MjtteilL1_g zur Strompreisanpassung / beiliegend: Ihr Reise-Gutschein 14.03.2013
Guten Tag
mit der Energiewende in Deutsch land wird immer mehr umweItfreundlicher Strom produ2iert und ?
- der Ausbau der stFomnet2e vorangetrieben. Das ist gutrür die umwelt und rür uns a _le. mit der __ _
Energiewende hat die 8undesFepublik Deutschland gleichzeitig eine große wi rtschaftspolitische _,e__A__R_.tri_5 s.
Herausforderung angenommen und die grundlegende Erneuerung der Erzeugungslandschaft hin _er_g-iinĵs
2ur erneueFbaren Energie ist in vol lem _ange. _sIEl__Rllc_u_!l
lnfolge des sta rken Anstiegs der Einspeisung aus erneuerbaren Energien muss das Stromnetz 2ügig
ausgebaut werden. Anders als die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien ,erden 0
d ie fü r den erforderl ichen Netzausbau anfa t lenden Netzkosten jedoch nicht bundesweit umgeIegt, __ ,
sondern über die sogenannten Net2nutzungsentgelte von alfen Stromanbietern an die Eigentümer _A_RER
der Netze entrichtet. vor dem Hintergrund insgesamt deut_ich gest_egener Kosten - mit denen aI_e S t_C,_,m_,_,n, _ _l_, t__er
rOmanbleter In 0eUtsChland kOnfrOntIert Slnd - InfOrm leren W_f Sle heUte Ubef dle leIder n Ot Wen-
digen Anpassungen in Ihrem StromliefeNertrag.
Bereits seit dem 1. Januar 2013 sind d ie staatl ich regu l ieken Strom-Netznutzungsentgelte von der d,_ '___?,?, _, ,,,, ,
überwiegenden ZahI der Net2betreiber deutlich -teiIs um über 15 Prozent - angehoben worden. Die ,,_.,,,
damit verbundenen Mehrkosten haben wir bisher nicht an Sie weitergereicht. Allerdings kännen ;;
auch wir zu unserem Bedauern nun nicht mehr daraufverzichten, die insgesamt erhebIich gestiege- !' __ -,
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weiterhin attraktive Konditionen 2u bieten. lhr Arbeitspreis beträgt dann O,2880 EUR/kWh und Ihr ,
Grundpreis 83,57 EUR/Jahr. Die guten Nachrichten: Ihr Absch lagsbetrag verbleibt 2u Ihrem Vo_eil '
bis zur nächsten Verbrauchsabrechnung unverändert.
Aufgrund der Preisanpassung haben 5ie die MögIichkeit, den bestehenden Stromliefervertrag ohne ; ,
Einhaltung einer frist aufden Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen.
;_ lhre Stromio GmbH
_% Dieses Sch reiben wu rde masch inell erstellt und ist ohne Unterschrift gü- Itig.
§ 5 Preisanpassungen, eingeschränkte Preisgarantie
(1) Für Änderungen der jeweiligen Grundpreise und der jeweiligen Arbeitspreise der in § 3 Absätze 2, 3 und 4
genannten Tarife, des Mehr-/Minderverbrauchsaufschlags nach § 3 Absatz 3 und des Mehrverbrauchspreises
nach § 3 Absatz 4, nachfolgend einheitlich „Preise“ genannt, gelten die in nachfolgenden Absätzen
2 bis 5 getroffenen Bestimmungen sowie die in § 6 enthaltenen Regelungen, soweit Preisänderungen
auf der Weiterbelastung von Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen beruhen.
(2) Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach brieflicher Mitteilung an den
Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
(3) Änderungen der Preise werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der den Vertrag mit dem
Lieferanten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende desjenigen Kalendermonats, welcher dem Zeitpunkt
des vorgesehenen Wirksamwerdens der Preisanpassung vorausgeht, kündigt und die Einleitung
eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach
Zugang der Kündigung nachweist.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Lieferant soll dem Kunden eine Kündigung innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang bestätigen.
(5) Soweit eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart ist, wird der Lieferant während deren Dauer keine
Preisänderungen vornehmen, außer diese betreffen die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener. vom
Lieferanten jeweils nicht beeinflussbarer Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen (EEG-Umlage,
KWK-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage) nach Maßgabe der in § 6 getroffenen Bestimmungen.
§ 6 Weiterbelastung von Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen
(1) Der jeweilige vom Kunden für die Strombelieferung zu zahlende Preis beinhaltet neben anderen Preisfaktoren
die Stromsteuer, die Umsatzsteuer, die Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung sowie
die EEG-Umlage, die KWK-Umlage und die § 19 StromNEV-Umlage. Bei der EEG-Umlage, der KWKUmlage
und der § 19 StromNEV-Umlage handelt es sich um hoheitlich veranlasste Belastungen, die vom
Lieferanten nicht beeinflusst werden können („hoheitliche Belastungen“). Abweichend von § 5 gelten für
die Neueinführung, den Wegfall und/oder die Änderung von Steuern, Abgaben oder hoheitlichen Belastungen
im Sinne von Satz 1 die nachstehenden Regelungen der Absätze 2 bis 6.
(2) Fallen für die Belieferung oder die Verteilung des Stroms nach Abschluss des Vertrages zwischen dem
Lieferanten und dem Kunden zusätzliche Steuern, Abgaben oder hoheitliche Belastungen an, ist der Lieferant
berechtigt, dem Kunden die hieraus entstehenden Mehrkosten nach Maßgabe der Absätze 3 bis 6
weiter zu belasten. Gleiches gilt, wenn die in Absatz 1 genannten Steuern, Abgaben oder hoheitlichen
Belastungen nach Abschluss des Vertrages zwischen dem Lieferanten und dem Kunden erhöht werden.
(3) Der Lieferant wird eine Weiterbelastung der Mehrkosten stets im Einklang mit dem Sinn und Zweck der
jeweiligen gesetzlichen Vorschrift vornehmen, auf der die Neueinführung oder Erhöhung der Steuern,
Abgaben oder hoheitlichen Belastungen beruht. Die gesetzlichen Vorschriften können z.B. zwischen einer
Kostenverteilung nach Kopf oder nach Verbrauch unterscheiden. Steht eine gesetzliche Vorschrift einer
Weiterbelastung der Mehrkosten an den Kunden entgegen, entfällt das Recht des Lieferanten zur Weiterbelastung
der betreffenden Mehrkosten. Ferner ist der Lieferant nicht zur Weiterbelastung der Mehrkosten
berechtigt, wenn bereits bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Lieferanten und dem Kunden bekannt
war, in welcher Höhe derartige Mehrkosten nach Vertragsschluss anfallen werden.
(4) Geht mit der Neueinführung oder Erhöhung von Steuern, Abgaben oder hoheitlichen Belastungen eine
Abschaffung, Aussetzung oder Reduzierung bereits bestehender Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen
einher, wird der Lieferant die daraus resultierenden Kostensenkungen mit den Mehrkosten
verrechnen.
(5) Die Weiterbelastung an den Kunden wird zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Steuern, Abgaben oder
hoheitlichen Belastungen neu eingeführt oder erhöht werden. Der Lieferant wird den Kunden unverzüglich
über die Weitergabe der Mehrkosten informieren.
(6) Bei einem Wegfall, einer Aussetzung oder einer Reduzierung der in Absatz 1 genannten Steuern, Abgaben
oder hoheitlichen Belastungen wird der Lieferant die daraus resultierende Kostensenkung zum jeweiligen
Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Wegfalls, der Aussetzung oder der Reduzierung der Steuern, Abgaben
oder hoheitlichen Belastungen an den Kunden weiterreichen.
(7) Die jeweils aktuelle Höhe der Stromsteuer, der Umsatzsteuer, der Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung,
der EEG-Umlage, der KWK-Umlage und der § 19 StromNEV-Umlage kann der Kunde
jederzeit der unter www.stromio.de veröffentlichten Informationsseite entnehmen.
§ 20 Beginn und Laufzeit des Vertrages, Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Strombelieferung des Kunden. Für Laufzeit, Kündigungsfrist
und mögliche automatische Vertragsverlängerungen gelten im Übrigen die im Vertrag getroffenen Regelungen.
Sollte sich für den Kunden durch die Tarifwahl keine gesonderte Regelung ergeben, gilt eine Erstvertragslaufzeit
von 12 Monaten. Bei Nichtbestehen einer Sonderregelung verlängert sich der betreffende
Vertrag jeweils um diejenige Vertragslaufzeit, für die er ursprünglich geschlossen worden ist, sofern er
nicht 6 Wochen vor Ablauf in Schriftform vom Lieferanten oder vom Kunden gekündigt wird. § 127 Absatz
2 BGB findet keine Anwendung.
(2) Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (§ 314 BGB) und die Sonderkündigungsrechte des Kunden bei
Preisanpassungen (§ 5 Absätze 3 und 4) und Umzug (§ 21) sowie das Sonderkündigungsrecht des Lieferanten
bei fehlenden Liefervoraussetzungen (§ 1 Absatz 2) von der Regelung in vorstehendem Absatz 1
unberührt. Ferner ist der Lieferant entsprechend § 21 StromGVV zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages
insbesondere bei wiederholtem Vorliegen der Voraussetzungen einer Versorgungsunterbrechung
gemäß § 19 Absatz 1 StromGVV berechtigt. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen nach § 19 Absatz 2
StromGVV, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist der Lieferant zur fristlosen Kündigung des Vertrages
unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese dem Kunden zwei Wochen vorher angedroht wurde.
(3) Bei kündigungsbedingter Beendigung des Vertrages verlangt der Lieferant keine gesonderten Entgelte und
führt den Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten gemäß § 20 Absatz 3 StromGVV unentgeltlich
durch.
_% Dieses Sch reiben wu rde masch inell erstellt und ist ohne Unterschrift gü- Itig.
MjtteilL1_g zur Strompreisanpassung / beiliegend: Ihr Reise-Gutschein 14.03.2013
Bereits seit dem 1. Januar 2013 sind d ie staatl ich regu l ieken Strom-Netznutzungsentgelte von der d,_ '___?,?, _, ,,,, ,
überwiegenden ZahI der Net2betreiber deutlich -teiIs um über 15 Prozent - angehoben worden.
Die ,,_.,,,
damit verbundenen Mehrkosten haben wir bisher nicht an Sie weitergereicht.
1. Preisanpassung 05.03.2013
Erstelldatum Do 07 Mär 2013 09:27:23 CET
... laut Hotline ist die Preiserhöhung am 5.3.13 per Brief raus gegangen, den ich aber nie erhalten habe, jetzt hab ich das Problem, dass die Kündigungsfrist abgelaufen ist und ich nicht beweisen kann, dass ich den Brief erhalten habe. ...
laut Hotline ist die Preiserhöhung am 5.3.13 per Brief raus gegangen, den ich aber nie erhalten habe,
...
Wie Sie der Berichterstattung in den Medien in den letzten Wochen bereits entnehmen konnten, hat der Gesetzgeber zum Jahres-beginn 2014 für alle Stromkunden gleichermaßen die Höhe zahlreicher Umlagen, Abgaben und hoheitlicher Belastungen angepasst.
...
Nach derzeitigem Veröffentlichungsstand verändert sich die Umlage für Erneuerbare Energien von 5,277 auf 6,240 Cent pro Kilo-
wattstunde, die Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung von 0,126 auf 0,178 Cent pro Kilowattstunde und die Umlage
nach § 19 StromNEV von 0,329 auf 0,092 Cent pro Kilowattstunde. Die Offshore-Umlage in Höhe von 0,250 Cent pro Kilowattstunde bleibt unverändert. Die vom Gesetzgeber zum Jahreswechsel 2014 neu eingeführte Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV beträgt 0,009 Cent pro Kilowattstunde. Alle Angaben sind netto zzgl. Umsatzsteuer. Ihr Arbeitspreis erhöht sich damit zum 01.01.2014, bzw. bei späterer Aufnahme der Belieferung zum Lieferbeginn insgesamt um 0,93653 Cent pro Kilowattstunde auf 0,238665 EUR/kWh brutto.
...
Alle Beteiligten müssen gemeinschaftlich am Gelingen der Energiewende arbeiten. Wesentliche
Eckpfeiler des Konzepts sind ... der Ausbau der Stromnetze.
...
Die dafür notwendigen Investitionen, insbesondere die Anschlusskosten für die Produzenten von
erneuerbaren Energien, werden zu einem wesentlichen Teil durch die Netznutzungsentgelte finan-
ziert.
...
Vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Kosten informieren wir Sie heute
über die notwendigen Änderungen in Ihrem Stromliefervertrag.
...
Bereits seit dem 1. Januar 2013 sind die staatlich regulierten Strom-Netznutzungsentgelte von der überwiegenden Zahl der Netz-betreiber deutlich angehoben worden.
Die damit verbundenen Mehrkosten haben wir bisher nicht an Sie weitergereicht. Allerdings können auch wir zu unserem Bedauern nun nicht mehr darauf verzichten, die insgesamt erheblich gestiegenen Kosten,
die wir nicht durch anderweitige Einsparungen ausgleichen können, zumindest teilweise an unsere Kunden weiterzugeben.
...
Ihr Arbeitspreis beträgt dann 0,2697 EUR/kWh und Ihr Grundpreis 60,25 EUR/Jahr.
...
Sehr geehrte xxxx
nochmals vielen Dank, dass Sie sich für die Stromio GmbH entschieden haben.
Für Ihre oben genannte Verbrauchsstelle mit der Zählernummer xxxx liegen uns zwei Be-
stellungen vor.
Der erste Auftrag vom xx.03.2013 ist bereits aktiv in unserem System hinterlegt.
Wir gehen davon aus, dass es sich bei der zweiten Bestellung mit dem Datum 0x.03.2014 um eine
versehentliche Doppelbestellung handelt. Dieser Belieferungsauftrag wurde daher nicht angenom-
men und storniert.
[...]
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
CN = GlobalSign Domain Validation CA - G2
CN = *.stromio.de
Received: from smtp2.bcc.de (smtp2.bcc.de. [212.68.85.58])
Sehr geehrte xxxx,können SCAM- systeme automatisch der bekannten Mailadresse entnehmen.
@Fahrdraht@khh, das ist kein Neuland, das ist nicht im Sinne der Verbraucher. Es liegt nicht im Interesse der Verbraucher, den Kommunikations- und Abschlussweg Internet zu bekämpfen. Im Gegenteil, das muss noch sicherer, vertraulich und nachweisbar werden. Sogenannte Online-Verträge sind kostengünstig und machen für viele Verbraucher Sinn. Die Briefpost ist weit aufwändiger und im Vergleich weder sicherer in der Zustellung noch beim Nachweis. Betrug gibt es hier wie dort. Was wurde nicht schon alles mit gefälschter Unterschrift auf dem Briefpostweg bestellt (Nachweis?!); fingierte Briefkastenadressen etc.pp.. Wer betrügen möchte sucht sich den Weg, mit oder ohne Internet.
...
Wenn Sie die zwischen Versorgern und Kunden - insbesondere bei Online-Tarifen - praktizierte Kommunikation per Internet und Email über die Schiene „IT-Recht“ [Weg C(+B)] angreifen wollen, dann betreten Sie vermutlich absolutes Neuland.
.... und das PDF hätte ja mein Hoheitsgebiet nie erreicht, wie wollen die das beweisen, technische Aufzeichnungen vom login und download sind soweit ich weiss gesetzlich nicht als "elektronische Rückscheine" vorgesehen, dazu müsste sich der Kunde mit einem mind. Class 3 - Zertifikat beim server authentifizieren und das Kundenpostfach ist auf dem server von Stromio, ich kann ja grundsätzlich nicht verpflichtet werden auf Zuruf von Firmen dorthin zu laufen und dort deren Post für mich abzuholen, und ...
Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauffolgenden Werktag.
Jeder Briefkasten ist regelmässig zu leeren und der Inhalt zu sichten. Das sollte auch bei EMAIL-Postfächern so sein. Bei EPOST wird der Nutzer dazu ausdrücklich aufgefordert und auf eine Zugangsfiktion hingewiesen z.B.:Nur damit wir uns nicht missverstehen, ich kann Ihren Gedanken durchaus folgen und stimme Ihnen in gewissem Maße zu, ABER Email-Postfächer sind keine Kundenportale. WENN der Anbieter die Einstellung eines Schreibens ins Kundenportal PER EMAIL mitteilt, kann ich damit gut leben. DENN Emailpostfächer kann ich mit einem entsprechenden Programm ZENTRAL in einem Arbeitsgang ABFRAGEN und hab alles bei mir auf dem PC. Bei den Kundenportalen muss ich mich jedes mal manuell einloggen. Bei 10 oder 15 Online-Verträgen erscheint mir dieses auf Dauer nicht praktikabel, wenn man nebenher auch noch einem Beruf nachgeht. ;)ZitatDer Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauffolgenden Werktag.
Nur damit wir uns nicht missverstehen, ich kann Ihren Gedanken durchaus folgen und stimme Ihnen in gewissem Maße zu, ABER Email-Postfächer sind keine Kundenportale. WENN der Anbieter die Einstellung eines Schreibens ins Kundenportal PER EMAIL mitteilt, kann ich damit gut leben. DENN Emailpostfächer kann ich mit einem entsprechenden Programm ZENTRAL in einem Arbeitsgang ABFRAGEN und hab alles bei mir auf dem PC. Bei den Kundenportalen muss ich mich jedes mal manuell einloggen. Bei 10 oder 15 Online-Verträgen erscheint mir dieses auf Dauer nicht praktikabel, wenn man nebenher auch noch einem Beruf nachgeht. ;)@bolli, mit den 10 oder 15 Verträge müssen Sie auch ohne "Online" beschäftigen. Dann kommt eben der gute alte Leitzordner wieder ins Spiel. Weniger Aufwand sehe ich da nicht.
Sehr geehrte .........,
heute erhalten Sie Ihre Rechnung vom 24.02.2014 im PDF-Format.
Der Rechnungsbetrag in Höhe von EUR wird am 01.03.2014 von Ihrem Konto abgebucht.
Wichtige Information zu Ihrem Einzelverbindungsnachweis (EVN)
=============================================================
Ihre Einzelverbindungsdaten finden Sie ab sofort unter Ihrer jeweiligen Rechnungsnummer in Ihrer Rechnungsübersicht http://........
Bestimmt wundern Sie sich, weshalb die Einzelverbindungsdaten in Ihrer .-.-.-.- Rechnung fehlen und wir Sie heute auf das .-.-.-.- Control-Center aufmerksam machen. Damit Ihre Daten demnächst noch sicherer sind, hat der BfDI - Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - die .-.-.-.- aufgefordert, den unverschlüsselten E-Mail-Versand der Einzelverbindungsdaten direkt einzustellen. .-.-.-.- ist der Schutz Ihrer persönlichen Daten besonders wichtig. Ab jetzt stehen Ihnen daher alle Einzelverbindungsdaten ausschließlich online bereit.
...
Sicherheitshinweis - Wie Sie sich vor gefälschten E-Mails schützen:
===================================================================
Bitte beachten Sie, dass manche Betrüger E-Mails als Rechnungen der .....
tarnen. Mit diesen gefälschten E-Mails kann schädliche Software auf
den Rechner des Empfängers gelangen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, von wem
eine E-Mail stammt, dann öffnen Sie bitte auf keinen Fall die Dateien, die an
diese E-Mail angehängt sind.
Um Sie so gut wie möglich vor gefälschten Rechnungen zu schützen, reagieren wir
zeitnah auf jede neue Version einer solchen E-Mail und leiten alle weiteren
notwendigen Schritte ein. Sollten Sie Bedenken bei einer unserer Rechnungen per
E-Mail haben, dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir kümmern uns darum.
Wie können Sie eine echte Rechnung von .-.-.-.- erkennen?
Damit Sie sich sicher sein können, dass es sich nicht um eine gefälschte
Rechnung handelt, haben wir für Sie die Merkmale einer Rechnung von .-.-.-.-
zusammengestellt. So können Sie schnell und einfach feststellen, ob es sich um
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- Unsere E-Mail enthält immer Ihre Kundennummer bei .-.-.-.-
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- Ihre Rechnungen finden Sie außerdem in Ihrem .-.-.-.- Control-Center
Darüber hinaus garantiert ein E-Mail-Siegel die Echtheit unserer Rechnungen.
Das bedeutet für Sie: Wenn wir Ihnen eine E-Mail an Ihr Postfach bei WEB.DE
oder GMX senden, erkennen Sie unsere E-Mail auf einen Blick am .-.-.-.- Logo. Damit
sind unsere E-Mails eindeutig gekennzeichnet und Sie können sie sicher von
gefälschten E-Mails unterscheiden.
Am besten halten Sie auch immer den Update-Status Ihres Betriebssystems und
Ihrer Anti-Viren-Software auf dem neuesten Stand.....
Wenn Sie die zwischen Versorgern und Kunden - insbesondere bei Online-Tarifen - praktizierte Kommunikation per Internet und Email über die Schiene „IT-Recht“ [Weg C(+B)] angreifen wollen, dann betreten Sie vermutlich absolutes Neuland.
Ich halte es jedenfalls u.a. weiter für Verbraucherfeindlich, den Clients die Verantwortung von Serverbetreibern per AGB zu überwälzen als "juristische Lösung" wie der CCC sowas aufm Kongress genannt hat (Vortrag "Bullshit made in Germany"), oder kurz die Risiken neuer Technologien einfach auf die Kunden abladen, aber für einen Server kann ein Client schon deshalb nicht haften weil ihm die "Administratorrechte" dazu fehlen, und das fängt schon damit an, dass wir für 60er- Jahre Passwortzugangssysteme mit unseren Passwörtern haften sollen, bloss weil Geschäftsführer, meist BWLer, ein Haufen Geld Unternehmensberatern und Anwälten der Sorte KPMG hinterherwerfen, anstatt für zeitgemässe Ausrüstung mit bestbezahltem IT- Personal zu sorgen.@Fahrdraht, ich kann Ihnen in manchem folgen, aber nicht übertreiben, in keine Richtung. Weil sie Ihr Alter erwähnen, gehören Sie offensichtlich nicht zur Smartphone-Generation. Dann sollten Sie sich erinnern, bis in die 70er waren Rechner nur in Unternehmen zu finden und die Lochkarte als Datenträger üblich (http://de.wikipedia.org/wiki/System/3). Eine Erfindung von Herman Hollerith (http://de.wikipedia.org/wiki/Herman_Hollerith). "Online"-Nutzung für den Verbraucher war da noch weit weg und ein Passwort brauchte lediglich der eine oder andere für sein Schliessfach oder das Nummernkonto in der Schweiz oder anderswo. ;)
Ich halte in diesem Sinne auch nichts von Clouds und Smartphones (oder Smartmeter!) und das liegt sicher nicht nur an meinem Alter.
@bolli, mit den 10 oder 15 Verträge müssen Sie auch ohne "Online" beschäftigen. Dann kommt eben der gute alte Leitzordner wieder ins Spiel. Weniger Aufwand sehe ich da nicht.
Wir verstehen uns nicht miss, siehe den Satz in Antwort #17: Vielfach stellen Anbieter zusätzlich ein Kundenlogin mit einem Postfach mit den Verträgen und allen Kommunikationen zur Verfügung.
Kundenportale von Energieversorgern kenne ich bis jetzt nur als zusätzlichen Service, sie stehen nicht alleine.
Die Nutzung des Internets, bzw. solche kostenreduzierten Online-Tarife sind für mich von erheblichem Vorteil auf den ich nicht verzichten möchte. Ich brauche als Haushaltskunde für den Zweck der Strom- und Gaslieferung kein Papier. Ich bevorzuge eine EMAIL mit oder ohne PDF. Daher bin ich für einen Ausbau dieser Möglichkeit. Selbstverständlich sind dabei die Sicherheit und die Nachvollziehbarkeit wichtig. Wie schon festgestellt, Papier hat ebenso seine Schwächen und ist nicht besser. Vor Verlust, Missbrauch und Betrug schützt Papier alleine auch nicht. Dazu kommt noch der Umweltaspekt.