder stellen? Wieviel Tausende? Ist das die Lösung, die Alternative?Ja, das ist die Alternative. Oder kennen Sie eine bessere?
Artikel 2Heimat - Charta der deutschen Heimatvertriebenen (http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/JahreDesAufbausInOstUndWest_erklaerungChartaDerHeimatvertriebenen/index.html)
(1) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht.
(2) Das Volk von Baden-Württemberg bekennt sich darüber hinaus zu dem unveräußerlichen Menschenrecht auf die Heimat.
Artikel 5 [Das Volk des Freistaates Sachsen]
(1) Dem Volk des Freistaates Sachsen gehören Bürger deutscher, sorbischer und anderer Volkszugehörigkeit an. Das Land erkennt das Recht auf die Heimat an.
(2) Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung.
(3) Das Land achtet die Interessen ausländischer Minderheiten, deren Angehörige sich rechtmäßig im Land aufhalten.
Es greift zwar vieles ineinander ...Genauso ist es und weil es so ist, hat das eine Auswirkungen auf das andere, ob Sie das nun wahrhaben wollen oder nicht. Schließlich haben die niedrigen Großhandelspreise auch Auswirkungen auf die EEG-Umlage, deren Höhe immer wieder kritisiert wird. Insofern muss man auch indirekte Faktoren nennen dürfen, wenn kritisch angemerkt wird, dass der Strompreis (für den Endkunden) wegen der EEG-Umlage immer noch deutlich zu hoch ist.
Wie u.a von RR-E-ft schon mehrfach angemerkt, müsste die Preisbelastung für den Verbraucher auch nicht so hoch sein, wenn die Versorger die niedrigen Großhandelspreise vernünftig an die Verbraucher weitergeben würden. Aber das passiert leider nicht. DA müsste meines Erachtens auch mal angesetzt werden. Aber Dank unserem VIII. BGH-Senat kommt man den Versorgern da ja leider nicht auf die Schliche, da man den Einwand der Billigkeit gem. § 315 BGB nicht auf den gesamten Preis anwenden kann.
Nähme man die gesamte EEG-Strommenge, die derzeit mit Grenzkosten null daherkommt, vollständig vom Markt, so verschiebt sich dadurch die merit order. Führt diese Verschiebung der merit order dazu, dass die Stromnachfrage nur noch unter Einsatz auch von Gaskraftwerken gedeckt werden kann, so werden diese Gaskraftwerke preisbestimmend.Mit den Rechenkünsten von Adam Riese kommt man so nicht zum Ergebnis. Die Angelegenheit ist etwas komplexer als das Kleine Einmaleins.
Liegen die Grenzkosten der Gaskraftwerke dabei bei 80 EUR/ MWh, so hat man es dann mit entsprechenden Großhandelspreisen von 80 EUR/ MWh zu tun, statt der derzeitigen 36 EUR/ MWh.
Der komplette Wegfall des EEG mit seinem Einspeisevorrang, der gesetzlichen Abnahme- und Vergütungspflicht und dem Kostenausgleich nach dem Ausgleichsmechanismus führt deshalb nicht zwingend zu günstigeren Strompreisen für die Letztverbraucher.
Es empfiehlt sich ein einfacher Vergleich der Haushaltsstrompreise der Letztverbraucher. Dort steht Deutschland mit an der Spitze und die Preise steigen bekanntlich weiter..
Außerdem, Fakt ist, dass der Mittelwert der EE-Vergütungen immer noch weit über den Grenzkosten moderner GUD-Kraftwerke liegt.
Möglicherweise liegt das ja auch daran, dass die Stromlieferanten in Deutschland gesunkene Großhandelspreise nicht hinreichend an Haushaltskunden weitergeben, andererseits die EEG- Einspeisung hierzulande auch die Großhandelspreise bei den Nachbarn sinken lässt, zu denen vermehrt billiger deutscher Kohlestrom exportiert wird.Sie hatten doch den vollständig vom Markt genommenen EE-Strom ins Spiel gebracht. Dann fallen doch auch die EEG-Vergütungen weg oder sollten die in Ihrem Gedankenspiel weiter bezahlt werden? Wenn dann die GuD-Kraftwerke einspringen, dann doch zu weit niedrigeren Preisen als zu diesem EEG-Umlagen-Mittelwert. Keine Preiswirkung auf den Endverbraucherpreis?!Außerdem, Fakt ist, dass der Mittelwert der EE-Vergütungen immer noch weit über den Grenzkosten moderner GUD-Kraftwerke liegt.Was soll aus diesem Fakt folgen?
Auch der viele, billig erzeugte Kohlestrom wird dann zu den hohen Großhandelspreisen losgeschlagen, die sich aus den Grenzkosten der zur Bedarfsdeckung benötigten und deshalb preisbestimmenden GuD- Kraftwerke ergeben. Unter sonst gleichen Bedingungen lohnt sich Kohleverstromung dann noch mehr, weil sie noch deutlich profitabler wird.Der ins Ausland fast verschenkte Strom, falls dieser tatsächlich rein und separat selektiert nur als Kohlestrom ins Ausland geliefert werden sollte, ist keine Folge dieser EEG-Energiewende? BR: Das beknackte System (http://www.youtube.com/watch?v=TsPHjgZYrtM)
Sorry, das sind unreale Spielereien, das macht keinen Sinn. Diese EEG-Energiewende ist schon fortgeschritten und steht heute mit der Mehrzahl der gesetzten Zielen am Abgrund. Noch ein paar Schritte weiter in diese Richtung, dann folgt der Absturz.Diese von Ihnen als unreal bezeichneten Spielereien zeigen klar und deutlich auf, dass an den hohen und weiter steigenden Haushaltsstrompreisen das EEG und die EEG-Strommengen mit daraus resultierender EEG-Umlage praktisch kaum bzw. nur zu einem relativ kleinen Teil verantwortlich sind. Der gesunkene Beschaffungspreis (Börsenpreis) für Strom und die EEG-Umlage heben sich zu einem Großteil gegenseitig auf (Weitergabe der gesunkenen Börsenstrompreise an die Verbraucher vorausgesetzt).
Es empfiehlt sich ein einfacher Vergleich der Haushaltsstrompreise der Letztverbraucher. Dort steht Deutschland mit an der Spitze und die Preise steigen bekanntlich weiter.
...
Sie hatten doch den vollständig vom Markt genommenen EE-Strom ins Spiel gebracht. Dann fallen doch auch die EEG-Vergütungen weg oder sollten die in Ihrem Gedankenspiel weiter bezahlt werden? Wenn dann die GuD-Kraftwerke einspringen, dann doch zu weit niedrigeren Preisen als zu diesem EEG-Umlagen-Mittelwert. Keine Preiswirkung auf den Endverbraucherpreis?!
Sehr gute Zusammenfassung! Nur wird die Ausführung leider die festbetonierten Feindbilder einiger User nicht ändern.@berndt, nein, das ist nicht gut, das klärt nicht wirklich auf. Es geht hier nicht um Feindbilder und nicht um Beton, es geht um Energieverbraucherinteressen!
Es bleibt nochmals darauf hinzuweisen, dass für die Kostenbelastung der Stromlieferanten, welche diese über die Strompreise auf die Endkunden abzuwälzen suchen, auf die Summe aus Großhasndelspreis und EEG- Umlage abzustellen ist.Starke Formulierung. Das ist wohl ein betriebswirtschaftliche Selbstverständlichkeit, eine Binsenweisheit, dass die Stromlieferanten den Großhandelspreis und die EEG-Umlage, so in den Endverbraucherpreis einkalkulieren. Kein seriöses Unternehmen ist mit dem Ziel der Insolvenz angelegt.
Die EEG- Umlage, welche die ÜNB den Stromlieferanten abverlangen, beträgt nunmehr 6,24 Cent/kWh. Laut aktueller McKinsey- Studie sollen 1,8 Cent/kWh davon allein auf der Entlastung der privilegierten energieintensiven Stromverbraucher beruhen. Entfällt diese wohl europarechtswidrige Beihilfe der energieintensiven Stromverbraucher, so kann laut McKinsey die EEG- Umlage um 1,8 Cent/kWh abgesenkt werden. Sie würde folglich hiernach "nur" noch 4,44 Cent/kWh betragen.Spielerei, da gibt es solche und andere Rechnungen. Fakt: Die deutschen EEG-Subventions-Kosten sind in hoher dreistelliger Milliardenhöhe bereits verursacht. Die Notwendigkeit der Entlastung gegenüber Mitwettbewerbern, die diese hohen Strompreise mit Umlage nicht bezahlen müssen, ist unstreitig. Auch der neue Energieminister sieht das so. Die Kernfrage ist, wer die EEG-Zeche bezahlen soll. Antwort = Steuerfinanzieren. Damit ist auch die Entlastungsfrage erledigt. Bei der aktuellen Entlastung zu Lasten anderer Stromverbraucher gibt es Missbrauch. Wird der abgestellt, ändert das nichts an der Zeche, die zahlen die Verbraucher dann halt in anderen Preisen (z.B. Fahrkarten etc. pp.). "Glück" lässt sich da nicht verteilen, kompensierten schon gar nicht. Selbst die Bäcker von nebenan haben nichts von einer Kompensation und wehren sich gegen die Belastung (http://www.baeckerhandwerk.de/typo3temp/GB/000c86c927.jpg).
Immerhin bleibt festzustellen, dass die Großhandelspreise an der Börse im Sommer 2008 bereits über 80 EUR/ MWh lagen, was 8 Ct/kWh entspricht.Wie hoch war denn im Sommer 2008 die durchschnittliche Einspeisevergütung für EE-Strom. Diese Einspeisevergütung steckt ebenso wie der Gasgroßhandelspreis im Endverbraucherpreis! Gas liegt aktuelle und wohl noch lange davon weit entfernt. Maskieren gerne im Karneval, Fastnacht, Fasching, aber bitte nicht beim Energieverbrauch.
Nur wird die Ausführung leider die festbetonierten Feindbilder einiger User nicht ändern.Was eben wieder bewiesen wurde. ;D
Dieser Großhandelspreis war und ist von keiner EEG- Vergütungshöhe abhängig, sondern von den Grenzkosten der teuersten konventionellen Stromerzeugungsanlage, die zur Bedarfsdeckung nach merit order gerade noch benötigt wird.@RR-E-ft, es geht nicht um Einzelbetrachtungen wie Grenzkosten, "merit order" oder die Höhe der EEG-Umlage sondern um den summierten insgesamten Einfluss auf den Endverbraucherpreis.
Wie hoch die EEG- Umlage noch 2008 lag, wurde auch schon ausgeführt.
Wenn sich die Kostenbelastung der Stromvertriebe, die im Endkundenpreis steckt, bekanntlich jeweils aus der Summe von Großhandelspreis und EEG- Umlage ergeben (angeblich eine Binsenweisheit), sollte es wohl möglich sein, die daraus resultierende Kostenbelastung der Stromlieferanten im Sommer 2008 mit der jetzigen resultierenden Kostenbelastung der Stromlieferasnten zu vergleichen.
Diese Entwicklung der resultierenden Kostenbelastung der Stromlieferanten, die im Endkundenpreis steckt, sollte sich dann schließlich wohl noch mit der Entwicklung der Belastung der Haushaltskunden durch Strompreiserhöhungen seit 2008 vergleichen lassen.
@RR-E-ft, es geht nicht [...] sondern um den summierten insgesamten Einfluss auf den Endverbraucherpreis.Eben genau diesen summierten insgesamten Einfluss auf den Endverbraucherpreis hat RR-E-ft Ihnen doch ganz klar aufgezeigt.
Dass die Kostendiskussion nun ganz aufhört, ist aber eher unwahrscheinlich. Denn neues Futter liefern Zahlen zu den Kosten der Energiewende, die aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27. Dezember hervorgehen (hier als PDF (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/002/1800242.pdf)).Mit freundlichen Grüßen
...
Und das sind die wichtigsten Zahlen aus dem Dokument:...
- Die vergütete Strommenge beträgt rund 837 Terawattstunden. Im Durchschnitt erhielten die Betreiber damit 14,3 Cent pro Kilowattstunde
- In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage werden auch die Kosten der Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage aufgeschlüsselt. Betrugen diese im Jahr 2005 noch 400 Millionen Euro für knapp 300 Unternehmen waren es im Jahr 2013 4 Milliarden Euro für 1700 Unternehmen. Diese Kosten tragen alle Stromverbraucher über ihre EEG-Umlage.
- Den Anstieg der EEG-Umlage um knapp einen Cent von 2013 auf 2014 begründet die Bundesregierung folgendermaßen: Zu 44 Prozent gehe dieser auf die gesunkenen Preise an der Strombörse zurück, 40 Prozent des Anstiegs entfallen auf neue Ökostromanlagen und 15 Prozent auf die Befreiung weiterer Unternehmen von der Umlage. Damit deckt sich die Berechnung weitgehend mit einer Studie des Öko-Instituts (http://green.wiwo.de/energiewende-wie-lobbyisten-den-steigenden-strompreis-schoenreden/) vom Oktober 2013.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage werden auch die Kosten der Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage aufgeschlüsselt.
... Rüdiger Grube, hat vor drastischen Ticketpreiserhöhungen um zehn Prozent gewarnt,...FAZ (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/eeg-umlage-bahnchef-droht-mit-preisanstieg-um-zehn-prozent-12753426.html)
„Wenn die Bahn künftig die volle Umlage zahlen muss, kommen Ausgaben von ungefähr 500 Millionen Euro auf uns zu“, ... „Die zusätzliche Belastung würde sich auf die Fahrpreise mit einer Erhöhung von um die zehn Prozent niederschlagen.“