Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Timo am 02. Dezember 2013, 14:24:07
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Ich bin auch auf Almado AG reingefallen. Ich habe mit diesem Unternehmen einen Stromlieferungsvertrag über eine feste Strommenge mit Einzugsermächtigung abgeschlossen. Der Vertrag wurde von mir frist- und vertragsgemäß nach 1 Jahr zum 31.01.2014 gekündigt.
Nun zieht Almado den fälligen Betrag nicht mehr ab und teilt mir mit, dass sie auf Grund von Zahlungsverzug und einer Mahnung, die bei mir nie eingegangen ist, den Vertrag nun selbst mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist zum 03.12.2013 kündigt und ich künftig automatisch von meinem Grundversorger beliefert werde.
Ich habe dem schriftlich widersprochen.
Auf Grund eines Telefonats am 21.11.2013 teilt mir Almado AG mit, dass ich angeblich ein SEPA-Lastschrift Mandat nicht unterzeichnet hätte. Dabei habe ich nie ein solches Formular erhalten. Sie wollten mir nun das Formular "wieder" zusenden. Stattdessen haben Sie mir neue Allgemeine Stromlieferbedingungen zugeschickt, in denen die Regelung hinsichtlich SEPA-Lastschrift festgeschrieben ist. Ein entsprechendes Formular fehlte jedoch und der fällige Betrag wurde weiterhin nicht abgebucht.
Ich habe jetzt eine Einzelüberweisung über den fälligen Betrag vorgenommen – aber laut telef. Auskunft bleibt die Kündigung bestehen und ich werde ab 03.12.2013 von meinem Grundversorger beliefert.
Auf diese unseriöse und vertragsbrüchige Weise will Almado AG den am Vertragsende fälligen Bonus von 25 % nicht ausbezahlen. Ich bin mal gespannt wie die Abrechnung aussehen wird!
Ich überlege mir, wie ich rechtlich vorgehen kann. Die Kündigung ist nämlich vertragswidrig. Ich habe nie eine Mahnung oder ein Formular für die SEPA-Umstellung erhalten. Im Übrigen können auch andere Unternehmen Einzugsermächtigungen auf SEPA ohne bürokratischen Aufwand umstellen!
Also Finger weg von Almado AG!!!
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Hallo Timo,
da hätten wir also Trick Nr. 3 , um den Bonus nicht auszubezahlen.
Diesmal das fehlende Serpa Mandat.
Das Serpaformular ist mit der Mail gekommen wo auch die Preiserhöhung kam. Bei Bekannten am 16.09. und am 24.11.13.
Und gleich noch Trick Nr. 4
- Kunde hat einen Paketvertrag und Vertrag wird vor Ablauf von 12 Monaten zwangsgekündigt -
Mindestverbrauch eventuell noch nicht vollständig verbraucht, Restgeld der nicht verbrauchten kWh wandert in die Tasche des Anbieters
Anmerkung:
Nach AGB 8.3 sollte der Mindestverbrauch, der an die Laufzeit (hier 12 Monate) gekoppelt ist in der Schlussrechnung auf 10 Monate verringert werden.
Kommt aber darauf an wieviele kWh sie bis heute verbraucht haben.
Interesannt wird erst die Schlussrechnung. Dann entscheidet sich das weitere Vorgehen.
Mal sehen wie viele Tricks noch kommen.
Sie haben eine Einzugsermächtigung erteilt und überweisen dann Geld. Das war falsch, weil ohne
Aufforderung meines Vertragspartners. Ich hoffen sie sehen das wieder.
Vergessen sie nicht heute ihren Zählerstand abzulesen und an den Netzbetreiber zu senden, als
Zählerstandsmitteilung mit Datum 02.12.2013. Almado (365AG) können sie dem zusätzlich mitteilen.
Das die 365AG sie wieder anmeldet oder ihnen Schadenersatz zahlt glaub ich eher nicht.
Vielleicht hat hier jemand Tips wie man dagegen vorgehen kann.
Noch ein Tip aus Flexstromzeiten:
Schreiben sie lieber Mails, das haben sie dann schriftlich.
Es wäre nett, wenn sie über den weiteren Fortgang hier berichten.
Danke!
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stromer51,
Sie irren sich, das sind nicht „Trick Nr. 3 und 4“, sondern mindestens Trick Nr. 8 oder 9 von Almado oder Immergrün (mal dazu die Thread’s im Board '365 AG' aus dem letzten Halbjahr lesen, besonders die Ausführungen der rechtskundigen Userin Amazone !). ;)
Hallo Timo,
bisher haben Sie nichts falsch gemacht, obwohl Ihre Einzelüberweisung des fälligen Abschlagsbetrages überflüssig war. Das deutsche Lastschrift-Verfahren wird erst ab 01.02.2014 durch das europäische SEPA-Zahlverfahren abgelöst. Wenn Almado die Umstellung bereits vorher vornehmen möchte und zudem noch ein (bei einer vorliegenden Einzugsermächti-gung nicht notwendiges) neues unterschriftliches SEPA-Mandat haben möchte (tatsächlicher Grund ist ja, Verträge wg. angeblicher Zahlungsrückstände vor Fälligkeit des Bonus zu kündigen >:( ), dann ist das allein deren Problem.
Da Sie den Stromliefervertrag bereits fristgemäß zum Ablauf des 31.01.2014 gekündigt hatten, gab es für Sie auch keinerlei Veranlassung, ein über diesen Zeitpunkt hinausgehendes SEPA-Mandat zu erteilen. Für Lastschrift-Abbuchungen bis einschließlich Januar 2014 ist Ihre erteilte Einzugsermächtigung in jedem Fall wirksam. Wenn Almado davon keinen Gebrauch macht, dann ist eher der Versorger in Annahmeverzug für Ihre Zahlung. Sie jedenfalls waren zu keinem Zeitpunkt in Zahlungsverzug und die Kündigung von Almado, ob nun mit einer 14-tägigen Frist oder fristlos, ist demzufolge m.E. eindeutig rechtswidrig !
Lesen Sie den Zählerstand am 03.12. ab (evtl. mit einem Zeugen) und halten diesen fest. Von einer Meldung an den Netzbetreiber und besonders an Almado würde ich derzeit Abstand nehmen (das könnte womöglich als ein Anerkenntnis der Kündigung gewertet werden).
Frage: Haben Sie bei Ihrem schriftlichen Widerspruch gegen die Kündigung (per Einwurf-Einschreiben?) eine Frist für die Fortsetzung/Wiederherstellung der vertragsgemäßen Belieferung bis zum 31.01.2014 und eine Beantwortungsfrist zu Ihrem Widerspruch gesetzt? Da von Almado ohnehin kein Einlenken zu erwarten ist (war ja alles so geplant), würde ich umgehend einen sachkundige/n Anwalt/in konsultieren (besonders wg. schnellstmöglicher Geltendmachung sämtlicher Schadensersatzansprüche !).
Vielleicht setzten Sie sich mit dem User martino35 per PM in Verbindung, der sprach von einem Rechtsanwalt in Frankfurt, der „Almado-Spezialist“ sein soll !?
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Vielleicht setzten Sie sich mit dem User martino35 per PM in Verbindung, der sprach von einem Rechtsanwalt in Frankfurt, der „Almado-Spezialist“ sein soll !?
Hallo,
ich wollte und will hier keine Namen nennen bzw. Werbung machen, aber : Einfach bei google "anwalt" und "almado" eingeben, dann ist es das erste Ergebnis :)
Habe übrigens in meinem Fall heute bereits per email Kontakt aufgenommen und schon mal alle Unterlagen hingeschickt.
Grüsse
Martin
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Hab die Homepage der besagten Anwälte mal aufgerufen. Sehr aufschlussreich sind die 318 eingestellten Kommmentare von Almado-/Immergrün-Kunden (die ... hat offensichtlich Methode >:( ).
Was muss eigentlich noch passieren, damit Verbraucherschützer und Bundesnetzagentur nachhaltig aktiv werden? Und wieso ist dieser Anbieter nach wie vor bei den Vergleichsportalen im Angebot? :(
Vllt. fragt ja mal ein/e Betroffene/r wg. des Verdachts eines versuchten Betrugs bei der Staatsanwaltschaft an !? :-\
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Hallo,
habe jetzt das ganze Almado Forum durchgelesen.
Leider konnte ich nicht lesen, ja ich habe gewonnen , der Bonus wurde gezahlt, oder mein Widerspruch
zur vorfristigen Vertragsbeendigung zurückgenommen.
Es scheint als ist immer Almado (365AG) der Sieger. Zumal das Inkasso auch im gleichen Haus in Köln sitzt.
Oder sehen sie das anders?
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Hallo Timo,
Sie sollten vllt. auch noch prüfen, ob die Kündigungsbestätigung von Almado zum 03.12.2013 evtl. auf nachstehenden Sachverhalt zurückzuführen sein könnte [nachzulesen im 365 AG-Thread „Neuer versuch von Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!“]:
...aus der aktuellsten AGB-Änderung von Almado, die den Almado-Kunden just heute ins E-Mail-Postfach geflattert ist.
Sehr interessant darin, dass Almado in Bezug auf den Vertragsbeginn nunmehr von ihrer letzten missverständlichen Formulierung („Der Vertrag … beginnt mit Aufnahme der Belieferung.“) abrückt und klarstellt:
(1) Der Vertrag kommt - vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 - durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande. Vertragsbestandteil sind - neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen - auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY. Über den Beginn der Belieferung erhält der Kunde im Rahmen des Wechselprozesses eine gesonderte Belieferungsbestätigung.
Wer unter solchen Bedingungen noch daran denkt, bei Almado einen Vertrag abzuschließen, sollte sich darüber im Klaren sein, dass Almado einen Bonus nur noch dann zahlen muss, wenn der Vertrag mindestens zwei Jahre läuft! Denn da ein Bonus erst nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres gezahlt wird, dieses jedoch bei einer Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres (das regelmäßig VOR dem Ablauf des ersten Belieferungsjahres endet) noch nicht erfüllt ist, entfällt auch der Anspruch auf den Bonus.
Es ist einfach unglaublich, mit welchen juristischen Tricks die Verantwortlichen von Almado versuchen, unbedarfte Verbraucher – die in der Mehrzahl davon ausgehen dürften, dass die Vertragslaufzeit der Dauer der Belieferung entspricht – über den Tisch zu ziehen! ...
Falls ja, würde ich anwaltlich prüfen lassen, ob eine solche AGB-Klausel [1. Vertragsjahr und 1. Lieferjahr sollen voneinander abweichen] rechtlich überhaupt wirksam sein kann. Nach meiner [leider unmaßgeblichen ;)] Einschätzung sollte/könnte diese Klausel eine Irreführung bzw. unangemessene Benachteiligung der Kunden sein.
Stromer51,
Almado oder Immergrün (= 365AG) wird immer dann der Sieger sein, wenn sich betroffene Verbraucher nicht unverzüglich mit sachkundiger anwaltlicher Hilfe wehren! Die genannten Frankfurter Anwälte könnten womöglich die bzgl. Almado richtige Adresse sein.
Gruß, khh
Nachtrag:
Im Übrigen wird nicht erst seit wenigen Wochen oder Monaten vor Billiganbietern mit unseriösen Geschäftsgebaren (durchaus erkennbar u.a. an besonders hohem Lock-Bonus 25 % oder auch an vermeintlich günstige Paket-Angebote) wie bspw. Almado/Immergrün/Meister oder Extraenergie/Hit/Prio oder Stromio/Grünwelt/GasDe etc. eindringlichst gewarnt ! :o
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khh: "...im Übrigen wird nicht erst seit wenigen Wochen oder Monaten vor Billiganbietern mit unseriösen Geschäftsgebaren (durchaus erkennbar u.a. an besonders hohem Lock-Bonus 25 % oder auch an vermeintlich günstige Paket-Angebote) wie bspw. Almado/Immergrün/Meister oder Extraenergie/Hit/Prio oder Stromio/Grünwelt/GasDe etc. eindringlichst gewarnt !"
Die Verurteilung von drei agressiv im Markt agierenden Lieferanten ist mir zu pauschal und so nicht haltbar. Seit Beginn der Liberalisierung habe ich mich von sieben unterschiedlichen Stromlieferanten beliefern lassen und in jedem Fall den Bonus erhalten. Darunter war auch einer der von khh verdächtigten. Ich empfehle khh dringend, das von ihm so häufig mit qualifizierten und von mir geschätzten Beiträgen bereicherte Forum einmal einer Analyse bzgl. der drei "Billiganbieter" zu unterziehen. Möglicherweise fällt dann sein Urteil etwas differenzierter aus. Im Übrigen empfehle ich den jüngsten Artikel der Finanztest zu den drei "Ungekrönten", der ebenfalls differenzierter ausfällt.
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Die "SEPA-Nummer" kann ich in 2 Fällen bestätigen (hier Almado). Bleibt noch zu erwähnen, dass damit auch eine einseitige Vertragsänderung versucht wird. Glücklicherweise gibt es so etwas in Deutschland nicht, d.h. konkludentes Handeln ist immer noch Vorraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages. Zumindest alle, die eine "Zwischenablesung" hatten und danach eine Rechnung bekommen haben bzw. das "Infoschreiben" zur SEPA-Einführung... Zum Thema SEPA ist ja alles klar. Für bestehende Verträge gibt es keine Notwendigkeit, darauf zu reagieren. Almado nutzt dies als Vorwand, Verträge rechtswidrig unterjährig zu beenden und die 25% Rabatt zu sparen. Bisher beste Aktion von ALMADO: Kündigung des Zählers an den Stromnetzbetreiber und der Kunde hat noch gar keine Kündigung erhalten... Meine Empfehlung: Widersprüche, Texte, Mitteilungen immer an alle 3 Emailadressen schicken! Zusätzlich als Kopie an den Netzbetreiber und an die Bundesnetzagentur und wer hat an seinen Anwalt. Da es hier, gewollt, natürlich hauptsächlich um Vertragsrecht geht, sind leider viele Rechtsschutzversicherungen aussen vor. Das sollte man beachten - obwohl die Anwälte wird es freuen. Grundsätzlich liegt in den 2 Fällen die ich betreue eine klare Betrugsabsicht bzw. zumindest eine versuchte Unterschlagung vor, was dass strafrechtliche Thema anbelangt. Sollte in Problemfällen, wie Sie hier vielfältig benannt sind, ein monetärer Schaden entstehen, empfehle ich in jedem Fall eine Strafanzeige. Dies kostet keinen Cent. Man kann eine Strafanzeige online stellen, man kann eine Strafanzeige auch bei jeder Polizeidienststelle oder halt beim Amtsgericht beantragen (einfach mal die Ansprechpartner der jeweiligen stellen kontaktieren. Wichtig in jedem Falle: Alle Dokumente sammeln und natürlich auch im Recht sein (also ungedeckte Konten etc. sind hier natürlich, wenig hilfreich). Auch wenn einige Verfahren "aus mangelndem Interesse der Öffentlichkeit" eingestellt werden, spätestens wenn der bearbeitende Staatsanwalt den Tisch voller Almado-Strafanzeigen hat wird er handel! Also keine Mühe gescheut, richtig günstige und faire Strompreise finden ist schwerer. Sicherheitshalber weise ich darauf hin, dass ich hier nicht rechtsberatend tätig bin...
Die große Frage ist natürlich schon, weshalb sich andere Stromanbieter diese Wettbewerbswidrigkeiten oder die Stromnetzbetreiber die hohen Kosten, die dieser Mehraufwand, der durch Almado verursacht wird, gefallen lassen.
PS. Einen noch: Schaut mal bei den Emails von Almado auf die Eingänge, also einmal normale Ansicht und dann in den Header (also die Kopzeile mit den Sendedaten etc.). Rekord liegt bei bisher 2 Tagen Unterschied.
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auch ich bin Mitglied bei diesem verein geworden.
Versorgungsbeginn: 01.05.2013
gekündigt zum 30.04.2014, wurde bestätigt von den Immergrünen.
Am 04.12.2013 erhalte ich von denen eine Falt- und Bastelanleitung für ein Kuvert.
Unterschrieben soll ich folgendes in diesem Kuvert zurücksenden:
-Ich/wir ermächtige(n) die almado AG, Gläubiger-Identifikationsnummer der Deutschen Bundesbank:
DE34ZZZ00000117309, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und bin mit der Aktualisierung
des Stromliefervertrages einverstanden. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der almado AG auf mein
Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Das beste daran, die netten 365 Immergrün MeisterStrom Leute übernehmen auch noch das Porto :)
-Bitte falten Sie zur Rücksendung das unterzeichnete SEPA-Formular gemäß Anleitung. Wenn Sie das entstandene Kuvert mit Klebeband oben und an den Seiten verschließen, übernehmen wir gerne das Porto für Sie, falls Sie keine Marke zur Hand haben.
Was sagen die Experten?
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Hallo,
unterschreiben sie das Sepa Formular und ab in den Breifkasten, ohne Briefmarke.
Machen sie das nicht geben sie dem Vertragspartner die Möglichkeit zu kündigen.
Er den Bonus gewonnen - sie verloren.
Warten sie ab, wie das Vertragsverhältnis weitergeht, oder lesen sie sich hier durch.
Da werden ihnen eine größere Anzahl möglicher Tricks begegnen.
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Hallo,
unterschreiben sie das Sepa Formular und ab in den Breifkasten, ohne Briefmarke.
Machen sie das nicht geben sie dem Vertragspartner die Möglichkeit zu kündigen.
Er den Bonus gewonnen - sie verloren.
Warten sie ab, wie das Vertragsverhältnis weitergeht, oder lesen sie sich hier durch.
Da werden ihnen eine größere Anzahl möglicher Tricks begegnen.
Hallo,
vielen Dank.
bin ich gesetzlich dazu verpflichtet und warum aktualisiert sich mein Stromliefervertrag?
"Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und bin mit der Aktualisierung
des Stromliefervertrages einverstanden."
kann ich das wirklich ohne Nachteile für mich unterschreiben?
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...kann ich das wirklich ohne Nachteile für mich unterschreiben?
Bei diesem Versorger sind Ihre Bedenken durchaus angebracht. Schauen Sie doch mal in Ihren Vertrag bzw. in die einbezogenen AGB, ob dort eine diesbezügliche Klausel enthalten ist. Wer weiß, womit Sie sich möglicherweise "mit der Aktualisierung Ihres Liefervertrages" einverstanden erklären! Vorsicht ist die Mutter der Weisheit! :D
Üblich ist, dass Dienstleister bisherige Bankdaten (Konto-Nr. u. BLZ) automatisch konvertieren, den Kontoinhabern die nötigen Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat sowie BIC und IBAN mit der Bitte um Überprüfung mitteilen und nur um Nachricht bitten, falls Abweichungen zu den Ihnen vorliegenden Angaben (z. B. auf Ihrem Kontoauszug) bestehen. Also nichts da mit neuer Ermächtigung zum Lastschrifteinzug!
Um auf "Nummer Sicher" zu gehen, fügen Sie dem Formular ein Begleitschreiben bei, in dem sie zum Ausdruck bringen, dass Sie sich ausschließlich des SEPA-Lastschriftmandats mit keiner weiteren Anpassung des Vertrages einverstanden erklären. Und ab die Post, am besten mit Einschreiben-Rückschein. Die Gebührenübernahme kann sich ggf. bewähren.
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SEPA Erklärung bekommen --- ist sowas überhaupt rechtsgültig ???
Alle Zeitungen schreiben, daß man in D keine SEPA-Einzugserklärung braucht, wenn man gültige Lastschriftaufträge hat !!! Das Umstellen ist Sache der Banken oder der Lieferanten, als Privatperson muß man nicht agieren !!! Selbst AMAZON hat mir sowas nicht geschickt...
Ich zitiere mal aus der ALMADO-Post und vor allem, frage ich mich warum die's so eilig haben zu Weihnachten, denn vor Februar ist kein Beginn bei SEPA bekannt.
Zitat:
Für Selbstzahler ändert sich durch die SEPA-Einführung nichts!
Von unseren Lastschriftkunden benötigen wir das beiliegende Formular zur Erteilung des SEPA-Mandats. Zur
Sicherstellung des zukünftigen Zahlungsablaufes ist es wichtig, dass wir das SEPA-Mandat von Ihnen bis zum
23.12.2013 im Original von allen Kontoinhabern unterschrieben zurück erhalten, da wir Sie ansonsten als
Selbstzahler einordnen müssten.
Bitte falten Sie zur Rücksendung das unterzeichnete SEPA-Formular gemäß Anleitung. Wenn Sie das
entstandene Kuvert mit Klebeband oben und an den Seiten verschließen, übernehmen wir gerne das Porto für
Sie, falls Sie keine Marke zur Hand haben.
Die Einführung von SEPA macht eine formale Ergänzung der Allgemeinen Stromlieferbedingungen erforderlich.
Hat mann denn als SELBSTZAHLER dann Nachteile...oder ist das nur ein Kündigungs-Vorwand ???
Bin erst seit 2 Monaten von ALMADO beliefert und habe leider nicht mit solch einem "dicken Hund" als Lieferanten hier gerechnet, weil ich keine Negativbewertungen bei den Preisvergleichsportalen gesichtet hatte...selbst VERIVOX, mit denen ich schon einmal gewechselt hatte, bestritt auf Anfrage Negativbeurteilungen - welch ein FAUTPAS !!! Sind die alle heute schon gekauft ???
Werde wohl dieser Tage dann meinen Anwalt konsultieren müssen und um begleiteten, geordneten und überwachten Ausstieg bei ALMADO bitten. Zum Glück hat er mich schon einmal gegen Telefonabzocker bei Call-by-Call Internet Tarifen erfolgreich vertreten und ist auch Fachmann und Gutachter beim LG zum Thema Internetkriminalität. Das wäre wohl dann die richtige Adresse...
erstmal noch einen schönen Tag...allerseits
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...kann ich das wirklich ohne Nachteile für mich unterschreiben?
Bei diesem Versorger sind Ihre Bedenken durchaus angebracht. Schauen Sie doch mal in Ihren Vertrag bzw. in die einbezogenen AGB, ob dort eine diesbezügliche Klausel enthalten ist. Wer weiß, womit Sie sich möglicherweise "mit der Aktualisierung Ihres Liefervertrages" einverstanden erklären! Vorsicht ist die Mutter der Weisheit! :D
Üblich ist, dass Dienstleister bisherige Bankdaten (Konto-Nr. u. BLZ) automatisch konvertieren, den Kontoinhabern die nötigen Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat sowie BIC und IBAN mit der Bitte um Überprüfung mitteilen und nur um Nachricht bitten, falls Abweichungen zu den Ihnen vorliegenden Angaben (z. B. auf Ihrem Kontoauszug) bestehen. Also nichts da mit neuer Ermächtigung zum Lastschrifteinzug!
Um auf "Nummer Sicher" zu gehen, fügen Sie dem Formular ein Begleitschreiben bei, in dem sie zum Ausdruck bringen, dass Sie sich ausschließlich des SEPA-Lastschriftmandats mit keiner weiteren Anpassung des Vertrages einverstanden erklären. Und ab die Post, am besten mit Einschreiben-Rückschein. Die Gebührenübernahme kann sich ggf. bewähren.
danke, für diesen sehr klugen Tipp.
So habe ich es jetzt gemacht.
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@ SepaWerner
So sollte es passen.
Ihr Schreiben ist in Ordnung. Die bzw. eine Reaktion darauf bleibt abzuwarten.
Den Klartext sollten Sie hier im Forum zur Bewahrung Ihres Pseudonyms lieber nicht veröffentlichen. Hier liest evtl. sogar der Teufel mit, auch an Weihnachten! ;)
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den Klartext habe ich jetzt geändert.
Allen noch ein schönes Weihnachtsfest.
Dem Teufel sei gesagt, Ich bin Rechtsschutzversichert!
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Folgender Erfahrungsbericht warnt vor Almado Energy:
http://www.lokalkompass.de/velbert/ratgeber/almado-energy-schlimmer-wie-teldafaxja-schlimmer-geht-nimmer-d380701.html
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@Ben,
die in dem von Ihnen verlinkten Erfahrungsbericht beschriebenen "SEPA-Masche" ist hier im Forum doch bereits mehrfach Thema gewesen und insofern altbekannt. Bzgl. der von Almado behaupteten Zahlungsrückstände verweise ich nochmals auf meine Antwort #2:
... Das deutsche Lastschrift-Verfahren wird erst ab 01.02.2014 durch das europäische SEPA-Zahlverfahren abgelöst. Wenn Almado die Umstellung bereits vorher vornehmen möchte und zudem noch ein (bei einer vorliegenden Einzugsermächtigung nicht notwendiges) neues unterschriftliches SEPA-Mandat haben möchte (tatsächlicher Grund ist ja, Verträge wg. angeblicher Zahlungsrückstände vor Fälligkeit des Bonus zu kündigen >:( ), dann ist das allein deren Problem.
... Für Lastschrift-Abbuchungen bis einschließlich Januar 2014 ist Ihre erteilte Einzugsermächtigung in jedem Fall wirksam. Wenn Almado davon keinen Gebrauch macht, dann ist der Versorger in Annahmeverzug für Ihre Zahlung (vgl. § 293 ff BGB). Sie jedenfalls waren zu keinem Zeitpunkt in Zahlungsverzug und die Kündigung von Almado, ob nun mit einer 14-tägigen Frist oder fristlos, ist demzufolge rechtswidrig ! ...
Jeder Betroffene sollte sich gegen diese und andere "Methoden" unverzüglich mit anwaltlicher Hilfe wehren, da Almado eine andere Sprache offensichtlich nicht versteht!
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Hallo ins Forum,
mir ist die SEPA-Masche ebenfalls widerfahren. Bevor ich mir jedoch von meiner Rechtschutzversicherung anhören werde, dass die Streitwertuntergrenze nicht erreicht wird (denn der ausstehende Bonus wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht so hoch sein) werde ich doch einfach mal eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft in Köln schicken.
Offensichtlich handelt es sich bei almado, ebenso wie bei Teldafax und FlexStrom um einen weiteren Stern am Stromhimmel, der in naher Zukunft erlischt. almado -oder wie immer sie sich jetzt nennen- wird in den Foren zerrissen und von den Vergleichsportalen ausgeschlossen. Am Ende steht dann die Insolvenz.
Dieses hartnäckige Vorgehen von almado mittels verschiedener Begehungsweisen erfolgt meines Erachtens bewusst und vorsätzlich.
Und jetzt muss ich mich vorsichtig ausdrücken, denn sowohl Teldafax als auch FlexStrom haben seinerzeit die Foren mitgelesen und Kritiker mit Unterlassungsverfügungen überzogen. Und auch almado wird mitlesen!
Ich würde nie so weit gehen, zu behaupten, dass almado den Tatbestand des Betruges erfüllt.
Auch wenn in §263 StGB zu lesen ist, dass ...wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird... bestraft.
Es müssen also eine Täuschungshandlung (z. B. ein Schreiben hinsichtlich des SEPA-Mandats), ein Irrtum beim Geschädigten und ein Vermögensschaden (z. B. ein nicht gezahlter Bonus) vorliegen.
Aber das soll die StA prüfen.
Im Fall von Teldafax wird übrigens seit geraumer Zeit in einem riesigen Umfangsverfahren ermittelt.
Es geht hier nicht um die Auslegung verwirrender Vertragstexte, sondern um eine vorsätzliche Handlungsweise, um Kunden um die Prämien zu bringen.
Mein Weg führt also zu den Ermittlungsbehörden.
Solches Vorgehen soll bestraft werden; es darf sich nicht lohnen.
Niemand muss sich Gedanken machen, dass er wegen falscher Anschuldigungen in Bedrängnis gerät.
Einfach den eigenen Sachverhalt schildern (der muss natürlich schlüssig sein), Mails und Kopien der Unterlagen hinzufügen und Hinweise oder gar Ausdrucke aus verschiedenen Foren mitliefern, damit sich der zuständige Staatsanwalt ein Bild machen kann. Das Ganze mit der Überschrift "Verdacht einer Straftat zu meinem Nachteil" versehen und formlos "Strafantrag für alle Fälle" stellen und ab die Post.
Sollte die StA zu der Überzeugung gelangen, dass keine Straftat vorliegt, dann wird das Verfahren eingestellt und es entsteht dem Anzeigenerstatter kein Nachteil, denn man legt der StA ja nur einen Sachverhalt zur Prüfung vor.
Auf keinen Fall eine rechtliche Bewertung und Verurteilung im Forum vornehmen. Das kann teuer werden! Teldafax-Kritiker können hiervon ein Lied singen.
In diesem Sinne...
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@ Keffi,
versuchen Sie es und berichten dann, was bei rausgekommen ist !
Ich vermute: Es wird ausgehen wie das "Hornberger Schießen" :( .
Gruß khh
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@ SepaWerner
So sollte es passen.
Ihr Schreiben ist in Ordnung. Die bzw. eine Reaktion darauf bleibt abzuwarten.
Den Klartext sollten Sie hier im Forum zur Bewahrung Ihres Pseudonyms lieber nicht veröffentlichen. Hier liest evtl. sogar der Teufel mit, auch an Weihnachten! ;)
Nach Überprüfung meines Bankkontos stelle ich nun fest, dass Almado nicht abgebucht hat.
Insgesamt 10 Lastschriften wurden eingelöst ( Mobilfunk, Versorger usw.),nur Almado möchte nicht abbuchen.
Jetzt wird es wohl sehr schnell eine Mahnung von DTMI Deutsche Telemedien Inkasso GmbH, Bürogebäude 2, Aachener Str. 1253, 50858 Köln geben.
almado-ENERGY GmbH,Aachener Straße 1253, Bürogebäude 1 ,50858 Köln wird dann den Vertrag kündigen um den fälligen Bonus am Ende der Laufzeit nicht zahlen zu müssen.
Mit dem ersten Schreiben von DTMI oder Almado geht es dann sofort zum Rechtsanwalt, der sich gerne mit diesen beiden Vereinen beschäftigt.
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Ist doch prima, wenn Almado von der erteilten alten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch macht und damit
im Annahmeverzug für Ihre angebotene Zahlung ist (vgl. § 293 BGB). ;)
Dann können Sie bei Ihrer ggf. zu erstellenden eigenen Schlussrechnung den womöglich verweigerten Bonus
zumindest teilweise schon mal berücksichtigen! :)
Und Ihr Anwalt wird wissen, wie man drüber hinausgehenden Schadensersatz geltend zu machen hat. ???
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Ist doch prima, wenn Almado von der erteilten alten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch macht und damit
im Annahmeverzug für Ihre angebotene Zahlung ist (vgl. § 293 BGB). ;)
Dann können Sie bei Ihrer ggf. zu erstellenden eigenen Schlussrechnung den womöglich verweigerten Bonus
zumindest teilweise schon mal berücksichtigen! :)
Und Ihr Anwalt wird wissen, wie man drüber hinausgehenden Schadensersatz geltend zu machen hat. ???
Almado hat jetzt doch mit Verspätung abgebucht. Auch die Abschlagszahlung wurde, wie von mir gefordert um 70,00 € reduziert.
Danke, an das Forum für die vielen Tipps.
Mal sehen wie es weitergeht.
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Hallo,
habe jetzt das ganze Almado Forum durchgelesen.
Leider konnte ich nicht lesen, ja ich habe gewonnen , der Bonus wurde gezahlt, oder mein Widerspruch
zur vorfristigen Vertragsbeendigung zurückgenommen.
Es scheint als ist immer Almado (365AG) der Sieger. Zumal das Inkasso auch im gleichen Haus in Köln sitzt.
Oder sehen sie das anders?
.....mein Vater hat gegen diese Bande verloren.
bei Gelegenheit werde ich das Schreiben der Schlichtungsstelle hier einstellen.
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Hallo, habe jetzt das ganze Almado Forum durchgelesen. Leider konnte ich nicht lesen, ja ich habe gewonnen , ... . Es scheint als ist immer Almado (365AG) der Sieger.
.....mein Vater hat gegen diese Bande verloren. bei Gelegenheit werde ich das Schreiben der Schlichtungsstelle hier einstellen.
Wer sich rechtlich fundiert gegen rechtswidrige versuche (nötigenfalls mit Anwalt) zur Wehr setzt anstatt alleine bei wenig Kenntnisse mit solchen Versorgern nur "rumeiert", wird im Regelfall auch obsiegen - siehe bspw. hier:
www.schlichtungsstelle-energie.de unter "Schlichtungsempfehlungen", Veröffentlichung vom 08.03.2013 !
"Ich habe gewonnen" findet man hier deshalb bisher kaum, weil erfahrungsgemäß die wünschenswerte positive Rückmeldung oftmals leider ausbleibt. Außerdem melden sich diejenigen, welche gleich richtig reagiert/agiert haben, logischerweise erst gar nicht hilfesuchend in diesem Forum.
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In der "Reclabox" und auch in anderen Foren kann man von einigen Fällen lesen, in denen Almado haushoch vor Gericht verloren hat; teilweise werden sogar die Aktenzeichen der jeweiligen Gerichtsverfahren genannt:
http://de.reclabox.com/beschwerde/59268-almado-koeln-almado-keine-erstattung-des-guthabens-trotz-mahnung
http://de.reclabox.com/beschwerde/56659-almado-energy-koeln-almado-s-neue-masche-um-ihren-25-neukunden-bonus-zu-umgehen
http://de.reclabox.com/beschwerde/56641-almado-energy-koeln-almado-energy-versucht-bonuszahlungen-durch-kuendigung-zu-sparen
Auch mein Anwalt (aus einer Kanzlei, die sich u.a. auf Energierecht spezialisiert hat - ich gehe derzeit selbst gegen Almado gerichtlich vor) hat noch keinen Prozess gegen die Firma verloren und ist auch in meinem Fall sehr zuversichtlich :D Die Rechtslage ist im Fall Almado eigentlich immer mehr als eindeutig und auf Seiten des Kunden.
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Wer sich rechtlich fundiert gegen rechtswidrige versuche (nötigenfalls mit Anwalt) zur Wehr setzt anstatt alleine bei wenig Kenntnisse mit solchen Versorgern nur "rumeiert", wird im Regelfall auch obsiegen - siehe bspw. hier:
www.schlichtungsstelle-energie.de unter "Schlichtungsempfehlungen", Veröffentlichung vom 08.03.2013 !
Ich bin ja auch der Meinung, dass man GRUNDSÄTZLICH vor Gericht recht gute Karten bezgl. Almado hat, aber leider gibt es immer noch einige "hochherrschaftliche Amtsrichter" (manchmal auch "kleiner König" genannt), die sich ihre eigene Rechtssprechung basteln. Wenn dann noch wegen des Streitwertes keine Berufungsmöglichkeit gegeben ist, kann es natürlich trotz aller positver Rechtssprechung zugunsten der Verbraucher trotzdem im Einzelfall negativ ausgehen. AUCH mit kompetenter Hilfe. Nicht umsonst gibt's den Spruch: " Vor Gericht und auf hoher See..."
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... leider gibt es immer noch einige "hochherrschaftliche Amtsrichter" (manchmal auch "kleiner König" genannt), die sich ihre eigene Rechtssprechung basteln. ...
Das wir für "kleine Könige" aber zunehmend schwieriger, da bspw. die EuGH-Entscheidung vom 21.03.2013, Az C-92/11 für alle Gerichte der EU-Mitgliedstaaten verbindlich ist (vgl. PM des BGH 131/2013) ! ;)
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Auch Grundsatzurteile des BGH sind normal als "nicht zu verlassende Leitlinie" anzusehen und trotzdem kommt es immer wieder zu "sehr merkwürdigen" Entscheidungen. Und wenn diese dann nicht berufungsfähig sind (z.B. Berufungswert unter 600,- EUR), dann wird's schon eng. Auch ein Antrag auf Zulassung der Berufung gem. § 511 Abs. 4 ZPO führt nicht immer zum gewünschten Erfolg, da über diesen Antrag das Ursprungsgericht (also das des "kleinen Königs" entscheidet ;)).
Ich will damit auch nicht sagen, dass dieser Weg jedesmal zwingend nicht zum Erfolg führt, aber man muss es halt bedenken, wenn man sich einmal auf den Weg macht.
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...kann ich das wirklich ohne Nachteile für mich unterschreiben?
Bei diesem Versorger sind Ihre Bedenken durchaus angebracht. Schauen Sie doch mal in Ihren Vertrag bzw. in die einbezogenen AGB, ob dort eine diesbezügliche Klausel enthalten ist. Wer weiß, womit Sie sich möglicherweise "mit der Aktualisierung Ihres Liefervertrages" einverstanden erklären! Vorsicht ist die Mutter der Weisheit! :D
Üblich ist, dass Dienstleister bisherige Bankdaten (Konto-Nr. u. BLZ) automatisch konvertieren, den Kontoinhabern die nötigen Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat sowie BIC und IBAN mit der Bitte um Überprüfung mitteilen und nur um Nachricht bitten, falls Abweichungen zu den Ihnen vorliegenden Angaben (z. B. auf Ihrem Kontoauszug) bestehen. Also nichts da mit neuer Ermächtigung zum Lastschrifteinzug!
Um auf "Nummer Sicher" zu gehen, fügen Sie dem Formular ein Begleitschreiben bei, in dem sie zum Ausdruck bringen, dass Sie sich ausschließlich des SEPA-Lastschriftmandats mit keiner weiteren Anpassung des Vertrages einverstanden erklären. Und ab die Post, am besten mit Einschreiben-Rückschein. Die Gebührenübernahme kann sich ggf. bewähren.
danke, für diesen sehr klugen Tipp.
So habe ich es jetzt gemacht.
Vielen Dank an das Forum für die vielen Tipps.
Almado hat einen Check über 700 € (incl. Bonus)geschickt.
Ohne dieses Forum hätte ich mein Recht nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchsetzen können.
Drohen mit der Schlichtungsstelle und der Verbraucherzentrale und der hier beschriebenen Vorgehensweise einhalten wirkt Wunder. Ich bin erstmal froh von Antoine Beinhoff erlöst zu sein.
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Habe jetzt kürzlich meine Jahresabrechnung erstellt - hatte bis jetzt keine Probleme mit dem Anbieter aber auch gar keinen Kontakt! Das erste Jahr ist also so gelaufen, das Ablesungsergebnis entspricht der Vereinbarung und ich habe eine Abrechnung erwartet, die den 25% Bonus enthält. Tat sie aber nicht, keine Rede von einem Bonus. Daraufhin habe ich mit einem Mitarbeiter gesprochen und diesem erklärt, dass der Bonus Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung ist und ihn gebeten, mir eine entsprechend korrigierte Rechnung zukommen zu lassen.
Stattdessen habe ich gestern eine Mail mit folgendem Wortlaut erhalten:
Ihre aktuelle Rückfrage zum Inhalt unserer aktuellen Abrechnung beantworten wir wie folgt:
In Ihrem speziellen Falle liegen die Voraussetzungen zur Gewährung eines Bonus nicht vor. Ausweislich unseres Vertrages wird der Bonus ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
Nach unseren Unterlagen erfolgt an Ihrer Abnahmestelle jedoch auch eine gewerbliche Nutzung. Aufgrund dieses Umstandes besteht in Ihrem Falle kein Bonusanspruch.
->hier der Link zum Impressum meiner Website, auf dem u.a. meine Steuernummer und der Ort Berlin angegeben sind.
Wir hoffen, Ihre Anfrage damit vollständig und abschließend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün!-Energie Team
Ich bin total schockiert und fühle mich fast als Opfer einer Ausspähaffaire, da ich bei meiner Anmeldung nicht die Adresse meiner Website angegeben habe (Anmeldung lief über Verifox, habe ich mittlerweile eingeschaltet), d.h. dieser Stromlieferer benutzt das Geld seiner Kunden (sprich Arbeitszeit seiner Angestellten) dafür, über dubiose und plumpe "Spionage" anderen Kunden ihr Recht mit allen und unlauteren Mitteln streitig zu machen.
Tatsächlich bin ich Freiberufler als Webdesigner und miete für meine Arbeit ein Büro woanders (Strom kommt bei diesem Gewerberaum vom Vermieter)! Die hier betroffene Abnahmestelle ist rein privater Wohnraum/Mietwohnung, bewohnt von 2 Erwachsenen und 2 Kindern.
Was ratet ihr mir? Danke für Tips und ähnliche Erfahrungsberichte.
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... Daraufhin habe ich mit einem Mitarbeiter gesprochen und diesem erklärt, dass der Bonus Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung ist und ihn gebeten, ...
Was ratet ihr mir? Danke für Tips und ähnliche Erfahrungsberichte.
Hallo martinamlk,
Telefonate mit der Hotline bzw. dem sogen. "Kundenservervice" von immergrün/almado/365 AG bringen absolut NICHTS, zumindest nichts Brauchbares! Von Emails ist ebenfalls abzuraten - Ergebnis: wie vor.
Bei Reklamationen die Forderung 1 x (!) per Einschreiben-Einwurf mit Fristsetzung vorbringen, danach muss anderweitig vorgegangen werden (bspw. Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de ).
Konkret zu Ihrem "Fall" (die Bonusverweigerungs-Masche mit behauptetem Gewerbe etc. ist hier altbekannt) geben Sie einfach mal "gewerbliche Nutzung" bei "Suche" ein, dann finden Sie reichlich Hinweise - aktuell siehe hier: ... Boni bekomme ich nicht ausgezahlt, da ich ein Gewerbe angemeldet habe und der Boni nur für Privatpersonen gilt. ...
Wenn Sie noch Kunde von immergrün! sind, dann sollten Sie prüfen, ob Ihnen für das 2. Lieferjahr eine "versteckte" Preiserhöhungsmitteilung untergeschoben wurde. Wenn ja, dann sollten Sie auch dagegen entsprechend vorgehen!
Gruß, khh
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Antwort von Immergrün
[EMail entfernt]
Woher bezieht Immergrün eigentlich seine Erkenntnisse - aus der Tatsache, dass jemand selbstständig ist? Und von welchem für unsere Abnahmestelle zuständigem Amt ist da die Rede?
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zur Behauptung von immergrün/365 AG :
... wird Ihre Abnahmestelle nach unseren Erkenntnissen gewerblich genutzt. Damit liegen die Voraussetzungen zur Gewährung eines Bonus nicht vor. Sofern Sie der Ansicht sind, die Abnahmestelle werde ausschließlich privat genutzt, ...
martinamlk,
steht denn wirklich irgendwo in der bei Auftragserteilung für Ihren Vertrag verwendeten immergrün-AGB "Bonus nur bei ausschließlich privater Nutzung" ?
Oder ist womöglich gemäß der für Sie geltenden AGB tatsächlich vereinbart "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch" ?
Zumindest ist diese für Vertragsabschlüsse vor Aug. 2013 (?) von immergrün/almado verwendete und dann nach wie vor geltende AGB-Klausel mehrdeutig, was bekanntlich zu Lasten des Verwenders geht (§ 305c Abs. 2 BGB) !
Wenn Letzteres für Ihren Vertrag gilt, dürfte Ihr Bonusanspruch gegeben sein, denn § 3 Nr. 22 EnWG (Energie-wirtschaftsgesetz) definiert "Haushaltskunden" wie folgt:
Haushaltskunden [sind] Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder
für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,
[Einfügung in [ ] und Hervorhebungen/Unterstreichung durch khh]
Das heißt: Wenn man den bezogenen Strom nicht überwiegend gewerblich nutzt oder wenn man den Strom ausschließlich gewerblich nutzt, aber nicht mehr als 10.000 kWh im Jahr bezieht, dann ist man Haushaltskunde und hat demnach hier einen Anspruch auf Gewährung des Bonus.
Wenn Sie also Haushaltskunde i.S. des Gesetzes sind, dann prüfen Sie unbedingt die AGB Ihres Vertrages !
Gruß, khh
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In den AGB von Immergrün, die mir vorliegen, ist folgendes definiert:
Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich genutzte
Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
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Hm, etwas ungewöhnlich, m.M.n. waren/sind die AGBs von immergrün-Energie und almado-Energy nämlich üblicherweise wortgleich :-\.
Wann und wie (über ein Vergleichsportal?) haben Sie denn den Auftrag für die Belieferung erteilt und die zitierte AGB ist die, welche zu dem Zeitpunkt vorlag?
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Fraglich ist möglicherweise, was man will. Falls es alleine um den Bonusanspruch geht, sollte es doch ein leichtes sein, dem Versorger einen Nachweis zu bringen, dass man sein Gewerbe woanders ausübt wenn das stimmt
Tatsächlich bin ich Freiberufler als Webdesigner und miete für meine Arbeit ein Büro woanders (Strom kommt bei diesem Gewerberaum vom Vermieter)! Die hier betroffene Abnahmestelle ist rein privater Wohnraum/Mietwohnung, bewohnt von 2 Erwachsenen und 2 Kindern.
Will man aber ein Exempel statuieren an einem sterbenden Fisch, dann kann man natürlich mit anderen Kanonen auf Spatzen schießen. Wir sind uns doch weitestgehend einig, dass der Versorger unlautere Dinge macht, um sein Überleben so lange als möglich zu sichern. Der Einzelne muss darauf bedacht sein, nicht draufzuzahlen. Mehr wird man kaum erreichen. Den Versorger zu läutern, wird man nicht mehr schaffen. Aber wenn alle Kunden ihre Ansprüche durchziehen, wird der Versorger so oder so verschwinden.
Daher mein Tip: Weisen Sie ihm den Mietvertrag für Ihren freiberuflichen Arbeitsplatz nach und fordern Sie gleichzeitig mit Frist den Bonus. Kommt dieser nicht in der Frist, Schlichtungsstelle einschalten und gut ist !
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Habe den Belieferungsvertrag über Verifox abgeschlossen, Anfang Juli 2013, mit diesem gingen mir die AGB in der zitierten Wortform zu. Ich habe auch bemerkt, dass der Ausdruck auf den aktuellen AGBs von Immergrün nicht die gleiche ist.
Daher mein Tip: Weisen Sie ihm den Mietvertrag für Ihren freiberuflichen Arbeitsplatz nach
Ich weiss nicht so recht, warum ich einem sterbenden Fisch erlauben sollte, von mir zu verlangen, mich vor ihm auszuziehen. Das Zeitalter der Inquisition liegt doch hinter uns, nicht wahr? Aber das ist natürlich eine Möglichkeit.
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Ich weiss nicht so recht, warum ich einem sterbenden Fisch erlauben sollte, von mir zu verlangen, mich vor ihm auszuziehen. Das Zeitalter der Inquisition liegt doch hinter uns, nicht wahr? Aber das ist natürlich eine Möglichkeit.
Sie wollen doch was von denen. Wenn es Anhaltspunkte für eine freiberufliche Tätigkeit gibt und Ihre AGB so abgefasst sind, dass auch eine geringfügige gewerbliche Nutzung zum Ausschluss des Bonusses führen würde, wird Ihnen vermutlich weder die Schlichtungsstelle noch ein Gericht den Bonus zusprechen, ohne dass Sie nachweisen, dass Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit woanders ausüben.
Das alles könnte aber zeit in Anspruch nehmen, die Ihnen hinterher vielleicht fehlt, denn wenn die Insolvenz mal da ist werden Sie von Ihrem Bonus wohl nichts mehr sehen.
Daher gilt es aus meiner Sicht, das Verfahren so schnell als möglich abzuschließen. Und da ist der von mir aufgezeigte Weg aus meiner Sicht der schnellste. Denen ist im Prinzip völlig egal, was Sie machen, die wollen nur den Bonus einsparen. Wenn das nicht geht, wendet man sich dem Nächsten zu.
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Hallo,
ich bin neu hier und auch ich habe mit Almado Probleme. Ich habe zum 30.09.2014 wirksam und bestätigt den Vertrag nach Ablauf der 12-Monatsfrist gekündigt.
Almado stellte bei mir vertragswidrig die Abbuchung ein, um ein Versäumnis zu erzwingen. Da ich aber nicht vor Ablauf sondern zum Ablauf gekündigt habe, ist die Weigerung der Abbuchung vertragswidrig. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt und mitgeteilt, dass mit der Zahlung der 11. Rate (das war am 29.Juli 14) das Packet bezahlt sei. Darauf habe ich natürlich keine Antwort bekommen. Im Urlaub dann aber die erste Mahnung, der ich auch widersprochen habe. Ich habe ein Packet mit 4700 kW/h zum Preis von 1065,96 Euro und Bonus von 25% nach 12 Monaten Belieferungszeit gekauft. Mein Abschlag war 97,00 Euro und meinen Anfragen wie viele Monate dieser Betrag eingezogen wird, wurde nicht beantwortet. Da ich ja selber rechnen kann, teilte ich Almado noch in 2013 mit, dass der Betrag durch 11 Abschläge auf ca. 97 Euro kommt und ich von 11 monatlichen Abschlägen ausgehe. Auch diese Sache wurde nicht beantwortet. Weder mein Vertrag noch die AGB weisen auf 11 oder 12 Abschläge hin. Nach 11 Monaten war also das Packet bezahlt, das Budget von 4700 kW/h wird gerade so ausgeschöpft, es entstehen keine überzähligen kW7H. Im September mahnte Almado den 12. Abschlag an - ich war im Urlaub. Dem habe ich sofort widersprochen und nun habe ich das Inkassounternehmen EWD mit Forderungen von 156 Euro am Hals. Die Forderung resultiert aus dem entstehenden Guthaben, wenn ich zahlen würde. Ab Übermorgen habe ich einen neuen Stromlieferer - Gott sei Dank. Im übrigen habe ich auch bereits eine Ablehnung des Bonus geschickt bekommen. Der Grund: Ich habe angeblich ein Gewerbe unter meiner Adresse laufen. Auf die Rechnung werde ich die gesetzlichen 6 Wochen warten. Kann mich almado verklagen? Was sagt Ihr dazu?
Beste Grüße vom Glühlämpchen
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Hallo Glühlämpchen,
ich kann Ihnen jedoch sagen, dass die Erklärung mit dem Gewerbe nicht haltbar ist. Sie sind mit Sicherheit Haushaltskunde nach § 3 EnWEG
Dort steht folgendes drin:
Haushaltskunden [= H0-Kunden sind] Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,
Daher haben Sie was den Bereich angeht sehrt gute Chancen. Eventuell schalten Sie noch die Schlichtungsstelle ein. Die bewirkt manchmal "Wunder". Zu dem Thema Mahnung wird Ihnen hier bestimmt jemand anderes was sagen können, da bin ich nicht im Thema....
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Hallo Glühlämpchen,
ich kann Ihnen jedoch sagen, dass die Erklärung mit dem Gewerbe nicht haltbar ist. Sie sind mit Sicherheit Haushaltskunde nach § 3 EnWG
[...]
Daher haben Sie was den Bereich angeht sehrt gute Chancen. ...
@Beatzekatze,
"langsam mit den jungen Pferden" ;), das bedarf alles noch einer eingehenderen Prüfung, denn es gab in 07.2013 wohl noch eine bisher nicht bekannte AGB-Version mit folgender Klausel in Ziff. 9 Abs. 4
Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
[Unterstreichung/Hervorhebung durch khh]
Zur Forderung eines 12. Abschlagsbetrages: Wenn der Paketpreis mit 11 Abschlagszahlungen vollständig bezahlt ist, dann sollte @Glühlämpchen einmalig per Einschreiben-Einwurf auch gegenüber dem Inkassoladen mit dieser Begründung Widerspruch einlegen und dann diesbzgl. der weiteren Entwicklung gelassen entgegensehen (ich würde mir zudem weitere Belästigungen verbitten :) ).
Gruß, khh
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Sagen wir mal so: WENN @Glühlämpchen tatsächlich ein Gewerbe unter seiner Anschrift laufen hat, DANN kommt es auf die Formulierung der AGB UND den tatsächlichen Umfang des Gewerbes an diesem Ort an. Dieses aber auch nur dann, WENN die AGB Vertragsbestandteil geworden sind (wovon ich hier mal ausgehe) und WENN die entsprechenden AGB-Klauseln wirksam sind (hierzu gibt es meines Wissens noch keine feste Rechtsprechung).
Also, eine Menge "wenn's", wobei zumindest das erste leicht zu klären sein sollte und (hoffentlich) auch die "dann"-Bedingung schnell geklärt werden kann.