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Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: Wolfgang_AW am 09. April 2013, 13:25:44

Titel: BVerfG zu Nachforderung von Kommunalabgaben
Beitrag von: Wolfgang_AW am 09. April 2013, 13:25:44
Verjährungsfristen müssen klar geregelt sein (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-1bvr245708-kommunale-abgaben-verjaehrung-kanalherstellungsbeitrag/)

Zitat
Öffentliche Abgaben - etwa für Entwässerungskanäle - dürfen nicht unbegrenzt lange im Nachhinein erhoben werden. Dies hat das BVerfG in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Richter erklärten eine Bestimmung des bayerischen Kommunalabgabengesetzes für nichtig, nach der unter bestimmten Umständen Beiträge praktisch unbegrenzt im Nachhinein erhoben werden konnten. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit.

BVerfG - Pressemitteilung Nr. 19/2013 vom 3. April 2013 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-019.html)

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW