Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW ODR => Thema gestartet von: Milena am 21. November 2005, 08:40:26
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Hallo,
nach meinem Widerspruch wegen Unbilligkeit der Preiserhöhung, habe ich jetzt ein Antwortschreiben erhalten.
In diesem steht unter anderem, daß das Bundeskartellamt bei der letzten Überprüfung des Gaspreises Ende 2004, diese für angemessen erklärt hat. Aus diesem Grund sieht sich die ENBW darin bestätigt, daß es keine Grundlage für § 315 BGB gibt und damit die Preisanpassung ab 1.11.05 für mich wirksam ist.
Mein alter Preis ist brutto 4,72 cent/kWh und der neue Preis wäre 5,52 cent/kWh.
Wie ist die Antwort des Versorgers zu beurteilen? Soll ich noch einmal schriftlich reagieren oder ist mein Widerspruch trotzdem noch gültig?
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@Milena
Manchmal ist es nicht verkehrt, \"immer das letzte Wort\" zu haben. Reagieren Sie ruhig stets auf die Schreiben Ihres Versorgers. So gilt z.B. im kaufmännischen Bereich oft \"das zuletzt gesprochene Wort\".
Kartellrecht findet für Ihren Fall gar keine Anwendung. Schließlich wollen Sie das Gas ja nicht weiterverkaufen, oder? Darüber hinaus ist Ihr Einspruch natürlich so lange gültig, bis Sie ihn zurückziehen oder durch Duldung die Berechnung Ihres Versorgers akzeptieren. Der \"Showdown\" kommt sowieso erst mit der Jahresrechnung. Allein das \"durchforsten\" dieses Forums wird Ihnen wertvolle Informationen und vor allem Mut geben, an Ihrem Vorgehen festzuhalten.
Dafür viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco
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Bitte schaue mal hier:
Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
unter den Foren... Dein Kapf ist nict allein!