Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 01. Juli 2013, 13:20:32
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BGH, Urt. v. 22.04.13 Az. VIII ZR 88/12 Straßenbeleuchtung als eine Abnahmestelle:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=0&nr=64504&pos=8&anz=514
KWKG § 9; EEG 2004 § 16; EEG 2012 § 41; KAV § 2
Eine aus ungefähr 10.000 Verbrauchsstellen bestehende und über rund 480 Verknüpfungspunkte mit dem Verteilnetz verbundene städtische Straßenbeleuchtungsanlage stellt im Sinne des § 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG eine einzige Abnahmestelle dar.
BGH, Urteil vom 24. April 2013 - VIII ZR 88/12 -
OLG Düsseldorf
LG Düsseldorf
Die Entscheidung gründet wohl auch auf der Auslegung von Vorschriften des EnWG.
Somit hätte wohl eigentlich die Sonderzuständigkeit des Kartellsenats des BGH nach § 107 EnWG bestanden.
Immerhin hatte über die Berufung noch der 2. Kartellsenat des OLG Düsseldorf entschieden, dessen Berufungsentscheidung im Ergebnis erfolglos angefochten wurde:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2012/VI_2_U__Kart__4_11urteil20120228.html