Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: userD0010 am 11. Oktober 2013, 17:52:47
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Wenn ich innerhalb des Versorgungsgebietes eines Energieversorgers eine andere Wohnung beziehe, kann dann der Versorger auf Neuvertrag bestehen oder kann ich auf Fortführung meiner bisherigen Verträge bestehen ?
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Gute Frage. Meine persönliche Erfahrung 2008 in der RWE-Grundversorgung bei einem Umzug im Stadtgebiet mündete in nicht in einer Ummeldung sondern in einer Ab- und Anmeldung. Allerdings lief die Aktion über ein RWE-Kundencenter, wo ich leider nicht den vollen Einblick hatte, was wirklich weitergegeben wurde. Da ich mit RWE bereits im Clinch lag, ersparte ich mir einen weiteren "Kriegsschauplatz".
RWE z.B. spricht selbst von der Möglichkeit der UMmeldung. (https://www.rwe.de/web/cms/de/1160862/privatkunden/meine-services/faq/faq-haeufig-gestellte-fragen/einzug-bzw-umzug/)
Ich verstehe unter UMmeldung, dass der Vertrag bestehen bleibt, habe mich aber aus genannten Gründen nicht weiter darin vertieft.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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In die AGB schauen, bei manchen Versorgern ist das dort geregelt !