Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: JTreinfall am 20. Dezember 2013, 09:28:21
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Moin moin,
ich habe leider auch ein Vertrag mit Almado. Belieferungsbeginn ab 14.01.13. Auch ich habe besagte Mail am 13.09.13 erhalten. Ich habe diese Mail als „“Info-Mail“ verstanden und habe lediglich die SEPA-Lastschrift unterschrieben und zurückgeschickt.
Nun habe ich vor wenigen Tagen eine Mail bekommen mit dem Titel: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage.
Nachdem ich bereits vor einigen Tagen viel über Amado gelesen habe, befürchte ich dass dies wieder so eine Aktion ist, die zu meinem Nachteil ist.
Zur Mail:
1. Es wird eine Treueprämie, 50 Euro Weihnachtsgeld und die Preisgarantie für 2014 angeboten.
2. Das Weihnachtsangebot gilt nur bis 20.12.13 (Am späten Samstag bekommen, aber erst am Montag morgen gelesen)
3. Es wird der Zählerstand für die jährliche Ermittlung der Verbrauchswerte gebeten.
Für die Punkte 1 und 3 wird ein und die selbe Mail-Adresse genannt und zwar die für den Zählerstand (almado-energy.de/zaehlerstand/).
Jeder weiß wenn er mit seiner Vertragsnummer und der Kundennummer sich einloggt nur die Eingabemaske für den Zählerstand zu sehen ist.
Meine Befürchtung ist, wenn ich den Zählerstand eingebe, dass dann auf der nächsten Seite die Überraschung wartet. Z.B.; “Wir beglückwünschen sie zur Weihnachtsaktion und......“
Damit wäre wahrscheinlich eine Vertragsänderung zustande gekommen und dafür wäre der Zählerstand wichtig. Da aber auch mein Belieferungsjahr in wenigen Tagen (mitte Januar) abläuft und ich eine Jahresabrechnung erwarte möchte/muß ich den Zählerstand übermitteln. Ich möchte weder ein Treuebonus noch Weihnachtsgeld noch eine Vertragsänderung, ....ich möchte nur meine Ruhe haben und letztendlich auch weg von Almado.
Ich schwimme und schlafe seit Tagen sehr schlecht. Zumal ich auch Familienmitglieder mit ins Boot genommen habe. Ich brauch Eure Hilfe und bedanke mich im Voraus für jeden Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
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Moin moin,
ich habe leider auch ein Vertrag mit Almado. Belieferungsbeginn ab 14.01.13. ...
Nun habe ich vor wenigen Tagen eine Mail bekommen mit dem Titel: Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage. ...
Da aber auch mein Belieferungsjahr in wenigen Tagen (mitte Januar) abläuft und ich eine Jahresabrechnung erwarte möchte/muß ich den Zählerstand übermitteln. Ich möchte weder ein Treuebonus noch Weihnachtsgeld noch eine Vertragsänderung, ....ich möchte nur meine Ruhe haben und letztendlich auch weg von Almado. ...
Wenn Vertrags- und Lieferbeginn der 14.01.2013 war (noch mal alle Unterlagen genauestens prüfen, ob beides tatsächlich identisch ist!), dann endet das Vertrags- und Lieferjahr zum Ablauf des 13.01.2014 und allein der Zählerstand zu diesem Termin ist an Almado zu übermitteln.
Für "weg von Almado" ab 14.01.2014 dürften Sie allerdings die für eine ordentliche Vertragskündigung einzuhaltende Kündigungsfrist bereits verpasst haben, sodass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (ggf. ohne Bonus!) verlängern wird. Hier können Sie nur noch auf eine Preiserhöhungsmitteilung setzen (diesbzgl. ebenfalls alle vorliegenden Emails etc. checken!) und dann Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht ausüben (unbedingt per Einwurf-Einschreiben).
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Danke für die schnelle Antwort.
Zweifelsfrei ist der Liefertermin ab 14.01.13. Dies ist nachzulesen und auch anhand der Schlussrechnung meines Grundversorgers (bis 13.01.2013) erfasst.
Wie übermittelt man denn den Zählerstand um nicht in die Gefahr zu treten wie ich dies in meinem Beitrag oben beschrieben habe?
Legende:
Gekündigt habe ich bei meinem alter Stromanbieter (nicht Grundversorger!) im Oktober 12 zum Ende des Jahres (31.12.12). Kündigungsbestätigung kam 14 Tage später.
- Vertragsabschluß mit Verivox war der 10.12.12, gem. Mail.
- Am 15.12.12 Bestätigung von Almado mit der Auftragsbestätigung im Anhang, Versorgungsbegin 14.01.13 für "almado fair&einfach". (Anmerkung: was für eine Ironie!)
- Am 21.12.12 Mail mit Hinweis das ab 14.01.13 die „Versorgung“ erfolgt. Gleichzeitig am 15.01.13 eine 1. Abbuchung des Abschlagsbeitrag erfolgt.
- Am 26. 07.2013 Mail für eine “Sommerzeit ist Zählerzeit“ Zählerstandsabfrage mit einer PDF-Datei wie man so etwas macht.
Almado: Für die Erstellung einer verbrauchsgenauen Rechnung bitten wir Sie um Ablesung Ihres Stromzählers zum 31.07.2013.
Ein Satz weiter:
Zur Eingabe des Zählerstandes im Kundenbereich halten Sie bitte Ihre Kundennummer und Vertragsnummer bereit.
Die Zählerstände benötigen wir bis spätestens zum 12.08.2013. Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!
Ich habe den Zählerstand übermittelt!!
- Am 13.09.13 6+2 Seiten Mail, wie oben bereits erwähnt erhalten.
- Am 16.12.13 Mail vom Samstag den 14.12.13, 21:15 Uhr gelesen.
Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage.
Genau hier ist mein Problem, wie ich oben bereits beschrieben habe, das dies miteinander gekoppelt ist!
Danke
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... Zweifelsfrei ist der Liefertermin ab 14.01.13. Dies ist nachzulesen und auch anhand der Schlussrechnung meines Grundversorgers (bis 13.01.2013) erfasst. ...
Wurde Ihnen der 14.01.2013 auch als Vertragsbeginn von Almado bestätigt ?
... Wie übermittelt man denn den Zählerstand um nicht in die Gefahr zu treten wie ich dies in meinem Beitrag oben beschrieben habe? ...
Wenn der Zeitraum 14.01.13 – 13.01.14 Vertrags- und Lieferjahr ist, dann sehe ich keinen verpflichtenden Grund, warum innerhalb des Zeitraums (Zwischen)Zählerstände gemeldet werden sollten. In dem Fall würde ich Almado per Email mitteilen, dass der Zählerstand 13.01.2014 zu gegebener Zeit unverzüglich übermittelt wird.
[…]
- Am 13.09.13 6+2 Seiten Mail, wie oben bereits erwähnt erhalten.
- Am 16.12.13 Mail vom Samstag den 14.12.13, 21:15 Uhr gelesen.
Haben Sie insbesondere die erstgenannte Mail nochmals geprüft, ob Ihnen versteckt auf einer der Seiten eine drastische Grundpreiserhöhung untergejubelt wurde (bspw. ab 14.01.2014) ?
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Ich bin jetzt ein wenig verunsichert und zwar:
- Mail (15.12.2012) mit PDF-Datei (14.12.2012)
Mail “Ihre Vertragsbestätigung“
PDF “Stromliefervertrag“
Die wesentlichen Vertragsdetail:
Tarif: xxxx
Termin für Ihren Versorgungsbeginn: 14.01.2013
Jahresverbrauch: xxxx
Ihre Bankdaten: xxxx
- Mail mit PDF-Datei vom 21.12.12,
Mail “Ihre Versorgungsbestätigung“
PDF “Versorgungsbegin/Abschlagszahlung“
Versorgungsbeginn 14.01.13
Abschlagsbetrag u.
Zahlungsintervall
- Mail 13.09.13
Die als besagte und empfundene “Info-Mail“ ist vom 13.09.13 und hat auch den besagten “unauffälligen“ Passus (Hinweis) auf Seite 4.
Aber das Datum ist nicht wie Sie (khh) der ...ab 14.01.14 sondern
.....den Grundpreis ab dem 15.01.2014 bis zum....19,95 €
- Mail 14.12.13
Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
Wie bereits oben beschrieben alles unter der besagten Almado-Webseite für den Zählerstand
Noch mal etwas genauer zitiert für den Hinweis des Zählerstandsabfrage:
Zählerstandsabfrage
Für die jährlich Ermittlung Ihrer Verbrauchswerte bitten wir um Ihre Mithilfe:
Bitte notieren Sie den Zählerstand Ihres Stromzählers und teilen uns diesen zusammen mit dem Ablesedatum mit.
Am einfachsten und schnellsten geht das über den Kundenbereich auf unserer Webseite:
Und hier steht die gleiche Web-Seite wie bereits oben beschrieben mit der Weihnachtsaktion.
(Ich würde ja gerne die Seite hier einstellen, aber dies wird untersagt auf der Seite als Hinweis)
Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe sollte ich Almado in den nächsten Tagen mitteilen dass der Zählerstand 13.01.2014 zu gegebener Zeit unverzüglich übermittelt wird. Den Grundversorger auch informieren?
Herzlichen Dank
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[...]
- Mail 13.09.13
Die als besagte und empfundene “Info-Mail“ ist vom 13.09.13 und hat auch den besagten “unauffälligen“ Passus (Hinweis) auf Seite 4.
Aber das Datum ist nicht wie Sie (khh) der ...ab 14.01.14 sondern
.....den Grundpreis ab dem 15.01.2014 bis zum....19,95 €
- Mail 14.12.13
Weihnachtsaktion mit Treuebonus und Zählerstandsabfrage
Wie bereits oben beschrieben alles unter der besagten Almado-Webseite für den Zählerstand
Noch mal etwas genauer zitiert für den Hinweis des Zählerstandsabfrage:
Zählerstandsabfrage
Für die jährlich Ermittlung Ihrer Verbrauchswerte bitten wir um Ihre Mithilfe:
Bitte notieren Sie den Zählerstand Ihres Stromzählers und teilen uns diesen zusammen mit dem Ablesedatum mit.
Am einfachsten und schnellsten geht das über den Kundenbereich auf unserer Webseite:
[...]
Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe sollte ich Almado in den nächsten Tagen mitteilen dass der Zählerstand 13.01.2014 zu gegebener Zeit unverzüglich übermittelt wird. Den Grundversorger auch informieren?
Aufgrund der Erhöhung des Grundpreises ab 15.01.2014 haben Sie die Möglichkeit, sich bei Almado zu verabschieden. Ich würde Almado am 21. oder 22.12. in etwa folgendes per Mail schreiben: Aufgrund Ihrer mit Mail vom 13.09.2013 mitgeteilten Grundpreiserhöhung ab 15.01.2014 mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch und kündige hiermit das Vertragsverhältnis zum Ablauf des 14.01.2014. Ihre entsprechende Kündigungsbestätigung erwarte ich bis spätestens zum 06.01.2014 hier zugehend. Den Zählerstand am 14.01.2014 werde ich Ihnen zu gegebener Zeit unverzüglich übermitteln.
Falls Ihnen die ordnungsgemäße Kündigungsbestätigung von Almado zum vorgenannten Termin nicht vorliegt, schreiben Sie Almado am 07.01.2014 das selbe noch einmal per Einwurf-Einschreiben. Sollte etwas anderes schief laufen, dann melden Sie sich hier umgehend. Der Zählerstand sollte zu gegebener Zeit neben dem Versorger auch immer dem zuständigen Netzbetreiber mitgeteilt werden, wobei Sie die Begriffe „Grundversorger“ und „Netzbetreiber“ trennen müssen, auch wenn das u.U. nur verschiedene Abteilungen des selben Unternehmens oder verschiedene Töchter des selben Konzerns sind.
Für die Belieferung ab 15.01.2014 müssen Sie sich außerdem einen neuen Anbieter suchen. Wenn das zeitlich nicht mehr klappen sollte und Sie kurzzeitig in die Ersatzversorgung Ihres Grundversorgers fallen, wäre das dass kleinste Übel. Anregungen für die Anbieterwahl findet man bspw. hier: www.bezahlbare-energie.de !
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Ich würde trotzdem, neben der E-Mail vom 21.12. oder 22.12. wie von khh beschrieben, diese zusätzlich als Einschreiben/ Rückschein (mit Postübergabeprotokoll per Mail durch die Post) am 11.01.14 zum Versand bringen, Zustellung dann am 13.01.14. Es sei denn, es liegt bis zu diesem Zeitpunkt eine positive Kündigungsbestätigung von Almado vor. Zum einen könnte mit dem sehr späten Termin die Möglichkeit eines vorverlegten Kündigungszeitpunktes durch Almado (12 Mon. -xxTage) minimiert werden. Zum anderen ist es für den Betroffenen sehr beruhigend, eine schriftliche Bestätigung der Kündigungszustellung in Händen zu haben, denn wie die Erfahrung zeigt, stellt sich Almado nach solchen Sonderkündigungen gerne "tot", oder antwortet mit dubiosen E-Mails.
Gruß KKRUBIN
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@khh
Siehe bitte PM
@KKRUBIN
Worin besteht der Unterschied zwischen
Einschreiben/Einwurf und
Einschreiben/ Rückschein (mit Postübergabeprotokoll per Mail durch die Post)?
- Einschreiben/Einwurf wird vom Postboten auf jedenfall in den Briefkasten geworfen und schriftlich festgehalten
- Einschreiben/ Rückschein wird einer berechtigten Person zur Unterschrift vorgelegt.
Aber was ist wenn keiner da ist? Was dann?
- (mit Postübergabeprotokoll per Mail durch die Post) hab ich noch nie gehört. Bestellt man so etwas am Postschalter? Bitte nicht lachen!
Wenn ich Sie richtig verstehe soll ich am 11.01.14 die Kündigung die ich bereits am 21.12.13 per Mail geschrieben habe, mit evt. Zustellung zum 13.01.14so kurzfristig abschicken?
Übrigens ist 11.01.14 ein Samstag und der 13.01.14 ein Montag.
Ansonsten auch Ihnen herzlichen dank für Ihre Hilfe
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Es geht um die zeitliche Differenz zwischen Zugang/ Zustellung und Erhalt durch den Empfänger.
Nachzulesen hier im Forum: Thema: Neuer Abzockversuch von Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!ab Antwort #3 und folgende.
Zitat:
- Einschreiben/Einwurf wird vom Postboten auf jedenfall in den Briefkasten geworfen und schriftlich festgehalten
Hier quittiert der Postbote nur, daß er den Brief eingeworfen hat, bzw. im Postfach hinterlegt hat.
Zitat:
- Einschreiben/ Rückschein wird einer berechtigten Person zur Unterschrift vorgelegt.Hier quittiert der Postbote nur, daß er den Brief eingeworfen hat, bzw. im Postfach hinterlegt hat.
Hier wird die Übergabe/ Zustellung des Briefes und der Erhalt quittert.
Normalerweise landet alle an Almado adressierte Post in deren Postfach, zwar soll almado auch über einen eigenen Hausbriefkasten unter der Postanschrift verfügen, der aber, lt. Medienberichten, noch von mehreren anderen Firmen genutzt wird.
Zitat:
- (mit Postübergabeprotokoll per Mail durch die Post) hab ich noch nie gehört.
Unter WWW.deutschepost.de/briefstatus kann durch Anklicken eines entsprechenden Kästchens, Angabe der Sendungsnummer und der eigenen E-Mail Adresse die Zusendung der Zustellungsbestätigung per E-Mail ausgelöst werden.
Zitat:
Wenn ich Sie richtig verstehe soll ich am 11.01.14 die Kündigung die ich bereits am 21.12.13 per Mail geschrieben habe, mit evt. Zustellung zum 13.01.14so kurzfristig abschicken?
Übrigens ist 11.01.14 ein Samstag und der 13.01.14 ein Montag.
Nein, die Zustellung am 13.01.14 macht nur Sinn, wenn man auf die E-Mail vom Dez. verzichtet.
Allzuoft hat Almado mit dem Versuch das Kündigungsdatum vorzuverlegen Erfolg gehabt. Nachzulesen hier: Thema: Neuer Abzockversuch von Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
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Es geht um die zeitliche Differenz zwischen Zugang/ Zustellung und Erhalt durch den Empfänger.
Nachzulesen hier im Forum: Thema: Neuer Abzockversuch von Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!ab Antwort #3 und folgende.
Zitat:
- Einschreiben/Einwurf wird vom Postboten auf jedenfall in den Briefkasten geworfen und schriftlich festgehalten
Hier quittiert der Postbote nur, daß er den Brief eingeworfen hat, bzw. im Postfach hinterlegt hat.
Zitat:
- Einschreiben/ Rückschein wird einer berechtigten Person zur Unterschrift vorgelegt.
Hier wird die Übergabe/ Zustellung des Briefes und der Erhalt quittert.
Normalerweise landet alle an Almado adressierte Post in deren Postfach, zwar soll almado auch über einen eigenen Hausbriefkasten unter der Postanschrift verfügen, der aber, lt. Medienberichten, noch von mehreren anderen Firmen genutzt wird.
Zitat:
- (mit Postübergabeprotokoll per Mail durch die Post) hab ich noch nie gehört.
Unter WWW.deutschepost.de/briefstatus kann durch Anklicken eines entsprechenden Kästchens, Angabe der Sendungsnummer und der eigenen E-Mail Adresse die Zusendung der Zustellungsbestätigung per E-Mail ausgelöst werden.
Zitat:
Wenn ich Sie richtig verstehe soll ich am 11.01.14 die Kündigung die ich bereits am 21.12.13 per Mail geschrieben habe, mit evt. Zustellung zum 13.01.14so kurzfristig abschicken?
Übrigens ist 11.01.14 ein Samstag und der 13.01.14 ein Montag.
Nein, die Zustellung am 13.01.14 macht nur Sinn, wenn man auf die E-Mail vom Dez. verzichtet.
Allzuoft hat Almado mit dem Versuch das Kündigungsdatum vorzuverlegen Erfolg gehabt. Nachzulesen hier: Thema: Neuer Abzockversuch von Almado: Falsche Kündigungsbestätigung! ab Anfang.
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Es geht um die zeitliche Differenz zwischen Zugang/ Zustellung und Erhalt durch den Empfänger. ...
@KKRUBIN
Eine eventuelle „zeitliche Differenz“ zwischen Zugang/Zustellung und Erhalt durch den Empfänger ist nicht relevant, weil eine Kündigung eine einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung ist (vgl. § 130 BGB) !
Der dokumentierte Einwurf eines Einwurf-Einschreibens in den Briefkasten oder in das Postfach des Empfängers ist lt. BGH-Urteil v. 25.01.2012, Az VIII ZR 95/11 ein anerkannter Zustellungsnachweis (siehe auch hier: www.anwalt.de/rechtstipps/einwurf-einschreiben-als-zustellungsnachweis_024691.html ).
Ein Einschreiben mit Rückschein hingegen gilt erst mit Unterzeichnung der Empfangsbestätigung durch den Empfänger/Bevollmächtigten als zugestellt. Wenn das Einschreiben bis zu einem bestimmten Termin zugestellt sein muss und es zeitlich eng wird, kann das nachvollziehbar zu einem Problem führen.
Im Vergleich zum Einschreiben mit Rückschein halte ich daher das Einwurf-Einschreiben für geeigneter !
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.. Allzuoft hat Almado mit dem Versuch das Kündigungsdatum vorzuverlegen Erfolg gehabt. ...
Erfolg hat Almado damit (und mit anderen Abzockversuchen) nur dann, wenn ein Kunde nach seiner einmaligen Aufforderung mit Fristsetzung für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung weiter mit diesem Versorger ohne sachkundige Unterstützung "rumeiert".
Sorgt Almado nach dem ersten Widerspruch nicht unverzüglich für Abhilfe, ist die sofortige Beauftragung eines
Awalts zu empfehlen, da dieser Chaos-Anbieter eine andere Sprache anscheinend nicht versteht >:( .
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Moin moin,
nach nun fast zwei Wochen der Ruhe und Besinnlichkeit melde ich mich zurück um weiteres zu berichten.
Ich habe wie empfohlen am 21.12.13 die Kündigung zum Ablauf des 14.01.2014 geschrieben. Diese ist am selben Abend als Fax, Email mit PDF-Datei (Brief) und am 22.12.13 per Einschreiben Einwurf rausgegangen.
Da ich meine Eltern und meine Schwiegermutter noch dabei habe mit identischen Verträgen ergibt sich folgendes:
Die Empfangsbestätigung per Mail ist am 24.12.13 ist 2 mal erfolgt.
Die Empfangsbestätigung per Mail ist am 27.12.13 ist 1 mal erfolgt.
(Merkwürdig, da alle eine fortlaufende Sendenummer hatten!)
Zweite Merkwürdigkeit; da ich immer Morgens die Email’s (Werbung,ect.) vom Vortag lösche, bleibt meistens nur eine Mail übrig. Das Protokoll der Fritzbox. Als ich am 3.1.14 wieder die Mail löschen wollte, tauchten Email von Almado vom 31.12.13 auf. Da hätten eigentlich keine mehr sein dürfen. Nun gut (oder auch nicht!)
31.12.13 Mail’s von ALMADO (je für ein Vertrag)
mit dem Inhalt, ich zitiere:
Vertragsende aufgrund Kündigung
- Ihr Vertrag mit o.a. Vertragsnummer endet zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 13.01.2014.
- Wir werden die Netznutzung durch almado-ENERGY zum 13.01.2014 abmelden und anschließend für den Zeitraum der Belieferung eine Schlussrechnung erstellen.
- Bitte teilen Sie Ihrem örtlichen Netzbetreiber, .............und auch uns den Schlusszählerstand zum 13.01.2014 mit.
Die Kündigungsbestätigung (sollte für alle der 6.1.14 sein) für den dritten Vertrag fehlt bis heute noch!
Wie verfahre ich weiter?
- Grundpreiserhöhung ab 15.01.14
- Vertragsende (meine Kündigung) zum Ablauf des 14.01.2014
Almado, siehe auch vor
- endet am 13.01.14
- Netznutzung ..... abmelden zum 13.01.14
- Netzbetreiber mitteilen ...Schlusszählerstand zum 13.01.2014
Herzlichen Dank
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Da richtigerweise zum Ablauf des 14.01.2014 sondergekündigt wurde (wg. vorgesehener Grundpreiserhöhung ab 15.01.2014), gibt es keinen "frühestmöglichen Zeitpunkt 13.01.2014" (diese Aussage von Almado ist schlichter Unsinn)!
Allerdings ist ja auch mit der Vertragsbeendigung am 13.01.2014 (Lieferbeginn war nach Ihren Angaben der 14.01.2013) die 1-jährige Belieferung als Voraussetzung für die Bonuszahlung erfüllt. Insofern muss man sich damit nicht weiter befassen (es sei denn, in der Schlussrechnung, die Ihnen bis spätestens 25.02.2014 zugegangen sein muss, hat Almado nochmals mit den Daten getrickst oder der Bonus ist nicht ordnungsgemäß gutgeschrieben).
Jetzt heißt es, möglichst noch mit Lieferbeginn 14.01.2014 einen seriösen Lieferanten zu finden, wobei eine kurze Zeit in der Ersatzversorgung Ihres zuständigen Grundversorgers auch nicht das größe Problem wäre.
PS: wg. der dritten noch fehlenden Kündigungsbestätigung sollten Sie vllt. noch einmal nachhaken !
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@khh
danke für die doch so schnelle Rückmeldung
das beruhigt erst einmal sehr. Danke.
So sehe ich das auch. Aber warum ändert Almado das Datum und bestätigt nicht das Datum der Kündigung? Oder habe die womöglich selber ein Fehler gemacht und das nicht gewußt?
Oder sollte ich dem Widersprechen? Und wie?
Wann soll dann der “offizielle“ Ablesetag sein?
Fehlende Bestätigung
Soll ich bis morgen Abend 6.1.14, 23:59:59 Uhr, wegen der Frist und den zu unmöglichen Zeiten zugestellten Mail’s, warten? Wie reagiert man dann in diesem Fall? Evt. mit Androhung
eines Rechtsanwalt und einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle?
Das nächste Problem wird die erhebliche Überzahlung (ohne Bonus), einige 100 Euro, sein. Aber das ist erst Thema wenn dieser Akt der Kündigung erfolgt ist.
Was den neuen Lieferanten angeht, sehe ich gelassen entgegen. Wir (alle drei) werden mit Sicherheit ein uns bekannten heimischen Energieversorger wechseln. Auch wenn dieser ein paar Pfennige teurer sein sollte. Mir sind die sorglosen, schlafenden Nächte, wichtiger. Das ist mir dann auch der Mehrpreis wert.
Herzlichen Dank
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Abwarten und nicht selbst alles noch weiter verkomplizieren ;).
Wenn Sie möchten, dann rufen Sie mich zu den Fragen gerne an.
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Hallo,
ich bin neu hier und leider erst jetzt über dieses Forum gestolpert. Tolle Arbeit und ich würde mir wünschen das soetwas vielmehr durch die Medien bekannt gemacht würde.
So zum Thema: Auch ich habe die besagte email erhalten, auch ich dachte es geht um SEPA und jetzt hebe ich festgestellt das auch bei mir der Grundpreis auf 19.95 € steigen soll.
Ich habe jetzt das Problem das mein neuer Versorgungszeitraum schon am 1.1.2014 gestartet ist und mein Vertrag sich um 12 Monate verlängert.
Kann mir jemand sagen ob ich noch eine Chance habe bei almado herauszukommen oder bin ich bei diesem ....-Verein gefangen?
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Kann mir jemand sagen ob ich noch eine Chance habe bei almado herauszukommen oder bin ich bei diesem ....-Verein gefangen?
Hallo thomass,
vorzeitig aufgrund des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts nur dann, wenn nochmals eine weitere Preiserhöhungsmitteilung kommt. Anderfalls erst zum Ablauf des laufenden Lieferjahres am 31.12.2014, wobei rechtzeitig/fristgemäß zu kündigen ist (IMMER mit Einwurf-Einschreiben!).
Alternativ könnte man der Grundpreiserhöhung wg. Intransparenz der Preiserhöhungsmitteilung widersprechen (versteckt auf Seite 4 einer 6-seitigen Email dürfte dem inhaltlich des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der EU-Binnenmarktrichtlinie verlangten Transparenzgebots wohl kaum entsprechen!) und die Zahlung verweigern.
Einfacher könnte es u.U. sein, der Preiserhöhung wg. Unwirksamkeit der AGB-Preisänderungsklausel zu widersprechen. Da Almado wohl seit kurzer Zeit eine veränderte AGB verwendet, kann man vermuten, dass besonders Preise betreffende Klauseln der zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses geltenden AGB durch die jüngste Rechtsprechung des EuGH am 21.03.13 und des BGH am 31.07.13 womöglich unwirksam sind.
Daher die Frage: Wie lauten die Preisänderungsklauseln (wörtlich!) der zu Ihrem Vertrag gehörenden AGB? - zwecks eines unverbindlichen Checks bitte hier einstellen oder per PM an mich!
Gruß khh
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Im Netz habe ich mit der Sucheingabe „almado agb 2012“ nachstehende AGB der almado-ENERGY GmbH gefunden – Auszug:
8. Preismodell, Preisanpassung, Sonderkündigungsrecht
[...]
[8] Preisänderungen erfolgen entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz).
Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von dem Energieversorger in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
[...]
Eine solche AGB-Preisanpassungsklausel allein mit Bezugnahme auf die GVV ist jedenfalls in entsprechender Auslegung der hier im Forum nachzulesenden und anwaltlich kommentierten Urteile des EuGH vom 21.03.2013, Az C-92/11 sowie des BGH vom 31.07.2013, Az VIII ZR 162/09 für Sonderverträge (und nur die gibt es bei Almado) rechtlich unwirksam. Folglich dürfte zum Vertrag zwischen Almado und @thomass kein Preisänderungsrecht wirksam vereinbart sein!
Ich würde der erfolgten Grundpreiserhöhung ab 01.01.2014 jetzt mit Hinweis auf die o.g. höchstrichterliche Recht-sprechung per Einwurf-Einschreiben widersprechen, die Zahlung des Mehrpreises verweigern (Einzugsermächtigung widerrufen, reduzierte Zahlung per Dauerauftrag) und mit Fristsetzung (10 Werktage + Postlaufzeit) von Almado eine entsprechende schriftliche Bestätigung einschließlich einer Vertragserfüllung bis 31.12.2014 einfordern. Sollte Almado nicht fristgemäß antworten oder sich nicht auf meine Zahlung der ursprünglich vereinbarten Preise etc. einlassen, würde ich eine einvernehmliche Vertragsaufhebung verlangen und mich nötigenfalls mit einer (allein für almado kostenpflich-tigen) Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden.
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Hallo khh,
ersteimal vielen Dank für Ihre schnellen und ausführlichen Antworten.
In den AGBs die mir zugesendet wurden steht zu Preisänderungen folgendes
...............
(6) Preisänderungen, mit Ausnahme der
Weitergabe der hoheitlichen Preisbestandteile
gem. Abs. 5 Satz 2, erfolgen nur zum Ende der
jeweiligen Preisgarantie und richten sich nach
Abs. 8.
(7) Nach Ablauf des Garantiezeitraumes für
eine Preisgarantie gelten die ab diesem
Zeitpunkt von ENERGY für das
Versorgungsgebiet des Kunden geltenden
Tarife für das von dem Kunden gewählte
Produkt weiter, sofern weder der Kunde noch
ENERGY von ihrem ordentlichen
Kündigungsrecht gemäß Ziff. 4 Gebrauch
machen. Diese Tarife kann der Kunde jederzeit
bei ENERGY schriftlich oder telefonisch
anfragen.
(8 ) Änderungen der Preise nach Abs. 6 sind nur
zum Monatsersten möglich. Preisanpassungen
werden nur wirksam, wenn ENERGY dem
Kunden die Änderungen spätestens zwei
Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in
Textform mitteilt. Ist der Kunde mit der
mitgeteilten Preisanpassung nicht
einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag
ab Zugang der Mitteilung mit einer Frist von
einem Monat zum Monatsende auf den
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Preisanpassung in Textform zu kündigen.
Hierauf wird der Kunde von ENERGY in der
Mitteilung gesondert hingewiesen. Weitere
vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte
bleiben hiervon unberührt.
...........
in der email vom 15.9.13 die mir geschickt wurde steht in Anhang 2 auf Seite 4 von 6
...........
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 02.01.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif almado fair&einfach garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.
In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.
Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches
Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu
beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).
..............
Lustig finde ich in dem Zusammenhang auch meine Tarifbezeichnung "fair & einfach".
Da meine AGBs ein wenig anders formuliert sind bin ich unsicher ob Ihre vorgeschlagene Vorgehensweise noch auf mich zutrifft. Falls ja werde ich das dann so machen.
Ist es eigentlich auch ein Kündigungsgrund wenn ich nach 6 Wochen noch keine Jahresendabrechnung bekommen habe?(Ich gehe ja davon aus das ich keine bekommen werde.)
Viele Grüße
thomass
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Da meine AGBs ein wenig anders formuliert sind bin ich unsicher ob Ihre vorgeschlagene Vorgehensweise noch auf mich zutrifft. Falls ja werde ich das dann so machen.
Ist es eigentlich auch ein Kündigungsgrund wenn ich nach 6 Wochen noch keine Jahresendabrechnung bekommen habe? (Ich gehe ja davon aus das ich keine bekommen werde.)
Hallo thomass,
die AGB-Klausel Abs. 8 ist genau die von mir angesprochene Formulierung ("stromgvv" googeln und mit § 5 Abs. 2 vergleichen), die so kein wirksames Preisänderungsrecht für Sonderverträge hergiebt ! :)
Keine oder eine verspätete Verbrauchsabrechnung (vgl. § 40 Abs. 4 EnWG) ist kein Grund für eine Vertragskündigung, aber durchaus für eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. ! ;)
Berichten Sie bitte über die weitere Entwicklung. Danke.
Gruß khh
Nachtrag :
Die Wirksamkeit der AGB-Klausel Abs. 5, in der wohl die Weitergabe "hoheitlicher Preisbestandteile" (eine Formulierung, die Unsinn ist!) geregelt wird, dürfte wohl ebenfalls sehr fragwürdig sein. Aber diese 'Weiterreichungs-Praxis' auch vieler anderer Anbieter ist doch ein etwas anderes Thema.
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Moin moin,
nachdem die Zählerstände zum Vertragsende übermittelt worden sind, sind nun die Energierechnungen/Schlussrechnungen eingegangen. Kein Wort von Jahresabrechnung.
2 der Schlussrechnungen sind bis auf den Bonus korrekt abgerechnet worden. Selbst das Abrechnungsjahr (in der Tabelle) ist ein volles Jahr!!!
Die dritte Rechnung ist ein wenig konfuse. Da es eine Zwischenablesung (Jahresmitte) gab und die Abschläge nach oben korrigiert worden sind, wird hier einfach das Ablesedatum als Anfang genommen. Folge; das Abrechnungsjahr sind nur wenige Monate und eine Nachzahlungsforderung mit Fristsetzung.
Ich habe alle Rechnungen korrigiert mit Abzug des Bonus. Auch ohne Bonus ist bei allen drei eine Überzahlungen (Rückerstattungen) erfolgt.
Fragen
- Was ist für den Widerspruch wichtig und worauf sollte man achten? Welche Konsequenzen sollte man gleich mit aufführen/androhen?
- Fristen?
- Warum wird der “Rechnungssaldo“ mit einem Verrechnungsscheck erfolgen? Warum keine Überweisung auf mein Konto? (Merkwürdigerweise soll der Verrechnungsscheck in drei Wochen (kein Datum) erfolgen. Aber die angebliche falsche Nachzahlung wird mit einer Frist von 10 Tagen angeben.)
Danke
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Moin moin,
wie zu erwarten war, ist das Geld der korrigierten Schlussrechnungen (3 Stück, gesamt inkl. Bonus ca. 1100 €) mit Fristsetzung zum 20.02.14 nicht eingegangen.
Tage zuvor habe ich wieder viel gelesen und bin völlig verwirrt wie es weiter gehen soll.
- Bei der Schlichtungsstelle steht was von Fristen und Vorraussetzungen mit Anspruch gegenüber dem Unternehmen nach §111 usw. Macht man das nicht verfällt der Antrag.
Weiterhin wird gefragt ob ein Mahnverfahren eingeleitet wurde. Ich verstehe die Frage nicht, wozu ist das wichtig? Gibt es nicht ein Leitfaden, eine Textvorgabe an die sich der Laie orientieren kann.
- Mahnverfahren, welchen Sinn? Durch Anwalt?
Es tuen sich so viele Fragen auf, so dass ich nicht mehr “schwimme“, sondern schon unter gehe. Ich brauch eure Hilfe.
Vielen herzlichen Dank!
Abschließende Frage die sich bestimmt so mancher hier schon mal gestellt hat und keine zufriedenstellende Antwort bekommen hat. Warum kann es nicht ganz normal laufen? Warum muß man um sein Recht so kämpfen? Wo bleibt die Moral? Das Selbstverständliche?
Oder bin ich selber Schuld? Geiz ist geil. Oder auch getäuscht worden!
Auch ich habe meine Lehre aus dieser Geschicht bereits gezogen. Ich bin bereit etwas mehr zu bezahlen und haben einen ehrlichen und anständigen "Partner" gefunden. Und ich habe meine innerliche Ruhe wieder.
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@ JTreinfall
Ihre PM habe ich gelesen. Kurz dazu: Den besagten Text könnte ich Ihnen zwar zur Verfügung stellen. Er ist aber für Ihren Fall nicht ohne weiteres anwendbar. Der Tenor ist ein anderer. Sie könnten - wenn überhaupt - den Inhalt nur ableitend verwenden.
Hinsichtlich der Vorlage einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle ist folgendes zu beachten:
§ 111a EnWG besagt (auszugsweise): „Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die u. a. die Belieferung mit Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b hinzuweisen.“
In § 111b (1) EnWG steht: „Der Antrag des Verbrauchers auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens ist erst zulässig, wenn das Unternehmen im Verfahren nach § 111a der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen hat.“
Unter (2): „Sofern wegen eines Anspruchs, der durch das Schlichtungsverfahren betroffen ist, ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, soll der das Mahnverfahren betreibende Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das Ruhen des Mahnverfahrens bewirken.“
Anmerkung von mir: Dies trifft für Ihren Fall nicht zu!
Mit anderen Worten: Sie können die Schlichtungsstelle erst einschalten, wenn Sie zuvor den Versorger mit Ihrer Beanstandung konfrontiert und ihm für die Beantwortung vier Wochen Zeit gelassen haben. Wird Ihrer Beanstandung nicht abgeholfen, steht Ihnen der Weg zur Schlichtungsstelle frei. Das Verfahren ist hier (http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23) näher beschrieben.
Soweit ich diesem Thread entnommen habe, sind die Voraussetzungen für die Eingabe einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle noch nicht erfüllt. Sie sollten also gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen und die Gewährung des Bonus einfordern? Wenn der Versorger Ihrem Widerspruch nicht binnen 4 Wochen abhilft oder in dieser Zeit nicht antwortet, könnten Sie die Schlichtungsstelle einschalten.
Es stünde Ihnen auch frei, Ihre Forderung per gerichtlichem Mahnbescheidverfahren geltend zu machen. Aber das ist ein anderes Thema und setzt voraus, dass Sie damit vertraut sind und es auch umsetzen können und wollen.
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@ JTreinfall,
ich habe Ihnen eine PM geschickt.
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@ JTreinfall,
lesen Sie noch die Ergänzungs-PM zu meiner gestrigen PM. Ich habe meinen Textvorschlag noch ein wenig ergänzt!
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Moin moin,
ich möchte hier mal weiter berichten und würde mich über Hilfe und Vorschläge freuen.
Nachdem dem Widerspruch (Jahresabrechnung) und Fristsetzung wegen nicht ausbezahlten Bonus erstellt wurden (drei Verträge) sind nun mehr als 4 Wochen vergangen und ich wollte jetzt die Schlichtungsstelle Energie in Anspruch nehmen.
Aber es kommt immer wieder anders:
1.
Für den einen Vertrag (meiner) kam heute eine Mail. Ich bin fassungslos und es wird einem der Boden unter den Füssen entzogen und man spürt wie Machtlos man ist. So heißt es:
[EMail entfernt]
Ich habe weder Fragen gestellt noch liegt eine gewerbliche Nutzung vor. Alles völlig haltlos.
Soll (muß) ich darauf noch reagieren, oder jetzt nach der 4 Wochen Wartezeit die Schlichtungsstelle in Anspruch nehme?
2.
Für den Vertrag meiner Eltern kam die zweite Mahnung mit Fristsetzung und mit Androhung eines Externer Dienstleister (wahrscheinlich Inkassobüro) zu beauftragen.
Meine Eltern hätten ohne Bonus rund 40 Euro Nachzahlen müssen. Mit Bonus würden meine Eltern rund 250 Euro noch bekommen. Die erste Mahnung hatte ich bereits mit Verweis auf die Forderung beantwortet.
Soll (muß) ich hier reagieren, oder auch jetzt die Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen?
Herzlichen Dank
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@ JTreinfall, bitte beachten Sie in dieser Sache meinen PM-Nachtrag zur PM von heute Nachmittag!
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Hallo, ich habe ein Problem mit dem Weihnachtsbonus! Habe ebenfalls die Email zur Eingabe des Zählerstandes bekommen mit Hinweis auf die Preisgarantie 2014. Nach Eingabe und Akzeptierung des Weihnachtsbonus kam kurze Zeit später ein Verrechnungsscheck in Höhe von 50 € an. Heute habe ich meine Jahresrechnung bekommen und den Neukundenbonus gesucht. Fehlanzeige! Die Nachfrage bei Almado ergab, dass ich durch den Weihnachtsbonus auf den Neukundenbonus verzichtet habe. Leider hat man keine Unterlagen dazu bekommen und findet natürlich auch keine Hinweise auf der Almadoseite dazu. Ich kann mich nicht erinnern, dem Wegfall zugestimmt zu haben. Wieder mal eine tolle ... . Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann ich dagegen vorgehen?
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Die Nachfrage bei Almado ergab, dass ich durch den Weihnachtsbonus auf den Neukundenbonus verzichtet habe. Leider hat man keine Unterlagen dazu bekommen ...
Ich kann mich nicht erinnern, dem Wegfall zugestimmt zu haben.
@Elchallen,
was almado/365 AG heute antwortet, ist völlig unmaßgeblich. Schauen Sie in die besagte Email von Angang Dezember, was dort geschrieben steht. Wenn in dem Angebot "Weihnachtsbonus" nicht explizit festgelegt ist, dass mit Angebotsannahme der Neukundenbonus entfällt, dann besteht Ihr Bonusanspruch selbstverständlich!
Alles weitere zur Vorgehensweise etc. ist in dem Thread "Almado AG / 365 AG" zu den identischen "Fällen" von @norbertc und @George65 bereits gesagt.
Gruß, khh
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Hier ist die Email, aus der, wie ich meine, keine Verzichtserklärung zum Jahresbonus hervorgeht!
[EMail entfernt]
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Hier ist die Email, aus der, wie ich meine, keine Verzichtserklärung zum Jahresbonus hervorgeht!
@Elchallen,
in der Email steht tatsächlich nichts über eine Verzichtserklärung zum Bonus. Aber was stand im Kundenportal, haben Sie das nicht eingesehen und ausgedruckt/gespeichert ?
@almado-Kunden,
hat jemand die Kundenportal-Info zur "Weihnachtsaktion mit Treuebonus" vorliegen, enthielt das Angebot etwa doch eine solche 'Verzichtserklärung zum Bonus' ?
Gruß, khh
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Ich habe ja die gleiche Email bekommen und wenn man auf das Link klickte, kam man nur dazu, den aktuellen Zählerstand durchzugeben.
Weder unter dem Link, noch im Kundenbereich konnte man was genaues über diese Treueprämie, wie es in der Email stand, erfahren.
Von einem Verzicht auf den Kundenbonus stand gar nichts drin.
Es stand nur, dass man sich mit dieser Aktion eine Preisgarantie für 2014 sichert.
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Moin moin,
nach so langer Zeit mal wieder ein kleiner Zwischenstand.
Nachdem alle drei Anträge vollständig bei der Schlichtungsstelle eingereicht wurden, dachte ich, das war es erst einmal.
Wenige Tage später kam dann ein Schreiben vom Inkassobüro. Was nun? Dank an ein sehr hilfreiches Forummitglied der mir geraten hat, starke Nerven zu beweisen. Nicht ganz einfach nach dem langen Leidensweg. Abwarten und darauf ankommen lassen. Das war die Empfehlung. Danke, später mehr.
Für die anderen zwei Anträge habe ich vor einigen Tagen eine Art Hinweis-Mail, ich würde sie Drohmail nennen, bekommen.
In der wird mir mitgeteilt, wenn ich unwahre Behauptungen aufstelle, dass ich die Kosten von 450 Euro zu tragen habe. Man werde grundsätzlich prüfen ob man ein Kleingewerbe unterhält und wäre dann nicht berechtigt nach....usw. Das Verfahren wäre sehr lang und man könnte durch das interne eigene Schlichtungsverfahren den Vorgang erheblich beschleunigen. Außerdem wäre das ganze Verfahren nicht rechtlich bindend sondern bedürfte einer gerichtlichen Bestätigung.
Was soll man dazu sagen? Fassungslosigkeit und Kopfschütteln.
Gestern kam nun ein Mail mit einer neuen korrigierten Jahresabrechnung (die mit dem Inkasso-Schreiben) und der Ankündigung für einen Verrechnungsscheck der in den nächsten 3 Wochen kommen soll.
Die Rechnung beinhaltet nun den Bonus und ist in sich in Ordnung. Lediglich eine Mahngebühr von 2,50 sind mit aufgeführt.
Aber mir macht der zu erwartende Verrechnungsscheck (auch wenn die Summe korrekt ist) Kopfschmerzen. Ich forderte damals und auch bei meinem Antrag an die Schlichtungsstelle, dass der vertraglich zugesicherte Betrag, auf mein Konto überwiesen werden soll.
Frage:
Tätig werden und Almado mit Fristsetzung auffordern den Betrag zu überweisen?
Danke
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@ JTreinfall, wer sagt's? Geht doch!
Hier lesen (s. Antwort an Almado vom 25.03.14) und handeln! (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18879.msg108657#msg108657)
Ich habe im Moment keine Zeit. Wenn Sie ein wenig warten, schicke ich Ihnen eine Textvorlage per PM.
MfG