Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: günni742 am 23. August 2013, 13:46:04

Titel: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: günni742 am 23. August 2013, 13:46:04
Guten Tag,

im Jahr 2009 wurde ein Miettank eingebaut, beim Angebot war das Bj. des Tanks mit 2009 vereinbart und das Angebot wurde zu diesen Bedingungen angenommen.

Vor einigen Tagen habe ich bei Sch... per e-mail angefragt ob ich den Tank abkaufen kann. Man sendete mir per e-mail ein Angebot zum Erwerb in Höhe von ca. 1200 Euro zu. Ich habe natürlich dieses Angebot per e-mail angenommen, worauf man mir den schriftl. Vertrag zur Eigentumsübergabe usw. per Post zu kommen lies. Im Vertrag musste ich feststellen, dass der Tank nicht das Bj.2009 hat, sondern er wurde im Jahr 1996 gebaut. Ich bat der Firma Sch... um die Zusendung des Tankbuches bzw. des letzten TÜV-Berichts zur 10jährigen Überprüfung. Darauf hin antwortete man mir, dass das Tankbuch und sämtliche TÜV-Nachweise verschwunden sind und ich solle jetzt ca. 500 Euro für den Rücktransport und 200 Euro für das Absaugen des 6% - igen Restinhalts des Tanks zahlen.

Muss ich nun wirklich 700 Euro für den Rücktransport zahlen obwohl im Mietvertrag kein eindeutiger Hinweis über die Höhe der Rückführungskosten festgelegt ist? Es wurde nur für die Anlieferung ein Betrag von 150 Euro vereinbart.

Habe ich evtl. einen Schadensersatzanspruch gegenüber Sch..., da ich ja sein Kaufangebot bereits angenommen habe ?
Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: Weisswurst am 23. August 2013, 16:19:00
Hallo,

hast Du das Vertragsverhältnis im Zuge der Vorverhandlungen zur Tankübernahme bereits gekündigt, oder besteht dieses momentan noch?
- Falls noch ein Vertragsverhältnis besteht, warum soll der Tank jetzt plötzlich abgeholt werden? Nur weil die Firma das Tankbuch und TÜV-Unterlagen nicht mehr finden kann? Das kann dann nun wirklich nicht dein Problem sein.
- Falls Du den Tank bereits rechtmäßig erworben hast, würde ich auf Aushändigung der Unterlagen bestehen, oder Anlieferung und Einbau eines gleichwertigen Tanks, sowie Abholung des "unterlagenlosen Tanks".
- Wenn Du das Vertragsverhältnis bereits gekündigt hast, kommt es drauf an was in deinem Vertrag bzgl. Rückholung und deren Kostenträger vereinbart ist.

Egal wie die Sache ausgeht, würde ich darauf bestehen, irgendwelche Nachweise über die Untersuchungen der letzten Jahre (auch die alle 2-Jahre fällige äussere Prüfung) zu bekommen. Du hast dafür ja höchstwahrscheinlich in Form einer Wartungspauschale bezahlt. Vielleicht wurde die 10-jährige Prüfung ja nie durchgeführt, und dein Anbieter hat bei dir über Jahre einen Tank ohne gültige Betriebserlaubnis/Zulassung/wie auch immer man das dann nennt betrieben, mit den dementsprechenden Sicherheitsrisiken usw.? Die Verpflichtung sich um diese Dinge (termingerechte Prüfungen) zu kümmern trägt meines Wissens nach bei Miettanks inkl. Wartungspauschale der Anbieter, sprich vielleicht hast Du hierdurch ein Druckmittel in der Hand, wenn "sowas rauskommen sollte".

So würde ich das zumindest machen, ggf. mit Hilfe eines Anwalts.

Grüße
Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: günni742 am 23. August 2013, 19:30:51
Hallo,

nein den Liefer-Miet-Vertrag habe ich im Vorfeld noch nicht gekündigt, es kam nur eben dazu, dass ich ihrem Kaufangebot zugesagt habe. Der von Sch... an mich versande Überlassungs-Kauf-Vertrag ist zwar von denen unterschrieben aber eben von mir nicht. Weil es diese Ungereimtheiten gibt mit dem Baujahr, Tankbuch und TÜV-Berichten. Ich sollte, bevor ich eben nach dem Tankbuch usw. fragte, den Vertrag von mir unterschrieben an denen zurück senden.

Ich habe als ich um ein Abkauf-Angebot bat auch darum gebeten falls er nicht den Tank an mich verkaufen kann, dass er mir einen Kostenvoranschlag machen sollte, falls ich den Vertrag kündige. Ich habe bis heute der Firma SCH... noch keine Kündigung ausgesprochen oder schriftlich den eine Kündigung zukommen lassen.

Ich habe eben noch mal die e-mail von SCH... gelesen, es scheint wirklich ein Problem mit dem TÜV zu geben und es liest sich so als ob der Tank in jedem Fall abgeholt wird, aber eben auf meine Kosten. Ich werde mich mal lieber doch zur Verbraucherzentrale begeben um mich beraten zu lassen.

Die Forumsmitglieder können aber trotzdem ihre Meinungen und Kommentare darüber abgeben. Vielleicht könnt Ihr mir Tips geben wo ich einen günstigen halboberirdische Tank mit 2700 Liter für das Postleitzahlengebiet 032XX herbekommen kann. Ich habe mir Angebote von Firmen eingeholt für Beträge zw.2500€-2700€.
Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: Weisswurst am 23. August 2013, 20:47:21
Wie schon angedeutet. Wenn der Lieferant ein Problem mit seinen Unterlagen hat, kann das beim besten Willen nicht das Problem des Kunden sein, geschweige denn daß dieser deswegen den Austausch/Rückholung des Tanks zahlen soll.

Wobei es mich nicht wundern würde, wenn die Knebelverträge selbst dafür einen entsprechenden Passus haben.

Wie bereits erwähnt............ zur Not Anwalt/Verbraucherzentrale o.ä. um Rat bitten. Vielleicht meldet sich hier ja auch noch jemand dazu.

Viel Erfolg, und halt uns hier auf dem Laufenden  :)
Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: Watzl am 25. August 2013, 21:42:41
Man kann Weisswurst in seinen Ausführungen nur zustimmen.

Was mich besonders interessieren würde: falls sie sich doch an die Verbraucherzentrale wenden, würde mich brennend interessieren, was die dazu sagen.

Seit Jahren hält man sich dort vornehm zurück, wenn es um Flüssiggas, Tanks, Knebelverträge etc. geht.

H. Watzl

PS: vielleicht ist hier etwas, das von Inresse sein könnte http://forum.energienetz.de/index.php/topic,12270.0.html  (Beitrag v 14. Mai 2013)
Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: günni742 am 26. August 2013, 13:41:43
Ich habe bei den Unterlagen der Gastherme ein Prüfprotokoll zur Einbau-/ Aufstell-Abnahme des Gastanks gefunden. Dort ist das tatsächliche Baujahr des Tanks auf 1995 festgeschrieben. Ich habe auch mit entsetzen festgestellt, dass das Bj. auch am Typenschild mit 1995 festgeschrieben ist. Im Protokoll ist sogar der letzte Termin zur Inneren Prüfung notiert. Er wurde mit dem Jahr 1999 eingetragen. Wenn ich es richtig kombiniere, wird der Miettank seit dem Einbau 2009 ohne gültigen TÜV für die innere Prüfung betrieben. Für sowas zahlt man nun für Jahre Miete und Wartungskosten.  :(
Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: selesnick am 04. September 2013, 09:24:14
Hier besteht der Verdacht einer Straftat. Betrug ist auch bereits im Versuch strafbar. Insofern sollten Sie Anzeige wegen versuchten Betruges gegen den Verantwortlichen der Firma bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: Syncro am 18. September 2013, 09:45:05
Berufsbedingt kann ich sagen, dass hier ein Betrugsversuch wohl kaum nachzuweisen ist. Der Tank ist ja Eigentum dieser Firma. (Vorsatz, Vermögensvorteil)

Ich habe nun "meinen eigenen" Gastank dastehen.
Meine liebe Gasfirma (Primagas hiesen die glaube ich oder gar jetzt Salzgitter Gas, irgendwie kann ich nur noch lachen) hat für das absaugen (192 Euro) und abholen (350 Euro) des Tankes von mir, trotz vieler Mahnungen, bis heute kein Geld gesehen. Gasuhr, Absperrventile, Regler etc. liegen immer noch in meiner Garage, habe ich alles von einer Fachfirma abbauen lassen und die haben mir auch gleich preiswert einen Tank (Diese Gasfirma hat mir gesagt aufgrund ihrer Größe können sie es sich nicht leisten ihre Kunden zu vergraulen. Der Vertreter war früher bei einer der Kartellantenfirmen und sagte mir dort wären die Kunden alle nur Nummern) verkauft und eingebaut.
Ich denke mal das Geld für eine gerichtliche Entscheidung habe ich auch, falls  die nun klagen. Ich verweise hier immer nur auf den § 307 BGB. Mir ist das auch egal, man sollte sich nur nicht aufreiben und erpressen lassen. Schließlich habe ich ja wohl über 10 Jahre viel zuviel bezahlt....
Ausserdem ist da ja wohl noch der Vertrauensverlust...wenn doch das Kartellamt und das Oberlandesgericht ihre Urteile gegen diese Firma fällen. Andere Frage: Wenn Eure Bank von euch plötzlich monatlich 150 Euro Gebühr haben wöllte, würdet ihr dann dort bleiben?

Mein Fazit: Standhaft bleiben! Nicht einschüchtern lassen! Gesetze lesen!

Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: hkarry am 18. September 2013, 12:21:18
Syncro,

anl. mein Vg. zur Info!
Der eingeschlagene Weg ist der richtige.

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,14168.msg73587.html#msg73587
Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: Watzl am 18. September 2013, 22:41:20
Bei Mietverträgen war es eine Zeit lang üblich, dass der Kunde trotz Mietkauf den Regler und Druckminderer selbst bezahlt hat. Damit sind diese nicht Eigentum der Firma. Also prüfen, ob es in diesem Fall nicht aus so war.

Watzl
Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: Syncro am 30. September 2013, 08:34:12
Es hat sich einiges geändert. Nunmehr habe ich Post vom Anwalt, allerdings wie immer ein standartisiertes Schreiben ohne Antworten auf meines vielen Schreiben....
Man bietet mir jetzt an:

Kosten der Absaugung 140 Euro
Abtransport Tank 170 Euro

Scheinbar haben die Anwälte meine Schreiben auch nicht gelesen. Sonst würde man mich einfach mal anrufen und mit mir reden......


Ich weiß nicht ob ich mich darauf einlasse..dann wäre endlich Ruhe ?
Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: Watzl am 03. Oktober 2013, 10:01:50
Die Gegenseite ist absolut cool, ihr Adrenalinspiegel ist viel zu hoch. Das ist nicht gesund.
Also wenn sie für die 310,- € Ruhe bekommen und damit ihre Gesundheit schonen, dann sagen sie ja zu diesem Angebot.

Vieleicht versuchen sie noch den Betrag zu runden ( 300,- €), denn die Preise, die ihnen da genannt werden sind nicht kalkuliert, sondern einfach festgesetzt.

Glückwunsch zum eigenen Tank!

Wenn es Frageb gibt, hier posten.


H. Watzl
Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: Syncro am 11. Oktober 2013, 10:54:47
gepockert und gehandelt und überwiesen.....

200 inkl.MWST.

Damit ist nun Ruhe und ich bin hier überflüssig.
Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: Watzl am 11. Oktober 2013, 18:27:04
Frage:

wurde das nun so auch von der Gegenseite akzeptiert?

Sonst:   herzlichem Glückwunsch

H. Watzl
Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: Syncro am 14. Oktober 2013, 10:31:15
Die Gegenseite hat das Angebot akzeptiert.
Titel: Re: Miettank - Abkauf gescheitert
Beitrag von: Primagas-Kunde am 20. Dezember 2013, 18:59:45
Ich hatte auch mal einen Leihgastank-Vertrag mit dem Hauskauf miterworben. Wegen meiner Streitereien mit denen wegen unbilliger Preisgleitklauseln usw (sie mussten mir Gelder nachlassen, Urteil) haben sie im Nachgang den Vertrag gekündigt.

Und wollten mehrfach, dass ich den berühmten Abholauftragszettel mit den Positionen: absaugen, Rückführung, das bekannte Teil halt, unterschreibe. Dies tat ich nie, sondern forderte sie auf, ihren Sperrmüll von meinem Gelände zu entfernen.

Irgendwann holten die dann ihr Gas und später auch den Tank ab und schickten mir eine entsprechende Rechnung, welche ich nicht bezahlte, sondern selbiger widersprach. Letztes Jahr (2012) zwischen Weihnachten und Neujahr gabs dann Minuten vor der Verjährung einen Mahnbesacheid von RA Sonnenschein in Sachen Primagas.

Kreuz bei insgesamt unberechtigt gemacht.

Dann klagte Primagas beim AG Stade, erst schlug die Richterin einen 50:50 Vergleich vor. Primagas sagte JA - wir sagten nein. Dann gab es ein Urteil: ich bezahle nichts, auf der unterschriebenen Vorderseite des Vertrages stand nichts von den Rückbaukosten. Primagas konnte (da sie alle Unterlagen, und dort anscheinen nur die Vorderseiten) einscannten, nicht nachweisen, dass der Passus bzgl. der Rückbaukosten erkennbar Bestandteil des Vertrages war (was er bei der Positionierung auf der Rückseite auch nicht war, daher ja auch deren Trick mit dem zu unterschreibenden Abholformular mit den aufgeführten Kosten). Mir war zudem nicht abzuverlangen, dass ich nach so langer Zeit den Originalvertrag mit den Ergänzungen der Rückseite noch besitze, sondern der Kläger Primagas sei alleinig beweispflichtig.

Also gab es kein Geld für den Rückbau und die Abholung, meinen Anwalt und die Gerichtskosten durfte Primagas auch tragen.

Ich habe wieder eine Miettankanlage, aber hier steht im Vertrag, dass die Rückbaukosten 100€ betragen und dass wir immer den Schweinezüchtertarif für unser Gas bezahlen. Günstiger gibts dies hier bei den Freien auch nicht.