Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => RWE Westfalen Weser Ems (ehemals) => Thema gestartet von: AnJo am 16. November 2005, 10:32:08
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Hallo,
auch ich habe nun vor zwei Wochen der Gaspreiserhöhung widersprochen.
In dem Antwortschreiben der RWE Westfalen-Weser-Ems stand neben
einigen Erklärungsversuchen (Preiskopplung Öl<->Gas) auch der folgende fettgedruckte Satz:
\"Die Preisanpassung haben wir nicht willkürlich, sondern auf Grundlage der vereinbarten Vertragsbedingungen vorgenommen. \"
Habe ich irgendetwas mit der RWE vereinbart von dem ich als Kunde nichts weis ?
Vielleicht unbefußt durch Zustimmung der Gaslieferung ?
Muß ich aufgrund dieses Satzes besonders reagieren ?
Bin noch neu in der Thematik und dementsprechend ein wenig unsicher.
Danke
Gruß
roegeb
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@roegeb
Lassen Sie sich doch einfach von Ihrem Versorger entsprechende vertragliche Abreden nachweisen, wonach dieser berechtigt sein soll.
Eine entsprechende Aufforderung ist in den Musterbriefen schon enthalten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt