Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: echtgut am 21. Oktober 2013, 13:12:31

Titel: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: echtgut am 21. Oktober 2013, 13:12:31
... ohne abgezockt zu werden?
Die Vergleichsportale geben mir grünwelt und almado als günstigste aus. Außerdem: naturenergie plus soll sehr gut sein.    
Meinungen?
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: khh am 21. Oktober 2013, 14:13:30
Reichen die negativen konkreten Beurteilungen/Erfahrungsbeispiele zur Almado AG und zur Stromio GmbH (Grünwelt) hier im jeweiligen Unter-Forum nicht, um die Finger von diesen Anbietern zu lassen?

Und was soll „sehr gut“ bei der NaturEnergie+ Deutschland GmbH sein? Für wirtschaftliche „Solidität“ spricht, dass die EnBW Vertrieb GmbH zu 50% Eigentümer ist. Das Angebot selbst ist m.E. eher Standard.

Ich kann immer wieder nur auf die hier  www.bezahlbare-energie.de  unter „Unsere Kriterien für Wechselempfehlungen“ genannten Anbieter-Auswahlkriterien und auf das empfohlene Wechselkonzept verweisen!

Ausschließen sollte man m.E. unbedingt auch die „Newcomer“ am Markt, deren wirtschaftliche Solidität mangels im Bundesanzeiger veröffentlichter aussagefähiger Bilanzen (noch) nicht beurteilt werden kann.

Ansonsten sollte man halt im Internet stöbern, wobei die "Kundenbewertungen" bspw. bei Verivox eher unbrauchbar sind, da sich die Aussagen häufig nur auf den anfänglichen Wechselprozess beziehen.
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: echtgut am 21. Oktober 2013, 15:16:26
Ok, danke.
Wenn ich nun einen Anbieter gefunden habe, der bezahlbar ist und mich entscheiden muss, ob ich dem eine Vollmacht zur Kündigung des bisherigen Stromvertrages erteilen will, was muss ich da beachten? Ist es besser, selbst dem alten Anbieter zu kündigen? Kann so eine Vollmacht missbraucht werden?
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: khh am 21. Oktober 2013, 16:15:35
Wenn man ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung wahrnehmen möchte, dann muss man
in jedem Fall selbst kündigen !!!

Ansonsten kann man dem neuen Versorger die Kündigung überlassen, was den Vorteil hat, dass die Anschluss-belieferung lückenlos vonstatten gehen sollte und man nicht vorübergehend in die Ersatzversorgung durch den zuständigen Grundversorger rutscht.

Wenn sich der bestehende Vertrag allerdings bei einer verpassten Kündigungsfrist / einem verpassten Kündigungstermin um bspw. (preislich ungünstige) 12 Monate verlängern würde, dann kündige ich lieber rechtzeitig selbst (Vertrauen ist gut, aber ...). Falls der neue Versorger die Anschlussbelieferung dann zeitlich nicht mehr hinbekommt, ist eine kurzzeitige Ersatzversorgung das deutlich kleinere Übel.   

Wenn man jährlich mit jeweiliger Bonus-Mitnahme wechseln will, dann empfiehlt der unabhängige und nicht kommerziell ausgerichtete Verein „Bezahlbare Energie e.V.“ :
Zitat
Gleich nach Lieferbeginn wieder Kündigung per Email (bzw. in der lt. AGB verlangten Form) „zum Ablauf des 1. Lieferjahres“.
Damit werden zwei Dinge erreicht:
a. Man kann nicht ungewollt in ein zweites Lieferjahr, meist ohne Preisvorteil, geraten.
b. Man wird rechtzeitig gleich zweimal schriftlich an den nächsten Wechsel erinnert. In der Regel schicken sowohl Netzbetreiber als auch Lieferant kurz vor Ablauf des Lieferjahres ein Schreiben mit der Bitte um Ablesung des Zählers zum Lieferende. Ein unübersehbares Signal, sich wieder zu kümmern. Wer das unterlässt, bekommt vom regionalen Versorger mitgeteilt, dass er demnächst in der Ersatzversorgung weiter beliefert wird – ein drittes Signal.
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: echtgut am 21. Oktober 2013, 17:07:39
Wenn ich sowieso in der Grundversorgung des örtlichen "Standardlieferers" bin, besteht also keine Gefahr, ohne Strom dazustehen, egal ob ich selbst kündige oder eine Vollmacht erteile?
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: khh am 21. Oktober 2013, 17:31:46
Ohne Strom steht man nicht da. Ein Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden [§ 20 (1) StromGVV].

Wenn sich dann kein neuer Versorger beim regionalen Netzbetreiber angemeldet, fällt man zunächst für längstens 3 Monate in die Ersatzversorgung des zuständigen Grundversorgers (Preise im Regelfall wie in der Grundversorgung) und anschließend wieder in die Grundversorgung.

Die Ersatzversorgung endet mit Aufnahme der Belieferung aufgrund eines neuen Energieliefervertrages und bedarf insofern keiner ausdrücklichen Kündigung [vgl. 38 EnWG].
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: Energietourist am 22. Oktober 2013, 10:50:24
@echtgut
also ich kann ihnen nur "Vivi power" ans Herz legen! Bin seit ein paar Monaten bei denen.
Zahle in meinem Gebiet 23Cent/kwh und 5,56€ Grundpreis im Monat. Sie zahlen keine Abschläge
mehr, sondern müssen monatlich - immer am letzten des Monats - ihren Zählerstand ablesen und online bei "Vivi power" im Kundenportal eingeben. Ein paar Tage später erhalten sie schon die Abrechnung und Mitte des Monats wird der Betrag von ihrem Konto abgebucht. Sie bekommen immer 2 Monate im Voraus die Preise für die folgenden Monate.
Gefallen ihnen die Preise nicht können sie kündigen (4 Wochen Frist). Ich war schon bei sehr vielen EVUs, dass ist aber das Beste, was ich bisher hatte. Wirklich einziger Nachteil: jeden Monat selbst ablesen und eingeben.
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: wechselprofi am 22. Oktober 2013, 13:07:42
Leider bietet vivi-power Strom (bisher) nur in einer Reihe von Großstädten an.
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: Energietourist am 22. Oktober 2013, 13:37:41
@wechselprofi
ich wohne auf dem Dorf und beziehe auch Strom von Vivipower. Also einfach mal die PLZ eingeben.
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: Ben am 22. Oktober 2013, 15:47:33
Ich würde folgenden Anbieter empfehlen: 123 Energie.
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: khh am 22. Oktober 2013, 16:40:03
Es ist wenig hilfreich, wenn jetzt einzelne Anbieter (auch noch ohne nachvollziehbare Begründung :() benannt werden. Dann tauchen hier womöglich ganz schnell auch die "Chaoten" wieder auf.

Um einen individuell passenden Anbieter zu finden, sowie um Ärger und Probleme möglichst auszuschließen, sollte allen Verbrauchern die zu beachtenden wichtigsten Auswahl-Kriterien geläufig sein!
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: echtgut am 24. Oktober 2013, 19:30:08
Ich weiß jetzt gar nicht mehr, was ich machen soll.
Der dynamische Tarif gefällt mir gut, aber wo sind die Haken?
Über dies von khh genannten Verein wurde mir Emil-Energie empfohlen.

Noch eine Frage: Der erste Abschlag nach der Jahresrechnung vom Grundversorger ist in 2 Wochen fällig. Wenn ich heute noch kündige, wäre die Abschlagszahlung an den alten Versorger doch hinfällig oder sehe ich das falsch?
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: khh am 24. Oktober 2013, 20:16:30
Ich weiß jetzt gar nicht mehr, was ich machen soll. ...

Hinweise haben Sie jetzt doch reichlich bekommen, entscheiden müssen Sie sich schon selbst.  ;)

Noch eine Frage: Der erste Abschlag nach der Jahresrechnung vom Grundversorger ist in 2 Wochen fällig. Wenn ich heute noch kündige, wäre die Abschlagszahlung an den alten Versorger doch hinfällig oder sehe ich das falsch?

Ja, das sehen Sie falsch! Seit dem mit der Jahresabrechnung abgerechneten Verbrauchszeitraum bis zum Lieferbeginn durch einen eventuellen neuen Versorger verbrauchen Sie doch Strom, der zu bezahlen ist. Vom derzeitigen Lieferanten erhalten Sie eine Schlussrechnung, in der Abschlagszahlungen angerechnet werden.

Und die Kündigung des Grundversorgungsvertrages sollten Sie besser dem neuen Lieferanten überlassen, damit Sie zwischenzeitlich nicht unnötigerweise in die Ersatzversorgung fallen. Wenn Sie künftig jährlich wechseln wollen, kann dann eine Eigenkündigung jeweils angebracht sein (siehe verlinktes Wechselkonzept!).
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: echtgut am 24. Oktober 2013, 21:30:27
Jetzt habe ich eben auch noch das hier gefunden
Zitat
Können Mieter und Vermieter unterschiedliche Energielieferanten haben?

Ja. Das setzt jedoch voraus, dass der Mieter einen eigenen Zähler in seiner Wohnung/ seinem Haus hat, um einen eigenen Liefervertrag abschließen zu können.

Stand: 06.05.2013
Quelle:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Vertragsarten/vertragsarten-node.html

Ich wohne in einem Mehrparteienhaus und die Zähler für jede Wohnung sind im Keller. Also habe ich zwar einen "eigenen" Zähler, aber nicht in der Wohnung. Macht hoffentlich keinen Unterschied.
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: khh am 24. Oktober 2013, 22:03:44
Ich wohne in einem Mehrparteienhaus und die Zähler für jede Wohnung sind im Keller. Also habe ich zwar einen "eigenen" Zähler, aber nicht in der Wohnung. Macht hoffentlich keinen Unterschied.

Sie können Fragen stellen :)  -  Antwort: NEIN, das macht wirklich KEINEN Unterschied !

Übrigens, die Emil Energie GmbH, Berlin  - ein Unternehmen der GDF-Gruppe  http://de.wikipedia.org/wiki/GDF_Suez -  welches derzeit Strom nur in einigen Großstädten anbietet, scheint ein seriöser und sehr interessanter Anbieter zu sein.

Ergänzung:

Beispiel/e für Bremen (3.600 kWh angenommener Verbrauch)

Tarif:         EmilStrom
Grundpreis:      brutto 3,99 €/Mon.
Verbrauchspreis:   brutto 23,67 ct/kWh

oder

Tarif:         EmilStrom+
Grundpreis:      brutto 4,03 €/Mon.
Verbrauchspreis:   brutto 23,87 ct/kWh
Treuebonus:      100 Euro (nach Ablauf eines Lieferjahres)
Nicht ganz klar ist, ob der Treuebonus zum Ablauf jeden Lieferjahres vergütet wird (die Erläuterung lautet „Der Treuebonus wird nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres dem Kundenkonto des Kunden gut geschrieben und jeweils im Rahmen der darauf folgenden Jahresabrechnung  ...“).

Beide Tarifvarianten leider mit ‚eingeschränkter’ Preisgarantie bis zum 31.12.2014 :(.

Die Zusammensetzung des Strompreises ist auf der Internetseite des Anbieters abrufbar :) !!!

Die AGB sind fair. Allerdings dürfte die AGB-Preisänderungsklausel Ziff. 3.3 (Stand 1.9.12) rechtlich unwirksam sein [entspricht § 5 (2) StromGVV], was die Kunden ja für sich nutzen können ;).

Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: echtgut am 25. Oktober 2013, 14:33:54
Ja, erstmal danke für die vielen hilfreichen Antworten!

Das Angebot von vivi-Strom erscheint mir auch sehr verlockend, weil monatlich abgerechnet wird, man jederzeit kündigen kann und der Tarif extrem günstig ist. In meiner Stadt auch verfügbar.
Was haltet Ihr aber von den AGB? Mir erscheint die Bevollmächtigung, die sie fordern, sehr weitreichend zu sein oder ist das üblich so?
Und sie wollen sich von der Leistungspflicht befreien, wenn aus irgendwelchen Gründen eine Unterbrechung des Stroms erfolgt.
http://www.vivi-power.de/strom.html
Titel: Re: Zu welchem Anbieter kann man denn überhaupt noch wechseln?
Beitrag von: khh am 25. Oktober 2013, 15:52:21
Das Angebot von vivi-Strom erscheint mir auch sehr verlockend, weil monatlich abgerechnet wird, man jederzeit kündigen kann und der Tarif extrem günstig ist.

Was an dem variablen Tarif und der monatlichen Abrechnung so „verlockend“ sein soll, erschließt sich mir nicht so ganz. Eine monatliche Kündigungsmöglichkeit ist auch nicht so unüblich und ohnehin nur bedingt wichtig (siehe meinerseits verlinktes Wechselkonzept). 

Ob das Angebot „extrem“ günstig ist, muss jeder für sich beurteilen (siehe unterschiedliche Bewertung der User im Unter-Board Vivi-Power). Für meine Region liegt jedenfalls der Grundpreis sogar knapp 10% über der hiesigen Grundversorgung, was bei mtl. Abrechnung auch kaum verwunderlich ist.

Wenn der Zählerstand nicht jeden Monat fristgemäß und korrekt an ViVi Power gemeldet wird, dann können die Bestimmungen Ziff. 4.5 der AGB den jährlichen Gesamtpreis durchaus verteuern ???.

Was haltet Ihr aber von den AGB? Mir erscheint die Bevollmächtigung, die sie fordern, sehr weitreichend zu sein oder ist das üblich so?
Und sie wollen sich von der Leistungspflicht befreien, wenn aus irgendwelchen Gründen eine Unterbrechung des Stroms erfolgt.

Es ist nicht ersichtlich, was an den genannten AGB-Bestimmungen nicht Standard sein soll!? Allerdings könnte fraglich sein, ob die AGB-Preisänderungsklauseln Ziff. 5.3 u. 5.5 etc. rechtlich überhaupt wirksam sind :-\.