Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Westfalen Weser => Thema gestartet von: renrew am 19. November 2005, 11:42:28
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Kann mir hier jemand einen Rat geben. Bei der Jahresabrechnung wird jetzt zum Jahresende nicht nur die Erhöhung (bei meinem Widerspruch) eingerechnet, sondern auch eine viel zu hohe Schätzung bis Jahresende ab Ablesetag. Der tatsächliche Zählerstand ist wesentlich geringer.
Kann ich dieser Schätzung auch widersprechen und den tatsächlichen Zählerstand Ende des Jahres mitteilen mit der Maßgabe, die Jahresabrechnung auf der neuen Grundlage auszustellen?
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Das mache Ich schon seit Jahren. Am besten jeden Monat den Zählerstand und den Verbrauch notieren. Die Hochrechnungen der Versorger sind
(Bei mir) immer zu Gunsten der Lieferanten ausgefallen. (Was auch sonst)
Also den Zählerstand bei jeder Veränderung melden. Die Lieferanten akzeptieren das normalerweise auch sofort.
Gruß aus der Heide
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@renrew
ja das geht. Medelden Sie Ihren tatsächlöichen Verbrauch, der Versorger muss dann die Rechnung korrigieren.
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@Stromdesigner
Im Falle berechtigter Preiserhöhungen müsste es sich wohl zu Lasten des Versorgers auswirken, wenn der Verbrauch der Vergangenheit (bei geringerem Preisniveau maschinell zu hoch geschätzt wurde).
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@ Fricke
Ich meinte bei den Hochrechnungen nach der Erhöhungwurde immer zuviel berechnet. Ich habe also immer weniger verbraucht als gerechnet wurde. Dadurch ist der Anteil des hochpreisigen Bezuges also geringer als berechnet werden sollte.