Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Kreuznach => Thema gestartet von: Cremer am 17. November 2005, 22:02:48
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@Forum,
Es ist jetzt amtlich:
Am Mittwoch, 23.11.2005 um 18.15 bis 18.45 Uhr erfolgt eine Livediskusion im Südwestfunkfernsehen \"Uns der Drittes\" in der Serie \"Reiss und Leute\" auf dem Salinenplatz in Bad Kreuznach, vor dem Glaskasten der Stadtwerke.
Gerd Cremer von der BIFEP und Herr Weinreuter von der VBZ Rheinland-Pfalz
gegen
Herrn Dietmar Canis, Geschäftsführer Stadtwerke Kreuznach und Herrn Andreas Ludwig, Oberbürgermeister Stadt Bad Kreuznach und gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke.
Es sind alle Interessenten eingeladen live dabei zu sein.
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Hallo Herr Cremer,
habe den Beitrag mit Interesse verfolgt. Leider war die 1/2 Stunde schnell vorbei. Einiges habe ich herausgehört - Die Stadtwerke kennen leider nicht den Unterschied zwischen \"Prozent\" und \"Cent\", hört sich ja so ähnlich an und obwohl die Stadtwerke zu 51% den \"Bürgern gehören\", dürfen diese nicht erfahren wie kalkuliert wird, außer, dass die Gewinne für die Quersubventionierung verwendet werden - das ist die Interessenvertretung gebenüber den Bürgern von Bad-Kreuznach. Wenn Sie schon keine \"Bürgerinitiative\"sind, so ist er auch kein \"Oberbürgermeister\" allenfals ein Obermeister in Sachen Belehrung.
Trotzdem, weiter so für Bad-Kreuznach.
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Nachtrag:
Ihr Stadtwerke Chef kennt wohl auch seinen eigenen Geschäftbericht
nicht.
\"Die Kosten für den Bezug von Gas sind um 11%..... gesunken\".
... und die Differenz zwischen EK und VK ist von 2003 auf 2004 von 6,7
auf 7,2 Mio. gestiegen, trotz geringerem Absatz.......(Seite 15 GB) :lol:
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Habe ich auch gesehen!
Seltsamer \"Bürger\"meister! Brüstet sich, daß (nur) die Gas verbrauchenden und zähneknirschend bezahlenden Bürger das Hallenbad und andere defizitäre Einrichtungen der Stadt Bad Kreuznach quersubventionieren.
Leider wurde nicht gefragt, ob und wie sich die Nadelstreifenherren der Stadtwerke gegen die angeblich ständig steigenden Gasbeschaffungskosten gewehrt haben. Sie haben allerdings begriffen, daß ein Wettbewerb auf dem \"Gasmarkt\" kommen wird. Bis dahin muß natürlich weiterhin kräftig abgezockt werden, um evtl. eintretende Einbußen kompensieren zu können.
Cremer, weiter so! Ich glaube, den kritischen Kreuznachern ist heute abend eine strahlend helles \'Gaslicht\' aufgegangen.
wulfus
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@Forum
In der Livediskusion sagte Geschäftsführer Dietmar Canis, dass er bei Überschreiten der gekürzten Beträgen von 600 € Klage gegen die Kunden einreichen werde.
Damit würde die nächste Instanz das Landgericht zuständig sein.
Nur dann kann er noch lange warten.
Ich glaube nicht, dass die Differenzen von der Jahresrechnungshöhe der Stadtwerke zu meinen Rechnungen größer 600 € sein werden.
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@Forum,
für alle Ineressenten die die Livesendung \"Reiss&Leute\" nicht sehen konnten:
Wiederholung heute um 11.00 Uhr und Montag 5.30 Uhr
im Südwestfunk, \"unser Drittes\". (Südwestfunk RP)
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Hallo Forum,
in der o.a. Sendung hat Herr Canis gesagt,das er die aufgrund § 315 BGB von den Verbrauchern einbehaltenen Beträge erst dann reagieren würde,wenn eine Summe von 600 Euro erreicht sei ,um dann am Landgericht die ausstehenden Beträge einzuklagen.
Das Erreichen dieser Summe dürfte von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein.
Mein Versorger - RWE hat innerhalb 1 Jahres den Erdgaspreis um ca. 24 Prozent erhöht.
Unter Anwendung der bis zum 30.09.2004 gültigen Preise und einer Hochrechnung der ab 01.10.2005 gültigen Preise ergibt sich eine Differenz von ca. 200 Euro/Jahr.Sollten die ab 01.10.2005 gültigen Preise gültig bleiben,was wohl nicht zu erwarten ist,so wäre die Summe von 600 Euro innerhalb von 3 Jahren erreicht/überschritten.
Diese Summe wäre noch eher erreicht,würden Mahngebühren und Verzugszinsen hinzu gerechnet.
Von allgemeinem Interesse stellt sich daher die Frage,und ich bitte darum das sich die Fachleute dazu äussern
Gibt es Verjährungsfristen,pauschal oder detailliert ?
Freundliche Grüsse
joebi
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@Joebi
Da nach dem Unbilligkeitseinwand weitere Zahlung nicht fällig sind, beginnt auch keine Verjährungsfrist, so dass nichts verjähren kann, vgl. BGH- Urteil vom 05.07.2005 - X ZR 60/04.
Eine andere Frage ist, ob der inzidente Anspruch des Versorgers auf gerichtliche Feststellung des \"billigen Preises\" (gleichzeitig mit Zahlungsklage) nicht der Verwirkung unterliegt.
Eine solche Verwirkungsfrist kann sehr kurz bemessen sein (6 Monate).
Aber nicht vergessen:
Nach dem Rechtsgutachten der VZ NRW stellt sich zunächst immer die Frage, ob überhaupt eine wirksame Preisanpassungsklausel vertraglich vereinbart ist.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt