Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => C => Stadt/Versorger => Care-Energy AG => Thema gestartet von: Ben am 09. Dezember 2013, 16:25:20
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Das Verfahren Bundesnetzagentur gegen Care Energy wegen Nichtanzeige der Belieferung von Haushaltskunden wurde laut CE eingestellt.
http://www.presseportal.de/pm/80959/2616930/care-energy-der-energiedienstleister-setzt-sich-durch
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Das Verfahren Bundesnetzagentur gegen Care Energy wegen Nichtanzeige der Belieferung von Haushaltskunden wurde laut CE eingestellt.
http://www.presseportal.de/pm/80959/2616930/care-energy-der-energiedienstleister-setzt-sich-durch
http://www.energie-und-management.de/?id=84&no_cache=1&terminID=102436
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http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Bundesnetzagentur-kommentiert-relativiert-und-bestaetigt-die-Pressemitteilung-von-Care-Energy-mk-group-Holding-GmbH-2926723
care ernergy = Hütchenspieler im Strommarkt?
http://hallo-holstein.de/umweltschutz-tierschutz-agrar-oeko/112-umweltschutz-klima-forschung-energie/14860-gruesse-aus-muenchhausen-qcare-energy-der-energiedienstleister-setzt-sich-durchq-auf-wwwpresseportalde-bundesnetzagentur-erteilt-auskunft
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CE sieht das Verfahren für beendet an.
http://www.presseportal.de/pm/80959/2620538/die-bundesnetzagentur-und-care-energy
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Das Verfahren gegen Kristek geht weiter
http://www.zfk.de/politik/artikel/bussgeldverfahren-gegen-kristek-geht-weiter.html
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Care Energy scheitert mit Klage gegen die Bundesnetzagentur.
http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/04_140217/index.php
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Der Beschluss im Volltext:
VG Köln · Beschluss vom 12. Februar 2014 · Az. 1 L 1311/13
http://openjur.de/u/677122.html
VG Köln: Bundesnetzagentur darf sich weiterhin kritisch zum Geschäftsmodell eines Stromlieferanten äußern
http://beck-aktuell.beck.de/news/vg-k-ln-bundesnetzagentur-darf-sich-weiterhin-kritisch-zum-gesch-ftsmodell-eines
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Dieses Urteil ist mal wieder ein bezeichnendes Beispiel dafür, dass die erwirkten oder angestrebten Einstweiligen Verfügungen der „Unternehmensgruppe“ mk-group Holding GmbH überwiegend völlig sinnleer (und häufig sogar „klassische Eigentore“) sind ! ;D
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Ende Oktober wird vor dem OLG Düsseldorf verhandelt.
http://www.energie-chronik.de/140909.htm
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Kristek nimmt Einspruch zurück und klagt gegen die Bundesnetzagentur.
http://www.presseportal.de/pm/80959/2859523/martin-richard-kristek-ceo-von-care-energy-und-das-bussgeldverfahren-der-bundesnetzagentur-foto
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Hier die Bewertung des Branchendiensts "Kreutzer Consulting":
"Die Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG (ehemals mk-power) hat ihren Einspruch gegen das von der Bundesnetzagentur verhängte Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro wegen Nichtanmeldung als Stromlieferant nach §5 EnWG zurückgezogen. Damit kommt der für diese Woche vor dem OLG Düsseldorf angesetzte Prozess wohl nicht zustande.
Martin Kristek sieht dies aber nicht als Eingeständnis der Rechtmäßigkeit des Bußgelds, sondern begründet die Rücknahme des Einspruchs unter anderem damit, dass „90% des Akteninhaltes ausschließlich dazu dienen soll, meinen Ruf als Eigentümer der Care Energy-Gruppe zu diskreditieren und dies öffentlich unter Einbeziehung der Presse“. Außerdem sei die Bundesnetzagentur für einen Energiedienstleister wie Care Energy, der seinen Kunden auch einen Energieanbieter empfehle, nicht zuständig.
Aus unserer Sicht will Martin Kristek mit der Zahlung des Bußgelds weiter Zeit gewinnen. Hätte das OLG Düsseldorf festgestellt, dass die Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG Stromlieferant sei und sich deshalb bei der BNetzA anmelden müsse, hätten die Übertragungsnetzbetreiber die nicht gezahlte EEG-Umlage wahrscheinlich relativ schnell einfordern können. Nun wird es wahrscheinlich neue Klagen und Gerichtsverfahren geben, in denen das Unternehmen zur Anmeldung als Stromlieferant gezwungen werden soll. Bis dies soweit ist, wird aber wieder viel Zeit vergehen."
Quelle > http://www.kreutzer-consulting.com/Energy_Update unter "Oktober 2014"
[Edit DieAdmin: Quellenangabe ergänzt]
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@Energiefachmann,
wo ist das nachzulesen? Bitte die Quellenangabe ergänzen.
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Kristek nimmt Einspruch zurück und klagt gegen die Bundesnetzagentur.
http://www.presseportal.de/pm/80959/2859523/martin-richard-kristek-ceo-von-care-energy-und-das-bussgeldverfahren-der-bundesnetzagentur-foto
Auszug aus der vorstehend verlinkten PM vom 20.10.2014:
Das Kommentar des Geschäftsführers und Eigentümers von Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co.KG läßt jedoch tief blicken: "..."
Das muss man tatsächlich vollumfänglich bestätigen ! ;D
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Care Energy: Martin Kristek fühlt sich von Bundesnetzagentur gemobbt
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1657&meldung=Care-Energy-Martin-Kristek-fuehlt-sich-von-Bundesnetzagentur-gemobbt
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@Energiefachmann, wo ist das nachzulesen? Bitte die Quellenangabe ergänzen.
Quelle > http://www.kreutzer-consulting.com/Energy_Update unter "Oktober 2014"
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@Energiefachmann, wo ist das nachzulesen? Bitte die Quellenangabe ergänzen.
Quelle > http://www.kreutzer-consulting.com/Energy_Update unter "Oktober 2014"
Danke khh, ist die Frage nun auch beantwortet.
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und es geht weiter:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6-GZ/2014/BK6-14-159/BK6-14-159_Beschluss_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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Auszug aus dem vorstehend verlinkten Beschluss der Bundesnetzagentur am 12.11.2014 - S. 8, III 2., letzter Abs.
Die Betroffene muss sich darüber hinaus fragen lassen, ob ihr durch die Klageerhebung vor dem VG Köln nicht in Wahrheit an der weiteren Verschleppung des Verfahrens gelegen ist. Die hier vorgeblich erstrebte rechtliche Klärung hätte im jüngst anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren [beim OLG Düsseldorf] bereits erreicht werden können.
(eingefügte Anmerkung in [ ] durch khh)
Es wird zunehmend enger für diesen innovativen ;D "Energiedienstleister der Energiewende". Und mit der Androhung des Zwangsgeldes i.H. von jetzt 400 T€ auch immer teurer ???.
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Kristek stänkert erneut gegen die Bundesnetzagentur.
https://de-de.facebook.com/CareEnergy/photos/a.178105115538448.49806.178103735538586/980638091951809/?type=1
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Jetzt wird es richtig spannend:
An-, und (nach 40 Minuten) direkte Abmeldung als Stromlieferant gem. §5 EnWG.
Der süffisante Ton bei der Verlautbarung ist meiner bescheidenen Meinung nach seeehr gewagt.
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Care-Energy-beugt-sich-dem-Beschluss-der-Bundesnetzagentur-Der-beschlussmaessigen-Auflage-zur-Anzeige-gemaess-sect-5-EnWG-wurde-nachgekommen-4063503
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Kann man denn sich so einfach wieder abmelden?
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Kann man denn sich so einfach wieder abmelden?
Nö, wohl nur dann, wenn man die anmeldepflichtige Tätigkeit beendet hat.
Mal abwarten, ob sich die Bundesnetzagentur derart "ver..schen" lässt ::) .
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Kurz vor Weihnachten:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1432/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/141222_CareEnergie.html?nn=265778
Zwangsgeld 400.000 €. Ab 23. Januar 2015, 800.000 €
Die Antwort von CE:
Widerspruch und Gegenklage. Ab jetzt wird es persönlich.
http://www.presseportal.de/pm/80959/2912501
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Der 23. Januar ist schon lange vorbei, die christliche Fastenzeit steht vor der Tür, werden wir bald von der 800.000-Euro-Strafe gegen Kristek hören? Oder hat man sich mit EnUp da jetzt rausgeaalt? Zahlt der Laden mittlerweile EEG-Umlage? Mit dem hohen Preis von 25 ct/kWh und der umgangenen EEG-Umlage von aktuell über 80 Mio Euro (jeder Deutsche wird indirekt mit einem Euro zur Kasse gebeten) könnte man sich durchaus den Luxus leisten, ganz normaler Stromanbieter zu werden.
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Erneut Zwangsgeld gegen Care Energy verhängt.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6-GZ/2014/2014_100bis199/BK6-14-159/BK6-14-159_Beschluss_vom_02.03.2015.html?nn=360460
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Die Ausführung der BNA im Beschluss unter "Gründe" Ziff. I 2. - Auszug:
Die zur Darlegung der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung nach dem Formular erforderlichen Anlagen wurden von der Betroffenen als mitzusenden angekreuzt, lagen der Anzeige jedoch nicht bei.
[Hervorhebung durch khh]
passt zu der überfälligen aber unverändert ausstehenden Offenlegung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013.
Droht Care Energy jetzt womöglich eine Untersagung der Tätigkeitsausübung durch die BNA gemäß § 5 EnWG
und daher jetzt die Strombelieferung der Endkunden durch die EnUp AG ? :-\
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Droht Care Energy jetzt womöglich eine Untersagung der Tätigkeitsausübung durch die BNA gemäß § 5 EnWG
und daher jetzt die Strombelieferung der Endkunden durch die EnUp AG ?
Ich finde das sieht eher so aus, als ob die das Spielchen auf beiden Seiten endlos weiter treiben wollen:
Der Betroffenen wird ein Zwangsgeld in Höhe von weiteren 800.000,00 EUR für den Fall angedroht, dass sie den Verpflichtungen aus dem gegen sie ergangenen Beschluss vom 12.11.2014 (BK6-14-159) nicht bis spätestens 27. März 2015 nachkommt.
und
Das Zwangsgeld kann wiederholt und erhöht angedroht und festgesetzt werden, bis der gesetzmäßige Zustand hergestellt ist. Die erneute Androhung ist hier gem. § 13 Abs. 6 Satz 2 zulässig, da beide bislang ausgesprochenen Zwangsgeldandrohungen erfolglos geblieben sind. Aus dem danach sich ergebenden Bedürfnis für eine nachdrückliche Aufforderung zur Einhaltung der behördlichen Verpflichtung ergibt sich der Anlass für die erneute Androhung. Die Summe des wiederholt angedrohten Zwangsgeldes berücksichtigt, dass die erstmalige Androhung nicht zum Erfolg geführt hat.
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Ich finde das sieht eher so aus, als ob die das Spielchen auf beiden Seiten endlos weiter treiben wollen: ...
Auch durchaus denkbar, aber das wird die Bundesnetzagentur sicherlich viel länger aushalten können ! :D
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Weiß jemand was die Bundesnetzagentur mit den eingesackten Zwangsgelder macht? Muss sie die abführen oder kann sie das Geld selbst verwenden?
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@GPKE-Xperte,
die BNA ist eine Bundesbehörde, insofern wird das Geld letztlich im Bundeshaushalt landen
(und sicherlich n i c h t für Betriebsfeiern verwendet ;)).
Gruß, khh
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Ich finde das sieht eher so aus, als ob die das Spielchen auf beiden Seiten endlos weiter treiben wollen:
Das Prinzip einer Aufsichtsbehörde scheint dir fremd zu sein. Was soll die BNetzA denn sonst machen?
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Das Prinzip einer Aufsichtsbehörde scheint dir fremd zu sein. Was soll die BNetzA denn sonst machen?
Beispielsweise § 5 EnWG anwenden !?
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde unverzüglich anzeigen; ausgenommen ist die Belieferung von Haushaltskunden ausschließlich innerhalb einer Kundenanlage oder eines geschlossenen Verteilernetzes sowie über nicht auf Dauer angelegte Leitungen. Eine Liste der angezeigten Unternehmen wird von der Regulierungsbehörde laufend auf ihrer Internetseite veröffentlicht; veröffentlicht werden die Firma und die Adresse des Sitzes der angezeigten Unternehmen. Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen. Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist. ...
[Hervorhebung/en durch khh]
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Nach einem Zwangsgeld? Steile These.
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Heute (27.03.15) ist ja der Termin für das erneute Zwangsgeld. Mal schauen, wann bekannt wird was passiert.
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Kristek beantragt erneut die sofortige Aussetzung der Vollziehung.
http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/150315.htm
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Das Urteil, das CE zum Energielieferanten machte:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2015/VI_3_Kart_190_14_V_Beschluss_20150617.html (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2015/VI_3_Kart_190_14_V_Beschluss_20150617.html)
Kleine Auszüge:
"Entgegen der formalen Vertragsgestaltung, dem Vorbringen der Betroffenen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens sowie der Angaben in ihrer Infobroschüre wird die an den Übergabepunkt gelieferte elektrische Energie jedoch nicht im Netz des Kunden durch die C.-NI. in Nutzenergie umgewandelt. Die Ausführungen der Betroffenen, wonach die C.-NI. den Ökostrom erhalte und im Hausnetz des Kunden umwandele, entsprechen nicht den realen physikalischen Abläufen."
und
"Insoweit handelt es sich aber um eine reine Fiktion, die mit der – physikalischen - Lebenswirklichkeit nicht in Einklang zu bringen ist. Bei dem Einsatz und der Umwandlung von Energie handelt es sich um tatsächliche, physikalische Vorgänge, die nicht durch vertraglich bestimmte Fiktionen determiniert werden können. Tatsächlich übt die C.-NI. keinerlei Einfluss auf die Netze der Kunden aus und führt keine realen Umwandlungsprozesse durch. Eine faktische Überlassung der Kundenverbrauchsnetze an die C.-NI. findet nicht statt. Dieses räumt die Betroffene in den im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung öffentlich zugänglichen Informationen selbst ein: In ihrer Infobroschüre betont sie nicht nur, dass Nutzenergie fließe, sobald der Kunde den Schalter umlege bzw. Heizung und Kühlschrank bediene. Sie weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass „sich in der Praxis für den Kunden zunächst nichts ändert“."
Das Urteil kostet den Konzern 50.000 €.
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Das Urteil kostet den Konzern 50.000 €.
Ich würde mal schätzen, dass die die Auswirkungen deutlich teurer kommen. ;D
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Bundesnetzagentur geht gegen die Care Energy AG vor
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6-GZ/2016/2016_0001bis0999/BK6-16-058/BK6-16-058_Auskunftsbeschluss.pdf
sowie gegen die Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co. KG
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6-GZ/2016/2016_0001bis0999/BK6-16-070/BK6_16_070_Auskunftsbeschluss.pdf
Care Energy scheitert mit Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=75173&pos=5&anz=584&Blank=1.pdf