Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Lehrte => Thema gestartet von: 2017672 am 15. November 2005, 11:33:26
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:shock:
Die Stadtwerke Lehrte haben zum 01.08.2005 alle Gaspreise
im Mittelwert zum 01.10.2004 um 10,33% erhöht. 8) 8)
Ich habe mit dem Musterschreiben Einspruch gegen die Preise vom 01.08.2005 eingelegt.
Die Stadtwerke haben wie ich erwartete mit einem Standardschreiben geantwortet.
Inhalt sinngemäß "der §315 BGB seie nicht Grundlage des Versorgungsvertrages sondern nur der §30 AVBGasV.
- Keine Verpflichtung die Billigkeit nachzuweisen.
- Einwände können meinerseits im Rückforderungprozeß geltend gemacht werden.
- Keine Berechtigung Teilbetrag zurückzuhalten
- Vollständige Zahlung des Rechnungsbetrages
- Liefervertrag nach AVBGasV nur zu veröffentlichten Tarifpreisen
- Ich könne einen anderen Anbieter auswählen, über die Netzpreise der Stadtwerke Lehrte.
Antwort von mir:
§30 AVGGasV schließt den §315 BGB nicht aus. (7U 140/04 Kammergericht)
- Es ist falsch, daß ich Einwände im Rückforderungprozeß geltend machen muss. BGH "Der Gaskunde darf sich gegenüber dem Zahlungsverlangen des Versorgers auf §315 BGB berufen. dieser führt im Klageverfahren des Versorgers zu einer Einwendung, die nur durch den Nachweis der Billigkeit beseitigt werden kann.
Die Beweislast liegt auch im Rückforderungsprozeß beim Versorger.
BGHZ 41,281 und LG Berlin 55S 369/00,in ZMR 2002, 120
Bis zum Nachweis erfolgen künftige Zahlungen nur zu alten Preisen auf die Hauptfälligkeit.
Mann wird behandelt wie ein Verbrecher.
Sollte die Preiserhöhung billig sein werde ich Sie natürlich auch bezahlen!
Wer kommt aus Lehrte und möchte mit Einsteigen in den Protest?
Gruß
2017672 - Der Gaspapst
Wie wird es weitergehen? Hat jemand Erfahrungen auf was ich mich einstellen muss?
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@2017672
lesen sie bitte mal alle Threads hier in den vergangenen Monaten.
Ist zugegebenermaßen viel Arbeit.
Sie gewinnen aber damit einen guten Überblick über die Situationen, insbesondere wie man sich weiter verhalten soll.
Sie haben ja schon den richtigen Ansatz für den Widerspruch gefunden.
Machen Sie sich auch mal den Geschäftsbericht der SW Lehrte zugänglich, da kann man auch viel rauslesen.
Wer hat alles Beteiligungen an den SW? Die Stadt Lehrte selbst auch?
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Hallo Herr Cremer,
was wären denn die Möglichkeiten der Stadtwerke?
- Einstellung der Versorgung oder Androhung solcher bie Nichtzahlung.
Wie sollte man sich daraufhin verhalten?
Welche Maßnahmen kann man vorbereiten?
Was kann weiter passieren?
Gruß
Der Gaspapst aus Lehrte
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@2017672,
Einstellung der Versorgung nach Widerspruch §315 dürfen sie nicht.
Androhung einer konkreten Sperre (14 Tage Frist) mittels Mahnschreiben kann zu einem Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft führen.
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Im Haushaltsplan der Stadtwerke Lehrte steht auf Seite 352 das die Stadt über 2Mio von den Stadtwerken bekommt. Ist doch was, oder? :o
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@stromdesigner,
na also ist doch was !!!
Die SW KH führen gemäß einem Gewinnabführungsvertrages (siehe Geschäftsbericht Seite 21) in 2004 3,6 Mio € an die BGK (Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach, zu 100% im Besitz der Stadt) ab.
Damit werden alle anderen defizitären Betriebe, insbesondere das Bäderhaus, Werbesolgan: das schönste Wellness Paradis Deutschlands, mit 1,1 Mio Verlust und die TuM (Tourismus und Marketing) mit 1,6Mio € Verlust am Leben erhalten.
Dies alles kann man im Haushaltsplan der Stadt Bad Kreuznach
http://www.stadt-bad-kreuznach.de/
Band 3 ab der Seite 1369 nachlesen, inklusive der Entwicklung des Haushaltes bis zum Jahre 2010.
Auf der Seite 1383 für die Sparte Wasser der SW kann man zwischen Umsatzerlös und Ergebnis nachrechnen, dass die SW in 2005 19,8 % Gewinn in der Sparte Wasser machen sollen!
Wasser ist ein Lebensmittel !!!!
Und gerade in der Sendung am 15.11.05 des ZDF, Frontal 21:
Teurer Spaß, Luxusbäder bei leeren Kassen
wurde ebenso darüber berichtet, das mit Geldern aus den Stadtwerken teuere Bäder am Leben erhalten werden sollen.
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@Cremer
Ich bin schon aus ordnungspolitischen Gründen auch gegen solche Quersubventionierungen.
Es stellt sich die Frage, wie man das schönste Bad Deutschlands anders finanzieren könnte oder ob es geschlossen werden müsste (das schönste Bad!). Wie bei Schneewittchen freut sich dann die Stadt mit dem zweitschönsten Bad....
Und wenn es denn geschlossen werden müsste, stellt sich die Frage nach den versenkten Investitionen.
Bisher rechneten ja alle damit, dass es immer so weitergehen kann.
Es stellt sich die Frage, wer die Verantwortung dafür trägt, wenn diese Rechnung nicht mehr aufgeht. Meines Erachtens haben diejenigen die Verantwortung zu tragen, die ggf. von Anfang an die Rechnung ohne den gemacht haben, der für alles zur Kasse gebeten werden soll.
Die Gegenseite wird einwenden:
Mancher wünscht sich dies am Ort, der nächste ein anderes, um die Lebensqualität zu heben. Die laufenden Einnahmen aus dem Daseinsvorsorge- Sektor müssen dafür herhalten, weil es nicht besonders auffällt.
Indes ohne Bad vielleicht keine Besucher/ Gäste und somit keine Kaufkraft von außen, die den Ort zusätzlich aufwertet, vielleicht gar Arbeitsplätze schafft. Das Thema ist also komplex.
Man sollte sich getrost mal in verschiedenen Richtungen darüber Gedanken machen.
Im Übrigen:
Gelingt es, die Vorlieferantenpreise zu drücken, bleibt am Ende vielleicht immer noch genügend übrig, um das schönste Bad weiter zu betreiben, trotz sinkender Energiepreise.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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€Fricke,
das kam schon so ähnlich in der Einwohnerfragestunde der Stadtratsitzung im Februar aus dem Mund von OB Ludwig: \"Herr Cremer Sie wollen mit Ihrem Protest, Abschaffung der Quersubventionierung, unsere 200-jährige Badtradition kapput machen. Sie wollewn Arbeitsplätze abbauen. Im Übrigen, wenn es nach mir ginge, könnte die Quersubventionierung noch höher sein\"
Natürlich wird die Quersubventionierung auch ein Thema in der Livediskusion sein. Gerade heute nachmittag mit der Fernsehredaktion diesen Punkt besprochen.
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@Cremer:
@RR-E-ft:
Es sind verkappte Abgaben. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn man es strengt nimmt, ein Eingriff in die Finanzhoheit bzw. die Kompetenzverteilung des GG im Bereich der Verbrauchssteuern. Als solcher verfassungswidrig. Oder sollte ich irren ?
M.f.G.
Graf Koks
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@Graf Koks
So kann man es sehen.
Möglich erscheint allenfalls, dass die Quersubventionen tatsächlich aus dem angemessenen Gewinn für die Eigenkapitalverzinsung betritten werden.
Wofür angemessene Gewinne verwandt werden, steht grundsätzlich im Belieben der Gesellschafter.
Ich finde es gleichwohl bedenklich, wenn man sich als Kommune wirtschaftlich in Bereichen betätigt, die aus sich heraus von Anfang an wirtschaftlich nicht tragfähig sind. Bedenklich wird es darüber hinaus, wenn man dafür auch noch von Dritter Seite Subventionen erhält.
So ist auch in Thüringen eine Bäderlandschaft sondersgleichen entstanden. Jeder rechnete mit hohen Besucherzahlen aus einem großen Einzugsgebiet, ohne zu bedenken, dass nicht fern liegende Gemeinden genauso rechnen. Subventionen gab es dazu. Viele dieser Thermen stehen nun am wirtschaftlichen Abrund. Die Leute können ihr Geld nur einmal ausgeben und nicht alle Thermen gleichzeitig besuchen. Lediglich an der notwendigen Freizeit wird es den Thüringern oft nicht mangeln.
In der Privatwirtschaft würde man solches nicht zulassen, sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren und unrentable Bereiche abstoßen/ schließen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo,
die Richter kennen das verfahren in Lehrte ja schon dazu. Gegen das erste schreiben der Stadtwerke gibt es bereits Urteile gegen Firmen die einen ähnlichen passus haben. Die Gassperre werden sie auch bei Ihnen durchsetzen wollen. Ruf doch mal den freundlichen Herrn Osterl.... an und frag Ihn wie es weitergehen soll. Nach der sicherlich arroganten Antwort von dem Herrn, beruf Sie sich doch auf den aktuellen Vergleich mit Herrn Tameling aus Steinwedel. Der Herr wird Ihnen dann sicherlich vor Freude um den Hals fallen.
Nich t das man mich falsch versteht, ich habe nichts dagegen wenn jemand seine Seite vertritt, auch wenn sie falsch ist, aber die Art und Weise wie arrogant aufgetreten wird und man gezeigt bekommt für wie blöd die einen halten, ist schon nicht mehr zu beschreiben.
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Hallo Leute,
ist doch toll oder nicht - Ich habe durch Zufall diese Erhöhung auf der Seite der Stadtwerke gelesen.
Aber nun zum eigentlichen Thema.
Ich habe nun meine Verbrauchswerte für das letzte Jahr an die Stadtwerke Lehrte mitgeteilt!
Ich werde eine Nachzahlung leisten müssen.
Wie soll ich mich Verhalten bei Mahnungen etc... und was kann auf mich zukommen.
Vielen Dank
Gruß
Der Gaspapst aus Lehrte - Ich glaube aus meiner Gasleitung kommt Gold! oder der Goldesel steht da...
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Hi,
also ich habe den Stadtwerken angeboten, den Preis vom 30.10.04 als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Sollte ich mehr Verbraucht haben werde ich auf Basis dieses Preises eine Nachzahlung leisten. Sollte ich weniger verbraucht haben, müßten die Stadtwerke mir etwas zurück zahlen oder ich werde die nächste Zahlung entsprechend kürzen. Wichtig ist vielleicht das man über die Stadtwerke immer informieren sollte. Andererseits ist es aber so, das man mit der Billigkeit den gesamten Preis in Frage stellt (meine persönliche Rechtansicht).
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Hallo Rotam,
das wäre der beste Fall! Nur was tun wenn es hart auf hart geht?
Stadtwerke werden versuchen mich nach dem neuen Preis abzuledern - meine Vermutung.
Ich habe derzeit zu wenig überwiesen es wird so vermutlich eine Forderung aufgestellt.
Wie könnte es weitergehen??
Ich werde berichten.
Ich habe auch den aktuellen Bericht der Stadt gelesen. www.lehrte.de
Dort ist der Geschäftsbericht - dort enthalten auch die Beteilung an den Stadtwerken die immer schon die Gewinne an die gegründete GmbH überweisen.
Tolle Wurst --- Defizite der Stadt ausgleichen für Gaspreise - ist das fair?
Gruß
vom Gaspapst aus Lehrte
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Umarmen wird Dich Herr Oster..... nicht im Gegenteil, mir haben sie eine Gasperre angedroht. Das Amtsgericht Lehrte hat aber entschieden (in einem Vergleich) Zahlung auf Basis 30.10.04. Ausserdem soll der genaue Durchschnittsverbrauch errechnet werden. Die Differenz zahle ich (ca 200 Euro), da ich ebenfalls etwas mehr verbraucht habe (Stadtwerke haben über 900 Euro gefordert). Danach soll der errechnete Durschnittsverbrauch mit dem Preis vom 30.10.04 ersteinmal weiterbezahlt werden. (Kann ich mit Leben). Keine Angst vor den wilden Drohungen, haben die bei mir auch gemacht, standen sogar vor der Tür (am besten gleich Hausverbot erteilen) vor Gericht waren auch die ganz ruhig. Da zählt nur die Sachlage und die Entscheidung der Richter/in.
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Wichtig auch, dem Vergleich habe ich nur zugestimmt bei Gerichtskostenübernahme von den Stadtwerken.
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@Rotam
Und wie war das mit den Kosten für Gericht?
Was hast Du bei einem Vergleich hingelegt?
Welche Kosten hast Du getragen in EUR
Gruß
Thomas
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Hallo,
also bezahlen müßte ich nichts, da wir uns nur auf den Vergleich eingelassen haben, wenn die Stadtwerke die Kosten übernehmen.
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Hat jemand das Gutachten in Dateiform oder ist das so geheim das es nur kurz eingesehen werden kann, da sonst naja Betriebsgeheimnisse etc. Ihr wißt schon...
Ich würde mich freuen über eine Antwort bzw. pdf Dokument.
Danke
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Am Montag dem 25.09.06 gab es mal wieder einen schönen Zeitungsbericht. Dort wurde von den Stadtwerken Lehrte bestätigt das die Tarife im Jahresmittel um 9,0% steigen eigentlich sind es 9,8% da aber und darüber können wir Verbraucher glücklich sein der Grundpreis nicht erhöht wird sind es nur 9,0%.
Die Antwort auf die Frage warum die Preise den weiter steigen obwohl der Ölpreis (das war ja der Aufhänger der Stadtwerke oder fast aller Versorger) denn rapide seit Wochen falle, ist: Die Preisteigerung kommt mit einer Halbjährlichen Verspätung und man weiß ja nicht was in Zukunft passiert.
Das heißt doch für den klugen Endverbraucher auf gut deutsch, die Preisen werden selbstverständlich weiter steigen den man weiß ja nie was noch kommt. Also das heißt für uns Endverbraucher, die neue Devise ist egal was da kommt man wird schon einen Grund finden warum man die Preise erhöhen muß. Liebe Stadtwerke ich hätte da noch Ideen, Abends ist es dunkler als Tagsüber (nein das war ein Scherz). Man kann auch diesen Grund nennen, in der nähe ist eine Autobahn, durch den Fahrtwind der Fahrzeuge könnte es sein das Gas (irgendwie) aus der Leitung verfliegt naja und das muß von uns Verbrauchern halt ausgeglichen werden. Für das nächste Jahr fällt mir sicherlich wieder etwas ein.
Ich kann nur allen anraten gegen diese Dreistigkeit vorzugehen. Wie man das Vernünftig macht ist ja hier im Forum sehr gut beschrieben
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Hallo Leute,
ich brauche Eure Hilfe. Ich glaube die Stadtwerke wollen langsam die etwas härtere Gangart einlegen.
Will heißen die von mir zurückgehaltenen Zahlungen wegen §315 tauchen nun in der nächsten Rechnung auf.
Insgesamt nun über 500EUR die nachzuzahlen wären. Wie verhalte ich mich nun am besten?
Was tun wenn die Klagen wollen?
Schalte ich einen Anwalt ein? Wenn ja wann?
Welche Kosten kommen auf einen zu?
Vielen Dank
Gruß
2017672
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Hallo Leute,
ich brauche Eure Hilfe. Ich glaube die Stadtwerke wollen langsam die etwas härtere Gangart einlegen.
Will heißen die von mir zurückgehaltenen Zahlungen wegen §315 tauchen nun in der nächsten Rechnung auf.
Insgesamt nun über 500EUR die nachzuzahlen wären.
Vielleicht will Ihr Versorger noch schnell die Unschlüssigen zur Zahlung bewegen, da im März doch der BGH eine Grundsatzentscheidung treffen könnte.
Wie verhalte ich mich nun am besten?
Was tun wenn die Klagen wollen?
Schalte ich einen Anwalt ein? Wenn ja wann?
Welche Kosten kommen auf einen zu?
Natürlich können Sie jederzeit einen Rechtsanwalt mit der Wahrung Ihrer Interessen beauftragen. Versierte Rechtsanwälte können Sie z. B. hier finden: http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/
Die Kosten werden i. d. R. von einer Rechtschutzversicherung übernommen. So zumindest die Aussage eines mir bekannten Rechtsanwaltes. Sie können, schon bevor Sie den Rechtsanwalt kontaktieren, Ihre Rechtschutzversicherung befragen ob diese die Kosten für einen Rechtsstreit übernehmen würden.
Rebellische Grüße
taxman
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@2017672,
Na und?
Es ist doch das gute Recht eines Versorgers, dass zurückgehaltene Beträge in der nächsten Rechnung wieder auftauchen.
Unsere Stadtwerke hatten zum 30.9.06 die Mahnungen (auflaufende Differnz der Abschlagsforderung aus 2006 und Rechnungsforderung aus 2005) eingestellt. Die Jahresrechnung zum 31.12.06 hatte nur die Forderung aus 2006.
Jetzt kommt die erste mahung, wiederum Differenz zum Abschlag und rechnungsabetrag aus Forderung 2005 und 2006, zusammen 2.200 €Und bei der anderen Liegenschaft 1.800 €.
Also nur die Diffenrenzbeträge nach der eigenen Rechnung zahlen und zunächst mal abwarten.
Ist ja nur eine Rechnungsstellung. Sofern es die Jahresrechnung 2006 ist und darin Forderungen aus 2005 entghalten sind, legen Sie Widerspruch bei Sondertarif nach § 30 AVBGasV bzw. bei Grundversorgung nach § 17 GasGVV ein.
Allez hopp
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Hallo Leute,
ich brauche Eure Hilfe. Ich glaube die Stadtwerke wollen langsam die etwas härtere Gangart einlegen.
Will heißen die von mir zurückgehaltenen Zahlungen wegen §315 tauchen nun in der nächsten Rechnung auf.
Insgesamt nun über 500EUR die nachzuzahlen wären. Wie verhalte ich mich nun am besten?
Was tun wenn die Klagen wollen?
Schalte ich einen Anwalt ein? Wenn ja wann?
Welche Kosten kommen auf einen zu?
Vielen Dank
Gruß
2017672
Hi habe Dir eine PN mit meiner Tel geschickt. Kenne das Vorgehen der Stadtwerke genau. Kannst mich ja anrufen und wir tauschen unsere Erfahrungen mal aus.
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Die Stadtwerke wollen kurz vor der Abrechnung den Zähler tauschen. Was soll das??
Hat jemand eine Ahnung?
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Mit welcher Begründung kommen die denn? Was ist mit den offenen Zahlungen?
Meine subjektive Meinung ist von der Vorgehensweise unsere Stadtwerke bzw. der Umgangston nicht die beste. Ich würde jetzt ersteinmal vermuten dass die Dich austricksen wollen und Dir unter einem Vorwand den Hahn abdrehen wollen. Muß natürlich nicht so sein!!!
Bei mir haben die zur zeit Hausverbot.
Übrigens zu dem Umgang mit den Kunden. O-Ton eines Mitarbeiters der Stadtwerke (der natürlich mich nicht kannte) und diesen Spruch in einem Reisebüro loslies: Die (Gaskunden) werden jetzt ersteinmal ruhig sein und die Preiserhöhung nicht so mitbekommen, den durch den warmen Winter bekommen viele eine Rückzahlung und freuen sich. War schon letzeten Winter, aber es zeigt was die Stadtwerke von ihren Kunden halten.
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@2017672,
Zähler müssen turnusmäßig gewechselt werden, da die Eichfristen ablufen.
In der Regel führen solche Arbeiten Fremdfirmen aus.
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Hallo Mitstreiter,
ich habe heute von den Stadtwerken Lehrte ein Schreiben erhalten in dem mein Widerspruch aus 2006 nochmals bestätigt wurde. Allerdings liege jetzt ein Gutachten eines \"unabhängigen\" Wirtschaftsinstitut vor das belege das die Beschaffungskosten analog zu den Preiserhöhungen angestiegen sind.
Dies Gutachten liege zur Einsicht vor. Aus Sicht der Stadtwerke liegt eine Unbilligkeit der Preise nicht vor. (würde mich auch wundern)
Schlussatz : Sollten wir bis zum 12.12.2007 keine gegenteilige Äußerung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, das Ihr Widerspruch zwischenzeitlich gegenstandslos geworden ist.
Soll ich nochmals den Einspruch bekräftigen, oder lieber nicht ?
Guss
Gasritter
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@GasRitter
Mitteilen, dass die einseitigen Preisneufestsetzungen weiterhin für unwirksam erachtet werden.
Man kann noch hinzufügen, dass man auch gern ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsinstitut mit der Prüfung beauftragen würde und ein solches auch schon an der Hand hätte, aber leider nicht über die Kalkulationsunterlagen verfügt, die für eine solche Prüfung - sollten einseitige Preisneufestsetzungen überhaupt zulässig sein - notwendig sind, was sehr bedauerlich ist.
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Original von GasRitter
Hallo Mitstreiter,
ich habe heute von den Stadtwerken Lehrte ein Schreiben erhalten in dem mein Widerspruch aus 2006 nochmals bestätigt wurde. Allerdings liege jetzt ein Gutachten eines \"unabhängigen\" Wirtschaftsinstitut vor das belege das die Beschaffungskosten analog zu den Preiserhöhungen angestiegen sind.
Dies Gutachten liege zur Einsicht vor. Aus Sicht der Stadtwerke liegt eine Unbilligkeit der Preise nicht vor. (würde mich auch wundern)
Schlussatz : Sollten wir bis zum 12.12.2007 keine gegenteilige Äußerung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, das Ihr Widerspruch zwischenzeitlich gegenstandslos geworden ist.
Soll ich nochmals den Einspruch bekräftigen, oder lieber nicht ?
Guss Gasritter
Hallo,
das Gutachten gibt es bereits seid 2005. Es wurde 2006 (anderen Threads über Stadtwerke Lehrte) bereits abgehandelt.
Es kann gut sein das solch ein Gutachten darstellt, dass die letzte Preiserhöhung i.o. ist, dass heißt aber nicht das der Gesamtpreis i.o. ist (um es einfach auszudrücken) und beim Einwand der Billigkeit geht es eindeutig um den Gesamtpreis.
Man soll die Schreiben der Stadtwerke ernst nehmen aber nicht ängstlich werden.
Aus der 1. Vorderung der Stadtwerke wurde nach langem hin und her und vielen Drohungen (auch unfreundlichen Worten seitens der Stadtwerke) ein Guthaben für mich.
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Original von Rotam
Original von GasRitter
Hallo Mitstreiter,
ich habe heute von den Stadtwerken Lehrte ein Schreiben erhalten in dem mein Widerspruch aus 2006 nochmals bestätigt wurde. Allerdings liege jetzt ein Gutachten eines \"unabhängigen\" Wirtschaftsinstitut vor das belege das die Beschaffungskosten analog zu den Preiserhöhungen angestiegen sind.
Dies Gutachten liege zur Einsicht vor. Aus Sicht der Stadtwerke liegt eine Unbilligkeit der Preise nicht vor. (würde mich auch wundern)
Schlussatz : Sollten wir bis zum 12.12.2007 keine gegenteilige Äußerung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, das Ihr Widerspruch zwischenzeitlich gegenstandslos geworden ist.
Soll ich nochmals den Einspruch bekräftigen, oder lieber nicht ?
Guss Gasritter
Hallo,
das Gutachten gibt es bereits seid 2005. Es wurde 2006 (anderen Threads über Stadtwerke Lehrte) bereits abgehandelt.
Es kann gut sein das solch ein Gutachten darstellt, dass die letzte Preiserhöhung i.o. ist, dass heißt aber nicht das der Gesamtpreis i.o. ist (um es einfach auszudrücken) und beim Einwand der Billigkeit geht es eindeutig um den Gesamtpreis.
Man soll die Schreiben der Stadtwerke ernst nehmen aber nicht ängstlich werden.
Aus der 1. Vorderung der Stadtwerke wurde nach langem hin und her und vielen Drohungen (auch unfreundlichen Worten seitens der Stadtwerke) ein Guthaben für mich.
vieln Dank für die Info.
werde also nochmals den Einspruch bekräftigen und die einseitige Preisfestsetzung angehen.
Gruss
Gasritter
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@Gasritter
Das Gutachten ist wertlos:
In einem BGH Urteil wird deutlich gemacht, dass Preiserhöhungen die mit Gutachten untermauert werden sollen, vor Gericht keine Relevanz haben.
Auszug aus dem Urteil:
„Diese zum Inhalt ihres Vorbringens gemachte Bestätigung gibt jedoch ebenfalls keinen zahlenmäßigen Aufschluss darüber, wie sich die Kosten- und Gewinnkalkulation der Klägerin zusammensetzt. Sie ist nicht nachvollziehbar und damit einer sachlichen Nachprüfung unzugänglich. :D
@Rotam habe keine PN mit Deiner Nummer gekriegt???
Würde mich gerne mal austauschen.
@All Die Über-Forderungen der Stadtwerke dürften sich bestimmt bald über 1000€ summieren.
Ich werde auf jeden Fall einer Klage bis zum bitteren Ende nicht aus dem Wege gehen!
Wer hat Erfahrungen in diesem Umgang mit den Stadtwerken Lehrte und kann Anwälte empfehlen?
Sollte man sich gar selbst vertreten ist das möglich??
Gruß
Die Luft im Gasgemisch!
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Habe Dir noch einmal eine PN geschickt Deine habe ich erhalten. Schaue hier nicht jeden Tag rein daher dauert eine Antwort immer.
Etwas bis zum Ende durchziehen sollte man immer dann wenn man sich sicher ist was man tut, aber dann richtig und nicht auf halber Strecke aufhören.
Habe das mal mit einem privaten Fernsehprogrammanbieter gemacht. Es ging über Jahre, 3 Tage vor dem Gerichtstermin haben sie alles zurück gezogen. Vorab gab es aber die schlimmsten Drohungen.
Genau das gleiche bei unseren Stadtwerken. Man muß nuir die Ruhe bewahren und wissen wann man etwas zu machen hat. Kann man hier prima nachlesen. Geärgert hat mich immer nur die Arroganz der Stadtwerke. Man ist Kunde und bezahlt die Leute, und behandelt wird man wie das letzte. Ruhiger wurde es als ich eine Einsweilige Verfügung gegen die Gassperre eingereicht habe. Meine Frau war schon recht unruhig. Auch kein Wunder bei damals 2 Kleinkindern und alles im Herbst (darauf haben die Stadtwerke übrigens keine Rücksicht genommen -vielen Dank-). Zur Gerichtsverhandlung hatte ich eine Anwalt aus Paderborn, habe mir einen aus der Anwaltsliste herausgesucht der bereits Erfahrung hatte, muß nichts heissen aber fühlte mich wohler. War auch ganz gut so, der hatte eine Menge Ahnung und hat überzeugende Argumente vorgebracht. Wenn ich heute einen benötige in Sachen Gas, dann fällt mir ein Anwalt aus Jena ein (war vor x-Jahren mal im Fernsehen) oder der Anwalt aus Hannover der seine Mutter vertritt.-Recht bekannt- Es gibt aber sicher noch x-Andere Topanwälte.
Beim Geld sollte man sich Rücklagen bilden, wer weiß wie die mal da oben entscheiden, wobei ich aber überzeugt bin das es zu unserem gunsten ausgeht
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Hallo,
Ich zahle seit 3 Jahren einen geminderten Abschlag und habe seit dem nichts von den Stadtwerken gehört. Bis auf die obligatorischen Schreiben ala Gutachten liegt vor und kann eingesehen werden usw. Habe jährlich meinen Einspruch gegen die Billigkeit der Gaspreise eingelegt. Jetzt am Freitag kam ein \"Sperrkassierer\" von den Stadtwerken und wollte Aussenstände eintreiben. Leider war ich nicht zuhause.
Wie soll ich reagieren ? Den Stadtwerken den Zutritt zu meinem Grundstück verbieten oder
einfach abwarten ?
mfg
Gasritter
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Klageschrift der Stadtwerke heute eingetroffen.
Was sollte als nächstes getan werden. Welche HIlfen sollte man sich holen. Welche Urteile gibt es?
Danke
Gruß
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Wenn Sie noch keinen Anwalt haben, nun schleunigst einen suchen. Vor Gericht sollte man nie ohne Anwalt auftreten, es sei denn, man ist selber einer!!!
Anwälte findet ma u.a. hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/
GGf. dem Anwalt dieses Forum zeigen!
Viel Erfolg!!!
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Hey 2017672 ,
habe heute auch das Klageschreiben von den Stadtwerken erhalten. War aber irgendwo klar das die reagieren bevor die 3 Jahre um sind.
Jetzt müssen die Anwälte ran.
Gleichzeitig lasse ich in dem zuge prüfen ob eine Strafanzeige erfolgen kann weil mir in der Klageschrift, von der Rechtsanwaltskanzlei, noch weitere Daten von anderen Personen mit deren Name Adresse und die angebliche Schuldenhöhe zugesandt wurde so wie sämtliche Verbrauchsdaten und Kontonummern.. Umgekehrt müßten diese Personen eventuell auch meine Daten erhalten haben, wenn dem so ist, ist dieses aus meiner Sicht ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.
Auch habe ich bei der Klageschrift im Bezug auf meinem Fall schon einige Fehler gesehen.
Die Frage stellt sich ob es hier gut ist, wenn wir einen Anwalt nehmen oder getrennte Anwälte die sich eventuell unterstützen. Vielleicht hat ja jemand einen Tip. Man bezieht sich in der Klageschrift auf das Urteil vom Dez. 2008.
Angesprochene Personen werde ich Anschreiben.
Übrigens der,der alles nett bezeugen kann ist Herr XXX von den Stadtwerken.
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Welche Kanzlei vertritt die Stadtwerke?
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Original von Rotam
Gleichzeitig lasse ich in dem zuge prüfen ob eine Strafanzeige erfolgen kann weil mir in der Klageschrift, von der Rechtsanwaltskanzlei, noch weitere Daten von anderen Personen mit deren Name Adresse und die angebliche Schuldenhöhe zugesandt wurde so wie sämtliche Verbrauchsdaten und Kontonummern.. Umgekehrt müßten diese Personen eventuell auch meine Daten erhalten haben, wenn dem so ist, ist dieses aus meiner Sicht ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.
Unglaublich! Das kann man nicht stehen lassen. Unbedingt mit Anwalt sprechen und auch zivilrechtliche Ansprüche abklären:
§ 7 BDSG. Schadensersatz
Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten einen Schaden zu, ist sie oder ihr Träger dem Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Ersatzpflicht entfällt, soweit die verantwortliche Stelle die nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet hat.[/list]
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Original von nomos
§ 7 BDSG. Schadensersatz
Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten einen Schaden zu, ist sie oder ihr Träger dem Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Ersatzpflicht entfällt, soweit die verantwortliche Stelle die nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet hat.
Noch unglaublicher - beziffern Sie mal den dadurch entstandenen Schaden :rolleyes:
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Original von RuRo
Noch unglaublicher - beziffern Sie mal den dadurch entstandenen Schaden :rolleyes:
@RuRo, das wird der Anwalt tun (§823 BGB).
Es geht hier nicht um einen Vermögenschaden, der aber auch eintreten könnte.
Datenschutz soll das Grundrecht eines jeden auf informelle Selbstbestimmung schützen. Bei nachweisbarer Datenschutzverletzung kann Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung aber auch Gegendarstellung und Schadensersatz, im Einzelfall sogar Schmerzensgeld beansprucht werden.
An den zuständigen Landesdatenschutzbeaufragten wenden! Es kann auch Sanktionen geben.
PS:
Bemerkenswert ist noch, dass die Versorger immer auf ihre angeblich verfassungsrechtlich geschützten
Geheimhaltungsinteressen (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=52375#post52375) verweisen.
Die Kunden haben offenbar keine entsprechenden Interessen.
[/list]
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Hallo,
bin gerade bei der Arbeit. Es ist eine Kanzlei aus Düsseldorf. Genaue Daten der Kanzlei folgen am Donnerstag oder Freitag.
Bin nicht übberrascht das eine Klageschrift kommt (damit habe ich eigentlich schon im Dezember gerechnet) aber in der Klageschrift sind halt 3 Verbraucher, die nichts miteinander zu tun haben, mit allen Daten (Adresse, Schulden, Kontonummer Verbrauchsdaten für Wasser und Gas sowie viele Ausszüge aus dem Schriftverkehr) aufgeführt. So etwas ist aus meiner sicht insbesondere bei der brandheißen Datenschutzdebatte einfach eine Frechheit. Ich habe grundsätzlich kein Problem das andere Wissen was ich mache, zumal ich mich einige ml chon mit diesem Thema mit einem Artikel an die Zweitung gewandt habe, aber der Rest ist untragbar.
Auch merkwürdig das in dem Klageschreiben die einzelnen austehenden Summen den Personen zugeordnet wurden und dann als Gesamtsumme aufgeführt werden.
In der Klageschrift berufft man sich auf das Urteil vom 17.12.08. Die Stadtwerke werden über X-Seiten als besonders günstig dargestellt (man fragt sich nur wenn sie so toll sind warum sie dann nicht die günstigsten sind) desweiteren wird ausführlich darauf hingewiesen dass der KW Preis doch in den letzten 4 Jahren um ca 1,4 Cent gestiegen ist. Was sich wenig anhört aber in Prozent eine ganze Menge ist.
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@ Rotam und 2017672
Bitte dringend in eure PN´s schauen!!!!
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Auch mal eine nette Sache zum Nachdenken (wer es bisher nicht getan hat)
Eine der Hauptargumente der Gasversorger für ihre Preisteigerungen ist, wenn man es glaubt, die Bindung an den Ölpreis.
wenn man die Sonderpreisgruppe HTT2 der Stadtwerke Lehrte nimmt dann lag dieser Preis Ende 2004 bei 3,27Cent der Preis Ende 2008 bei 6,43 Cent. Dies ist eine Preissteigerung von ca. 97%
Nimmt man den mittleren Ölpreis von 2004 lag dieser bei ca. 39 Dollar der Mittelpreis 2008 lag bei 91 Dollar. Dies sind 133%. Begründung der fehlende 36%, wären nach Aussage der Gasversorger, die spätere weitergabe der Erhöhung!!!!!!
Mittlerweile liegt der Ölpreis bei 41 Dollar also eine Steigerung zu 2004 um 5,2% der Gaspreis der Stadtwerke Lehrte liegt bei 5,58 das sind satte 70%!!!! Stellt sich die Frage wann die Stadtwerke die restliche Minderung umsetzen? Ach ja, da ist ja auch noch der nette Faktor (Durchleitungsfaktor wenn ich richtig informiert bin) der ständig in der kalten Jahreszeit um ca. 2% steigt. Zum Vergleich kann man die aktuellen Benzinpreise nehmen, dort liegen die Preise beim ungefähren Niveau von 2004.
Ein Schelm der jetzt böses über die Gaspreisentwicklung denkt.
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Ein Signal setzen für alle Kunden der Stadtwerke Lehrte. :)
Ich werde durchhalten bis zum BGH, wenn dies nötig sein sollte. 8)
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Original von Rotam
Eine der Hauptargumente der Gasversorger für ihre Preisteigerungen ist, wenn man es glaubt, die Bindung an den Ölpreis.
(...)
Nimmt man den mittleren Ölpreis von 2004 lag dieser bei ca. 39 Dollar der Mittelpreis 2008 lag bei 91 Dollar. Dies sind 133%. Begründung der fehlende 36%, wären nach Aussage der Gasversorger, die spätere weitergabe der Erhöhung!!!!!!
Mittlerweile liegt der Ölpreis bei 41 Dollar also eine Steigerung zu 2004 (...).
Ist diese Dollarpreisangabe nicht auf Barrel Rohöl bezogen? Haben die Stadtwerke denn eine Ölpreisbindung an den Rohölpreis? Oder den Preis für leichtes Heizöl (HEL) ? Salatöl? Das sollte zumindest geprüft werden.
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Hey Black,
deine Frage ist sicherlich berechtigt man darf Äpfel nich mit Birnen vergleichen. Der Gaspreis für Endverbraucher richtet sich laut Gasversorger am Heitzölpreis. Steigt dieser steigt der Gaspreis, sinkt dieser,, sinkt aber leider der Gaspreis nicht im selben Maße. Um es auf den Punkt zu bringen.
Rohöl hat derzeit das Niveau von 2004 erreicht.
Benzin hat paralell dazu das Niveau von 2004 erreicht.
Heizöl hat paralell dazu das Niveau von 2004 erreicht.
(kleiner Abweichungen sind möglich)
Der Gaspreis für Endverbraucher der Stadtwerke Lehrte liegt aber auch nach der Senkung April 2009 noch 50% !!!! über dem Niveau von 2004.
Dies solle Herr Eberth oder Herr XXX mal öffentlich erklären, vielleicht macht dieses aber auch die Vorsitzende des Aufsichtsrates Frau Jutta Voß (Bürgermeisterin der Stadt Lehrte). Wenn mich nicht alles täuscht ist der Aufsichtsrat zuständig für die Genehmigung von Preiserhöhungen oder Senkungen. Also eventuell jemand der von uns (Bürgern) gewählt wurde. Um es auch hier zum Punkt zu bringen, momentna laufen viele Klagen gegen Gasrebellen oder umgekerht gegen Lieferanten. Alle Urteile sind meistens Einzelentscheidungen, auch wenn der BGH bereits in der Rechtssprechung deutlich war. Was wirklich helfen kann ist die Politik und dafür haben wir eventuell die falschen Leutte gewählt.
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Original von Rotam
... Was wirklich helfen kann ist die Politik und dafür haben wir eventuell die falschen Leutte gewählt.
Wie heißt es: Jedes Volk hat die Politiker, die es verdient.
Solange noch so viele schweigend zusehen wird sich daran bestimmt nix ändern. Na, wenigsten ein paar \"Unbeirrbare\" bleiben am Ball.
Viel Erfolg auf dem weiteren Lehrter Protestweg wünscht
der WattWurm
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Liebe Mitstreiter,
nachdem ich nun meinen erstellten Jahresabschluß den Stadtwerken Lehrte
habe zukommen lassen, hat die Antwort nicht lange auf sich warten lassen.
Hr. XXX läßt mich wissen, daß er juristische Schritte einleiten wird wenn
ich nicht nachzahle. Auch fehlte nicht der Hinweis das ich mein Gas auch woanders beziehen könnte wenn mir die Preise nicht passen.
Was für ein arroganter Kerl.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Gruß
Gasritter
P.S. vielleicht wäre mal ein Stammtisch anzuregen um sich persönlich auszutauschen.
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@GasRitter ,
da es sich \"nur\" um einen Mitarbeiter der Stadtwerke handelt, habe ich den Namen gexxst.
Da er hier zu finden ist http://www.stadtwerke-lehrte.de/service/informationen/ansprechpartner , war dies mir erst möglich.
Bitte doch künftig keine Namensnennung von Mitarbeitern. Denn nicht immer kann dies vom Forenteam nachrecherchiert werden.
Aber Sie waren da nicht der einzige User.
@all,
muss man nicht alles in einen Thread bringen, wenn es um verschiedene Themen geht, auch die Stadtwerke Lehrte haben ihr Unterforum. ;)