Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => P => Stadt/Versorger => Pfalzgas Frankenthal => Thema gestartet von: DieAdmin am 01. August 2013, 11:14:04
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neu in der Entscheidungssammlung:
Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 11. Juli 2013 - Az. 2 HK.O 27/09
Die Zahlungsklage der Pfalzgas gegen einen visavi M-Kunden wird größtenteils abgewiesen. Geklagt hatte der Gasversorger auf Zahlung von 4141,71 €. Das Landgericht bestätigte einen Zahlungsanspruch von lediglich 1,25 €.
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http://www.energieverbraucher.de/de/site__3038/
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Bemerkenswert an dem Urteil finde ich, dass das Gericht das völlige Fehlen einer Preisänderungsklausel gleichsetzt mit dem Vorhandensein einer unwirksamen Klausel.
Ob das vor dem BGH Bestand hätte ?