Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: DieAdmin am 17. April 2013, 17:15:07
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Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Oberlandesgericht Düsseldorf erhöht Kartellstrafen gegen Flüssiggas-Kartell
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Kartellverfahren__2130/ContentDetail__13554/
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Naja, am Ende bezahlt das ja der Kunde! Wieso bekommen wir das Geld nicht zurück, haben wir doch auch bezahlt...
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@Syncro,
haben Sie Ihre Forderungen gegenüber den/dem Lieferanten schon angemeldet? Entweder über den Bund der Energieverbraucher (http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Kartellverfahren__2130/ContentDetail__10109/), oder Sie nehmen sich einen Rechtsbeistand. Von selbst werden die Lieferanten sicher nicht aktiv und Ihnen Geld vorbei bringen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da mit einer Rechtsbeschwerde beim BGH zu rechnen ist, d.h. es kann dauern, aber die Chancen stehen besser denn je....
MfG
Vertragsbefreiter
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Na klar habe ich mich dort eingetragen.
PS.:
Post von meinem lieben Gasanbieter erhalten. Man kann mir den Tank natürlich nicht verkaufen! Und natürlich darf nur mein Gasanbieter den Tank bei mir holen. Aber man macht bei mir großzügig eine Ausnahme. Ich muss aber Transportschäden und die Lagereingangskontrolle bezahlen. Lagereingangskontrolle? Was ist das denn? Die haben wohl nicht kapiert das es von mir nichts mehr gibt.
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Bevor die Kartellstrafen nicht rechtskräftig sind, lassen sich Schadensersatzansprüche nur schwerlich durchsetzen. Also ist abzuwarten, bis der BGH in dieser Sache das letzte Wort gesprochen hat.