Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: paulespupenspieler am 04. Oktober 2013, 10:57:20
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Hallo bin neu hier - super Forum muss ich sagen :)
habe schon einiges durchgelesen werde aber nicht ganz schlau draus
also dann gleich mal zu meinem Anliegen ...
ich habe 2006 unbedarft und Internetlos wie ich damals war mit der Firma Tyczka oben genanntes unterschrieben .
es ist in dem Vetrag folgendes vereinbart :
unter A : Lieferabkommen Flüssiggas
sowie
unter B Vertrag zur Überlassung eines Flüssiggasbehälters / Serviceleistung .
Art der Überlassung ist Kauf angekreuzt für 1508€ sowie die Serviceleistung jedes Jahr mit um die 100€
jetzt steht bei Vertragsteil A Dauer der Vereinbarung ab Unterzeichnungsdatum - hat eine Laufzeit von 2 Jahren und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr wenn er nicht dre Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird
würde ja heissen ich kann nur den liefervertrag jederzeit kündigen mit einhaltung der Frist
Tank sollte ja mein Eigentum sein wenn ich das Vetraglich richtig sehe da ja nichts von miete oder einmalmiete sonder Kauf angekreuzt ist
was mir aber noch kopfzerbrechen macht ist die serviceleistung
da habe ich ja in 10 jahren um 1000 euro bezahlt ??
ist die serviceleistung denn überhaupt notwenig ?
oder die am besten auch gleich kündigen ?
oder warten bis die 10 jahre rum sind falls was ist und zahlen die dann nen neuen tank oder das abdichten oder was auch immer sein könnte ?
hoffe ich habe verständlich geschrieben und warte auf eventuelle antworten
kann bei bedarf auch noch das eine oder andere nachreichen wenn es jemand braucht
dann bedanke ich mich mal im vorraus
und verbleibe mit grüssen an euch alle
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Was sie da haben ist der klassische Vertrag mit einer Vertragsfirma. Diese Art von Verträgen wurden auch schon als Knebelverträge bezeichnet.
Gleich vorweg: es ist ziemlich aussichtslos, sich mit der Firma T---A anzulegen. Sie haben ihre Unterschrift unter einen Liefervertrag und unter einen sog. Mietkaufvertrag gesetzt. D. h. sie sind auf immer und ewig darauf angewiesen, das Gas bei T--....A zu kaufen. Ein anderer wird sie niemals betanken. Sie zahlen immer den Preis, den T...A vorgibt. Sie haben kein Druckmittel, das da Konkurrenz heißt.
Was tun? Weiter leiden und zahlen oder aussteigen und wieder frei atmen. Setzen sie ihre Energie dafür ein, einen eigenen Tank zu bekommen und nicht dafür mit T....A zu streiten. Lassen sie die einfach abblitzen und kündigen sie all ihre Verträge mit denen. Da wird man evtl. im Preis für das Gas etwas nachgeben. Das ist aber nur ein Köder. Beißen sie an, hängen sie wieder am Haken.
Überlegen sie genau, was sie tun.
Guten Erfolg
H. Watzl
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Hallo H.Watzl
also ist der Tank nicht mein Eigentum oder wie muss ich das verstehen ? Habe ja die behälterpapiere bei mir , das dürfte ja bei einem miettank nicht der Fall sein oder ?
bin etwas verwirrt was den vertrag anbelangt
kann ich ihnen diesen mal zusenden und sie sagen mir was das für ein vertrag ist ?
sie scheinen sich damit ja bestens auszukennen was das vertragliche anbelangt :)
Mailadresse ?
gruss
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Frage: was sind das für Papiere die sie als "Behälterpapiere" bezeichnen? Wenn sie wollen, dann können sie mir das, was sie an Vertrag etc. haben gerne zukommen lassen. (malermail@gmx.de)
dann sehen wir weiter.
H. Watzl
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Hallo H.Watzl,
als Papiere habe ich eine Betriebsanleitung des Tanks im A5 Format
sowie
1 x DIN A4 Blatt Bagom Konfirmitätserklärung des Herstellers mit Behälterseriennummer
1 x DIN A4 Blatt Bagom Herstellerbescheinigung über Trocknung und Gasspülung mit Behälterseriennummer
1 x DIN A4 Blatt Bagom Werksprüfzeugnis mit Behälterseriennummer
1 x DIN A4 Blatt SRG Gastechnik Konfirmiätserklärung Sicherheitsventil
1 x DIN A4 Blatt Bagom technische Zeichnung des Behälters
2 x DIN A4 Blatt Bagom Stückliste des Behälters
Vertrag scanne ich gleich ein und sende ihn an die Mailadresse
scan ist durch
gruss und bis dann
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es ist in dem Vetrag folgendes vereinbart :
unter A : Lieferabkommen Flüssiggas
sowie
unter B Vertrag zur Überlassung eines Flüssiggasbehälters / Serviceleistung .
Art der Überlassung ist Kauf angekreuzt für 1508€ sowie die Serviceleistung jedes Jahr mit um die 100€
jetzt steht bei Vertragsteil A Dauer der Vereinbarung ab Unterzeichnungsdatum - hat eine Laufzeit von 2 Jahren und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr wenn er nicht dre Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird
würde ja heissen ich kann nur den liefervertrag jederzeit kündigen mit einhaltung der Frist
Tank sollte ja mein Eigentum sein wenn ich das Vetraglich richtig sehe da ja nichts von miete oder einmalmiete sonder Kauf angekreuzt ist
was mir aber noch kopfzerbrechen macht ist die serviceleistung
da habe ich ja in 10 jahren um 1000 euro bezahlt ??
ist die serviceleistung denn überhaupt notwenig ?
oder die am besten auch gleich kündigen ?
oder warten bis die 10 jahre rum sind falls was ist und zahlen die dann nen neuen tank oder das abdichten oder was auch immer sein könnte ?
So wie ich die Vertragswerke der Firma gesehen habe, sind das doch immer zwei unterschiedliche Formularbögen. Einmal für den Tank ("Überlassungsvertrag Flüssiggasbehälter") und einmal für den Liefervertrag ("Flüssiggas-Lieferabkommen").
Das beim Tank "Kauf" angekreuzt ist, halte ich persönlich schon mal für eine gute Sache, immerhin ist nicht "Miete inkl. Serviceleistungen" oder "Einmalmiete" angekreuzt; oder? Die Serviceleistung beinhaltet meiner Meinung nach Wartung und Durchführung der Prüfungen.
Beim Thema "Dauer der Flüssiggasbehälterüberlassung" (im Formular zum Tank! nicht zum Lieferabkommen!) müsste doch eigentlich noch ein Zusatz in Klammern "(gilt nicht bei Kauf)" stehen. Wenn oben also "Kauf" angekreuzt ist, wieso ist dann hier etwas eingetragen?!? Oder sind die Eintragungen beim Liefervertrag???
Vielleicht weichen da meine Erinnerungen an die Formulare der Firma von denen ab, die es vielleicht vorher oder nachher gegeben hat?
Ich persönlich würde einfach mal freundlich (!) (schriftlich!) bei der Firma anfragen, ob man im Falle von fristgerechten Kündigungen von Lieferabkommen und (!) Serviceleistung Eigentümer des Tanks ist und bleibt und ob man danach bei jedem Lieferanten ohne Einschränkung tanken kann. Habe im Gegensatz zu anderen Anbietern, die betroffene Firma als eine Firma erlebt, die ehrlich antwortet und mit offenen Karten spielt.