Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: Hboy am 26. November 2013, 10:30:09
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Hallo,
Ich habe da mal eine Frage,
Aufgrund eines Rückstandes wurde mir heute der Gaszähler ausgebaut.
Jetzt ist es aber so das ich die offene Forderung ja begleichen will (per Raten) und habe ab dem 02.12 einen neuen Anbieter.
Jetzt meine Frage , bekomme ich dann durch den neuen Anbieter auch einen neuen Zähler oder wie läuft das ganze jetzt ab?
Kündigung des alten Versorgers sowie neuen Vertrag (Auftragsbesätigung mit Lieferterminen vorhanden)
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Der Zähler wird vom Netzbetreiber (oder genauer gesagt dem Messstellenbetreiber) gesetzt.
Durch die Auftragsbestätigung ist der Wechsel zu einem neuen Lieferanten allerdings noch nicht perfekt. Hier kann es ggf. noch zu Ablehnungen des Wechsels durch den alten Lieferanten kommen.
Ist der Altvertrag denn gekündigt? Oder welche Vertragslaufzeit hat der noch?
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Hallo Hboy,
wenn der Altvertrag wirksam beendet ist (siehe Vor-Beitrag), dann fordern Sie den in Ihrer Region zuständigen Gas-Netzbetreiber umgehend auf, den Gaszähler so rechtzeitig wieder zu installieren, dass Ihr neuer (dem NB ja bekannter) Versorger ab dem 02.12.2013 überhaupt liefern kann. Damit es bis nächsten Montag überhaupt noch klappt, am Besten noch heute telefonisch! Ich würde parallel (aus Beweisgründen) mindestens auch eine EMail auf den Weg bringen.
Die Kosten des Aus- und Einbaus werden Sie tragen müssen, da kein (Rechts)Anspruch auf Ratenzahlung berechtigter Forderungen eines Versorgers besteht.
Gruß, khh
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Erstmal Danke an euch zwei :)
Also ich habe die Kündigungsbestätigung zum 1.12 vom NB und danach kam dann nochmal die Bestätigung des neuen Anbieters.
Ja dann muss ich mich mal schalu machen an wen ich mich da wenden muss, hoffe erreiche dann nachher zu hause noch jemanden dort :(
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Also ich habe die Kündigungsbestätigung zum 1.12 vom NB ...
Kündigungsbestätigung vom Netzbetreiber, bringen Sie da vielleicht etwas durcheinander?
Energievertrieb/-versorgung und Netzbetrieb sind unterschiedliche Zuständigkeiten und müssen getrennt sein. Bei kleineren Stadtwerken ist das u.U. das selbe Unternehmen oder beide Unternehmen gehören der selben Firmengruppe bzw. dem selben Konzern an.
Für den Wiederanschluss des Zählers ist in jedem Fall die Abteilung bzw. Tochterfirma NETZ zuständig und die müssen Sie jetzt kontaktieren!
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Ja habe ich :(
Also Versorger ist Enercity (Stadtwerke Hannover AG) und Netzbetreiber müßte die Enercity Netzgesellschaft mbH sein.
Ich habe dort jetzt erstmal eine Email hingeschickt und werde sobald ich Feierabend habe dort auch anrufen.
Ich bedanke mich
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Und? Was haben Sie gestern erreichen können?
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Leider niemanden mehr erreicht telefonisch.
Meine Lebensgefährtin klärt das heute , weiß das allerdings auch dann erst heute abend.
werde sie auf dem laufenden halten
Edit:
so wie es aussieht bekomme ich wohl Dienstag einen neuen Zähler, aber hab das nicht wirklich genau in dem kurzen Telefonat mit meiner Freundin verstanden.
Edit 2:
Antwort auf meine Email von gestern:
Sehr geehrte Herr........
wir werden einen Wiedereinbau des Zählers veranlassen. Sie werden dann von den zuständigen Kollegen kontaktiert.
Für weitere Rückfragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Sooooo wollte mal Rückmeldung geben.
nachdem ich erst gar nichts mehr gehört hatte, kam heute morgen ein Anruf das jemand zwischen 8.30 und 9.00 Uhr kommt mit einem neuen Zähler :)
Danke nochmal für die nette Hilfe
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Vielleicht sollte man aus Beweissicherungsgründen generell Erklärungen als
a) Einschreiben mit Rückschein (von MINDESTENS einem Zeugen paraphieren lassen) vor dem "Eintüten" auch von diesem einwerfen lassen)
b) Einwurfeinschreiben versenden(von MINDESTENS einem Zeugen paraphieren lassen) vor dem "Eintüten" auch von diesem einwerfen lassen)
ob ein Versand der Willenserklärung per Gerichtsvollzieher(in) Sinn macht wäre noch zu überlegen.
Gruss
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... Einschreiben ... (von MINDESTENS einem Zeugen paraphieren lassen) vor dem "Eintüten" auch von diesem einwerfen lassen ...
?? - "einwerfen" wird ein Postbediensteter das (m.E. bestens geeignete) Einwurf-Einschreiben, und zwar in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers (was als Zustellung gilt !). ;)
Einschreiben werden ansonsten vom Absender - ggf. auch von oder im Beisein eines Zeugen - bei der Post (gegen Erhalt einer Einlieferungsbestätigung) 'eingeliefert'.