Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 10. Mai 2013, 11:46:32

Titel: Transaprente Preisänderungsklauseln möglich
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Mai 2013, 11:46:32
Beim enreg- Workshop am 06.05.13 wurde nicht nur vom BDEW- Vertreter die Auffassung vertreten, transparente Preisänderungsklaueln seien gar nicht möglich.

Nach der Rechtsprechung des BGH ist erforderlich, dass bereits in der Klausel die Preiskalkulation zu Beginn des Vertrages offen gelegt wird, so dass der Kunde anhand der Klausel erkennen kann, wann und in welchem Umfang der Verwender durch Kostenänderungen zur Preisänderung berechtigt (Preiserhöhung) bzw. verpflichtet (Preissenkung) ist.

Ich halte entgegen, dass sowieso fast alle Kostenbestandteile des Preises für den Vertrieb unbeeinflussbar und  bereits im Internet veröffentlicht sind (Netzentgelte, Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Konzessionsabgaben, sog. staatliche Umlagen).

Als Differenz zum Verkaufspreis verbleiben nur die nicht veröffentlichten Beschaffungskosten, die Vertriebskosten und die Vertriebsmarge.

Die Beschaffungskosten sind weitgehend abhängig von den Großhandelspreisen, die mittlerweile marktöffentlich und bekannt sind.
So ist etwa der erhebliche Rückgang der Strom- Großhandelspreise gegenüber Sommer 2008 marktöffentlich bekannt.

Die Vertriebskosten erscheinen vernachlässigbar, insbesondere die Personalkosten.

Die Personalkosten verteilen sich auf große Energieabsatzmengen.
 
So setzte etwa  die E.ON Thüringer Energie AG mit 528 Mitarbeitern im Geschäftsjahr 2012
6.359,5 GWh Strom, 3.786,5 GWh Erdgas und 520,1 GWh Wärme ab.

http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Daten_Fakten.htm

Die Vertriebskosten sinken regelmäßig durch Kostensenkungsprogramme in den Unternehmen.
Titel: Re: Transaprente Preisänderungsklauseln möglich
Beitrag von: jogie56 am 13. Mai 2013, 17:47:32
"Die Beschaffungskosten sind weitgehend abhängig von den Großhandelspreisen, die mittlerweile marktöffentlich und bekannt sind. So ist etwa der erhebliche Rückgang der Strom- Großhandelspreise gegenüber Sommer 2008 marktöffentlich bekannt."

Ich meine, Ihre Meinung kann nicht unwidersprochen bleiben. Die Marktöffentlichkeit von verschiedenen Energie- Großhandelspreisen mag möglicherweise vorhanden sein. Die interessanten Daten, z.B. Bezugspreise, die zur Preisgestaltung bei Fernwärme führen, werden von den Versorgern geheim gehalten. Mit diesen wäre ein echter Vergleich möglich - und was fürchten die Versorger mehr?
Titel: Re: Transaprente Preisänderungsklauseln möglich
Beitrag von: RR-E-ft am 13. Mai 2013, 18:32:43
@jogi56

Meine Aussage bezieht sich auf die leitungsgebundene Strom- und Gasversorgung,
bei denen die genannten,  vom Vertrieb nicht beeinflussbaren Kosten im Internet öffentlich bekannt gegeben werden.
Die Großhandelspreise für Elektrizität und Gas sind marktöffentlich bekannt.
Titel: Re: Transaprente Preisänderungsklauseln möglich
Beitrag von: Black am 14. Mai 2013, 14:35:54
Dann entwerfen Sie doch eine entsprechende Klausel und bieten Sie den Energieversorgern an. Da sollte viel Geld zu verdienen sein, insbesondere wenn Sie damit eine Garantie verbinden, dass die Klausen den Transparenzanforderungen der Rechtsprechung genügen.

Vielleicht vorher die Deckungssumme der Haftpflicht noch einmal prüfen.  ;)
Titel: Re: Transaprente Preisänderungsklauseln möglich
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 15:10:56
BBH bringt doch schon Klauseln an die Stadtwerke, von denen diese überzeugt sind.
Aber eine Garantie geben die Kollegen wohl nicht.
Titel: Re: Transaprente Preisänderungsklauseln möglich
Beitrag von: courage am 14. Mai 2013, 17:08:46
BBH hat schon 2011 klare und verständliche AGB für Sonderverträge Strom (http://www.stadtwerke-kh.de/fileadmin/Daten/Energieclub/Dokumente_pdf/Mustervertrag_Stadt-Strom_23052011.pdf) und Gas (http://www.stadtwerke-kh.de/fileadmin/Daten/Energieclub/Dokumente_pdf/Mustervertrag_Stadt-Gas_230511.pdf) auf den Markt gebracht.
Titel: Re: Transaprente Preisänderungsklauseln möglich
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 18:01:36
Es geht immer noch etwas präziser.
Lichtstadt Durchblickerstrom Vertragsbedingungen unter 4:

http://www.durchblickerstrom.de/fileadmin/durchblickerstrom.de/Dateien/SWJ/Vertraege/Charge_4_Auftrag_JEN_privat_ExaktFest.pdf
Titel: Re: Transaprente Preisänderungsklauseln möglich
Beitrag von: Black am 14. Mai 2013, 18:10:30
BBH hat schon 2011 klare und verständliche AGB für Sonderverträge Strom (http://www.stadtwerke-kh.de/fileadmin/Daten/Energieclub/Dokumente_pdf/Mustervertrag_Stadt-Strom_23052011.pdf) und Gas (http://www.stadtwerke-kh.de/fileadmin/Daten/Energieclub/Dokumente_pdf/Mustervertrag_Stadt-Gas_230511.pdf) auf den Markt gebracht.

Schick. 600 Wörter allein für die Preisanpassungsklausel.
Und Sie meinen, die würden einer AGB Kontrolle nach Stand der Rechtsprechung überstehen?
Titel: Re: Transaprente Preisänderungsklauseln möglich
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Mai 2013, 18:22:17
Wenn nur der notwendige Wille vorhanden ist, ist es ersichtlich  möglich, Preisänderungsklauseln in den AGB zu verwenden, die den vom BGH aufgstellten Anforderungen sehr nahe kommen.

Für noch mehr Kostentransaperenz  könnte sorgen,  wenn die Entgelte für Netznutzung einerseits und die Energielieferung andererseits wie in Österreich in zwei getrennte Verträge mit gesonderten  Rechnungen aufgetrennt würden, also Abstandnahme von der bisherigen sog. all-inclusive- Belieferung zugunsten einer reinen Energiebelieferung mit exklusiver Netznutzung.

Alle einzelnen Kostenbetandteile des Preises  sollten sich nachvollziehbar im Vertrag wiederfinden und  in jeder Abrechnung sollten alle Preisbestandteile und die auf sie entfallenden Beträge nachvollziehaber ausgewiesen werden. 
Titel: Re: Transaprente Preisänderungsklauseln möglich
Beitrag von: Black am 15. Mai 2013, 11:40:07
Wenn nur der notwendige Wille vorhanden ist, ist es ersichtlich  möglich, Preisänderungsklauseln in den AGB zu verwenden, die den vom BGH aufgstellten Anforderungen sehr nahe kommen.

Knapp daneben ist bei AGB leider immer noch vorbei.
Titel: Re: Transaprente Preisänderungsklauseln möglich
Beitrag von: RR-E-ft am 15. Mai 2013, 12:12:51
Wenn die Möglichkeit, den Gewinnanteil am vereinbarten Preis nachträglich zu erhöhen, auf ein absolutes Minimum reduziert wird, dann wird das wohl auch von der Rechtsprechung honoriert werden. Dies setzt aber voraus, dass sich der Verwender bei der Abfassung der Klausel maximal darum bemüht.
Titel: Re: Transaprente Preisänderungsklauseln möglich
Beitrag von: RR-E-ft am 28. August 2014, 14:33:32
Nun soll etwas mehr Transparenz in die Grundversorgungspreise kommen.

Der Bundeswirtschaftsminister hat im Bundeskabinett einen Verordnungstext vorgelegt:

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/V/verordnung-zur-transparenten-ausweisung-staatlich-gsetzter-oder-regulierter-preisbestandteile-in-der-strom-und-gasgrundversorgung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Der VZBV hatte zu einem Entwurf Stellung genommen:

http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Preistransparenz-Grundversorgung-Strom-Gas-Stn-VO_Entwurf-2014-07-14.pdf
Titel: Re: Transaprente Preisänderungsklauseln möglich
Beitrag von: Black am 17. September 2014, 12:26:51
OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.04.2014, 4 U 14/14

Preisanpassungsklausel hält gerichtlicher Überprüfung stand.
Titel: Re: Transaprente Preisänderungsklauseln möglich
Beitrag von: RR-E-ft am 18. September 2014, 11:47:06
@Black

Vielen Dank für den Hinweis.

Die betroffenen Klauseln hielten der Inhaltskontrolle nach Auffassung des 4.Zivilsenats des OLG Karlsruhe stand.
Die Entscheidung ist wie in N&R 2014, 242 berichtet, rechtskräftig geworden.
Zweifelhaft erscheint jedoch, ob die Klauseln tatsächlich den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH entsprachen.

Siehe hier:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19213.msg110916.html#msg110916