Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Vergleichsportale => Thema gestartet von: happy bienchen am 13. März 2013, 11:57:49

Titel: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: happy bienchen am 13. März 2013, 11:57:49
Hallo
Werde die Tage den Anbieter wechseln. Hab genug von Billigheimer & Co

Am 01.07.2013 ist die einjährige Zeit bei F***strom zu Ende. Bisher eigentlich, im Großen und Ganzen, ohne Probleme.
Fußangeln wie  z.B.  "Zählerstände" sind nur für ganz unwissende u.a. ein richtiges Problem.

F***strom findet angeblich meine Kündigung net. Ist auch eigentlich egal, Rückschein liegt vor und neutrale Zeugen hab ich auch noch.

Jetzt laß ich auch noch von R(H)EINPOWER kündigen. Sollte es trotzdem Ärger geben, dann kommt mein bissiger RA mit Schadensersatzforderung.

Mein momentaner bevorzugter Kandidat.

R(H)EINPOWER Strom Fix:
1. Jahr = 598,56 €
2. Jahr =   713,56 €
Schnitt  =   656,06 €   
Zahl-Modus =    Last/monatl.
Bonus =    115,00 €
Laufzeit   =   24 Monate       
Preisgarantie =  24 Monate     
Kündigung = 1 Monat

oder
R(H)EINPOWER Mein Strom:
1. Jahr = 601,01 €
2. Jahr =   716,01 €
Schnitt  =   658,51 €   
Zahl-Modus =    Last/monatl.
Bonus =    115,00 €
Laufzeit   =   12 Monate       
Preisgarantie =  24 Monate     
Kündigung = 1 Monat

Gruß
happy bienchen
 
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: khh am 13. März 2013, 12:24:47
R(H)EINPOWER ?  -  mit der AGB, die bereits diskutiert wurde (rechtlich fragwürdige "Weiterreichung" von Umlagenerhöhungen ohne Sonderkündigungsrecht) ?

Da sind mir selbst die 'verrufenen' großen Anbieter mit "echter" Preisgarantie für 12 Monate wesentlich lieber  -  bspw. Vattenfall oder E wie Einfach (E.ON).  ;)
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: kirschbergfarm am 13. März 2013, 12:47:27
Die Gesamtpreise sind schön und gut, die Frage ist die dahinter stehende kWh-Zahl.

Übrigens würde ich einen Anbieter niemals selber kündigen, sondern das immer dem neuen Versorger überlassen. Dann haste die Sicherheit, dass der Wechsel auch in Echtzeit vonstatten geht, und nicht über den bei Verwirrungen möglichen teuren Umweg "Ersatz- und Grundversorgung" durch den Lokalmatador.

Aber wenn F***strom die Kündigung verlegt haben, kannste dich ja zurücklehnen. Bis die wieder da ist, wird R(H)ein Power schon soweit sein. Verlegte Kündigungen sollen ja bei F. öfter vorkommen. ;D
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: happy bienchen am 13. März 2013, 13:27:11
Die Gesamtpreise sind schön und gut, die Frage ist die dahinter stehende kWh-Zahl.
Übrigens würde ich einen Anbieter niemals selber kündigen, sondern das immer dem neuen Versorger überlassen.

Hallo kirschbergfarm
Preis immer  bei 23.84 ct/kWh, Grundgebühr immer  bei 11.78 Euro/Monat, Bonus immer bei 115 € bzw. 125 € (je nach Portal)

Bei einem normalen Anbieter würde ich das auch nicht machen, aber was ist bei F***strom schon normal??

Zudem schlafen auch manchmal die "Kündiger-Firmen"! Was machst dann?

Zitat
R(H)EINPOWER ?  -  mit der AGB, die bereits diskutiert wurde (rechtlich fragwürdige "Weiterreichung" von Umlagenerhöhungen ohne Sonderkündigungsrecht) ?

Richtig ist: Habe weniger "Punkte" wie du,  bin trotzdem weder blond noch weiblich oder blauäugig !

@khh Glaubst du wirklich, das ich das Sonderkündigungsrecht für eine berechtigte Umlagenerhöhung in Anspruch nehmen will?? Das mit der "berechtigte Umlagenerhöhung" lassen wir einfach mal so stehen und ändern das höchsten im September bei der Wahl!!

In Anspruch nehme ich die "günstige  2 jährige Preisgarantie" und vermassle mir  diese nicht mit dem Sonderkündigungsrecht!

Sollte die Umlagenerhöhung unberechtigt überhöht sein > Einspruch > RA > Gericht!


Gruß
happy bienchen
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: bolli am 13. März 2013, 14:47:49
Aber wenn F***strom die Kündigung verlegt haben, kannste dich ja zurücklehnen. Bis die wieder da ist, wird R(H)ein Power schon soweit sein. Verlegte Kündigungen sollen ja bei F. öfter vorkommen. ;D
Bei ner Kündigung zum 30.06. schafft vermutlich selbst R(h)einpower die Neuanmeldung zum jetzigen Zeitpunkt rechtzeitg. ;)
ABER: Solange F...strom die Leitung nicht freigibt (weil sie ja keine Kündigung finden), wird sich R(h)einpower auch nicht als neuer Lieferant anmelden können, egal wer nun gekündigt hat. DAS ist das Problem.

Übrigens: bei den meisten Anbietern bekommt man HEUTE noch keine entgültigen Tarife für den 01.07. . Die haben fast alle nen "3-Monatsvorbehalt" drin. Also muss man noch 3 Wochen warten.  ;)
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: khh am 13. März 2013, 15:26:59
Richtig ist: Habe weniger "Punkte" wie du,  bin trotzdem weder blond noch weiblich oder blauäugig !
Hat jemand „blond, weiblich, blauäugig“ behauptet ?   :)

Zitat von: happy bienchen
@khh Glaubst du wirklich, das ich das Sonderkündigungsrecht für eine berechtigte Umlagenerhöhung in Anspruch nehmen will?? ...
In Anspruch nehme ich die "günstige  2 jährige Preisgarantie" und vermassle mir  diese nicht mit dem Sonderkündigungsrecht!
Sollte die Umlagenerhöhung unberechtigt überhöht sein > Einspruch > RA > Gericht!

Was gibt es bei der (günstigen?) 2 jährigen (eingeschränkten) Preisgarantie, abgesehen vom Bonus im 1. Jahr, zu „vermasseln“? Was nützen 2 Jahre Garantie (mit 2 x Umlagenweiterreichung, womöglich verbunden mit 2 Jahre Laufzeit), wo bei Strom kaum Kostensteigerungen bei den tatsächlich garantierten Preisbestandteilen zu erwarten sind?
Was meinen Sie mit „Umlagenerhöhung unberechtigt überhöht sein“? Wenn RP gestiegene Umlagen 1:1 weiterreicht und dabei nicht alle Preisbestandteile berücksichtigt (vor Gericht geht es dann um „Billigkeit“ – viel Spaß!)? Und die wahrscheinlich unwirksame Weiterreichung aufgrund Ausschluss des Sonderkündigungsrechts akzeptieren Sie?

Wenn es Alternativen mit einer „echten“ Preisgarantie (und damit ohne latente Streitpunkte) gibt, in meiner Region z.Zt. Vattenfall und Yello Strom/EnBW (E wie Einfach/E.ON nur bei Gas), dann steht meine Wahl fest. Aber jeder so wie ER meint!   ;)
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: happy bienchen am 13. März 2013, 18:26:39
Wenn es Alternativen mit einer „echten“ Preisgarantie (und damit ohne latente Streitpunkte) gibt, in meiner Region z.Zt. Vattenfall und Yello Strom/EnBW (E wie Einfach/E.ON nur bei Gas), dann steht meine Wahl fest. Aber jeder so wie ER meint!

Du schreibst ja vorsichtshalber schon mal  was mit > "in meiner Region" . Bei "Yello Strom" könnte ich gleich beim Grundversorger LEW bleiben und bei "e wie einfach" zahle ich in meinem Fall mit 32.74 ct/kWh sogar kräftig drauf - sowas grenzt eigentlich schon an WUCHER!

Die einzigst wirkliche Alternative wären Vattenfall, aber auch hier findest du bei  http://de.reclabox.com/search?utf8=%E2%9C%93&searchstr=vattenfall  genügend berechtigte Beschwerden! Nach 12 Monaten machst dich evtl. bei Vattenfall wieder auf die Suche, weil evtl. Vattenfall kräftig erhöht hat.

Also bleiben wir bei unserer  gemeinsamen Feststellung > Aber jeder so wie ER meint!

Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: khh am 13. März 2013, 19:35:37
Bei "Yello Strom" könnte ich gleich beim Grundversorger LEW bleiben und bei "e wie einfach" zahle ich ...

Liegt es bei "Yello" vielleicht daran, dass es beim Wechsel über Verivox einen Bonus von 185 € gibt und beim direkten Wechsel über die Yello-Seiten nur 25 € ? [gängige Praxis bei manchen Versorgern]  -  Meinen ersten (zu Strom falschen) Hinweis auf "e wie einfach" hatte ich korrigiert.

Zu Vattenfall gibt es relativ (auch zur Kundenanzahl) sehr wenig aktuelle Beschwerden, sowohl bei ReclaBox als auch hier im Forum. Bei R(h)einpower / Stadtwerke Duisburg sieht das aktuell eher schlechter aus.

Und selbstverständlich wechsel ich wieder nach 12 Monaten (insbes. bei Strom möglichst wieder zu einem Anbieter mit "echter" Preisgarantie), da man über den Bonus-Zeitraum hinaus leider kaum einen wirklich günstigen Anbieter findet.

Bei Angeboten mit "eingeschränkter" Preisgarantie könnte es bei Strom sinvoll sein, den Wechselzeitpunkt auf den Jahresanfang zu legen, wenn die Auswirkungen von Umlagenerhöhungen feststehen!?  :-\

Ansonsten bleiben wir bei unserer gemeinsamen Feststellung!   :)
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: happy bienchen am 14. März 2013, 07:11:50
Bei ner Kündigung zum 30.06. schafft vermutlich selbst R(h)einpower die Neuanmeldung zum jetzigen Zeitpunkt rechtzeitg. ;)
ABER: Solange F...strom die Leitung nicht freigibt (weil sie ja keine Kündigung finden), wird sich R(h)einpower auch nicht als neuer Lieferant anmelden können, egal wer nun gekündigt hat. DAS ist das Problem.

@bolli,
auch dann leg ich mich gemütlich zurück. FS kann mich dann weiterhin "kostenlos" beliefern , ich zahl einfach nicht. Sollen doch daraufhin Mahnen (lege Einspruch ein) und mich dann  verklagen. Denke, vor Gericht habe ich die besseren Karten.

Sollten sogar Nötigungen ausgesprochen werden oder bei der Schufa ein neg. Eintrag deswegen vorgenommen werden, dann kommt das FS teuer zu stehen.

Aus happy bienchen wird dann ein bissiger piranha
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: berghaus am 14. März 2013, 16:23:53
Was macht Bienchen als piranha denn bei einer Nötigung so, dass der Versorger sich fürchten muss, dass ihm das alles zu teuer wird?

Ich soll gerade zum zweiten Mal durch Sperrandrohungen genötigt werden, Zahlungen in der Gasgrundversorgung zu leisten, in der ich gar nicht bin.
siehe meine Beiträge hier: [nofollow]http://forum.energienetz.de/index.php/topic,16465.0/topicseen.html[/nofollow]

Zumindest sieht sich der Versorger bei Rückständen von mehreren tausend Euro seit 2006 nicht in der Lage, die Meinungsverschiedenheiten gerichtlich klären zu lassen.

Da missbraucht er lieber das  Instrument der GVV , das es ihm erlaubt, bei Zahlungsrückständen die Lieferungen einzustellen.

Muß er das automatisierte  Mahn-, Inkasso- und Liefersperrverfahren nicht abbrechen, sobald der Kunde widerspricht und dabei seine Zahlungsbereitschaft erklärt für den Fall, dass die Meinungsverschiedenheiten letztendlich auch gerichtlich geklärt sind?

Wer ruft Ihn da zu Ordnung?

berghaus 14.02.13
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: happy bienchen am 14. März 2013, 17:54:26
Was macht Bienchen als piranha denn bei einer Nötigung so, dass der Versorger sich fürchten muss, das ihm das alles zu teuer wird?Wer ruft Ihn da zu Ordnung?

Wahrscheinlich nur die Schadensersatzforderung deinerseits!

Gruß
happy bienchen
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: bolli am 15. März 2013, 07:58:22
Wahrscheinlich nur die Schadensersatzforderung deinerseits!
Woraus soll die bestehen ? Ein nicht kochbarer Kaffe wird da kaum was bringen. Als Nichtgewerbler können Sie Schadensersatz weitestgehend vergessen.
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: happy bienchen am 15. März 2013, 08:27:48
Hallo bolli,
ich würde den teuren Grundversorgertarif zu dem geplatzten Anbieter in Rechnung stellen lassen. Die Kosten des Schriftverkehrs/Telefon  sowie bei Nötigungshinweise die Kosten für eine Schufa Auskunft.

Was soll bei einem Gewerbler viel mehr rausspringen, außer der Stromhöhe und desssen Differenzkosten?

 
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: bolli am 15. März 2013, 13:11:56
ich würde den teuren Grundversorgertarif zu dem geplatzten Anbieter in Rechnung stellen lassen. Die Kosten des Schriftverkehrs/Telefon  sowie bei Nötigungshinweise die Kosten für eine Schufa Auskunft.
berghaus ist an keinem anderen Anbieter interessiert sondern mit seinem derzeitigen durchaus zufrieden, solange man ihn in seinem Sondervertrag lässt bzw. ihm nicht das Gegenteil beweisst.  ;)  Da er ja gerade weiterhin nach Sondertarif abrechnet kann er wohl kaum einen nicht gezahlten Grundversorgungstarif als Schadensersatz anmelden, oder wie ist das zu sehen ?
Er möchte einfach nur in Ruhe gelassen werden statt sich ständig mit irgendwelchen Sperrandrohungen, Mahnungen etc. beschäftigen zu müssen.

Was soll bei einem Gewerbler viel mehr rausspringen, außer der Stromhöhe und desssen Differenzkosten?
Ich war der Meinung, Sie zielten mehr auf die Stromsperre ab. Da ist beim Gewerbler möglicherweise mehr an Schadensersatz rauszuholen, beim Privatmann aber kaum.  :(
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: happy bienchen am 15. März 2013, 13:51:44
Hallo bolli,
ja die lieben "Mistverständnisse" - von Gas oder Sperre hab ich nie ein Wort erwähnt.

Wenn wir beim Thema sind mit,  "Hab genug von Billigheimer & Co" , dann kommen mir doch Zweifel über die hier angeblichen gelobten "Teuerheimer" auf. Wie gesagt, wo ist es eine  echte subjektive und wo  eine echte  opjektive  Erfahrung!

bolli: "Übrigens: bei den meisten Anbietern bekommt man HEUTE noch keine entgültigen Tarife für den 01.07. . Die haben fast alle nen "3-Monatsvorbehalt" drin. Also muss man noch 3 Wochen warten."

Jetzt mal  "meine" Butter bei die Fische:
Von 5 Mail-Anfragen im Bezug "3-Monatsvorbehalt" haben mir 4 Anbieter relativ schnell & sachbezogen geantwortet.
Vattenfall bisher nicht, denke da kommt von denen och nix mehr.  Soviel von opjektive und subjektive Erfahrungen.

Gruß
happy bienchen
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: bolli am 18. März 2013, 08:31:53
Jetzt mal  "meine" Butter bei die Fische:
Von 5 Mail-Anfragen im Bezug "3-Monatsvorbehalt" haben mir 4 Anbieter relativ schnell & sachbezogen geantwortet.
Vattenfall bisher nicht, denke da kommt von denen och nix mehr.  Soviel von opjektive und subjektive Erfahrungen.
Meine Aussage bezog sich auf deren AGB oder sonstige Bestimmungen. Wenn die darüber hinaus FREIWILLIG ne Zusage über diesen Zeitraum hinaus geben ist's ja gut. Ob sie das bei Ihnen gemacht haben, ist ja aus Ihrer Antwort nicht ersichtlich.
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: happy bienchen am 29. März 2013, 07:58:56
Hallo Bolli
von den 5 von mir ausgesuchten Stromanbietern konnte ich bei 4 den Lieferbeginn zum 01.07.2013 auswählen und bei dem einen nach Vertragsabschluß per Kundenmail auf 01.07.2013 ändern lassen.

Nur zur Info: Habe mich für ESWE (Natur Strom) entschieden und mich vorgestern angemeldet.

KWh Preis = 0,2589 €
Grundgebühr = 95,40 €      
Bonus = 150,00 €
Preisgarantie = 31.12.2015
Vertragslaufzeit = 1 Monat

Gruß
happy bienchen
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: bolli am 02. April 2013, 07:34:17
Das einzig Gute an dem Tarif ist die Vertragslaufzeit. Preislich ist sogar mein Grundversorger günstiger als diese Preise. Aber letztlich müssen natürlich Sie entscheiden, was Sie haben wollen. Also viel Glück !!!
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: Stromfraß am 02. April 2013, 08:25:25
Naja, Preisgarantie bis Ende 2015 ist auch nicht schlecht ...
Aber ansonsten: soweit ich es sehe, eher mäßige Konditionen.
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: happy bienchen am 02. April 2013, 09:40:36
Preislich ist sogar mein Grundversorger günstiger als diese Preise.

Glück für dich. Soll ich jetzt mein Haus in dein Gebiet schieben?

Mein Verbrauchsort (LEW) steht halt mal in PLZ 87769 und nicht in deinem Gebiet. Würde das Haus z.B. in München stehen, dann wäre die KWh fast um 2  Cent günstiger zu haben.

Nochmal , es kommt auf den Wohnort an, ist bei den Mieten/Immobilien/Löhnen  nicht anders!

Fakt: Man sollte Äpfel nicht mit Birnen vergleichen, dann wird es ein Schuh draus!
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: khh am 02. April 2013, 10:07:57
Naja, Preisgarantie bis Ende 2015 ist auch nicht schlecht ...

Bei ESWE (Natur Strom) handelt es sich lediglich um eine "eingeschränkte" Preisgarantie!  :'(
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: happy bienchen am 02. April 2013, 10:19:23
Bei ESWE (Natur Strom) handelt es sich lediglich um eine "eingeschränkte" Preisgarantie!  :'(

..und du kannst die gesetzlichen Umlagenerhöhungen dauerhaft umgehen?? Komm jetzt nicht mit dem Bonus, andere erhalten den auch!

Bis heute hast immer och noch net den Anbieter genannt der keine uneingeschränkte Preisgarantie anbietet ;-)
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: khh am 02. April 2013, 11:26:54
... und du kannst die gesetzlichen Umlagenerhöhungen dauerhaft umgehen?? Komm jetzt nicht mit dem Bonus, andere erhalten den auch!

Umgehen nicht, aber ich hole mir alle 12 Monate einen Bonus und gleiche damit Umlagenerhöhungen zumindest teilweise aus.
Und ganz sicher glaube ich nicht, mich bei einer 'eingeschränkten' Preisgarantie "zurücklehnen" zu können !   ;D

Bis heute hast immer och noch net den Anbieter genannt der keine uneingeschränkte Preisgarantie anbietet ;-)

Bsp. einer 'uneingeschränkten' Preisgarantie für 12 Monate: Vattenfall Europe Sales GmbH, Tarif Easy Privatstrom (wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)) !
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: happy bienchen am 02. April 2013, 12:01:31
Zitat
Bsp. einer 'uneingeschränkten' Preisgarantie für 12 Monate: Vattenfall Europe Sales GmbH, Tarif Easy Privatstrom (wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)) !

12 Monate Preisgarantie  (2) 
(2) Hiervon ausgeschlossen sind gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 der AGB.

Da ändert auch § 5 nichts dran,  der bezieht sich nur auf die normalen Preiserhöhungen innerhalb der 12 Monate Preisgarantie
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: Stromfraß am 02. April 2013, 12:03:57
Lassen wir mal jegliche Polemik weg und lassen die Zahlen sprechen.
Bei einem Verbrauch von 4000 kWh und für 87769 Oberrieden ergeben sich folgende Werte:

Zitat
Easy Natur Privat von Vattenfall
Verbrauchspreis:   25,90 Cent/kWh
Grundpreis:   8,50 Euro/Monat
(102,00 Euro/Jahr)
Bonus:   170 Euro Neukundenbonus
Kaution:   keine
Preisgarantie:   12 Monate
Zahlungsweise:   monatlich
Vorauskasse:   nein
Vertragslaufzeit:   1 Monat
Verlängerung:   1 Monat
Kündigungsfrist:   1 Monat
    
Gesamtkosten:   968,00 Euro/Jahr
inkl. aller Boni, Kosten und Rabatte für das erste Jahr

Easy Privatstrom von Vattenfall
Verbrauchspreis:   25,90 Cent/kWh
Grundpreis:   7,50 Euro/Monat
(90,00 Euro/Jahr)
Bonus:   170 Euro Neukundenbonus
Kaution:   keine
Preisgarantie:   12 Monate
Zahlungsweise:   monatlich
Vorauskasse:   nein
Vertragslaufzeit:   1 Monat
Verlängerung:   1 Monat
Kündigungsfrist:   1 Monat
    
Gesamtkosten:   956,00 Euro/Jahr
inkl. aller Boni, Kosten und Rabatte für das erste Jahr

ESWE Natur STROM von ESWE
Verbrauchspreis:   25,89 Cent/kWh
Grundpreis:   7,95 Euro/Monat
(95,40 Euro/Jahr)
Bonus:   150 Euro Neukundenbonus
Kaution:   keine
Preisgarantie:   eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.12.2015
Zahlungsweise:   monatlich
Vorauskasse:   nein
Vertragslaufzeit:   1 Monat
Verlängerung:   1 Monat
Kündigungsfrist:   2 Wochen
    
Gesamtkosten:   981,00 Euro/Jahr
inkl. aller Boni, Kosten und Rabatte für das erste Jahr

Meine persönliche Einschätzung: der Neukundenbonus und die Kündigungsfrist ist wohl nicht entscheidend.
Wichtig ist die absolute Preisgarantie bei Vattenfall, die allerdings nur 1 Jahr lang gilt.
Im Vergleich dazu habe ich bei ESW bis zum 31.12.15 eine Preisgarantie, allerdings eine eingeschränkte. EEG-Umlagen z.B. fallen nicht in die Preisgarantie.
Die Frage ist also, was passiert nach 1 Jahr bei Vattenfall bzw. was passiert 2014 bei ESW.

Wenn ich ohnehin bereit bin, jährlich zu wechseln, kann mir eine Preisanhebung bei Vattenfall egal sein. Bei ESW kann ich auch nach 1 Jahr wechseln, allerdings muss ich eine ggf. zum 01.01.14 erfolgende "Preisanpassung" wegen der EEG-Umlage mittragen.
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: Stromfraß am 02. April 2013, 12:23:30
Wenn die Ausführungen von happy bienchen so in den AGB von Vattenfall stehen -und es scheint so- dann handelt es sich auch nur um eine eingeschränkte Preisgarantie.

Dann wäre es interessant zu wissen, was ist nach Meinung von Verivox eine "Preisgarantie" und was eine "eingschränkte Preisgarantie"?
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: khh am 02. April 2013, 12:45:07
Wenn die Ausführungen von happy bienchen so in den AGB von Vattenfall stehen -und es scheint so- dann handelt es sich auch nur um eine eingeschränkte Preisgarantie.

Die Ausführungen von @happy bienchen stehen so NICHT in der AGB von Vattenfall und es scheint auch nicht so !

§ 3 (3) Strompreis der AGB / Stand: Januar 2013 lautet - Auszug:
Soweit künftig für die Beschaffung, die Übertragung, die Verteilung oder die Lieferung elektrischer Energie belastende neue Steuern oder Abgaben irgendwelcher Art eingeführt werden sollten, trägt diese der Kunde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Wer AGB's und Aufträge nicht richtig lesen kann, sollte sich besser etwas mehr zurückhalten !  >:(
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: happy bienchen am 02. April 2013, 13:31:20
Wer AGB's und Aufträge nicht richtig lesen kann, sollte sich besser etwas mehr zurückhalten !

...und ich lese so:
http://www.vattenfall.de/de/easy-privatstrom.htm

..oben groß stehend:
"12 Monate Preisgarantie² ab Lieferbeginn"

..ganz unten klein stehend unter 2)
2) Hiervon ausgeschlossen sind gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 der AGB.

und in der Vattenfall  AGB das mit §3 und §5 (Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF 100 kB)

Mir ist schon lange aufgefallen das du hier alle für blöd hälst.
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: khh am 02. April 2013, 13:43:33
Wer AGB's und Aufträge nicht richtig lesen kann, sollte sich besser etwas mehr zurückhalten !
... oben groß stehend:
"12 Monate Preisgarantie² ab Lieferbeginn"

..ganz unten klein stehend unter 2)
2) Hiervon ausgeschlossen sind gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 der AGB.

Genau, DAS steht dort  -  und WAS steht in § 3 (3) der AGB ??   ::)

Mir ist schon lange aufgefallen das du hier alle für blöd hälst.

Für möglicherweise etwas "blöd" halte ich diejenigen, die sich hier wiederholt ausgesprochen "blöd" geben !  ;D
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: Stromfraß am 02. April 2013, 17:32:13
Lassen wir mal die jeweiligen "Intelligenzeinstufungen" außer Betracht und betrachten wir die tatsächlichen Gegebennheiten.
Was bei Vervox steht, muss nicht verbindlich sein.

Bei Vattenfall steht unter "Easy Privatstrom":

Zitat
12 Monate Preisgarantie² ab Lieferbeginn

und im Kleingedruckten:

Zitat
2) Hiervon ausgeschlossen sind gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 der AGB.

Die Preisgarantie gilt also nicht vollumfänglich, sondern eingeschränkt.
Die Preisgarantie ist also ausgeschlossen für gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 der AGB.

Hier der vollständige § 3 der AGB:
Zitat

§ 3 Strompreis
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellte und abgenommene elektrische Energie zu bezahlen. Der vom Kunden für den von ihm jeweils gewählten Tarif zu zahlende Strompreis ergibt sich zunächst aus den bei Vertragsschluss vereinbarten Preisen. Kommt es nach Vertragsschluss zu einer auf § 5 gestützten Preisänderung, so tritt die Mitteilung über die zukünftig geltenden Preise an die Stelle des zuvor vereinbarten Preises. Der Kunde kann darüber hinaus die jeweils aktuellen Preise im Internet unter www.vattenfall.de einsehen oder telefonisch beim Lieferanten erfragen.
(2) Die Preise für private Kunden verstehen sich einschließlich Abgaben (Entgelte für den Netzzugang, Konzessionsabgabe, Entgelte aufgrund der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Entgelte aufgrund der Umlage für Offshore-Anbindungen, Entgelte aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes) sowie Steuern (Strom- und Umsatzsteuer). Die Preise für gewerblich tätige Kunden verstehen sich einschließlich Abgaben (Entgelte für den Netzzugang, Konzessionsabgabe, Entgelte aufgrund der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Entgelte aufgrund der Umlage für Offshore-Anbindungen, Entgelte aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes) und zuzüglich Steuern. Dabei werden Strom- und Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe berechnet.
(3) Soweit künftig für die Beschaffung, die Übertragung, die Verteilung oder die Lieferung elektrischer Energie belastende neue Steuern oder Abgaben irgendwelcher Art eingeführt werden sollten, trägt diese der Kunde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Lieferant wird den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem sich die Preise aufgrund der Einführung der neuen Steuer oder Abgabe erhöhen werden, hierüber in Textform informieren. Entfällt künftig eine bisher vom Kunden getragene Steuer oder Abgabe, ist der Lieferant verpflichtet, den Preis ab dem Zeitpunkt des Entfallens um den Betrag dieser Steuer oder Abgabe zu senken.

Nun kann man sich darüber streiten, was davon gesetzliche Preisänderungen sind oder nicht, aber soweit ich es überblicke, ist es genau das, was bei anderen Anbietern unter "eingeschränkte Preisgarantie" zählt.
Oder sieht das jemand anders?
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: khh am 02. April 2013, 18:19:41
Oder sieht das jemand anders?

JA !  -  Die Preisgarantie gilt uneingeschränkt, ausgenommen sind lediglich neue Steuern oder Abgaben, soweit diese eingeführt werden sollten
[vgl. § 3 (3) der AGB]. Von Erhöhungen der alten = der bestehenden Steuern und Abgaben ist nirgendwo die Rede !  ::)
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: Stromfraß am 02. April 2013, 19:26:34
Da kommt mir wieder das Uralt-Bonmot ins Gedächtnis: 2 Juristen – 3 Meinungen.
Nur mit dem Unterschied, dass wir keine Juristen sind.
Die Ausführungen zu § 3 (3) sind wohl eindeutig.

Aber § 3 besteht nicht nur aus § 3 (3).
Was ist mit § 3 (1)?
Zitat
Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellte und abgenommene elektrische Energie zu bezahlen. Der vom Kunden für den von ihm jeweils gewählten Tarif zu zahlende Strompreis ergibt sich zunächst aus den bei Vertragsschluss vereinbarten Preisen. Kommt es nach Vertragsschluss zu einer auf § 5 gestützten Preisänderung, so tritt die Mitteilung über die zukünftig geltenden Preise an die Stelle des zuvor vereinbarten Preises.

Und in § 5 steht:
Zitat
§ 5 Preisänderungen
Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 3 Abs. 3 gelten für Preisänderungen § 5 Abs. 2 und 3 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) entsprechend. § 5 Abs. 2 und 3 der StromGVV lauten wie folgt:
§ 5 Abs. 2 StromGVV: Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen
werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet,
zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen § 5 Abs. 3 StromGVV: Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen.
Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Es ist wie so oft: unklare, nicht eindeutige Formulierungen!
Wenn Vattenfall das wirklich so gewollt hätte wie Sie behaupten, warum schreibt man dann nicht einfach:
2) Hiervon ausgeschlossen sind gesetzliche Preisänderungen gemäß § 3 (3) der AGB?

(Hervorhebung von mir)
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: khh am 02. April 2013, 19:33:30
Es ist wie so oft: unklare, nicht eindeutige Formulierungen!

Die Formulierung des § 3 (3) AGB ist völlig klar und eindeutig. In den §§ 3 (1) und 5 steht auch NICHTS widersprüchliches oder mehrdeutiges.

Wenn Sie wie hier das maßgebliche Wort "neue" anscheinend überlesen, dann sollten Sie sich vielleicht mal fragen, ob womöglich SIE ein generelles 'Verständnisproblem' für AGB's haben !?   :-\
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: happy bienchen am 02. April 2013, 22:21:25
Lassen wir mal jegliche Polemik weg und lassen die Zahlen sprechen.
Bei einem Verbrauch von 4000 kWh und für 87769 Oberrieden ergeben sich folgende Werte:

Um beim reinen  Äpfelvergleich zu bleiben, habe aber nur 2400 KWh Jahresverbrauch  und da schneidet Vattenfall schlechter ab.

Vattenfall = 578,60 €/a
Eswe = 566,76 €/a
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: khh am 02. April 2013, 22:49:25
... habe aber nur 2400 KWh Jahresverbrauch  und da schneidet Vattenfall schlechter ab. ...

... wenn es bei Eswe für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2014 bei einer Preiserhöhung von max. 0,986 ct/kWh bleibt.  ;)
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: bolli am 03. April 2013, 07:43:06
Die Formulierung des § 3 (3) AGB ist völlig klar und eindeutig. In den §§ 3 (1) und 5 steht auch NICHTS widersprüchliches oder mehrdeutiges.

Wenn Sie wie hier das maßgebliche Wort "neue" anscheinend überlesen, dann sollten Sie sich vielleicht mal fragen, ob womöglich SIE ein generelles 'Verständnisproblem' für AGB's haben !?   :-\
Tja, ich muss mich khh anschließen. Und zwar deshalb, weil in §3 Abs. 1 Satz 2 steht:

Zitat
Kommt es nach Vertragsschluss zu einer auf § 5 gestützten Preisänderung, so tritt die Mitteilung über die zukünftig geltenden Preise an die Stelle des zuvor vereinbarten Preises.

Dieser § 5 ist aber laut § 5 letzter Satz bei einer Preisgarantie ausgeschlossen.
Zitat
Wenn im Vertrag ein Zeitraum als „Preisgarantie“ vereinbart wurde, wird eine Preiserhöhung nach diesem § 5 innerhalb des vereinbarten Zeitraums ab Lieferbeginn ausgeschlossen.
Insofern bleibt für eine Anwendung bei einer Preisänderung eben nur § 3 Abs. 3 übrig. Und da geht's eindeutig um NEUE Abgaben.
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: Stromfraß am 03. April 2013, 09:26:40
Ist denn das die Möglichkeit?

Da ich selbst kein Kunde bei Vattenfall bin, habe ich mir die AGB "gegoogelt":

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&sqi=2&ved=0CDUQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.vattenfall.de%2Fma-vf_de-apis_document%2F%3FproductType%3DHSH_SPHZG2%26zipCode%3D22297%26cityName%3DHamburg%26userGroup%3DPRIVATE%26category1%3DAGB%26category2%3D&ei=XtdbUbmaLI3jtQbB44GgCg&usg=AFQjCNGXfW91cS75JUeGXspwyO43Aa3wXQ&bvm=bv.44697112,d.ZG4

Diese AGB vom Januar 2013 sah ich als aktuell an. Offensichtlich sind sie es aber nicht, denn hier steht unter § 5 nix von Preisgarantie, sondern nur das, was ich im letzten Beitrag eingestellt hatte.
Sorry, da habe ich falsche Schlussfolgerungen gezogen.

Es sieht danach so aus, dass, wenn ich jetzt einen Vertrag abschließe, ich tatsächlich 12 Monate volle Preisgarantie habe. Bei "eingeschränkter Preisgarantie" muss ich damit rechnen, dass ab Januar 2014 Steurn und staatliche Abgaben meinen jetzigen Strompreis erhöhen.
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: Stromfraß am 03. April 2013, 09:49:23
Happy Bienchen schrieb:
Zitat
Um beim reinen  Äpfelvergleich zu bleiben, habe aber nur 2400 KWh Jahresverbrauch  und da schneidet Vattenfall schlechter ab.

Vattenfall = 578,60 €/a
Eswe = 566,76 €/a

Ich habe soeben diese Werte nochmals eingegeben:
Vattenfall errechnet 592 Euro (gerundet)
Verifox errechnet, 591, 60 Euro, das wären exakt 13 Euro mehr zu obiger Angabe.
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: happy bienchen am 03. April 2013, 12:05:37
@stromfraß

In der Tat steht bei Verivox 591,76 €/a

So ist dat halt mit dem "Vergleichen"! Hier sind die  gegeben "Normalen" leider etwas WÄSSRIG!

Bei check24.de steht bei Vattenfall die 603,30 €/a durchgestrichen und  578,60 €/a als aktueller (check24) Preis.

Da mir ESWE bisher immer noch nicht geantwortet hat, bin ich mir am Überlegen von dem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch zu machen.
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: Energiesparer51 am 03. April 2013, 16:33:33
Ist denn das die Möglichkeit?

Da ich selbst kein Kunde bei Vattenfall bin, habe ich mir die AGB "gegoogelt":

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&sqi=2&ved=0CDUQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.vattenfall.de%2Fma-vf_de-apis_document%2F%3FproductType%3DHSH_SPHZG2%26zipCode%3D22297%26cityName%3DHamburg%26userGroup%3DPRIVATE%26category1%3DAGB%26category2%3D&ei=XtdbUbmaLI3jtQbB44GgCg&usg=AFQjCNGXfW91cS75JUeGXspwyO43Aa3wXQ&bvm=bv.44697112,d.ZG4

Diese AGB vom Januar 2013 sah ich als aktuell an. Offensichtlich sind sie es aber nicht, denn hier steht unter § 5 nix von Preisgarantie, sondern nur das, was ich im letzten Beitrag eingestellt hatte.
Sorry, da habe ich falsche Schlussfolgerungen gezogen.

Es sieht danach so aus, dass, wenn ich jetzt einen Vertrag abschließe, ich tatsächlich 12 Monate volle Preisgarantie habe. Bei "eingeschränkter Preisgarantie" muss ich damit rechnen, dass ab Januar 2014 Steurn und staatliche Abgaben meinen jetzigen Strompreis erhöhen.

Die AGBs in dem verlinkten pdf beziehen sich auf Strom für Speicherheizungen in Hamburg, also nicht auf das infrage kommende Produkt.
Titel: Re: Hab genug von Billigheimer & Co
Beitrag von: Energiesparer51 am 19. April 2013, 22:13:37
inzwischen hat Vattenfall neue AGBs und sein Angbot mit eigeschränkter Preisgarantie ausgestattet.

http://www.vattenfall.de/de/guenstigerstrom/guenstiger-strom-easy.htmhttp://www.vattenfall.de/de/guenstigerstrom/guenstiger-strom-easy.htm