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Energiepreis-Protest => P => Stadt/Versorger => ProEngeno => Thema gestartet von: EviSell am 24. November 2013, 18:02:18

Titel: Preisänderungsmitteilung für 2014
Beitrag von: EviSell am 24. November 2013, 18:02:18
Strommixer erhöht Arbeits- und Grundpreis ab 01.01.2014.

Die neuen Preise (zum Netzgebiet der TEN gehörende Naturmix Small-Kunde)
AP 28,96 ct/kWh, 5,64 € mtl. Grundgebühr (Brutto). Die Preishöhe ist die gleiche, wie für die Neukunden (Werte wurden im Tarifrechner von den Strommixern  (http://die-strommixer.de/)angezeigt).

Auf diesen neuen Preis werden volle 2 Jahre Preisgarantie (bis 31.12.2015) lt. 2-seitigen Mitteilungsschreiben vom 15.11.2013 gegeben.

Im Schreiben fett hervorgehoben:
Zitat
Auf den für Sie neu berechneten Tarif geben wir Ihnen zwei Jahre volle Preisgarantie auf alle Preisbestandteile.

Klingt zumindest so, als hätten sich die Strommixer von der Wischi-Waschi-Preisgarantie verabschiedet. Ebenso enthielt der Brief den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht.

Zitat
Aufgrund der Preisänderung haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Dem Schreiben beigefügt waren die neuen AGB, die auch online zu finden sind:
https://www.die-strommixer.de/files/Strommixer-GmbH_AGB.pdf

P.S:
Jetzt wäre interessant zu erfahren, ob in anderen Netzgebieten die Preise auch erhöht wurden. Feedback von Kunden, deren Netzbetreiber nicht die TEN ist, erwünscht :)
Titel: Re: Preisänderungsmitteilung für 2014
Beitrag von: khh am 24. November 2013, 19:11:18
Auf diesen neuen Preis werden volle 2 Jahre Preisgarantie (bis 31.12.2015) lt. 2-seitigen Mitteilungsschreiben vom 15.11.2013 gegeben.
Im Schreiben fett hervorgehoben:
Zitat
Auf den für Sie neu berechneten Tarif geben wir Ihnen zwei Jahre volle Preisgarantie auf alle Preisbestandteile.

Hallo EviSell, ist das mit "volle Preisgarantie" wirklich so? Aus der AGB-Klausel Ziff. 5.3 könnte man jedenfalls schließen, dass es sich um eine sogen. "eingeschränkte" Preisgarantie handelt.

Dem Schreiben beigefügt waren die neuen AGB, die auch online zu finden sind:
https://www.die-strommixer.de/files/Strommixer-GmbH_AGB.pdf

Die in den AGB-Klauseln Ziff. 5.3. und 5.4 jeweils verwendete Formulierung "berechtigt" dürfte eine Unwirksamkeit
der Preisanpassungsklausel und eventueller Preiserhöhungen bewirken ;). Fragwürdig ist m.E. auch die in Ziff. 5.5 vorgegebene Frist im Zusammenhang mit dem Sonderkündigungsrecht.
Titel: Re: Preisänderungsmitteilung für 2014
Beitrag von: bolli am 25. November 2013, 08:35:03
Die in den AGB-Klauseln Ziff. 5.3. und 5.4 jeweils verwendete Formulierung "berechtigt" dürfte eine Unwirksamkeit
der Preisanpassungsklausel und eventueller Preiserhöhungen bewirken ;). Fragwürdig ist m.E. auch die in Ziff. 5.5 vorgegebene Frist im Zusammenhang mit dem Sonderkündigungsrecht.
Nach meinem Kenntnisstand der entsprechenden BGH-Entscheidungen ist der Wort "berechtigt" nur im Zusammenhang mit Preissenkungen problematisch. Solange es "nur" um Preiserhöhungen geht (wie hier in Ziffer 5.3 und 5.4), ist der Versorger natürlich nicht verpflichtet, diese (nach oben) anzupassen.

Im vorliegenden Fall scheint mir aber noch die Formulierung in Ziffer 5.4 möglicherweise zur AGB-Unwirksamkeit zu führen, wo steht:
Zitat
Ziffer 5.4
Darüber hinaus ist die Strommixer GmbH & Co. KG, nach Ablauf der auf dem Vertrag hinterlegten Preisgarantie, jederzeit berechtigt die Preise  anzupassen. ...
Hier sind keinerlei Kriterien enthalten, nach denen der Strompreis angepasst werden kann. Des weiteren fehlt die Verpflichtung zur Preissenkung ebenso wie in 5.3 die Ergänzung, dass neben den gestiegenen Steuern etc. auch gesunkene Preise und Kosten in anderen Bereichen berücksichtigt werden müsste. DAS dürfte also so nicht wirksam sein.
Titel: Re: Preisänderungsmitteilung für 2014
Beitrag von: khh am 25. November 2013, 10:45:14
@bolli,

dann sind wir uns in der Bewertung dieser AGB-Preisänderungsklauseln ja einig.  ;)

Sowohl in Ziff. 5.3 als auch in Ziff. 5.4 fehlt übrigens auch die Verpflichtung, Kostensenkungen nach den gleichen Kriterien an die Kunden weiterzugeben sowie in Ziff. 5.3 die Verpflichtung, bei Weiterreichung von Erhöhungen der Umlagen etc. die Entwicklung der Gesamtkosten zu berücksichtigen.
Titel: Re: Preisänderungsmitteilung für 2014
Beitrag von: Didakt am 25. November 2013, 13:03:10
Logisch, dieser besagten Anpassungsklausel kann nicht gefolgt werden, weil sie den bekannten Grundsätzen nicht folgt und sich deshalb wohl als unwirksam erweist. Aber das nur nebenbei bemerkt.

Ich ging automatisch in eine Abwehrstellung, als ich las, dass es sich bei dem Versorger um eine Genossenschaft im Nordwesten handelt, 2001 von Privatpersonen gegründet. Kunden und potentielle Kunden bitte hellwach bleiben! Ein späteres Entsetzen ist nicht ausgeschlossen! Es gibt "leuchtende" Beispiele für die "Geschicklichkeit" dieser Privatleute im hart umkämpften Energiegeschäft.  ;D 
Titel: Re: Preisänderungsmitteilung für 2014
Beitrag von: bolli am 25. November 2013, 13:51:44
Ich ging automatisch in eine Abwehrstellung, als ich las, dass es sich bei dem Versorger um eine Genossenschaft im Nordwesten handelt, 2001 von Privatpersonen gegründet. Kunden und potentielle Kunden bitte hellwach bleiben! Ein späteres Entsetzen ist nicht ausgeschlossen! Es gibt "leuchtende" Beispiele für die "Geschicklichkeit" dieser Privatleute im hart umkämpften Energiegeschäft.  ;D
Und dadurch, dass nicht die Genossenschaft selbst, sondern eine von ihr (möglichweise) kontrollierte GmbH &Co KG, wird die Sache noch intransparenter als sie schonb bei der reinen Genossenschaft war.
Titel: Re: Preisänderungsmitteilung für 2014
Beitrag von: Didakt am 25. November 2013, 18:14:59

Und dadurch, dass nicht die Genossenschaft selbst, sondern eine von ihr (möglichweise) kontrollierte GmbH &Co KG, wird die Sache noch intransparenter als sie schonb bei der reinen Genossenschaft war.

Deshalb: Trau, schau, wem! Denn Ziel solcher gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen.
Auf mich macht der „Laden“ insgesamt einen sehr intransparenten Eindruck.

Auch der Aufbau, der Inhalt der AGB und die Formulierungen darin zeugen von wenig Professionalität. Da haben sich wohl eher Amateure verewigen wollen.

Und in preislicher Hinsicht gibt es auch was Besseres.
Titel: Re: Preisänderungsmitteilung für 2014
Beitrag von: EviSell am 26. November 2013, 08:26:01
Wäre jetzt zwar prima gewesen, wenn der Genossenschafts-Aspekt in einem Extra-Thread diskutiert worden wäre, auch wenn in den Mitteilungsschreiben für die Beteiligung an der Genossenschaft geworben wurde.

Wie auch bei anderen Anbietern, wie Greenpeace Energy und EWS, muss man nicht Genossenschaftsmitglied werden. Man kann, wenn man will. Der Kunde, der das Schreiben erhielt (s. Eröffnungspost), ist im übrigen nur Kunde und das seit über einem Jahr ;)
Als Kunde wäre hier nur ein erhöhtes Risiko, wenn die Abschlagszahlungen zu hoch angesetzt werden. Und da ist bei den Strommixern nichts zu beanstanden.

Sollten allerdings die Strommixer wieder durch Preiserhöhungen die Preisgarantie nicht einhalten, bezweifle ich, dass der Kunde bei den Anbieter bleiben wird.