Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: BerndA am 19. November 2005, 17:19:25

Titel: Mal angenommen, man wird verklagt...
Beitrag von: BerndA am 19. November 2005, 17:19:25
@ Herr Fricke

mal angenommen, jemand der vielen 100 Verbraucher, die wir  hier von der Regionalgruppe Nordwalde inzwischen beim Erdgas und auch beim Heizstrom betreuen, würde von seinem Energieverorger tatsächlich verklagt, und er wäre nicht Mitglied in BdEv, wie ginge es dann weiter ?

Wie lang ist die Frist, um zu reagieren, könnten wir trotzdem den BdEv einschalten zwecks Prüfung der Klage, und wie kommen wir an einen wirklich kompetenten Rechtsanwalt ? Wie ist überhaupt das gesamte weitere Procedere ?

Können Sie diesen Fall dann übernehmen, oder müßte das ein örtlicher Fachanwalt machen ? Wie stellen wir sicher, dass dieser Anwalt auch kompetent genug ist ?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland\':wink:\'


Brnd Ahlers
Titel: Mal angenommen, man wird verklagt...
Beitrag von: RR-E-ft am 20. November 2005, 18:07:02
@BerndA

Wenn man verklagt wird, hat man 2 Wochen Frist für die Verteidigungsanzeige und danach noch einmal eine Frist für die Klageerwiderung.

Wenn man Schutz eines Prozesskostenfonds sucht, sollte man sich diesem natürlich zuvor anschließen. Eine Rechtsschutzversicherung kann man auch nicht erst abschließen, wenn man schon verklagt ist.
Jedenfalls hilft sie dann für den konkreten Fall nicht.

Es ist jedem selbst überlassen, sich ggf. einen Anwalt zu suchen und dessen Kompetenz einzuschätzen. Bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht ist dies nicht erforderlich. Ich rate aber sehr dazu, weil ich den Umfang der üblichen Schriftsätze kenne.

Der Bund der Energieverbraucher hat eine Liste mit Anwälten veröffentlicht, welche Verbrauchern helfen kann.

Die aufgeführten Kollegen sind bei allen Amts- und Landgerichten in Deutschland zugelassen. Einzelene verfügen auch über OLG- Zulassungen.

Im Übrigen gibt es keine Besonderheiten gegenüber anderen Klageverfahren. Alles interessante erfahren Sie unter Fragen und Antworten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt