Forum des Bundes der Energieverbraucher
Zuhause => Heizen => Thema gestartet von: EviSell am 15. Juni 2013, 17:56:52
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Terminvorschau vom 06.6.13:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013&nr=12978
Hartz IV: Übernahme von zu hohen Heizkosten
Hartz IV Behörden müssen die zu hohen Heizkosten übernehmen, wenn der 6 - Monatszeitraum noch nicht vorbei ist. Das urteilte aktuell das Bundessozialgericht.
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http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-uebernahme-von-zu-hohen-heizkosten-18980.html
BSG zu Hartz IV
Jobcenter muss hohe Heizkosten erst einmal zahlen
Das zuständige Jobcenter muss auch für extrem hohe Heizkosten von Hartz-IV-Empfängern zunächst aufkommen. Das hat das BSG am Mittwoch in Kassel klargestellt. Im vorliegenden Fall hatte eine Frau den Grenzwert des bundesweiten Heizspiegels für unangemessene Heizkosten deutlich überschritten.
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http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bsg-urteil-b-14-as-60-12-r-hartz-iv-heizkosten-jobcenter/