Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ExtraEnergie => Thema gestartet von: felixr am 04. August 2013, 13:06:24

Titel: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: felixr am 04. August 2013, 13:06:24
Ich warne ausdrücklich vor ExtraenergieGmbH mit all seinen Töchtern wie Hitgas ....

Hatte einen 24Monate Preisgarantievertrag bei Hitgas, erhielt aber nach 12 Monate eine 40% erhöhte Abschlagszahlungsaufforderung, wogegen ich Einspruch erhob.  Erst keine Reaktion, dann wurde der Einspruch  negiert, zuerst mit Hinweis auf die AGBs, wo angeblich eine Preiserhöhung erlaubt wäre, was nachweisbar nicht zutrifft. In einem späteren Schreiben behauptete die Extraenenergie GmbH, sie hätten mir ein Mail zugesandt mit Ankündigung einer Preiserhöhung. Da ich nicht widersprochen habe, wäre diese Erhöhung wirksam. Ich hatte kein derartiges Mail erhalten, diesem hätte ich selbstverständlich widersprochen, auch wäre ein Mailschreiben mit Erhöhungsverlangen nicht rechtskräftig.
 So kam es, daß ich den Bankeinzug aufkündigte und ordnungsgemäß zum 31.7.2013 den Gasliefervertrag kündigte. Beides wurde angenommen und bestätigt. 
Ab Mai 2013 stellte ich meine Vorauszahlungen ein, da ich ansonsten wegen den ungebührlich zu hohen Vorauszahlungen Gefahr lief, dieses Geld nicht mehr wieder zu sehen. Daraufhin kamen Mahn- und Inkassoschreiben, denen ich immer widersprach.
Als letztes ungebührliche Verhalten dieses Gaslieferanten kündigten sie mir fristlos zum 29.7.2013 (welcher ich natürlich auch widersprach) mit der Folge, daß ich jetzt zwischen 30.7. und 31.7.2013 bei der ESB als Grundversorger gelandet bin. Auch die ESB ist über diese Machenschaften empört!
 
Sollte die Extraenergie GmbH auch mit der Schlußabrechnung weiter gegen mich Mahnverfahren betreiben, übergebe ich diese Angelegenheit meinem Rechtsanwalt. Da ich eindeutig im Recht bin, werde ich auch keine weiteren Zahlungen befürchten müssen.

Ich kann also nur ausdrücklich vor ExtraenergieGmbH mit all seinen Töchtern warnen.
 
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: Stromfraß am 16. September 2013, 09:48:46
@felixr: Ihre Verärgerung ist verständlich. Leider ist es so, dass diese sogen. Billiganbieter schnell mal zu unlauteren Mitteln greifen. Irgendwie müssen sie ja auch zu Geldern kommen ...
Wenn Sie einen 24-Monate-Preisgarantievertrag haben, kann selbstverständlich nicht nach 1 Jahr eine derartige Preiserhöhung kommen.
Erhöhungen, die vom EVU nicht beeinflussbar sind, wären natürlich zulässig, dürften sich aber max. im 5- 10%-Prozentbereich bewegen.
Was nun die Preiserhöhung per Mail anbelangt: verschiedene EVU bieten ihre Tarife ausschließlich online an. D.h., auch alle Geschäfte werden nicht per Post abgewickelt, sondern eben ausschließlich online. Auch Preisveränderungen werden per Mail mitgeteilt. Ob dies rechtlich in Ordnung ist, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wenn Sie diese Mail erhalten hätten und ihr nicht widersprochen haben, wäre diese Erhöhung akzeptiert. Das Problem dürfte hier im Nachweis darüber liegen.
Es ist eine vertrackte Angelegenheit. Hitgas wird weiterhin auf seinen Forderungen bestehen.
Helfen kann da wohl nur ein Rechtsanwalt.
Ich wünsche Ihnen da viel Erfolg!
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: khh am 16. September 2013, 12:07:31
... Wenn Sie einen 24-Monate-Preisgarantievertrag haben, kann selbstverständlich nicht nach 1 Jahr eine derartige Preiserhöhung kommen.
Erhöhungen, die vom EVU nicht beeinflussbar sind, wären natürlich zulässig, ...

Es ist nicht ersichtlich, warum eine solche Erhöhung "natürlich" zulässig sein sollte!?

1. Muss man sich die Preisänderungsklausel zunächst mal genauer ansehen; handelt es sich womöglich um eines sogen. "eingeschränkte" Preisgarantie?
und
2. Wäre eine Erhöhung wohl auch nur zulässig im Rahmen der Gesamtkostenentwicklung, d.h. rückläufige andere Preiskomponenten ( z.B. Beschaffungs-kosten) sind zu berücksichtigen = der Gewinnanteil des Versorgers darf nicht erhöht werden!
 
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: bolli am 16. September 2013, 13:18:36
@khh
wie würde unser Rechtsanwalt jetzt sagen: Als erstes ist mal zu prüfen, ob überhaupt eine Preisänderungsklausel rechtswirksam vereinbart wurde. Sprich, sind die AGB mit einer solchen Klausel überhaupt Vertragsbestandteil geworden. Erst dann komme ich überhaupt zu den inhaltlichen Prüfungspunkten.

Wenn Sie einen 24-Monate-Preisgarantievertrag haben, kann selbstverständlich nicht nach 1 Jahr eine derartige Preiserhöhung kommen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat er auch keine Preiserhöhung bekommen, sondern sollte nur deutlich höhere Abschläge bezahlen. Die Formel, nach der Abschläge berechnet werden, gibt der Anbieter meist zu Vertragsbeginn bekannt, überlicherweise wird die gemäß den Vorjahresverbrauch geschätzte Vertragssumme für ein Jahr durch 11 oder 12 Abschläge geteilt. Wenn da was komisches beim Anbieter rauskommt, muss man nachfragen und wenn der nicht reagiert, umgehend den Lastschrifteinzug kündigen und manuell weiterzahlen, natürlich nur den alten Betrag. Sollte bei einem 24-Monatsvertrag im ersten Bezugsjahr ein deutlich verändertes Verbrauchsverhalten festzustellen sein, dürfte wohl der Versorger für das zweite Vertragsjahr Anpassungen der Abschläge vornehmen. Ansonsten aber wohl eher nicht.

Was nun die Preiserhöhung per Mail anbelangt: verschiedene EVU bieten ihre Tarife ausschließlich online an. D.h., auch alle Geschäfte werden nicht per Post abgewickelt, sondern eben ausschließlich online. Auch Preisveränderungen werden per Mail mitgeteilt. Ob dies rechtlich in Ordnung ist, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wenn Sie diese Mail erhalten hätten und ihr nicht widersprochen haben, wäre diese Erhöhung akzeptiert.
DAS sollten Sie aber nicht so weiterverbreiten. Wir reden hier über einen SONDERVERTRAG (ich wüsste auf jeden Fall kein Gebiet, wo die ExtraEnergie Grundversorger wäre). Und da kenne ICh nur die Rechtssprechung des BGH, die u.a. besagt, dass Vertragsänderungen incl. der vertraglich vereinbarten Preise
1. eine entsprechende vertragliche Grundlage haben müssen (also eine wirksam in den Vertrag eingebundene Preisanpassungsklausel, die selbst auch noch wirksam sein muss) oder
2. die Vertragspartner übereinstimmende Willenserklärungen zu dieser Änderung abgeben müssen, wobei Schweigen nicht als konkludente Zustimmung gewertet werden darf. Lediglich für die Rückforderung von etwaig zuviel gezahlten Rechnungsbeträgen hat der BGH mit seiner 3-Jahres-Rückforderungsregelungderzeit eine zeitliche Grenze gesetzt, was aber an der grundsetzlichen Festlegung zur Wirksamkeit von "mitgeteilten" Vertragsänderungen nichts ändert.
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: wechselprofi am 16. September 2013, 14:44:32
@Stromfraß:
1. Wenn  der Bonus im ersten Jahr bereits auf die Abschläge umgelegt wurde, ergibt sich sofort ein exorbitante Erhöhung der Abschläge im zweiten Jahr (bei manchen Tarifen automatisch von 25%)! Dazu kommen Erhöhungen durch EEG-Umlage und eventuell wegen einer ungünstigen Jahresverbrauchsprognose.
2. Discounter sind nicht apriori die schwarze Schafe, Regionalversorger und kommunale Unternehmen die weißen. Es gibt in diesem Forum genug Beschwerden zu den letzteren. Freilich sollte man, bevor man sich für einen Discounter entscheidet, nicht nur den Preis als alleinige Entscheidungsgrundlage heranziehen. Seriosität lässt sich oft an zufriedenen Kunden und deren Meinung ableiten, wenn sie schon eine Lieferperiode überstanden haben.
3. Discounter sind in aller Regel schwer zu erreichen. Das muss keine böse Absicht sein, sie sind mit dem hohen Aufwuchs an Kunden regelmäßig überfordert.
4. Die Auskünfte der Hotline sind mit Vorsicht zu genießen. Es handelt sich in der Regel um angelernte Servicemitarbeiter eines dritten Dienstleisters.  Die Fehlerquote der Agents wird oft durch Softwaremängel noch erhöht.   

Tip: In aller Regel hilft eine Beschwerde an die Geschäftsführung mit der Androhung inklusive Fristsetzung, den Fall an die Schiedsstelle der Bundesnetzagentur zu übergeben. Der Rechtsweg bleibt immer noch offen.
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: Stromfraß am 16. September 2013, 21:01:16
Da war ich wohl mit meiner Antwort ein wenig zu weit gegangen.
Eine sachlich fundierte Antwort kann man nur geben, wenn man die Art des Vertrages sowie die AGB genau kennt.
In den AGB ist auch nachzulesen, ob und welche Preisanpassungen -selbst bei engeschränkter Preisgarantie- erfolgen dürfen.
@khh: eine Erhöhung der MWSt würde z.B. nicht unter die Preisgarantie fallen und müsste vom Verbraucher getragen werden.
@bolli: ich habe den Beitrag von felixr so gelesen, dass er nicht nur höhere Abschläge zahlen sollte, sondern auch ein Preiserhöhung angekündigt wurde:
Zitat
In einem späteren Schreiben behauptete die Extraenenergie GmbH, sie hätten mir ein Mail zugesandt mit Ankündigung einer Preiserhöhung. Da ich nicht widersprochen habe, wäre diese Erhöhung wirksam.
Was nun die angekündigte Preiserhöhung anbelangt, halte ich 40% in jedem Fall für unangemessen, ansonsten siehe oben.
@wechselprofi: Abschlagszahlungen werden bei solchen Verträgen auf 11 oder 12 Monate umgerechnet und zwar ohne Bonusberücksichtigung.
Discounter sind selbstverständlich nicht a priori schwarze Schafe. Aber sie sind eben auch nicht immer seriös. Der Tip mit der Geschäftsführung hilft mitunter, zumindest sollte es versucht werden.
Die Schiedsstelle Energie hat allerdings mit der Bundesnetzagentur nichts zu tun.
Allerdings darf man auch bei der Schiedsstelle keine Wunder erwarten. Das sagen einschlägige Beiträge aus und ich selbst habe da auch keine guten Erfahrungen gemacht. Sie haben 5 Monate genau eines gemacht: nämlich nichts.
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: khh am 17. September 2013, 00:14:04
Da war ich wohl mit meiner Antwort ein wenig zu weit gegangen. ... In den AGB ist auch nachzulesen, ob und welche Preisanpassungen
-selbst bei eingeschränkter Preisgarantie- erfolgen dürfen. ...

Mit Ihrer Antwort und Ihren Beiträgen liegen Sie häufiger eher ziemlich daneben:  Bspw. ist in den vom jeweilgen Versorger verwendeten AGB
lediglich nachzulesen, ob und welche Preisanpassungen der Anbieter beabsichtigt.

Ob die verwendete Preisanpassungsklausel den rechtlichen Vorgaben oder höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt und überhaupt wirksam ist,
steht -wie hier im Forum nachzulesen ist- oftmals auf einem ganz anderen Blatt !!!

Diesbzgl. können/sollten Sie sich hier im Forum insbesondere unter "Grundsatzfragen" und "Gerichtsurteile zum ..." mal umfassend informieren
(zu empfehlen sind die qualifizierten Kommentare von RR-E-ft).

Nachtrag:
Und mit der 'Schlichtungsstelle Energie e.V.' haben viele Verbraucher durchaus sehr gute Ehrfahrungen gemacht  -  davon zeugen u.a. auch die
auf der Homepage der Schlichtungsstelle beispielhaft veröffentlichten Schlichtungsempfehlungen! Wenn es (ohne Kostenrisiko!) nicht immer so
gelaufen ist wie erhofft, dann lag es womöglich auch am Beschwerdeführer selbst oder an dessen unzutreffender Sachverhaltseinschätzung.
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: Stromfraß am 17. September 2013, 08:20:16
khh schreibt:
Zitat
Mit Ihrer Antwort und Ihren Beiträgen liegen Sie häufiger eher ziemlich daneben:  Bspw. ist in den vom jeweilgen Versorger verwendeten AGB lediglich nachzulesen, ob und welche Preisanpassungen der Anbieter beabsichtigt.
Ich kann da nur empfehlen, sich weniger mit denen zu befassen, die hier Beiträge schreiben, sondern mehr mit den Themen.
Die USER hier können sehr gut selber entscheiden, ob ihnen die Beiträge helfen oder nicht.

Zitat
Und mit der 'Schlichtungsstelle Energie e.V.' haben viele Verbraucher durchaus sehr gute Ehrfahrungen gemacht  -  davon zeugen u.a. auch die auf der Homepage der Schlichtungsstelle beispielhaft veröffentlichten Schlichtungsempfehlungen! Wenn es (ohne Kostenrisiko!) nicht immer so gelaufen ist wie erhofft, dann lag es womöglich auch am Beschwerdeführer selbst oder an dessen unzutreffender Sachverhaltseinschätzung.

Ich habe nichts gegen die Schlichtungsstelle an sich.
Es ist aber schon ein wenig anmaßend, als Außenstehender beurteilen zu wollen, ob ich als Beschwerdeführer eine unzutreffende Sachverhaltseinschätzung gegeben habe.
Es ging schlicht darum, dass mein EVU die Schlussrechnung nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 6 Wochen gefertigt hatte, sondern 12 !!! Wochen benötigte.
Es wäre höchst interessant gewesen, von der Schiedsstelle in dieser Frage eine Schlichtungsempfehlung zu erhalten. Nachdem ich zwischenzeitlich gemahnt hatte -die selbst gegebene 3-Monatsfrist war bereits rum- tat sich weiterhin nichts.
Eigentlich ging es nur darum, ob eine gesetzlich festgelegte Frist eingehalten werden muss oder nicht ...
Dann ging es plötzlich ganz schnell, indem das gegnerische EVU klagte - und damit war die Schlichtungsstelle außen vor.
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: khh am 17. September 2013, 12:14:57
Off-Topic

khh schreibt [Einfügung durch khh: bezugnehmend auf den unten zitierten 2. Beitrag von Stromfraß!]:
Zitat
Mit Ihrer Antwort und Ihren Beiträgen liegen Sie häufiger eher ziemlich daneben:  Bspw. ...
Ich kann da nur empfehlen, sich weniger mit denen zu befassen, die hier Beiträge schreiben, sondern mehr mit den Themen. Die USER hier können sehr gut selber entscheiden, ob ihnen die Beiträge helfen oder nicht.

@Stromfraß

Mit Ihren Beiträgen muss man sich (leider häufiger) befassen, da diese mit IHREN rechtlichen Bewertungen alles andere als hilfreich sein können!  :(

Wenn Sie hier beispielsweise schreiben
Was nun die Preiserhöhung per Mail anbelangt: ... Wenn Sie diese Mail erhalten hätten und ihr nicht widersprochen haben, wäre diese Erhöhung akzeptiert.
oder
Da war ich wohl mit meiner Antwort ein wenig zu weit gegangen. ... In den AGB ist auch nachzulesen, ob und welche Preisanpassungen -selbst bei eingeschränkter Preisgarantie- erfolgen dürfen. ...
dann stehen einem die Haare wirklich zu Berge!  ::)

Hier im Forum wird seit Jahren rechtliches Grundwissen bis hin zu höchstrichterliche Entscheidungen vermittelt. Dann ist es besonders ärgerlich, wenn jemand einen solchen Unsinn -wie vorstehend zitiert- herausposaunt. Um wenig erfahrene User nicht erneut auf eine ‚falsche Fährte’ zu bringen, bedarf es insofern durchaus ein „befassen“ wie oben z.B. durch den User Bolli oder durch mich!

Und wenn Ihre heutige Äußerung in einem anderen Thread
Zitat
Ich grase gerade die Beiträge über extraenergie und deren Töchter ab und habe auch diese etwas älteren Beiträge gefunden.
zu ähnlichen rechtlichen Bewertungen Ihrerseits führt, dann lassen Sie das „abgrasen“ besser!  ;)
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: Stromfraß am 17. September 2013, 16:24:44
Khh schreibt:
Zitat
Um wenig erfahrene User nicht erneut auf eine ‚falsche Fährte’ zu bringen, bedarf es insofern durchaus ein „befassen“ wie oben z.B. durch den User Bolli oder durch mich!

Da ist es ja gut, dass wir solche rechtskundigen USER wie bolli und natürlich khh haben.

Was habe ich nun für "falsche Fährten" gelegt?

In meinem ersten Beitrag vom 16.09. habe ich deutlich meine Meinung zu Billiganbietern und deren unlauteren Mitteln geschrieben.
Für den konkreten Fall habe ich ein Beispiel genannt:
Zitat
Was nun die Preiserhöhung per Mail anbelangt: verschiedene EVU bieten ihre Tarife ausschließlich online an. D.h., auch alle Geschäfte werden nicht per Post abgewickelt, sondern eben ausschließlich online. Auch Preisveränderungen werden per Mail mitgeteilt. Ob dies rechtlich in Ordnung ist, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wenn Sie diese Mail erhalten hätten und ihr nicht widersprochen haben, wäre diese Erhöhung akzeptiert.

Das ist Sichtweise dieser EVU und ich gehe davon aus, auch die von Hitgas.

Ich kenne anderslautende Entscheidungen von Gerichten.
Aber muss man es darauf ankommen lassen und erst vor ein Gericht ziehen, wenn man es mit einem Widerspruch regeln kann?

Auch manche Verbraucherzentralen sehen es nicht so einfach:

Zitat
Strompreiserhöhung – was ist zu tun?
Hier haben wir zusammengefasst, wie man am besten bei Erhalt einer Preiserhöhung vorgeht. Stromanbieter müssen Preiserhöhungen sechs Wochen im Voraus ankündigen. Verbraucher, die ein entsprechendes Schreiben oder eine Ankündigung per E-Mail erhalten, haben verschiedene Möglichkeiten zu reagieren.
Bei Sonderkunden ist eine Preiserhöhung nur zulässig, wenn der Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel enthält. Das dürfte in vielen Fällen fraglich sein. Davon abgesehen muss eine Preiserhöhung sachlich gerechtfertigt sein und gegenüber allen Kunden plausibel begründet werden.
Nachzulesen unter: http://www.vz-nrw.de/strompreis

Damit wäre auch der weitere Angriffspunkt in meinem Beitrag behandelt:

Zitat
In den AGB ist auch nachzulesen, ob und welche Preisanpassungen -selbst bei eingeschränkter Preisgarantie- erfolgen dürfen. ...

Damit habe ich doch keine rechtliche Bewertung vorgenommen!
Schon in meinem ersten Beitrag hatte ich geschrieben, dass eine Erhöhung um 40% ausgeschlossen ist, eine Erhöhung um wenige Prozent aber denkbar wäre.

Im übrigen habe ich nicht das Gefühl, dass felixr ein unbedarfter User ist.
Er weiß sich sehr wohl selbst zu helfen und sein Beitrag war eher als Warnung vor Hitstrom und ähnlichen Anbietern aufzufassen.

Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: khh am 17. September 2013, 17:40:37
Off-Topic

[...]
Was habe ich nun für "falsche Fährten" gelegt?
[...]

@Stromfraß

Falls Sie Ihre bzgl. Sonderverträge mit „Wenn Sie diese Mail erhalten hätten und ihr nicht widersprochen haben, wäre diese Erhöhung akzeptiert“ und „In den AGB ist auch nachzulesen, ob und welche Preisanpassungen ... erfolgen dürfen“ gelegten ‚falschen Fährten’ noch immer nicht realisieren, dann ist Ihnen wohl kaum noch zu helfen!  ::)

Und wenn Sie zu Ihren vorstehend zitierten Aussagen anderslautende Entscheidungen von Gerichten kennen, dann bitte her damit und benennen!

Im Übrigen zitiere ich die Fußnote eines anderen Users: "Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!" (Cicero)

Off-Topic ENDE !
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: dattelner am 17. September 2013, 19:33:34
Alle Töchter scheinen auch bei den Gasverträgen sehr seltsame Bedingungen zu haben, die ich noch in keinen anderen AnbieterAGBs gefunden habe.
So wird die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten beim Paketpreis dadurch konterkariert, dass (etwas umständlich verklausuliert) in den AGBs steht, die Kündigung muss 6 Wochen vorher erfolgen - aber erst zum Ende des Monats gültig wird, in dem die Belieferung begann - .
Falls man also ein Gaspaket auf 12 Monate kalkuliert, wird spätestens zur Kündigung unter Umständen ein 13-Monatsvertrag daraus, wenn die Belieferung an einem 1. aufgenommen wurde. Selbst wenn man mehr als 1 Jahr bei dem Anbieter bleibt, ist man  im letzten Jahr wieder in diesem Schema, wenn man kündigt.

Und so ein 13. Monat mitten im Winter bringt dann ordentlich Gewinn in die Kassen, da jede kwh über dem Paketvolumen gut 80% teurer ist.
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: bolli am 18. September 2013, 08:15:56
Alle Töchter scheinen auch bei den Gasverträgen sehr seltsame Bedingungen zu haben, die ich noch in keinen anderen AnbieterAGBs gefunden habe.
So wird die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten beim Paketpreis dadurch konterkariert, dass (etwas umständlich verklausuliert) in den AGBs steht, die Kündigung muss 6 Wochen vorher erfolgen - aber erst zum Ende des Monats gültig wird, in dem die Belieferung begann - .
Fals man das so sehen will, dürfte das "in die Hose" gehen, denn in den meisten Vertragsbedingungen ist von "12 Monaten Lieferzeit" bei einem Jahresvertrag die Rede. Da kann man wohl kaum "künstlich" einen Monat dranstricken.

Und so ein 13. Monat mitten im Winter bringt dann ordentlich Gewinn in die Kassen, da jede kwh über dem Paketvolumen gut 80% teurer ist.
In vielen Fällen, so auch bei Hitenergie (zumindest war das 2012/13 so), ist auch beim Paketpreis eine Schwankungsbreite erlaubt, bei der der Paketpreis gilt. Bei Hitenergie war das seinerzeit +- 20%. Genaueres ergibt sich aus dem individuellen Vertrag. Es steht meist nicht in den AGB sondern im Einzel-Vertrag. Erst darüber greift ein teurerer Preis. Da ließe sich auch so ein Monat abfangen. Im übrigen hat es schon seine Gründe, warum vor Pakettarifen meist eher gewarnt wird. Billig ist nicht immer gut, das gilt manchmal auch bei der Energie !  ;)
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: Stromfraß am 18. September 2013, 08:21:37
@khh: Sie können es wohl nicht lassen?!?
Ehe Sie andere User als "Dummköpfe" titulieren (verklausuliert, indem Sie die Fußnote eines anderen Users zitieren), sollten Sie die Beiträge mal richtig lesen.
Sowohl  felixr als auch ich haben die Aussage zur Preiserhöhung und wann diese möglich ist, aus Sicht der Stromlieferanten dargestellt.
Da ist doch ein Satz von mir eindeutig:
Zitat
Das ist Sichtweise dieser EVU und ich gehe davon aus, auch die von Hitgas.
[/b]

Und wenn ich dann weiterhin schreibe:
Zitat
Ich kenne anderslautende Entscheidungen von Gerichten.
Dann ist doch wohl klar, dass ich nicht die Auffassung dieser EVU teile!
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: khh am 18. September 2013, 13:11:34
[...]
Sowohl  felixr als auch ich haben die Aussage zur Preiserhöhung und wann diese möglich ist, aus Sicht der Stromlieferanten dargestellt.
Da ist doch ein Satz von mir eindeutig:
Zitat
Das ist Sichtweise dieser EVU und ich gehe davon aus, auch die von Hitgas.
[...]

@Stromfraß

Das haben Sie in Ihren Antworten #1 und #5 so nicht dargestellt! Erst nach den erfolgten Beanstandungen Ihrer Aussagen zu einem Sondervertrag [„zulässige Preiserhöhung“, „Preis nicht widersprochen = Erhöhung akzeptiert“ und „dürfen“ lt. AGB] haben Sie in Antwort #9 mit dem oben zitierten Satz versucht, Ihre anfänglichen Fehleinschätzungen zu kaschieren bzw. zu relativieren.

Wie Sie sehen, lese ich Ihre Beiträge schon richtig. Und die von mir in meinem vorherigen Beitrag zitierte Fußnote eines anderen Users besagt nach meinem Verständnis nichts anderes, als dass man als „Nicht-Dummkopf“ einen Irrtum auch mal eingestehen sollte.

Damit ist diese eigentlich überflüssige 'Streiterei' für mich beendet !
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: Stromfraß am 18. September 2013, 20:53:48
@khh: ich habe mir die Aussagen in meinen Beiträgen #1 und #5 nochmals genauer angesehen. Für mich sind diese Aussagen im Kontext mit den übrigen Darstellungen an sich eindeutig. Sie spiegeln nicht meine persönliche Auffassung wider, sondern die Sichtweise des betr. EVU.
So habe ich z.B. in meiner Antwort #1 den Satz stehen:
Zitat
Leider ist es so, dass diese sogen. Billiganbieter schnell mal zu unlauteren Mitteln greifen
Eigentlich kann ich nur die Schlussfolgerung ziehen, bei der Wortwahl noch sorgfältiger zu sein, um evtl. Missverständnissen vorzubeugen.

Noch ein Satz zur Praxis insbesondere der "Billiganbieter", ihre Korrespondenz einschl Vertrag und Kündigung ausschließlich online vorzunehmen:
Offensichtlich werden doch sowohl die dadurch zustande gekommenen Verträge akzeptiert und auch Preisänderungen per Mail -sofern sie den Empfänger erreichen- zumindest insofern zur Kenntnis genommen, dass man dagegen in Widerspruch geht bzw. eine Sonderkündigung vornimmt.
Übliche Praxis. Will man wirklich Betroffene "im Regen stehen lassen", dass sie das ignorieren können und auf die Rechtsprechung verweisen, so wie bspw. das OLG Hamm entschieden hat? 
Zunächst hat nämlich der Betroffene das Problem an der Backe und das OLG Hamm ist weit weg.
Ich halte es da schon für richtig, wenn man da einen Ratschlag gibt, wie man sich in der konkreten Situation verhalten sollte - oder wie sehen Sie das, khh?
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: khh am 18. September 2013, 21:37:44
@khh: ich habe mir die Aussagen in meinen Beiträgen #1 und #5 nochmals genauer angesehen.
Für mich sind diese Aussagen  im Kontext mit den übrigen Darstellungen an sich eindeutig.
Sie spiegeln nicht meine persönliche Auffassung wider, sondern die Sichtweise des betr. EVU.
[...]

Ja, ganz eindeutig an der Rechtsprechung des BGH weit vorbei, wie zu Ihrer einen Aussage von @Bolli näher ausgeführt.

Und das Übrige lassen wir, es ist ALLES gesagt. Weitere Diskussionen mit Ihnen zu Rechtsfragen erspar ich mir und anderen.

Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: bolli am 19. September 2013, 13:07:32
Noch ein Satz zur Praxis insbesondere der "Billiganbieter", ihre Korrespondenz einschl Vertrag und Kündigung ausschließlich online vorzunehmen:
Offensichtlich werden doch sowohl die dadurch zustande gekommenen Verträge akzeptiert und auch Preisänderungen per Mail -sofern sie den Empfänger erreichen- zumindest insofern zur Kenntnis genommen, dass man dagegen in Widerspruch geht bzw. eine Sonderkündigung vornimmt.
Übliche Praxis. Will man wirklich Betroffene "im Regen stehen lassen", dass sie das ignorieren können und auf die Rechtsprechung verweisen, so wie bspw. das OLG Hamm entschieden hat? 
Zunächst hat nämlich der Betroffene das Problem an der Backe und das OLG Hamm ist weit weg.
Ich halte es da schon für richtig, wenn man da einen Ratschlag gibt, wie man sich in der konkreten Situation verhalten sollte - oder wie sehen Sie das, khh?
Auch wenn wir uns hier etwas ins Off Topic zu diesem Thread bewegen, sage auch ich mal meine Meinung dazu, auch wenn ich nicht khh bin.

Der Vertragsabschluss und die Kündigung per Online werden vom Kunden (meist) akzeptiert, da sie ja in seinem Interesse liegen. Das kann ich also akzeptieren (wenn nicht, kommt nämlich möglicherweise kein Vertrag wie beantragt mit dem Versorger zustande sondern ich befinde mich zwangsweise in der Grundversorgung. Das will wohl keiner).

Bei der Preiserhöhung sieht das anders aus. Die will im Prinzip keiner. Es mag sein, dass ein Widerspruch "besser" ist, sicher ist das aber nicht. Denn mit einem Widerspruch rufe ich den Versorger auf den Plan, der ggf. kündigt. Wenn ich mich noch ein wenig still verhalte, reagiert der erstmal nicht. Erst wenn ich anfange zu kürzen, fängt die Maschinerie an zu laufen. Bis zur Kündigung dauert es aber meist noch einige Zeit. Eine Kündigung meinerseits wegen eines gestiegenen Preises bedeutet mit einem neuen Vertrag fast immer auch einen höheren Preis. Warum soll ich das provozieren ? Klar ist auch, dass ich möglichst nicht zuviel bezahlen sollte, da nach derzeitiger Rechtssprechung des BGH Rückforderungen aufgrund von Preiswidersprüchen nur 3 Jahre rückwirkend möglich sind. Und das alles gilt nur im Sondervertrag (also zumindest bei den hier angesprochenen "Billigheimern"). In der Grundversorgung gelten andere Spielregeln, vor allem beim Widerspruch !
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: Stromfraß am 20. September 2013, 09:49:47
@bolli: auf diesem Niveau lässt sich diskutieren.

Wir sind uns bei den „Billiganbietern“, sprich bei den sogen. Sonderverträgen zumindest tlw. einig.
Ein Vertragsabschluss wird meist online akzeptiert, mitunter gibt es nur diesen Weg.

Was passiert nun bei einer mitgeteilten Preiserhöhung per Mail?
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Reaktion:

- Felixr als Eröffner dieses Threads wäre in Widerspruch gegangen, wenn er diese Mail auch erhalten hätte. Ob das auch immer der beste Weg ist? Da muss man genau prüfen.

- Eine weitere Möglichkeit ist die Sonderkündigung. Diese wird in Frage kommen, wenn die Erhöhung z.B. zum Ende des Bezugsjahres wirksam wird und ich ohnehin zu einem anderen Versorger wechseln wollte. Da muss ich ggf. aber darauf achten, wie es mit der Boni-Zahlung aussieht.

- Natürlich gibt es auch die Möglichkeit der Zahlungskürzung. Diese kommt vor allem dann in Frage, wenn wie im Falle felixr eine eklatante Preiserhöhung angekündigt wird, die keinesfalls durch die Preisänderungsklauseln in den AGB gedeckt ist.

- Zu prüfen ist aber auch, ob trotz angekündigter Preiserhöhung ein Verbleib beim Stromversorger günstiger ist als ein Wechsel. In den AGB ist ja festgehalten, dass auch bei eingeschränkter Preisgarantie staatlich verursachte Erhöhungen bei Steuern und Abgaben in aller Regel weiter gegeben werden können.
Als sich bspw. Die MWSt von 16% auf 19% erhöhte, ist doch wohl klar, dass das jedes EVU und natürlich auch die „Billigheimer“ an ihre Kundschaft weiterreichen.

Meine Darlegungen sollen nur darstellen, dass es oftmals mehrere Möglichkeiten gibt und eben von Fall zu Fall die jeweils günstigste gesucht werden muss.

Ich selbst kann meine Wechsel schon nicht mehr zählen.
Zweimal war ich auch bei einer Genossenschaft, ohne Mitglied zu sein. Eine Genossenschaft war in Konkurs gegangen, die andere stellte „plötzlich“ fest, dass die Netzentgelte außergewöhnlich hoch sind und kündigte mir eine deutliche Erhöhung an.

Insgesamt gesehen, bin ich immer gut gefahren, auch wenn ich jährlich oder auch zwischendurch gewechselt habe. Man muss sich eben kümmern und vergleichen.
Dann darf man sich auch vor einem Wechsel nicht scheuen.

Wenn ich ausrechne, was ich bisher gespart habe, da kommen Tausende zusammen, denn.
mein Grundversorger hat mittlerweile einen Arbeitspreis von über 30 Ct.

Im großen und ganzen lief alles problemlos, aber ich musste auch schon die Schiedsstelle Energie in Anspruch nehmen und mich mit Inkasso-Unternehmen, Mahnverfahren und Klagen herumschlagen.

Ich schreibe also hier nicht nur von der Theorie, sondern auch als Betroffener.
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: khh am 20. September 2013, 12:08:42
Zum vorstehenden Beitrag bedarf es erneut einer Anmerkung, weil schon wieder die Aussage kommt:
[...]
... In den AGB ist ja festgehalten, dass auch bei eingeschränkter Preisgarantie staatlich verursachte Erhöhungen bei Steuern und Abgaben in aller Regel weiter gegeben werden können. Als sich bspw. Die MWSt von 16% auf 19% erhöhte, ist doch wohl klar, dass das jedes EVU und natürlich auch die „Billigheimer“ an ihre Kundschaft weiterreichen.
[...]

„... in aller Regel ... können“ dürfte eine falsche Bewertung der Wirksamkeit einer AGB-Klauseln sein und sollte hier so nicht verbreitet werden.  >:(

Umlagen und Abgaben werden im Gegensatz zu Strom- und Mehrwertsteuer nicht vom Staat vereinnahmt. Es liegt im Ermessen des Versorgers, ob bzw. in welcher Höhe er bspw. die EEG-Umlage an die Haushaltskunden weiterreicht.

Wenn also besonders bei einer sogen. ‚eingeschränkten Preisgarantie’ nicht bereits in der AGB-Klausel festgelegt ist, dass bei einer Preisanpassung aufgrund von Umlagen-/Abgabenerhöhungen die Entwicklung der Gesamtkosten (z.B. auch rückläufige Beschaffungskosten!) berücksichtigt wird, dann benachteiligt eine solche Klausel die Verbraucher wohl unangemessen und sollte insofern unwirksam sein.

Der BGH hat dazu wiederholt entschieden, dass Preisanpassungsklausel bei kundenfeindlichster Auslegung sicher ausschließen müssen, dass der Versorger durch Preiserhöhungen seinen Gewinnanteil steigern kann (vgl. diesbzgl. Beiträge von RR-E-ft)!
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: Ben am 29. Dezember 2013, 18:46:22
Auf Facebook formiert sich bereits Widerstand gegen ExtraEnergie
https://www.facebook.com/groups/Ohnmacht/

Auch die ARD berichtete über ExtraEnergie
http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/432744_plusminus/18240032_riskante-billig-angebote-
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: Ben am 06. Juli 2014, 11:35:52
Trickst ExtraEnergie seine Kunden aus?

http://www.netz-trends.de/id/3351/Trickst-Priostrom-bei-Strompreiserhoehung-von-32--in-der-Kunden-Kommunikation--Marke-der-ExtraEnergie-GmbH/
Titel: Re: Machenschaften der ExtraenergieGmbH
Beitrag von: khh am 06. Juli 2014, 12:31:27
Trickst ExtraEnergie seine Kunden aus? ...

Warum ein "?", das ist doch eine längst bekannte Tatsache !

Seit mindestens Frühjahr 2011 gibt es entsprechende Beschwerden
bspw. hier im Forum oder bei ReclaBox :o.