Technisch gesehen, haben die bei uns im Gebäude einen Brenner stehen, der mit Gas befeuert wird!
Wir sind 2005 dort eingezogen und man hat uns gleich diesen Vertrag, mit einer Bindung über 20 Jahre, zum Unterschrteiben gegeben.
Anfangs ging der Preis noch mit 6,38 Cent/kWh, hat sich dann aber bis heute locker verdoppelt auf über 12 Cent!
@PLUS: Es ist do das wir am Jahresende eine Abrechnung bekommen, wo die Gesammtkosten nocheinmal auf alle Bewohner umgelegt werden. D. h. haben wir einen Brief von den SW Münster wo drin steht das z.B. die kWh 12 Cent kostet, steht auf der Endabrechnung 12,6 Cent! Hoffe ich habe deine Frage damit beantwortetn können.Was ich meine ist z.B. das hier:
Preisgrundlagen
Der zu zahlende Wärmepreis für die Wärmelieferungen setzt sich zusammen aus einem Jahresgrundpreis, bezogen auf den Anschlusswert, einem Arbeitspreis für die abgenommene Wärmemenge und einem jährlichen Verrechnungspreis für die Messeinrichtung.
Jahresgrundpreis
Der Basispreis GP 0 für den Jahresgrundpreis beträgt für jedes kW-Anschlusswert 26,29 Euro mindestens für jede Übergabestation 262,90 Euro
1.2 Arbeitspreis
Der Basispreis AP 0 für den Arbeitspreis beträgt 5,172 Cent/kWh
@Plus: Ich habe mal die 2 Seiten eingescanned, darf ich Sie dir mal schicken. Ich habe keine möglichkeit gefunden die hier einzubinden.
...
Und bis heute hat sich der Wärmeverbrauchspreis auf über 12 Cent/kWh verändert!!
Allerdings sind die vertraglichen Preiskomponenten seit 2005 allesamt entsprechend angestiegen, die Preissteigerung ist somit zunächst nachvollziehbar.Ok @NN, aber in dieser Größenordnung?
Im Nachhinein ist jeder immer schlauer.@NN, das trifft zu ;D.
Zu meinen Fragen:
1) Wie kann ich feststellen ob die Preisanpassungsklauseln nicht mehr zulässig sind?
2) Sollten sie nicht zulässig sein, wie weit würden die Rückforderungen reichen, bis 2005?
3) Wie berechnet man die Rückforderung, wird einfach der Preis ganz am Anfang von 2005 genommen?
4) Wenn eine Rückforderung berechnet wurde, wie wird diese eingefordert? Ich habe gelesen es gibt ja zwei Ansätze gibt
- Kürzung der Abschläge
- Rückforderung nach § 812 BGB
1) Wie kann ich feststellen ob die Preisanpassungsklauseln nicht mehr zulässig sind?
2) Sollten sie nicht zulässig sein, wie weit würden die Rückforderungen reichen, bis 2005?
3) Wie berechnet man die Rückforderung, wird einfach der Preis ganz am Anfang von 2005 genommen?
4) Wenn eine Rückforderung berechnet wurde, wie wird diese eingefordert? Ich habe gelesen es gibt ja zwei Ansätze gibt
- Kürzung der Abschläge
- Rückforderung nach § 812 BGB