Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: userD0010 am 11. März 2013, 21:20:43
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@ ALLE
Da veröffentlicht einer der vier Großen nicht nur Gaspreiserhöhungen ab 01.95.2013 für seine Sonderverträge, sondern vermeldet auch unterschiedliche Grundpreise für den Zähler, nur weil das Produkt der Sonderverträge bei gleichen Abnahmemengen unterschiedliche Namen trägt. Für den einen Zähler fordert man netto 53,00 Euro, für den Anderen fordert man 70,00 Euro. Ab 50.001 kWh/Jahr entfällt der Grundpreis.